Das Projekt "Einfluss von Schall auf Meeresökosysteme durch Offshore-Windenergieerzeugung" wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für terrestrische und Aquatische Wildtierforschung.
Das Projekt "Einfluss von Schall auf Meeresökosysteme durch Offshore-Windenergieerzeugung, Vorhaben: Lärmwirkung von Offshore-Windenergieerzeugung auf das marine Nahrungsnetz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für terrestrische und Aquatische Wildtierforschung.
Das Projekt "DAM Schutz und Nutzen: Küstenfischerei, Biodiversität, räumliche Nutzung und Klimawandel - Ein partizipativer Ansatz zur Navigation der westlichen Ostsee in eine nachhaltige Zukunft, Vorhaben: Regelungsmöglichkeiten der Meeresraumordnung für eine nachhaltige Küstenfischerei" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V..
Das Projekt "DAM Dekarbonisierung: Kohlendioxidspeicherung in geologischen Formationen der Nordsee, Vorhaben: Geologische Charakterisierung zur Beurteilung des Potenzials und der Sicherheit für CO2-Speicherung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.
Das Projekt "Angewandte Forschungsfragen des Ausbaus von Windenergie auf See" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche WindGuard GmbH.Das 2020 novellierte Windenergie-auf-See-Gesetzes sieht den Ausbau der Windenergie auf See auf 20 Gigawatt bis 2030 vor. Der Koalitionsvertrag von 2021 erhöht die Ausbauziele für Windenergie auf See weiter auf 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045. Die rechtlichen Vorgaben werden ergänzt und umgesetzt durch planerische Rahmenbedingungen wie die Raumplanung für die AWZ (Raumordnungsplan 2021) und den Flächenentwicklungsplan für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von (Stand 2020, Fortschreibung für 2023 geplant). Insgesamt nimmt der Ausbau von Windenergieanlagen auf See deutlich zu. Der zunehmende Offshore Ausbau bringt eine Vielzahl technischer und fachplanerischer sowie zum Teil rechtlicher Fragestellungen mit sich. Das Vorhaben soll insbesondere folgende Aspekte begleitend klären und wissenschaftlich unterlegen: 1) Überblick über technologische Entwicklungen der Anlagentechnik in Bezug auf Einspeiseleistungen und Flächenpotentiale in der deutschen AWZ liefern. 2) den Stand der Forschung in Bezug auf Abschattungseffekte begleiten 3) die Potentiale durch Mehrfachnutzung von Flächen unter Beachtung prognostizierter Technikentwicklungen ermitteln. Schwerpunkt des Vorhabens liegt auf den Fragen zur umweltverträglichen Mehrfachnutzung von Flächen, um die erhöhten Ausbauziele für Windenergie auf See zu erreichen. Das Vorhaben soll konkrete Optionen für Mehrfachnutzungen von Flächen in Nord- und Ostsee sowie in anderen Nordseeanrainerstaaten analysieren und Potentiale und Risiken einer Erhöhung des Flächenpotentials für Windenergie in der deutschen AWZ ermitteln. Der AN steht ebenfalls für drei Ad-hoc-Beratungen zu spezifischen Fragestellungen zum Ausbaus der Windenergie auf See zur Verfügung.
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, AWZ-Vorhaben 'Leitlinien für Wal-freundliche Marine Raumordnungspläne in der ASCOBANS Region'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. Cormac Walsh Research & Consulting.
Das Projekt "Die marine Raumordnung als Instrument des Meeresnaturschutzes" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Naturschutzbund Deutschland e.V., Bundesgeschäftsstelle.
Die Meere erfüllen zahlreiche für den Menschen lebenswichtige Funktionen. Sie bieten Nahrung und Transportmöglichkeiten und dienen der Erholung. Seit geraumer Zeit werden Nordsee und Ostsee für die Gewinnung der erneuerbaren Energieressource „Wind“ genutzt; hier weist der Meeresraum ideale Standortbedingungen auf. Weitere wichtige Funktionen sind die Produktion von Sauerstoff und die Regulierung des Klimas. Gleichwohl handelt es sich um ein sensibles Ökosystem. Die fortschreitende Nutzung durch den Menschen bringt die Meeresökosysteme in Gefahr.
Ostseeanrainer und Europäische Union haben am 20.10.2021 auf der Ministerkonferenz der Helsinki-Kommission unter deutschem Vorsitz einen Aktionsplan zum Schutz der Ostsee verabschiedet. 30 Prozent der Ostsee sollen unter Schutz gestellt und Belastungen durch Müll, Nähr- und Schadstoffe, Munitionsaltlasten und Lärm reduziert werden. Der Ostseeaktionsplan 2021 – 2030 schreibt den von der Helsinki-Kommission (HELCOM) 2007 angenommenen strategischen Rahmen für eine gesunde Ostsee für diese Dekade fort. Er legt Ziele und etwa 200 Maßnahmen vor allem zu den Segmenten Biodiversität , Überdüngung, Schadstoffen und seebasierte Aktivitäten wie z.B. Schifffahrt und Fischerei fest. Ziel ist es, umfassend und ambitioniert die Belastungen und Beeinträchtigungen der Ostsee durch den Menschen weiter zu reduzieren und die Meeresökosysteme wirksam zu schützen. „Nur so kann die Ostsee auch gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähiger und ihre natürliche Funktion im Kohlenstoffkreislauf gestärkt werden. Der Ostseeaktionsplan liefert eine wichtige Grundlage für Klimaschutz und -anpassung Hand-in-Hand mit dem Meeresschutz. Es liegt nun bei den Vertragsparteien, die Maßnahmen dringend und wirksam umzusetzen, um dem Verlust von Lebensräumen und Arten entgegenzuwirken“, sagt Dr. Lilian Busse, designierte Vize-Präsidentin des UBA und derzeit HELCOM-Vorsitzende. Die Überdüngung der Ostsee ist weiterhin die größte Belastung für das Meeresökosystem. Der Ostseeaktionsplan schreibt die Nährstoffreduktionsziele für die Ostseebecken und die nationalen Eintragsobergrenzen fort, wonach jeder Vertragsstaat einen in Tonnagen berechneten Beitrag zur Reduzierung der Nährstoffverschmutzung der Ostsee leisten muss Dr. Lilian Busse: „Die Landwirtschaft ist eine der größten, wenn nicht die größte Quelle diffuser Einträge von Nährstoffen über die Flüsse und die Luft in die Ostsee. Sie ist damit die zentrale Stellschraube, um Algenblüten und Sauerstoffmangel infolge von Überdüngung und damit verbundene verheerende Wirkungen auf Pflanzen und Tiere zu minimieren. Der Ostseeaktionsplan und die neue HELCOM Nährstoffrecycling-Strategie setzen hierfür mit zahlreichen Maßnahmen einen deutlichen Schwerpunkt sowie wichtige und innovative Impulse.“ Der Ostseeaktionsplan sieht erstmals konzertierte Aktionen vor, um gegen die Munitionsaltlasten aus zwei Weltkriegen vorzugehen. Neu ist auch der Aktionsplan zu Unterwasserlärm . Ziel ist es, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, Schalleinträge – zum Beispiel durch Rammarbeiten für Offshore-Anlagen, Sonare, Munitionssprengung, Schifffahrt und Freizeitsport – durch beste Umweltpraxis und beste verfügbare Techniken zu minimieren. Der Aktionsplan zu Meeresmüll wurde umfassend überarbeitet und gestärkt, um Meeresmüll an den Ostseestränden bis 2025 um 30% zu reduzieren und bis 2030 zu halbieren. Der Ostseeaktionsplan rückt schließlich Maßnahmen, die Beeinträchtigung des Meeresbodens zu minimieren, und den dringenden Bedarf, Lebensräume mariner Arten zu erhalten und wiederherzustellen, stärker in den Fokus. Ein Drittel der geplanten Schutzfläche soll streng geschützt werden, einschließlich nutzungsfreier Zonen. Die neu im Aktionsplan aufgenommenen übergreifenden Themen, wie marine Raumordnung oder wirtschaftliche und gesellschaftliche Analysen , stärken die Instrumente und das Ziel von HELCOM, den Schutz der Meeresökosysteme und ihre nachhaltige Nutzung, auch zum Zweck des Klimaschutzes, miteinander in Ausgleich zu bringen. Der neue Ostseeaktionsplan formuliert erstmals Maßnahmen, um die Wirkungen des Klimawandels auf die marinen Ökosysteme zu erforschen sowie in alle Arbeitsbereiche und Entscheidungen von HELCOM zu integrieren. Welche spezifischen Beiträge HELCOM zu Klimaschutz und -anpassung leisten kann, ist Gegenstand der nächsten geplanten HELCOM Stakeholder Conference im Frühjahr 2022, die vom Umweltbundesamt und dem Bundesamt für Naturschutz im Rahmen des deutschen HELCOM-Vorsitzes unterstützt wird. Die beiden Bundesbehörden laden für den November 2021 zu einem HELCOM-Fachworkshop ein, der den möglichen Beitrag des Schutzes und der Wiederherstellung von Küsten- und Meeresökosystemen wie Seegras- und Salzwiesen sowie küstennahen Mooren als CO2 -Senken betrachtet. Das UBA arbeitet seit Jahrzehnten in den HELCOM-Gremien mit Expertinnen und Experten der Ostseeanrainerstaaten zu Nutzungen und Belastungen beim Ostseeschutz zusammen. Neben der Überwachung und Bewertung von Belastungen und des Zustands der Meeresumwelt, beteiligt sich das UBA an der Erarbeitung regionaler Maßnahmen und ökologischer Leitplanken, um die negativen Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf die Ostsee zu reduzieren. Das UBA hat über die HELCOM-Gremien an der Erstellung des Ostseeaktionsplans 2021–2030 aktiv und steuernd mitgearbeitet. Deutschland hat seit Juli 2020 turnusmäßig bis Juni 2022 den HELCOM-Vorsitz . Deutschland tritt den Vorsitz als Bund-Länder-Team an. Das UBA stellt mit Dr. Lilian Busse die HELCOM-Vorsitzende. Dr. Johannes Oelerich hatte für Schleswig-Holstein den Vize-Vorsitz bis Juni 2021 inne. Dr. Andreas Röpke hat für Mecklenburg-Vorpommern den stellvertretenden Vorsitz bis Juni 2022 übernommen.
Das Projekt "Erarbeitung von raumplanerischen, naturschutzfachlichen, naturschutzrechtlichen Grundlagen und Empfehlungen für die raumplanerische Umsetzung des Ökosystemansatzes in den OSPAR- und HELCOM-Meeresgewässern und der deutschen AWZ, Erarbeitung von raumplanerischen, naturschutzfachlichen, naturschutzrechtlichen Grundlagen und Empfehlungen für die raumplanerische Umsetzung des Ökosystemansatzes in den OSPAR- und HELCOM-Meeresgewässern und der deutschen AWZ" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V..
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Bund | 53 |
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