Viele erfolgreiche Nahwärmeprojekte sind als Idee einer kleinen, engagierten Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gestartet. Als informeller Zusammenschluss von Gleichgesinnten können sie relevante Informationen zusammentragen und wichtige erste Schritte wie Informationsveranstaltungen und eine Interessensabfrage in der Nachbarschaft durchführen. Oft ist es sehr hilfreich, auf bestehenden Strukturen aufzubauen. Soll jedoch tatsächlich ein Nahwärmenetz realisiert werden und Ihre Initiative eine aktive Rolle bei der Umsetzung spielen, dann ist es empfehlenswert, sich eine Rechtsform zu geben, die beispielsweise in der Lage ist, Verträge zu schließen oder Förderanträge zu stellen. Dadurch übernehmen die Mitglieder gemeinsam Verantwortung, sodass diese nicht von Einzelpersonen innerhalb der Initiative getragen werden muss. Welche Rechtsform geeignet ist, hängt davon ab, wie Sie die Rolle Ihrer Initiative bei der Umsetzung gestalten möchten. Ein eingetragener Verein (e.V.) kann die gemeinsamen Interessen einer Gruppe vertreten – beispielsweise von Anwohnerinnen und Anwohnern in einer Nachbarschaft, die zukünftig mit Nahwärme versorgt werden soll. So kann ein Verein zum Beispiel eine Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz in Auftrag geben und ggf. Fördermittel dafür beantragen. Eine Vereinsgründung benötigt mindestens sieben Personen und ist mit relativ geringem organisatorischem und finanziellem Aufwand umsetzbar. Informationen zur Gründung eingetragener Vereine in Berlin finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen. Vereine Vereine können sich allerdings im Normalfall nicht wirtschaftlich betätigen. Wenn Ihre Initiative das zukünftige Nahwärmenetz selbst betreiben und Entscheidungen über dessen zukünftige Entwicklung selbst treffen möchte, dann ist ggf. die Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft sinnvoll. Energiegenossenschaften Bei der Entscheidung, welche Variante für Sie infrage kommt, sind verschiedene Abwägungen zu treffen. Vorteile einer Bürgerenergiegenossenschaft sind beispielsweise, dass der gesamte Prozess für die Mitglieder transparent ist, und dass sie selbst direkt Einfluss nehmen können, beispielsweise auf die Wahl geeigneter Wärmequellen und Technologien, die Preisgestaltung bzw. das Preismodell und welche Unternehmen als Dienstleister beauftragt werden, wodurch oft eine hohe regionale Wertschöpfung erfolgt. Neben ‚Wärmeautarkie‘ und Versorgungssicherheit führt dies häufig zu einer starken Identifikation mit dem Projekt und einer Stärkung der nachbarschaftlichen Beziehungen. Genossenschaftsanteile werden i.d.R. verzinst und ermöglichen auf diese Arte eine attraktive finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende. Andererseits tragen die Mitglieder der Energiegenossenschaft auch die technischen und wirtschaftlichen Risiken des Projekts und es müssen vielfältige Herausforderungen durch die Gründungsbeteiligten bewältigt werden. Sie benötigen kaufmännisches und technisches Know-How, um das Projekt realisieren zu können. Hier sind ggf schon früh Beratungsdienstleistungen einzukaufen, wenn die Mitglieder nicht selbst darüber verfügen. Häufig werden insbesondere in den frühen Phasen wichtige Aufgaben ehrenamtlich von einzelnen Mitgliedern übernommen, was auch einen hohen zeitlichen Einsatz erfordert. Wird das Netz von einem Energieversorgungsunternehmen betrieben, beispielsweise in einem Contracting-Modell, können die Wärmebeziehenden dessen technisches und energiewirtschaftliches Know-How nutzen. Der Energieversorger übernimmt die Finanzierung und auch die technischen und kaufmännischen Risiken des Projekts. Andererseits werden die Entscheidungen über die technische Umsetzung und die Preisgestaltung in diesem Fall auch vom Unternehmen getroffen, und die Kundinnen und Kunden können deutlich weniger Einfluss nehmen.
Wenn sich herausgestellt hat, dass das Gebiet sich grundsätzlich für eine Nahwärmeversorgung eignet, geht es darum, zu konkretisieren, wie das zukünftige Nahwärmenetz aussehen kann und welche Schritte notwendig sind, um es zu realisieren. Dabei sind sowohl technische als auch wirtschaftliche und organisatorische Aspekte zu analysieren. Einen guten Überblick über die technischen Fragestellungen, die in dieser Phase relevant sind, liefert die “Checkliste Gebäude- und kleine Wärmenetze” der dena. Kurz zusammengefasst sind Informationen zu den folgenden Themen zusammenzutragen: Potenzielle Wärmeabnehmer und deren Wärmebedarfe: gibt es ggf. Ankerkunden wie öffentliche Gebäude (z.B. Schulen) Mögliche Trassenführung und notwendige Querung von Straßen bzw. Öffentlichen Grünflächen Bestehende Infrastruktur (einschließlich Stromleitungen) Möglicher Standort der Energiezentrale Potenzial von Umweltwärmequellen (z.B. oberflächennahe Geothermie, Gewässer, Abwasserkanäle …) Potenzial von Abwärme aus lokalen Industrie- oder Gewerbebetrieben Solarpotenzial (Solarthermie, Photovoltaik) Mögliche Wärmespeicherung Notwendiges/ sinnvolles Temperaturniveau: ggf Sanierungsbedarf bei Gebäuden Kaltes oder warmes Netz Ob ein kaltes Nahwärmenetz infrage kommt, ist abhängig von dem Potential der Umweltwärmequellen und der Abwärme vor Ort. Ist kein ausreichendes Potential vorhanden, um den Wärmebedarf zu decken, kann ein kaltes Nahwärmenetz nicht realisiert werden. Wird stattdessen ein Niedertemperatur-Nahwärmenetz in Betracht gezogen, muss vor allem ein geeigneter Standort für die Aufstellung der zentralen Wärmeerzeuger gefunden werden. Die Klärung dieser Fragestellung ist durch qualifizierte Fachplanerinnen und Fachplaner oder Unternehmen durchzuführen. Die Ergebnisse sollten in Form einer Machbarkeitsstudie oder eines Konzepts zusammengefasst werden, die als Grundlage für die nächsten Schritte dienen. Die Erarbeitung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch gefördert werden. Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier . Neben den technischen Fragen sollte in dieser Phase auch geklärt werden, welches Betreibermodell für das zukünftige Wärmenetz angestrebt wird und welche Verantwortung unterschiedliche Akteure übernehmen sollen oder können (beispielsweise öffentliche Hand, Energieversorgungsunternehmen, Bürgerenergiegenossenschaft). Im Konzept sollten auch Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die darauffolgenden Phasen untersucht und die wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft sowie ggf. Preismodelle durchdacht werden. Weiter zur Planungsphase
Yuriko Backes, Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten, empfing Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Justizministerin des Saarlandes, Michael Hauer, Staatssekretär im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität von Rheinland-Pfalz, und Evelyne Isinger, Regionalrätin als Vertreterin des Präsidenten der Region Grand Est, zu einem Arbeitstreffen über die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Mobilität. Keine andere Region der Europäischen Union hat so viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger wie die Großregion. Im Jahr 2024 waren es 276.360, von denen die überwiegende Mehrheit im Großherzogtum Luxemburg arbeitet und täglich die Grenzen überquert, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Diese bedeutenden Ströme führen zu einer unbestreitbaren gegenseitigen Abhängigkeit zwischen den verschiedenen Mitgliedseinheiten der Großregion, insbesondere im Bereich der Mobilität und der Verkehrsinfrastrukturen, vor allem im Schienenverkehr. Angesichts dieser Realität ist es unerlässlich, dass die Bürgerinnen und Bürger über ein leistungsfähiges, grenzüberschreitendes und überregionales öffentliches Verkehrsnetz verfügen. Um dieses Ziel zu erreichen, engagieren sich die Partner der Großregion für eine gemeinsame und koordinierte Entwicklung der Infrastrukturen und Dienstleistungen, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallen. Mobilität macht nicht an Grenzen Halt Derzeit werden zahlreiche umfangreiche Investitionen getätigt, um das Angebot sowohl innerhalb der einzelnen Gebietskörperschaften als auch grenzüberschreitend zu verbessern und so das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs in allen Gebieten, die zwangsläufig miteinander verbunden sind, zu optimieren. Zum ersten Mal wurde eine gemeinsame Studie zwischen Luxemburg, den beiden deutschen Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland sowie der Region Grand Est fertiggestellt: Sie liefert eine faktenbasierte und aktuelle Grundlage, um die bestehende Zusammenarbeit weiter zu unterstützen und neue Impulse für eine strategische Entwicklung künftiger grenzüberschreitender Eisenbahnverbindungen zu geben. Die Studie bestätigt die grundsätzliche Machbarkeit einer direkten Eisenbahnverbindung Luxemburg – Saarbrücken – Mannheim, identifiziert jedoch auch technische, infrastrukturelle, rechtliche und finanzielle Herausforderungen. Eine Umsetzung ist deshalb nur schrittweise und etappenweise möglich. Vorrangig arbeiten die Partner an einer gemeinsamen Lösung, um Fernverkehrsverbindungen zwischen Luxembourg, Saarbrücken und Mannheim zu realisieren, die in das weitere deutsche und europäische Fernverkehrsnetz eingebettet werden. Die Umsetzung einer Direktverbindung als regelmäßige Regionalverkehrsverbindung erfordert einen längeren Vorlauf und wäre bei Zustimmung aller Partner frühestens ab Mitte der 30er Jahre möglich. Für die Vertreterinnen und Vertreter des Saarlandes und Rheinland-Pfalz ist ihre Finanzierung jedoch abhängig von der Entwicklung der Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern für die Finanzierung von Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stellt. Fortsetzung der Zusammenarbeit nach einem schrittweisen Ansatz Am Ende des Treffens bekräftigten die vier Partner ihren Willen, ihre Zusammenarbeit unter geteilter Verantwortung kontinuierlich fortzusetzen, um gemeinsam die identifizierten Herausforderungen zu bewältigen. Ziel ist es, das Bahnangebot schrittweise zu verbessern, indem nachhaltige Dienstleistungen im Interesse der Bevölkerung der Großregion angeboten werden. Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe auf technischer Ebene, die einen regelmäßigen Austausch über bewährte Verfahren und Erfahrungsberichte sowie über Fragen der Sicherheit im öffentlichen Verkehr fördern soll, wurde ebenfalls beschlossen. Es werden auch kurzfristigere Optionen geprüft, darunter eine eingehende Analyse punktueller Fernverbindungen oder die Untersuchung der Verlängerung bestimmter bestehender Fernverbindungen, beispielsweise zwischen Luxemburg und Saarbrücken. Die Überlegungen müssen zwangsläufig in Absprache mit den Betreibern auf beiden Seiten der Grenze und unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden erfolgen, die im Rahmen der luxemburgweiten und grenzüberschreitenden Umfrage Luxmobil 2025 erfasst wurden.
Das Thema beinhaltet das Zielnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Das Thema "Hauptrouten - Zielnetz" enthält alle Routen des Themas "Hauptrouten - Bestand" sowie - zusätzlich Wegeabschnitte, die derzeit noch nicht nutzbar sind als Netzergänzungen - weitere, seit der Beschlussfassung des Radverkehrskonzeptes 2017 erforderliche Anpassungen von Routenführungen - schon vorliegende Ergebnisse von Machbarkeitsstudien siehe auch "Routenanpassungen zum Radverkehrskonzept 2017".
Das Thema beinhaltet das Zielnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Das Thema "Hauptrouten - Zielnetz" enthält alle Routen des Themas "Hauptrouten - Bestand" sowie - zusätzlich Wegeabschnitte, die derzeit noch nicht nutzbar sind als Netzergänzungen - weitere, seit der Beschlussfassung des Radverkehrskonzeptes 2017 erforderliche Anpassungen von Routenführungen - schon vorliegende Ergebnisse von Machbarkeitsstudien siehe auch "Routenanpassungen zum Radverkehrskonzept 2017".
Für Netzergänzungen, die im Rahmen der Erstellung des Radverkehrskonzeptes 2017 noch nicht in dem erforderlichen Umfang untersucht werden konnten, sind Machbarkeitsstudien ausgewiesen.
Das Thema beinhaltet das Zielnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Das Thema "Hauptrouten - Zielnetz" enthält alle Routen des Themas "Hauptrouten - Bestand" sowie - zusätzlich Wegeabschnitte, die derzeit noch nicht nutzbar sind als Netzergänzungen - weitere, seit der Beschlussfassung des Radverkehrskonzeptes 2017 erforderliche Anpassungen von Routenführungen - schon vorliegende Ergebnisse von Machbarkeitsstudien siehe auch "Routenanpassungen zum Radverkehrskonzept 2017".
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 2447 |
| Europa | 60 |
| Kommune | 27 |
| Land | 272 |
| Schutzgebiete | 3 |
| Weitere | 56 |
| Wirtschaft | 16 |
| Wissenschaft | 618 |
| Zivilgesellschaft | 126 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 2305 |
| Text | 261 |
| Umweltprüfung | 18 |
| WRRL-Maßnahme | 21 |
| unbekannt | 78 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 303 |
| Offen | 2378 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2542 |
| Englisch | 328 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 7 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 158 |
| Keine | 1463 |
| Webdienst | 13 |
| Webseite | 1109 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1517 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2030 |
| Luft | 1196 |
| Mensch und Umwelt | 2685 |
| Wasser | 1056 |
| Weitere | 2595 |