In dem aktuellen Themenauszug der Umweltforschungsdatenbank sind Forschungsprojekte zum Thema Klimawandel und zu den Folgen für Meere und Ozeane zusammengestellt, die seit 2006 neu begonnen wurden. Ergänzt wird die Dokumentation durch eine Auswertung zur Forschungsstruktur: Wie entwickelt sich die Forschung? Wer forscht? Wer finanziert die Forschung? Veröffentlicht in Dokumentationen | 03/2017.
Neues Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes zu "Perspektiven der europäischen Meerespolitik" Unsere Meere bedecken etwa 70 Prozent der Erdoberfläche und spielen - wie auch die Regenwälder - eine wichtige Rolle für Mensch und Umwelt. Die Meere sind Nahrungsquelle, sie sind Regulator für das Klima unserer Erde, sie bergen gewaltige Energieressourcen und sind Ursprung allen Lebens. Der Schutz der Meere ist deshalb besonders wichtig. Dabei geht es nach Auffassung des Umweltbundesamtes (UBA) vor allem darum, den Meeresschutz über Ländergrenzen hinweg zu bündeln und zu koordinieren. Mit der Betrachtung einzelner Sektoren - etwa Fischerei, Verkehr oder Tourismus - ist es nicht getan: „Wir brauchen eine integrative Betrachtungsweise, um die vielfältigen Probleme der Meere zielgerichtet lösen zu können. Nur so erreichen wir einen auf Dauer wirksamen Meeresschutz”, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. Eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Meeresschutzpolitik Europas sowie Vorschläge zur weiteren Verbesserung liefert das neue UBA-Hintergrundpapier. Unsere Meere haben zahlreiche Funktionen: Sie sind Nahrungsquelle für Mensch und Tier, sie regulieren den Klima -, Temperatur-, Kohlendioxid- und Sauerstoffhaushalt der Erde, sie bergen Energieressourcen - wie Öl, Gas oder Wellen und Strömung, sie sind Rohstoffquelle - etwa für Manganknollen, Erzschlämme, Sand oder Kies - und Lieferanten für Naturheilstoffe und Grundstoffe für Arzneimittel sowie Kosmetika. Die Meere sind Transportweg für die Seeschifffahrt und als Erholungsrüume wichtig für den Tourismus. Die starke Nutzung der Meere birgt große Gefahren für die Meeresökosysteme - etwa Überfischung, Einträge gefährlicher Stoffe, Überdüngung, Einschleppung fremder Arten sowie Verluste bestimmter Arten und Lebensräume. Zudem leiden die Meere unter den Folgen des Klimawandels - wie Anstieg der Wassertemperaturen und des Meeresspiegels sowie Versauerung durch den Eintrag des Treibhausgases CO 2 . Um die Meere vor diesen Gefahren zu schützen und eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten, bedarf es eines innovativen Schutzkonzeptes. Die EU-Kommission machte im Jahr 2006 mit dem Grünbuch sowie im Jahr 2007 mit dem Blaubuch Vorschläge zur künftigen europäischen Meerespolitik - und zwar sektorübergreifend. Sie setzte damit die Meerespolitik erstmals oben auf ihre Agenda. Das UBA begrüßt diese Anstrengungen. Jedoch fehlt es noch immer an einer ausgewogenen Balance zwischen Nutzung und Schutz der europäischen Meere, da die Nutzungsaspekte die Vorstellungen zur künftigen EU-Meerespolitik nach wie vor dominieren. Auch die kurz vor der Verabschiedung stehende Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union, welche zur Umweltsäule der EU-Meerespolitik werden soll, bleibt - aus Sicht des UBA - wegen ihrer sehr allgemeinen Ausformulierung in wesentlichen Punkten hinter den Anforderungen an einen anspruchsvollen Meeresschutz zurück. Der von der Helsinki-Kommission im November 2007 verabschiedete HELCOM-Ostseeaktionsplan (Baltic Sea Action Plan (BSAP)) stellt sich als europaweit erster regionaler Aktionsplan zum Schutz eines Meeresgewässers im Sinne der zukünftigen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie dar. Er stellt die Anforderungen des Meereökosystems Ostsee in den Mittelpunkt und formuliert individuelle MaÃnahmen zu dessen Schutz. 06.06.2008
Die Weltmeere bedecken 71 Prozent der Erdoberfläche. Sie beherbergen circa 230.000 Arten in einer Vielzahl von Lebensräumen, die sich von den flachen Küstenstreifen bis in die Tiefsee erstrecken. Die Meere haben vielfältige Funktionen: Sie sind Nahrungsquelle für Mensch und Tier, sie regulieren den Klima -, Temperatur-, Kohlendioxid- und Sauerstoffhaushalt der Erde, sie bergen Energieressourcen (wie Öl, Gas oder Wellen und Strömung), sie sind Rohstoffquelle (zum Beispiel Manganknollen, Erzschlämme, Sand oder Kies), Lieferanten für Naturheilstoffe und Grundstoffe für Arzneimittel sowie Kosmetika. Die Meere sind Transportweg für die Seeschifffahrt und/ wichtig als Erholungsräume für den Menschen. Veröffentlicht in Broschüren.
In dem aktuellen Themenauszug der Umweltforschungsdatenbank sind Forschungsprojekte zum Thema Klimawandel und zu den Folgen für Meere und Ozeane zusammengestellt, die seit 2006 neu begonnen wurden. Ergänzt wird die Dokumentation durch eine Auswertung zur Forschungsstruktur: Wie entwickelt sich die Forschung? Wer forscht? Wer finanziert die Forschung?
Liebe Leserinnen und Leser, obwohl sich der Klimawandel sehr unterschiedlich auf einzelne Regionen und Sektoren auswirkt, gibt es doch generelle Leitlinien, an denen sich Akteure bei der Vorsorge gegen Klimaschäden orientieren können. Die Internationale Normungsorganisation (ISO) hat nun erstmal einen standardisierten Ansatz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels veröffentlicht. Die Inhalte und Struktur der neuen Norm ISO 14090 stellen wir Ihnen in unserem Schwerpunktartikel vor. Noch mehr aktuelle Aktivitäten zur Anpassung an Klimafolgen in den Bundesländern, Kommunen, der Forschung und Praxis erfahren Sie in unserem Newsletter. Eine interessante Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Neue internationale Norm unterstützt bei Anpassung an Klimafolgen Durch den Klimawandel ist in Deutschland zukünftig mit häufigeren Starkregenereignissen zu rechnen. Quelle: Gina Sanders / Fotolia.com Neben Maßnahmen zum Klimaschutz rückt auch die systematisch geplante Anpassung an die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zunehmend in den Fokus von Entscheidungsträgern – sowohl in Städten und Gemeinden als auch in Unternehmen. Eine neue Norm der Internationalen Normungsorganisation (ISO) gibt nun Hilfestellung, wie gute Anpassung schrittweise umgesetzt werden kann. Die ISO 14090 „Anpassung an die Folgen des Klimawandels - Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien“ unterstützt Organisationen dabei, die Auswirkungen des Klimawandels zu bewerten und Pläne für eine effektive Anpassung aufzustellen. Jede Organisation, unabhängig von ihrer Größe oder Art, wird ermuntert, die neue Norm anzuwenden. Nationaler Dialog: Klimawandelfolgen in Deutschland – Bereit zu handeln für bessere Vorsorge Das Umweltbundesamt und das Umweltministerium veranstalten vom 26.-27. November 2019 den Nationalen Dialog "Klimawandelfolgen in Deutschland - Bereit zu handeln für bessere Vorsorge" in Berlin. Bundesumweltministerin Svenja Schulze und die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger stellen auf dem Nationalen Dialog erstmals ausgewählte Ergebnisse des Monitoringberichts 2019 der Öffentlichkeit vor. Mit Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen und mit nicht-staatlichen Akteuren einschließlich der Zivilgesellschaft ewrden der erreichte Stand, die Handlungserfordernisse und die Perspektiven der Klimawandelanpassung diskutiert. UBA-Webinar: Politikrelevante Erkenntnisse aus dem IPCC-Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima (SROCC) Der neuste Sonderbericht des Weltklimarats IPPC zeigt: Der Klimawandel hat schon heute gravierende Folgen für die Meere und Polargebiete. Die Ozeane erwärmen und versauern zunehmend, die Zahl der marinen Hitzewellen steigt, der Anstieg des Meeresspiegels beschleunigt sich. Zu den politikrelevanten Inhalten des Sonderberichts veranstaltet das UBA ein Webinar am 25.10.2019 von 10:00 bis 12:00 Uhr. Es richtet sich an Expertinnen und Experten aus Deutschland mit Vorwissen zum Klimaschutz, dem Ozean und der Kryosphäre, die in der Information und Beratung von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft tätig sind. City Climate Finance Gap Funds: Förderfonds für klimagerechte urbane Infrastruktur Mit mindestens 100 Millionen Euro fördern der Globale Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie sowie die Regierungen Deutschlands und Luxemburgs künftig klimagerechte urbane Infrastrukturprojekte. Der City Climate Finance Gap Funds soll helfen, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu dessen Minderung in mindestens 12 Städten pro Jahr von der Ideenphase in die konkrete Umsetzung zu überführen. Insgesamt soll er Investitionen in Höhe von mindestens vier Milliarden Euro erschließen. Nationaler Waldgipfel diskutiert über Maßnahmen gegen klimabedingte Waldschäden Für ein mindestens 500 Millionen Euro schweres Wiederaufforstungsprogramm für Mischwälder, unter anderem mit standortangepassten Baumarten, hat sich Bundeswaldministerin Julia Klöckner ausgesprochen. Im Rahmen des Nationalen Waldgipfels betonte die Ministerin die besondere Bedeutung der Wälder für den Klimaschutz und die ernste Lage nach den Dürresommern 2018 und 2019. Zuvor forderte der Deutsche Verband Forstlicher Forschungsanstalten (DVFFA) drastische Klimaschutzmaßnahmen und eine rasche und aktive Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Mit waldbaulichen Maßnahmen wie Pflanzung, Saat sowie natürlichen Prozessen der Wiederbewaldung und Naturverjüngung sollen demnach Mischbestände mit verschiedenen Baumarten und Herkünften begründet werden, die sowohl an das herrschende als auch das zukünftige Klima angepasst sind. Die aktuelle Diskussion um die richtige Klimaanpassung der Wälder will der DVFFA mit einer wissenschaftlichen Perspektive versachlichen. Hessische Landesregierung stellt Schutzmaßnahmen für Wälder im Klimawandel vor Mit einem umfangreichen Sofortprogramm will die Landesregierung in Wiesbaden die hessischen Wälder vor den Folgen des Klimawandels schützen. Der Plan sieht bis 2023 Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro vor. Unter anderem sollen private und kommunale Waldeigentümer 25 Millionen Euro erhalten, um Sturm- und Trockenheitsschäden zu beheben. Ein 12-Punkte-Plan fördert außerdem Maßnahmen zur Aufforstung und zur Anpassung des Waldes an Klimaveränderungen. So sollen in den kommenden Jahren 100 Millionen Bäume gepflanzt werden. Rheinland-Pfalz: Verbesserungen bei Hochwasserschutz und Trinkwasserinfrastruktur Zwei zu wesentlichen Teilen aus Landesmitteln finanzierte Projekte zur Klimafolgenanpassung hat die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken im August gewürdigt. In Koblenz weihte die Ministerin den letzten Bauabschnitt einer Hochwasserschutzanlage für drei Stadtteile ein, dessen Gesamtkosten von rund 55 Millionen Euro zu über 90 Prozent aus Landesmitteln kommen. In dem Ort Traben-Trarbach übergab Höfken einen Förderbescheid über acht Millionen Euro für den Bau einer zukunftsfähigen Trinkwasserinfrastruktur für die Region. Neues Beratungsprogramm zur kommunalen Klimafolgenanpassung in Nordrhein-Westfalen Im Rahmen des Programms "Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW" steht Nordrhein-Westfalen seinen Kommunen ab sofort bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützend zur Seite. Bereits bestehende Klimaanpassungsstrategien sollen so weiterentwickelt werden. Kommunen ohne oder mit nur wenigen Anpassungsaktivitäten will das Land sensibilisieren und bedarfsorientiert unterstützen. Durch das Programm soll das Thema Klimafolgenanpassung als Bestandteil kommunalen Handelns etabliert werden. Hessisches Umweltministerium unterstützt Städte bei der Abkühlung in heißeren Sommern Ein neuer Handlungsleitfaden zeigt Kommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz Maßnahmen auf, mit denen sie sich dem Klimawandel besser anpassen können. Er basiert auf der Studie "Klimprax Stadtklima", die in Wiesbaden und Mainz Stadtteile untersucht hat, in denen empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder und ältere Menschen im Sommer besonders unter der Hitze leiden. Der Leitfaden empfiehlt konkrete Maßnahmen, die Städte bei der Infrastrukturplanung berücksichtigen können. Dazu gehören etwa Grünflächen und Parks, Trinkwasserbrunnen und Schattenplätze. WWF warnt: Meeresspiegelanstieg gefährdet Küsten Die Umweltschutzorganisation World Wide Fund for Nature (WWF) fordert umfassende Gesetze zur Minderung von Treibhausgasemissionen, um den Anstieg der Meeresspiegel an den deutschen Nord- und Ostseeküsten zu verlangsamen. Daneben fordert die Organisation für die Ostseeküste und das Wattenmeer Schritte zur Klimafolgenanpassung. Bei einem zu schnellen Meeresspiegelanstieg drohten ansonsten der Verlust von Wattflächen, eine zunehmende Erosion an Küsten und Inseln sowie ein höheres Sturmflutrisiko. Statt harter Schutzbauten aus Stein oder Beton plädiert der WWF für weichen, naturnahen Küstenschutz, beispielsweise durch Sandaufspülungen oder die Verlegung der Deichlinie. Stadtgrün wertschätzen: Finanziellen Nutzen von Grünflächen in Städten verdeutlichen Urbane Grünflächen können Klimafolgen lindern, die Luftqualität verbessern und das Wohlbefinden steigern. Auf kommunaler Ebene fehlen jedoch häufig die Argumente für den Wert urbaner Grünflächen. Das Forschungsprojekt „Stadtgrün wertschätzen“ des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) will das mit einem neuen Tool ändern, das den ökonomischen Wert von Stadtgrün in konkreten Euro-Beträge beziffern. Fazit: Der ökologische Nutzen von Grünflächen ist Millionen wert. Das Tool wurde bereits in Leipzig, Karlsruhe, Augsburg und Nürnberg getestet. Neue Toolbox "Klimaanpassung im Stadtumbau" Eine anwendungsorientierte Arbeitshilfe, mit der kommunale Planer im Rahmen städtischer Bauvorhaben konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen umsetzen können, ist die neue Toolbox "Klimaanpassung im Stadtumbau". Mit insgesamt acht in verschiedenen deutschen Fallstudienstädten erprobten Werkzeugen und Prozessen versammelt sie eine Auswahl beispielhafter Anregungen für Infrastrukturmaßnahmen. Die Toolbox ist im Rahmen des Forschungsprojekts "Klimaresilienter Stadtumbau" entstanden, das unter anderem vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gefördert wird. Holzbau im Klimawandel: Holzbauten trotzen der Erderwärmung Gebäude aus Holz können den derzeit prognostizierten klimatischen Bedingungen der kommenden rund 100 Jahre standhalten. Das ist das Fazit einer aktuellen Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Holzforschung Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI). Demnach lassen die Änderungen des Klimas bis zum Jahr 2115 keine bauphysikalischen Schäden an Holzbauten erwarten. Für die zukünftige Bauplanung haben die Forschenden außerdem Empfehlungen zum Schutz vor Hitze, Holzschädlingen und Extremwetterereignissen wie Sturm und Starkregen entwickelt. Portalorgan Lunge − der Einfluss des Klimawandels auf tödliche Lungenerkrankungen Menschen mit Erkrankungen der Lunge reagieren besonders empfindlich auf direkte und indirekte Folgen des Klimawandels. Mediziner bezeichnen die Lunge daher auch als "Portalorgan" für die Auswirkungen von extremer Hitze oder Trockenheit. Der Zusammenhang zwischen steigenden Temperaturen und einer höheren Sterblichkeit war Thema beim 22. Deutschen Lungentag in Potsdam. Eine Erderwärmung von einem Grad Celsius führe unter älteren Europäern zu einer Mortalitätssteigerung durch Lungenkrankheiten von 3,6 Prozent; unter Senioren seien es bis zu 6,4 Prozent. Mit Künstlicher Intelligenz vom Satellitenbild zum Trinkwasserkonzept Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) wollen Bodeneigenschaften mittels einer Künstlichen Intelligenz und ohne Bodenproben bestimmen, um damit Trinkwasserkonzepte für Städte zu entwickeln. Dazu trainieren sie eine Künstliche Intelligenz, die allein aus Satelliten- und Luftbildern verlässliche Informationen über Faktoren wie Bodenfeuchte, Vegetation oder Bodenzusammensetzung etwa im Einzugsgebiet von Flüssen ermittelt. Besonders in Wassermangelregionen sind solche Informationen für die Umsetzung von Trinkwasserkonzepten in Städten unerlässlich. Investitionen in die Vorsorge vor Klimaschäden lohnen sich Weltweite Investitionen in die Klimafolgenanpassung in Höhe von 1,8 Billionen Dollar zwischen 2020 und 2030 könnten Nettogewinne von 7,1 Billionen Dollar generieren. Das rechnet die Globale Kommission für Anpassung in einer neuen Studie vor. Investitionen in Frühwarnsysteme, klimaresistente Infrastruktur, Trockenlandwirtschaft, Mangrovenschutz und Wasserressourcen könnten demnach künftige Verluste abfedern. Verringerte Risiken bei steigender Produktivität und Innovation sorgen darüber hinaus für wirtschaftliche Effekte. Hinzu kommen positive Folgen für Gesellschaft und Umwelt. UBA-Studie: Natürliche Regenwasserverdunstung hat großes Potential zur Kühlung in Stadt und Umland Die Nutzung von Regenwasser für die Verdunstungskühlung in Städten ist ein noch relativ neuer Ansatz bei der Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel. In drei Fallstudien hat das UBA untersucht, wie sich entsprechende Techniken und Verfahren auf Gebäude-, Quartiers- und Gesamtstadtebene auf das thermische Wohlbefinden von Menschen auswirken können und welche energetischen Einsparungen sich daraus potenziell ergeben. Darüber hinaus stellt das UBA Kommunen sowie dem Gesetzgeber verschiedene Handlungsempfehlungen zur Verfügung. EEA-Berichte zu nachhaltigem Wandel und EU-Landwirtschaft Die Europäische Umweltagentur (EEA) beschäftigt sich mit der Frage, wie sich gesellschaftlicher Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit politisch und praktisch umsetzen lässt. Ein neuer Bericht gibt verschiedene Anregungen zur erfolgreichen Koordinierung von Transitionsprozessen. In einem weiteren Papier prognostiziert die EEA negative Folgen für die EU-Landwirtschaft durch Klimaveränderungen und Extremwetterereignisse. Zwar rechnet sie mit besseren Ernten durch längere Vegetationsphasen im Norden. Unter dem Strich überwiegen jedoch Ertragsrückgänge anderswo. Leitfaden der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften: Wie sich Städte auf extreme Hitze vorbereiten können Ein neuer Ratgeber des Klimazentrums der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) soll Städten und Kommunen dabei helfen, die Folgen von Hitzewellen zu entschärfen. Laut IFRC gehören die Extremwetterereignisse zwar zu den tödlichsten überhaupt, sind aber voraussehbar. Unter anderem gibt das Dokument Hinweise zum Aufbau von Warnsystemen sowie zur gezielten Stärkung der Gesundheitssysteme. Auch zu den Themen Stadtplanung, Gebäude und Verkehr macht das Papier konkrete Vorschläge, die zu einem gesünderen Stadtklima beitragen können. Klimawandel bedroht genetische Vielfalt der europäischen Pflanzenwelt Viele europäische Pflanzenarten sind laut einer Studie unter Leitung des Max-Planck-Instituts (MPI) für Entwicklungsbiologie vom Klimawandel bedroht. Die Forschenden zeigten, dass nur wenige Exemplare der Ackerschmalwand (Arabidopsis thaliana) über die nötigen genetischen Voraussetzungen verfügen, um gegen die für Süd- und Südosteuropa prognostizierte Hitze und Trockenheit zu bestehen. Damit werde die genetische Vielfalt in diesen Gegenden deutlich schrumpfen. Der Befund lässt sich dem MPI zufolge sehr wahrscheinlich auf andere Pflanzenarten übertragen.
Seit dem Jahre 2020 unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar, im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den Verein THE BLUE MIND e.V., Meereswissenschaften und Umweltschutz auch an diejenigen Orte zu tragen, die weitab vom Meer liegen. Dies konnte auch mit der Beschaffung eines Fahrzeuges, dem sogenannten MeerMobil geschehen, welches die Arbeit der Meeresbiologinnen mit vielfältigen Funktionen unterstützt. Da Meeresschutz im Alltag anfängt, wird mit Hilfe von Lehrfilmen, Experimenten, Schulungen und Workshops speziell Kinder zu einem nachhaltigen Handeln angeregt ― an der Nordsee ebenso wie im Saarland. Dazu werden Schulen und Unterrichtseinheiten angeboten, die auf die Vorkenntnisse der jeweiligen Altersgruppen zugeschnitten sind. Zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele (SDG`s) hält der Verein Vorträge und veranstaltet Seminare sowie Exkursionen in Grund- und weiterführenden Schulen zu relevanten Themen wie z.B. der Plastikvermüllung bzw. Plastikvermeidung, der Überfischung und der globalen Erwärmung.
Gemeinsam für den Schutz der Meere Artenvielfalt und Lebensräume in den Meeren müssen weltweit besser geschützt werden – darauf macht der Welttag der Ozeane am 8. Juni aufmerksam. Gemeinsam mit anderen Bundes- und Länderbehörden arbeitet das UBA an einem umfassenden und effektiveren Schutz der Meere, denn auch Nord- und Ostsee sind in keinem guten Zustand. Ein Umdenken zugunsten einer nachhaltig positiven Entwicklung erfordert auch im Meeresschutz weltweite Kooperationen. Die Meere und Ozeane bedecken etwa 70 Prozent der Oberfläche unseres Planeten und regulieren das Klima sowie den Stoffhaushalt der Erde. Sie bieten Nahrung und Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Für uns Menschen spielen sie eine große Rolle als Transportwege für die Seeschifffahrt, aber auch im Bereich der Energiegewinnung, der Nahrungsversorgung, der Extraktion von Rohstoffen und des Tourismus. Der Schutz der Meere ist weltweit eine zentrale Aufgabe, um deren essentielle Funktionen zu erhalten. Der „World Oceans Day“ wurde 2009 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um auf die Situation der Meere aufmerksam zu machen, und wird seitdem jährlich am 8. Juni begangen. Für den umfassenden Schutz der Meere muss die Staatengemeinschaft größere Anstrengungen unternehmen. Wichtig ist dafür die Einbindung regionaler, nationaler sowie lokaler Akteure. Die Kooperation mit anderen Küstenstaaten findet meist im Rahmen von regionalen Meeresübereinkommen statt. Deutschland arbeitet engagiert für den Schutz der Ostsee beim Helsinki Übereinkommen (HELCOM) und für den Schutz der Nordsee beim Oslo-Paris Übereinkommen zum Schutz des Nordostatlantiks ( OSPAR ) mit. Aber auch die Abstimmung auf europäischer Ebene ist essentiell, denn auch der gute Umweltzustand der europäischen Meere ist längst nicht erreicht. Die Berichte zum Zustand der deutschen Meeresgewässer, die jüngst für die Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erstellt wurden, machen das sehr deutlich. Um die Zusammenarbeit über alle Ebenen hinweg zu verbessern, hat ein Konsortium aus IASS (Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung) und Partnerinstituten im Auftrag des Umweltbundesamtes das Format des „ Marine Regions Forum “ entwickelt. Die erste Veranstaltung dieser Reihe findet vom 30.09. bis 02.10.2019 in Berlin statt. Die Entwicklung und Durchführung des Forums wird eng durch das Bundesumweltministerium und die EU-Kommission begleitet. Das Forum soll einen Austausch zwischen Repräsentanten regionaler Meeresübereinkommen, interessierter Staaten und internationaler Organisationen ermöglichen. Ziel ist es, den Transfer zwischen den theoretischen Verhandlungen und den praktischen Umsetzungsebenen auszubauen. Es sollen dabei gemeinsame Lösungsansätze erarbeitet werden, um einen guten Umweltzustand der Meere zu erreichen. Neben dem auch in den Medien omnipräsenten Thema Meeresmüll und der Beziehung zwischen Klimawandel und den Meeren stehen vor allem Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 im Fokus. Ausgangspunkt für das Projekt „Marine Regions Forum“ war die UN Oceans Conference im Juni 2017, auf der sich Staaten und Organisationen im Rahmen der Nachhaltigkeitsagenda 2030 durch „freiwillige Verpflichtungen“ zum Schutz der Meere bekannten. Seit 2015 besteht die Agenda 2030 als weltweites Abkommen für nachhaltige Entwicklung. Von den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goal, SDG) befasst sich Nr. 14 mit dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Meere . Wichtige Themen unter diesem SDG sind unter anderem Eutrophierung , Meeresmüll, Ozeanversauerung, aber auch Schutzgebiete und nachhaltige Fischerei. Meeresschutz kann Jede und Jeder von uns durch eigenes Handeln unterstützen. Dabei geht es nicht nur um unseren Einfluss als Privatperson beim Einkauf oder bei der Entsorgung. Auch unsere Entscheidungen für umweltbewusste und nachhaltige Konzepte im Unternehmen, im Verein oder als politische Vertretung von Gemeinden und Städten sind relevant. So können wir gemeinsam den Eintrag von beispielsweise schädlich wirkender Stoffe, Düngemittel oder Müll in die Meere verringern und damit zum Erhalt der Ökosysteme beitragen. Mehr Informationen dazu auf der UBA-Themenseite zum Meeresschutz .
Welttag der Ozeane: Nord- und Ostsee brauchen unseren Schutz Um die besonderen Lebensräume der Meere zu erhalten, kann jede und jeder etwas tun. Zum Welttag der Ozeane am 8. Juni machen neue Motivkarten des Umweltbundesamtes auf Herausforderungen beim Schutz der Ozeane aufmerksam. Das Umweltbundesamt möchte mit der Aktion „Meeresschutz geht uns alle an!“ in Form frei verfügbarer Postkarten (FreeCards) sowohl Gäste als auch Anwohnerinnen und Anwohner für den Schutz der Meere sensibilisieren und Anregungen zum Mitmachen geben. In Cafés, Kneipen, Bibliotheken oder auch Universitäten sollen die Karten Interesse erzeugen und zur Auseinandersetzung mit fünf ausgewählten Meeresschutzthemen anregen. Neben dem derzeit häufig in den Medien thematisierten Meeresmüll wurden dafür die Themen Unterwasserlärm und nicht-einheimische Arten, aber auch das Zuviel an Nährstoffen („Eutrophierung“) oder Arzneimitteln grafisch mit einem Augenzwinkern aufbereitet. Zusammen mit sechs weiteren Themenfeldern wurden diese in der 2008 verabschiedeten EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) adressiert und mit einem Ziel zur Verbesserung des Zustands der europäischen Meere versehen. Die verschiedenen Maßnahmen zur Reduktion der Belastungen und der Zustand der Meere werden in nationalen Berichten an die EU regelmäßig dokumentiert und sind der Öffentlichkeit zugänglich. Die Berichte zeigen: es bleibt noch viel zu tun, um eine gesunde Meeresumwelt wieder herzustellen und zu erhalten. Und Sie können mitmachen! Um den Meeresschutz zu unterstützen, sollte sich jede und jeder bewusst machen, dass unser Handeln Auswirkungen hat. Dabei geht es nicht nur um unseren Einfluss als Privatperson und Verbraucher beim Einkauf oder bei der Entsorgung. Auch unsere Entscheidungen im Unternehmen, im Verein oder als politische Vertretung von Gemeinden und Städten sind relevant dafür, ob zum Beispiel schädliche Stoffe die Meere verunreinigen oder welche Lebewesen an unseren Meeresküsten künftig zu finden sind. Seit zehn Jahren setzt die Umsetzung der EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Maßstäbe für den Erhalt der europäischen Meere, auch für Nord- und Ostsee. Die Meeresgewässer sind noch immer durch menschliche Aktivitäten über Gebühr belastet. Energiegewinnung, Rohstoffförderung, Seeschifffahrt und Fischerei belasten die Meere. Aber auch Einträge von Land, wie Müll, Nähr- oder Schadstoffe, beeinträchtigen die Tiere und Pflanzen im Meer und an der Küste. Der „World Oceans Day“ wurde 2009 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um auf die Situation der Meere aufmerksam zu machen, und wird seitdem jährlich am 8. Juni begangen. Die Meere und Ozeane bedecken den größten Teil unseres Planeten und regulieren das Klima sowie den Stoffhaushalt der Erde. Sie bieten Nahrung und Lebensraum für vielfältige Tier- und Pflanzenarten. Für uns Menschen spielen sie als Transportwege für die Seeschifffahrt eine große Rolle, aber auch im Bereich der Energiegewinnung, der Fischerei und des Tourismus. In der Feriensaison kommen jedes Jahr mehrere Millionen Gäste an die deutsche Nord- und Ostseeküste.
Ein Lernangebot für Kinder. Was ist Naturschutz? Was hat Naturschutz mit Kinderrechten zu tun? Biosphärenreservat Bundesamt für Naturschutz 30 Jahre Grünes Band Klimawandel Was hat der Klimawandel mit Kinderrechten zu tun? Wie der Regenwald das Klima schützt Klimawandel: Das tut Ihr für den Klimaschutz! Klimawandel: Einkaufen mit Köpfchen Klimawandel: Pflanze einen Baum! Nachhaltigkeit Nationalparks und Co. Nationalpark Bayerischer Wald Biosphärenreservat Berchtesgadener Land 10 Dinge über Großschutzgebiete Natur des Jahres Die Wahl zum Vogel des Jahres 2021 ist beendet! Naturschutz im Meer Naturschutz, Umweltschutz, Tierschutz So schützen wir Kinder Natur und Klima So baust du eine Nisthilfe für Wildbienen! So baust du einen Fledermauskasten So baust du einen Vogelnistkasten Rote Liste Samen sammeln! Wasser im Garten Weltnaturerbe Buchenwälder Schütze die Natur!
Bauen, Wohnen & Stadtplanung - Unser Service für Sie - Cuxhaven Sie sind hier: Startseite Unser Service für Sie Bauen, Wohnen & Stadtplanung Bauen, Wohnen & Stadtplanung Cuxhaven = Stadt, Land, Fluss & Meer Vorlesen Wohnen in Cuxhaven Für alle, die Meer wollen Die landschaftliche Vielfalt und das gesundheitsfördernde Seeklima verleihen Deutschlands größtem Nordseeheilbad eine besondere Attraktivität. Dies, und die zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung, macht Cuxhaven zu einem Standort mit einer hohen Wohn- und Lebensqualität! Die Stadt Cuxhaven bietet Bau- und Gewerbegrundstücke, aber auch nicht mehr benötigte Häuser bzw. bebaute Grundstücke zum Verkauf an. Ebenfalls auf dieser Seite: Bauleitplanverfahren (Link) Bauaufsicht und Immissionsschutz (Link) Baugebiete in Cuxhaven Dort leben, wo andere Urlaub machen Baugrundstücke „Am Südfeld“ Hier erfahren Sie alles über das Baugebiet und die freien Grundstücke. Baugrundstücke „Südlich Westerwischstrom“ Hier erfahren Sie alles über das Baugebiet und die freien Grundstücke. Förderung für Familien Wir unterstützen die Familien in Cuxhaven. Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps zu den Förderungsmöglichkeiten. Sonstige Grundstücke Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, in jedem Jahr sogenannte „Restflächenverkäufe“ abzuwickeln. Zur Bereinigung des städtischen Vermögens von nicht mehr für öffentliche Zwecke benötigten Flächen verkauft die Stadt derartige Flurstücke oder Flurstücksteile an Anlieger zu Vorzugsbedingungen. Hierbei handelt es sich um kleinere Flächen, die z.B. zwischen Vorgarten und Straße liegen. Bei Interesse besteht die Möglichkeit, einen formlosen Antrag an die Stadt zu stellen. Die Entbehrlichkeit der Flächen wird dann überprüft. Häuser/bebaute Grundstücke Wohnimmobilien oder bebaute Grundstücke stehen derzeit nicht zum Verkauf. Gewerbegrundstücke Die Stadt Cuxhaven ist Eigentümerin diverser Gewerbegrundstücke im Stadtgebiet Cuxhaven. Diese Grundstücke werden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Cuxhaven (www.afw-cuxhaven.de) interessierten Gewerbetreibenden angeboten und gemäß städtischer Richtlinien veräußert. Das Angebot der städtischen Gewerbegrundstücke ist auf dem Immobilienportal des Landes Niedersachsen „komsis.de“ (www.komsis.de) dargestellt. Informationen zur Größe, Kaufpreis, Ansprechpartner usw. sind dort zu finden. Übersicht der gültigen Bebauungspläne Hier können Sie die Inhalte der aktuellen Bebauungspläne der Stadt Cuxhaven mit einem Klick auf einen der umrandeten Bereiche einsehen. Hinweis: Aufgrund von Problemen mit den Browsern "Google Chrome" und "Microsoft Edge" kann unter Umständen beim Öffnen der Links auf der Karte eine Fehlermeldung erscheinen. Um diese in den genannten Browsern zu umgehen, kann der Link einfach per rechtem Mausklick in einem neuen Tab geöffnet werden. Please enable JavaScript to use this site. Haben Sie Fragen oder sind auf der Suche nach einer Immobilie? Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden! Füllen Sie dafür einfach das nachfolgende, unverbindliche Formular aus und senden es an die Stadt Cuxhaven zurück. Sobald neue Grundstücke angeboten werden, erhalten Sie eine Nachricht. Bewerbungsformular (100 KB) Stadtplanung Informationen zur Stadt- und Bauleitplanung Städtebauliche Rahmenpläne Soziale Stadt Cuxhaven-Süderwisch Hier finden Sie die Planungsgrundlagen für die Erstellung des Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Süderwisch zum Download. mehr Deichband Hier finden Sie unsere Informationen zum Projekt mehr Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven Hinweise Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO 0.06 MB / PDF Anforderungen für XPlanungs-konforme Unterlagen zur Bauleitplanung der Stadt Cuxhaven (Mindeststandard derzeit 6.0 / Stand Juli 2024) Anforderungen für XPlanungs-konforme Unterlagen zur Bauleitplanung der Stadt Cuxhaven (Mindeststandard derzeit 6.0 / Stand Juli 2024) PDF-Dokument 514 KB Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven Im Verfahren befindliche Bauleitpläne Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Cuxhaven Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 223 "Östlich Mittelteil" Veröffentlichung des Planentwurfes STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 223 „Östlich Mittelteil“ Veröffentlichung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 23.März 2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 223 „Östlich Mittelteil“ aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 21.November 2024 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung und dem Umweltbericht, sowie den Anlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen. Planungsanlass Die Stadt Cuxhaven hat die Absicht, brachgefallende Flächen einer ehemaligen Hofstelle südlich der Papenstraße (B 73) bzw. östlich der Wohnsammelstraße Im Mittelteil neu zu entwickeln. Zur Umsetzung und Regelung der städtebaulichen Planungsabsichten ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 223 „Östlich Mittelteil“ erforderlich. Der Flächennutzungsplan der Stadt Cuxhaven stellt für den Planbereich Wohnbauflächen dar. Die unter Naturschutz stehende Eibe ist als Naturdenkmal dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. Vorrangiges Planziel ist es, ein attraktives städtisches Neubaugebiet mit preiswerten Baugrundstücken anzubieten. Gemäß Vorentwurfsplanung können 9 Baugrundstücke geschaffen werden. Mit dem zusätzlichen Wohnangebot vor allem für junge Familien soll die Wohnfunktion des Stadtteils gestärkt werden. Im Stadtteil Groden sind Infrastruktureinrichtungen u.a. mit der Grundschule, der Sportanlage und der Kita St. Abundus vorhanden. Die künftigen Bewohner des neuen Wohngebietes können auf Wohnfolgeeinrichtungen in erreichbarer Nähe zurückgreifen. Der ÖPNV-Haltepunkt der Linie 1003 liegt unmittelbar nördlich des Plangebietes an der Papenstraße/Tamms Weg. Mit dem Bus ist das Schulzentrum am Vanneter Platz sowie der Bahnhof mit dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) sehr gut zu erreichen. Planbereichsbeschreibung Das ca. 7.000 m² große Plangebiet liegt im Stadtteil Groden, ca. 2 km vom Stadtzentrum entfernt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird nördlich begrenzt durch die außerhalb des Plangebietes liegende Wohnbebauung unmittelbar entlang der Papenstraße, durch den Franz-Strauch-Weg im Osten, durch Wohnbebauung im Süden sowie durch die westlich angrenzende Bestandsbebauung an der Wohnsammelstraße Im Mittelteil. Das Plangebiet umfasst die beiden Flurstücke 193/4 und 187/6 der Flur 4 der Gemarkung Groden. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: Umweltbericht mit Fachbeiträgen zu Flora und Biotope, erstellt von BioPlan nordwest (September 2024) Verkehrsprognose, erstellt von Logos Ingenieur- und Planungsgesellschaft mbH (Dezember 2021) Gutachten der Geruchsimmissionen, erstellt von Ingenieurbüro Oldenburg GmbH (Februar 2024) Aufnahme und Bewertung der als Naturdenkmal unter der Nr. ND-Cux-S1 geführten Eibe in der Gemarkung Groden, erstellt von Michael Hartmann (Februar 2022) Untersuchung der Wurzelräume eines Naturdenkmals (Eibe) und einer Linde, erstellt von Sachverständigenbüro für Baupflege, Baumstatik, Baumumfeld und Gehölzwertermittlung Jens Niemczyk (Oktober 2021) Bodengutachten, erstellt von Geologisches Büro Schmidt (November 2021) Schalltechnisches Gutachten, erstellt von Bonk Maire Hoppmann PartGmbB (Mai 2023) Im nachfolgenden Kartenausschnitt*) ist der Planbereich unter-brochen schwarz umrandet. Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht und den Anlagen, werden in der Zeit vom 05.Februar 2025 bis 12.März 2025 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten veröffentlicht. Während der Veröffentlichung können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Antje.Halfter@cuxhaven.de) bei Bedarf auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.15 und 1.16. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 5 Satz 1 BauGB). Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Entwurf B 223 3.09 MB / PDF PDF-Dokument 8 MB Begründung B 223 0.67 MB / PDF PDF-Dokument 690 KB Umweltbericht B 223 4.06 MB / PDF PDF-Dokument 4 MB Gutachten zu Geruchsemissionen B 223 1.05 MB / PDF PDF-Dokument 1 MB Verkehrsprognose B 223 2.69 MB / PDF PDF-Dokument 2,7 MB Untersuchung der Wurzelräume Eibe/Linde 2.71 MB / PDF PDF_Dokument 2,7 MB Protokoll der Bürgerversammlung 0.09 MB / PDF PDF-Dokument 90 KB Schalltechnisches Gutachten Verkehrslärm B 223 0.94 MB / PDF PDF-Dokument 1 MB Bodengutachten B 223 1.12 MB / PDF PDF-Dokument 1 MB Aufnahme und Bewertung Eibe 2.58 MB / PDF PDF-Dokument 2,6 MB Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106n „Gewerbegebiet Groden“, 5.Änderung - Veröffentlichung des Planentwurfes STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106n „Gewerbegebiet Groden“ 5. Änderung Veröffentlichung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 29.Juni 2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106n „Gewerbegebiet Groden“ 5.Änderung aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 26.September 2024 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung, dem Umweltbericht und den Anlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen. Planungsanlass Anhand des Generalentwässerungsplans der Stadt Cuxhaven wurden im Stadtteil Groden ca. 41 Überstaupunkte identifiziert, wodurch die Projekte GrodEn 1 und GrodEn 2 eine hohe Priorität aufweisen. Innerhalb des Projekts GrodEn 1 bedarf es, zur Sicherstellung der schadlosen Abführung des Niederschlagswassers, der Errichtung eines neuen Regenrückhalte-beckens. Dieses Regenrückhaltebecken soll auf dem sogenannten Gewann Arnhausen entstehen, das im Bebauungsplan Nr. 106n „Gewerbegebiet Groden“ als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt ist. Um das Regenrückhaltebecken umsetzen zu können, sind die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Hierdurch werden die 5. Änderung des Bebauungsplanes sowie die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Das Regenrückhaltebecken soll dabei naturnah ausgestaltet werden. Der Begriff „natur-nah“ bezieht sich dabei auf die Einbettung in die Umgebung und die Wirkung des Beckens an sich. Das vorliegende Plangebiet, in dem der Eingriff stattfindet, umfasst ca. 77.600 m². Für die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird ein Teilbereich B herangezogen, der eine Flächengröße von ca. 64.800 m² aufweist und westlich der L 135 und nördlich der Ortslage Altenwalde liegt. Planbereichsbeschreibung Der Planbereich wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die gewerbliche Nutzung südlich der Papenstraße (Bebauungsplan Nr. 125 „Südlich der Papenstraße“), - im Osten durch die Wohnbebauung am Kastanienweg und der Freiherr- vom-Stein-Straße sowie dem Gewerbegebiet an der Heinz-Lohmann- Straße, - im Süden durch den Anna-Becker-Weg einschließlich und - im Westen durch die Eisenbahntrasse Cuxhaven - Bremerhaven. - Bestandteil des Planbereichs ist zusätzlich eine Wegeparzelle zwischen der Wendeanlage am Ende der Zeppelinstraße und dem Anna-Becker- Weg im Norden. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: Baumann, K., Kastner, F., Borkenstein, A., Burkart, W., Jödicke, R., Quante, U., 2020. Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Libellen mit Gesamtartenverzeichnis – 3. Fassung, Stand 31.12.2020. Informationsdienst Naturschutz Niedersachs. 3-37. BfN (Hrsg.), 2021. Rote Liste und Gesamtartenliste der Libellen (Odonata) Deutschlands, in: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 5: Wirbellose Tiere (Teil 3), Naturschutz und Biologische Vielfalt. Landwirtschaftsverlag Münster, Münster, S. 659-679. Garve, E., 2004. Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen (5. Fassung), Inform. d. Naturschutz Nieders. Hannover. Krüger, T., Sandkühler, K., 2021. Rote Liste der Brutvögel Niedersachsens und Bremens. 9. Fassung, Oktober 2021. Informationsdienst Naturschutz Niedersachs. 41, 111-174. Meinig, H., Boye, P., Dähne, M., Hutterer, R., Lang, J., Bach, L., 2020. Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands, Naturschutz und biologische Vielfalt. Bundesamt für Naturschutz, Bonn - Bad Godesberg. Metzing, D., Garve, E., Matzke-Hajek, G., 2018. Rote Liste und Gesamtartenliste der Farn- und Blütenpflanzen (Rrachaeophyta) Deutschlands. Stand 28.02.2018, in: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 7: Pflanzen., Naturschutz und Biologische Vielfalt. Münster, S. 13-358. In den nachfolgenden Kartenausschnitten*) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106n „Gewerbegebiet Groden“ 5. Änderung - mit dem Teilbereich A und Teilbereich B mit Teilfläche B 1 und Teilfläche B 2 M = 1 : 7500 M = 1 : 7000 Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht und den Anlagen, werden in der Zeit vom 06.November 2024 bis 11.Dezember 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten veröffentlicht. Während der Veröffentlichung können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Thomas.Binsch@cuxhaven.de) bei Bedarf auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.04 und 1.16. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Anlagen Planzeichnung 106n 5.Änderung BPlan 3.32 MB / PDF PDF-Dokument 3.403 KB Begründung 1.68 MB / PDF PDF-Dokument 1723 KB Umweltbericht 2.85 MB / PDF PDF-Dokument 2920 KB Biotypen 0.48 MB / PDF PDF-Dokument 487 KB Naturschutzfachliche Konfliktkarte 0.29 MB / PDF PDF-Dokument 299 KB Landschaftspflegerische Maßnahmenkarte 0.34 MB / PDF PDF-Dokument 348 KB Erfassung Brutvögel 0.28 MB / PDF PDF-Dokument 283 KB Artenschutzrechtliche Prüfung 1.2 MB / PDF PDF-Dokument 1226 KB Bestand Biotoptypen auf Ausgleichfläche (Karte) 0.33 MB / PDF PDF-Dokument 343 KB Potentielle Ausgleichsflächen (Karte) 0.58 MB / PDF PDF-Dokument 591 KB Maßnahmenblätter zur Kompensationsfläche Süderwisch 0.44 MB / PDF PDF-Dokument 451 KB Forstfachliches Gutachten 1.77 MB / PDF PDF-Dokument 1818 KB Stellungnahme zum Waldrand 0.96 MB / PDF PDF-Dokument 986 KB Aufstellung der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Arnhausen“ - Veröffentlichung des Planentwurfes STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Aufstellung der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Arnhausen“ Veröffentlichung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 29.Juni 2023 beschlossen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 26.September 2024 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung, dem Umweltbericht und den Anlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen. Planungsanlass Anhand des Generalentwässerungsplans der Stadt Cuxhaven wurden im Stadtteil Groden ca. 41 Überstaupunkte identifiziert, wodurch die Projekte GrodEn 1 und GrodEn 2 eine hohe Priorität aufweisen. Innerhalb des Projekts GrodEn 1 bedarf es, zur Sicherstellung der schadlosen Abführung des Niederschlagswassers, der Errichtung eines neuen Regenrückhaltebeckens. Dieses Regenrückhaltebecken soll auf dem sogenannten Gewann Arnhausen entstehen, das im Bebauungsplan Nr. 106n „Gewerbegebiet Groden“ als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt ist. Um das Regenrückhaltebecken umsetzen zu können, sind die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Hierdurch werden die 5. Änderung des Bebauungsplanes sowie die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Das Regenrückhaltebecken soll dabei naturnah ausgestaltet werden. Der Begriff „natur-nah“ bezieht sich dabei auf die Einbettung in die Umgebung und die Wirkung des Beckens an sich. Das vorliegende Plangebiet, in dem der Eingriff stattfindet, umfasst ca. 77.600 m². Für die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird ein Teilbereich B herangezogen, der eine Flächengröße von ca. 64.800 m² aufweist und westlich der L 135 und nördlich der Ortslage Altenwalde liegt. Planbereichsbeschreibung Der Planbereich wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die gewerbliche Nutzung südlich der Papenstraße (Bebauungsplan Nr. 125 „Südlich der Papenstraße“), - im Osten durch die Wohnbebauung am Kastanienweg und der Freiherr- vom-Stein-Straße sowie dem Gewerbegebiet an der Heinz-Lohmann- Straße, - im Süden durch den Anna-Becker-Weg einschließlich und - im Westen durch die Eisenbahntrasse Cuxhaven - Bremerhaven. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: Baumann, K., Kastner, F., Borkenstein, A., Burkart, W., Jödicke, R., Quante, U., 2020. Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Libellen mit Gesamtartenverzeichnis – 3. Fassung, Stand 31.12.2020. Informationsdienst Naturschutz Niedersachs. 3-37. BfN (Hrsg.), 2021. Rote Liste und Gesamtartenliste der Libellen (Odonata) Deutschlands, in: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 5: Wirbellose Tiere (Teil 3), Naturschutz und Biologische Vielfalt. Landwirtschaftsverlag Münster, Münster, S. 659-679. Garve, E., 2004. Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen (5. Fassung), Inform. d. Naturschutz Nieders. Hannover. Krüger, T., Sandkühler, K., 2021. Rote Liste der Brutvögel Niedersachsens und Bremens. 9. Fassung, Oktober 2021. Informationsdienst Naturschutz Niedersachs. 41, 111-174. Meinig, H., Boye, P., Dähne, M., Hutterer, R., Lang, J., Bach, L., 2020. Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands, Naturschutz und biologische Vielfalt. Bundesamt für Naturschutz, Bonn - Bad Godesberg. Metzing, D., Garve, E., Matzke-Hajek, G., 2018. Rote Liste und Gesamtartenliste der Farn- und Blütenpflanzen (Rrachaeophyta) Deutschlands. Stand 28.02.2018, in: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 7: Pflanzen., Naturschutz und Biologische Vielfalt. Münster, S. 13-358. In den nachfolgenden Kartenausschnitten*) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet. 130. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Arnhausen“ - mit dem Teilbereich A und Teilbereich B mit Teilfläche B 1 und Teilfläche B 2 M = 1 : 7500 M = 1 : 7000 Der Entwurf zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht und den Anlagen werden in der Zeit vom 06.November 2024 bis 11.Dezember 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG gegenüber Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten veröffentlicht. Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Thomas.Binsch@cuxhaven.de) bei Bedarf auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.04 und 1.16. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Anlagen Planzeichnung 130 FPlan 1.62 MB / PDF PDF-Dokument 1657 KB Begründung 1.61 MB / PDF PDF-Dokument 1648 KB Umweltbericht 2.85 MB / PDF PDF-Dokument 2920 KB Biotypen 0.48 MB / PDF PDF-Dokument 487 KB Naturschutzfachliche Konfliktkarte 0.29 MB / PDF PDF-Dokument 299 KB Landschaftspflegerische Maßnahmenkarte 0.34 MB / PDF PDF-Dokument 348 KB Erfassung Brutvögel 0.28 MB / PDF PDF-Dokument 283 KB Artenschutzrechtliche Prüfung 1.2 MB / PDF PDF-Dokument 1226 KB Bestand Biotoptypen auf Ausgleichfläche (Karte) 0.33 MB / PDF PDF-Dokument 343 KB Potentielle Ausgleichsflächen (Karte) 0.58 MB / PDF PDF-Dokument 591 KB Maßnahmenblätter zur Kompensationsfläche Süderwisch 0.44 MB / PDF PDF-Dokument 451 KB Forstfachliches Gutachten 1.77 MB / PDF PDF-Dokument 1818 KB Stellungnahme zum Waldrand 0.96 MB / PDF PDF-Dokument 986 KB Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“ Veröffentlichung des Planentwurfes STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“ Veröffentlichung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 28.September 2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“ aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 13.Juni 2024 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen. Planungsanlass Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 266 „Anbindung Offshore-Basishafen“ Planrecht für die Errichtung einer kommunalen Gewerbestraße zur Erschließung der in der 90. Änderung des Flächennutzungsplans Cuxhaven dargestellten gewerblichen Bauflächen sowie für eine direkte verkehrliche Anbindung des Offshore-Basishafen mit seinen Gewerbeflächen an die Bundestraße 73 zu schaffen. Damit einher geht die Überquerung der Bahnstrecke Cuxhaven – Hamburg mit einer Brücke und eine Entwässerungsplanung, die den gesamten Bereich der 90. Änd. des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Planbereichsbeschreibung Der Planbereich wird wie folgt begrenzt: 1. im Norden durch die Straße An der Baumrönne, 2. im Osten durch den Altenbrucher Kanal, 3. im Süden durch die Bundesstraße 73 und 4. im Westen auf der Bundesstraße auf Höhe der Flurstücksgrenze zu Flurstück 84/2, Gemarkung Altenbruch, Flur 20 Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: Schalltechnische Untersuchung „Neubau Hafenzubringer Hauptstraßentrasse“, Lärmkontor GmbH, Stand 25.04.2024 Verkehrsuntersuchung „Neubau Hafenzubringer Hauptstraßentrasse, Logos Ingenieur- und Planungsgesellschaft, Stand 25.04.2024 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“, Küfog GmbH Landschaftsökologische und biologische Studien, Stand Mai 2024 FFH Vorstudie Bebauungsplan Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“, Küfog GmbH Landschaftsökologische und biologische Studien, Stand Mai 2024 In den nachfolgenden Kartenausschnitten*) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet. Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht und den Anlagen, werden in der Zeit vom 03.Juli 2024 bis 07.August 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten veröffentlicht. Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch auf der Homepage der Stadt Cuxhaven ( www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html ) abrufbar. Während der Veröffentlichung können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Antje.Halfter@cuxhaven.de) bei Bedarf auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.15 und 1.16. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Anlagen: B-Plan Nr. 226 Begründung 2.62 MB / PDF PDF Dokument 2.679 KB B-Plan Nr. 226 Blatt 1 Planzeichnung Teilbereich A und B 1.4 MB / PDF PDF Dokument 1.432 KB B-Plan Nr. 226 Blatt 2 Lageplan Erschließung Vorentwurf 2.66 MB / PDF PDF Dokument 2.723 KB B-Plan Nr. 226 FFH Vorstudie 0.87 MB / PDF PDF Dokument 892 KB B-Plan Nr. 226 Schalltechnische Untersuchung 1.7 MB / PDF PDF Dokument 1.741 KB B-Plan Nr. 226 Umweltbericht 6.37 MB / PDF PDF Dokument 6.528 KB B-Plan Nr. 226 Verkehrsuntersuchung 2.06 MB / PDF PDF Dokument 2.109 KB Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“ Veröffentlichung des Planentwurfes STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“ Veröffentlichung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 28.September 2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“ aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 13.Juni 2024 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen. Planungsanlass Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 266 „Anbindung Offshore-Basishafen“ Planrecht für die Errichtung einer kommunalen Gewerbestraße zur Erschließung der in der 90. Änderung des Flächennutzungsplans Cuxhaven dargestellten gewerblichen Bauflächen sowie für eine direkte verkehrliche Anbindung des Offshore-Basishafen mit seinen Gewerbeflächen an die Bundestraße 73 zu schaffen. Damit einher geht die Überquerung der Bahnstrecke Cuxhaven – Hamburg mit einer Brücke und eine Entwässerungsplanung, die den gesamten Bereich der 90. Änd. des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Planbereichsbeschreibung Der Planbereich wird wie folgt begrenzt: 1. im Norden durch die Straße An der Baumrönne, 2. im Osten durch den Altenbrucher Kanal, 3. im Süden durch die Bundesstraße 73 und 4. im Westen auf der Bundesstraße auf Höhe der Flurstücksgrenze zu Flurstück 84/2, Gemarkung Altenbruch, Flur 20 Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: Schalltechnische Untersuchung „Neubau Hafenzubringer Hauptstraßentrasse“, Lärmkontor GmbH, Stand 25.04.2024 Verkehrsuntersuchung „Neubau Hafenzubringer Hauptstraßentrasse, Logos Ingenieur- und Planungsgesellschaft, Stand 25.04.2024 Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“, Küfog GmbH Landschaftsökologische und biologische Studien, Stand Mai 2024 FFH Vorstudie Bebauungsplan Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“, Küfog GmbH Landschaftsökologische und biologische Studien, Stand Mai 2024 In den nachfolgenden Kartenausschnitten*) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet. Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht und den Anlagen, werden in der Zeit vom 03.Juli 2024 bis 07.August 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten veröffentlicht. Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch auf der Homepage der Stadt Cuxhaven ( www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html ) abrufbar. Während der Veröffentlichung können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Antje.Halfter@cuxhaven.de) bei Bedarf auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.15 und 1.16. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Anlagen: B-Plan Nr. 226 Begründung 2.62 MB / PDF PDF Dokument 2.679 KB B-Plan Nr. 226 Blatt 1 Planzeichnung Teilbereich A und B 1.4 MB / PDF PDF Dokument 1.432 KB B-Plan Nr. 226 Blatt 2 Lageplan Erschließung Vorentwurf 2.66 MB / PDF PDF Dokument 2.723 KB B-Plan Nr. 226 FFH Vorstudie 0.87 MB / PDF PDF Dokument 892 KB B-Plan Nr. 226 Schalltechnische Untersuchung 1.7 MB / PDF PDF Dokument 1.741 KB B-Plan Nr. 226 Umweltbericht 6.37 MB / PDF PDF Dokument 6.528 KB B-Plan Nr. 226 Verkehrsuntersuchung 2.06 MB / PDF PDF Dokument 2.109 KB Bebauungsplan Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Bebauungsplan Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 28.September 2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 226 „Anbindung Offshore-Basishafen“ aufzustellen. Zum Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, am Montag den 24.Juni 2024 um 18:00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, Besprechungszimmer PENZANCE (Eingang Rathausstraße, gegenüber dem Bürgerbüro), eine Informationsveranstaltung zu dem o.g. Bauleitplan durchzuführen. Der Öffentlichkeit werden über Ziele, Zwecke, Alternativlösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen Informationen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet. Uwe Santjer *) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Bebauungsplan Nr. 227 „Kita Lüdingworth“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) 144. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Kita Lüdingworth“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Bebauungsplan Nr. 227 „Kita Lüdingworth“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) 144. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Kita Lüdingworth“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 25.Januar 2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 227 „Kita Lüdingworth“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und die 144. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Kita Lüdingworth“ (Beschluss des Verwaltungsausschusses am 29.Februar 2024) aufzustellen. Zu den Entwürfen der o.g. Planungen soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, am Mittwoch den 08.Mai 2024 um 17:30 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, Besprechungszimmer PENZANCE (Eingang Rathausstraße, gegenüber dem Bürgerbüro), eine Informationsveranstaltung zu den o.g. Bauleitplänen durchzuführen. Der Öffentlichkeit werden über Ziele, Zwecke, Alternativlösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen Informationen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Uwe Santjer *) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Anlagen: Entwurf Bebauungsplan 1.12 MB / PDF Entwurf Flächennutzungsplan 1.59 MB / PDF Bebauungsplan Nr. 227 „Kita Lüdingworth“ im Verfahren nach § 13 BauGB Unterrichtung nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch („Scoping“) Hinweis: Die hier hinterlegten Unterlagen (Vorentwurf zum Bebauungsplan) sind für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Unterrichtung nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch („Scoping“) bestimmt! Die Öffentlichkeit wird zu einem späteren Zeitpunkt an dem Bauleitplanverfahren beteiligt. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachungen auf dieser Seite, sowie in den Cuxhavener Nachrichten. Anlage: Entwurf Entwurf 1.12 MB / PDF PDF-Dokument 1 MB 144. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Kita Lüdingworth“ Unterrichtung nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch („Scoping“) Hinweis: Die hier hinterlegten Unterlagen (Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes) sind für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Unterrichtung nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch („Scoping“) bestimmt! Die Öffentlichkeit wird zu einem späteren Zeitpunkt an dem Bauleitplanverfahren beteiligt. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachungen auf dieser Seite, sowie in den Cuxhavener Nachrichten. Anlage: Entwurf Entwurf 1.59 MB / PDF PDF-Dokument 2 MB Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 „Nördlich Lottmann´s Brücke“ 2.Änderung und Erweiterung Veröffentlichung des Planentwurfes STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 „Nördlich Lottmann´s Brücke“ 2. Änderung und Erweiterung Veröffentlichung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.Juli 2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 139 „Nördlich Lottmann´s Brücke“ 2.Änderung und Erweiterung aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 29.Februar 2024 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen. Planungsanlass Wesentliches Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Lebensmittelmarktes unter Aufgabe des bisherigen Marktstandortes zu schaffen sowie Flächen für die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe bereitzustellen. Gleichzeitig sollen im Bereich des heute schon bestehenden Gewerbegebietes die Festsetzungen an den baulichen Bestand angepasst und die Nachnutzung für den Standort des ehemaligen Marktes neu geregelt werden. Planbereichsbeschreibung Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 139 „Nördlich Lottmann´s Brücke“ - 2. Änderung und Erweiterung wird begrenzt: Im Norden durch die Heerstraße, im Osten durch die Lange Straße und im Süden bzw. Westen durch die Bundesstraße B 73 Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: . Entwässerungskonzept mit Regendaten und Überflutungsnachweis des Büros Speckmann Architekten & Ingenieure, . Auswirkungsanalyse zum Einzelhandel des Büros GMA mit Kurzbericht und Ergänzung des Büros cima . Schalltechnischer Bericht der Zech Ingenieurgesellschaft, . Bodengutachten des Büros Schmidt . Brutvögelerfassung und Potenzialeinschätzung für Fledermäuse und Amphibien der Nord West Planungsgesellschaft Oldenburg, . Beschreibung des Kompensationspools „Am Holzurburger Moor“ der Niedersächsischen Landesforsten – Forstamt Harsefeld, . Landesraumordnungsprogramm 2017 des Landes Niedersachsen . Regionales Raumordnungsprogramm 2012 des Landkreises Cuxhaven In dem nachfolgenden Kartenausschnitt*) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet. Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht, werden in der Zeit vom 27. März 2024 bis 02. Mai 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten veröffentlicht. Während der Veröffentlichung können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Thomas.Binsch@cuxhaven.de) bei Bedarf auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.04 und 1.16. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet Anlagen Planzeichnung 0.61 MB / PDF PDF-Dokument 627 KB Begründung 8.87 MB / PDF PDF-Dokument 9 MB Auswirkungsanalyse Einzelhandel 2.07 MB / PDF PDF-Dokument 2 MB Städtebauliche Integration des Standortes des Edeka-Marktes in Altenbruch 0.39 MB / PDF PDF-Dokument 404 KB Kurzbericht Einzelhandel 1.27 MB / PDF PDF-Dokument 1 MB Schalltechnischer Bericht 5.9 MB / PDF PDF-Dokument 6 MB Faunistisches Gutachten 3 MB / PDF PDF-Dokument 3 MB Bodengutachten 1.83 MB / PDF PDF-Dokument 2 MB Entwässerungskonzept 0.1 MB / PDF PDF-Dokument 107 KB Kompensations-Pool 1.34 MB / PDF PDF-Dokument 1,5 MB Regendaten 0.09 MB / PDF PDF-Dokument 91 KB Städtebauliches Konzept Lageplan 0.75 MB / PDF PDF-Dokument 773 KB Überflutungsnachweis 0.25 MB / PDF PDF-Dokument 257 KB Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich "Süderfeld" Veröffentlichung des Planentwurfes STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Süderfeld“ Veröffentlichung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.Juli 2022 beschlossen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 29.Februar 2024 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen. Planungsanlass Wesentliches Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Lebensmittelmarktes unter Aufgabe des bisherigen Marktstandortes zu schaffen sowie Flächen für die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe bereitzustellen. Gleichzeitig sollen im Bereich des heute schon bestehenden Gewerbegebietes die Festsetzungen an den baulichen Bestand angepasst und die Nachnutzung für den Standort des ehemaligen Marktes neu geregelt werden. Planbereichsbeschreibung Das Plangebiet für die 53. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Süderfeld“ wird begrenzt: Im Norden durch die Heerstraße, im Osten durch die westliche Grenze des vorhandenen Gewerbegebiets „Nördlich Lottmann´s Brücke“ und im Süden bzw. Westen durch die Bundesstraße B 73. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: . Entwässerungskonzept mit Regendaten und Überflutungsnachweis des Büros Speckmann Architekten & Ingenieure . Auswirkungsanalyse zum Einzelhandel des Büros GMA mit Kurzbericht und Ergänzung des Büros cima . Schalltechnischer Bericht der Zech Ingenieurgesellschaft, . Bodengutachten des Büros Schmidt, . Brutvögelerfassung und Potenzialeinschätzung für Fledermäuse und Amphibien der Nord West Planungsgesellschaft Oldenburg, . Beschreibung des Kompensationspools „Am Holzurburger Moor“ der Niedersächsischen Landesforsten – Forstamt Harsefeld, . Landesraumordnungsprogramm 2017 des Landes Niedersachsen, . Regionales Raumordnungsprogramm 2012 des Landkreises Cuxhaven Im nachfolgenden Kartenausschnitt*) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet. Der Entwurf zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht werden in der Zeit vom 27.März 2024 bis 02.Mai 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG gegenüber Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten veröffentlicht. Während der Veröffentlichung können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Thomas.Binsch@cuxhaven.de) bei Bedarf auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.04 und 1.16. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.04 und 1.16. Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet Anlagen Planzeichnung 1.56 MB / PDF PDF-Dokument 2 MB Entwurf Begründung 2.82 MB / PDF PDF-Dokument 3 MB Kurzbericht Einzelhandel 1.27 MB / PDF PDF-Dokument 1 MB Städtebauliche Integration des Standortes des Edeka-Marktes 0.39 MB / PDF PDF-Dokument 404 KB Schalltechnischer Bericht 5.9 MB / PDF PDF-Dokument 6 MB Faunistisches Gutachten 3 MB / PDF PDF Kokument 3 MB Bodengutachten 1.83 MB / PDF PDF-Dokument 2 MB Auswirkungsanalyse Einzelhandel 2.07 MB / PDF PDF-Dokument 2 MB 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich "Grimmershörnkaserne" Unterrichtung nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch („Scoping“) Hinweis: Die hier hinterlegten Unterlagen (Vorentwurf Flächennutzungsplan und Umring) sind für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Unterrichtung nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch („Scoping“) bestimmt! Die Öffentlichkeit wird zu einem späteren Zeitpunkt an dem Bauleitplanverfahren beteiligt. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachungen auf dieser Seite, sowie in den Cuxhavener Nachrichten. Anlagen Übersicht des Geltungsbereiches 0.26 MB / PDF Vorentwurf 3.8 MB / PDF 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Grimmershörnkaserne“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Grimmershörnkaserne“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.Dezember 2023 beschlossen, die 55.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Grimmershörnkaserne“ aufzustellen. Zum Vorentwurf des o.g. Bauleitplanes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, am Mittwoch den 31.Januar 2024 um 18:00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, Besprechungszimmer PENZANCE (Eingang Rathausstraße, gegenüber dem Bürgerbüro), eine Informationsveranstaltung zu dem o.g. Bauleitplan durchzuführen. Der Öffentlichkeit werden über Ziele, Zwecke, Alternativlösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen Informationen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Im nachfolgenden Kartenausschnitt*) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet. Darüber hinaus sind die Unterlagen zur o.g. Beteiligung auch hier auf der Homepage der Stadt Cuxhaven ( www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html ) abrufbar. Uwe Santjer *) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Anlage Bürgerinformation 4.02 MB / PDF Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Grimmershörnkaserne“ Öffentliche Auslegung des Planentwurfes STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Grimmershörnkaserne“ Öffentliche Auslegung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 17.November 2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 120 „Grimmershörnkaserne“ aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 07.Dezember 2023 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Planungsanlass Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um auf einem Teilbereich der ehemaligen Grimmershörnkaserne ein modernes Wohnquartier zu errichten. Die Planziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 120 „Grimmershörnkaserne“ werden unter Berücksichtigung der umliegenden Nachbarschaften formuliert und sind eingebettet in die übergeordneten Planideen des Flächennutzungsplanes, der in seiner 55. Änderung an die aktuellen städtebaulichen Entwicklungen angepasst wird. Es sollen insgesamt 9 Mehrfamiliengebäude entstehen, die von 8 Wohneinheiten bis hin zu 27 Wohneinheiten umfassen. Für die insgesamt 135 Wohneinheiten werden die erforderlichen Stellplätze innerhalb der Tiefgaragen zugeordnet, so dass der oberirdische Freiraum für Menschen direkt zur Verfügung steht. So entstehen multifunktionale Freiraumbereiche, die für einen Quartiersplatz und einen Mehrgenerationenplatz hergestellt werden. Planbereichsbeschreibung Der Planbereich für den Bebauungsplan Nr. 120 „Grimmershörnkaserne“ wird wie folgt begrenzt: 1. im Norden durch die südliche Grundstücksgrenze der Geschosswohnungsbauten an der Straße Am Seedeich bis zur Kasernenstraße einschließlich eines Streifens zwischen der Wohnbebauung und der Seefahrtschule für die Errichtung eines Fuß- und Radweges, 2. im Osten durch die Kasernenstraße bzw. die nördliche, westliche und südliche Grundstücksgrenze des Parkplatzes der Bundespolizei See, Cuxhaven, 3. im Süden durch die Döser Wettern und 4. im Westen durch die Grundstücksgrenze zwischen der Seefahrtschule im Norden und dem Regenrückhaltebecken an der Döser Wettern im Süden Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: . Drachenfels, O.v. (2021): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen A/ NLWKN Stand März 2021, . NWP (2022): Faunistisches Gutachten „Grimmershörnkaserne“, Stadt Cuxhaven, Brutvögel, Fledermäuse & Amphibien, Stand 13.10.2022, aktualisiert 18.09.202 . Faunistisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 120 „Grimmershörnkaserne“, Stadt Cuxhaven - Brutvögel 2018, Stand 02.10.2018 . Faunistisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 120 „Grimmershörnkaserne“, Stadt Cuxhaven - Erfassung der Fledermäuse und Potenzialeinschätzung Brutvögel – Stand 13.10.2015 . Grundlagenerfassung zu Boden, Wasser und Klima/Luft des Geodatenzentrums Hannover; aus: NIBIS Kartenserver, https://www.umwelt.niedersachsen.de, . Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Auswertung der interaktiven Umweltkarte der Umweltverwaltungen Niedersachsen; . Landschaftsrahmenplan der Stadt Cuxhaven, 2013 . Sweco: Entwässerungskonzept Regenwasser zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 120 „Grimmerhörnkaserne“ in der Stadt Cuxhaven; Mai bis Oktober 2023 . TÜV Nord: Schalltechnisches Gutachten zur geplanten Wohnbebauung auf dem Gelände der Grimmershörnkaserne in Cuxhaven, Stand: 03.08.2018 . TÜV Nord: Ergänzende Ausbreitungsberechnung, 28.09.2023 . Baumbüro Linnert: Baumgutachten – 21 Bäume und 3 Baumgruppen; Januar 2022 Sachverständigenbüro, Bea Linnert Fachagrarwirtin Baumpflege & Baumsanierung, öbv SV; Von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung . Runge, H., M. Simon & T. Widdig (2010): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben, FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 3507 82 080, (unter Mitarb. von: Louis, H.W, M. Reich, D. Bernotat, F. Mayer, P. Dohm, H. Köstermeyer, J. SmitViergutz, K. Szeder) - Hannover, Marburg . Kontur, Planungsgesellschaft für Hoch- und Tiefbau: Grimmershörnkaserne Cuxhaven Mobilitätskonzept, Oldenburg, November 2023 . Masuch + Olbrisch, Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH: Verkehrstechnische Kurzstellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 120 Grimmershörnkaserne“, Cuxhaven, Oststeinbek, 11.08.2022 . Geologisches Büro Schmidt: Geotechnische Bodenuntersuchung, Hemmoor, 05.04.2018 . Geologisches Büro Schmidt: Bodenuntersuchungen-Probenahme, Hemmoor, 14.04.2018 . Sweco GmbH: Entwässerungkonzept Regenwasser zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 120 „Grimmershörnkaserne“ in der Stadt Cuxhaven, Bremen, September 2023 . TÜV Nord Umweltschutz: Schalltechnisches Gutachten, Hannover, 03.08.2018 . TÜV Nord Umweltschutz: Kurzgutachten, Hannover, 28.09.2023 . Landkreis Cuxhaven: Regionales Raumordnungsprogramm 2012, Cuxhaven, 2012 In dem nachfolgenden Kartenausschnitt*) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet. Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht, sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan liegen in der Zeit vom 08.Januar 2024 bis 12.Februar 2024 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch auf der Homepage der Stadt Cuxhaven (hier) ( www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html ) abrufbar. Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Thomas.Binsch@cuxhaven.de) bei Bedarf auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.04 und 1.16. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet Anlagen: Planzeichnung (13 MB) 12.91 MB / PDF Begründung (4 MB) 4.27 MB / PDF V + E-Plan (11 MB) 11.13 MB / PDF Fauna Grimmershörn BV FL A 2022 (4 MB) 3.99 MB / PDF Fauna Grimmershörn BV 2018 (1MB) 1.13 MB / PDF Fauna Grimmershörnkaserne BV FL 2015 (644 KB) 0.63 MB / PDF Aussenanlagenkonzept - Grimmershörn (2 MB) 1.52 MB / PDF Baumgutachten (10MB) 9.75 MB / PDF Einzelartprüfung (517KB) 0.5 MB / PDF Verkehrstechn. Kurzstellungn. (570 KB) 0.55 MB / PDF Grimmershörnkaserne Mobilitätskonzept_November 2023 (14MB) 13.65 MB / PDF Grimmershörnkaserne_Boden_Altlasten_Kurzstellungn. 4/2018 (1MB) 1.34 MB / PDF Baugrund Grimmershörnkaserne (3MB) 2.83 MB / PDF Entwässerungskonzept Sweco September 2023 (355KB) 0.34 MB / PDF Entwässerung Lageplan Sweco September 2023 (2 MB) 1.77 MB / PDF Schallgutachten August 2018 (2MB) 2.22 MB / PDF Schall Gutachten September 2023 (kurz) (3 MB) 3.32 MB / PDF Erweiterte Aufstellung der 138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C ERNEUTE öffentliche Auslegung des Planentwurfes STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Erweiterte Aufstellung der 138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C ERNEUTE öffentliche Auslegung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 28.September 2023 beschlossen die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Entwurfsbegründung ERNEUT gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Planungsanlass Mit der Flächennutzungsplanänderung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung angestrebt und die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Wohnraum im Ortsteil Altenbruch geschaffen werden. Die Bauleitplanung soll den Ansprüchen von Familien, Senioren und Alleinstehenden bzw. den unterschiedlichen Lebensentwürfen und Lebenssituationen gerecht werden. Parallel wird der Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ aufgestellt, der die künftigen Darstellungen des Flä-chennutzungsplanes konkretisieren soll. Das Wohngebiet soll demnach über unterschiedliche Typologien und Bebauungsdichten verfügen, um unterschiedliche Wohnformen zu ermöglichen und ein möglichst breites Angebot für alle Lebenslagen zu schaffen. Planbereichsbeschreibung Das Plangebiet mit der 138. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich der Wehl-dorfer Straße“ und des nachfolgenden Bebauungsplans Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ liegt am östlichen Rand des Ortsteils Altenbruch, östlich der Altenbrucher Bahnhofstraße und südlich der Wehldorfer Straße und ist überwiegend landwirtschaftlich genutzt. An der nördlichen und westlichen Plangebietsgrenze befinden sich die rückwärtigen Grundstücksbereiche der vorhandenen Ortsrandbebauung. Die östliche Plangebietsgrenze bildet ein Wirtschaftsweg. Nach Osten schließen sich weitere landwirtschaftliche Flächen an. An der südlichen Plangebietsgrenze befinden sich die Grundstücke der Straßenrandbebauung „Über der Braake“. Der als Wohnbaufläche dargestellte Teilbereich A des Flächennutzungsplans hat eine Größe von ca. 3,5 ha. Die Teilbereiche B und C beinhalten die Ausgleichsflächen für die geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Teilbereich B, in der Gemarkung Groden östlich der Straße Seeburg gelegen, umfasst 2,42 ha; der Teilbereich C, in der Gemarkung Altenwalde nordöstlich des Altenwalder Heideweges gelegen, umfasst 0,77 ha. In den Teilbereichen B und C befindet sich hauptsächlich Intensivgrünland. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: - Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Im Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend dem gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Die im Umweltbericht gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB einzustellenden Umweltbelange beziehen sich im Wesentlichen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, das Wirkgefüge zwischen ihnen (Wechselbeziehungen), die biologische Vielfalt sowie auf den Menschen und Kultur- und Sachgüter. Es erfolgt u.a. eine Erfassung, eine umfassende Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen mit entsprechender Bilanzierung. Die Eingriffsbilanzierung und die konkrete Festlegung des Ausgleichs erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanes Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“. - Der Landschaftsrahmenplan (LRP) der Stadt Cuxhaven (Stand April 2013) enthält eine umfassende Bestandsdarstellung, Bewertung und Konzeption zu Natur und Landschaft für da Stadtgebiet. Der LRP ist ein Fachgutachten des Naturschutzes und der Landschaftspflege. - Erschließungsprojekt Cuxhaven Altenbruch. Biotopkartierung und Amphibienerfassung. Katja Otte – Büro für Landschaftsökologie & Umweltplanung, Bremen, Stand: 11.11.2019. - Potenzialeinschätzung zum Vorkommen von Brutvögeln und Fledermäusen auf einer Grünland-fläche in Cuxhaven-Altenbruch – Kurzgutachten. BIOS – Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung. Osterholz-Scharmbeck, Stand: April 2019. - Erschließung B-Plan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ in Cuxhaven Altenbruch. Oberflächenentwässerungskonzept. IWU Zeven GmbH & Co. KG. Stand: Juni 2023 - Informationen zur externen Ausgleichsfläche Gemarkung Groden. - Informationen zur externen Ausgleichsfläche Gemarkung Altenwalde. - Beurteilung des Baugrundes im Bereich der Altenbrucher Bahnhofstraße in Cuxhaven-Altenbruch. Geologisches Büro Schmidt. Hemmoor, Stand: 17.02. 2019. - Verkehrsuntersuchung – Anbindung Wohngebiet (Cuxhaven – Altenbruch). IDB Cuxhaven mbH & Co. KG, Stand: März 2022 - Stellungnahmen des Landkreises Cuxhaven und des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg mit dem Hinweis, dass der Planungsraum gemäß Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz vom 01.09.2021 im Risikogebiet „HQ extrem“ liegt In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet. Der Entwurf zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 15.November 2023 bis 20.Dezember 2023 im Rathaus, Plantafel im 1.OG gegenüber Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch auf der Homepage der Stadt Cuxhaven (hier) www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html abrufbar. Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Ulrich.Lasius@cuxhaven.de) bei Bedarf auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.15 und 1.16. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Anlagen Baugrunduntersuchungen 2.06 MB / PDF Verkehrsuntersuchung 13.45 MB / PDF Begründung Entwurf Neu 1.47 MB / PDF Planzeichnung Entwurf Neu 1.29 MB / PDF Planzeichnung Entwurf Neu Format A3_A4 0.49 MB / PDF Biotopkartierung Amphibienerfassung 1.35 MB / PDF Potenzialeinschätzung 0.76 MB / PDF Entwässerungskonzept 4.33 MB / PDF Ausgleichsfläche Groden 8.27 MB / PDF Ausgleichsfläche Altenwalde 9.01 MB / PDF Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C ERNEUTE Öffentliche Auslegung des Planentwurfes STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C ERNEUTE Öffentliche Auslegung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 28.September 2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ Teilbereiche A, B und C ERNEUT mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Planungsanlass Mit der Bebauungsplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung angestrebt und die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Wohnraum im Ortsteil Altenbruch geschaffen werden. Die Bebauungsplanung soll den Ansprüchen von Familien, Senioren und Alleinstehenden bzw. den unterschiedlichen Lebensentwürfen und Lebenssituationen gerecht werden. Parallel zum Bebauungsplan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ wird die 138. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich der Wehldorfer Straße“ aufgestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Das Wohngebiet soll demnach über unterschiedliche Typologien und Bebauungsdichten verfügen, um unterschiedliche Wohnformen zu ermöglichen und ein möglichst breites Angebot für alle Lebenslagen zu schaffen. Planbereichsbeschreibung Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ und der parallel durchzuführenden Flächennutzungsplanung liegt am östlichen Rand des Ortsteils Altenbruch, östlich der Altenbrucher Bahnhofstraße und südlich der Wehldorfer Straße und ist überwiegend landwirtschaftlich genutzt. An der nördlichen und westlichen Plangebietsgrenze befinden sich die rückwärtigen Grundstücksbereiche der vorhandenen Ortsrandbebauung. Die östliche Plangebietsgrenze bildet ein Wirtschaftsweg. Nach Osten schließen sich weitere landwirtschaftliche Flächen an. An der südlichen Plangebietsgrenze befinden sich die Grundstücke der Straßenrandbebauung „Über der Braake“. Der für Wohnbauflächen vorgesehene Teilbereich A hat eine Größe von ca. 3,6 ha. Die Teilbereiche B und C beinhalten die Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen für die geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Teilbereich B, in der Gemarkung Groden östlich der Straße Seeburg gelegen, umfasst 2,42 ha; der Teilbereich C, in der Gemarkung Altenwalde nordöstlich des Altenwalder Heideweges gelegen, umfasst 0,77 ha. In den Teilbereichen B und C befindet sich hauptsächlich Intensivgrünland. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: - Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Bebauungsplanung. Im Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend dem gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Die im Umweltbericht gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB einzustellenden Umweltbelange beziehen sich im Wesentlichen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, das Wirkgefüge zwischen ihnen (Wechselbeziehungen), die biologische Vielfalt sowie auf den Menschen und Kultur- und Sachgüter. Es erfolgt u.a. eine Erfassung, eine umfassende Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen mit entsprechender Bilanzierung. - Der Landschaftsrahmenplan (LRP) der Stadt Cuxhaven (Stand April 2013) enthält eine umfassende Bestandsdarstellung, Bewertung und Konzeption zu Natur und Landschaft für da Stadtgebiet. Der LRP ist ein Fachgutachten des Naturschutzes und der Landschaftspflege. - Erschließungsprojekt Cuxhaven Altenbruch. Biotopkartierung und Amphibienerfassung. Katja Otte – Büro für Landschaftsökologie & Umweltplanung, Bremen, Stand: 11.11.2019. - Potenzialeinschätzung zum Vorkommen von Brutvögeln und Fledermäusen auf einer Grünland-fläche in Cuxhaven-Altenbruch – Kurzgutachten. BIOS – Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung. Osterholz-Scharmbeck, Stand: April 2019. - Erschließung B-Plan Nr. 188 „Südlich der Wehldorfer Straße“ in Cuxhaven Altenbruch. Oberflächenentwässerungskonzept. IWU Zeven GmbH & Co. KG. Stand: Juni 2023. - Informationen zur externen Ausgleichsfläche Gemarkung Groden. - Informationen zur externen Ausgleichsfläche Gemarkung Altenwalde. - Beurteilung des Baugrundes im Bereich der Altenbrucher Bahnhofstraße in Cuxhaven-Altenbruch. Geologisches Büro Schmidt. Hemmoor, Stand: 17.02. 2019. - Verkehrsuntersuchung – Anbindung Wohngebiet (Cuxhaven – Altenbruch). IDB Cuxhaven mbH & Co. KG, Stand: März 2022. - Stellungnahmen des Landkreises Cuxhaven und des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg mit dem Hinweis, dass der Planungsraum gemäß Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz vom 01.09.2021 im Risikogebiet „HQ extrem“ liegt. In den nachfolgenden Kartenausschnitten*) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet. Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 15.November 2023 bis 20.Dezember 2023 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch auf der Homepage der Stadt Cuxhaven (hier) www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html ) abrufbar. Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Ulrich.Lasius@cuxhaven.de) bei Bedarf auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.08 und 1.16. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Anlagen Begründung Entwurf Neu 2 MB / PDF Planzeichnung Entwurf Neu 1.15 MB / PDF Planzeichnung Entwurf Neu Format A3-A4 2.92 MB / PDF Biotopkartierung Amphibienerfassung 1.35 MB / PDF Artenschutz Potentialeinschätzung 0.76 MB / PDF Entwässerungskonzept 4.33 MB / PDF Ausgleichsfläche Groden 8.27 MB / PDF Ausgleichsfläche Altenwalde 9.01 MB / PDF Baugrunduntersuchung 2.06 MB / PDF Verkehrsunetrsuchung 13.45 MB / PDF Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Döser Nordfeld“ 12. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung des Planentwurfes STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Döser Nordfeld“ 12.Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 28.September 2023 beschlossen den o.g. Bebauungsplan aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen, sowie den Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Planungsanlass Planungsanlass ist der Wille der Stadt Cuxhaven ein Grundstück an der Nordfeldstraße städtebaulich neu zu ordnen, um einerseits eine zeitgemäße und der Umgebung angepasst bauliche Ausnutzung zuzulassen sowie andererseits den ruhenden Verkehr in eine Tiefgarage zu verlegen und somit einen höheren Grünanteil auf dem Grundstück zu ermöglichen. Planbereichsbeschreibung Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des Stadtteils Döse, direkt mittig an der Nordfeldstraße. Der Geltungsbereich wird im Osten durch das benachbarte Gebäude Nordfeldstraße 18, im Süden durch eine öffentliche Grünfläche, im Westen durch einen Fuß- und Radweg sowie im Norden durch die Nordfeldstraße begrenzt. Umweltbezogene Informationen Ausführungen zu Belangen von Natur und Landschaft, Artenschutz, Klimaschutz sowie Wasserwirtschaft im Rahmen der zugehörigen Begründung des Bebauungsplans, die sich mit dem Status quo des Grundstückes auf Grundlage des bisher maßgeblichen Bebauungsplans Nr. 40 – 2. Änderung sowie den aus der vorliegenden 12. Änderung resultierenden Veränderungen auseinandersetzen. Im nachfolgenden Kartenausschnitt *) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet. Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung liegen in der Zeit vom 15.November 2023 bis 20.Dezember 2023 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch auf der Homepage der Stadt Cuxhaven ( www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html ) (hier) abrufbar. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Vincent.Grieser@cuxhaven.de) bei Bedarf auch auf anderem Wege. Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.08 und 1.16. Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Anlagen: Planzeichnung 1.4 MB / PDF Begründung 0.6 MB / PDF Bebauungsplan Nr. 226 "Anbindung Offshore Basishafen" Unterrichtung nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch („Scoping“) Hinweis: Die hier hinterlegten Unterlagen (Vorentwurf zum Bebauungsplan) sind für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Unterrichtung nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch („Scoping“) bestimmt! Die Öffentlichkeit wird zu einem späteren Zeitpunkt an dem Bauleitplanverfahren beteiligt. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachungen auf dieser Seite, sowie in den Cuxhavener Nachrichten. Bebauungsplan Nr. 226 "Anbindung Offshore Basishafen" M: 1 : 9.000 Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 226 "Anbindung Offshore Basishafen" 2.28 MB / PDF Bebauungsplan Nr.106n „Gewerbegebiet Groden“ 5. Änderung 130. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Arnhausen“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Bebauungsplan Nr.106n „Gewerbegebiet Groden“ 5. Änderung 130. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Arnhausen“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 29.Juni 2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.106n „Gewerbegebiet Groden“ 5. Änderung, sowie die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Arnhausen“ aufzustellen. Zu den Vorentwürfen der o.g. Bauleitpläne soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, am Montag den 28.August 2023 um 18:00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, Besprechungszimmer PENZANCE (Eingang Rathausstraße, gegenüber dem Bürgerbüro), eine Informationsveranstaltung zu den o.g. Bauleitplänen durchzuführen. Der Öffentlichkeit werden über Ziele, Zwecke, Alternativlösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen Informationen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet. Bebauungsplan Nr. 106n "Gewerbegebiet Groden" - 5. Änderung 130. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Arnhausen" Uwe Santjer *) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Bebauungsplan Nr. 106n "Gewerbegebiet Groden" 5. Änderung“ 130. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Arnhausen“ Unterrichtung nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch („Scoping“) Hinweis: Die hier hinterlegten Unterlagen (Vorentwurf zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplan mit den Begründungen) sind für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Unterrichtung nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch („Scoping“) bestimmt! Die Öffentlichkeit wird zu einem späteren Zeitpunkt an dem Bauleitplanverfahren beteiligt. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachungen auf dieser Seite, sowie in den Cuxhavener Nachrichten. Bebauungsplan Nr. 106n "Gewerbegebiet Groden" - 5. Änderung“ M: 1 : 7.500 Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 106n "Gewerbegebiet Groden" - 5. Änderung 2.09 MB / PDF Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 106n "Gewerbegebiet Groden" - 5. Änderung 1.77 MB / PDF Bestand Biotypen zum Bebauungsplan Nr. 106n "Gewerbegebiet Groden" - 5. Änderung 2.79 MB / PDF Kartierung zum Bestand Biotypen Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 106n "Gewerbegebiet Groden" - 5. Änderung 3.34 MB / PDF Umweltbericht 130. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Arnhausen“ M: 1 : 7.500 Planzeichnung zur 130. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Arnhausen“ 3.83 MB / PDF Begründung zum Vorentwurf der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Arnhausen“ 2.79 MB / PDF Bestand Biotypen zur 130. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Arnhausen“ 2.79 MB / PDF Kartierung zum Bestand Biotypen Umweltbericht zur 130. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Arnhausen“ 3.34 MB / PDF Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1. Änderung 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich„Südlich der Brockeswalder Chaussee“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1. Änderung 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Brockeswalder Chaussee“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 25.Mai 2023 für den Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1.Änderung, den Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ 2.Änderung und die 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Brockeswalder Chaussee“ Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Zu den Entwürfen der o.g. Planungen soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, am Mittwoch den 14.Juni 2023 um 18:00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, Besprechungszimmer PENZANCE (Eingang Rathausstraße, gegenüber dem Bürgerbüro), eine Informationsveranstaltung zu den o.g. Bauleitplänen durchzuführen. Der Öffentlichkeit werden über Ziele, Zwecke, Alternativlösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen Informationen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet. Bebauungsplan Nr. 49 "Querkamp" 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 133 "Am Meierhof" 1. Änderung Hinweis: Die Planbereiche für den Bebauungsplan Nr.49 „Querkamp“ 2.Änderung und der 127.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Brockeswalder Chaussee“ sind identisch! Santjer *) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Planzeichnung zur 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Brockeswalder Chaussee“ 5.64 MB / PDF Begründung zum Vorentwurf der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Brockeswalder Chaussee“ 1.22 MB / PDF Verkehrsbericht 5.27 MB / PDF Aktualisierung und Prognose der Verkehrsdaten Theodor-Heuss-Allee Stadt Cuxhaven Verträglichkeitsanalyse zum Einzelhandel 5.67 MB / PDF Die Brockeswalder Chaussee in Cuxhaven als Nahversorgungsstandort Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ 2.Änderung 2.23 MB / PDF Begründung zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ 2.22 MB / PDF Artenschutzrechtliche Einzelartprüfung zum Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ – 2. Änderung 1.25 MB / PDF Biotoptypkartierung zum Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ – 2. Änderung 5.73 MB / PDF Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1. Änderung 1.56 MB / PDF Begründung zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1.41 MB / PDF Artenschutzrechtliche Einzelartprüfung zum Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1. Änderung 1.12 MB / PDF Biotoptypkartierung zum Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1. Änderung 2.47 MB / PDF Bebauungsplan Nr. 222 „Fort Thomsen“ sowie 137. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Fort Thomsen“ Öffentliche Auslegung des jeweiligen Planentwurfes STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.222 „Fort Thomsen“, Teilbereich A und Teilbereich B Öffentliche Auslegung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 03. März 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 222 „Fort Thomsen“ aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Planungsanlass Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 222 „Fort Thomsen“ und der 137. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Fort Thomsen“ Planrecht für einen gemeinsamen Standort der freiwilligen Feuerwehren Duhnen und Stickenbüttel sowie für die technische Kurverwaltung der Nordseeheilbad GmbH (NHC) zu schaffen. Das Fort Thomsen war im neunzehnten- und Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts ein Teil des Festungswerkes Cuxhaven/Brunsbüttel, u.a. zum Schutz der Elbmündung. Nach dem zweiten Weltkrieg befand sich auf dem Gelände u.a. eine Kleiderfabrik. Seit längerem ist auf der Liegenschaft der Bauhof der Kurverwaltung untergebracht. Auf dem Bauhofgelände befinden sich Werkstätten, der Maschinenpark, Lagergebäude (z.B. für Strandkörbe), Lagerflächen und ein Mobilfunksendemast. Konkreter Planungsanlass ist die geplante Zusammenlegung der o.g. Feuerwehren an verkehrsgünstiger Stelle im Bereich des ehemaligen Fort Thomsen. Der gemeinsame Feuerwehrstandort soll südlich der Bauhofzufahrt auf dem Standort eines bereits abgerissenen Gebäudes entwickelt werden. Planbereichsbeschreibung Das ca. 2,8 ha große Plangebiet, Teilbereich A des Bebauungsplans, liegt zentral zwischen den Stadtteilen Duhnen und Stickenbüttel. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden begrenzt durch die von der Duhner Allee östlich abzweigende Erschließungsstraße in Richtung Bauhofgelände und im Süden durch angrenzende Campingplatzflächen. Die westliche Plangebietsgrenze bildet die Straße Duhner Allee; die östliche Plangebietsgrenze bildet das planeinbezogene Bauhofgelände der Nordseeheilbad GmbH. Der laut Umweltbericht ermittelte Kompensationsbedarf wird in der Gemarkung Süder- und Westerwisch, Flur 1, Flurstück 11 mit der Ausweisung einer 1.565 m² großen Fläche ausgeglichen (Teilbereich B des Bebauungsplans). Diese Fläche liegt östlich des Pastor-Drägert-Weges in Höhe der im Ortsteil Stickenbüttel gelegenen Sportanlage Am Lagerfeld. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: Landesraumordnungsprogramm 2022, Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Regionales Raumordnungsprogramm 2012, Landkreis Cuxhaven Risikogebiete HQ-Extrem“, Umweltkarten des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2023 Landschaftsrahmenplan, Stadt Cuxhaven, 2017 Schalltechnischer Bericht LL 16276.1, Zech Ingenieurgesellschaft Lingen, 2022 In den nachfolgenden Kartenausschnitten*) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet. Bebauungsplan Nr.222 „Fort Thomsen“, Teilbereich A und Teilbereich B Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 26. Juli 2023 bis 30. August 2023 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.05 und 1.16. Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Santjer *) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Planzeichnung zum Bebauungsplanes Nr.222 „Fort Thomsen“, Teilbereich A und Teilbereich B 8.58 MB / PDF Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.222 „Fort Thomsen“, Teilbereich A und Teilbereich B 1.29 MB / PDF Schalltechnischer Bericht NR. LL16276.1/01 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 222 „Fort Thomsen“ 9.36 MB / PDF Schalltechnischer Bericht NR. LL16276.1/01 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 222 "Fort Thomsen" in der Stadt Cuxhaven 5.39 MB / PDF Umweltbericht STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Aufstellung der 137. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Fort Thomsen“, Teilbereich A und Teilbereich B Öffentliche Auslegung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 03. März 2022 beschlossen, die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Planungsanlass Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 222 „Fort Thomsen“ und der 137. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Fort Thomsen“ Planrecht für einen gemeinsamen Standort der freiwilligen Feuerwehren Duhnen und Stickenbüttel sowie für die technische Kurverwaltung der Nordseeheilbad GmbH (NHC) zu schaffen. Das Fort Thomsen war im neunzehnten- und Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts ein Teil des Festungswerkes Cuxhaven/Brunsbüttel, u.a. zum Schutz der Elbmündung. Nach dem zweiten Weltkrieg befand sich auf dem Gelände u.a. eine Kleiderfabrik. Seit längerem ist auf der Liegenschaft der Bauhof der Kurverwaltung untergebracht. Auf dem Bauhofgelände befinden sich Werkstätten, der Maschinenpark, Lagergebäude (z.B. für Strandkörbe), Lagerflächen und ein Mobilfunksendemast. Konkreter Planungsanlass ist die geplante Zusammenlegung der o.g. Feuerwehren an verkehrsgünstiger Stelle im Bereich des ehemaligen Fort Thomsen. Der gemeinsame Feuerwehrstandort soll südlich der Bauhofzufahrt auf dem Standort eines bereits abgerissenen Gebäudes entwickelt werden. Planbereichsbeschreibung Das ca. 2,8 ha große Plangebiet, Teilbereich A des Bebauungsplans, liegt zentral zwischen den Stadtteilen Duhnen und Stickenbüttel. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden begrenzt durch die von der Duhner Allee östlich abzweigende Erschließungsstraße in Richtung Bauhofgelände und im Süden durch angrenzende Campingplatzflächen. Die westliche Plangebietsgrenze bildet die Straße Duhner Allee; die östliche Plangebietsgrenze bildet das planeinbezogene Bauhofgelände der Nordseeheilbad GmbH. Der laut Umweltbericht ermittelte Kompensationsbedarf wird in der Gemarkung Süder- und Westerwisch, Flur 1, Flurstück 11 mit der Ausweisung einer 1.565 m² großen Fläche ausgeglichen (Teilbereich B des Bebauungsplans). Diese Fläche liegt östlich des Pastor-Drägert-Weges in Höhe der im Ortsteil Stickenbüttel gelegenen Sportanlage Am Lagerfeld. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: Landesraumordnungsprogramm 2022, Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Regionales Raumordnungsprogramm 2012, Landkreis Cuxhaven Risikogebiete HQ-Extrem“, Umweltkarten des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2023 Landschaftsrahmenplan, Stadt Cuxhaven, 2017 Schalltechnischer Bericht LL 16276.1, Zech Ingenieurgesellschaft Lingen, 2022 In den nachfolgenden Kartenausschnitten*) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet. 137. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Fort Thomsen“ - Teilbereich A und Teilbereich B Der Entwurf o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 26. Juli 2023 bis 30. August 2023 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.05 und 1.16. Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Santjer *) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Planzeichnung zur 137. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Fort Thomsen“ Teilbereich A und Teilbereich B 10.57 MB / PDF Begründung zum Vorentwurf der 137. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Fort Thomsen“ Teilbereich A und Teilbereich B 1.38 MB / PDF Schalltechnischer Bericht NR. LL16276.1/01 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 222 „Fort Thomsen“ 9.36 MB / PDF Schalltechnischer Bericht NR. LL16276.1/01 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 222 "Fort Thomsen" in der Stadt Cuxhaven 5.39 MB / PDF Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ 2.Änderung; Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1.Änderung sowie 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Brockeswalder Chaussee“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1. Änderung 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Brockeswalder Chaussee“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 25.Mai 2023 für den Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1.Änderung, den Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ 2.Änderung und die 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Brockeswalder Chaussee“ Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Zu den Entwürfen der o.g. Planungen soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, am Mittwoch den 14.Juni 2023 um 18:00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, Besprechungszimmer PENZANCE (Eingang Rathausstraße, gegenüber dem Bürgerbüro), eine Informationsveranstaltung zu den o.g. Bauleitplänen durchzuführen. Der Öffentlichkeit werden über Ziele, Zwecke, Alternativlösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen Informationen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet. Bebauungsplan Nr. 49 "Querkamp" 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 133 "Am Meierhof" 1. Änderung Hinweis: Die Planbereiche für den Bebauungsplan Nr.49 „Querkamp“ 2.Änderung und der 127.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Brockeswalder Chaussee“ sind identisch! Santjer *) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Planzeichnung zur 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Brockeswalder Chaussee“ 5.64 MB / PDF Begründung zum Vorentwurf der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Südlich der Brockeswalder Chaussee“ 1.22 MB / PDF Verkehrsbericht 5.27 MB / PDF Aktualisierung und Prognose der Verkehrsdaten Theodor-Heuss-Allee Stadt Cuxhaven Verträglichkeitsanalyse zum Einzelhandel 5.67 MB / PDF Die Brockeswalder Chaussee in Cuxhaven als Nahversorgungsstandort Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ 2.Änderung 2.23 MB / PDF Begründung zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ 2.22 MB / PDF Artenschutzrechtliche Einzelartprüfung zum Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ – 2. Änderung 1.25 MB / PDF Biotoptypkartierung zum Bebauungsplan Nr. 49 „Querkamp“ – 2. Änderung 5.73 MB / PDF Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1. Änderung 1.56 MB / PDF Begründung zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1.41 MB / PDF Artenschutzrechtliche Einzelartprüfung zum Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1. Änderung 1.12 MB / PDF Biotoptypkartierung zum Bebauungsplan Nr. 133 „Am Meierhof“ 1. Änderung 2.47 MB / PDF Bebauungsplan Nr. 223 „Östlich Mittelteil“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Bebauungsplan Nr. 223 „Östlich Mittelteil“ Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 23.März 2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 223 „Östlich Mittelteil“ aufzustellen. Zum Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, am Dienstag den 06.Juni 2023 um 18:00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, Besprechungszimmer VANNES (Eingang Rathausstraße, gegenüber dem Bürgerbüro), eine Informationsveranstaltung zu dem o.g. Bauleitplan durchzuführen. Der Öffentlichkeit werden über Ziele, Zwecke, Alternativlösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen Informationen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Im nachfolgenden Kartenausschnitt *) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet. Santjer *) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 223 "Östlich Mittelteil" 6.11 MB / PDF Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 223 Östlich Mittelteil 1.59 MB / PDF Bodengutachten 1.12 MB / PDF Aufnahme und Bewertung der als Naturdenkmal unter der Nr. ND-Cux-S1 geführten Eibe im Planbereich des Bebauungsplans Nr. 223 4.83 MB / PDF Untersuchung der Wurzelräume eines Naturdenkmals (Eibe) und einer Linde im Planbereich des Bebauungsplans Nr. 223 6.64 MB / PDF Verkehrsprognose zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 223 3.55 MB / PDF Bebauungsplan Nr. 225 „Schlossparkquartier“ 143. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Schlossparkquartier“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Bebauungsplan Nr. 225 „Schlossparkquartier“ 143. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Schlossparkquartier“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 08.Dezember 2022 für den Bebauungsplan Nr. 225 „Schlossparkquartier“ und die 143. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Schlossparkquartier“ Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Zu den Entwürfen der o.g. Planungen soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung nicht, wie sonst üblich, im Rathaus stattfinden können! Stattdessen werden die Unterlagen (Vorentwürfe und Entwurfsbegründungen) in der Zeit vom 24.01.2023 bis zum 07.02.2023 hier auf der Homepage der Stadt Cuxhaven unter www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html bereitgestellt. Der Öffentlichkeit werden Informationen über den Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planungen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung per E-Mail unter Ronny.Budach@cuxhaven.de bzw. telefonisch unter 04721-700 417. Im nachfolgenden Kartenausschnitt *) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet. Hinweis: Der Planbereich ist für beide Bauleitpläne identisch! Uwe Santjer *) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Anlagen: Abgrenzung des B-Plans 0.47 MB / PDF Erläuterung der Planungsziele_143.FNP 0.11 MB / PDF Erläuterung der Planungsziele_B225 0.11 MB / PDF Lageplan Bebauungs- und Stellplatzkonzept Schlosspark Quartier 1.31 MB / PDF Lageplan Bplan225_u_Fplan_143 0.18 MB / PDF Projektbeschreibung 3.47 MB / PDF Systemschnitte 1.26 MB / PDF Bebauungsplan Nr. 120 „Grimmershörnkaserne“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Bebauungsplan Nr. 120 „Grimmershörnkaserne“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 17.November 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.120 „Grimmershörnkaserne“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Zu der o.g. Planung soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung nicht, wie sonst üblich, im Rathaus stattfinden können! Stattdessen werden die Unterlagen (Bebauungskonzept, Wegenetz mit Anbindung an benachbarte Bereiche und Entwurfsbegründung) in der Zeit vom 18.01.2023 bis zum 01.02.2023 hier auf der Homepage der Stadt Cuxhaven unter www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html bereitgestellt. Der Öffentlichkeit werden Informationen über den Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planungen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung per E-Mail unter Joerg.Kunkel@cuxhaven.de bzw. telefonisch unter 04721-700 409. Im nachfolgenden Kartenausschnitt *) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet. Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Anlagen: Bebauungsplankonzept Grimmershörnkanserne 1.44 MB / PDF Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 120 Grimmershörnkaserne - Begründung 2.8 MB / PDF Wegenetz 1.54 MB / PDF Inkrafttreten der Besonderen Vorkaufssatzung für Teilflächen der 90. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Südlich der Baumrönne“ Stadt Cuxhaven Der Oberbürgermeister Inkrafttreten der Besonderen Vorkaufssatzung für Teilflächen der 90. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Südlich der Baumrönne“ Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven Nr. 38 vom 17.November 2022, Seiten 264 und 265 ist die „Besondere Vorkaufssatzung für Teilflächen der 90. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Südlich der Baumrönne“ in Kraft getreten. Die Besondere Vorkaufssatzung kann in der Abteilung 6.1 - Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Zimmer 1.05 und 1.16, während der Dienststunden eingesehen werden. Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34/1 „Cuxhavener Straße“ 7. Änderung - Öffentliche Auslegung des Planentwurfes STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34/1 „Cuxhavener Straße“ 7.Änderung Öffentliche Auslegung des Planentwurfes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 14.Juli 2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34/1 „Cuxhavener Straße“ 7.Änderung aufzustellen. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 01.September 2022 beschlossen den Entwurf mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Planungsanlass Für die Bebauung auf der Südseite der Cuxhavener Straße im Stadtteil Duhnen soll die bisher nur durch die Festsetzung von Geschossigkeiten als bauliches Höchstmaß für Gebäude vorgenommene Gliederung zusätzlich durch absolute Höchstmaße in Metern festgelegt werden. Durch diese Planänderung soll die Möglichkeit, durch Planung von Nicht-Vollgeschossen eine Bauhöhe zu erreichen, die die vorhandene Bebauung erheblich überragt, verhindert werden. Planbereichsbeschreibung Der Planbereich wird wie folgt begrenzt: 1. im Norden durch die Cuxhavener Straße, 2. im Osten durch den Poseidonweg, 3. im Süden durch die erste Bautiefe (nördlich der Jugendherberge am Schlensenweg auch zweite Bautiefe) entlang der Cuxhavener Straße und 4. im Westen durch die hintere Grundstücksgrenze der Bebauung an der Duhner Allee. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: . LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (LBEG) (2017): Flächenverbrauch und Bodenversiegelung in Niedersachsen. Geoberichte 14 . LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (LBEG): NIBIS Bodenkartenserver, abrufbar unter: https://nibis.lbeg.de/cardomap3/. . NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, BAUEN UND KLIMASCHUTZ (MU): Umweltkarten Niedersachsen, abrufbar unter: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/. Im nachfolgenden Kartenausschnitt*) ist der Planbereich unterbrochen schwarz umrandet. Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan und die Entwurfsbegründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom 12.Oktober 2022 bis 16.November 2022 im Rathaus, Plantafel im 1.OG neben Zimmer 1.04, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen zu diesem Bauleitplan auch hier abrufbar. Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Rathausplatz 1 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Absatz 6 Satz 1 BauGB). Auskünfte erteilt die Abteilung 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Zimmer 1.05 und 1.16. Datenschutz: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. § 3 BauGB und dem NDSG. Weitere Informationen und Angaben zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Sollten Sie Ihre Stellungnahme anonym abgeben, kann eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung leider nicht erfolgen. Uwe Santjer *) Das LGLN, Regionaldirektion Otterndorf, hat für den Abdruck die Benutzung eines Ausschnittes aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Begründung 1.53 MB / PDF Planzeichnung 1.98 MB / PDF Umweltbericht 0.43 MB / PDF Bebauungsplan Nr. 139 „Nördlich der Lottmann´s Brücke“ 2.Änderung und Erweiterung 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Süderfeld“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie STADT CUXHAVEN Der Oberbürgermeister Bebauungsplan Nr. 139 „Nördlich der Lottmann´s Brücke“ 2.Änderung und Erweiterung 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Süderfeld“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie Der Verwaltungsausschuss der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 07.Juli 2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 139 „Nördlich der Lottmann´s Brücke“ 2.Änderung und Erweiterung und die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cuxhaven für den Bereich „Süderfeld“ aufzustellen. Zu den Entwürfen der o.g. Planungen soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Veranstaltung nicht, wie sonst üblich, im Rathaus stattfinden können! Stattdessen werden die Unterlagen (Vorentwürfe und Entwurfsbegründungen) in der Zeit vom 29.08.2022 bis zum 12.09.2022 auf der Homepage der Stadt Cuxhaven unter www.cuxhaven.de/unser-service-fuer-sie/bauen-wohnen.html bereitgestellt. Der Öffentlichkeit werden Informationen über den Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planungen gegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung per E-Mail unter Thomas.Binsch@cuxhaven.de bzw. telefonisch unter 04721-700 407. In den nachfolgenden Kartenausschnitten *) sind die Planbereiche unterbrochen schwarz umrandet. 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich " Süderfeld " Bebauungsplan Nr. 139 "Nördlich Lottmanns Brücke"- 2. Änderung und Erweiterung M. 1 : 5000 22.08.2022 Be Uwe Santjer *) Das LGLN / Katasteramt Otterndorf hat für die Abdrucke die Benutzung von Ausschnitten aus der AK 5, im Maßstab 1:5000 bzw. 1:10000, gestattet. Planzeichnung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich " Süderfeld " 1.56 MB / PDF Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich " Süderfeld " 4 MB / PDF Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 139 "Nördlich Lottmanns Brücke"- 2. Änderung und Erweiterung 0.52 MB / PDF Begründung zum Bebauungsplan Nr. 139 "Nördlich Lottmanns Brücke"- 2. Änderung und Erweiterung 5.44 MB / PDF Anlage 1 - Erfassung von Brutvögeln und Potenzialeinschätzung für Fledermäuse und Amphibien 5.06 MB / PDF Anlage 2 - Allgemeine Angaben zum Kompensationsflächenpool „Am Holzurburger Moor“ 1.34 MB / PDF Anlage 3 - Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Edeka-Marktes in Cuxhaven-Altenbruch 1.83 MB / PDF Anlage 4 - Geologische Untersuchung 1.83 MB / PDF Anlage 5 - Entwässerungskonzept 0.1 MB / PDF Anlage 6 - Überflutungsnachweis 0.25 MB / PDF Anlage 7 - Niederschlagshöhen und Niederschlagspenden 0.09 MB / PDF Anlage 8 - Konzept Lageplan 0.75 MB / PDF Anlage 9 - Entwurf Schalltechnischer Bericht 8 MB / PDF Anlage 10 - Begleitbeschluss des Altenbrucher Ortsrates vom 27.06.2022 0.26 MB / PDF Bauleitplanverfahren der Stadt Cuxhaven Rechtskraft von Bauleitplänen Link zu den Bekanntmachungen "Rechtskraft von Bauleitplänen" Bauaufsicht und Immissionsschutz Die Stadt Cuxhaven ist verpflichtet, die Überwachungsberichte der Vor-Ort-Besichtigungen von Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie zu veröffentlichen Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Hennen mit 40.000 oder mehr Hennenplätzen. Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Hennen mit 40.000 oder mehr Hennenplätzen. Bericht 2023 - Köstersweg 5, 27478 Cuxhaven 0.01 MB / PDF Das Dokument als PDF-Dokument in der Anlage Bericht 2020 - Köstersweg 5, 27478 Cuxhaven 0.01 MB / PDF Das Dokument als PDF-Dokument in der Anlage Die Stadt Cuxhaven ist verpflichtet, alle Genehmigungsbescheide, die ab dem 02.05.2013 erlassen wurden und der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen, zu veröffentlichen Genehmigung zur Erweiterung und zum Betrieb einer bestehenden Legehennenanlage mit mehr als 25.000 Tierplätzen Genehmigung zur Erweiterung und zum Betrieb der bestehenden Legehennenanlage mit 25.000 Tierplätzen um einen zweiten Legehennenstall mit 25.000 Tierplätzen Köstersweg 5, 27478 Cuxhaven 0.39 MB / PDF Das Dokument als PDF in der Anlage
Origin | Count |
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Bund | 65 |
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Type | Count |
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Text | 9 |
Umweltprüfung | 1 |
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License | Count |
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