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In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte der Kreuzotter in den Moor- und Heidegebieten der Norddeutschen Tiefebene, in den östlichen Mittelgebirgen sowie im südlichen Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb, im südlichen Alpenvorland und im Alpenraum. Große Teile Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens, Hessens, Baden-Württembergs sowie Bayerns sind nicht besiedelt. In den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland fehlt die Kreuzotter vollständig. Die Kreuzotter weist aktuell eine TK25-Q-Rasterfrequenz von 11,90 % (Zeitraum 2000 – 2018) auf und gilt damit als selten. Langfristig ist von einem sehr starken Rückgang auszugehen, der insbesondere durch Prämienzahlungen für getötete Kreuzottern zu Beginn des 20. Jahrhunderts gut dokumentiert ist (Schiemenz 1985, Podloucky 1993). Der sehr starke Negativtrend der Art lässt sich aber auch an den massiven Verlusten an Lebensräumen (z. B. Moore, Heiden) festmachen. Aufgrund der weiter unten aufgeführten, auch in den vergangenen zwei Jahrzehnten wirkenden Gefährdungsursachen wird für den kurzfristigen Bestandstrend eine starke Abnahme angenommen. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation und der Bestandstrends führt zur Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Da es jedoch Teilbestände der Art gibt, die ausreichend gesichert sind, fällt die Kreuzotter in die Kategorie „Stark gefährdet“. Viele Kreuzotterpopulationen sind in ihren Vorkommensgebieten bereits zunehmend von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Im Gegensatz zur Roten Liste 2009 wird die aktuelle Bestandssituation der Kreuzotter nicht mehr als mäßig häufig, sondern als selten eingestuft. Trotz der Verschärfung dieses Kriteriums ergibt sich aufgrund der stabilen Teilbestände der Kreuzotter keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie gegenüber der Roten Liste 2009. Im Einzelnen handelt es sich um Gefährdungsfaktoren, die entweder den Lebensraum zerstören oder zu hohen Tierverlusten führen: (Erst-)Aufforstung halboffener Lebensräume im Wald (Lichtungen, Windwurfflächen, Wegränder) und angrenzender Flächen; Änderungen in der Forstwirtschaft (Fehlen von Kahlschlägen); Verbuschung bzw. Bewaldung halboffener Lebensräume und lichter Waldstandorte infolge Sukzession; Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung; Umbruch von Ödland; Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung von Grünlandbrachen; Verlust von Feld-/Wegrainen; Zerstörung von Randzonen; Beseitigung von Habitatstrukturen (Hecken, Totholz, Steinhaufen etc.); Entwässerung und Abtorfung von Hochmooren durch industrielle Torfgewinnung; aus Artenschutzsicht unsachgemäß durchgeführte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen u. a. in Heiden und Mooren (Zeitpunkt und Flächengröße bei Mahd, Plaggen, Brennen, Beweidung, Wiedervernässung, Renaturierungsmaßnahmen in degenerierten Hochmooren); zunehmende Eutrophierung; Habitatfragmentierung und Isolation sowie dadurch bedingte verringerte Habitatfläche der einzelnen Vorkommen.; Verluste durch Tötung bei Mahd von Säumen und Grabenböschungen entlang von Straßen und Wegen, durch Verkehr auf Straßen, Forst- und Wirtschaftswegen; verstärkte Prädation durch gebietsweise erhöhte Wildschweindichten, u. a. begünstigt durch Kirrungen; fehlende junge Braunfrösche als Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern durch Mangel an Laichgewässern; Austrocknen von Mooren durch den Klimawandel und ungünstige Jahreswitterungsverläufe. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Kreuzotter umgesetzt werden: Erhaltung und Entwicklung besonnter Freiflächen und Wegsäume in Wäldern; Förderung lichter Waldformen; Offenhalten von Zwergstrauchheiden und Moorrändern, Abbaugruben, südexponierten Dämmen und Böschungen; Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Baumstubben, Totholz-, Reisig-, Steinhaufen oder Steinriegeln als Versteckmöglichkeiten und Winterquartiere; Lebensraumvernetzung durch Pflege und Entwicklung von „Trittsteinen“ und linienförmigen Landschaftsstrukturen wie Wald- und Wegsäumen, Waldschneisen, Gehölzen, Hecken, Ruderalflächen, Stromtrassen; ggf. Querungshilfen an Straßen; zeitliche und flächenmäßige Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Kreuzotter bei der Pflege und Entwicklung von Heidegebieten und Hochmooren; Einbeziehung des Kreuzotterschutzes bei Verkehrssicherungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen, Schienen und Wasserstraßen sowie bei der Unterhaltung von Gräben auf Moorstandorten; notwendige Mäharbeiten von Randstreifen in Kreuzotter-Habitaten nur unter Einsatz von Freischneidern und Balkenmähern (Schnitthöhe 10 – 15 cm); effektives Wildschweinmanagement; keine Kirrungen; bei Mangel an Kleingewässern Neuanlage von Laichgewässern für Braunfrösche als wichtige Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern; Aufklärungsarbeit.
Am 17.02.2026 beantragte die Gemeinde Wiesenbach als Baulastträgerin für das Land Baden-Württemberg eine 1. Planänderung der Plangenehmigung vom 28.07.2025 (Az.: RPK17-0513.2-90) zum Vorhaben „Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach“. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UVwG ist es erforderlich auf Grundlage geeigneter An-gaben festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 7 Absatz 3 UVwG in Verbindung mit §§ 6 bis 14 UVPG besteht. Neben dem Planänderungsantrag wurden folgende Unterlagen eingereicht: - Erläuterungsbericht zu 1. Planänderung - Maßnahmenplan vom 01.04.20206 (neue Maßnahmen) - Maßnahmenplan zum LBP mit Kennzeichnung der nicht mehr vorgesehenen Maßnah-men - Aktenvermerk zum Ortstermin am 26.01.2026 - Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2025 zum Kommunalen Biotopverbundplan Wie-senbach - Zustimmung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Landwirtschaft und Natur-schutz - zur CEF-Maßnahme für die Zauneidechsen vom 06.02.2026 Die Vorhabenträgerin beabsichtigt mit dem Antrag die Änderung des im Landschaftspflegeri-schen Begleitplan (LBP) zur Plangenehmigung vorgesehenen Maßnahmenkonzepts. Nach dem ursprünglichen LBP vom 10.01.2024 sollten zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände Zauneidechsen auf Flächen direkt westlich und süd-östlich des geplanten Rad-wegs vergrämt werden, die hierfür aufgewertet werden sollten. Auf der kleineren westlichen Fläche sollten Teile einer Schotterfläche und ihrer Randbereiche mit Strukturen angereichert werden. Auf der größeren östlichen Fläche sollte die dort vorhandene Fettwiese in eine Ma-gerwiese umgewandelt werden. Darüber hinaus sollten auch hier spezielle Strukturen für Ei-dechsen angelegt werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Flächen u. a. aufgrund des hohen natürlichen Nährstoff-gehalts der Böden für eine Entwicklung von Magergrünland nicht geeignet sind. Daher wurden mit der beantragten 1. Planänderung alternative artenschutzrechtliche Maßnahmen entwickelt. Im Einzelnen: 1. Anlage und Pflege eines 210 m langen und 10 m breiten mesophytischen Saums von rund 2.100 m² als dauerhaftes Eidechsenhabitat auf einem bisherigen Acker entlang einer ge-schützten Feldhecke am westlichen Oberhang des Kühbergs. 2. Vorgezogene Herstellung und Pflege eines Niederwalds (inkl. Anlage von Totholzstruktu-ren) auf einer ca. 3.000 m² großen Fläche eines naturfernen Mischwalds als temporäres Zauneidechsen-Habitat bis zur vollständigen Funktionserfüllung des mesophytischen Saums. Die Anlage des Niederwalds ist Bestandteil der kommunalen Biotopverbundplanung der Gemeinde Wiesenbach (vgl. Anlage zum Kommunalen Biotopverbundplan für die Gemeinde Wiesenbach vom Juni 2025, Maßnahmensteckbrief 5.3 „Verbesserung Biotopqualität von Waldbeständen (Mittel- und Niederwald – hier: niederwaldartige Bewirtschaftung). Die Bio-topverbundplanung hat zum Ziel ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen (vgl. § 22 NatSchG) und dient insbesondere der dauerhaften Sicherung der Popula-tionen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Le-bensgemeinschaften (vgl. § 21 Abs. 1 BNatSchG) Die Niederwaldfläche befindet sich ca. 150 m von der Vorhabenfläche des Radwegs entfernt. Zur Herstellung des Niederwalds wurde der Baumbestand mit Ausnahme der Buchen mit Brusthöhendurchmesser (BHD) > 40 cm, einer Eiche, der Habitatbäume und einem Horst-baum im Februar 2026 gefällt. Aus dem Astholz wurden Totholzstrukturen angelegt. Die Stämme sowie nicht verwertbares Altholz und Reisig abtransportiert. Die Gestrüppe wurden gemäht. Der Gehölzbestand am Nordrand auf der Böschungskante zum in der Talsohle ver-laufenden Kapellenweg wurde vollständig belassen. Der sich südlich anschließende Wald-bestand wurde aufgelichtet. Durch den Lichtzutritt zum Boden, die vorhandene Nahrungs-grundlage und die im Zug der Fällung erfolgte Anlage von Totholzstrukturen ist die Maß-nahmenfläche umgehend als Zauneidechsen-Lebensraum geeignet. Die Umsiedlung der Zaun-eidechsen soll bis zum 15. Juni 2026 abgeschlossen sein. Sobald sich die Gehölze des Niederwalds wieder verdichtet haben, werden die Zauneidechsen in die Maßnahmenfläche für den mesophytischen Saum abwandern können. 3. Anpassung des Verlaufs des Reptilienschutzzauns (Maßnahme V4Art der Plangenehmigung) entlang des gesamten Baufelds Nicht mehr vorgesehen werden die folgenden im LBP vom 10.01.2024 beschriebenen Maß-nahmen: - V5Art Vergrämung Zauneidechse - V6Art Zauneidechsenfenster - A2 Magerwiese unter Baumreihe (inkl. mehrjähriger Kraut- und Altgrassaum) - A3CEF Magerwiese östlich Sportplatz - A4 Magerwiese aus Fettwiese - A5CEF Magerwiese und Schotterfläche am Sportplatzparkplatz - G2 Naturnahe Stützmauer (Die Stützmauer wird als Blocksteinwand aus Natursteinen am Böschungsfuß unterhalb des Radwegs zur Hangsicherung errichtet. Aus statischen Gründen muss sie mit Beton hinterfüllt werden und ist daher nicht „naturnah“) Ebenso sind die folgenden Maßnahmen nicht mehr vorgesehen, die im Maßnahmenplan zum LBP dargestellt sind (ohne textliche Beschreibung bzw. Maßnahmenblätter): - Kleinwüchsige, dornige Sträucher - Anlage von Kleinstrukturen für Zauneidechsen - Temporär aufgewertete Habitatfläche für Zauneidechsen (Interimsfläche) Im Übrigen bleiben die mit Plangenehmigung vom 28.07.2025 genehmigten Maßnahmen des LBP unberührt.
Bekanntmachung Antrag der N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg auf Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck Anhörungsverfahren nach § 65 ff Umweltverträglickeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. v. m. Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, Unterrichtung der Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung für das obengenannte Vorhaben nach §§ 18,19 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG. 1. Beschreibung des Vorhabens Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der Trinkwasserleitung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck einschließlich der Herstellung erforderlichen Einrichtungsflächen und temporärer Grundwasserabsenkungen. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg, plant zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung die Ersatzerneuerung der im Jahr 1885 gebauten Trinkwasser-Fernleitung Ursprung, die zwischen dem Wasserwerk Ursprung in der Gemeinde Leinburg und dem Hochbehälter Schmausenbuck in Nürnberg verläuft. Die Wasserleitung ist zwingend notwendig, um die Wassergewinnungen Ursprung/Obermühle und Krämersweiher mit dem Hochbehälter Schmausenbuck zu verbinden. Die Leitung soll in den kommenden Jahren auf ihrer gesamten Länge ersatzerneuert werden. Die Länge der neuen Leitung beträgt 13,925 km. Die Fernleitung liegt zum Großteil im Gebiet des Landkreises Nürnberger Land und zu einem kleinen Teil im Stadtgebiet Nürnberg. Sie durchquert zu einem wesentlichen Anteil Bannwald, kreuzt mehrere Gräben und Bäche, die Autobahnen BAB A 3 und BAB A 9, das Naturschutzgebiet „Flechtenkiefernwälder südlich von Leinburg“ Landschaftsschutzgebiete, die FFH-Gebiete „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ (6532-372), „Rodungsinseln im Reichswald“ (6533-371) und das Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ (6533-471). Im Untersuchungsgebiet (UG) kommen vereinzelt hochwertige Vegetations- und Biotoptypen vor (§ 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG). Der Bau der Leitung erfolgt überwiegend als offene Verlegung einer Stahlleitung DN 600, wobei eine Baufeldbreite von durchschnittlich 14 m erforderlich ist. Abschnittsweise ist eine grabenlose Erneuerung durch Einzug der neuen Rohrleitung in die Bestandleitung geplant. In Bereichen mit hohem Grundwasserstand ist eine bauzeitliche Wasserhaltung nötig. Der geplante Leitungsverlauf folgt i. d. R. der Bestandsleitung. In Teilbereichen ist davon abweichend eine Verlegung der Leitung in eine bestehende Hochspannungs-Freileitungstrasse geplant. Über der Leitung ist ein Schutzstreifen von 2 x 4 m Breite erforderlich, welcher dauerhaft gehölzfrei zu halten ist. Bauzeitlich werden darüber hinaus Flächen für Baustraßen, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruch genommen. Diese werden nach Bauende wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Betriebsbedingte Auswirkungen betreffen die regelmäßige Pflege (Mahd) des sog. Schutzstreifens, um ein Aufkommen von Gehölzen zu vermeiden. Die Bauausführung ist in Bauabschnitten über einen Zeitraum von voraussichtlich acht Jahren jeweils außerhalb der Wintermonate geplant. Die Unterquerung der BAB A9 ist bereits realisiert und nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Ein Großteil des Untersuchungsgebiets ist mit Wald bestockt. Zerschnitten und unterbrochen wird der Waldbestand von Verkehrswegen (Bundesautobahnen A 3 und A 9, Gemeindeverbindungsstraße Heiligenmühlstraße), einzelnen großen Lichtungen (Wiesen am Wasserwerk Forsthaus und im FFH-Gebiet „Rodungsinseln im Reichswald“ bei Brunn) und Schneisen (Hochspannungsleitung/ Freileitungstrassen). Die Waldflächen werden durch Forstwege erschlossen, welche als Rad- und Wanderwege genutzt werden. Von besonderer Bedeutung für die Naherholung von Nürnberg ist der knapp 3 km im Bereich der Maßnahme verlaufende „Sandweg“. Im Bereich des Vorhabens verläuft östlich der Autobahn A 3 in Süd-Nord-Richtung der Röthenbach, der durch die Leitung unterquert wird; von Westen fließt der Reingraben dem Röthenbach zu. Er verläuft im Bereich der Grünlandflächen bei Brunn südlich der Fernleitung, quert diese aber in den Waldflächen westlich davon. Westlich der BAB A 3 verläuft der Schneidersbach. Dieser ist von der geplanten Baumaßnahme selbst nicht berührt, da in diesem Abschnitt die Fernleitung Ursprung bereits mit Baumaßnahmen an der BAB A 3 erneuert wurde. Im Bereich der bestehenden Freileitung kommen stellenweise kleinflächige, temporär wasserführende Stillgewässer vor. 2. Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit Der Antrag liegt zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen sowie dem UVP-Bericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025 • bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 112 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, jeweils mit vorheriger Terminvereinbarung, • bei der Gemeinde Leinburg, Haidelbacher Straße 3, 91227 Leinburg 1. Stock, Zimmer 13, zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von15.00 bis 18.00 Uhr, • bei der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Str. 1, 90610 Winkelhaid, Rathaus, 1. OG Zimmer 19 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Montag von 13.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr, • beim Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, 2. OG Zimmer 233 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag und Dienstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem werden die Unterlagen im Internetauftritt des Landratsamtes Nürnberger Land unter www.nuernberger-land.de / Serviceleistungen / Bauen und Wohnen / Wasser und Gewässer / Wasserrechtliche Verfahren veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a BayVwVfG). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an der genannten Stelle des Internetauftrittes des Landratsamtes Nürnberger Land ebenso einsehbar. Ferner sind die genannten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung über das zentrale Internetportal gemäß § 20 UVPG (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich. Maßgeblich ist auch insoweit der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 UVPG). 3. Einwendungen Die betroffene Öffentlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 9 UVPG bzw. jeder/jede, dessen/deren Belange durch das obengenannte Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 21.03.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei den unter Nr. 3 genannten Stellen Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist). Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können bis zum Ablauf der genannten Frist bei den genannten Stellen zu dem Plan Stellung nehmen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG). Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landratsamt Nürnberger Land die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch eine öffentliche Bekanntgabe ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die Entscheidung zur Zulassung des beantragten Vorhabens wird in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 5 Satz 2 BayVwVfG bekannt gemacht sowie der Bescheid in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG zur Einsicht ausgelegt (§ 27 UVPG). 4. Umweltverträglichkeitsprüfung Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde ist das Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz. Dort erhalten Sie weitere relevante Informationen über das Verfahren und über die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Bestandteil des anhängigen Planfeststellungsverfahrens (§ 4 UVPG). Das Vorhaben wird auf Antrag der Vorhabensträgerin einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1/§ 7 Abs. 3 UVPG unterzogen. Die Planfeststellungsbehörde erachtete das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig. Die Antragsunterlagen enthalten einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten den nach § 16 UVPG vorzulegenden UVP-Bericht. Weitere Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein können und dem Landratsamt Nürnberger Land erst nach Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 19 Abs. 3 UVPG zugänglich zu machen. Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen stellt auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dar. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt hiermit gemäß § 19 UVPG. 5. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auf Grund der seit dem 25.05.2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an die Vorhabensträgerin und ihre beauftragten Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1c) DSGVO. Lauf a. d. Pegnitz, 23.12.2024 Zimmermann Landratsamt Nürnberger Land SB 21.2 Wasserrecht und Bodenschutz
<p> <p>Stehende Kleingewässer prägen vielerorts unsere Landschaft – vom kleinen Gartenteich bis zum naturnahen Weiher. In Deutschland gibt es rund 300.000 Kleingewässer. Sie sind Rückzugsort spezialisierter Arten und leisten wichtige Beiträge für die Biodiversität und den Wasserhaushalt. Gleichzeitig geraten sie durch die Klimaerwärmung, Nähr- und Schadstoffeinträge und die intensive Landnutzung zunehmen</p> </p><p>Stehende Kleingewässer prägen vielerorts unsere Landschaft – vom kleinen Gartenteich bis zum naturnahen Weiher. In Deutschland gibt es rund 300.000 Kleingewässer. Sie sind Rückzugsort spezialisierter Arten und leisten wichtige Beiträge für die Biodiversität und den Wasserhaushalt. Gleichzeitig geraten sie durch die Klimaerwärmung, Nähr- und Schadstoffeinträge und die intensive Landnutzung zunehmen</p><p> Kleine Gewässer - ganz groß <p>Stehende Kleingewässer sind kleinflächige, meist stehende Gewässer von geringer Tiefe. Im Verhältnis zu ihrer Größe besitzen sie viel Uferfläche: Fast 90 Prozent der gesamten Uferlänge zählen zu stehenden Gewässern unter 50 Hektar. Besonders wichtig sind sehr kleine Gewässer mit 0,1 bis 1 Hektar Fläche. Sie können dauerhaft Wasser führen oder temporär austrocknen. Aufgrund ihres hohen Strukturreichtums und Uferanteils besitzen sie eine hohe Bedeutung für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>. Besonders die Ufer- und Flachwasserzonen von Kleingewässern sind ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere – sie bilden die artenreichsten Zonen stehender Gewässer. Eine Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass es in Deutschland annähernd 300.000 stehende Kleingewässer gibt. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DSC04174.JPG"> </a> <strong> Kleingewässer sind für wertvolle Ruheinseln </strong> Quelle: Linda Timme </p><p> Die Vielfalt der stehenden Kleingewässer <p>Zu den kleinen, stehenden Gewässern zählen Tümpel, Fisch- und Löschteiche, Gruben, Moorgewässer oder kleine Seen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe, ihrer Entstehung und ihrer Nutzung.</p> <p>Je nach Region haben die Gewässer unterschiedliche Ursprünge. In den eiszeitlich geprägten Regionen des Voralpenlandes sowie Nord- und Ostdeutschlands entstanden eine Vielzahl Gewässer aus Toteisrückständen. Besonders in Mecklenburg-Vorpommern prägen die sogenannten Sölle bis heute das Landschaftsbild mit einer Verbreitung von bis zu 40 Söllen pro km². In den Mittelgebirgen sind natürliche, stehende Gewässer nur selten zu finden. Hier überwiegen künstliche angelegte Teiche zur Fischzucht, Feuerlöschteiche oder auch Parkseen. </p> </p><p> Vernetzte Kleingewässer als Lebensräume und Trittsteine <p>Jedes Kleingewässer kann einen Beitrag zum Erhalt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> leisten. Besonders effektiv ist ein Verbund von Kleingewässern. In Teichlandschaften bilden sie ein Mosaik aus zusammenhängenden Biotopen, die sich resilienter als vereinzelte Gewässer erweisen. In Trockenperioden bietet ein solcher Verbund wasserführende Rückzugsorte für Tiere. Der einzelne Teich kann so zu einem wichtigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/trittstein">Trittstein</a> in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biotopverbund">Biotopverbund</a> werden.</p> <p>Rund 70 Prozent der regionalen Süßwasserarten leben an und in Kleingewässern. Vögel wie Teichhühner, Zwergtaucher oder Störche sind dort zu finden, ebenso wie Kleinkrebse und Wasserkäfer. Die Lebensweise von typischen Bewohnern der Kleingewässer verdeutlicht, wie wichtig das Gewässerumfeld aus Ufer und angrenzender Vegetation für eine Vielzahl an Pflanzen und Tieren ist. Typische Bewohner der Tümpel, Sölle oder Auengewässer Nordostdeutschlands ist die stark gefährdete Rotbauchunke oder die Europäische Sumpfschildkröte. Zeitweise trockenfallenden Gewässer kommen insbesondere Amphibien und Libellenlarven zugute. Hier sind die Bedingungen für Fische ungünstig, so dass die Larven der Amphibien und Libellen nur wenig Fressfeinde haben. </p> <p>Kleingewässer sind nicht nur für die Ökologie besonders wichtig, sondern sie erbringen eine Vielzahl weiterer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystemleistungen">Ökosystemleistungen</a>. Sie bieten einen effektiven Rückhalt von Wasser, weshalb sie ein Baustein in einem naturnahen Wasserhaushalt sind. Die Verdunstungskälte besitzt einen kühlenden Einfluss auf das Mikroklima, was vor allem in Siedlungsgebieten von Vorteil sein kann. Sie können als Wassertränken für Vieh und Wildtiere dienen und sie sind Orte der Erholung für den Menschen. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DSC_3253b-1_EuropSumpfschildkr%C3%B6te_SchneeweissNorbert.jpg"> </a> <strong> Europäische Sumpfschildkröte beim Sonnenbad </strong> Quelle: Norbert Schneeweiß <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DSC_2479b_Rotbauchunke_SchneeweissNorbert.jpg"> </a> <strong> Die Rufe der Rotbauchunke "schlagen" Wellen </strong> Quelle: Norbert Schneeweiß <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Utricularia_Dammer.jpg"> </a> <strong> Der Wasserschlauch mag auch tierische Kost </strong> Quelle: Johannes Dammer Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Belastungen <p>Kleine stehende Gewässer sind stark von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a> abhängig und ein sensibler Anzeiger für den Wasserhaushalt, der durch Dürreperioden unter Druck steht. Dürren führen zu einem Rückgang der Wassertiefe oder lassen das Gewässer ganz austrocknen.</p> <p>Durch intensive Landnutzung werden in viele Gewässer Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor eingetragen. Diese fördern das Pflanzenwachstum (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a>) und verhindern beispielsweise den Lichteinfall in tiefere Wasserschichten oder verringern den Sauerstoffgehalt im Gewässer. Kleine Gewässer in Agrarlandschaften können zudem mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belastet sein. Teiche und Tümpel reagieren aufgrund der geringen Wassermenge besonders sensibel auf Belastungen. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/IMG_20240915_144213.jpg"> </a> <strong> Negativbeispiel eines künstlichen Kleingewässers </strong> Quelle: Jens Arle/ Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/ries-bosch-Q2R-rFzyoiY-unsplash.jpg"> </a> <strong> Einleitungen können Kleingewässer belasten </strong> Quelle: Ries Bosch / Unsplash Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Gesetzlicher Schutz <p>Das Ziel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie">EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL</a>) ist ein guter ökologischer und chemischer Zustand für alle Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer. Dieser wird mit einem systematischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> überwacht und bewertet. Stehende Gewässer werden erst ab einer Größe von 50 Hektar regelmäßig überwacht. Kleinere stehende Gewässer unterliegen den Anforderungen der EU-WRRL und werden als Teile größerer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wasserkoerper">Wasserkörper</a> gesetzlich geschützt. Eine flächendeckende Überwachung und Bewertung des Zustands der kleinen stehenden Gewässer gibt es nicht. Dies liegt an der großen Anzahl und der Vielzahl stehender Kleingewässer-Typen, welche durch Faktoren wie Fläche, Tiefe, Volumen, geographische Lage oder deren anthropogene Nutzung bestimmt werden. Auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind stehende Kleingewässer gesetzlich geschützte Biotope.</p> <p>Neben dem Gewässerschutz bestehen weitere rechtliche Möglichkeiten zum Schutz von Kleingewässern. Beispielsweise ihre Einbindung in bestehende Schutzgebiete wie Nationalparks oder Biosphärenreservate. Derzeit liegen rund 40 Prozent der stehenden Kleingewässer innerhalb von Schutzgebieten. Zusätzlich schafft die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) den rechtlichen Rahmen zum Schutz von Lebensräumen und bedrohten Arten. </p> <p> </p> </p><p> Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung <p>Viele kleine, stehende Gewässer müssen als Lebensräume besser geschützt werden. Zu ihrer Erhaltung sind die Pflege, die umweltgerechte Nutzung und die Umsetzung vorsorgender Schutzmaßnahmen wichtige Bausteine. Dazu gehören beispielsweise eine zeitlich angepasste und schonende Mahd der Uferbereiche und weniger Räumen der Gewässersohle. Der Rückbau unnötiger Uferverbauungen erhöht den Lebensraum im Flachwasserbereich. Naturnahe, standortgerechte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gewaesserrandstreifen">Gewässerrandstreifen</a> verringern den Nähr- und Schadstoffeintrag und ein an den Standort angepasster Fischbesatz lässt eine hohe Diversität der Arten im Kleingewässer zu. </p> <p>Stehende Kleingewässer sind auch der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaessertyp-des-jahres/gewaessertyp-des-jahres-2026-kleingewaesser#eigenschaften">Gewässertyp des Jahres 2026</a>. Auf dieser Seite des Gewässertyps des Jahres 2026 finden Sie weitere Informationen und eine interaktive Karte zu den Kleingewässern in Deutschland. </p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Seit den genetischen Untersuchungen von Gvoždík et al. (2010) wird die ehemalige östliche Unterart Anguis fragilis colchica (Nordmann, 1840) nun als eigenständige Art, Anguis colchica (Nordmann, 1840) (Östliche Blindschleiche), geführt. Das Verbreitungsgebiet der Westlichen Blindschleiche ist damit kleiner als das der früher weit gefassten Art. Deutschland liegt im Arealzentrum der Westlichen Blindschleiche und der deutsche Anteil am Gesamtareal beträgt mehr als 10 %. Daher ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Westlichen Blindschleiche verantwortlich. Die Westliche Blindschleiche ist in allen Bundesländern anzutreffen. Verbreitungsschwerpunkte finden sich in den Mittelgebirgsregionen; zum Norddeutschen Tiefland hin wird die Verbreitung lückiger. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) liegt bei 42,18 %. Damit ist die Westliche Blindschleiche als häufig einzustufen. Eine Reihe von Faktoren, wie z. B. die Zerschneidung und Isolation der Habitate, Folgen der Eutrophierung, aber auch Todesfälle durch zunehmenden Verkehr (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) wirkten und wirken sich negativ auf die Bestände aus. Daher ist für die Art langfristig ein mäßiger Rückgang zu verzeichnen, wobei hier die landwirtschaftlich geprägten Regionen gegenüber den Waldgebieten deutlich stärker betroffen sind. Auch für den kurzfristigen Bestandstrend ist eine mäßige Abnahme aufgrund von Habitatverlusten und den oben beschriebenen Veränderungen zu verzeichnen. Trotz der negativen Entwicklungen wird die Westliche Blindschleiche wegen ihrer weiten Verbreitung noch in die Kategorie „Ungefährdet“ eingestuft. Seit der letzten Roten Liste haben sich bei der Westlichen Blindschleiche kaum Änderungen der Kriterieneinschätzungen ergeben. Die Definitionen der Kriterienklassen des kurzfristigen Bestandstrends haben sich zwischenzeitlich geändert und es kann präzisiert werden, dass das Ausmaß der Bestandsabnahme nicht unbekannt oder mäßig sondern eindeutig mäßig ist. Die Westliche Blindschleiche ist vorrangig durch die Zerstörung bzw. durch negative Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Hierzu zählen insbesondere: Entwicklung lichter Wälder zu dichten Beständen; Aufforstung bzw. Verlust von Waldlichtungen und kleinen Kahlschlägen, Windbruch- und Windwurfflächen; Begradigung und Beschattung von unregelmäßig verlaufenden Waldrändern durch Aufforstung und Vorpflanzungen; Waldsäume gehen auch durch intensive Landwirtschaft bis direkt an den Waldrand verloren; Intensivierung der Landwirtschaft mit immer größeren Bearbeitungseinheiten und damit einhergehend weiterem Verlust von Ackerbrachen sowie Klein- und Saumstrukturen wie Hecken, Feldgehölzen, Lesesteinhaufen oder Feldrainen; Eutrophierung der Landschaft mit der Folge, dass hochwüchsige arten- und strukturarme Gras- und Staudenfluren ehemals artenreiche und vielfältig strukturierte Säume, Lichtungen, Schonungen und andere Lebensräume zunehmend verdrängen; Verlust geeigneter Sekundärhabitate wie Kies- und Sandgruben durch nicht reptilienfreundliche Rekultivierung oder ausbleibende Pflege, was zu Verbuschung und Beschattung führt; Mahd von Böschungen entlang von Gräben, Straßen, Bahnstrecken und Wegen dicht über dem Boden während der Aktivitätszeit der Blindschleichen; Verlust strukturreicher Gärten im Siedlungsbereich; Tötung durch intensives Mähen der Rasenflächen und den Einsatz von Mährobotern; Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften (z. B. Schneckenkorn); hohe Anzahl von freilaufenden Hauskatzen; Individuenverluste durch erhöhtes Verkehrsaufkommen (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) und deutlich gestiegene Wildschweinbestände. Grundsätzlich dürften sich auch weitere Gefährdungsfaktoren, die vor allem bei Kreuzotter und Schlingnatter sowie bei Wald- und Zauneidechse genannt sind, negativ auf die Bestände der Westlichen Blindschleiche in Deutschland auswirken. Wesentliche Maßnahmen für den Schutz der Westlichen Blindschleiche sind zum einen die Erhaltung strukturreicher Lebensräume (Wälder und Offenland) sowie die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr und der Lebensraumzerschneidung. Eine Vernetzung der Lebensräume im Offenland oder zwischen Wald und Offenland ist durch geeignete, meist lineare Landschaftsstrukturen wie Hecken oder Wegraine sowie eine Ausweitung derartiger Saumstrukturen zu fördern. Zum anderen ist Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit wichtig, um das Nachstellen und Töten dieser für den Menschen völlig harmlosen Echse zu verhindern. In Gärten im Siedlungsbereich ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften zu unterlassen. Des Weiteren sollte das Mähen von Rasenflächen mit ausreichendem Abstand zum Boden erfolgen. Als Art mit breitem Habitatspektrum profitiert die Westliche Blindschleiche auch von Schutzmaßnahmen, die für andere einheimische Reptilienarten durchgeführt werden.
The timing of the first mowing event per year strongly impacts grassland functions and ecology, such as the provision of habitats and species composition. As grasslands in Germany are managed on small-scale units and grass grows back quickly, satellite information with high spatial and temporal resolution is necessary to capture grassland mowing dynamics. Based on Sentinel-2 data time series, mowing events are detected throughout Germany and the date of the first mowing event per year is extracted. The grassland mowing detection approach operates per pixel, including preprocessing of the Enhanced Vegetation Index (EVI) time series and a calibrated rule-based grassland mowing detection which is specified in more detail in Reinermann et al. 2022, 2023.
Die Geburtshelferkröte ist eine westeuropäisch verbreitete Art, welche von Zentralspanien bis an den Rand der Norddeutschen Tiefebene vorkommt. Im äußersten Norden ihres Verbreitungsgebietes dringt sie entlang der Mittelgebirgsschwelle am weitesten nach Osten in kontinentalere Regionen, bis an den östlichen Harzrand, in das Thüringer Becken und den Thüringer Wald vor. Vorkommen existieren in weiten Teilen des Saarlandes, in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, im Süden Niedersachsens und dem angrenzenden Sachsen-Anhalt (Harz und Harzvorland), im westlichen Thüringen sowie im nördlichen Hessen und dem äußersten Nordwesten Bayerns. Von der Schweiz und dem Elsass aus erreicht die Geburtshelferkröte zudem den Süden Baden-Württembergs. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 4,98 %, daraus folgt die Kriterienklasse „selten“. In zahlreichen TK25-Q wurde die Art nach dem Jahr 2000 nicht mehr nachgewiesen. Dieser Befund wird durch zahlreiche Berichte über einen rapiden Bestandsschwund bei noch vorhandenen Populationen und das Verschwinden ganzer Populationen untermauert (z. B. Kordges 2003, Böll & Hansbauer 2008, Schlüpmann 2009, Kronshage et al. 2011, Brückmann & Thiesmeier 2012, Westermann & Seyring 2015, Uthleb 2016, Wagner et al. 2019 a). Während die Art ein breites Spektrum an möglichst fischfreien Gewässern für die Larven nutzt, stellt sie an das nahegelegene Landhabitat hohe Ansprüche. Bevorzugt werden vegetationsarme bis -freie Böden, die gut besonnt sind. Diese sollten entweder gut grabfähig sein oder als Versteck geeignete Spalten und Hohlräume aufweisen. Traditionell fand die Geburtshelferkröte diese Bedingungen in ausgedehnten Hutelandschaften sowie in Dörfern und auf Höfen. Die Veränderungen in diesen Landschaftsbereichen führten im langfristigen Bestandstrend zu einem starken Rückgang. Aktuell werden die Habitatanforderungen fast nur noch in Abgrabungen erfüllt. Die Konzentration auf wenige große Abbaustellen, Veränderungen in der Abbau-Technologie sowie Rekultivierungen bedingen weitere Bestandseinbußen. Erhöhter Nährstoffeintrag führt zu verstärkter Sukzession, die den Landlebensraum entwertet und den Raumwiderstand für die zunehmend isolierten Populationen erheblich erhöht. Die Art besitzt zudem eine besonders hohe Prävalenz gegenüber dem Chytridpilz Batrachochytrium dendrobatidis (Ohst et al. 2013, Böll et al. 2014), der insbesondere für Metamorphlinge regelmäßig letal ist (Böll et al. 2012). Dies alles führt zu der sehr starken Abnahme im kurzfristigen Bestandstrend. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Stark gefährdet“. Sowohl der langfristige Bestandstrend als auch der kurzfristige Bestandstrend wurden um jeweils eine Kriterienklasse schlechter eingestuft als in der letzten Roten Liste. Gründe sind verbesserte Kenntnisse durch eine bessere Datenlage sowie aktuelle Bestandseinbrüche. Damit ändert sich die Rote-Liste-Kategorie von vormals „Gefährdet“ auf „Stark gefährdet“. Die wichtigsten Gefährdungsursachen für die Geburtshelferkröte sind: Rückgang extensiver Beweidung; Verlust von Habitaten in Dörfern und auf Höfen; Fischbesatz in Reproduktionsgewässern; Verfüllung und Rekultivierung von Abbaustätten; Vernichtung von Kleinstrukturen im Offenland, die als Versteck geeignet sind (z. B. unverfugte Steinmauern); Sukzession der Landlebensräume; Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium dendrobatidis durch Vektoren (z. B. durch Fischbesatz); Isolierung verbliebener Vorkommen. Wichtig für die Geburtshelferkröte ist die unmittelbare Nachbarschaft von geeigneten Landlebensräumen und Reproduktionsgewässern (Entfernung möglichst < 100 m). Die Gewässer sollten nur gelegentlich austrocknen, fischfrei sein und Versteckmöglichkeiten für die Larven enthalten. Auf den Einsatz von Agrochemikalien sollte im Umfeld verzichtet werden. Als Landlebensräume werden auch kleinflächige Böschungen und Böschungsanrisse mit lückiger Vegetation genutzt; Böschungssicherungen sollten daher im Landlebensraum möglichst unterbleiben. Analog sollten Hangrutschungen in Abgrabungen zugelassen werden. Abgrabungen sollten nach Nutzungsaufgabe nicht verfüllt werden, sondern dem Artenschutz dienen (siehe Kirschey & Wagner 2013). Durch extensive Pflegemaßnahmen (Mahd, Rückschnitt aufkommender Gehölze) muss der offene Charakter dieser Abgrabungen gewahrt bleiben. Extensive Weideprojekte sind eine hervorragende Schutzmaßnahme, soweit geeignete Gewässer vorhanden sind oder angelegt werden. In Dörfern, auf Höfen und im Wald sollten Kleingewässer mit nahegelegenen steinigen Böschungen, Steinschüttungen und Trockenmauern gefördert werden. Im Wasserbau können durch Revitalisierung von Bächen im Hügel- und Bergland Stillwasserbereiche mit angrenzenden Prallhängen und Uferböschungen geschaffen werden; bereits bestehende Stillwasserbereiche mit den genannten Eigenschaften sollten toleriert werden. Hilfreich ist das Belassen von Totholz im Gewässer. Biber (Castor fiber) schaffen vielfach geeignete Strukturen, indem sie kleine Bäche stauen und durch ihre Baumfällungen besonnte Bereiche entstehen (Dalbeck et al. 2007). Das Wirken dieses „Ökosystemingenieurs“ ist aus Autorensicht in Vorkommensgebieten der Geburtshelferkröte zu fördern.
Von den etablierten Vorkommen in Deutschland schließen die bayerischen an das östliche Verbreitungsgebiet in Österreich an, während es sich bei den hessischen und baden-württembergischen Vorkommen um stark isolierte Reliktpopulationen handelt. Für diese beiden Vorposten ist Deutschland in besonderem Maße verantwortlich. Die Äskulapnatter tritt als wärmeliebende Art in Deutschland an ihrer nördlichen Arealgrenze in drei Verbreitungsgebieten mit mehreren, teilweise voneinander isolierten Populationen auf. Die Vorkommen im Rheingau-Taunus in der Umgebung von Schlangenbad (Hessen) sowie im südlichen Odenwald im Raum Hirschhorn und Eberbach (Hessen, Baden-Württemberg) sind vom geschlossenen Areal der Art getrennt (Günther & Waitzmann 1996, Gomille 2002, Waitzmann & Fritz 2007). Die Vorkommen an Donau, Inn und Salzach (Bayern) haben Anschluss an das Gesamtareal der Art. Nachweise im Alpenraum bei Berchtesgaden (Bayern) konnten seit 25 Jahren nicht mehr bestätigt werden (Aßmann & Drobny 2019). Die TK25-Q-Rasterfrequenz in Deutschland im Zeitraum von 2000 bis 2018 beträgt 0,48% und liegt damit im Bereich der Kriterienklasse „sehr selten“. Zur Beurteilung der Bestandsentwicklung liegen für die Art mit Beginn der systematischen Untersuchungen belastbare Daten erst ab den 1980er Jahren vor. Aufgrund der veränderten Landnutzung und der damit einhergehenden Verschlechterung in der Habitatqualität muss beim langfristigen Bestandstrend von einem mäßigen Rückgang ausgegangen werden. Der kurzfristige Bestandstrend wird aufgrund von wirksamen Schutzmaßnahmen in allen Vorkommen in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg aktuell. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Äskulapnatter umgesetzt werden: Erstellen und Umsetzen wirksamer Pflegepläne in Schutzgebieten mit Vorkommen der Äskulapnatter; Aufrechterhaltung einer extensiven Nutzung in Kulturlandschaftsbiotopen wie Wiesen und Streuobstwiesen als Frühjahrs- und Sommerlebensräume; zeitlich angepasste Wiesenmahd; Mahd von Böschungen und Säumen nur im Winter; Erhalt und Pflege naturnaher Laubmischwälder und strukturreicher Waldränder als Ganzjahreslebensräume und als wichtige Überwinterungshabitate; Erhalt und Pflege linearer Biotopstrukturen (Bahndämme, Straßen- und Wegränder) als Ausbreitungsachsen und Verbundsysteme zwischen Teilpopulationen; Offenhaltung und Pflege von Trockenmauern; Neuanlage, Sicherung und Pflege von Eiablageplätzen; regionale Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Klimaschutzstaatssekretär Erwin Manz überreicht Urkunden an neue Partnerbetriebe Naturschutz / Netzwerk besteht aus über 300 landwirtschaftlichen Betrieben in ganz RLP, die individuelle Naturschutzmaßnahmen auf ihren Höfen umsetzen „Mehr Naturschutz in der Agrarlandschaft kommt nicht nur der Biodiversität zugute. Auch die Landwirtschaft profitiert durch vielfältige Agrarökosysteme, die wichtige Ökosystemdienstleistungen wie Bestäubung durch Insekten, Schutz des Bodens vor Erosion durch Wind und Wasser oder auch den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit durch ein vielfältiges Bodenleben bereitstellen. Unsere Partnerbetriebe Naturschutz stehen für die gelingende Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und landwirtschaftlicher Praxis“, so Klimaschutzstaatssekretär Erwin Manz anlässlich der Urkundenüberreichung von 27 weiteren „Partnerbetrieben Naturschutz“ am heutigen Montag in Bad Kreuznachnach. Damit ist das landesweite Netzwerk Partnerbetrieb Naturschutz auf nunmehr 329 Betriebe angewachsen. Die 27 neuen Betriebe haben sich Ende 2024 um die Teilnahme am Demonstrationsvorhaben Partnerbetrieb Naturschutz beworben und durchliefen seitdem eine Beratungsphase, in der ein naturschutzfachliches Leitbild für jeden einzelnen Betrieb erstellt und eine Zielvereinbarung über die Umsetzung konkreter Naturschutzleistungen durch die Betriebe getroffen wurden. Ziel dieses Beratungsangebotes ist es, gemeinsam mit der Landwirtschaft der Biodiversitätskrise zu begegnen, indem Lebensräume von Tieren und Pflanzen in der Kulturlandschaft geschaffen oder erhalten werden. Gesellschaftliche Anerkennung durch ökologisches Engagement, betriebliche Diversifizierung durch Dienstleistungsangebote im Naturschutz oder Zusatzeinkommen durch Vertragsnaturschutzmaßnahmen können wichtige Aspekte für eine nachhaltige Ausrichtung landwirtschaftlicher Betriebe sein. Beispiele für mögliche Maßnahmen sind unter anderem das Anlegen von Ackerwildkrautflächen, der Erhalt von Streuobstwiesen durch deren Bewirtschaftung sowie der Erhalt von artenreichem Grünland durch späte Mahd und den Verzicht auf Düngung. Die Betriebe schaffen verschiedene Lebensräume, etwa durch Hecken für eine Vielzahl von Tieren, etwa für das Rebhuhn oder den Neuntöter oder durch das Anlegen von Lerchenfenstern und Altgrasinseln für bodenbrütende Vögel. Lerchenfenster sind dabei abgesteckte Bereiche in einem Getreidefeld, die nicht bearbeitet werden, um die Nester der am Boden brütenden Lerchen nicht zu zerstören. Altgrasinseln sind Bereiche im Grünland, die nicht bearbeitet werden, um auch hier Nester zu erhalten. Als Partnerbetrieb Naturschutz können sich alle landwirtschaftlichen Betriebe, unabhängig ihrer Betriebsschwerpunkte und unabhängig davon, ob es sich um Bio- oder konventionell wirtschaftende Betriebe handelt, bewerben und Teil des Netzwerkes werden. Best-Practice-Beispiele und weitere Infos gibt es unter www.partnerbetrieb-naturschutz.rlp.de
Anders als im Kinderlied „Auf der Mauer, auf der Lauer …“ sitzen und tanzen Wanzen kaum an Mauern. Sie besiedeln vielmehr ein großes Spektrum an terrestrischen und aquatischen Lebensräumen. In Deutschland sind insgesamt 895 Wanzenarten und -unterarten etabliert, von denen 19 durch den Menschen eingeschleppt wurden (Neobiota). Bei Wanzen denken viele Menschen an die gefürchtete Bettwanze. Doch sie ist die einzige unter den heimischen Arten, die beim Menschen Blut saugt. Die weit überwiegende Mehrzahl ernährt sich von Pflanzensaft oder lebt räuberisch von weichhäutigen Insekten. Dafür setzen Wanzen ihren stechenden Saugrüssel ein. Zu den besser bekannten Vertretern gehören die grün gefärbte Gemeine Stinkwanze, die rot-schwarzen Feuerwanzen oder auch die schlanken Wasserläufer, die sich auf der Oberfläche von wenig bewegten Gewässern wie auf einer Haut fortbewegen können. Unter den Wanzen gibt es viele Arten mit einer verborgenen Lebensweise, aber auch solche, die auf Rinde, Blättern oder dem Boden wegen ihres kryptischen Äußeren quasi unsichtbar sind. Wieder andere verlassen sich als Schutz vor Fressfeinden auf einen strengen Wanzengeruch oder auf leuchtende Warnfarben. Ähnlich wie andere Insektengruppen sind Wanzen besonders artenreich in einer extensiv genutzten und strukturreichen Kulturlandschaft vertreten. Da die Tiere teils eng mit bestimmten Habitattypen und -requisiten verbunden sind, gibt ihr Vorkommen oder Fehlen differenziert Auskunft über den Zustand dieser Lebensräume. Von den 875 in der Roten Liste bewerteten Arten und Unterarten gelten 3 % als ausgestorben oder verschollen und 31 % als bestandsgefährdet, 5 % sind in die Kategorie „Extrem selten“ eingeordnet und auf der Vorwarnliste stehen 6 %. Als ungefährdet werden 50 % eingestuft, und für weitere 5 % ist die Datenlage für eine Einstufung derzeit unzureichend. In landwirtschaftlich genutzten Lebensräumen leiden Wanzenpopulationen unter Veränderungen des Wasserhaushalts, intensiver Düngung und Bodenbearbeitung, zu häufiger Mahd, Überbeweidung und der Beseitigung von Kleinstrukturen. In und an Gewässern werden Wanzen beispielsweise durch den Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, durch die Gewässerunterhaltung, künstlichen Fischbesatz und starke Freizeitnutzung gefährdet. Im Siedlungsbereich wirken sich besonders der Herbizideinsatz, eine übertriebene oder undifferenzierte Pflege von Grünflächen und die Verinselung und Entwertung von Lebensräumen durch Wohnbebauung, Gewerbe- und Verkehrsflächen negativ aus. (Stand Dezember 2012, in Teilen ergänzt 2020) Simon, H.; Achtziger, R.; Bräu, M.;Dorow, W. H. O.; Göricke, P.; Gossner, M. M.; Gruschwitz, W.; Heckmann, R.; Hoffmann, H.-J.; Kallenborn, H.; Kleinsteuber, W.; Martschei, T.; Melber, A.; Morkel, C.; Münch, M.; Nawratil, J.; Remane, R.; Rieger, C.; Voigt, K. & Winkelmann, H. (2021): Rote Liste und Gesamtartenliste der Wanzen (Heteroptera) Deutschlands. – In: Ries, M.; Balzer, S.; Gruttke, H.; Haupt, H.; Hofbauer, N.; Ludwig, G. & Matzke-Hajek , G. (Red.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 5: Wirbellose Tiere (Teil 3). – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (5): 465-624 Die aktuellen Rote-Liste-Daten sind auch als Download verfügbar.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 268 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 7 |
| Land | 362 |
| Weitere | 70 |
| Wissenschaft | 110 |
| Zivilgesellschaft | 28 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 205 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 16 |
| Text | 383 |
| Umweltprüfung | 17 |
| unbekannt | 50 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 434 |
| Offen | 220 |
| Unbekannt | 21 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 665 |
| Englisch | 65 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 79 |
| Datei | 10 |
| Dokument | 272 |
| Keine | 229 |
| Unbekannt | 6 |
| Webseite | 216 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 471 |
| Lebewesen und Lebensräume | 667 |
| Luft | 308 |
| Mensch und Umwelt | 675 |
| Wasser | 374 |
| Weitere | 625 |