API src

Found 146 results.

Similar terms

s/masp/ASP/gi

Raumordnung der Küstenländer in Meeres- und Küstenzone (WFS)

Die deutschen Anteile an Nord- und Ostsee sind in die Territorial- und Küstengewässer der Küstenbundesländer sowie die Ausschließliche Wirtschaftszone unterteilt. Jedes Küstenbundesland und der Bund für die AWZ sind für die Aufstellung von Raumordnungsplänen (-programmen, -konzepten) zuständig. Da allerdings die Nutzung des Meeres grenzüberschreitend erfolgt, besteht der Bedarf für ein harmonisiertes Produkt das das gesamte deutsche Meeresgebiet abdeckt. Dieser Download-Dienst (WFS) der Marinen Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) stellt unterschiedliche Nutzungen aus den Raumordnungsplänen der Küstenländer harmonisiert zur Verfügung. Die Daten schließen nahtlos and den Raumordnungsplan AWZ des BSH an und enthalten die Nutzungen Schifffahrt, Windenergie, Leitungen, Natur und Landschaft, Fischerei, Tourismus sowie Rohstoffe und Küstenschutz. Datenquellen: Landesraumordnungsprogramme und -entwicklungspläne sowie Flächennutzungspläne der Küstenländer. Harmonisierte Attribute: Nutzung, Vorrang- / Vorbehaltsgebiet, Gültigkeit, Lizenz, Planungsdokument sowie an die EU Raumordnung angeglichene fachliche Typisierung.

Raumordnung der Küstenländer in Meeres- und Küstenzone (WMS)

Die deutschen Anteile an Nord- und Ostsee sind in die Territorial- und Küstengewässer der Küstenbundesländer sowie die Ausschließliche Wirtschaftszone unterteilt. Jedes Küstenbundesland und der Bund für die AWZ sind für die Aufstellung von Raumordnungsplänen (-programmen, -konzepten) zuständig. Da allerdings die Nutzung des Meeres grenzüberschreitend erfolgt, besteht der Bedarf für ein harmonisiertes Produkt das das gesamte deutsche Meeresgebiet abdeckt. Dieser Darstellungs-Dienst (WMS) der Marinen Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) stellt unterschiedliche Nutzungen aus den Raumordnungsplänen der Küstenländer harmonisiert zur Verfügung. Die Daten schließen nahtlos and den Raumordnungsplan AWZ des BSH an und enthalten die Nutzungen Schifffahrt, Windenergie, Leitungen, Natur und Landschaft, Fischerei, Tourismus sowie Rohstoffe und Küstenschutz. Datenquellen: Landesraumordnungsprogramme und -entwicklungspläne sowie Flächennutzungspläne der Küstenländer. Harmonisierte Attribute: Nutzung, Vorrang- / Vorbehaltsgebiet, Gültigkeit, Lizenz, Planungsdokument sowie an die EU Raumordnung angeglichene fachliche Typisierung.

Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg

Der Datensatz Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AF-TIERE) Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AF-TIERE) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AF-TIERE) Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AF-TIERE) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AF-TIERE) Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AF-TIERE) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.

Tierhaltungsanlagen nach BImSchG im Land Brandenburg

Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung.

Tierseuchenmeldungen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Das Thema zeigt die Gebiete, welche in Folge eines Ausbruchs einer Tierseuche, zu Sperr- oder Beobachtungsgebieten erklärt werden. Die damit im Zusammenhang stehenden Verfügungen des Veterinäramtes können über einen Link abgerufen werden.

Jagdstrecke 2023/2024: Höhere Abschusszahlen bei den Wildschweinen

Im Jagdjahr 2023/2024 wurden in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Vorjahr rund 3.000 Wildschweine mehr erlegt. Somit unterliegen auch diese Zahlen den schwankenden Zahlen der vergangenen 20 Jahre. Im Gegensatz dazu wurde Rotwild weniger geschossen und auch bei Rehwild ist ein zahlenmäßiger Rückgang zu verzeichnen. Beim Muffelwild wurde sogar ein Tiefstwert der letzten zehn Jahre erreicht. Ein leichter Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr wurde beim Damwild erzielt. Insgesamt wurden im Jagdjahr 2023/24 81.582 Stück Schalenwild erlegt, das entspricht rund 1.800 Stücken mehr als im Vorjahr. Trotz Streckenzuwachs bleiben Schalenwildstrecken unter dem langjährigen Mittel (2003 – 2020). Die Gründe hierfür sind vielfältig. So haben Luchs und Wolf in einigen Gebieten, wie z.B. im Harz, zum Rückgang vor allem beim Muffelwildbestand beigetragen. Inwiefern die überdurchschnittlichen Sommerniederschläge im Jahr 2023 Einfluss auf die Populationen der Wildschweine haben, herrscht indes noch keine Klarheit. Man geht allerdings davon aus, dass Zusammenhänge zwischen den Niederschlägen im Sommer und der Frischlingsstrecke im Herbst bestehen. „Ich bedanke mich bei allen Jägerinnen und Jägern, die verantwortungsbewusst ihren Beitrag geleistet und ihre Zeit dafür geopfert haben.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Insbesondere vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden afrikanischen Schweinepest in unseren benachbarten Bundesländern, gilt es die Populationen der Wildschweine genauestens zu beobachten“, so Pleye abschließend. Das Landesverwaltungsamt ist u.a. für die landesweite Erfassung der jährlichen Streckenergebnisse zuständig. Die Ergebnisse im Einzelnen: Rotwild: Die Strecke des Rotwildes folgt dem anhaltenden negativen Trend der letzten Jahre. Während im Jagdjahr 2018/19 noch 5.132 Stücken erlegt wurden, waren es 2023 nur noch 4.390. Dieses Ergebnis liegt mit 46 unter dem des Vorjahres. Dies stellt eine Abnahme von 14 % gegenüber 2018/19 dar. Besonders in den Landkreise Jerichower Land und Börde ist die größte Abnahme zu verzeichnen. Positiv zu vermelden ist, dass die Zahl der Verkehrsopfer (Fallwild Verkehr) im Vergleich zum vorherigen Jagdjahr gesunken ist. Mit 59 liegt der Wert unter dem des letzten Jahres (80). Betrachtete man die Ergebnisse der letzten 20 Jahre, ergibt sich ein noch positiver Entwicklungstrend der Rotwildstrecke mit abflachender Kurve. Damwild: Die Damwildstrecke ist mit 4.191 um 118. höher als im Vorjahr. Dennoch liegt dieser Wert unter dem langjährigen Mittel von ca. 4.550. Den größten Streckenanteil mit 1.589 Stücken nimmt das Jungwild (Alter unter einem Jahr) ein. Damit entspricht dieser Wert 38 % an der Gesamtstrecke und somit nahezu dem Richtwert von 40 % der Hegerichtlinie für Sachsen-Anhalt. Das Abschussgeschlechterverhältnis betrug 52 : 48 (männlich : weiblich, ohne Jungwild) und entspricht annährend dem Richtwert von 50 : 50 bis 30 : 70. Betrachtet man den Entwicklungstrend der letzten fünf Jahre, ist eine negative Streckenentwicklung zu verzeichnen. Im langjährigen Mittel bewegt sich die Damwildstrecke auf gleichbleibendem Niveau mit leicht negativem Trend. Muffelwild: Mit 216 ist wiederholt ein Tiefstwert in der Muffelwildstrecke zu verzeichnen. Der Wert liegt mit 51 unter dem des letzten Jahres. Damit setzt sich der seit über zehn Jahren anhaltende negative Trend fort. Muffelwild ist in Sachsen-Anhalt die Schalenwildart mit den geringsten Beständen und akut vom Aussterben bedroht. Hauptursachen für die Abnahme der Bestände sind die Wolfsvorkommen im Land und im Harz zusätzlich der Luchs. Rehwild: Die Rehwildstrecke der letzten fünf Jahre schwankt zwischen 46.417 (2019) und 42.656 (2021) und liegt damit unter dem langjährigen Mittel von ca. 47.000. Im Jagdjahr 2023/24 kamen insgesamt 43.135 Stücken zur Strecke und somit 1.329. weniger als im Vorjahr. Der Schwerpunkt der Rehwildstrecke liegt wie schon die Jahre zuvor im Altmarkkreis Salzwedel und in Stendal (> 11.500). Der laut Hegerichtlinie vorgegebene Richtwert von 40 % Jungwildanteil an der Gesamtstrecke wurde mit einem Anteil von 26 % unterschritten. Auch das Abschussgeschlechterverhältnis von 54 : 46 (männlich : weiblich, ohne Jungwild) zeigt weiterhin einen geringen Eingriff in die Zuwachsträger. Langfristig befindet sich die Jagdstrecke auf gleichbleibendem Niveau mit leicht negativem Trend. Inwieweit sich eine vermutete Verhaltensänderung infolge des Wolfsvorkommens auf den Jagderfolg auswirkt, (Rehwild wird heimlicher und wagt sich seltener aus der Deckung), muss zunächst unbeantwortet bleiben. Schwarzwild: Betrachtet man die Schwarzwildstrecken der letzten 20 Jahre sind starke Fluktuationen zu erkennen. Aktuell befindet sich die Schwarzwildstrecke mit 29.650 auf dem Niveau von 2007 und 2014. Gegenüber dem Vorjahr konnten 3.123 Wildschweine mehr erlegt werden. Der Anteil der Frischlinge und Überläufer an der Gesamtstrecke ist mit einem Wert von 85 % zufriedenstellend. Allerdings beträgt der Wert erlegter Frischlinge nur 43 % und liegt somit deutlich unter den zu realisierenden Streckenanteil von 60 % gemäß der Hegerichtlinie für Sachsen-Anhalt. Inwieweit die Niederschläge im Sommer 2023, mit einem Mittel von 240,8 mm, was einem langjährigen Mittel (1961 bis 1990) von 138,4 % entspricht (Zahlen des Landesamts für Umweltschutz, Witterungsbericht Sommer 2023), die Streckenentwicklung positiv beeinflusst haben kann nicht beantwortet werden. Wissenschaftlich erwiesen ist, dass ein Zusammenhang zwischen Sommerniederschlag und der Frischlingsstrecke im Herbst besteht. Schätzungen zufolge wird die Schwarzwildstrecke weiter ansteigen und muss vor dem Hintergrund der sich weiter ausbreitenden Afrikanischen Schweinspest (ASP) besonders beobachtet werden. Jagdrecht in Deutschland Das Jagdrecht ist in Deutschland mit der Pflicht zur Hege verbunden. Das Ziel besteht darin, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, der an den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasst ist. Die Lebensgrundlagen des Wildbestandes sollen gepflegt und gesichert werden. Die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sind dabei möglichst zu vermeiden. Regulierung der Wildbestände Wesentliches Instrument für die Regulierung der Wildbestände ist die Abschussplanung. Der Abschuss des Wildes ist so zu regulieren, dass die berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Die natürliche Verjüngung des Waldes sowie die Entwicklung der typischen Bodenvegetation sollen ohne Zaunschutz gegen Wildschäden möglich sein. Übersicht nach Landkreise und kreisfreie Städte LK / kreisfr. Stadt Rotwild Damwild Muffelwild Rehwild Schwarzwild Summe Magdeburg 13 217 118 348 Halle 297 395 692 Dessau 50 21 586 822 1.479 Salzwedel 320 1.004 5.451 2.014 8.789 Stendal 570 491 6.216 2.723 10.000 Börde 233 359 37 3.146 1.150 4.925 Jerichower Land 112 276 2.767 1.765 4.920 Harz 1.517 413 91 3.587 4.241 9.849 Salzlandkreis 70 3.507 1.177 4.754 Anhalt-Bitterfeld 149 80 2.905 2.771 5.905 Wittenberg 850 962 4 4.804 3.827 10.447 Mansfeld-Südharz 512 25 84 2.999 3.808 7.428 Saalekreis 39 14 3.162 2.194 5.409 Burgenlandkreis 38 463 3.491 2.645 6.637 Summe Sachsen-Anhalt 4.390 4.191 216 43.135 29.650 81.582 Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Sentinel-2 MSI - Level 3A (MAJA/WASP Tiles) - Germany

This collection contains synthesized Sentinel-2 Level 3A surface reflectances for Germany on a monthly basis computed by the WASP processor (which utilizes L2A products derived from the MAJA processor). During the Level 3A processing, atmospherically corrected data from a predefined time interval are collected, weighted based on temporal distance and integrated to a new data set with the aim of removing clouds. Thereby, monthly Sentinel-2 Level 3A composites are provided for whole Germany. Please see https://logiciels.cnes.fr/en/content/maja for additional information on the MAJA product. Further Sentinel-2 Level 3A data computed using MAJA are available on the following website: https://theia.cnes.fr

Das Wildschwein

Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50-70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen

Land Sachsen-Anhalt setzt weiter auf Prävention / Neustart der Erlegungsprämie für Schwarzwild

Magdeburg. Das Land Sachsen-Anhalt setzt seine Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) fort. Ab sofort wird wieder eine Erlegungsprämie für Schwarzwild gezahlt. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2026. „Die Afrikanische Schweinepest bleibt eine ernste Bedrohung – für unsere heimischen Wildbestände ebenso wie für die Landwirtschaft“, sagt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze . „Mit der Erlegungsprämie setzen wir gezielt auf Vorsorge. Unser Ziel ist klar: Schutz durch vorausschauendes Handeln. Die Jägerinnen und Jäger im Land stehen dabei fest an unserer Seite. Sie handeln verantwortungsbewusst – wir unterstützen sie dabei mit einem verlässlichen und praxisnahen Angebot.“ Haushalt ermöglicht Fortsetzung der Finanzierung Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte die Einführung der Prämie im Jahr 2020 beschlossen, um die Reduktion der Schwarzwildbestände zu fördern. Die erneute Bereitstellung der Mittel im Doppelhaushalt 2025/26 in jährlicher Höhe von 1,35 Millionen Euro ermöglicht die Fortführung dieser wichtigen Maßnahme. Antragsberechtigung und Fristen Die Prämie kann von Jagdausübungsberechtigten in Sachsen-Anhalt beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Landkreise und kreisfreien Städte. Anträge können zu folgenden Zeiträumen bei den in den Landkreisen und kreisfreien Städten ansässigen Jagdbehörden gestellt werden: Erforderliche Nachweise: Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:

Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen

Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.

1 2 3 4 513 14 15