Die Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) empfiehlt, das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) mit Blick auf den Bodenschutz auszubauen. Nur dann kann den Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität begegnet werden. Nötig sind Instrumente zum Schutz bzw. der Regeneration der Böden und ihrer Funktionen, damit deren nachhaltige Nutzung zur Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit und der Produktion von Biomasse sichergestellt wird, der Verlust an Bodenmaterial und Treibhausgasemissionen aus Böden reduziert (insbesondere bei entwässerten Moor- und Auenböden) und die Senkenfunktion der Böden für organischen Kohlenstoff erhalten und verbessert wird, die Vielfalt der Bodenorganismen als Genreservoir und Motor vieler im Boden ablaufender Prozesse erkannt, geschützt und, falls erforderlich, wiederhergestellt und nachhaltig genutzt wird und die Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland für Land- und Forstwirtschaft, Ökosysteme, für Siedlungen und Infrastrukturen sowie für den Hochwasserschutz und die Wasserversorgung der Bevölkerung und Industrie abgemildert werden. Die KBU-Empfehlungen stehen im Zusammenhang mit einer dringend empfohlenen Novellierung des BBodSchG. Zu diesen gehören beispielsweise: die Erweiterung der Vorsorgepflichten, so dass Bodenschädigungen wie Versiegelung, Erosion , Verdichtung oder der Eintrag persistenter Schadstoffe minimiert werden. Maßnahmenprogramme des Bundes und der Länder zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme sowie ein erforderliches Maßnahmenprogramm der Bundesregierung zur Verringerung der Schadstoffeinträge durch langlebige und schwer abbaubare Chemikalien wie zum Beispiel Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS . Sie sind in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und in Bedarfsgegenständen (unter anderem in Verpackungen) sowie im Menschen nachweisbar.
Das Projekt "DAS: Der Klimawandel als ein transdisziplinäres Handlungsfeld - Nachhaltigkeit und Empowerment in (der) Lehre und (im) Transfer" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Leipzig, Institut für Pädagogik und Didaktik im Elementar- und Primarbereich, Professur Grundschuldidaktik Sachunterricht unter besonderer Berücksichtigung von Naturwissenschaft und Technik.
Das Projekt "Integriertes Maßnahmenprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen" wird/wurde ausgeführt durch: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.Das Maßnahmenprogramm richtet sich an Akteure aus Politik und der Gesellschaft und umfasst ein Paket von rund 170 Maßnahmen zur Prävention klimawandelbedingter Einflüsse u. a. auf die menschliche Gesundheit. Es wird nach nichtinfektiösen und infektiösen Erkrankungen als Folge des Klimawandels unterschieden.
Das Referat "Siedlungswasserwirtschaft" ist obere Wasserbehörde und zuständig für die fachtechnische Bewertung von Fragen der Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung. Es besteht aus den drei Sachgebieten: Wasserrecht/ Abgaben/ Fördermittel, Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung/ Wasserbau. Aufgaben: - Festsetzung und Verrechnung der Abwasserabgabe und Wasserentnahmeabgabe - Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft (Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung) - Wasserrechtliche Genehmigungen zu abwassertechnischen Anlagen und Wasserversorgungsanlagen und Bewilligungen - Wassersicherstellung und Notwasserversorgung - Fachaufsicht über die Unteren Wasserbehörden - fachtechnische Vorbereitung der wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren der LMBV in den Braunkohlensanierungsgebieten - fachliche Bewertung der bergrechtlichen Sonderbetriebspläne Grundwasserwiederanstieg - Überwachung des Grundwasser- und Oberflächenwassers im Bereich des Sanierungsbergbaus - Erarbeitung von Grundsätzen und behördliche Begleitung bei der Renaturierung bergbaulich beeinflusster Fließgewässer - Erteilung hydrologischer Auskünfte - Mitwirkung an der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen - Umsetzung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne FGG Elbe - fachtechnische Begleitung von wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG und sonstige PFV mit Wasserrechtstatbeständen - bautechnische Prüfung, Überwachung und wasserrechtliche Abnahme von planfestgestellten Maßnahmen - Mitarbeit am operativen Hochwasserschutz und fachliche Beratung und Kontrolle der Wasserwehren - Überwachung der Talsperren und Speicher gemäß § 84 (1) SächsWG - fachliche Begleitung der Hochwasserschutzkonzepte an Gewässern II. Ordnung - Teilnahme an Gewässer- und Deichschauen
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert den umfassenden Schutz des oberirdischen und unterirdischen Wassers. Die zehn Flussgebietsgemeinschaften Deutschlands stellen dazu alle sechs Jahre Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf. Das Umweltbundesamt und das Bundesumweltministerium haben diese Berichte für Deutschland ausgewertet und stellen die Ergebnisse in dieser Anwendung vor.
Das Projekt "Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie" wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V..Mit diesem Projekt wird die in der Aufstellung sog. Maßnahmenprogramme (Art. 11 WRRL) und Bewirtschaftungspläne (Art. 13 WRRL) liegende dritte Umsetzungsphase der EG-Wasserrahmenrichtlinie aus juristischer und planerischer Sicht beleuchtet und in das System des deutschen Planungsrechts eingeordnet. Mit der Verpflichtung zur Aufstellung entsprechender Pläne schreibt die WRRL den Mitgliedstaaten den Weg zur Verwirklichung der Umweltqualitätsziele des Art. 4 WRRL vor, die einen guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers in den Gewässern der EU fordern. Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Steuerungspotenziale des neuen Planungsinstrumentariums der WRRL auszuloten und im Gesamtsystem des Raum- und Fachplanungsrechts zu verorten. Dabei soll es im Besonderen darum gehen, die Handlungsmöglichkeiten in der Fläche, d. h. im gesamten Flusseinzugsgebiet aufzuzeigen und zu den bestehenden Planungsinstrumenten in Beziehung zu setzen, um ein räumlich abgestimmtes Vorgehen im gesamten Flusseinzugsgebiet zu erreichen. Hierzu gehört die Betrachtung der Planungsinstrumente der einzelnen Fachsektoren, der räumlichen Planung und der Umweltfolgeprüfungen. Da es sich im Verhältnis der Maßnahmen- und Bewirtschaftungspläne zu den Fach- und Gesamtplanungen sowie Umweltfolgeprüfungen um Instrumente mit überlappenden Steuerungsaufgaben und -potenzialen handelt, ist die Herausarbeitung von Überschneidungsbereichen sowie von Zielkonflikten von entscheidender Bedeutung. Hierbei gilt es einerseits, Synergieeffekte bei der Formulierung und Umsetzung der Pläne zu erkennen. Andererseits sind aber auch Reibungsflächen innerhalb des Umweltplanungssystems zu identifizieren, um Konflikten frühzeitig gegensteuern zu können. Auf diese Weise sollen die Pläne nach Wasserrahmenrichtlinie mit den bereits etablierten Planungs- und Prüfinstrumenten vernetzt und im Wege einer ganzheitlichen Betrachtungsweise in das deutsche Planungssystem eingebunden werden. Zugleich sind aber auch Vorschläge für die Weiterentwicklung des bestehenden Planungsinstrumentariums - etwa im Rahmen der Erarbeitung des UGB - aufzugreifen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind sowohl für die rechts-, planungs- und umweltwissenschaftliche Forschung als auch für den Rechtsanwender, der mit der praktischen Umsetzung der WRRL befasst ist (z. B. in Bundes- und Landesbehörden oder Kommunen), von Bedeutung.
Das Projekt "Die Graue Skabiose und ihre Lebensräume im mitteldeutschen Verbreitungsgebiet - erhalten - schützen - fördern" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Anhalt (FH), Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fachbereich 1 Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung.
Das Gewässer II. Ordnung „Schunter“ soll im Abschnitt Bienroder Weg bis Borwall renaturiert werden. Grundlage für die Maßnahmen am Gewässer sind vor allem das Wasserkörperdatenblatt der Schunter mit Handlungsempfehlungen im Bewirtschaftungszeitraum 2015-2021 und die im Niedersächsischen Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen 2021 - 2027 der Flussgebietseinheit Weser zur Schunter genannten Punkte. In beiden Berichtszeiträumen wird die Schunter als stark bis sehr stark verändertes Gewässer mit deutlichen Defiziten in der Gewässermorphologie beschrieben. In der Gesamtbewertung wird ein mäßiger ökologischer Zustand festgestellt. Durch die geplante Renaturierungsmaßnahme soll die Strukturgüte des Gewässers deutlich verbessert werden. Weiterhin erfolgt die Verbindung der weiteren bereits renaturierten Abschnitte der Schunter auf dem Gebiet der Stadt Brauchschweig. Mit Abschluss der Maßnahme sind für den gesamten Gewässerabschnitt auf dem Stadtgebiet Maßnahmen zur strukturellen Aufwertung i.S. der Handlungsempfehlungen zur EU-WRRL durchgeführt worden. Weiterhin sind Maßnahmen wie die Anlage von Stillgewässern, Initialpflanzungen zur Vegetationsentwicklung, Herstellung von Nisthilfen für Eisvögel zur Aufwertung des Lebensraumes und Artenschutzmaßnahme im Plangebiet vorgesehen.
Das Projekt "Sektorenübergreifende Maßnahmenempfehlungen zum Erreichen der nationalen Stickstoffobergrenze" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt.Ziel des Projekts ist die Entwicklung von Optionen und Bausteinen für eine nationales Maßnahmenprogramm, welches die Einhaltung der neuen nationalen Stickstoffobergrenze sicherstellt. Das Programm soll Stickstoffminderungsmaßnahmen aus allen Verursacherbereichen umfassen. Neue und innovative Maßnahmenoptionen sind zu recherchieren. Dabei sind auch die positiven und negativen Erfahrungen, die in den Niederlanden mit dem Programmatischen Aanpak Stikstoff gemacht wurden, einzubeziehen und auf Deutschland zu übertragen. Zu diesem Zweck müssen die Optionen für rechtliche Anknüpfungspunkte in Deutschland geprüft werden. Daran anschließend soll ein Vorschlag für ein umsetzungsreifes, integriertes rechtliches System erarbeitet werden, mit dem alle Stickstoffemissionen erfasst, bewertet und gemindert werden können. Um ein möglichst effizientes Programm aufstellen zu können, sollte jede Maßnahme des Katalogs Bewertungen hinsichtlich verschiedener Kriterien, wie Minderungspotenzial, Kosten sowie politisch, juristische und technische Durchsetzbarkeit aufweisen. Da Stickstoff nicht an den Grenzen Halt macht, sollen auch die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Stickstoffminderung im Ausland zu untersuchen. Da sich Emissionssituation und Sensitivität der Schutzgüter in Deutschland jeweils regional voneinander unterscheiden, sollen für den Maßnahmenkatalog auch Informationen über regionale Umsetzbarkeit und Effektivität erarbeitet werden. Nicht zuletzt sind bekannte (und neue) Maßnahmen dringend vor dem Hintergrund der geänderten geopolitischen Situation neu zu bewerten. Aktuelle Marktveränderungen wie zum Beispiel die Preisentwicklung bei Mineraldünger und Rohstoffen, wirken sich auf nahezu alle Maßnahmen aus und müssen in der (Neu-)Bewertung Berücksichtigung finden.
Das Projekt "Defizitanalyse zur Unterstützung der Maßnahmenplanung für die Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) (GAPS-Projekt)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: AquaEcology GmbH & Co. KG.Das Projekt dient der Entwicklung und Anwendung von Methoden zur Analyse der Wirksamkeit des nationalen MSRL-Maßnahmenprogramms und von Szenarien zur Ableitung von für die Erreichung der MSRL-Ziele erforderlichen Maßnahmen. Das Projekt unterstützt die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) bei einer wirksame Umsetzung des MSRL-Maßnahmenprogramms 2022 - 2027 und seiner Aktualisierung für 2028 - 2033. Es erfüllt zugleich die Anforderungen der MSRL an sechsjährliche Wirksamkeits- und Lückenanalysen. Die Methodenentwicklung kann einen Beitrag zu künftigen Herangehensweisen bei Defizitanalysen auf EU-Ebene und im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen OSPAR und HELCOM leisten.
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