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Found 82 results.

Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg: Messstation Marbach Wehr UP (Neckar)

Die Messstation Marbach Wehr UP befindet sich am Fluss Neckar und wird betrieben vom WSA Neckar DS Stuttgart.

Aktuelle Pegelstände für Hessen der Station "Marbach"

An der Station "Marbach" mit der ID 43006 am Fluss Haune wird der Wasserstand gemessen

Messstelle MARBACH WEHR UP, NECKAR

Messstelle betrieben von STANDORT STUTTGART.

Messstelle MARBACH SCHLEUSE UP, NECKAR

Messstelle betrieben von STANDORT STUTTGART.

Model Output Statistics for Maßbach (P029)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kläranlage Kirchdorf-Eppenschlag

Die Gemeinde Kirchdorf i. Wald plant die Generalsanierung der bestehenden Kläranlage Kirchdorf-Eppenschlag. In der Kläranlage werden die Abwässer der Gemeinde Kirchdorf i. Wald und Eppenschlag sowie der Ortsteile Grünbach und Marbach gereinigt. Die Belastung der auf 4.100 EW ausgelegten Kläranlage liegt aktuell bei 4.687 EW. Geplant ist eine Ausbaugröße von 5.400 EW, wobei eine ausreichende Reserve für die Zukunft einkalkuliert wurde. Auf-grund der künftigen Ausbaugröße von 5.400 EW ist eine Stickstoffelimination erforderlich. In der bestehenden Tropfkörperanlage ist dies nur bedingt möglich. Außerdem entspricht das Nachklärbecken nicht der notwendigen Kapazität und stellt sich nicht mehr ausreichend funkti-onstüchtig dar. Es ist daher eine umfassende Sanierung der Kläranlage geplant. Die Einleitung erfolgt wie bisher auf dem Grundstück Fl.-Nr. 315 der Gemarkung und Gemeinde Eppenschlag.

Antrag Anmeldung zur Schleusung außerhalb der Schleusenbetriebszeiten auf dem Neckar

WASSERSTRASSEN- UND SCHIFFFAHRTSAMT NECKAR Formblatt: MELDEVERFAHREN Anmeldung zur Schleusung im fakultativen Nachtbetrieb gemäß §1 Abs 1 Sätze 2 bis 4 NeckarSchlBetrZV Fahrzeugart Schiffsname Länge E-Mail-Adresse Breite Tel. Nr. (an Bord) Stark umrandete Felder werden vom Schleusenpersonal ausgefüllt. Schleusung in angemeldet Datum Uhrzeit korrigiert Uhrzeit Bemerkungen Feudenheim Schwabenheim Heidelberg Neckargemünd Neckarsteinach Hirschhorn Rockenau Guttenbach Neckarzimmern Gundelsheim Kochendorf Heilbronn Horkheim Lauffen Besigheim Hessigheim Pleidelsheim Marbach Poppenweiler Aldingen Dieses Formblatt ist bis spätestens 19.00 Uhr an nachtschleusung.wsa-neckar@wsv.bund.de zu senden. Eine Empfangsbestätigung erfolgt per E-Mail bis 19.30 Uhr. Im Falle von Übertragungsproblemen kann dieses Formblatt per Fax an 0711-25552- 160 gesandt werden. Bei unvorhergesehenen Unterbrechungen der nächtlichen Fahrt ist die Notfallmeldestelle bei der Schleuse Heidelberg Tel.:06221 / 3893620 zu informieren. Datum: _ Name des anmeldenden Schiffsführers: _______________________________

Flussmessstelle Nr. 398 in Marbach, Mossautal-Hüttenthal, Zulauf Marbachtalsperre

Dieser Datensatz enthält Informationen zur Flussmessstelle Nr. 398 in Marbach, Mossautal-Hüttenthal, Zulauf Marbachtalsperre. Auf der Webseite zur Messstelle ist ein Link zum Herunterladen der Rohdaten vorhanden.

Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 UVPG Gewässerausbau Schwarzach bei der Ölmühle Herbertingen-Marbach

Die Gemeinde Herbertingen beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Herstellung der Durchgängigkeit der „Schwarzach“ und Erstellung einer Leiteinrichtung für Biber auf den Grundstücken Flst. Nrn. 733/1 und 632/1, Gemarkung Marbach, Gemeinde Herbertingen im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, Informationen aus Verwaltungsakten und Datenbanken, relevanten Unterlagen zu Gebiet und Gewässer sowie Ortskenntnis wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Geplant ist die Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers „Schwarzach“ bei der Ölmühle Marbach. Hierzu soll der Rückbau des vorhandenen Absturzes und der Anlagen der ehemaligen Ölmühle, der Bau eines Raugerinnes mit Beckenstruktur in der „Schwarzach“ und einer Leiteinrichtung für Biber erfolgen. Die unterschiedlichen Gewässerspiegellagen mit einem Höhenunterschied von ca. 1,40 m müssen angepasst werden. Der gepflasterte Biberweg wird seitlich am Ufer und unter der Brücke mit einer Breite von 1,30 m und Höhe 0,80 m eingebaut. Zur Abweisung der Biber vom Landweg werden Trockenmauern mit einer Höhe von 0,8 m und einer Gesamtlänge von ca. 20,00 m neben der Landesstraße errichtet. Die Ufer werden mit geeignetem Material aufgefüllt und angeglichen, zur Gebäudesicherung wird eine Betonmauer errichtet. Der Bereich um die bewohnte Ölmühle befindet sich direkt an der L282 im Talraum der „Schwarzach“. Durch die benachbarten „Schwarzachtalseen“ ist der überwiegend landwirtschaftlich genutzte Raum auch ein Ziel zur Erholung und Freizeitnutzung. Für die Anwohner sowie Besucher des Umfeldes kommt es zu baubedingten Auswirkungen wie Lärm, Erschütterungen und Staubbelästigungen sowie vermehrtem Aufkommen von Baufahrzeugen. Da aber nur eine kurzzeitige Belästigung erfolgt, ist nicht mit erheblichen Auswirkungen auf Menschen insbesondere auf die menschliche Gesundheit zu rechnen. Im Bereich der Maßnahmen wurden vor allem Vögel, Biber und Libellen festgestellt. Im Gewässer befinden sich Bachforellen. Das Ufer ist mit nicht standortgerechten Fichten bepflanzt. Die Bepflanzung wird entfernt und durch standortgerechte Pflanzen ersetzt. Tiere und Pflanzen werden durch die Bauarbeiten kurzzeitig beeinträchtigt. Durch Bauzeitenregelungen und Fischbergung wird diese Beeinträchtigung auf ein Minimum reduziert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Neuanlage eines durchgängigen Gewässerbettes, die Wiederherstellung des Ufers mit standortgerechter Bepflanzung sowie den Biberweg die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. Es ist nicht mit dem Verlust biologischer Vielfalt zu rechnen, sie wird vielmehr gestärkt. Für die gesamten Maßnahmen werden im Gewässer, am Ufer und in angrenzenden Bereichen ca. 450 m² Fläche für die Anlage und weitere 300 m² Fläche baubedingt in Anspruch genommen. Durch den Einbau der rauen Rampe/Sohlgleite im Gewässerbett ergibt sich eine mit Wasserbausteinen befestigte Fläche von ca. 100 m². Am Ufer wird Boden mit ca. 100 m³ abgetragen und etwa 150 m³ zur Anpassung der neuen Sohle an das vorhandene Gelände wieder aufgetragen. Der Boden ist baubedingten Auswirkungen durch die Abtragung, die Lagerung und den Wiedereinbau ausgesetzt. Durch den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besteht die Gefahr des Eintrags von Stoffen in den Untergrund. Nach Wiederherstellung des Geländes wird nicht mit dem Verlust von Bodenfunktionen gerechnet. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist unter anderem die Herstellung der Durchgängigkeit bei der Ölmühle an der „Schwarzach“. Der Umbau der Wasserkraftanlagen zu einer rauen Rampe verfolgt dieses Ziel und verbessert damit die Situation des Fließgewässers. Die Hochwassersituation wird durch die Maßnahme berücksichtigt und soll keine Änderung erfahren. Grundwasser wird nicht tangiert. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Maßnahme und der Topographie ist nicht mit Auswirkungen auf das Klima zu rechnen. Das Kulturdenkmal Kapelle ist von der Maßnahme nicht betroffen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 01.08.2023 Landratsamt -Dezernat Bau und Umwelt- gez. A. Schiefer

Häffner GmbH & Co. KG - Errichtung und Betrieb des 2. Bauabschnittes sowie Änderungen innerhalb des 1. Bauabschnittes, Flurstücke Nummer 6200/2 und 6200/16 auf der Gemarkung Marbach, Am alten Kraftwerk 9, 71672 Marbach am Neckar

Erweiterung der bestehenden Distributionsanlage, Rückbau einer Jodgewinnungsanlage

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