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s/mirs/Mörs/gi

Abgrabungen in Zeitschritten Kreis Wesel

Dargestellt werden die im Abbau befindlichen Bereich je Jahrzehnt. Die Erfassung erfolgt auf Basis von Luftbildern und wurde noch nicht für alle Abgrabungen durchgeführt.

Reitwegepflichtgebiete KLE KR VIE WES

In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.

Abgrabungen in Betrieb Kreis Wesel

Dargestellt werden alle Abgrabungen, bei der aktuell eine Rohstoffgewinnung erfolgt oder die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen noch nicht endgültig abgeschlossen wurde.

Abgrabungen genehmigt Kreis Wesel

Dargestellt werden Abgrabungsbereiche im Kreis Wesel, für die eine Genehmigung vorliegt, der Abbau aber noch nicht begonnen hat. Dargestellt werden die Bruttoflächen.

Abgrabungen beantragt Kreis Wesel

Angegeben werden Flächen im Kreis Wesel, für die ein Antragsverfahren auf Abbau von Kies, Sand oder Ton nach Abgrabungs-, Wasser- oder Berggesetz eingeleitet wurde

Abgrabungen abgeschlossen Kreis Wesel

Dargestellt werden alle bekannten Flächen im Kreis Wesel, auf denen Abbau von Kies, Sand oder Ton vorgenommen wurde. IdR hat eine Schlussabnahme stattgefunden.

Abgrabungen Kreis Wesel

Dargestellt werden alle bekannten Abgrabungen in Kreis Wesel. Unterschieden wird zwischen abgeschlossenen, betriebenen, genehmigten und beantragten Flächen. Dargestellt werden idR Bruttoflächen, unabhängig ob eine Wasserfläche hergestellt, die Flächen nur rekultiviert oder wieder verfüllt wurden.

Regionale Bio-Produkte in der Außer-Haus-Verpflegung Kreis Wesel

Der Datensatz beinhaltet regionale Bio-Produzenten und Händler aus den Kreisen Kleve und Wesel. Der Datensatz erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ausgezeichnete Wasserqualität an 99 ausgewiesenen Badestellen in Nordrhein-Westfalen

Mit „gut“ bewertet wurde die Wasserqualität an weiteren neun Badestellen, dazu zählten wie im Vorjahr die Badestellen am Bettenkamper Meer in Moers, am Horstmarer See in Lünen und an der Badestelle DLRG Lingesetalsperre in Marienheide. Hinzu kamen die Badestellen Millinger Meer, Barmener See, Badesee Kapusch Hückelhoven, Aasee und Drilandsee, bei denen sich die Bewertung von „ausgezeichnet“ auf „gut“ geändert hat. Erfreuliche Verbesserung: Die Bewertung der Flussbadestelle Seaside Beach/ Baldeneysee hat sich von „ausreichend“ zu „gut“ verändert. Die Qualität der neuen Flussbadestelle Ruhrwiesen Linden Dahlhausen wurde erstmals bewertet. Sie erhielt als einzige Badestelle nur ein „ausreichend“. An EU-Badegewässern, die an einem Fließgewässer wie der Ruhr liegen, sprechen die Betreiber ab bestimmten Niederschlagswerten mit erhöhter Gefahr für Wasserverunreinigungen vorsorglich Badeverbote aus, die erst nach Beprobung und Freigabe durch das Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Die Qualität eines Badegewässers wird in der Regel anhand von mindestens 16 Messwerten aus den zurückliegenden vier Jahren beurteilt. Für folgende Gewässer lag diese Datenreihe noch nicht vor, weshalb noch keine Bewertung erfolgte: Die Badestelle Woffelsbacher Bucht an der Rurtalsperre Schwammenauel, die Badestelle an der Ruhr in Mülheim und der Rather See in Köln wurden noch nicht bewertet. In 2024 hinzugekommen sind zwei neue Badestellen am Fühlinger See in Köln und das Badegewässer Esmecke-Stausee (Einbergsee) in Eslohe. In 2025 wurde im Kreis Viersen der Heidweiher als neues EU-Badegewässer angemeldet. Mit der EU-Badegewässer-Richtlinie (2006/7/EG) hat die Europäische Union einen flächendeckenden Schutz für das Baden in Binnen- und Küstengewässern eingeführt. Die nächste offizielle EU-Bewertung der Badegewässer wird im Juni erwartet, es ist aber davon auszugehen, dass sie für Nordrhein-Westfalen der Bewertung des Landesumweltamtes entspricht. Zur Sicherheit der Badenden nehmen außerdem die Gesundheitsämter während der Badesaison grundsätzlich mindestens alle vier Wochen Wasserproben zur Analyse. Geprüft wird unter anderem das Auftreten der Darmbakterien Intestinale Enterokokken und Escherichia coli, die als Indikatoren dienen und auf Verschmutzungen hinweisen. Eine interaktive Bewertungskarte und aktuelle Bewertungen zur Badegewässerqualität können unter www.badegewaesser.nrw.de eingesehen werden. Es wird empfohlen, an den vielen ausgezeichneten und gut bewerteten Badestellen in Nordrhein-Westfalen baden zu gehen, da bei anderen Badestellen keine regelmäßige Begutachtung der hygienischen Wasserqualität durch die Gesundheitsämter erfolgt. Bei schlechter hygienischer Wasserqualität und hoher fäkaler Belastung – also insbesondere bei abwasserbeeinflussten Fließgewässern – ist auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Krankheitserreger und auch antibiotikaresistente Bakterien vorkommen. Der Rhein und die Schifffahrtskanäle gehören nicht zu den Badegewässern. Das Baden an solchen Wasserstraßen ist strengstens untersagt. Die Strömungen, die durch die Sogwirkung der Schiffe noch verstärkt werden, sind lebensgefährlich! Überblick über alle Badegewässer und deren Wasserqualität: https://db.badegewaesser.nrw.de/badegewaesser-nrw/ Über die Spalte "Messstelle" können die einzelnen Messergebnisse einer Badestelle eingesehen werden – von blau für „ausgezeichnet“ über grün für „gut“ bis orange für „ausreichend“. Dort werden auch neue Messwerte regelmäßig veröffentlicht. Über LANUK: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen ist als Landesoberbehörde in den Fachgebieten Naturschutz, technischer Umweltschutz für Wasser, Boden und Luft sowie Klima tätig. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück

Reitrouten KLE KR VIE WES

Reitrouten sind in der Regel Streckenführungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen, auf denen zum Zweck der Erholung geritten werden kann. Die Streckenführung kann in der Örtlichkeit beschildert oder nur auf Reitroutenkarten oder in digitalen Medien veröffentlicht sein.

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