Im Rahmen der fachlichen Untersuchungen zum Biotopverbund in Hamburg wurde 2012 eine gesonderte Biotopverbunddarstellung für die Feuchtlebensräume entwickelt. Hier werden für die Feuchtlebensräume die Kern- und Verbindungsflächen, die Hauptverbundachsen, länderübergreifenden Anknüpfungspunkte sowie die Verbindungsräume dargestellt. Feuchtlebensräume prägen größere Bereiche in den Hamburger Marschen, entlang von Gewässern oder auf feuchten Niederungs- und Moorstandorten. Kernflächen: Kernflächen sind die naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume mit ihren oftmals seltenen Pflanzen- und Tierarten, die vorrangig dem Schutz der vorhandenen Populationen standorttypischer Arten, Lebensräume und Lebensgemeinschaften dienen. Von den Kernflächen gehen zudem Wiederbesiedlungsprozesse anderer Flächen aus. Verbindungsflächen und -elemente: Um die Kernflächen miteinander zu verbinden, werden zwischen ihnen geeignete Verbindungsflächen und -elemente identifiziert und dargestellt. Hauptverbundachsen: Mit den Hauptverbundachsen werden die wichtigsten Verbindungslinien gekennzeichnet, da diese eine herausgehobene Bedeutung für die räumlichen Zusammenhänge der einzelnen Biotopverbundflächen haben. Länderübergreifende Anknüpfungspunkte: Die Natur macht nicht vor Grenzen halt. Der Biotopverbund überschreitet von daher im Normalfall mehr oder weniger deutlich die Landesgrenzen. Die wichtigsten Übergangspunkte zu den Nachbarbundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden mit Punktsymbolen dargestellt. Verbindungsräume: Die Verbindungsräume sind Bereiche, die gewisse Verbundbeziehungen über die Kern- und Verbindungsflächen hinaus aufweisen. Diese sind jedoch so locker, dass diese Bereiche nicht als Biotopverbundflächen im engeren Sinne einzustufen sind.
Im Rahmen der fachlichen Untersuchungen zum Biotopverbund in Hamburg wurde 2012 eine gesonderte Biotopverbunddarstellung für die Feuchtlebensräume entwickelt. Hier werden für die Feuchtlebensräume die Kern- und Verbindungsflächen, die Hauptverbundachsen, länderübergreifenden Anknüpfungspunkte sowie die Verbindungsräume dargestellt. Feuchtlebensräume prägen größere Bereiche in den Hamburger Marschen, entlang von Gewässern oder auf feuchten Niederungs- und Moorstandorten. Kernflächen: Kernflächen sind die naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume mit ihren oftmals seltenen Pflanzen- und Tierarten, die vorrangig dem Schutz der vorhandenen Populationen standorttypischer Arten, Lebensräume und Lebensgemeinschaften dienen. Von den Kernflächen gehen zudem Wiederbesiedlungsprozesse anderer Flächen aus. Verbindungsflächen und -elemente: Um die Kernflächen miteinander zu verbinden, werden zwischen ihnen geeignete Verbindungsflächen und -elemente identifiziert und dargestellt. Hauptverbundachsen: Mit den Hauptverbundachsen werden die wichtigsten Verbindungslinien gekennzeichnet, da diese eine herausgehobene Bedeutung für die räumlichen Zusammenhänge der einzelnen Biotopverbundflächen haben. Länderübergreifende Anknüpfungspunkte: Die Natur macht nicht vor Grenzen halt. Der Biotopverbund überschreitet von daher im Normalfall mehr oder weniger deutlich die Landesgrenzen. Die wichtigsten Übergangspunkte zu den Nachbarbundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden mit Punktsymbolen dargestellt. Verbindungsräume: Die Verbindungsräume sind Bereiche, die gewisse Verbundbeziehungen über die Kern- und Verbindungsflächen hinaus aufweisen. Diese sind jedoch so locker, dass diese Bereiche nicht als Biotopverbundflächen im engeren Sinne einzustufen sind.
Dem Deichverband Osterstader Marsch wurde entsprechend seines Antrages eine Plangenehmigung für den Ausbau eines Gewässers erteilt. Die Maßnahme ist erforderlich für die Herstellung zweier Kleipütten zur Kleibodenentnahme für die Nacherhöhung des Weserhauptdeiches. Betroffen ist das Flurstück 42/3, Flur 5, in der Gemarkung Rade (Fläche 1) sowie in der Gemarkung Neuenkirchen, Flur 12, das Flurstück 100/3 (Fläche 2). Bei dem Plangebiet (siehe Kartenausschnitt) handelt es sich um zwei aneinandergrenzende Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 4,86 ha. Hier wird deichbaufähiger Kleiboden entnommen und zur Nacherhöhung des Weserdeiches nördlich und südlich der Kleientnahmestellen verwendet. Die maximale genehmigte Entnahmemenge auf Fläche 1 beträgt 70.000 m³, auf Fläche 2 wiederum 12.000 m³. Hierbei entstehen zwei Stillgewässer mit Grundwasseranschnitt, die nach der Kleibodenentnahme nicht wieder verfüllt werden. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • Überschwemmungsgebiete (ÜSG) (Stand August 2018)• Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG - Stand 2017)• Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6 / Puffer (Stand Oktober 2018) • Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) (IBP Elbe: Stand 2012/IBP Weser: Stand Februar 2012/IBP Ems: Stand 2011). Überschwemmungsgebiete (ÜSG):Bei der Kulissenerarbeitung wurden die aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge landesweiten Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf berücksichtigt. Dies sind u. a. rechtlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 115 Abs. 1 NWG. Für alle WRRL-Prioritätsgewässer wurde – unabhängig von ihrer Priorität – eine räumliche Abgrenzung der gewässertypischen Auenbereiche anhand der aktuellen Überschwemmungsgebiete durchgeführt. Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG):Die Auswahl auentypischer Bereiche wurde für die Bodenlandschaft 6 vom LBEG anhand der Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 2000 ha vorgenommen, (Seiten-)Gewässer mit kleineren Einzugsgebietsgrößen wurden nicht berücksichtigt.Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6:Für alle WRRL-Prioritätsgewässer unabhängig von ihrer Priorität (mit Einzugsgebiet Puffer:War eine Auenabgrenzung an den Prioritätsgewässern weder nach vorhandenen ÜSG noch nach BK50 möglich (z. B. in Bereichen von Quellgebieten und kleinen Oberläufen), so erfolgte aus pragmatischen Gründen eine gepufferte Darstellung von beidseitig 100 m Auenbereich. Marschgewässer liegen im Regelfall unter NHN und weisen daher keine eigentliche „morphologische“ Aue auf – eine Auenabgrenzung anhand der BK50 ist deswegen nicht möglich. Auch anhand der vorliegenden ÜSG ist dies nicht sinnvoll möglich. Soweit nicht durch die Einbeziehung der IBP-Planungsräume abgedeckt, wird daher hier unabhängig vom Verlauf von Deichlinien und ggf. bestehendem Tideeinfluss aus pragmatischen Gründen ein Schutzstreifen von beidseitig 100 m als „Auengrenze“ und somit als Ergänzung der Auswahl auentypischer Bereiche angenommen.Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP):Nicht einbezogen in die landesweite Gebietskulisse wurden die Planungsräume der vorliegenden Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) für die von den Gezeitenströmen und vom Tidegeschehen geprägten Unterläufe und Mündungsbereiche von Elbe, Weser und Ems (Ästuare). Für diese in weiten Teilen als FFH-Gebiete bzw. EU-Vogelschutzgebiete gemeldeten großräumigen und hochdynamischen Naturräume sollen die IBP als eigenständige, umfassende Gesamtplanungen die konzeptionellen Voraussetzungen für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung dieser Räume liefern.
Das Gebiet Das Gebiet Das Bearbeitungsgebiet 29 Lühe/Aue-Schwinge ist Teil der Flussgebietseinheit Elbe und liegt im Koordinierungsraum Tideelbe. Es befindet sich linksseitig der Elbe. Die Gewässer sind mehrheitlich träge fließende bis stehende Marschgewässer. Fließgewässer im engeren Sinn befinden sich auf der Geest und in den Einzugsgebieten der Oberläufe von Schwinge und Aue. Die Unterläufe von Schwinge und Aue/Lühe sind Tide beeinflusst. Große Teile der Flussmarsch links der Bundeswasserstraße Tideelbe werden von alters her für den Obstbau genutzt: Hier liegt das Alte Land, Europas größtes zusammenhängendes Obstanbaugebiet mit seinem ursprünglich sehr engen Gewässernetz. Im weiter flussabwärts gelegenen Land Kehdingen bieten ausgedehnte Natura-2000-Gebiete Lebensräume für Wiesenvögel und rastende Zugvögel. Ständig auf der Tagesordnung und das nicht erst seit der Sturmflutkatastrophe von 1962: der Küstenschutz – insbesondere der Bau von Sperrwerken und Deichen. Ob Grünland oder Acker: Es wird intensive Landwirtschaft – nicht selten bis an die Gewässerböschung heran – betrieben. Gebietskooperation Gebietskooperation Die Gebietskooperation 29 Lühe/Aue-Schwinge wurde im Jahr 2005 gegründet. In ihr kommen regionale Interessengruppen zusammen, um bei der Umsetzung der WRRL vor Ort mitzuwirken. Die Gebietskooperation 29 setzt sich zusammen aus Vertretern des Landkreises Stade, des Wasser- und Schifffahrtsamts, der Unterhaltungsverbände Altes Land, Aue, Kehdingen und Schwinge, der Stadt Stade sowie weiterer Städte und Samtgemeinden aus der Region. Weitere Teilnehmer sind Institutionen und Firmen wie Landwirtschaftskammer, Landvolk, Obstbauversuchsanstalt, Wasserversorger, Fischereiverbände, Forstamt, Naturschutzverbände, die Firma Dow Chemical und die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Geschäftsleitung liegt beim Unterhaltungsverband Kehdingen, die Geschäftsführung ging im November 2012 vom Landkreis Stade auf den NLWKN über. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner. In der rechten Infospalte finden Sie weitere Informationen über das Bearbeitungsgebiet. Für die Zielerreichung gemäß WRRL wurden für prioritäre Fließgewässer\ Wasserkörper sogenannte Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen zur Maßnahmenumsetzung erarbeitet, diese können Sie in dem darunter liegenden Verzeichnis „Wasserkörperdatenblatt“ für das Bearbeitungsgebiet aufrufen und einsehen.
Für Marschengewässer wird in Niedersachsen und Bremen daher aktuell aus fachlichen Erwägungen nachstehende Typisierung verwendet, die auch in den LAWA-Steckbrief zum Typ 22 eingearbeitet wurde, siehe Download hier . Niedersachsen Bremen Subtyp 22.1 „Gewässer der Marschen“: In Niedersachsen und Bremen werden all jene Gewässer der Marschen dem Subtyp 22.1. zugeordnet, deren Wasserhaushalt künstlich über ein Siel- und/oder ein Schöpfwerk gesteuert wird. Sie sind nicht mehr unmittelbar tidebeeinflusst und entwässern in die Ästuare oder deren größere Nebengewässer bzw. in das Wattenmeer. Durch die anthropogen regulierten und somit nur zeitweise auftretenden Abflüsse haben diese Gewässer einen überwiegend stehenden oder nur zeitweise fließenden Charakter. Die auftretenden Fließgeschwindigkeiten sind somit meist gering und der größte Teil der Gewässer des Subtyps 22.1 ist süßwassergeprägt. Brackwassereinfluss zeigt sich insbesondere im Bereich der Abschlussbauwerke – teilweise im Nahbereich der Küste ggf. auch großräumiger, z.B. durch Aufstieg versalzenden Grundwassers oder durch zeitweise Zuwässerung aus dem Brackwasserbereich von Tideströmen. Subtyp 22.1 „Gewässer der Marschen“: Die Lebensgemeinschaften der Marschengewässer des Subtyps 22.1, wie er hier definiert wird, weichen zumeist deutlich von denen kontinuierlich fließender Gewässer bzw. auch von denen tidebeeinflusster Marschengewässer ab. Alle Gewässer des Subtyps 22.1 werden in Niedersachsen als künstliche Gewässer (AWB – Artificial Water Bodies) eingestuft, wenn ihr Oberlauf nicht im Geestbereich liegt. Die vergleichsweise wenigen gesielten und/oder geschöpften Marschengewässer mit Oberläufen in der Geest sind alle als erheblich veränderte Gewässer (HMWB – Heavily Modified Water Bodies) eingestuft. Diese pauschalen Klassifizierungen sind allerdings letztlich weder für die Bewertung noch für Zielkriterien relevant. Allein in Niedersachsen gibt es ca. 1700 km Marschengewässer des Subtyps 22.1, die für die Umsetzung der EG-WRRL relevant sind. Bei der überwiegenden Anzahl der Marschengewässer handelt es sich also um nicht tideoffene Systeme. Neben den EG-WRRL-relevanten Gewässern besteht ein mehrere tausend Kilometer umfassendes Netz kleiner Marschengräben, die zumeist an Marschengewässer des Subtyps 22.1 angeschlossen sind. Diese Marschengräben sind, wenn auch nicht unmittelbar EG-WRRL-relevant, dennoch von großer Bedeutung für die biologischen Funktionen des gesamten Ökosystems. Gewässersubtypen 22.2 und 22.3 „Flüsse & Ströme der Marschen“ Gewässersubtypen 22.2 und 22.3 „Flüsse & Ströme der Marschen“ Ausgehend von dem Gedanken, dass „Flüsse“ und „Ströme“ u.a. durch (kontinuierliche) Wasser-Bewegungen und mehr oder weniger ausgeprägte dynamische Prozesse gekennzeichnet sind, werden in Niedersachsen und Bremen alle tideoffenen und somit frei zur Nordsee bzw. in die Elbe, Weser oder Ems entwässernden Marschengewässer dem LAWA-Subtyp 22.2 oder 22.3 zugeordnet. Charakteristisch ist der freie Einfluss der Tide, der allenfalls gelegentlich durch witterungsbedingtes Schließen der in den Mündungsbereichen der tideoffenen Marschengewässer vorhandenen Sturmflutsperrwerke unterbrochen wird. Während die als „Flüsse und Ströme der Marschen“ ausgewiesenen Wasserkörper (siehe Subtyp 22.3) im Übergangsbereich zur Geest enden, erstrecken sich die Einzugsgebiete der Gewässer noch deutlich weiter ins Binnenland. In den niedersächsischen Einzugsgebieten von Ems, Weser und Elbe sind etwa 480 km Fließstrecke den tideoffenen Marschengewässern zugehörig. Zumindest für die Bewertungen anhand des Makrozoobenthos werden die tideoffenen Gewässer in unterschiedliche Subtypen unterteilt: Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem geringen bis hohen Tidehub (< 2,5 m) : Hierbei handelt es sich in Niedersachsen und Bremen um tideoffene (limnische) Nebengewässer von Elbe, Ems und Weser (z.B. Jümme, Leda, Unterläufe von Hunte, Delme, Oste, Lühe und Este). Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem geringen bis hohen Tidehub (< 2,5 m) Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m : Diesem Subtyp sind in Niedersachsen die limnischen Abschnitte des Emsästuars zwischen dem Wehr Herbrum (Tidegrenze) und dem Übergangsgewässer (stromab Leer) zugeordnet. Er umfasst somit die Wasserkörper (WK) 03003 (Herbrum bis Papenburg) und 06037 (Papenburg bis Leer). Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m Subtyp 22.3 „Ströme der Marschen“: Als Ströme der Marschen werden in Niedersachsen und Bremen die limnischen Tide-Abschnitte der großen Unterläufe von Elbe und Weser mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m eingestuft. An der Weser gehört der WK 26036 vom Tidewehr Hemelingen bis oberhalb Brake zu diesem Subtyp, an der Elbe der WK 33003 [Elbe (West)] zwischen Strom-km 634 bis zur Schwingemündung (Strom-km 654,9). Subtyp 22.3 „Ströme der Marschen“: Bei den fachlichen Analysen zu den „Strömen der Marschen“ wird der sich oberhalb anschließende limnische Gewässerabschnitt (LAWA-Typ 20 „Sandgeprägte Ströme“) ebenfalls berücksichtigt, sofern er tidebeeinflusst ist. Dies ist nur in der Elbe der Fall. Der limnische tidegeprägte Abschnitt erstreckt sich hier vom Tidewehr Geesthacht abwärts [WK Elbe (Ost) und WK Elbe (Hafen)] und grenzt stromab bei Strom-km 634 an den Subtyp 22.3 [Elbe (West)]. Die sich unterhalb der „Flüsse bzw. Ströme der Marschen“ bei Ems, Weser und Elbe anschließenden oligohalinen bis polyhalinen Übergangsgewässer (Typ T1) gelten als eigenständiger Gewässertyp und werden nicht zu den deutlicher limnisch geprägten Marschengewässern gezählt. Aufgrund ihrer vorrangigen Entwässerungsfunktion unterlagen bzw. unterliegen alle Marschengewässer massiven anthropogenen Beeinträchtigungen durch Siel- und Schöpfwerksbetrieb, Hochwasserschutzanlagen, Ausbau, Uferbefestigungen und z.T. intensiven Unterhaltungsmaßnahmen. Gewässer(abschnitte) der Subtypen 22.2 und 22.3 unterliegen oftmals zusätzlich einer Nutzung als (See-) Schifffahrtsstraße, die einen entsprechenden Ausbau bzw. eine entsprechende Unterhaltung bedingt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Abschnitte der Wümme und Wischhafener Süderelbe) sind die großen tideoffenen Marschengewässer (Subtyp 22.2/3) daher ebenfalls als „erheblich verändert“ (HMWB) eingestuft.
Das Gebiet Das Gebiet Das Bearbeitungsgebiet 31 Hadeln ist Teil der Flussgebietseinheit Elbe und liegt im Koordinierungsraum Tideelbe. Es befindet sich linksseitig der Elbe. Das im Bereich der Elbmündung und zum Teil unter Meeresniveau liegende Bearbeitungsgebiet verfügt aufgrund mangelnden Gefälles stellenweise über keinen natürlichen Abfluss und wird deshalb intensiv künstlich entwässert. Hier gibt es kaum Geestflächen und damit auch keine Fließgewässer im eigentlichen Sinn. Es überwiegen künstliche Marschgewässer, die erst durch die Pumpen der Schöpfwerke ins Fließen kommen. Hydromorphologische Verbesserungen sind z. B. durch das Anlegen von Seitengewässern und Flachwasserzonen möglich. In Hadeln wird der Küstenschutz großgeschrieben, denn besonders für das tiefliegende Sietland hätte ein Deichbruch infolge einer Sturmflut katastrophale Folgen. Ob Grünland oder Acker: Es wird intensive Landwirtschaft inklusive Energiepflanzenanbau betrieben. Probleme für den Grundwasserschutz resultieren u. a. aus der im Vergleich mit den Marschflächen oftmals besseren Befahrbarkeit der wenigen Geestflächen. Gebietskooperation Gebietskooperation Die Gebietskooperation 31 Hadeln wurde im Jahr 2005 gegründet. In ihr kommen sämtliche Interessengruppen zusammen, um bei der Umsetzung der WRRL vor Ort mitzuwirken. Die Gebietskooperation 31 setzt sich zusammen aus Vertretern von Stadt und Landkreis Cuxhaven sowie weiterer Städte und Samtgemeinden aus der Region und des Unterhaltungsverbands Hadeln. Weitere Teilnehmer sind Institutionen und Firmen wie Landwirtschaftskammer, Landvolk, Wasserversorger, Fischereiverbände, Sportfischer, Forstamt und Naturschutzverbände. Den Vorsitz der Gebietskooperation hat der Unterhaltungsverband Hadeln inne, die Geschäftsführung nimmt der NLWKN Betriebsstelle Stade wahr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den angegebene Ansprechpartner. In der rechten Infospalte finden Sie weitere Informationen über das Bearbeitungsgebiet. Für die Zielerreichung gemäß WRRL wurden für prioritäre Fließgewässer\ Wasserkörper sogenannte Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen zur Maßnahmenumsetzung erarbeitet, diese können Sie in dem darunter liegenden Verzeichnis „Wasserkörperdatenblatt“ für das Bearbeitungsgebiet aufrufen und einsehen.
Marschengewässer befinden sich in den küstennahen Niederungen an der Nordsee und in angrenzenden Flussniederungen in Schleswig–Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen. Sie weisen im Vergleich zu anderen Fließgewässertypen des Tieflands abweichende, für die ökologische Bewertung jedoch bedeutsame Charakteristika auf. Die Gewässer der Marschen hatten ursprünglich direkte Verbindung zum (Watten-) Meer oder den Mündungsbereichen der großen Ströme. Sie unterlagen somit natürlicherweise dem Einfluss der Gezeiten, wodurch beispielsweise wechselnde Salinitäten, Wasserstände und Strömungsrichtungen charakteristisch waren. Heutzutage ist die überwiegende Zahl der Marschengewässer jedoch durch menschliche Nutzung sowohl im Aussehen als auch im Gewässercharakter stark verändert. Sie weisen z.B. nur periodisches Abflussverhalten mit starken Rückstaueffekten und zeitweise ggf. überwiegend stehendem Charakter (meist sehr geringe bis zeitweise fehlende Fließgeschwindigkeiten) bis hin zu freiem Tideeinfluss mit z.T. erheblichen Fließgeschwindigkeiten und tideperiodischem Richtungswechsel, regional bzw. zeitlich stark variierende Salzgehalte und generelle Tendenz zu sehr feinkörnigen Substraten auf. Diese spezifischen abiotischen Rahmenbedingungen sowie die Tatsache, dass die meisten Bewertungsverfahren (z.B. ASTERICS/PERLODES, PHYLIB, fiBS ) für natürliche Fließgewässer entwickelt wurden und daher zur Bewertung in Marschengewässern nicht anwendbar sind, machten für alle biologischen Qualitätskomponenten die Entwicklung spezieller Bewertungsverfahren oder die Modifizierung vorhandener Verfahren erforderlich. Nach LAWA (2008) wurden die Marschengewässer wie die übrigen Fließgewässer unter Berücksichtigung biozönotisch relevanter, natürlicher Kriterien und der Einzugsgebietsgröße typisiert . Bei den Subtypen der Marschengewässer erfolgte allerdings zunächst eine reine Klassifizierung nach Einzugsgebietsgrößen. Diese Einteilung der Subtypen nach LAWA (2008) eignet sich allerdings nach den in Niedersachsen und Bremen vertretenen Auffassung allenfalls sehr begrenzt Grundlage für den Aufbau sinnvoller Bewertungsansätze. Erscheinungsbild und Biozönosen rezenter Marschengewässer differenzieren sich in aller erster Linie nach der Ausprägung des Tide-Einflusses in zwei deutlich verschiedene Großgruppen, nämlich in die (meist, aber nicht immer: größeren) Gewässer mit freiem Tide-Einfluss (tideoffene Marschengewässer) und die (oft, aber nicht immer: kleineren) Gewässer ohne freien Tideeinfluss (nicht tideoffene Marschengeewässer). Daher wurde der LAWA Steckbrief zum Typ 22 inzwischen umfangreich überarbeitet. Er liegt hier als Download bzw. ist in Pottgiesser (2018) enthalten. Die nicht tideoffenen Gewässer stellen heute in den meisten Marschgebieten den weitaus überwiegenden Teil des Gewässersystems dar. Es handelt sich hierbei im Grunde genommen um einen anthropogen übergeprägten Typ. Gemeinsames Charakteristikum dieser Gewässer ist, dass der Mensch sie im Zusammenhang mit dem Bau von Deichen als zwingende Voraussetzung für die Besiedelbarkeit der sehr tief liegenden Marsch-Gebiete vom freien Einschwingen der Tide durch den Einbau von Sielen oder z.T. Schöpfwerken getrennt hat – um eine ausreichende Sturmflut- und Hochwassersicherheit zu erreichen, das Eindringen von Salz ins Binnenland zu begrenzen und die Vorflutverhältnisse mit den Ansprüchen der Landwirtschaft in Einklang zu bringen. Diese Veränderungen waren zwingend für die heutige Besiedlung dieser Gebiete und müssen somit als faktisch irreversibel betrachtet werden. nicht tideoffenen Gewässer Gegenüber den tideoffenen Gewässern sind diese Gewässer durch folgende ökologisch relevante Gemeinsamkeiten abgegrenzt: Ein Fließrichtungswechsel tritt nicht mehr auf. Fließvorgänge und Fließgeschwindigkeiten sind insgesamt deutlich reduziert und auf die Sielzugphasen bei ausreichend geringem Außenwasserstand oder Schöpfbetrieb begrenzt. In Trockenzeiten wird ggf. zur Wasserhaltung auch längerfristig eingestaut, so dass dann ggf. über Wochen annähernd gar keine Fließvorgänge mehr stattfinden. Die in vielen Abschnitten allenfalls geringen Fließgeschwindigkeiten bedingen eine besonders starke Tendenz zu sehr feinkörnigen Substraten. Die Schwankungen der Wasserstände- und Salzgehalte sind in der Tendenz deutlich geringer als in tideoffenen Gewässern (hier besonders stark im Nahbereich der Küste bzw. stark ausgebauten Schifffahrtsstraßen). Daher hat sich als Grundlage einer den Aufbau funktionierender Bewertungsverfahren unterstützenden Typologie für Marschengewässer in der Praxis die Trennung in tideoffene und nicht tideoffene Gewässer (zzgl. der Ströme, Subtyp 22.3) als zielführend erwiesen. Diese Trennung zeigt sich sowohl beim Makrozoobenthos als auch bei den Makrophyten als prägend für die Artengemeinschaften.
Marschengewässer wurden u.a. ob ihres auf die nordwestdeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig–Holstein räumlich begrenzten Auftretens in Deutschland im Umsetzungsprozess der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) bundesweit nur am Rande behandelt. Für die Erarbeitung fachlicher Grundlagen und Bewertungsverfahren sowie der Bestimmung von Defiziten und der Maßnahmenplanung wurde daher im Jahr 2005 das Pilotprojekt Marschgewässer gestartet (vgl. auch NLWKN 2008 ). Dieses gemeinsam von verschiedenen Entwässerungs- und Unterhaltungsverbänden, Planungsbüros, vom Landkreis Stade sowie dem NLWKN bearbeitete und vom Niedersächsischen Umweltministerium geförderte und dazwischen beendete Projekt hat wegweisende Ergebnisse geliefert, die auf der Homepage des Projektes dokumentiert sind. Auf Basis der Ergebnisse des Pilotprojektes Marschgewässer gehen die Aktivitäten zur Umsetzung der EG-WRRL an Marschengewässern auf verschiedenen Ebenen weiter. So werden innerhalb des NLWKN in der AG Marschengewässer als Arbeitsgruppe der Fachgruppe Oberflächengewässer, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NLWKN-Betriebsstellen Aurich, Brake-Oldenburg und Stade angehören, verschiedene fachliche Grundlagen weiterhin bearbeitet. In diesem Rahmen erfolgt auch eine enge Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LAVES, Binnenfischerei und fischereikundlicher Dienst und der Weiteren für die Umsetzung der EG-WRRL zuständigen Landesämter in den Bundesländern Bremen , Hamburg und Schleswig-Holstein . Auf den folgenden Seiten werden neben einigen Grundlagen die wesentlichen Inhalte präsentiert, die überwiegend aus Landesmitteln finanziert wurden. Dies umfasst auch Berichte des Pilotprojektes, die dankenswerter Weise von den Projektträgern (u.a. verschiedene Unterhaltungsverbände) zur Verfügung gestellt wurden. So wird eine Bündelung aller EG-WRRL-relevanten Inhalte zum Thema Marschengewässer möglich.
Die Zustands- und/oder Potenzialbewertung des Makrozoobenthos der tideoffenen (limnischen) Nebengewässer von Elbe, Ems und Weser (Subtyp 22.2) mit einem geringen bis hohen Tidehub (< 2,5 m) erfolgt mittels des auch mit Schleswig-Holstein abgestimmten TOM -Index (Bewertungsverfahren für das Makrozoobenthos t ide o ffener M arschengewässer), der im Auftrag des NLWKN entwickelt wurde (BIOCONSULT 2009, 2015). mit einem geringen bis hohen Tidehub (< 2,5 m) TOM t o M Entsprechende Bewertungstools mit Kurzanleitung en sind frei verfügbar. Zur Bewertung von HMWB-Gewässern liegen zwei Tools (je eines für niedrigen bzw. hohen Tidenhub) vor. Beide Tools liefern neben umfangreichen Bewertungsergebnissen auch Angaben z.B. zum Vorkommen von Neozoen und Brackwassertaxa und Werte zum „Biologischen Besiedlungspotenzial Makrozoobenthos“ (BBM). Während der größte Teil der tideoffenen Marschengewässer also mittels des TOM-Indexes bewertet werden kann, wurde für die Zustands-Bewertung der limnischen Tide-Abschnitte von Weser (Subtyp 22.3 Ströme der Marschen), Elbe (Subtyp 22.3 / Typ 20 sandgeprägte Ströme) und Ems (Subtyp 22.2 Flüsse der Marschen) mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m im Auftrag des NLWKN das AeTV+-Verfahren entwickelt ( Ae stuar- T ypie- V erfahren „ + “; BIOCONSULT & KRIEG 2014). Auch liegt für die Verfahren und AeTV+ und TOM eine gemeinsame Ableitung zur Gewässerbewertung im Potenzial vor (BIOCONSULT 2015). mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m Ae T V + Bewertungsergebnisse nach AeTV+ können auch auf die an die Hauptgewässer assoziierten Unterläufe der Nebengewässer des Subtyps 22.2 übertragen werden. Dies ist v.a. dann sinnvoll, wenn die entsprechenden Wasserkörper kurz sind und in der Charakteristik durch den benachbarten Wasserkörper des limnischen Ästuars maßgeblich beeinflusst werden [z.B. Unterläufe von Leda (WK 06039), Geeste (WK 26064) und Este (WK 29027)]. Für diese Gewässerabschnitte erscheint der Verzicht auf separate Untersuchungen plausibel, kann aber in Einzelfällen dennoch sinnvoll sein. Ein in „R“ programmiertes Bewertungstool zum AeTV(+), welches Zustands- und Potenzialbewertungen des Makrozoobenthos dieser Gewässertypen und von Teilen der Übergangsgewässer (T1) ermöglichen soll, wird seit einigen Jahren im Rahmen des Gütemessnetzes Übergangs- und Küstengewässer durch Herrn Dr. M. Wetzel (BfG) erstellt und liegt noch nicht abschließend vor.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 6 |
| Kommune | 1 |
| Land | 17 |
| Type | Count |
|---|---|
| Text | 13 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 15 |
| offen | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 17 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 5 |
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| Webdienst | 3 |
| Webseite | 8 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 4 |
| Lebewesen und Lebensräume | 14 |
| Luft | 1 |
| Mensch und Umwelt | 16 |
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| Weitere | 16 |