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Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165

Jagdbericht

Jagdbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Durch die Oberste Jagdbehörde wird jährlich ein Jagdbericht für das abgelaufene Jagdjahr (01.04. bis 31.03. des Folgejahres) erstellt. Bei Interesse kann er bei der Obersten Jagdbehörde (s. Auskunftsadresse) bezogen oder für einen begrenzten Zeitraum aus dem Internet (www.wald-mv.de) herunter geladen werden. Seit dem Jagdjahr 1992/93 wird für das Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich ein Jagdbericht erstellt, der sich aus Statistiken und erläuternden Texten zusammensetzt. Die Basis für die statistischen Darstellungen bilden im Wesentlichen die von den unteren Jagdbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) und den Forstämtern zu den Jagdbezirken erfassten Daten. So werden z.B. die jährlichen Jagdstrecken und deren Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren sowie die Wildschadenssituation, einschließlich der Wildschadensausgleichskasse als Besonderheit Mecklenburg-Vorpommerns, dargestellt. Aus der Entwicklung der Streckenzahlen für die einzelnen jagdbaren Tierarten werden Rückschlüsse auf die Größe der jeweiligen Populationen gezogen. Die daraus ableitbaren speziellen Erkenntnisse und damit verbundene Probleme, wie z. B. Wildschadensumfang oder das Auftreten von Wildseuchen, werden für die einzelnen Arten diskutiert. Weiterhin werden in dem Bericht Informationen zu den Jagdscheininhabern, den Jägerprüfungen, sowie der Jagdhundehaltung gegeben. In einigen Jagdberichten werden durchgeführte jagdwissenschaftliche Untersuchungen dargestellt, wie z. B. für das Damwild, den Rotfuchs, den Feldhasen, den Baummarder oder den Marderhund.

Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD)

WILD ist ein Projekt des Deutschen Jagdverbandes e.V. und seiner Landesjagdverbände. In dem bundesweiten Monitoring-Programm werden seit 2001 Daten zum Vorkommen, zur Populationsdichte und -entwicklung von Wildtieren erhoben. Die Revierinhaber leisten mit der Unterstützung des Projektes ehrenamtlichen Natur- und Artenschutz sowie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Wildtierpopulationen und Erhaltung der Jagd. Es handelt sich um ein Fachinformationssystem (FIS). Die Revierinhaber erheben die Daten ehrenamtlich nach wissenschaftlichen Methoden und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Wildtierpopulationen. In jedem Bundesland gibt es einen WILD-Länderbetreuer, der den unverzichtbaren Kontakt zu den Revierinhabern hält und für die Durchführung des Projektes vor Ort zuständig ist. Die WILD-Zentren koordinieren die bundesweiten Erfassungen, werten die Daten aus und publizieren die Ergebnisse jährlich im WILD-Jahresbericht. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden regelmäßig die Vorkommen und Besatzdichten von Niederwildarten erhoben. Die starken Streckenrückgänge v.a. bei Rebhuhn und Fasan, etwas schwächer ausgeprägt auch beim Feldhasen, sind ein deutliches Warnzeichen, sodass ein umfangreiches deutschlandweites Monitoring weiterhin äußerst wichtig ist. WILD stellt daher eine solide Grundlage für gezielte Zusatzprojekte dar, in denen nach Ursachen für Bestandsentwicklungen gesucht wird. Darauf aufbauend können mit geeigneten Lösungsansätzen diese und viele weitere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen unterstützt werden. Zudem werden die deutschlandweiten Bestände invasiver Arten wie Waschbär, Marderhund und Nilgans dokumentiert, welche eine Grundlage für Managementpläne und weitere Maßnahmen bilden. WILD stellt in Deutschland derzeit das umfassendste Monitoringprogramm hinsichtlich jagdbarer Wildtiere, insbesondere Kleinsäuger, dar.

Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin

Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Sie veranschaulichen auf wissenschaftlicher Grundlage, wie es um das Überleben von Tier- und Pflanzenarten in einem bestimmten Gebiet bestellt ist. Da Arten oft an bestimmte Lebensräume gebunden sind, kann aus ihrer Gefährdung auch auf den Zustand ihrer Lebensräume geschlossen werden. Insofern ergeben sich konkrete Ansatzpunkte für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auch die zuständigen Flächenbesitzer oder Flächennutzer können ihre Verantwortung für das Überleben der Arten erkennen. Auch der Öffentlichkeit bieten Rote Listen Informationen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Berlin. Ein Blick in die Listen zeigt Fachleuten wie interessierten Laien gleichermaßen, welche Arten in Berlin vorkommen, welche gefährdet oder sogar ausgestorben sind. Daneben enthalten die Listen viele ergänzende Informationen, beispielsweise zum gesetzlichen Schutzstatus der Arten. Rote Listen sind seit langem eine häufig genutzte Entscheidungshilfe der Verwaltung. Sie unterstützten die Ausweisung von Schutzgebieten, die Entwicklung von Biotopverbundsystemen, die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und viele andere Aufgaben. Sie helfen damit auch, die beschränkten öffentlichen Mittel auf die dringendsten Naturschutzaufgaben zu konzentrieren. Die Erstellung und Fortschreibung Roter Listen organisiert in Berlin traditionsgemäß der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Obersten Naturschutzbehörde in einem Turnus von etwa 10 Jahren. Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdungssituation einzelner Arten werden jedoch immer von einer Vielzahl meist ehrenamtlich tätiger Experten, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände erhoben. Die Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen werten diese Angaben systematisch aus und integrieren dabei auch Informationen aus neueren naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen. Die Neubearbeitung erfolgte nach der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009) und wurde durch das Büro für tierökologische Studien Berlin koordiniert. Die neuen Roten Listen wurden vom Universitätsverlag der Technische Universität Berlin als DOI (Digital Object Identifier) veröffentlicht und stehen hier auf den Internetseiten zur Verfügung. Zu jeder Liste wird der Bearbeitungsstand (Monat/Jahr) angegeben, so dass sofort erkennbar ist, ob es sich um eine bereits aktualisierte bzw. eine noch nicht aktualisierte Liste handelt. Bild: Max Ley Methodik Die Neubearbeitung der Roten Listen folgt in der Regel der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009). Weitere Informationen Bild: Justus Meißner Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste Die vierte Fassung der Roten Liste und Gesamtartenliste der etablierten Farn- und Blütenpflanzen Berlins enthält 1.527 Sippen, davon 307 Neophyten. Fast die Hälfte (46,4 %) wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Weitere Informationen Bild: Hanna Köstler Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta) von Berlin Die Gesamtartenliste der Moose Berlins umfasst 411 Arten und Varietäten, darunter drei neophytische Arten. Von den 408 indigenen Arten wurden 270 (= 66 %) als gefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: Volker Otte Rote Liste und Gesamtartenliste der Flechten (Lichenes) von Berlin Derzeit sind aus Berlin 315 Flechtensippen (310 Arten, 3 Unterarten, eine Varietät und eine Form) bekannt. Davon werden 112 (35,6 %) in die Rote Liste aufgenommen. Weitere Informationen Bild: Joachim Ehrich Rote Liste und Gesamtartenliste der Pilze (Fungi) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 87 Boletales-Arten bekannt. Davon werden 26 Arten (30 %) in die Rote Liste aufgenommen. Dies ist die erste Rote Liste von Großpilzgattungen für Berlin. Weitere Informationen Bild: Wolf-Henning Kusber Rote Liste und Gesamtartenliste der Algen (Phycophyta) von Berlin Für Berlin wurden seit dem 18. Jahrhundert 21 Arten limnischer Armleuchteralgen (Characeae) in den Gattungen Chara, Lychnothamnus, Nitella, Nitellopsis und Tolypella nachgewiesen. Davon sind 11 Arten ausgestorben oder verschollen, weitere vier Arten sind als bestandsgefährdet eingestuft und auch Bestandteil der Roten Liste. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Nutria und Marderhund. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere Informationen Bild: Ekkehard Wachmann Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin zwölf Amphibienarten vor, von denen eine nicht autochthon ist und in der Roten Liste nicht bewertet wird (Bergmolch). Die autochthonen Populationen von zwei weiteren Arten sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Daniel Bohle Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Weitere Informationen Bild: Ira Richling Rote Liste und Gesamtartenliste der Weichtiere – Schnecken und Muscheln (Mollusca: Gastropoda und Bivalvia) von Berlin Von den in Berlin nachgewiesenen 158 Molluskenarten und Unterarten wurden 38,6 % als bestandsgefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: A. Kormannshaus Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Großschmetterlinge, Libellen, Heuschrecken und Grillen, Zikaden, Netzflügler, Bienen und Wespen, Köcherfliegen, Schnabelfliegen, Raubfliegen, Eintagsfliegen, Schwebfliegen, Wanzen, Wasserkäfer, Laufkäfer, Prachtkäfer, Blattkäfer, Blatthornkäfer, Kurzflügelkäfer­artige und Stutzkäfer, Kapuzinerkäfer­artige und weitere, Bockkäfer und Rüsselkäfer. Weitere Informationen Bild: Ingolf Rödel Rote Liste und Gesamtartenliste der Spinnen (Araneae) und Gesamtartenliste der Weberknechte (Opiliones) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 576 Spinnenarten bekannt, davon wurden 32 Arten als Neozoen nicht bewertet. 41 Arten konnten gegenüber der letzten Gesamtartenliste neu in die Liste aufgenommen werden. 194 der 544 bewerteten Arten (35,7 %) mussten einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Weitere Informationen Bild: Torsten Richter Rote Liste und Gesamtartenliste der Schleimpilze Aus Berlin sind bisher 225 Schleimpilze nachgewiesen worden. 17 Arten konnten neu in die Liste aufgenommen werden, die in der letzten Gesamtartenliste Deutschlands noch nicht enthalten sind. Neobiota wurden – ebenso wie in der Roten Liste der Schleimpilze Deutschlands (Schnittler et al. 2011) – nicht identifiziert. Weitere Informationen

Exotische Arten

“Exotisch” sind Arten, die bei uns nicht natürlicherweise heimisch sind. Sie sind vom Menschen hertransportiert worden. Nicht gemeint sind Tiere und Pflanzen, die im Wohnzimmer gehalten werden ( Handelsartenschutz ), sondern die, die sich in unserer Natur wiederfinden. Und auch hier nur diejenigen, die bei uns langfristig überleben können und sich etabliert haben. Sie können aus verschiedensten Gründen hier sein: Einige Arten wurden gezielt angesiedelt, weil man sich von ihnen einen wirtschaftlichen Nutzen versprach, wie z.B. Spätblühende Traubenkirsche, Robinie oder Damhirsch. Andere wurden zwar hergebracht, sollten aber unter den kontrollierten Bedingungen der Gefangenschaft bleiben. Dort entkamen sie jedoch oder wurden absichtlich freigelassen, wie z.B. Waschbär , Marderhund oder Asiatischer Marienkäfer. Weitere Arten wurden für gärtnerische Zwecke eingeführt, haben sich aber aus den Gärten heraus in der freien Natur etabliert, z.B. die Kanadische Goldrute. Viele Arten sind als blinde Passagiere an Fahrzeugen, mit anderen Importgütern, mit Ballastwasser oder sonst wie zu uns gekommen und haben sich bei uns etabliert. Hierzu zählen vor allem unzählige Pflanzen (z.B. auch die Ambrosie) und zahlreiche wirbellose Tierarten. Ambrosia-Bekämpfung: Ambrosia erkennen, Funde melden und beseitigen. Allen diesen exotischen Arten ist gemeinsam, dass sie aus anderen Regionen und damit anderen Floren- und Faunenreichen stammen. Das bedeutet, dass unsere Tier- und Pflanzenwelt in der Evolution sich nicht auf diese Exoten einstellen konnten. Heimische Arten haben oft keine Überlebensstrategien gegen die Neusiedler, die als Konkurrenten, Beutegreifer, Krankheitsüberträger oder Parasiten auftreten. Dies hatte in Mitteleuropa zum Glück nicht so gravierende Folgen wie in vielen anderen Regionen der Erde, wo durch eingeführte Exoten oder Haustiere zahlreiche heimische Arten ausgerottet wurden. Aber zu erheblichen Veränderungen hat es auch bei uns geführt: Kraut- und Strauchschicht weiter Bereiche der Berliner Wälder werden von den sogenannten “Neophyten” Kleinblütigem Springkraut und Spätblühender Traubenkirsche dominiert – für heimische Pflanzen- und auch Tierarten ist damit kaum noch Platz. Trockenrasen werden von der Robinie überwuchert, die zudem durch Einlagerung von Knöllchenbakterien in ihren Wurzeln zur Stickstoffanreicherung und allein damit zur Entwertung des Standortes führt. Statt heimischer Marienkäferarten krabbelt zunehmend der Asiatische Marienkäfer über die Wiesen. Diese Auflistung ließe sich fast unendlich weiterführen. Die Dimension des Verlustes an natürlicher Vielfalt kann mit ein paar Zahlen verdeutlicht werden: An den heimischen Eichenarten Stiel- und Traubeneiche leben rund 1.000 verschiedene Tierarten, von denen die Hälfte auf diese angewiesen sind. An eingeführten Baumarten leben einzelne bis maximal wenige Dutzend Arten, die allesamt unspezifisch sind, also auch an beliebigen anderen Bäumen leben könnten. Man kann davon ausgehen, dass an jede heimische Pflanzenart viele heimische Tierarten angepasst sind – gemeinsam entstanden in Koevolution. Aus diesen Einsichten ergibt sich als wichtigste Forderung, keine weiteren exotischen Arten in die Natur zu bringen. Denn dies ist jedes Mal ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Konsequenterweise wurde das Ausbringen von Tieren und Pflanzen vom Gesetzgeber geregelt (Details siehe § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz). Bei bereits im Freiland etablierten exotischen Arten muss im Einzelfall entschieden werden, ob gegen sie vorgegangen wird. Dies ist meist mit einem großen Aufwand verbunden, der sich nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt. Und was kann der Einzelne tun? Zumindest Gartenbesitzer haben durchaus die Möglichkeit, auf kritische exotische Arten zu verzichten. Denn leicht können Pflanzen auch aus Gärten in die freie Natur gelangen. Wenn man etwas für die Artenvielfalt in der Stadt tun möchte, dann kann man anstelle der Exoten auch heimische Arten verwenden. siehe Gehölzliste im Kapitel “12.1 Verwendung heimischer Pflanzenarten” der Broschüre “Tiere als Nachbarn – Artenschutz an Gebäuden” Wenn man sich besonders naturschutzfreundlich verhalten möchte, verwendet man in der Region gewonnenes Pflanzenmaterial. Nur dieses hilft, die regionale Pflanzenartenvielfalt zu erhalten. Weitere Informationen hierzu, eine Liste der zertifizierten Baumschulen und das aktuelle Sortiment findet sich unter Verein zur Förderung gebietsheimischer Gehölze im Land Brandenburg e.V. Abschließend noch der Hinweis, nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten: Exotische Pflanzenarten können als gärtnerisches Gestaltungselement oder robuster Straßenbaum auch ihre Berechtigung haben. Aber man sollte immer fragen, ob es nicht auch ohne geht. Weitere Infomationen zu invasiven Tier- und Pflanzenarten

Nyctereutes procyonoides (Gray, 1834) Nyctereutes procyonides (Gray, 1834) Marderhund Säugetiere Nicht bewertet

Der Marderhund ist in der „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ der EU (EU-Verordnung Nr. 1143/2014) ab dem 02.02.2019 aufgeführt. Von der Art ausgehende negative Wirkungen sind zu minimieren. Ein Zurückdrängen ist insbesondere in und im Umfeld von Schutzgebieten notwendig, um die Lebensgemeinschaften autochthoner Arten zu schützen.

Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin

Zusammenfassung: Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus ( Eptesicus nilssonii ), Teichfledermaus ( Myotis dasycneme ), Biber ( Castor fiber ), Nutria ( Myocastor coypus ) und Marderhund ( Nyctereutes procyonoides ). Weiterhin wurde der Rothirsch ( Cervus elaphus ), der neuerdings gelegentlich aus Brandenburg auf Berliner Stadgebiet wechselt, in die Liste aufgenommen. Der Anteil gefährdeter Arten beträgt 44 % und liegt damit unter dem der Vorgängerliste (55 %). Der Unterschied ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass einige zuvor als gefährdet eingestufte Arten nun in Kategorie D geführt werden und Nord- und Teichfledermaus als seltene Gäste vorläufig ohne Bewertung blieben (Kategorie N). Aufgrund positiver Bestandsentwicklungen konnten einige Arten, u.a. Großes Mausohr ( Myotis myotis ), Fransenfledermaus ( Myotis nattereri ) und Dachs ( Meles meles ), in niedrigere Gefährdungskategorien gesetzt werden. Beim ursprünglich ungefährdeten Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) hat ein derartig starker Bestandsrückgang stattgefunden, dass es nunmehr als gefährdet angesehen werden muss. Die Wasserfledermaus ( Myotis daubentonii ), deren Bestände in den Winterquartieren ebenfalls deutlich zurückgegangen sind, wurde von Kategorie 3 auf 2 hochgestuft. Die Datengrundlage für die Einschätzung der Gefährdung war bei einer Reihe von Arten, insbesondere bei verschiedenen terrestrischen Kleinsäugern und bei der Mehrzahl der Marderartigen recht dürftig, weil sie bisher zu wenig beachtet wurden. Hier besteht für die Zukunft erheblicher Forschungsbedarf.

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Legende Im Gesamtgebiet des SPA sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich:Für die Gewässerflächen des SPA sollten folgende Nutzungsregelungen gelten: keine Durchführung zusätzlicher Entwässerungsmaßnahmenkeine Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf den Gewässerrandsstreifen gem. WG LSA (Gewässer 1. Ordnung 10 m, Gewässer 2. Ordnung 5 m) keine Veränderung des BodenreliefsAuszäunung der Gewässer bei Beweidung, Weidezäune müssen entlang der Gewässer mindestens einen Abstand von 1 m von der Böschungskante einhalten bei Errichtung temporärer Elektrozäune Verwendung bandförmiger Stromleiter erforderliche Krautungen immer entgegen der Fließrichtung erfolgen, um dem Benthos Flucht- und Wiederbesiedlungsmöglichkeiten zu schaffen Für die Landschaftspflege ergeben sich folgende Regelungen:Minimierung der Einleitung von Abwässern und Fremdstoffen aller Art zum Schutz der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenarten Abschnittsweises "Auf den Stock setzen" von Schwarzerlenkeine Veränderungen der natürlichen hydrologischen Verhältnisse durch den Bau von Verwallungen und Auspolderungen oder durch Entwässerungsmaßnahmen erfolgen Einbau von Kiesrauschen und/oder Querschnittsverengungen durch Buschbündel an einigen Bachabschnitten keinerlei Besatz der Gewässer mit Fischen Beseitigung von Wehren oder Fischtreppenbau, Umbau von Sohlabstürzen insbesondere auch außerhalb des FFH-Gebietes (Tucheimer Bach) Instandsetzung/Unterhaltung von Stauanlagen. Für die Grünlandflächen des SPA sollten folgende Nutzungsregelungen gelten: kein Umbruch von Grünland Für die jagdliche Nutzung ergeben sich folgende Regelungen: wirksame Reduktion von Neozoen, wie Waschbär oder Marderhund wirksame Reduktion der Fuchspopulation in Horstschutzzonen von Vogelarten gem. § 28 NatSchG LSA keine störenden Handlungen, ganzjährig im Umkreis von 100 m und während der Fortpflanzungszeit im Umkreis von 300 m (gilt aktuell für Rotmilan und Kranich) keine Errichtung jagdlicher Einrichtungen und keine Kirrungen in und an Senken innerhalb größerer unstrukturierter Grünlandflächen Für die Waldflächen des SPA sollten folgende Nutzungsregelungen gelten: keine Holzernte und -rückung innerhalb der Vegetationsperiode von März bis Oktober kein Dünger- und Pestizideinsatz keine Kalkung in Horstschutzzonen von Vogelarten gem. § 28 NatSchG LSA keine den Charakter des unmittelbaren Horstbereiches verändernde Maßnahmen, insbesondere durch Freistellen von Brutbäumen oder Anlegen von Sichtschneisen, ganzjährig im Umkreis von 100 m und während der Fortpflanzungszeit im Umkreis von 300 m (gilt aktuell für den Rotmilan) Erhalt aller Höhlenbäume (insbesondere des Schwarzspechtes). SPA-Gebiet "Vogelschutzgebiet Fiener Bruch" Managementplan für das EU SPA "Vogelschutzgebiet Fiener Bruch" einschließlich des FFH-Gebietes "Fiener Bruch" SPA_0013 (DE 3639 401) und FFH_0158 (DE 3639 301) Karte 6 Sonstige Maßnahmen und Nutzungsregelungen Maßstab 1 : 20.000 Auftraggeber: Sachsen-Anhalt LANDSCHAFTS- PLANUNG DR. REICHHOFF GmbH Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung Zur Großen Halle 15 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 Datum der Ausfertigung: September 2011 Kartengrundlage: Topographische Karte 1 : 25.000; Erlaubnis-Nr.: LVermGeo/P/086/1995

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Legende Für die jagdliche Nutzung ergeben sich folgende Regelungen für das Gesamtgebiet: Einhaltung bzw. Erreichen einer Schalenwilddichte, die eine natürliche Verjüngung der lebensraumtypischen Hauptbaumarten gewährleistet Reduktion von Neozoen, wie Waschbär oder Marderhund in Horstschutzzonen von Vogelarten gem. § 28 NatSchG LSA keine störenden Handlungen, ganzjährig im Umkreis von 100 m und während der Fortpflanzungszeit im Umkreis von 300 m (gilt aktuell im TG Ringelsdorfer Bach für den Kranich) keine Errichtung jagdlicher Einrichtungen und keine Kirrungen in und an Moorwald sowie Quellmooren Für die NSG sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich: kein aktives Einbringen nicht standortheimischer, lebensraumfremder und invasiver Gehölzarten, wie beispielsweise Fichte, Douglasie, Lärche, Roteiche oder Hybrid-Pappel keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen. Rückegassenabstand mindestens 40 m keine Holzernte innerhalb der Vegetationsperiode von März bis Oktober (bei vorheriger Kontrolle auf Nichtbetroffenheit potenzieller Fledermausquartierbäume ist Holzernte auch ab Anfang September möglich) keine Holzrückung innerhalb der Vegetationsperiode von März bis August kein Dünger- und Pestizideinsatz keine Kalkung keine flächige Befahrung keine flächige Bodenbearbeitung zur Bestandesbegründung kein Durchrücken von Bachläufen in Horstschutzzonen von Vogelarten gem. § 28 NatSchG LSA keine den Charakter des unmittelbaren Horstbereiches verändernde Maßnahmen, insbesondere durch Freistellen von Brutbäumen oder Anlegen von Sichtschneisen, ganzjährig im Umkreis von 100 m und während der Fortpflanzungszeit im Umkreis von 300 m (gilt aktuell im TG Ringelsdorfer Bach für den Kranich). Für das Totalreservat sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich: die Totalreservatsregelung der bestehenden Verordnung ist umzusetzen mittel- bis langfristige Umwandlung der Forsten aus nicht standortheimischen, lebensraumfremden Baumarten innerhalb der Kernzone des NSG Magdeburgerforth in Bestände, die der natürlichen Vegetation entsprechen Für die Gewässer sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich: Für die Gewässerrandstreifen sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich: Managementplan für das FFH- Gebiet "Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem im Vorfläming" keine Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf den Gewässerrandsstreifen gem. WG LSA (Gewässer 1. Ordnung 10 m, Gewässer 2. Ordnung 5 m) keine Veränderung des Bodenreliefs, FFH_0055 (DE 3738 301) keine Ausbringung von Gülle und Pflanzenschutzmitteln, zulässiger Viehbesatz von maximal 1,4 GVE/ha, keine Anlage offener Tränkstellen an den Gewässern, Karte 7 Gebietsspezifisch angepasste Gestaltung Auszäunung der Gewässer bei Beweidung, Weidezäune müssen entlang der Gewässer mindestens einen Abstand von 1 m von der Böschungskante einhalten; Maßstab 1 : 25.000 kein Umbruch von Grünland. Im Rahmen der Gewässerunterhaltung ist zu regeln, dass: Auftraggeber: Sachsen-Anhalt keine Veränderungen der natürlichen hydrologischen Verhältnisse durch den Bau von Verwallungen und Auspolderungen oder durch Entwässerungsmaßnahmen erfolgen vorhandene Biberansiedlungen geduldet werden erforderliche Krautungen immer entgegen der Fließrichtung erfolgen, um dem Benthos Flucht- und Wiederbesiedlungsmöglichkeiten zu schaffen Eine fischereiliche Nutzung der Gewässer des Gebietes findet nicht statt. Es ergibt sich dennoch folgende Regelung: keinerlei Besatz der Gewässer mit Fischen LANDSCHAFTS- PLANUNG DR. REICHHOFF GmbH Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung Zur Großen Halle 15 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 Datum der Ausfertigung: September 2011 Kartengrundlage: Topographische Karte 1 : 25.000; Erlaubnis-Nr.: LVermGeo/P/086/1995

Am 3. November ist Hubertustag:

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 123/10 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 123/10 Halle (Saale), den 27. Oktober 2010 Am 3. November ist Hubertustag: 11 800 Jäger sind in Sachsen-Anhalt aktiv Alljährlich finden bundesweit am Hubertustag, dem 3. November, besondere Hubertusjagden und Hubertusmessen zu Ehren des heiligen Hubertus, dem Schutzpatron der Jäger, statt. An diesem Tag besinnen sich die Jäger auf ihre Verantwortung beim Umgang mit der Natur, ziehen Bilanz über das bisherige Jagdgeschehen und  stecken neue Ziele ab. In Sachsen-Anhalt sind rund 11 800 Jäger aktiv. Sie üben die Jagd in 2.353 Jagdbezirken ¿2.235   privaten und 118 staatlichen ¿ aus. Insgesamt ist das eine Jagdfläche von ca. 1,9 Mio. ha, 480 000 ha davon sind Waldflächen. Neben den sogenannten Schalenwildarten (auch Hochwild) wie Rot-, Dam-, Muffel-, Schwarz- und Rehwild werden auch Niederwildarten  wie z. B. Fasan, Rebhuhn, Wildgänse, Wildenten, Hase und Kaninchen bejagt. Im vergangenen Jagdjahr (1. April 2009 ¿ 31. März 2010) wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 88 548 Stck. Schalenwild gestreckt:    - Rotwild                            4.993    - Damwild                          5.073    - Rehwild                         48.683    - Muffelwild                        1.050    - Schwarzwild                 28.749. Speziell für die Hege der Niederwildbesätze und zur Verminderung der Übertragungsgefahr von lebensgefährlichen Krankheitserregern auf den Menschen (z. B. Tollwut, kleiner Fuchsbandwurm), ist es erforderlich auch das Raubwild (z. B. Fuchs, Marder, Rabenkrähe, Elster, aber auch Neozonen (Tierarten, die durch die Menschen eingeführt wurden und sich jetzt hier fest etabliert haben), z. B. den Mink, scharf zu bejagen. Beim Raubwild gab es folgende Strecke:    - Fuchs                            28.091    - Waschbär                        6.563    - Marderhund                     1.680    - Mink                                  272. Verschiedene Maßnahmen im Jagdwesen werden vom Landesverwaltungsamt als der oberen Jagdbehörde gefördert. Dafür stehen pro Jahr ca. 130 000 Euro zur Verfügung. Schwerpunkte sind dabei Projekte des Landesjagdverbandes zu biotopverbessernden Maßnahmen, zur Jagd- und Wildforschung sowie zur Umweltbildung und zur Öffentlichkeitsarbeit. Hintergrund: Jagdergebnisse im Vergleich: Schalenwild: Wildart 31.3.06 31.3.07 31.03.08 31.3.09 Rotwild 3.291  3.635       3.894 4.526  Damwild 4.568   3.945      4.212    4.484 Muffelwild    883 729   865   906     Rehwild 47.439 42.861   45.198 46.564 Schwarzwild   30.989 17.040 29.826 35.647 Schalenwild (insg.) 87.170    68.210     83.995 92.227 Raubwildarten: Wildart 31.3.06 31.3.07 31.3.08 31.3.09 Fuchs     35.078   23.857  30.269 31.108 Marderhund 464    656   1.145 1.728 Waschbär 2.166 2.367   3.888       6.239 Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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