Im Rahmen der fachlichen Untersuchungen zum Biotopverbund in Hamburg wurde 2012 eine gesonderte Biotopverbunddarstellung für die Feuchtlebensräume entwickelt. Hier werden für die Feuchtlebensräume die Kern- und Verbindungsflächen, die Hauptverbundachsen, länderübergreifenden Anknüpfungspunkte sowie die Verbindungsräume dargestellt. Feuchtlebensräume prägen größere Bereiche in den Hamburger Marschen, entlang von Gewässern oder auf feuchten Niederungs- und Moorstandorten. Kernflächen: Kernflächen sind die naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume mit ihren oftmals seltenen Pflanzen- und Tierarten, die vorrangig dem Schutz der vorhandenen Populationen standorttypischer Arten, Lebensräume und Lebensgemeinschaften dienen. Von den Kernflächen gehen zudem Wiederbesiedlungsprozesse anderer Flächen aus. Verbindungsflächen und -elemente: Um die Kernflächen miteinander zu verbinden, werden zwischen ihnen geeignete Verbindungsflächen und -elemente identifiziert und dargestellt. Hauptverbundachsen: Mit den Hauptverbundachsen werden die wichtigsten Verbindungslinien gekennzeichnet, da diese eine herausgehobene Bedeutung für die räumlichen Zusammenhänge der einzelnen Biotopverbundflächen haben. Länderübergreifende Anknüpfungspunkte: Die Natur macht nicht vor Grenzen halt. Der Biotopverbund überschreitet von daher im Normalfall mehr oder weniger deutlich die Landesgrenzen. Die wichtigsten Übergangspunkte zu den Nachbarbundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden mit Punktsymbolen dargestellt. Verbindungsräume: Die Verbindungsräume sind Bereiche, die gewisse Verbundbeziehungen über die Kern- und Verbindungsflächen hinaus aufweisen. Diese sind jedoch so locker, dass diese Bereiche nicht als Biotopverbundflächen im engeren Sinne einzustufen sind.
Die bereits bestehende regelbaren Holzbohlenstauanlage in der Stadt Dannenberg (Elbe), Gemarkung Breese in der Marsch, Flur 6, Flurstücke 54/1 soll Wasser zurückhalten. Daher ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt worden.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • Überschwemmungsgebiete (ÜSG) (Stand August 2018)• Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG - Stand 2017)• Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6 / Puffer (Stand Oktober 2018) • Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) (IBP Elbe: Stand 2012/IBP Weser: Stand Februar 2012/IBP Ems: Stand 2011). Überschwemmungsgebiete (ÜSG):Bei der Kulissenerarbeitung wurden die aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge landesweiten Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf berücksichtigt. Dies sind u. a. rechtlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 115 Abs. 1 NWG. Für alle WRRL-Prioritätsgewässer wurde – unabhängig von ihrer Priorität – eine räumliche Abgrenzung der gewässertypischen Auenbereiche anhand der aktuellen Überschwemmungsgebiete durchgeführt. Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG):Die Auswahl auentypischer Bereiche wurde für die Bodenlandschaft 6 vom LBEG anhand der Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 2000 ha vorgenommen, (Seiten-)Gewässer mit kleineren Einzugsgebietsgrößen wurden nicht berücksichtigt.Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6:Für alle WRRL-Prioritätsgewässer unabhängig von ihrer Priorität (mit Einzugsgebiet Puffer:War eine Auenabgrenzung an den Prioritätsgewässern weder nach vorhandenen ÜSG noch nach BK50 möglich (z. B. in Bereichen von Quellgebieten und kleinen Oberläufen), so erfolgte aus pragmatischen Gründen eine gepufferte Darstellung von beidseitig 100 m Auenbereich. Marschgewässer liegen im Regelfall unter NHN und weisen daher keine eigentliche „morphologische“ Aue auf – eine Auenabgrenzung anhand der BK50 ist deswegen nicht möglich. Auch anhand der vorliegenden ÜSG ist dies nicht sinnvoll möglich. Soweit nicht durch die Einbeziehung der IBP-Planungsräume abgedeckt, wird daher hier unabhängig vom Verlauf von Deichlinien und ggf. bestehendem Tideeinfluss aus pragmatischen Gründen ein Schutzstreifen von beidseitig 100 m als „Auengrenze“ und somit als Ergänzung der Auswahl auentypischer Bereiche angenommen.Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP):Nicht einbezogen in die landesweite Gebietskulisse wurden die Planungsräume der vorliegenden Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) für die von den Gezeitenströmen und vom Tidegeschehen geprägten Unterläufe und Mündungsbereiche von Elbe, Weser und Ems (Ästuare). Für diese in weiten Teilen als FFH-Gebiete bzw. EU-Vogelschutzgebiete gemeldeten großräumigen und hochdynamischen Naturräume sollen die IBP als eigenständige, umfassende Gesamtplanungen die konzeptionellen Voraussetzungen für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung dieser Räume liefern.
Dem Deichverband Osterstader Marsch wurde entsprechend seines Antrages eine Plangenehmigung für den Ausbau eines Gewässers erteilt. Die Maßnahme ist erforderlich für die Herstellung zweier Kleipütten zur Kleibodenentnahme für die Nacherhöhung des Weserhauptdeiches. Betroffen ist das Flurstück 42/3, Flur 5, in der Gemarkung Rade (Fläche 1) sowie in der Gemarkung Neuenkirchen, Flur 12, das Flurstück 100/3 (Fläche 2). Bei dem Plangebiet (siehe Kartenausschnitt) handelt es sich um zwei aneinandergrenzende Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 4,86 ha. Hier wird deichbaufähiger Kleiboden entnommen und zur Nacherhöhung des Weserdeiches nördlich und südlich der Kleientnahmestellen verwendet. Die maximale genehmigte Entnahmemenge auf Fläche 1 beträgt 70.000 m³, auf Fläche 2 wiederum 12.000 m³. Hierbei entstehen zwei Stillgewässer mit Grundwasseranschnitt, die nach der Kleibodenentnahme nicht wieder verfüllt werden. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.
NLWK-Schriftenreihe Band 6 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz - Betriebsstelle Lüneburg - Frank Schwieger Wasserpflanzen in Fließgewässern des niedersächsischen Elbegebietes Darstellung und Auswertung floristischer Befunde NLWK-Schriftenreihe Band 6 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz - Betriebsstelle Lüneburg - Frank Schwieger Wasserpflanzen in Fließgewässern des niedersächsischen Elbegebietes Darstellung und Auswertung floristischer Befunde September 2002 NLWK Betriebsstelle Lüneburg Inhaltsverzeichnis Seite 1Einleitung .....................................................................................................................................6 2Vorbemerkung .............................................................................................................................7 2.1 Charakterisierung der Hauptgewässer ...................................................................................................................7 2.1.1 Jeetzel und Nebengewässer............................................................................................................................7 2.1.2 (Wustrower-) Dumme.....................................................................................................................................7 2.1.3 Neetze............................................................................................................................................................7 2.1.4 Gewässer der Lüneburger Elbmarsch ..............................................................................................................8 2.1.5 Gerdau...........................................................................................................................................................8 2.1.6 Hardau ...........................................................................................................................................................8 2.1.7 Ilmenau ..........................................................................................................................................................9 2.1.8 Luhe.............................................................................................................................................................10 2.1.9 Seeve ...........................................................................................................................................................10 2.1.10 Este ..............................................................................................................................................................10 2.1.11 Aue/Lühe......................................................................................................................................................10 2.1.12 Schwinge .....................................................................................................................................................11 2.1.13 Oste .............................................................................................................................................................11 3 4 2.2Gewässerunterhaltung.........................................................................................................................................11 2.3Bodennutzung.....................................................................................................................................................12 2.4Historischer Rückblick ..........................................................................................................................................14 2.5Leitbild.................................................................................................................................................................14 Vegetationsgüte .........................................................................................................................17 3.1Wuchsformen......................................................................................................................................................17 3.2Kartierung ...........................................................................................................................................................18 3.3Bewertungsverfahren...........................................................................................................................................18 Einzelbeschreibung: Besiedlung der Gewässer mit Wasserpflanzen..............................................21 4.1Aland...................................................................................................................................................................21 4.2Seege ..................................................................................................................................................................21 4.3 Jeetzel .................................................................................................................................................................21 4.3.1 Gewässer des westlichen Einzugsgebiets ......................................................................................................21 4.3.2 Alter Jeetzellauf („Alte Jeetzel“) und die in sie ableitenden Gewässer...........................................................21 4.3.3 Die Jeetzel, das südliche und das obere östliche Einzugsgebiet .....................................................................23 4.3.4 Weitere Nebengewässer der Jeetzel..............................................................................................................24 4.3.5 Dominanz im Wendland...............................................................................................................................25 4.4 Ilmenau-Einzugsgebiet.........................................................................................................................................26 4.4.1 Bachsystem der Gerdau als westlicher Quellfluss der Ilmenau .......................................................................26 4.4.2 Stederau/Aue und östliches Gewässersystem, das der Ilmenau zufließt.........................................................27 4.4.3 Bäche, die in den mittleren Ilmenaulauf münden..........................................................................................28 4.4.4 Neetze..........................................................................................................................................................30 4.4.5 Hauptlauf der Ilmenau..................................................................................................................................31 4.4.6 Dominanz im Ilmenau-Gebiet (ausschließlich Luhe und Marschgewässer) .....................................................32 4.5 Marschgewässer ..................................................................................................................................................33 4.5.1 Nördlich des Neetzekanals............................................................................................................................33 4.5.2 Roddau und Nebengewässer, Schleusengraben............................................................................................34 4.5.3 Dominanz im Gebiet der Flussmarsch ...........................................................................................................35 4.6 Luhe, Seeve, Este, Aue/Lühe, Schwinge ...............................................................................................................37 4.6.1 Luhe und Nebengewässer ............................................................................................................................37 4.6.2 Seeve und Schmale Aue ...............................................................................................................................38 Wasserpflanzen in Fließgewässern des niedersächsischen Elbegebietes 3
32264908 32334908 32404908 32474908 32544908 32614908 32684908 Thematische Gruppierung der Kartenblätter Wangermeer 4 5 Ewiges Meer 7 Balksee 6 Bederkesaer See Großes Meer 1: Großes Meer 2: Hieve 3: Ewiges Meer 4: Dahlemer-Halemer See 5: Flögelner See 6: Bederkesaer See 7: Balksee 2 5919465 5919465 Flögelner See 3 Kartenblatt 1 Kartenblatt 1: Flachseen natürlichen Ursprungs in Nordniedersachsen Kartenblatt 2: Große Flachseen natürlichen Ursprungs Kartenblatt 3: HMWB / AWB-Seen Kartenblatt 4: AWB - Baggerseen Kartenblatt 5: Talsperren des Westharzes Dahlemer/Halemer See 15 5979465 Übersicht Kartenblätter: Lage der 28 WRRL-relevanten Stillgewässer in Niedersachsen 1 Hieve Zwischenahner Meer 8 Gartower See 13 Thülsfelder Talsperre 5859465 12 Alfsee 12: Thülsfelder Talsperre 13: Gartower See 14: Alfsee 15: Wangermeer 16: Maschsee 14 Dümmer 10 Baggersee Stolzenau Steinhuder Meer 17 11 Maschsee Tankumsee 18 16 Koldinger Kiessee 20 Salzgittersee 5739465 Kartenblatt 4 22 Baggersee Schladen 17: BGS Stolzenau 18: Tankumsee 19: Gr. See bei Northeim 20: Koldinger Kiessee 21: BGS Schladen 22: Salzgittersee 21 Innerstetalsperre 26 23 Granetalsperre Okertalsperre 24 Seeburger See 23: Granetalsperre 24: Okertalsperre 25: Eckertalsperre 26: Innerstetalsperre 27: Odertalsperre 28: Sösetalsperre 32264908 28 Sösetalsperre Großer See bei Northeim 19 Kartenblatt 5 25 Eckertalsperre 5739465 5799465 Kartenblatt 3 5799465 8: Zwischenahner Meer 9: Seeburger See 10: Dümmer 11: Steinhuder Meer 9 27 Odertalsperre 0 20 40 80 Kilometer Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, 32334908 32404908 32474908 32544908 32614908 32684908 © 2020 5679465 5859465 Kartenblatt 2 Generallegende für die Seen-Karten Die Kartenblätter Seen 1 bis 5 zeigen alle 28 WRRL-relevanten Stillgewässer sowie die Messstellen zur Über- wachung der aktuellem Gewässergüte. Dargestellt ist die Einstufung der Gewässergüte anhand des Parameters Gesamtphosphor (TP) gemäß der OGewV-Orientierungswerte für Seen. Außerdem ist die Bewertung des ökologischen Zustands/Potenzials nach EG-WRRL, die insbesondere aufgrund biologischer Parameter getroffen wird, enthalten. Als zusätzliche Information sind die Einstufungen für TP für Fließgewässermessstellen dargestellt, die sich im (un-) mittelbaren Zu- oder Ablauf eines Sees befinden. Es handelt sich dabei um die Bewertung nach den Werten für die Fließgewässer (Außenring) sowie für die Seen (Füllung). Darstellungen und Symbole Themenbereich "Seen" GÜN-Seemessstelle mit Bewertung gemäß der Orientierungswerte für TP in Seen (OGewV): Einstufung der ökologischen Zustandsklasse nach EG-WRRL (flächenhafte Färbung der Seen): ökologischer Zustand eingehalten erheblich verändert ("hmwb") (dunkelgrauer Hintergr.)künstlich ("awb") (hellgrauer Hintergr.) gutgut und bessergut und besser mäßigmäßigmäßig unbefriedigendunbefriedigendunbefriedigend schlechtschlechtschlecht keine Einstufungkeine Einstufungkeine Einstufung natürlich (einfarbig) kritisch ökologisches Potenzial sehr gut überschritten keine Einstufung Sowohl die Bewertungen der Seemessstellen als auch der ökologische Zustand berücksichtigen spezifische Ausprägungen der Seen. Die Kürzel der Seetypen ist in den Karten jeweils angegeben. Vorkommende Seetypen gem. OGewV 2016 in Niedersachsen: Seetyp Typ 6 Typ 8 Typ 9 Typ 10 Typ 11 Typ 12 Typ 13 Typ 14 TYP 88 Beschreibung Polymiktischer Mittelgebirgssee Calciumarmer, geschichteter Mittelgebirgssee mit relativ großem Einzugsgebiet Calciumarmer, geschichteter Mittelgebirgssee mit relativ kleinem Einzugsgebiet Geschichteter Tieflandsee mit relativ großem Einzugsgebiet Polymiktischer Tieflandsee mit relativ großem Einzugsgebiet Flusssee im Tiefland Geschichteter Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet Polymiktischer Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet Sondertyp Moorsee Der Volumenquotient VQ beschreibt das Verhältnis von Seevolumen zur Größe des oberirdischen Einzugs- gebiets (EZG). Seine Einheit ist [m²/m³]. Dabei gilt VQ <= 1,5: relativ kleines EZG VQ > 1,5: relativ großes EZG Darstellung und Symbole Themenbereich "Fließgewässer" Fließgewässertypen mit Orientierungwerten (OGewV 2016) TP für Fließgewässer: Einstufung gem. OGewV 2016 (Anlage 7) für TP in Fließgewässern (Umrandung der Kreise) und in Seen (Kreis Mitte): Orientierungswert eingehalten Typ 11:Organisch geprägte Bäche0,15 mg/l Typ 15:Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse0,1 mg/l Typ 16:Kiesgeprägte Tieflandbäche0,1 mg/l Typ 19:Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- u. Stromtälern0,15 mg/l Orientierungswert überschritten keine Einstufung Typ 22.1: Kleine und mittelgroße Gewässer der Marschen 0,3 mg/l Fließgewässer: WRRL-relevante Fließgewässer sonstige Fließgewässer 1 und 2: Großes Meer und Hieve Bedekaspel (Zulauf Gr. Meer) 3: Ewiges Meer 4: Dahlemer-Halemer See Seetyp: 88 VQ [m²/m³]: 2,3 (groß) Seetyp: 11 VQ [m²/m³]: 34,4 (groß) Nährstoffsituation Binnengewässer Zustand der Stillgewässer Kartenblatt 1:Flachseen natürlichen Ursprungs in Nordniedersachsen Großes Meer - Nord Seetyp: 11 VQ [m²/m³]: >1,5 (groß) Ewiges Meer - Mitte Dahlemer See - Mitte Seetyp: 11 VQ [m²/m³]: >1,5 (groß) Großes Meer - Süd Halemer See - Mitte Hieve - Mitte 1:75.000 1:75.000 0 0,5 1 2 3 Km 0 0,5 1 1:75.000 2 3 Km 0 0,5 1 2 3 Km Flächenfarbige Darstellung See: Bewertung des ökol. Zustands/Potenzials nach EG-WRRL Balksee - Mitte 5: Flögelner See 6: Bederkesaer See Seetyp: 11 VQ [m²/m³]: 59,3 (groß) Messstelle "See" Bewertung gemäß Orientierungswerten der OGewV (2016) für TP in Seen 7: Balksee Seetyp: 11 VQ [m²/m³]: 14,7 (groß) Seetyp: 11 VQ [m²/m³]: 33,8 (groß) Am Balksee Messstelle "Fließgewässer" (FG) - Farbige Füllung: TP Bewertung See - Farbiger Außenring: TP Bewertung FG Ausführliche Beschreibung der Abkürzungen, Flögelner See - Mitte Balksee - Mitte Symbole und farbigen Kennzeichnungen siehe Generallegende Bederkesaer See - Mitte Am Balksee (Zulauf Balksee) Aufgestellt: Geschäftsbereich III (Nicolette Brunotte) Hildesheim, Dezember 2020 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, © 2020 1:75.000 0 0,5 1 1:75.000 2 3 Km 0 0,5 1 1:75.000 2 3 Km 0 0,5 1 2 3 Km
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Fischsterben in den Marschgewässern des Elbe-Weser Dreiecks infolge der Dürresommer 2018 und 2019 Autor: Maximilian Völlinger, NLWKN-Stade INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung und Problematik4 2. Sulfatsaure Böden 2.1 Entstehung 2.2 Auswirkungen auf die aquatische Flora und Fauna 2.3 Vorkommen5 5 3.Datenauswertung 3.1 Methodik 3.2 Ergebnisse der Datenauswertung7 7 8 4.Fazit10 Literaturverzeichnis 6 6 11 © Titelbild: Frank Mahler, Dobrocker Angelverein.
Für Marschengewässer wird in Niedersachsen und Bremen daher aktuell aus fachlichen Erwägungen nachstehende Typisierung verwendet, die auch in den LAWA-Steckbrief zum Typ 22 eingearbeitet wurde, siehe Download hier . Niedersachsen Bremen Subtyp 22.1 „Gewässer der Marschen“: In Niedersachsen und Bremen werden all jene Gewässer der Marschen dem Subtyp 22.1. zugeordnet, deren Wasserhaushalt künstlich über ein Siel- und/oder ein Schöpfwerk gesteuert wird. Sie sind nicht mehr unmittelbar tidebeeinflusst und entwässern in die Ästuare oder deren größere Nebengewässer bzw. in das Wattenmeer. Durch die anthropogen regulierten und somit nur zeitweise auftretenden Abflüsse haben diese Gewässer einen überwiegend stehenden oder nur zeitweise fließenden Charakter. Die auftretenden Fließgeschwindigkeiten sind somit meist gering und der größte Teil der Gewässer des Subtyps 22.1 ist süßwassergeprägt. Brackwassereinfluss zeigt sich insbesondere im Bereich der Abschlussbauwerke – teilweise im Nahbereich der Küste ggf. auch großräumiger, z.B. durch Aufstieg versalzenden Grundwassers oder durch zeitweise Zuwässerung aus dem Brackwasserbereich von Tideströmen. Subtyp 22.1 „Gewässer der Marschen“: Die Lebensgemeinschaften der Marschengewässer des Subtyps 22.1, wie er hier definiert wird, weichen zumeist deutlich von denen kontinuierlich fließender Gewässer bzw. auch von denen tidebeeinflusster Marschengewässer ab. Alle Gewässer des Subtyps 22.1 werden in Niedersachsen als künstliche Gewässer (AWB – Artificial Water Bodies) eingestuft, wenn ihr Oberlauf nicht im Geestbereich liegt. Die vergleichsweise wenigen gesielten und/oder geschöpften Marschengewässer mit Oberläufen in der Geest sind alle als erheblich veränderte Gewässer (HMWB – Heavily Modified Water Bodies) eingestuft. Diese pauschalen Klassifizierungen sind allerdings letztlich weder für die Bewertung noch für Zielkriterien relevant. Allein in Niedersachsen gibt es ca. 1700 km Marschengewässer des Subtyps 22.1, die für die Umsetzung der EG-WRRL relevant sind. Bei der überwiegenden Anzahl der Marschengewässer handelt es sich also um nicht tideoffene Systeme. Neben den EG-WRRL-relevanten Gewässern besteht ein mehrere tausend Kilometer umfassendes Netz kleiner Marschengräben, die zumeist an Marschengewässer des Subtyps 22.1 angeschlossen sind. Diese Marschengräben sind, wenn auch nicht unmittelbar EG-WRRL-relevant, dennoch von großer Bedeutung für die biologischen Funktionen des gesamten Ökosystems. Gewässersubtypen 22.2 und 22.3 „Flüsse & Ströme der Marschen“ Gewässersubtypen 22.2 und 22.3 „Flüsse & Ströme der Marschen“ Ausgehend von dem Gedanken, dass „Flüsse“ und „Ströme“ u.a. durch (kontinuierliche) Wasser-Bewegungen und mehr oder weniger ausgeprägte dynamische Prozesse gekennzeichnet sind, werden in Niedersachsen und Bremen alle tideoffenen und somit frei zur Nordsee bzw. in die Elbe, Weser oder Ems entwässernden Marschengewässer dem LAWA-Subtyp 22.2 oder 22.3 zugeordnet. Charakteristisch ist der freie Einfluss der Tide, der allenfalls gelegentlich durch witterungsbedingtes Schließen der in den Mündungsbereichen der tideoffenen Marschengewässer vorhandenen Sturmflutsperrwerke unterbrochen wird. Während die als „Flüsse und Ströme der Marschen“ ausgewiesenen Wasserkörper (siehe Subtyp 22.3) im Übergangsbereich zur Geest enden, erstrecken sich die Einzugsgebiete der Gewässer noch deutlich weiter ins Binnenland. In den niedersächsischen Einzugsgebieten von Ems, Weser und Elbe sind etwa 480 km Fließstrecke den tideoffenen Marschengewässern zugehörig. Zumindest für die Bewertungen anhand des Makrozoobenthos werden die tideoffenen Gewässer in unterschiedliche Subtypen unterteilt: Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem geringen bis hohen Tidehub (< 2,5 m) : Hierbei handelt es sich in Niedersachsen und Bremen um tideoffene (limnische) Nebengewässer von Elbe, Ems und Weser (z.B. Jümme, Leda, Unterläufe von Hunte, Delme, Oste, Lühe und Este). Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem geringen bis hohen Tidehub (< 2,5 m) Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m : Diesem Subtyp sind in Niedersachsen die limnischen Abschnitte des Emsästuars zwischen dem Wehr Herbrum (Tidegrenze) und dem Übergangsgewässer (stromab Leer) zugeordnet. Er umfasst somit die Wasserkörper (WK) 03003 (Herbrum bis Papenburg) und 06037 (Papenburg bis Leer). Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m Subtyp 22.3 „Ströme der Marschen“: Als Ströme der Marschen werden in Niedersachsen und Bremen die limnischen Tide-Abschnitte der großen Unterläufe von Elbe und Weser mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m eingestuft. An der Weser gehört der WK 26036 vom Tidewehr Hemelingen bis oberhalb Brake zu diesem Subtyp, an der Elbe der WK 33003 [Elbe (West)] zwischen Strom-km 634 bis zur Schwingemündung (Strom-km 654,9). Subtyp 22.3 „Ströme der Marschen“: Bei den fachlichen Analysen zu den „Strömen der Marschen“ wird der sich oberhalb anschließende limnische Gewässerabschnitt (LAWA-Typ 20 „Sandgeprägte Ströme“) ebenfalls berücksichtigt, sofern er tidebeeinflusst ist. Dies ist nur in der Elbe der Fall. Der limnische tidegeprägte Abschnitt erstreckt sich hier vom Tidewehr Geesthacht abwärts [WK Elbe (Ost) und WK Elbe (Hafen)] und grenzt stromab bei Strom-km 634 an den Subtyp 22.3 [Elbe (West)]. Die sich unterhalb der „Flüsse bzw. Ströme der Marschen“ bei Ems, Weser und Elbe anschließenden oligohalinen bis polyhalinen Übergangsgewässer (Typ T1) gelten als eigenständiger Gewässertyp und werden nicht zu den deutlicher limnisch geprägten Marschengewässern gezählt. Aufgrund ihrer vorrangigen Entwässerungsfunktion unterlagen bzw. unterliegen alle Marschengewässer massiven anthropogenen Beeinträchtigungen durch Siel- und Schöpfwerksbetrieb, Hochwasserschutzanlagen, Ausbau, Uferbefestigungen und z.T. intensiven Unterhaltungsmaßnahmen. Gewässer(abschnitte) der Subtypen 22.2 und 22.3 unterliegen oftmals zusätzlich einer Nutzung als (See-) Schifffahrtsstraße, die einen entsprechenden Ausbau bzw. eine entsprechende Unterhaltung bedingt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Abschnitte der Wümme und Wischhafener Süderelbe) sind die großen tideoffenen Marschengewässer (Subtyp 22.2/3) daher ebenfalls als „erheblich verändert“ (HMWB) eingestuft.
Das Gebiet Das Gebiet Das Bearbeitungsgebiet 31 Hadeln ist Teil der Flussgebietseinheit Elbe und liegt im Koordinierungsraum Tideelbe. Es befindet sich linksseitig der Elbe. Das im Bereich der Elbmündung und zum Teil unter Meeresniveau liegende Bearbeitungsgebiet verfügt aufgrund mangelnden Gefälles stellenweise über keinen natürlichen Abfluss und wird deshalb intensiv künstlich entwässert. Hier gibt es kaum Geestflächen und damit auch keine Fließgewässer im eigentlichen Sinn. Es überwiegen künstliche Marschgewässer, die erst durch die Pumpen der Schöpfwerke ins Fließen kommen. Hydromorphologische Verbesserungen sind z. B. durch das Anlegen von Seitengewässern und Flachwasserzonen möglich. In Hadeln wird der Küstenschutz großgeschrieben, denn besonders für das tiefliegende Sietland hätte ein Deichbruch infolge einer Sturmflut katastrophale Folgen. Ob Grünland oder Acker: Es wird intensive Landwirtschaft inklusive Energiepflanzenanbau betrieben. Probleme für den Grundwasserschutz resultieren u. a. aus der im Vergleich mit den Marschflächen oftmals besseren Befahrbarkeit der wenigen Geestflächen. Gebietskooperation Gebietskooperation Die Gebietskooperation 31 Hadeln wurde im Jahr 2005 gegründet. In ihr kommen sämtliche Interessengruppen zusammen, um bei der Umsetzung der WRRL vor Ort mitzuwirken. Die Gebietskooperation 31 setzt sich zusammen aus Vertretern von Stadt und Landkreis Cuxhaven sowie weiterer Städte und Samtgemeinden aus der Region und des Unterhaltungsverbands Hadeln. Weitere Teilnehmer sind Institutionen und Firmen wie Landwirtschaftskammer, Landvolk, Wasserversorger, Fischereiverbände, Sportfischer, Forstamt und Naturschutzverbände. Den Vorsitz der Gebietskooperation hat der Unterhaltungsverband Hadeln inne, die Geschäftsführung nimmt der NLWKN Betriebsstelle Stade wahr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den angegebene Ansprechpartner. In der rechten Infospalte finden Sie weitere Informationen über das Bearbeitungsgebiet. Für die Zielerreichung gemäß WRRL wurden für prioritäre Fließgewässer\ Wasserkörper sogenannte Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen zur Maßnahmenumsetzung erarbeitet, diese können Sie in dem darunter liegenden Verzeichnis „Wasserkörperdatenblatt“ für das Bearbeitungsgebiet aufrufen und einsehen.
Das Gebiet Das Gebiet Das Bearbeitungsgebiet 29 Lühe/Aue-Schwinge ist Teil der Flussgebietseinheit Elbe und liegt im Koordinierungsraum Tideelbe. Es befindet sich linksseitig der Elbe. Die Gewässer sind mehrheitlich träge fließende bis stehende Marschgewässer. Fließgewässer im engeren Sinn befinden sich auf der Geest und in den Einzugsgebieten der Oberläufe von Schwinge und Aue. Die Unterläufe von Schwinge und Aue/Lühe sind Tide beeinflusst. Große Teile der Flussmarsch links der Bundeswasserstraße Tideelbe werden von alters her für den Obstbau genutzt: Hier liegt das Alte Land, Europas größtes zusammenhängendes Obstanbaugebiet mit seinem ursprünglich sehr engen Gewässernetz. Im weiter flussabwärts gelegenen Land Kehdingen bieten ausgedehnte Natura-2000-Gebiete Lebensräume für Wiesenvögel und rastende Zugvögel. Ständig auf der Tagesordnung und das nicht erst seit der Sturmflutkatastrophe von 1962: der Küstenschutz – insbesondere der Bau von Sperrwerken und Deichen. Ob Grünland oder Acker: Es wird intensive Landwirtschaft – nicht selten bis an die Gewässerböschung heran – betrieben. Gebietskooperation Gebietskooperation Die Gebietskooperation 29 Lühe/Aue-Schwinge wurde im Jahr 2005 gegründet. In ihr kommen regionale Interessengruppen zusammen, um bei der Umsetzung der WRRL vor Ort mitzuwirken. Die Gebietskooperation 29 setzt sich zusammen aus Vertretern des Landkreises Stade, des Wasser- und Schifffahrtsamts, der Unterhaltungsverbände Altes Land, Aue, Kehdingen und Schwinge, der Stadt Stade sowie weiterer Städte und Samtgemeinden aus der Region. Weitere Teilnehmer sind Institutionen und Firmen wie Landwirtschaftskammer, Landvolk, Obstbauversuchsanstalt, Wasserversorger, Fischereiverbände, Forstamt, Naturschutzverbände, die Firma Dow Chemical und die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Geschäftsleitung liegt beim Unterhaltungsverband Kehdingen, die Geschäftsführung ging im November 2012 vom Landkreis Stade auf den NLWKN über. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner. In der rechten Infospalte finden Sie weitere Informationen über das Bearbeitungsgebiet. Für die Zielerreichung gemäß WRRL wurden für prioritäre Fließgewässer\ Wasserkörper sogenannte Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen zur Maßnahmenumsetzung erarbeitet, diese können Sie in dem darunter liegenden Verzeichnis „Wasserkörperdatenblatt“ für das Bearbeitungsgebiet aufrufen und einsehen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 5 |
| Kommune | 1 |
| Land | 14 |
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|---|---|
| Text | 13 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 15 |
| Offen | 2 |
| Language | Count |
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| Deutsch | 17 |
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|---|---|
| Boden | 4 |
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