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BSH veröffentlicht Netzplan für die Nordsee

Mit der Veröffentlichung des "Bundesfachplans Offshore Nordsee" am 22. Februar 2013 stellte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den ersten Offshore Netzplan vor. Der Bundesfachplan Offshore Nordsee konkretisiert und ergänzt die maritime Raumordnung um die Planung der Stromnetze. Er fasst die geplanten und genehmigten Windparks mit einer maximalen Küstenentfernung von 120 km zu 13 Clustern zusammen. Der Plan legt Trassen oder Trassenkorridore für die Anbindungsleitungen der Windparks, Standorte für Konverterplattformen und Umspannanlagen, Trassen für grenzüberschreitende Stromleitungen und Übergabepunkte zwischen ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) und Küstenmeer fest. Er gibt damit eine verbindliche Infrastruktur für die Stromnetze vor. Damit ist für die einzelnen Genehmigungsverfahren Verbindlichkeit, Rechtssicherheit und eine verläßliche Planungsgrundlage gewährleistet.

Kommission begrüßt Annahme der Vorschriften zur maritimen Raumordnung durch das Parlament

Am 17. April 2014 stimmte das Europäische Parlament der Richtlinie für die maritime Raumplanung zu, die den Mitgliedstaaten helfen soll, die verschiedenen Tätigkeiten auf See besser zu koordinieren und hierdurch sicherzustellen, dass sie so effizient und nachhaltig wie möglich ausgeübt werden. Angesichts des rasch zunehmenden Bedarfs an Meeresgebieten für neue Tätigkeiten in Bereichen von den erneuerbaren Energien bis hin zur Aquakultur ist es notwendig, die meeresbezogenen Tätigkeiten auf See besser zu planen und zu koordinieren. Die Richtlinie enthält Mindestanforderungen an die Erstellung maritimer Raumordnungspläne. In diesen Plänen werden alle derzeit ausgeübten menschlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Festland und Meer erfasst und es wird festgestellt, wie sie sich am effektivsten regeln lassen.

Umweltbelange der Meeresraumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unter Berücksichtigung des Ökosystemansatzes

Der Bund hat 2009 erstmals Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und in der Ostsee aufgestellt, also für das Gebiet seewärts der 12 Seemeilen-Grenze bis maximal 200 Seemeilen Entfernung zur Küste. Aufgrund verschiedener nationaler und internationaler Initiativen ergeben sich inzwischen neue oder erweiterte Anforderungen an die Meeresraumordnung. Ziel des Forschungsberichtes ist es, der Umweltseite des Bundes geeignete Informations- und Bewertungsgrundlagen sowie Lösungsvorschläge für die Mitwirkung bei einer Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutsche AWZ zur Verfügung zu stellen. Die Empfehlungen zeigen, wie Umweltbelange in Ziele und Grundsätze der Meeresraumordnung  umgesetzt werden können. Handlungsmaxime ist dabei, negative Auswirkungen der verschiedenen maritimen Nutzungen auf die Schutzgüter der Meeres zu vermeiden oder zu reduzieren, geeignete Meeresflächen für umweltrelevante Funktionen zu sichern und insgesamt den Meeresraum sparsam und effizient in Anspruch zu nehmen. Veröffentlicht in Texte | 08/2017.

Umweltverträgliche Raumnutzungskonzepte für den Ostseeküstenraum der Russischen Föderation (Phase I)

Die Russische Föderation hat mit der Vorbereitung eines föderalen Gesetzes zur maritimen ⁠ Raumordnung ⁠ begonnen. Aufgrund der gemeinsamen Grenzen der Europäischen Union und der Russischen Föderation im Ostseeraum sowie der Vorreiterrolle Deutschlands in der Europäischen Union in Bezug auf die maritime Raumordnung wurde ein zweiphasiges Beratungshilfeprojekt mit dem Titel „Umweltverträgliche Raumnutzungskonzepte für den Ostseeküstenraum der Russischen Föderation“ initiiert. In Phase I wurden in zwei Seminaren die Konzeption des russischen Gesetzentwurfs und relevante rechtliche, methodische und inhaltliche Erfordernisse sowie vorhandene nationale und unionsrechtliche Regelungen erörtert. Darauf aufbauend wurde ein Projektdesign für ein mehrjähriges gemeinsames Pilotprojekt entwickelt. Phase II wird die Durchführung des Pilotprojekts (einschließlich einer Zusammenstellung der rechtlichen, organisatorischen und planerischen Vorgaben, Bestimmung einer Meer-Land-übergreifenden Pilotregion anhand von Kriterien, Pilotanwendung, Erstellung von Handreichungen und Empfehlungen auf Grundlage der Ergebnisse) zum Gegenstand haben. Veröffentlicht in Dokumentationen | 56/2015.

Presentation and comparison of site investigation methods for offshore wind energy in the European North Seas countries in the context of the EU North Seas Energy Cooperation

Nach der Politischen Erklärung zur Energiezusammenarbeit zwischen den Nordseeländern vom Juni 2016 haben zehn europäische Länder eine gemeinsame Initiative gegründet, um den weiteren effektiven Einsatz erneuerbarer Energien auf See zu fördern. Zu diesem Zweck wurden vier europäische Arbeitsgruppen SG 1 bis SG 4 eingerichtet, die sich mit der maritimen Raumordnung, der Entwicklung und Regulierung von Offshore-Netzen und anderen Offshore-Infrastrukturen, dem Förderkonzept und der Finanzierung von Offshore-Windprojekten sowie den Normen, technischen Regeln und Vorschriften im Offshore-Windbereich befassen. In diesem Zusammenhang werden in der Arbeitsgruppe SG 4 Normen, technische Regeln und Vorschriften im Offshore-Windbereich sowie die mögliche Harmonisierung von Verfahren zur Baugrunderkundung behandelt. Entsprechend dem übergeordneten Ziel der gemeinsamen Initiative, eine nachhaltige, sichere und erschwingliche Energieversorgung in den Nordseeanrainerstaaten zu gewährleisten, wird in diesem Bericht eine Studie über die in den zehn Nordsee-Ländern angewendeten Verfahren zur Baugrunderkundung vorgestellt. Hierbei werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Verfahren insbesondere unter besonderer Berücksichtigung regulatorischer und technischer Aspekte sowie relevanter Standortbedingungen dargestellt. Darauf aufbauend werden Empfehlungen, wie eine möglichst einheitliche und wirtschaftliche Vorgehensweise bei der Baugrunderkundung erreicht werden kann, gegeben und Vorschläge für zukünftige Schritte abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht

Umweltbelange der Meeresraumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unter Berücksichtigung des Ökosystemansatzes

Trotz anfänglicher Bedenken gegenüber einer Raumordnung auf dem Meer wurden inzwischen in Deutschland die notwendigen rechtlichen Regelungen geschaffen und auf dieser Grundlage maritime Raumordnungspläne aufgestellt. Die Herausforderung für die Zukunft ist, die Nutzung des maritimen Raums weiter zu optimieren, um die vielfältigen wirtschaftlichen und soziale Belange mit dem Schutz der Meeresumwelt noch besser in Einklang zu bringen. Dies gilt insbesondere für den begrenzten Raum der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Geplant ist, die Raumordnungspläne des Bundes für die deutsche AWZ in der Nordsee und in der Ostsee auf der Grundlage zukünftiger Bedarfs- und Schutzanforderungen fortzuschreiben. Ziel des vorliegenden F+E-Vorhabens ist es, Entscheidungsträgern und Interessensvertretern aus dem Umweltbereich geeignete Informations- und Bewertungsgrundlagen sowie Lösungsansätze zur Verfügung zu stellen, damit die Belange des Umweltschutzes entsprechend ihrer Bedeutung bei der Fortschreibung der Raumordnungspläne in der AWZ mit zugehöriger Strategischer Umweltprüfung in wirksame raumplanerische Ziele und Grundsätze umgesetzt werden können. Dabei sind negative Auswirkungen der verschiedenen Meeresnutzungen auf die Schutzgüter der Meeresumwelt zu vermeiden oder zu reduzieren, geeignete Flächen in ausreichendem Maße für umweltrelevante Funktionen zu sichern und der Meeresraum insgesamt sparsam und effizient zu nutzen. Quelle: Forschungsbericht

Integrating Sectoral Ocean Policies

Oceans and seas are adversely affected by a large number of anthropogenic pressures. The need to better integrate the policies of different sectors, which impact the oceans is generally seen. Different countries strive to implement a more integrated approach for the management and protection of their marine areas. Important tools which can support this process are marine spatial planning and marine protected areas. If a single administrative body is made responsible for the entire task of sustainable marine use and conservation, this could help to bundle responsibilities. Existing approaches often do not meet expectations. Reasons for this are diverse, ranging from insufficient governmental and scientific resources, lack of political will or a federal political system that complicates cooperation and coordination. © Springer International Publishing AG 2018

Umweltverträgliche Raumnutzungskonzepte für den Ostseeküstenraum der Russischen Föderation (Phase I)

Die Meeresraumplanung ist ein wichtiges Instrument zur nachhaltigen Ordnung und Entwicklung dereuropäischen Meeresräume, insbesondere der Küstenmeere und der ausschließlichen Wirtschaftszonen(AWZ) der einzelnen Staaten. Ihre Grundsätze, Strategien, Pläne und Prozesse sind auf einevorsorgende und fachübergreifende Koordinierung menschlicher Aktivitäten bei gleichzeitiger Reduzierungder Umweltkonflikte ausgerichtet. Ziel ist es dabei, unter Anwendung des Ökosystemansatzes die zunehmenden ökonomischen und sozialen Ansprüche an den Meeres- und Küstenraummit seinen Umweltfunktionen und Belastbarkeiten in Einklang zu bringen. Die Russische Föderation hat mit der Vorbereitung eines föderalen Gesetzes zur maritimen Raumordnung begonnen. Aufgrund der gemeinsamen Grenzen der Europäischen Union und der Russischen Föderation im Ostseeraum sowie der Vorreiterrolle Deutschlands in der Europäischen Union in Bezug auf die maritime Raumordnung wurde ein zweiphasiges Beratungshilfeprojekt mit dem Titel "Umweltverträgliche Raumnutzungskonzepte für den Ostseeküstenraum der Russischen Föderation" initiiert. In Phase I wurden in zwei Seminaren die Konzeption des russischen Gesetzentwurfs und relevante rechtliche, methodische und inhaltliche Erfordernisse sowie vorhandene nationale und unionsrechtliche Regelungen erörtert. Darauf aufbauend wurde ein Projektdesign für ein mehrjähriges gemeinsames Pilotprojekt entwickelt. Phase II wird die Durchführung des Pilotprojekts (einschließlich einer Zusammenstellung der rechtlichen, organisatorischen und planerischen Vorgaben, Bestimmung einer Meer-Land-übergreifenden Pilotregion anhand von Kriterien, Pilotanwendung, Erstellung von Handreichungen und Empfehlungen auf Grundlage der Ergebnisse) zum Gegenstandhaben.<BR>Quelle: Forschungsbericht

Ekologoorintintirovannye podchody k ispolizovaniju postranstva Baltijskogo morja Rossijskoj Federacii (Faza I)

Die Meeresraumplanung ist ein wichtiges Instrument zur nachhaltigen Ordnung und Entwicklung dereuropäischen Meeresräume, insbesondere der Küstenmeere und der ausschließlichen Wirtschaftszonen(AWZ) der einzelnen Staaten. Ihre Grundsätze, Strategien, Pläne und Prozesse sind auf einevorsorgende und fachübergreifende Koordinierung menschlicher Aktivitäten bei gleichzeitiger Reduzierungder Umweltkonflikte ausgerichtet. Ziel ist es dabei, unter Anwendung des Ökosystemansatzes die zunehmenden ökonomischen und sozialen Ansprüche an den Meeres- und Küstenraummit seinen Umweltfunktionen und Belastbarkeiten in Einklang zu bringen. Die Russische Föderation hat mit der Vorbereitung eines föderalen Gesetzes zur maritimen Raumordnung begonnen. Aufgrund der gemeinsamen Grenzen der Europäischen Union und der Russischen Föderation im Ostseeraum sowie der Vorreiterrolle Deutschlands in der Europäischen Union in Bezug auf die maritime Raumordnung wurde ein zweiphasiges Beratungshilfeprojekt mit dem Titel "Umweltverträgliche Raumnutzungskonzepte für den Ostseeküstenraum der Russischen Föderation" initiiert. In Phase I wurden in zwei Seminaren die Konzeption des russischen Gesetzentwurfs und relevante rechtliche, methodische und inhaltliche Erfordernisse sowie vorhandene nationale und unionsrechtliche Regelungen erörtert. Darauf aufbauend wurde ein Projektdesign für ein mehrjähriges gemeinsames Pilotprojekt entwickelt. Phase II wird die Durchführung des Pilotprojekts (einschließlich einer Zusammenstellung der rechtlichen, organisatorischen und planerischen Vorgaben, Bestimmung einer Meer-Land-übergreifenden Pilotregion anhand von Kriterien, Pilotanwendung, Erstellung von Handreichungen und Empfehlungen auf Grundlage der Ergebnisse) zum Gegenstandhaben.<BR>Quelle: Forschungsbericht

Neuer 10-Jahresplan zum Schutz der Ostsee verabschiedet

Neuer 10-Jahresplan zum Schutz der Ostsee verabschiedet Ostseeanrainer und Europäische Union haben am 20.10.2021 auf der Ministerkonferenz der Helsinki-Kommission unter deutschem Vorsitz einen Aktionsplan zum Schutz der Ostsee verabschiedet. 30 Prozent der Ostsee sollen unter Schutz gestellt und Belastungen durch Müll, Nähr- und Schadstoffe, Munitionsaltlasten und Lärm reduziert werden. Der Ostseeaktionsplan 2021 – 2030 schreibt den von der Helsinki-Kommission (HELCOM) 2007 angenommenen strategischen Rahmen für eine gesunde Ostsee für diese Dekade fort. Er legt Ziele und etwa 200 Maßnahmen vor allem zu den Segmenten ⁠ Biodiversität ⁠, Überdüngung, Schadstoffen und seebasierte Aktivitäten wie z.B. Schifffahrt und Fischerei fest. Ziel ist es, umfassend und ambitioniert die Belastungen und Beeinträchtigungen der Ostsee durch den Menschen weiter zu reduzieren und die Meeresökosysteme wirksam zu schützen. „Nur so kann die Ostsee auch gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähiger und ihre natürliche Funktion im ⁠ Kohlenstoffkreislauf ⁠ gestärkt werden. Der Ostseeaktionsplan liefert eine wichtige Grundlage für ⁠ Klimaschutz ⁠ und -anpassung Hand-in-Hand mit dem Meeresschutz. Es liegt nun bei den Vertragsparteien, die Maßnahmen dringend und wirksam umzusetzen, um dem Verlust von Lebensräumen und Arten entgegenzuwirken“, sagt Dr. Lilian Busse, designierte Vize-Präsidentin des ⁠ UBA ⁠ und derzeit HELCOM-Vorsitzende. Die Überdüngung der Ostsee ist weiterhin die größte Belastung für das Meeresökosystem. Der Ostseeaktionsplan schreibt die Nährstoffreduktionsziele für die Ostseebecken und die nationalen Eintragsobergrenzen fort, wonach jeder Vertragsstaat einen in Tonnagen berechneten Beitrag zur Reduzierung der Nährstoffverschmutzung der Ostsee leisten muss Dr. Lilian Busse: „Die Landwirtschaft ist eine der größten, wenn nicht die größte Quelle diffuser Einträge von Nährstoffen über die Flüsse und die Luft in die Ostsee. Sie ist damit die zentrale Stellschraube, um Algenblüten und Sauerstoffmangel infolge von Überdüngung und damit verbundene verheerende Wirkungen auf Pflanzen und Tiere zu minimieren. Der Ostseeaktionsplan und die neue HELCOM Nährstoffrecycling-Strategie setzen hierfür mit zahlreichen Maßnahmen einen deutlichen Schwerpunkt sowie wichtige und innovative Impulse.“ Der Ostseeaktionsplan sieht erstmals konzertierte Aktionen vor, um gegen die Munitionsaltlasten aus zwei Weltkriegen vorzugehen. Neu ist auch der Aktionsplan zu Unterwasserlärm . Ziel ist es, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, Schalleinträge – zum Beispiel durch Rammarbeiten für Offshore-Anlagen, Sonare, Munitionssprengung, Schifffahrt und Freizeitsport – durch beste Umweltpraxis und beste verfügbare Techniken zu minimieren. Der Aktionsplan zu Meeresmüll wurde umfassend überarbeitet und gestärkt, um Meeresmüll an den Ostseestränden bis 2025 um 30% zu reduzieren und bis 2030 zu halbieren. Der Ostseeaktionsplan rückt schließlich Maßnahmen, die Beeinträchtigung des Meeresbodens zu minimieren, und den dringenden Bedarf, Lebensräume mariner Arten zu erhalten und wiederherzustellen, stärker in den Fokus. Ein Drittel der geplanten Schutzfläche soll streng geschützt werden, einschließlich nutzungsfreier Zonen. Die neu im Aktionsplan aufgenommenen übergreifenden Themen, wie marine ⁠ Raumordnung ⁠ oder wirtschaftliche und gesellschaftliche Analysen , stärken die Instrumente und das Ziel von HELCOM, den Schutz der Meeresökosysteme und ihre nachhaltige Nutzung, auch zum Zweck des Klimaschutzes, miteinander in Ausgleich zu bringen. Der neue Ostseeaktionsplan formuliert erstmals Maßnahmen, um die Wirkungen des Klimawandels auf die marinen Ökosysteme zu erforschen sowie in alle Arbeitsbereiche und Entscheidungen von HELCOM zu integrieren. Welche spezifischen Beiträge HELCOM zu Klimaschutz und -anpassung leisten kann, ist Gegenstand der nächsten geplanten HELCOM ⁠ Stakeholder ⁠ Conference im Frühjahr 2022, die vom Umweltbundesamt und dem Bundesamt für Naturschutz im Rahmen des deutschen HELCOM-Vorsitzes unterstützt wird. Die beiden Bundesbehörden laden für den November 2021 zu einem HELCOM-Fachworkshop ein, der den möglichen Beitrag des Schutzes und der Wiederherstellung von Küsten- und Meeresökosystemen wie Seegras- und Salzwiesen sowie küstennahen Mooren als ⁠ CO2 ⁠-Senken betrachtet. Das UBA arbeitet seit Jahrzehnten in den HELCOM-Gremien mit Expertinnen und Experten der Ostseeanrainerstaaten zu Nutzungen und Belastungen beim Ostseeschutz zusammen. Neben der Überwachung und Bewertung von Belastungen und des Zustands der Meeresumwelt, beteiligt sich das UBA an der Erarbeitung regionaler Maßnahmen und ökologischer Leitplanken, um die negativen Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf die Ostsee zu reduzieren. Das UBA hat über die HELCOM-Gremien an der Erstellung des Ostseeaktionsplans 2021–2030 aktiv und steuernd mitgearbeitet. Deutschland hat seit Juli 2020 turnusmäßig bis Juni 2022 den HELCOM-Vorsitz . Deutschland tritt den Vorsitz als Bund-Länder-Team an. Das UBA stellt mit Dr. Lilian Busse die HELCOM-Vorsitzende. Dr. Johannes Oelerich hatte für Schleswig-Holstein den Vize-Vorsitz bis Juni 2021 inne. Dr. Andreas Röpke hat für Mecklenburg-Vorpommern den stellvertretenden Vorsitz bis Juni 2022 übernommen.

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