Das Projekt "Die Erhaltung von Baudenkmaelern im tropischen Klimabereich" wird/wurde gefördert durch: Auswärtiges Amt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rathgen-Forschungslabor, Staatliche Museen zu Berlin - Preussischer Kulturbesitz.Die Schadensursachen an Baudenkmaelern im tropischen Klimabereich werden an unterschiedlich exponierten Objekten in Suedindien, Sri Lanka und Honduras studiert, um geeignete Restaurierungsvorschlaege ausarbeiten zu koennen. Zwei Objekte, eine Tempelanlage der Mayas in Honduras und eine 12 m hohe Marmorskulptur werden zur Zeit restauriert, um die Brauchbarkeit von Restaurierungsmaterialien, die sich in Mitteleuropa bewaehrten, unter trophischen Bedingungen zu ueberpruefen.
Gebietsbeschreibung Das LSG „Kyffhäuser“ und die vorgelagerte Goldene Aue schließen sich unmittelbar nördlich an das Kyffhäusergebirge an; dieses setzt sich im Land Thüringen bis Bad Frankenhausen nach Süden fort. In Sachsen-Anhalt befindet sich nur ein geringer Flächenanteil dieser Landschaftseinheit. Der überwiegende Teil des LSG gehört zur Landschaftseinheit Helme- und Unstrutniederung. Die Landschaft des LSG ist sehr abwechslungsreich und weist aufgrund ihrer Strukturiertheit ein ästhetisch hochwertiges Landschaftsbild auf. Obwohl der Kyffhäuser nicht die Höhen des Harzes erreicht, sind die Felsen, Schluchten, Täler und Kuppen landschaftlich sehr wirksam. Der größte Teil des Kyffhäusers ist bewaldet und nur kleinflächig existieren Wiesen- und Staudenflächen. Im nördlichen Bereich meint man aufgrund der steil aufragenden Gesteine wirklich vor einem Mittelgebirge zu stehen. Die vorherrschenden Waldflächen verstärken diesen Eindruck. Weithin sichtbar sind das Kyffhäuserdenkmal mit der Oberburgruine, die Rothenburg und der Fernsehturm auf dem Kulpenberg. Vom Kyffhäuser aus hat man einen eindrucksvollen Blick in die Goldene Aue, deren Name auf die Fruchtbarkeit der Böden zurückzuführen ist. Die Landschaftsname ist seit dem 11. Jahrhundert bekannt. Die Aue ist eine stark ausgeräumte, ebene Ackerlandschaft. Strukturierende Gehölze, Alleen oder Feldgehölze fehlen fast völlig. Die landwirtschaftliche Nutzung der Goldenen Aue wurde durch ein weit verzweigtes Grabensystem möglich, mit dessen Hilfe Wasser eingestaut beziehungsweise abgeführt werden kann. Die Gräben besitzen haute eine besondere Biotopfunktion, die einer Vielzahl von Arten der Wasser- und Feuchtlebensräume das Siedeln in der Goldenen Aue gestattet. Die Talsperre Kelbra ist vor knapp 30 Jahren gebaut worden, sie dient vorrangig dem Hochwasserschutz. (1) ergänzende Beschreibungen Von diesem kleinen, aber geologisch abwechslungsreichen Gebirge liegt nur ein geringer Teil, der nördliche Unterhang und der Hangfuß, in Sachsen-Anhalt. Das LSG „Kyffhäuser“ erfasst nunmehr mit seinem sachsen-anhaltischen Anteil die Nordhänge des Kyffhäusergebirges und die flach zur Goldenen Aue ausstreichenden Buntsandsteinhänge. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Mittelsteinzeitliche Menschen durchzogen als Jäger, Fischer und Sammler das Gebiet, davon wurden bei Kelbra Spuren sichergestellt. Seit 5500 v.u.Z. nahmen jungsteinzeitliche Ackerbauern der Linienband-Keramikkultur das Land am Fuße des Kyffhäusers in Besitz. Die Goldene Aue blieb seitdem besiedelt. Im 5./6. Jahrhundert lag der Kyffhäuser im Siedlungsgebiet der Thüringer, das 531 dem Frankenreich eingegliedert wurde. In den folgenden Jahrhunderten siedelten Elbgermanen, die Hermunduren, im Gebiet. Ihre Adligen wohnten in Höfen, Burgen gab es nicht zu dieser Zeit. Im wesentlichen waren das Gebiet des Kyffhäusers und seine nahe Umgebung von den Thüringern beherrscht, die lange Zeit dem Frankenreich eingegliedert waren. Seit dem 7. Jahrhundert machte sich der Einfluß der Franken auch auf die Siedlungstätigkeit bemerkbar. Im Gebiet entstanden Straßendörfer, wie das Kelbraer Altendorf. Typisch fränkische Hofformen traten auf, wobei sich Haus, Stall und Scheune um einen meist viereckigen Hof gruppierten. Über den Kamm des Kyffhäusergebirges verlief damals die Grenze zwischen dem Helmegau und dem Nabelgau. Unter den sächsischen Herrschern entstanden im 10. Jahrhundert Pfalzen in Tilleda, Wallhausen und Allstedt sowie zahlreiche Burgen, die die Mittelpunkte der Burgbezirke bildeten. Tilleda, Berga und Kelbra sind aufgrund ihrer Namensformen sehr alte Siedlungen. Kelbra wird zuerst 1093 urkundlich genannt, als bereits neben dem älteren Dorf Kelbra, dem sogenannten Altendorf, eine zweite städtische Siedlung gleichen Namens entstanden war. Tilleda erschien zuerst in einem Hersfelder Güterverzeichnis, das in der Zeit zwischen 802 und 815 aufgezeichnet wurde und die Besitzungen des in Hessen gelegenen Klosters Hersfeld aufzählt. 972 wurde Tilleda als ”kaiserlicher Hof” erwähnt. Die Urkunde wurde von Otto II., dem Enkel Heinrich I., am 14. April 972 zu Rom unterzeichnet. Berga wird in einer Urkunde von Otto III. 985 erwähnt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Die Goldene Aue bildet eine große Auslaugungssenke. Die ehemals in den Zechstein eingelagerten Steinsalz- und Kalisalzschichten wurden ausgelaugt, so daß letztlich der Buntsandstein direkt über den Auslaugungsrückständen und den Gipsen des Zechsteins lagert. Der Kyffhäuser kann als verkleinerte Abbildung des Harzes verstanden werden. Im Norden bricht das Kyffhäusergebirge steil an einer Bruchstufe ab, der Nordrandverwerfung, wogegen sich der südliche Abfall allmählich vollzieht, so daß sich eine flachere Schichtstufe im Zechsteingips ergibt. Am Fuße zur Goldenen Aue bilden metamorphe und magmatische Gesteine eine pultschollenförmige Aufragung der Mitteldeutschen Kristallinzone. Das sogenannte Kyffhäuser-Kristallin geriet bereits während der variszischen Gebirgsbildung in die Nähe der Erdoberfläche und unterlag in der jüngeren erdgeschichtlichen Entwicklung verstärkten Hebungsbewegungen. Kambrische Para- und Orthogneise, Marmore, Kalksilikatfelse und Amphibolite stehen im Westteil des Kyffhäuser-Kristallins an. Leukogranitgänge durchsetzen diese Metamorphite. Im Osten, im Bereich der Bären-Köpfe, treten Granodiorite auf, die ein jüngeres, variszisches Alter besitzen. Diskordant überlagert werden diese von Konglomeraten, Sand- und Tonsteinen des Oberkarbons. Der Zechsteingips bei Bad Frankenhausen in Thüringen lagert - wie auch am Südrand des Harzes - auf dem Oberkarbon. Die Entstehung einer Gipskarstlandschaft wie im Südharz wiederholt sich aufgrund der ähnlichen Lagerungsverhältnisse auch am Südrand des Kyffhäusers. Das im Untergrund noch vorhandene Zechsteinsalz findet sich im Quellwasser von Bad Frankenhausen, ist aber gleichzeitig die Ursache für zahlreiche Senkungsprozesse, die durch Auslaugung entstehen. Der Kyffhäuser ist mit 350 bis 450 m Höhe die höchste Erhebung der hermundurischen Scholle. Er begrenzt das Thüringer Becken in herzynischer Streichrichtung bis zur Fortsetzung im Südwesten mit der Finnestörung. Daß das Kyffhäusergebirge nicht als Mittelgebirge bezeichnet wird, liegt daran, daß es nicht so hoch emporgehoben wurde. Am nördlichen Hangfuß dominiert als Bodenform eine Braunerde aus Bergsandlöß über Berglehm mit permokarbonen Sandsteinen. An den Berghängen finden sich podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole aus Berglöß über skeletthaltigem lehmigen Sand beziehungsweise über Schutt aus permokarbonen Sandsteinen. Nach Westen anschließend folgt ein Teil der Goldenen Aue mit der Talsperre Kelbra. Hier dominieren Vegas, untergeordnet Vegagleye aus Auenton und Auenschluff, braune, humose grundfrische bis grundwasserbeeinflußte Auenböden, die außerordentlich ertragreich sind und für diese Gegend den Namen „Goldene Aue“ begründeten. In der Umgebung des Rückhaltebeckens finden sich Gleye aus Auenton und Humusgleye, dunkelbraune, teilweise stark humose, grundwasserbestimmte Auenböden. In der Helmeniederung kommen Auenton-Gleye bis -Humusgleye vor, die nährstoffreich, jedoch vernäßt sind. Westlich schließen sich Auenlehmtiefton- und Auenton-Vegas an, die ein ausgeglicheneren Bodenwasserhaushalt besitzen. Die Entwässerung des Kyffhäusers folgt nicht der Pultabdachung nach Süden, sondern die meisten und größten Täler verlaufen in west-östliche Richtung. Durch die mächtigen aufliegenden Schuttdecken und den Löß, die während der Eiszeit bzw. nacheiszeitlich entstanden sind, ist die Oberflächenentwässerung im Kyffhäusergebiet sehr gering. Wasserdurchlässige Gipse und Kalke führen zusätzlich das Wasser schnell in den Untergrund. Als Oberflächengewässer treten im nördlichen Kyffhäuser nur der Wolwedabach und der im Borntal südlich von Sittendorf an einer Schichtgrenze entspringende Heiligenborn auf. Als künstliches stehendes Gewässer besitzt die Talsperre Kelbra Bedeutung. Sie wird von der Helme gespeist. Klimatisch gesehen gehört die Umgebung des Kyffhäusers zum mitteldeutschen Trockengebiet. Innerhalb dieser Klimalandschaft stellt der Kyffhäuser jedoch eine kühlere und feuchtere Insel dar. Es werden mittlere jährliche Niederschläge von 550 mm erreicht, die ein deutliches Sommermaximum aufweisen. Die Trockenheit wird durch die porösen Gesteine noch verstärkt, da auftreffendes Niederschlagswasser sofort versickern kann und daher schwer pflanzenverfügbar ist. Die mittleren Jahrestemperatur beträgt 7°C. In der Helme-Unstrut-Region herrschen vergleichsweise höhere Temperaturen (8,8°C). Im Vergleich zur südwestlichen Vorharzregion liegen die Niederschläge im Bereich der Talsperre Kelbra deutlich niedriger und erreichen nur 470 bis 490 mm im Jahr. Nordhausen in Thüringen weist beispielsweise jährliche Niederschlagsmengen von 621 mm auf, so daß die Lee-Wirkung des Harzes für den Kyffhäuser genauso zutreffend erscheint. (1) ergänzende Beschreibungen Der Kyffhäuser kann geologisch als Miniatur des Harzes angesehen werden und bildet genau wie dieser eine Pultscholle. Sein Nordrand - gebunden an eine steile tiefgreifende, westnordwestlich verlaufende Bruchstruktur -erfuhr im Verlaufe der Erdgeschichte eine stärkere Hebung als der südliche Teil. Zwischen dem Taleinschnitt des Krummen Weges und den Bärenköpfen treten im Kyffhäuser kristalline, metamorphe und magmatische Gesteine zu Tage, die zu den ältesten gehören, die in Sachsen-Anhalt an der Erdoberfläche zu beobachten sind. Es handelt sich um neoproterozoische bis altpaläozoische Para- und Orthogneise, Amphibolite, Marmore und Kalksilikatfelse, die von jüngeren variszischen Granodioriten und Graniten durchsetzt werden. Der weitaus größte Teil des Kyffhäuser-Kristallins wird diskordant von rund 900 m mächtigen, rotgefärbten Sand- und Tonsteinen mit Einschaltungen von Konglomeraten bedeckt, die ins Oberkarbon bis Rotliegend eingestuft werden und mit 5 bis 10° nach Südwesten einfallen. Nach Süden schließen sich gleichfalls sehr flach einfallend die verschiedenen, rund 250 m mächtigen Sediment-Folgen des Zechsteins an, die vorwiegend aus Kalkstein, Anhydrit, Gips und Steinsalz bestehen. Ähnlich wie am Südharzrand kommt es im Verbreitungsgebiet des oberflächennahen Zechsteins zu Karstbildungen. Die Basis des Zechsteins bildet der Kupferschiefer, der am Südwesthang des Kyffhäusers auch Gegenstand des Bergbaus war. An der dem Harz zugewandten Seite gelangt zwischen Sittendorf und Tilleda in einem rund 100 m breiten Streifen erneut der Zechstein mit stark verkürzter Mächtigkeit an die Oberfläche. In der Umgebung von Tilleda ragen rotbraune und graue Sand- und Tonsteine aus dem quartären Schuttfächer hervor, die für den Buntsandstein (Trias) charakteristische Einlagerungen von Rogen- und Kalksandsteinen führen. Die der Verwitterung gegenüber relativ beständigen Sedimente des Unteren Buntsandsteins bilden markante Aufragungen im Gelände. Aus dem Tal des Krummen Weges und dem Steintal werden Schuttkegel kristalliner Schotter vermischt mit Kies, Sand und Ton in Richtungen Norden bis zur Straße zwischen Kelbra und Tilleda geschüttet. Am Nordhang der Grundgebirgsaufragung ist toniger Verwitterungsschutt flächenhaft verbreitet, der zusammen mit dem Löss die jüngsten geologischen Ablagerungen bildet. Mit dem Wechsel des Gesteins verändern auch die Böden ihr Erscheinungsbild und ihre Eigenschaften. Südlich Kelbra sind auf dem Nordhang Braunerden, podsolige Braunerden und Ranker aus skeletthaltigem Hangsandlöss über Arkosesandsteinen entwickelt. Diese Böden sind zusammen mit flachgründigen Fahlerden für den gesamten Kyffhäuser typisch. Auf den Bärenköpfen sind podsolige Braunerden aus lehmigem Hangsand über Granit entwickelt. Auf dem Hangfuß dominiert Braunerde aus Hanglöss über Hanglehm, lehmigem Hangschutt oder Schotter aus permokarbonen Sandsteinen. Diese Braunerden sind mit Parabraunerden vergesellschaftet. Auf den Zechstein- und Buntsandstein-Vorkommen im Ostteil des LSG, der bereits zum sandlössbeeinflussten Buntsandstein-Hügelland gehört, werden die Braunerden von Rendzinen bis Pararendzinen abgelöst. Rendzinen kommen in Gesellschaft mit Rohböden auch im Westen, in der Badraer Schweiz, auf Gips vor. Auf den eingeschalteten Löss-Flächen sind Böden mit Tondurchschlämmung, d. h. Fahlerden und Parabraunerden entwickelt. Pflanzen- und Tierwelt Die Vegetation des Gebietes ist aufgrund der geologischen, pedologischen und geomorphologischen Situation stark differenziert. Darüber hinaus führte die Tätigkeit des Menschen zur Veränderung der natürlichen Vegetation. Der Anbau von Kulturpflanzen verdrängte in den gering reliefierten Gebieten der Goldenen Aue und in den angrenzenden Übergängen zum Kyffhäuser die naturnahen Wälder. Teile der Hangbereiche wurden entwaldet und als Wiesen oder Weiden genutzt. Die Wälder des sachsen-anhaltischen Kyffhäuseranteils gehören zu den submontanen und kollinen Buchen-Wäldern mit waldschwingelreichen Beständen. Diese gehen in den Hangbereichen in geophytenreiche Hangwälder mit Sommer-Linde, Berg-Ahorn und Berg-Ulme über. Zum Teil bestimmen jedoch monotone Fichten- und Douglasienforste die Waldvegetation. Bedeutung besitzen die sich anschließenden Saumbereiche, Hecken und Feldgehölze, die auch landschaftsgliedernd wirken. Zu den bemerkenswerten Pflanzenarten zählen Diptam und verschiedene Orchideenarten. Besonders hervorzuheben sind die zahlreichen Streuobstwiesen, die teilweise aus alten Lokalsorten aufgebaut sind. Sie werden von extensiv und intensiv genutzten Grünländern abgelöst, die schließlich zur Goldenen Aue hin in offene Ackerlandschaften wechseln. Im nördlichen Bereich der Talsperre Kelbra befindet sich ein kleinflächiger Weichholzauenwald aus Weidenarten. Landschaftsbestimmender sind aber die ausgedehnten Schilfbestände und Großseggenriede. An die feuchtesten Gebiete schließen sich Grünlandflächen an. Als Besonderheit treten am Südufer kleinflächig Salzstellen auf. Eine besondere ornithologische Bedeutung für den Vogelzug im Binnenland besitzt die Talsperre Kelbra. Etwa 50 Vogelarten brüten regelmäßig in diesem Europäischen Vogelschutzgebiet, weitere 25 unregelmäßig oder sporadisch. Zu den bemerkenswerten Brutvögeln zählen Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig, Sperbergrasmücke und Neuntöter. In den vegetationslosen schlammigen Bereichen können Limikolen wie Brachvogel, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Bruchwasserläufer, Rotschenkel, Flußuferläufer und Uferschnepfe nach Nahrung suchen. Interessante Nahrungsgäste sind Seeadler, Fischadler und zahlreiche Gänse- und Entenarten, die das Gewässer regelmäßig aufsuchen. Entwicklungsziele Die Entwicklung des LSG ist im wesentlichen auf die Erhaltung naturnaher Wälder und der wertvollen offenen Ersatzvegetation sowie den Schutz und die Entwicklung der Arten- und Formenmannigfaltigkeit der Pflanzen- und Tierarten gerichtet. Die besonders aus ornithologischer Sicht bedeutsame Talsperre Kelbra ist in ihrer Nutzung vor allem dem Hochwasserschutz und dem Naturschutz verpflichtet. Wichtig ist, daß die wasserwirtschaftliche Regulierung sich besser den Belangen des europäischen Vogelschutzes anpaßt. So soll im Sommer etwas zeitiger Wasser abgeführt werden, um Schlammflächen entstehen zu lassen. Im Winter sollte nicht alles Wasser abgelassen werden. So können den Brutvögeln und den Zugvögeln optimalere Bedingungen geschaffen werden. Der Südteil der Talsperre Kelbra wird für die Erholung gemutzt. Ziel ist es, eine mit dem Vogelschutz verträgliche Regelung zu erzielen. Dafür sind an geeigneten Stellen auch Beobachtungstürme zu errichten, um den Besuchern das Beobachten von Vögeln zu ermöglichen. Ökologisch sensible Bereiche sind vor Störungen zu schützen. (1) ergänzende Beschreibungen Besonderer Schutz gilt der Bewahrung der charakteristischen Abfolge von geschlossenem Wald über Waldmantel- und Saumgesellschaften sowie Magerrasen, einen breiten Gürtel von Streuobstwiesen zum Ackerland. Das Ackerland ist durch Anlage von Feldgehölzen und Gehölzstreifen zu beleben. Diese dienen gleichfalls dem Schutz vor Bodenerosion. Die naturnahen Wälder des Nordrandes des Kyffhäusers sollen gesichert werden, dabei insbesondere die Hainsimsen- und Waldschwingel-Rotbuchenwälder mit unterschiedlichen Eichen-Anteilen und die geophytenreichen Bergahorn-Sommerlinden-Schluchtwälder. Alt- und Totholz sind in den Beständen zur Strukturbereicherung ebenso wie Horst- und Höhlenbäume zu erhalten. Naturferne Waldbestände sind in standortgerechte Laubwälder umzuwandeln. Hinsichtlich der vorkommenden Tiere ist insbesondere auf die reiche Vogelwelt der Wälder und der Streuobstwiesen zu verweisen. Brutvögel sind u. a. Wendehals, Waldbaumläufer, Schwarzspecht, Grünspecht, Grauspecht, Buntspecht, Mittelspecht, Neuntöter, Nachtigall, Misteldrossel, Schwanzmeise und Turteltaube. Früher kamen auch Wiedehopf und Steinkauz vor. Bei Tilleda sollen nach kulturlandschaftlichen Aspekten die Streuobstwiesen in unterschiedlichen Nutzungsformen erhalten werden. Abhängig von der Nutzungsintensität beherbergen diese zahlreiche geschützte Pflanzen- und Tierarten. Insgesamt dient die Sicherung und Entwicklung der Biotopvielfalt dem Biotopverbund. Das Gebiet soll der naturbezogenen Erholung dienen und ist von weiteren Bebauungen freizuhalten. Exkursionsvorschläge Kelbra und Stausee Der Ort Kelbra und die gleichnamige Talsperre befinden sich im Westen des LSG. Der Bau des Stausees erfolgte aus Gründen des Hochwasserschutzes in den Jahren 1962 bis 1967. Er besitzt ein Fassungsvermögen von 36 Millionen m³. Im Sommer werden 12 Millionen m³ für die landwirtschaftliche Bewässerug, den Erholungsbetrieb und die Fischwirtschaft eingestaut. Im Winter dient der gesamte Stauraum als Hochwasserrückhalteraum. Der Kelbraer Stausee schützt die tiefer gelegenen Auen der Helme und der Unstrut vor Hochwasser. Zu niederschlagsarmen Zeiten erhöht er die Wasserführung der Helme. Der Stausee besitzt eine Wasserfläche von zirka 7 km² und eine mittlere Wassertiefe von zirka 2,5 m. Unmittelbar südlich am See ist ein Campingplatz gelegen. Aufgrund der recht geringen Wassertiefe kann sich der See schnell erwärmen, wodurch im Zusammenhang mit dem hohen Nährstoffgehalt im Sommer Probleme mit der Badewasserqualität durch Algenblüte auftreten können. Die Talsperre Kelbra bietet für naturinteressierte Besucher viele Möglichkeiten der Vogelbeobachtung. Ein beeindruckendes Erlebnis ist vor allem der Vogelzug im Herbst, wenn auf dem Gewässer tausende Vögel rasten. Die Stadt Kelbra liegt unmittelbar am Stausee. Die mittelalterliche Struktur der Stadt ist noch heute deutlich zu erkennen. Der Westteil fällt durch seine dörfliche Bauweise auf, dabei handelt es sich entlang zweier Straßenzüge um den historischen Ort Altendorf. Am Auenrand liegt die frühromanische Kirche St. Martin. Am nordöstlichen Stadtrand befindet sich auf einem zur Aue abfallenden Terrassensporn die Kelbraer Burg mit ihrem noch heute, zusammen mit der Ruine des einst zweigeschossigen Palas, sichtbaren wuchtigen quadratischen Bergfried. Von Kelbra beziehungsweise von der Kelbraer Talsperre aus können verschiedene Wanderungen in die Umgebung unternommen werden. Nahe gelegen ist die Badraer Schweiz, eine reich strukturierte und abwechslungsreiche Landschaft. Reichsburg Kyffhausen und Kyffhäuserdenkmal (Thüringen) Früher wurde die höchste Erhebung des Gebirges Wotansberg genannt, was auf Kultstätten hindeutet, die dem germanischen Gott Wotan geweiht waren. Gemeint ist wohl die Reichsburg Kyffhausen, die im 11. Jahrhundert auf den Grundmauern älterer Anlagen zum Schutz der Kaiserpfalz Tilleda erbaut wurde. Sie ist eine weiträumige romanische Anlage und besteht aus Ober-, Mittel- und Unterburg. Die Mittelburg und Teile der Oberburg wurden durch den Abbau von Sandsteinen zerstört, weil der Steinbruch sich direkt im Bereich der Mittelburg befand. Die 608 m lange und bis zu 60 m breite, durch Mauern in die einzelnen Burgabschnitte geteilte Bergfeste gehört zu den größten Burganlagen Deutschlands. Ein Modell im Burgmuseum zeigt ihren Zustand zur Zeit des Staufenkaisers Friedrich I. Barbarossa. Im späten Mittelalter zerfiel die gewaltige Burg. Heute sind die fast vollständig erhaltene Ringmauer, der 176 m tiefe Burgbrunnen, das Erfurter Tor und die Ruine des Bergfrieds sowie die Unterburg zu besichtigen. Mit dem Berg verbindet sich die Sage von der Wiederkehr des Kaisers, der 1190 fern der Heimat in einem reißenden Fluß Kleinasiens ertrank und nun mit seinem Gefolge und der flachsspinnenden Tochter Uta in einem unterirdischen Schloß ruht und auf den Aufbruch wartet. So sitzt er, aus Stein gehauen, auf seinem Thron am Fuß des monumentalen Kyffhäuserdenkmals, das im Juni 1896 eingeweiht wurde und von der Größe des deutschen Kaiserreichs künden sollte. Über Barbarossa befindet sich das Reiterstandbild Kaiser Wilhelm I. Die Spitze des 81 m hohen Denkmals wird von einer riesigen Kaiserkrone aus rotbraunem Sandstein gebildet. Kaiserpfalz Tilleda Ausgrabungen, die im Jahre 1935 begannen, brachten unterhalb der Reichsburg Kyffhausen Überreste der Kaiserpfalz ans Tageslicht. Am nordwestlichen Rand von Tilleda, auf dem Pfingstberg, befindet sich die vom 10. - 13. Jahrhundert zeitweilig von Kaiser Friedrich I. Barbarossa, seinem Sohn Heinrich VI. und anderen deutschen Herrschern als Residenz genutzte Anlage. Die Hauptburg besitzt eine rechteckige Form und bedeckt eine Fläche von 70 x 10 m. Die Pfalz einschließlich der Vorburganlagen nahm die ganze Hochfläche des trapezförmigen Pfingstberges ein. In der Hauptburg befanden sich insgesamt fünf Tore, wovon das älteste Tor an der Südwestecke dicht vor dem Hauptgebäude lag. Im Inneren der Hauptburg fanden sich Reste von vier mit Gipsmörtel errichteten Steinbauten und ein 35 m langes Gebäude, in dem sich im westlichen Teil der Wohnraum des Kaisers und im Osten die Saalkirche von 23,5 m Länge befanden. Die Vorburg mit einer Größe von 3,9 ha, der weitere Wälle und Vorwälle zuzuordnen sind, besaß an ihrer Nordwestecke eine größere Toranlage. An der Nordseite zum ehemaligen See von Tilleda wurde die Vorburg von einer 1,2 m breiten, teilweise abgestürzten Mauer mit vorgelegten Gräben geschützt. Auf der Nordwest- und Westseite befanden sich 2,5 m breite Mauern ohne Gräben. Insgesamt sind in der Vorburg 233 Häuser verschiedener Art ausgegraben worden. Es handelt sich meist um kleine Wohnhäuser, die grubenartig in den anstehenden Boden eingetieft sind. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019
Der gesamte Tagebau Schlösselweglager umfasst gemäß dem festgestellten Rahmenbetriebsplan eine Fläche für die Waldumwandlung von ca. 10,5 Hektar. Die GEOMIN Industriemineralien GmbH & Co. KG hat den 4. Hauptbetriebsplan für den Tagebau Schlösselweglager i.d.F. vom Juni 2023 beim Sächsischen Oberbergamt zur Zulassung eingereicht. Antragsgegenstand ist im Wesentlichen eine Vertiefung des Tagebaus Schlösselweglager und eine Veränderung der flächenhaften Ausdehnung im Bereich der Ecke Eisenbergstraße (Süd-West-Böschung). Die beantragte Flächenerweiterung befindet sich überwiegend innerhalb der planfestgestellten Flächen des Bergwerkes Hammerunterwiesenthal, allerdings auch mit 1000 m² Fläche außerhalb des im Tagebaubetrieb geführten planfestgestellten Abbaus im Schlösselweglager. Im Zulassungszeitraum des 4. Hauptbetriebsplans sollen die Böschungen im Südwesten und im Westen nachprofiliert und standsichere Böschungen hergestellt werden. In diesem Zusammenhang ist eine über die bisher genehmigte Flächen- sowie Waldinanspruchnahme von ca. 1000 m² erforderlich. Das Sächsische Oberbergamt hat gemäß § 51 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, i. V. m. 15.1 der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13. Juli 1990 (BGBL. I Seite 1420), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. November 2019 (BGBl. I S. 1581) geändert worden ist, gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen. Das Sächsische Oberbergamt hat festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da die Vorprüfung der UVP-Pflicht gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und § 7 Absatz 1 UVPG zu dem Ergebnis kam, dass die Erweiterung keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen oder anderen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann.
6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe) 61 Sand, Kies, Bims, Ton, Schlacken Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 611 Industriesand 6110 Formsand, Gießereisand, Glassand, Klebsand, Quarzsand, Quarzitsand, Industriesand, nicht spezifiziert A 612 Sonstiger natürlicher Sand und Kies 6120 Kies, auch gebrochen, Sand, sonstiger A 613 Bimsstein, -sand und -kies 6131 Bimsstein, Bimssteinmehl A 6132 Bimskies, -sand A 614 Lehm, Ton und tonhaltige Erden 6141 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und unverpackt, Dinasbrocken, Dinasbruch (Silikabrocken, -bruch) A 6142 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und verpackt, Schamotte, Schamottenmehl A 615 Schlacken und Aschen nicht zur Verhüttung 6151 Hochofenasche, Müllasche, Räumasche aus Zinköfen (Muffelrückstände), Aschen von Brennstoffen, Flugasche, Kesselasche, Rostasche, Bodenasche, nicht spezifiziert X X S 6152 Eisenschlacken, Hochofenschlacke, Kohlen-, Koksschlacken, Schlacken, eisenhaltig, manganhaltig, Schweißschlacke, Splitt von Hochofenschlacke, Schlacken von nicht spezifizierten Brennstoffen X A 18) 6153 Hüttenbims A 6154 Schlackensand (= Hüttensand) A 6155 Holzasche, Kohlen-, Koksasche (auch Flugasche oder Kesselasche davon) X A 18) 6156 Schlacken aus Blei- und Kupferöfen, Müllschlacken, Schlacken nicht spezifiziert X X S 62 Salz, Schwefelkies, Schwefel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 621 Stein- und Salinensalz 6210 Natriumchlorid (Chlornatrium), Auftausalz, Siedesalz, Speisesalz, Steinsalz, Viehsalz, Salz, auch vergällt, nicht spezifiziert A 622 Schwefelkies, nicht geröstet 6220 Schwefelkies, nicht geröstet A 623 Schwefel 6230 Schwefel, roh A 63 Sonstige Steine, Erden und verwandte Rohmaterialien Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 631 Findlinge, Schotter und andere zerkleinerte Steine 6311 Feldsteine, Findlinge, Lavaschlacken, Schotter, Steine, Steinblöcke, roh, aus Steinbrüchen A 6312 Grubensteine, Schüttsteine, Steinabfälle, -grus, -mehl, -sand, Steinsplitt, bis 32 mm Durchmesser, Lavasplitt, Rohperlite A 6313 Lavakies A 632 Marmor, Granit und andere Naturwerksteine, Schiefer 6321 Basaltblöcke, -platten, Marmorblöcke, -platten, Phonolit, Schieferblöcke, -platten, Tuffsteinmaterial, Quadersteine und sonstige Steine, roh behauen A 6322 Phonolitgrus, -splitt, Schmelzbasalt, -bruch, -steine, Schiefer, gebrannt, gemahlen, zerkleinert, bis 32 mm Durchmesser A 633 Gips- und Kalkstein 6331 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin A 6332 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin, sämtlich zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6333 Gipssteine A 6334 Gipssteine, zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6335 Düngekalk, Düngemittel, kalkhaltig, (phosphatfrei), Kalkrückstände, Mergel A 634 Kreide 6341 Kreide, roh (Calciumcarbonat, natürlich) A 6342 Kreide, zum Düngen A 639 Sonstige Rohmineralien 6390 Asbest, roh (-erde, -gestein, -mehl, -fasern, -generat), Asbestabfälle X X S 6391 Asphalt (Asphaltite), Asphalterde, -steine, Asphalterzeugnisse, zum Straßenbau X X S 6392 Baryt (Bariumsulfat), Schwerspat, Witherit A 6393 Borax, Bormineralien, Feldspat, Kristallspat X B 6394 Bittererde, -spat, Magnesit, auch gebrannt, gesinert, Talkerde (Magnesia) A 6395 Erden, unbelasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen, Abraum, Brackwasser, Gartenerde, Humus, Infusorienerde, Kieselerde, Molererde, Schlick X A 18) 6396 Belasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus industriellen Kläranlagen, Bauschutt, verunreinigte Aushubmaterialien, Hausmüll, Hüttenschutt, Müll X X S 6397 Waschberge A 6398 Kalirohsalze, nicht zum Düngen, z. B. Kainit, Karnallit, Kieserit, Sylvinit, Montanal A 6399 Sonstige Rohmineralien, z. B. Farberden, Glaubersalz (Natriumsulfat), Glimmer, Kernit, Kryolith, Quarz, Quarzit, Speckstein, Steatit, Talkstein, Trass, Ziegelbrocken, Ziegelbruch, Flussspat (Fluorit) A 64 Zement und Kalk Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 641 Zement 6411 Zement B 6412 Zementklinker A 642 Kalk 6420 Kalk, in Brocken, auch gebrannt, Kalkhydrat, Löschkalk A 65 Gips Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 650 Gips 6501 Gips, gebrannt A 6502 Gips, roh, zum Düngen A 6503 Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen, sonstiger Industriegips A 69 Sonstige mineralische Baustoffe (ausgenommen Glas) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 691 Baustoffe und andere Waren aus Naturstein, Bims, Gips, Zement u. ä. Stoffen 6911 Faserzementwaren, z. B. Bausteine und -teile, Fliesen, Gefäße, Platten A 6912 Beton- und Zementwaren, Kunststeinerzeugnisse, z. B. Bausteine, Bauteile, Bordsteine, Fertigbauteile, Fliesen, Leichtbauplatten, Mauersteine, Platten, Schwellen, Stellwände, Werkstücke A 6913 Bimswaren, z. B. Bausteine, -teile A 6914 Gipswaren, z. B. Bauplatten, -steine, -teile A 6915 Mineralische und pflanzliche Isoliermittel, z. B. Bauteile aus Schaumstoffen, Dämmplatten, Formstücke, Glasvlies-Dachbahnen, Matten und Platten aus Mineralfasern, Glasseide, Glaswatte, Glaswolle, Perlite, Vermiculite, Wärmeschutzmasse A 6916 Natursteine (Werksteine), bearbeitet und Waren daraus, z. B. Bordsteine, Mosaiksteine, Pflasterplatten, -steine, Platten, Prellsteine, Verblendsteine, Werkstücke aus Stein A 6917 Asphalterzeugnisse X X S 6918 Steinholzerzeugnisse, Steinholzmasse B 6919 Waren aus anderen mineralischen Stoffen, Schlackenwolle A 692 Grobkeramische und feuerfeste Baustoffe 6921 Dach- und Mauerziegel aus gebranntem Ton, z. B. Backsteine, Bausteine, Dachziegel, Hohlziegel, Klinker, Verblendsteine, Ziegelsteine A 6922 Feuerfeste Bauteile und Steine, keramische Boden- und Wandplatten, z. B. Fliesen, Kacheln, Platten, Schammottekapseln, Schamotteplatten, -steine, -waren, Silikatsteine, Steinzeugwaren A 6923 Feuerfeste Mörtel und Massen, z. B. Ausstampfmasse, Gießereiformmasse, Gusshilfsstoffe, Mörtelmischungen A 6924 Brocken von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, Schamottebrocken, -bruch A 6929 Sonstige Baukeramik aus gebranntem Ton, z. B. Drainröhren, Kabeldecksteine, Pflasterplatten, -steine A Bemerkungen: 18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich. Stand: 28. Dezember 2022
Beitrag im Rahmen der FKTG: Warum werden niedriggradige metamorphe Gesteine des Saxothuringikums teilweise zu Kristallingesteinen gerechnet? // […] Bohrungsdaten [...] belegen, dass das Saxothuringikum nordwestlich des Thüringer Schiefergebirges fast ausschließlich aus gering metamorphen Gesteinen aufgebaut ist. Im Teilgebiet Saxothuringikum liegen nach Auswertung des TLUBN 153 Bohrungen, in denen Grundgebirge erbohrt wurde. Dabei wurde lediglich in zwei Bohrungen kristallines Wirtsgestein angetroffen (s. Abb. 7). Das TLUBN ist daher der Ansicht, dass das Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO in seinen Ausmaßen deutlich zu groß ausgefallen ist. Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Das sind fachlich nachvollziehbare Hinweise. Die BGE kann sich der geäußerten Kritik in dieser Form zum Teil anschließen. Begründung: Die Anwendung der Mindestanforderungen nach § 23 StandAG erfolgte für das kristalline Wirtsgestein in Thüringen mithilfe des geologischen 3D-Modells INFLUINS (Integrierte Fluiddynamik in Sedimentbecken; Forschungsvorhaben der Uni Jena) und der Tiefenkarte des kristallinen Grundgebirges von Reinhold (2005). Die Anwendung der Mindestanforderungen im Rahmen von § 13 StandAG wurde von der BGE methodisch so bearbeitet, dass identifizierte Gebiete in stratigraphischen oder großstrukturellen Einheiten ausgewiesen wurden. Punktuelle Informationen zur Nicht-Erfüllung von Mindestanforderungen (v. a. Bohrungen) wurden im Rahmen von § 13 StandAG aufgrund der fehlenden räumlichen Information (vorerst) nicht für eine weitere Eingrenzung verwendet. Der BGE ist bewusst, dass dies, wie auch in diesem Fall, bei der Anwendung der Mindestanforderungen zu einer Überschätzung von identifizierten Gebieten führen kann. Ziel war es, ein einheitliches methodisches Vorgehen zur Anwendung der Mindestanforderungen im Schritt 1 der Phase I für das gesamte Bundesgebiet zu gewährleisten und ein vorzeitiges Ausscheiden potentiell geeigneter Gebiete zu vermeiden. // Wir danken dem TLUBN für konstruktive Hinweise und werden diese im Zuge der Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung (§ 14 StandAG) berücksichtigen. Detaillierte Interpretationen von geophysikalischen Daten (v. a. Gravimetrie und Magnetik-Daten für die Identifikation von kristallinen Wirtsgesteinen unter sedimentärer Überdeckung) unter Einbeziehung der vorhandenen Bohrdaten in diesem Gebiet und der regionalgeologischen Kartenwerke des TLUBN werden im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens genutzt. Seite 5: In Schritt 2 der Phase I erfolgt auf Basis der ermittelten Teilgebiete die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung. Dafür werden auch bereits gelieferte Daten oder Veröffentlichungen, die im Schritt 1 der Phase I für den ZBTG methodisch noch keine Berücksichtigung fanden, sowie Hinweise aus den Stellungnahmen der Bundes- und Landesbehörden, herangezogen und geprüft. Wie im StandAG vorgesehen, findet bis zum Vorschlag von Standortregionen für die übertägige Erkundung keine nachträgliche Anpassung der Teilgebiete statt. Vielmehr können die Anmerkungen des TLUBN in die Eingrenzung zu Standortregionen einfließen. Seite 5 Nr. 65.2 (SGD): Im Hinblick auf die fachliche Position der SGD ist hier noch einmal herauszuheben, dass bei der Bearbeitung der Mindestanforderungen prinzipiell ein konservativer Ansatz verfolgt wurde, bei dem in Schritt 1 der Phase I eine Überschätzung der Fläche der Teilgebiete verfahrensbedingt in Kauf genommen wurde. Die umfangreiche und heterogene Datenlage in der Bundesrepublik war verfahrensökonomisch in diesem ersten Schritt nicht vollumfänglich auswertbar. Seite 6 Nr. 65.5 (LGRB): Die Anwendung der Kriterien und Anforderungen im Rahmen von § 13 StandAG wurde von der BGE im Schritt 1 der Phase I methodisch so bearbeitet, dass Teilgebiete in stratigraphischen oder großstrukturellen Einheiten ermittelt wurden. Der BGE ist bewusst, dass dies, wie auch in diesem Fall, bei der Anwendung der Mindestanforderungen zu einer Überschätzung von Teilgebietsgrößen führen kann. Seite 6 Nr. 65.12 (LFULG): [...] sind von der BGE ausschließlich Plutonite und hochgradig regionalmetamorphe Gesteine als kristalline Wirtsgesteine deklariert worden, [...]. Metamorphe Gesteine wie Phyllite, Schiefer, Hornfelse, Marmore und Skarne werden nicht als Wirtsgesteine im Standortauswahlverfahren berücksichtigt, da niedrig- bis mittelgradig regionalmetamorphe und geschieferte Gesteine sowie Hochdruck- und Kontaktmetamorphite nach Auffassung der BGE keine kristallinen Wirtsgesteine mit günstigen Eigenschaften für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen darstellen (BGE 2020j). // [...] Seite 12 Nr. 65.12 (LFULG): [...] Ausgewählte bohrlochgeophysikalische Messungen an interessanten und repräsentativen Tiefbohrungen in kristallinen Wirtsgesteinen sollen in diesem Zuge in LAS-Dateien konvertiert werden. Diese Daten sind eine wichtige Grundlage für die Bewertung von Teilgebieten in kristallinem Wirtsgestein in den mitteldeutschen Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.[....] Seite 17-19 Nr 65.12. (LFULG): Der BGE ist bewusst, dass im Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO neben kristallinen Wirtsgesteinen auch nicht endlagerrelevante kristalline Gesteine in Teufen > 300 m u. GOK vorkommen. [....]. // Eine detaillierte Interpretation von geophysikalischen Daten unter Einbeziehung von Bohrungsdaten, den regionalgeologischen Kartenwerken mit ihren Explorationsindikatoren (kontaktmetamorphe Gesteine) auf Plutonite, könnten im Schritt 2 der Phase I bei der Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung von Bedeutung sein. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Kristallines Wirtsgestein In der untersetzenden Unterlage „Anwendung Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG“ (BGE, 2020g) spezifiziert die BGE den Begriff „hochgradig regionalmetamorphe Gesteine“ als „Gesteine der Fazies Amphibolit, Eklogit und Granulit nach Eskola (1915), zu welchen u. a. Gneise und Migmatite gezählt werden.“ Für die Prüfung des „Zwischenberichts Teilgebiete“ hat das LfULG Amphibolit, Eklogit, Glimmerschiefer, Gneis, Granulit und Marmor als Wirtsgestein klassifiziert. Außerdem wurden Plutonite und kontaktmetamorphe Gesteine berücksichtigt. Obwohl letztere niedriggradig metamorphe Gesteine sind, geben sie immer Hinweis auf die Nähe eines Plutonits, da eine Kontaktmetamorphose durch die Wärme eines Intrusionskörpers verursacht wird. Als Nicht-Wirtsgestein wurden Sedimente, Tonschiefer, Phyllit, Chloritschiefer, Vulkanite, subvulkanische Gesteine und Pyroklastite klassifiziert. Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Die BGE kann die Anmerkungen und Annahmen zum Teil nicht nachvollziehen. Glimmerschiefer und Marmore werden von der BGE nicht als kristalline Wirtsgesteine definiert. Die Nutzung von kontaktmetamorphen Gesteinen als Explorationsindikatoren für Plutonite ist nachvollziehbar. Begründung: Wie im obigen Absatz richtig zitiert, sind von der BGE ausschließlich Plutonite und hochgradig regionalmetamorphe Gesteine als kristalline Wirtsgesteine deklariert worden, d. h. z. B. Granulite, Eklogite, Gneise, Amphibolite oder auch Migmatite. Metamorphe Gesteine wie Phyllite, Schiefer, Hornfelse, Marmore und Skarne werden nicht als Wirtsgesteine im Standortauswahlverfahren berücksichtigt, da niedrig- bis mittelgradig regionalmetamorphe und geschieferte Gesteine sowie Hochdruck- und Kontaktmetamorphite nach Auffassung der BGE keine kristallinen Wirtsgesteine mit günstigen Eigenschaften für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen darstellen (BGE 2020j). // Die BGE begrüßt das Vorgehen, kontaktmetamorphe Gesteine wie Hornfelse und Skarne als Explorationsindikatoren für das Auftreten von intrusiven magmatischen Einheiten (Plutoniten) zu nutzen; gerade in Bereichen von Teilgebieten, in denen Tiefbohrungen mit Teufen > 300 m u. GOK nicht vorhanden sind. Die geologischen Karten „Lausitz - Jizera - Karkonosze“ im Maßstab 1 : 100 000 (GK100 LJK) und im Maßstab 1 : 400 000 ohne känozoische Sedimente (GK400) geben Aufschluss über die Verbreitung von kartierten kontaktmetamorphen Gesteinen (Skarne, Hornfelse oder Frucht- und Knotenschiefer) in Gebieten wie der Lausitzer Grauwacken-Einheit oder in Nordwestsachsen im Nordsächsischen Block. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: [...] eine großflächige Ausweisung von Regionen als Teilgebiet erfolgte, in welchen andere Gesteine als die von der BGE definierten Wirtsgesteine kartiert, erbohrt oder aus geophysikalischen Daten ableitbar sind. So wurden sedimentäre Abfolgen, vulkanische und vulkano-sedimentäre Gesteine sowie niedriggradige Metamorphite großflächig als kristallines Wirtsgestein klassifiziert. Stellungnahme der BGE: Seite 5: [...] Bezogen auf die Anwendung der Mindestanforderungen im Rahmen von § 13 StandAG wurde für den ZBTG ein stratigraphischer Ansatz gewählt, d. h. das Wirtsgestein nimmt nur einen Teil der betrachteten Einheit ein.[...] Bohrungen belegen die Erfüllung der Mindestanforderungen der endlagerrelevanten Gesteinsabfolge punktuell. Die resultierenden Ergebnisse sind damit generell überschätzend, weisen also zu große identifizierte Gebiete aus. Bohrungsinformationen zur Nicht-Erfüllung von Mindestanforderungen (Negativbelege) wurden für den ZBTG aufgrund der fehlenden räumlichen Information nur sehr eingeschränkt für eine weitere Eingrenzung verwendet. Auf diese Weise wurde vermieden, dass potenziell geeignete Gebiete aufgrund z. B. geringer Datenlage vorzeitig aus dem Verfahren ausscheiden. // In Schritt 2 der Phase I erfolgt auf Basis der ermittelten Teilgebiete die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung. Dafür werden auch bereits gelieferte Daten oder Veröffentlichungen, die im Schritt 1 der Phase I für den ZBTG methodisch noch keine Berücksichtigung fanden, sowie Hinweise aus den Stellungnahmen der Bundes- und Landesbehörden, herangezogen und geprüft. Seite 6-7: [...] sind von der BGE ausschließlich Plutonite und hochgradig regionalmetamorphe Gesteine als kristalline Wirtsgesteine deklariert worden, d. h. z. B. Granulite, Eklogite, Gneise, Amphibolite oder auch Migmatite. Metamorphe Gesteine wie Phyllite, Schiefer, Hornfelse, Marmore und Skarne werden nicht als Wirtsgesteine im Standortauswahlverfahren berücksichtigt, da niedrig- bis mittelgradig regionalmetamorphe und geschieferte Gesteine sowie Hochdruck- und Kontaktmetamorphite nach Auffassung der BGE keine kristallinen Wirtsgesteine mit günstigen Eigenschaften für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen darstellen (BGE 2020j). // Die BGE begrüßt das Vorgehen, kontaktmetamorphe Gesteine wie Hornfelse und Skarne als Explorationsindikatoren für das Auftreten von intrusiven magmatischen Einheiten (Plutoniten) zu nutzen; gerade in Bereichen von Teilgebieten, in denen Tiefbohrungen mit Teufen > 300 m u. GOK nicht vorhanden sind. Die geologischen Karten „Lausitz - Jizera - Karkonosze“ im Maßstab 1 : 100 000 (GK100 LJK) und im Maßstab 1 : 400 000 ohne känozoische Sedimente (GK400) geben Aufschluss über die Verbreitung von kartierten kontaktmetamorphen Gesteinen (Skarne, Hornfelse oder Frucht- und Knotenschiefer) in Gebieten wie der Lausitzer Grauwacken-Einheit oder in Nordwestsachsen im Nordsächsischen Block. Seite 10-11 Nr. 65.2 (SGD): [...] wurde bisher konservativ anhand der existierenden 3D-Modelle ausgewiesen und anhand einer eingeschränkten Bohrdatenauswertung, wo diese nicht vorlagen. Im weiteren Verfahren werden weitere Bohrdaten in die Betrachtung aufgenommen sowie zusätzliche Information aus beispielsweise seismischen und gravimetrischen Daten. Auch die Auswertung der bereits verwendeten Daten kann regional nachgeschärft werden, z. B. wird eine detaillierte Auswertung geophysikalischer Logs Gegenstand von Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens sein. Eine belastbare Einengung der Teilgebiete ist daher sehr gut möglich auf Basis der vorliegenden Zwischenergebnisse. Seite 25 Nr. 65.2 (SGD): Wir danken den Geologischen Diensten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein für viele konstruktive Hinweise und werden diese in der weiteren Bearbeitung in Schritt 2 der Phase I, so weit möglich, berücksichtigen. Detaillierte Interpretationen von geophysikalischen Daten (Seismik, Gravimetrie- und Magnetik-Daten) unter Einbeziehung der vorhandenen Bohrdaten in diesem Gebiet und der regionalgeologischen Kartenwerke der Geologischen Dienste von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden zur weiteren Bearbeitung und Ermittlung von Standortregionen in Schritt 2 der Phase I genutzt. Seite 9 Nr. 65.6 (LfU): Das geologische Wissen über das Grundgebirge im tieferen geologischen Untergrund ist stets eine Interpretation aus Tiefbohrungen, geophysikalischen Daten (Seismik, Gravimetrie und Magnetik) und Lehrmeinungen/Hypothesen über den strukturgeologischen Aufbau einer Region. Die naturgemäß unvermeidlichen Datenlücken werden in der Geologie durch Analogieschlüsse und Interpolationen über geostatistische Verfahren zwischen geologischen Datenpunkten (geologische Aufschlüsse an der Oberfläche, Informationen aus Bohrungen und abgeleiteten räumlichen Daten aus geophysikalischen Messungen) ergänzt und interpretiert. [...] Neue Erkenntnisse aus diesen Projekten könnten [...] in Schritt 2 der Phase I genutzt werden. Seite 6 Nr. 65.5 (LGRB): [...]Eine detaillierte Interpretation von geophysikalischen Daten (v. a. Gravimetrie und Magnetik-Daten für die Identifikation von kristallinen Wirtsgesteinen unter sedimentärer Überdeckung) unter Einbeziehung der vorhandenen Bohrdaten und regionalgeologischen Kartenwerke [...] ist Gegenstand unserer Arbeiten im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Synopsis der Prüfungsergebnisse: Im Lausitzer Granodioritkomplex und Meißener Pluton, Delitzscher Pluton, Erzgebirge, Granulitgebirge und Frankenberger Zwischengebirge sind großflächig Kristallingesteine verbreitet, die der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) entsprechen. Außerdem sind kleinräumigere Plutone, welche die Definition des kristallinen Wirtsgesteins ebenfalls erfüllen, im Vogtland, im Nordsächsischen Block und in der südlichen Phyllitzone anzutreffen. Weite Teile der südlichen Phyllitzone und des Nordsächsischen Blocks und außerdem die regionalgeologischen Einheiten Görlitzer Schiefergebirge, Lausitzer Grauwacken-Einheit, Doberlug-Torgau-Einheit, Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit und Chemnitzbecken erfüllen die Wirtsgesteinsdefinition nicht (Abb. 13). // In der Nordsudetischen Senke […] Im Beckeninneren treten jedoch karbonatische und gröber klastische Gesteine auf, welche die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) nicht erfüllen. Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Fachlich nachvollziehbare Hinweise, die durch die angewendete Methodik für den ZBTG erklärt werden können. Die detaillierte Auswertung des LfULG enthält wertvolle Anmerkungen und Hinweise, die im weiteren Standortauswahlverfahren Berücksichtigung finden werden. Begründung: Die genutzten Datengrundlagen zur Ermittlung des identifizierten Gebietes innerhalb des kristallinen Grundgebirges des Saxothuringikum in Sachsen ergab sich aus den methodischen Anwendungsprinzipien der BGE zur Anwendung der Mindestanforderungen im Rahmen von § 13 StandAG für das gesamte Bundesgebiet (vgl. Tabelle 2). Zur Anwendung der Mindestanforderungen wurden die vom LfULG gelieferten 3D-Modelle verwendet und Bereiche zwischen diesen 3D-Modellen wurden durch ein Tiefenmodell, das aus der Karte zur Tiefenlage des Grundgebirges von Reinhold (2005) abgeleitet wurde, sowie der GÜK 250 (BGR 2019), ergänzt. Zusätzlich wurden die vom LfULG gelieferten Schichtenverzeichnisse auf Vorkommen von kristallinem Wirtsgestein entsprechend der Begriffsbestimmung der BGE gefiltert (BGE 2020j). // Für die weitere fachliche Auseinandersetzung des seitens der BGE ermittelten Teilgebiets 009_00TG_194_00IG_K_g_SO wurde dieses durch das LfULG in regionalgeologische Einheiten mit einheitlichen lithologischen und strukturellen Eigenschaften untergliedert. Dabei hat das LfULG folgende Einheiten differenziert: Westerzgebirgische und vogtländische Granite, Chemnitzbecken, Granulitgebirge, Erzgebirge, Ostthüringische-Nordsächsische Einheit, Nordsächsischer Block, Wurzen-Caldera, Frankenberger Zwischengebirge, Meißener Pluton, Lausitzer Granodiorit-Komplex, Lausitzer Grauwacken-Einheit und Görlitzer Schiefergebirge. // Davon wurden der Lausitzer Granodiorit-Komplex, der Meißener Pluton, der Delitzscher Pluton, das Erzgebirge, das Granulitgebirge und das Frankenberger Zwischengebirge als Einheiten interpretiert, die seitens der BGE plausibel einem Teilgebiet zugeordnet wurden. Außerdem wurde die kleinräumigen Vorkommen von kristallinen Wirtsgesteinen im Nordsächsischen Block und im Vogtland als plausibel bestätigt. Die regionalgeologischen Einheiten Görlitzer Schiefergebirge, Lausitzer Grauwacken-Einheit, Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit und Chemnitzbecken wurde als nicht plausibel identifiziert, weil die Gesteine dort nach Aussage des LfULG die Wirtsgesteinsdefinition für kristallines Wirtsgestein nicht erfüllen (Sächsisches Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 2021, S. 32). Die Hinweise des LfULG werden aktuell seitens der BGE detailliert überprüft. An dieser Stelle gehen wir daher nur exemplarisch auf die Einheiten „Görlitzer Schiefergebirge“ und den „Lausitzer Granodiorit-Komplex“ und dessen Abgrenzung zur „Lausitzer Grauwacke-Einheit“ ein. Seite 4-5: Im Hinblick auf die Fragen, Anmerkungen und geowissenschaftlichen Bewertungen des LfULG ist hier noch einmal herauszuheben, dass eine Überschätzung von ausgeschlossenen Gebieten durch die jeweilige Methode zur Anwendung der Ausschlusskriterien im Rahmen von § 13 StandAG vermieden werden sollte. Dadurch wurde, sofern die jeweilige Methode zur Anwendung der Ausschlusskriterien im Rahmen von § 13 StandAG (vgl. BGE 2020h) für ein geliefertes Datum nicht eindeutig umsetzbar war, z. B. aufgrund unsicherer Positionierung, fehlender Teufeninformationen o. ä., im Zweifel (zunächst) kein ausgeschlossenes Gebiet ermittelt. Die jeweilige Methode zur Anwendung der Ausschlusskriterien sollte zudem bundesweit möglichst einheitlich sein, soweit dies auf Grundlage der von den Bundes- und Landesbehörden gelieferten Daten möglich war. // Bezogen auf die Anwendung der Mindestanforderungen im Rahmen von § 13 StandAG wurde für den ZBTG ein stratigraphischer Ansatz gewählt, d. h. das Wirtsgestein nimmt nur einen Teil der betrachteten Einheit ein. Bohrungen belegen die Erfüllung der Mindestanforderungen der endlagerrelevanten Gesteinsabfolge punktuell. Die resultierenden Ergebnisse sind damit generell überschätzend, weisen also zu große identifizierte Gebiete aus. Bohrungsinformationen zur Nicht-Erfüllung von Mindestanforderungen (Negativbelege) wurden für den ZBTG aufgrund der fehlenden räumlichen Information nur sehr eingeschränkt für eine weitere Eingrenzung verwendet. Auf diese Weise wurde vermieden, dass potenziell geeignete Gebiete aufgrund z. B. geringer Datenlage vorzeitig aus dem Verfahren ausscheiden. // Wie im StandAG vorgesehen, findet bis zum Vorschlag von Standortregionen für die übertägige Erkundung keine nachträgliche Anpassung der Teilgebiete statt. Vielmehr können die Anmerkungen des LfULG in die Eingrenzung zu Standortregionen einfließen. Seite 6-7: [...] sind von der BGE ausschließlich Plutonite und hochgradig regionalmetamorphe Gesteine als kristalline Wirtsgesteine deklariert worden, d. h. z. B. Granulite, Eklogite, Gneise, Amphibolite oder auch Migmatite. Metamorphe Gesteine wie Phyllite, Schiefer, Hornfelse, Marmore und Skarne werden nicht als Wirtsgesteine im Standortauswahlverfahren berücksichtigt, da niedrig- bis mittelgradig regionalmetamorphe und geschieferte Gesteine sowie Hochdruck- und Kontaktmetamorphite nach Auffassung der BGE keine kristallinen Wirtsgesteine mit günstigen Eigenschaften für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen darstellen (BGE 2020j). // Die BGE begrüßt das Vorgehen, kontaktmetamorphe Gesteine wie Hornfelse und Skarne als Explorationsindikatoren für das Auftreten von intrusiven magmatischen Einheiten (Plutoniten) zu nutzen; gerade in Bereichen von Teilgebieten, in denen Tiefbohrungen mit Teufen > 300 m u. GOK nicht vorhanden sind. Seite 10-11: // Der BGE ist bewusst, dass im Teilgebiet 011_00TG_200_00IG_K_g_SPZ neben kristallinen Wirtsgesteinen auch nicht endlagerrelevante kristalline Gesteine in Teufen > 300 m u. GOK vorkommen. Eine für Schritt 1 der Phase I ausreichend detaillierte Beschreibung der geologischen Gegebenheiten im Teilgebiet 011_00TG_200_00IG_K_g_SPZ ist auf den Seiten 161 und 162 der untersetzenden Unterlage zum ZBTG „Anwendung Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG“ zu finden (BGE 2020j) // Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Beitrag im Rahmen der FKTG: 009_00TG_194_00IG_K_g_SO kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge der saxothuringischen Zone // Das Teilgebiet umfasst in Sachsen mehrere regionalgeologische Einheiten mit unterschiedlichem geologischem Aufbau: das Erzgebirge, das Chemnitzbecken, das Granulitgebirge, das Frankenberger Zwischengebirge, die westerzgebirgischen und vogtländischen Granite, den Lausitzer Granodiorit komplex und Meißener Pluton, die Lausitzer Grauwacken-Einheit, das Görlitzer Schiefergebirge, die Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit, den Nordsächsischen Block, die Wurzen-Caldera, den Delitzscher Pluton, die Torgau-Doberlug-Einheit. In diesen regionalgeologischen Einheiten treten sedimentäre, vulkanische, plutonische und metamorphe Gesteine auf. Der Metamorphosegrad schwankt von sehr schwach metamorph bis ultrahochmetamorph. Stellungnahme der BGE: Seite 5: [...] Bezogen auf die Anwendung der Mindestanforderungen im Rahmen von § 13 StandAG wurde für den ZBTG ein stratigraphischer Ansatz gewählt, d. h. das Wirtsgestein nimmt nur einen Teil der betrachteten Einheit ein. Bohrungen belegen die Erfüllung der Mindestanforderungen der endlagerrelevanten Gesteinsabfolge punktuell. Die resultierenden Ergebnisse sind damit generell überschätzend, weisen also zu große identifizierte Gebiete aus. Bohrungsinformationen zur Nicht-Erfüllung von Mindestanforderungen (Negativbelege) wurden für den ZBTG aufgrund der fehlenden räumlichen Information nur sehr eingeschränkt für eine weitere Eingrenzung verwendet. Auf diese Weise wurde vermieden, dass potenziell geeignete Gebiete aufgrund z. B. geringer Datenlage vorzeitig aus dem Verfahren ausscheiden. // In Schritt 2 der Phase I erfolgt auf Basis der ermittelten Teilgebiete die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung. Dafür werden auch bereits gelieferte Daten oder Veröffentlichungen, die im Schritt 1 der Phase I für den ZBTG methodisch noch keine Berücksichtigung fanden, sowie Hinweise aus den Stellungnahmen der Bundes- und Landesbehörden, herangezogen und geprüft. Seite 6-7: [...] sind von der BGE ausschließlich Plutonite und hochgradig regionalmetamorphe Gesteine als kristalline Wirtsgesteine deklariert worden, d. h. z. B. Granulite, Eklogite, Gneise, Amphibolite oder auch Migmatite. Metamorphe Gesteine wie Phyllite, Schiefer, Hornfelse, Marmore und Skarne werden nicht als Wirtsgesteine im Standortauswahlverfahren berücksichtigt, da niedrig- bis mittelgradig regionalmetamorphe und geschieferte Gesteine sowie Hochdruck- und Kontaktmetamorphite nach Auffassung der BGE keine kristallinen Wirtsgesteine mit günstigen Eigenschaften für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen darstellen (BGE 2020j). // Die BGE begrüßt das Vorgehen, kontaktmetamorphe Gesteine wie Hornfelse und Skarne als Explorationsindikatoren für das Auftreten von intrusiven magmatischen Einheiten (Plutoniten) zu nutzen; gerade in Bereichen von Teilgebieten, in denen Tiefbohrungen mit Teufen > 300 m u. GOK nicht vorhanden sind. Die geologischen Karten „Lausitz - Jizera - Karkonosze“ im Maßstab 1 : 100 000 (GK100 LJK) und im Maßstab 1 : 400 000 ohne känozoische Sedimente (GK400) geben Aufschluss über die Verbreitung von kartierten kontaktmetamorphen Gesteinen (Skarne, Hornfelse oder Frucht- und Knotenschiefer) in Gebieten wie der Lausitzer Grauwacken-Einheit oder in Nordwestsachsen im Nordsächsischen Block. Seite 12-13: Die genutzten Datengrundlagen zur Ermittlung des identifizierten Gebietes innerhalb des kristallinen Grundgebirges des Saxothuringikum in Sachsen ergab sich aus den methodischen Anwendungsprinzipien der BGE zur Anwendung der Mindestanforderungen im Rahmen von § 13 StandAG für das gesamte Bundesgebiet (vgl. Tabelle 2). Zur Anwendung der Mindestanforderungen wurden die vom LfULG gelieferten 3D-Modelle verwendet und Bereiche zwischen diesen 3D-Modellen wurden durch ein Tiefenmodell, das aus der Karte zur Tiefenlage des Grundgebirges von Reinhold (2005) abgeleitet wurde, sowie der GÜK 250 (BGR 2019), ergänzt. Zusätzlich wurden die vom LfULG gelieferten Schichtenverzeichnisse auf Vorkommen von kristallinem Wirtsgestein entsprechend der Begriffsbestimmung der BGE gefiltert (BGE 2020j). // Im nun anstehenden Schritt 2 der Phase I erfolgt auf Basis der ermittelten Teilgebiete die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung. Dafür werden auch bereits gelieferte Kartenwerke, Daten oder Veröffentlichungen, die im Schritt 1 der Phase I für den ZBTG methodisch noch keine Berücksichtigung fanden, sowie Hinweise aus den Stellungnahmen der Bundes- und Landesbehörden, herangezogen und geprüft. Zudem werden im Augenblick die Bohrakten von einigen Tausend Tiefbohrungen (> 300 m u. GOK), die noch nicht im Datenbestand der BGE sind, durch die Wismut GmbH gescannt und durch Dienstleister die ausführlichen Schichtenverzeichnisse in digitale Bohrdatenbanken überführt. Ausgewählte bohrlochgeophysikalische Messungen an interessanten und repräsentativen Tiefbohrungen in kristallinen Wirtsgesteinen sollen in diesem Zuge in LAS-Dateien konvertiert werden. Diese Daten sind eine wichtige Grundlage für die Bewertung von Teilgebieten in kristallinem Wirtsgestein in den mitteldeutschen Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. // Für die weitere fachliche Auseinandersetzung des seitens der BGE ermittelten Teilgebiets 009_00TG_194_00IG_K_g_SO wurde dieses durch das LfULG in regionalgeologische Einheiten mit einheitlichen lithologischen und strukturellen Eigenschaften untergliedert. Dabei hat das LfULG folgende Einheiten differenziert: Westerzgebirgische und vogtländische Granite, Chemnitzbecken, Granulitgebirge, Erzgebirge, Ostthüringische-Nordsächsische Einheit, Nordsächsischer Block, Wurzen-Caldera, Frankenberger Zwischengebirge, Meißener Pluton, Lausitzer Granodiorit-Komplex, Lausitzer Grauwacken-Einheit und Görlitzer Schiefergebirge.// Davon wurden der Lausitzer Granodiorit-Komplex, der Meißener Pluton, der Delitzscher Pluton, das Erzgebirge, das Granulitgebirge und das Frankenberger Zwischengebirge als Einheiten interpretiert, die seitens der BGE plausibel einem Teilgebiet zugeordnet wurden. Außerdem wurde die kleinräumigen Vorkommen von kristallinen Wirtsgesteinen im Nordsächsischen Block und im Vogtland als plausibel bestätigt. Die regionalgeologischen Einheiten Görlitzer Schiefergebirge, Lausitzer Grauwacken-Einheit, Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit und Chemnitzbecken wurde als nicht plausibel identifiziert, weil die Gesteine dort nach Aussage des LfULG die Wirtsgesteinsdefinition für kristallines Wirtsgestein nicht erfüllen (Sächsisches Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 2021, S. 32). Seite 10 Nr. 65.14 (TLUBN): Die Anwendung der Mindestanforderungen nach § 23 StandAG erfolgte für das kristalline Wirtsgestein in Thüringen mithilfe des geologischen 3D-Modells INFLUINS (Integrierte Fluiddynamik in Sedimentbecken; Forschungsvorhaben der Uni Jena) und der Tiefenkarte des kristallinen Grundgebirges von Reinhold (2005). Die Anwendung der Mindestanforderungen im Rahmen von § 13 StandAG wurde von der BGE methodisch so bearbeitet, dass identifizierte Gebiete in stratigraphischen oder großstrukturellen Einheiten ausgewiesen wurden. Punktuelle Informationen zur Nicht-Erfüllung von Mindestanforderungen (v. a. Bohrungen) wurden im Rahmen von § 13 StandAG aufgrund der fehlenden räumlichen Information (vorerst) nicht für eine weitere Eingrenzung verwendet. Der BGE ist bewusst, dass dies, wie auch in diesem Fall, bei der Anwendung der Mindestanforderungen zu einer Überschätzung von identifizierten Gebieten führen kann. Ziel war es, ein einheitliches methodisches Vorgehen zur Anwendung der Mindestanforderungen im Schritt 1 der Phase I für das gesamte Bundesgebiet zu gewährleisten und ein vorzeitiges Ausscheiden potentiell geeigneter Gebiete zu vermeiden. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
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