<p>Die EU begrenzt Schadstoffemissionen von Pkw, leichten und schweren Lkw sowie von Bussen, Zweirädern und auch von vielen Maschinen und Geräten. Internationale Organisationen setzen Standards für Schadstoffemissionen von Schiffen und Flugzeugen.</p><p>EU-Gesetzgebung zu Schadstoffemissionen aus Fahrzeugen</p><p>Für alle Pkw, Lkw, Busse, Zweiräder mit Otto- oder Dieselmotoren sowie für alle Baumaschinen, Traktoren, Bahndieselmotoren, Binnenschiffe gibt es Gesetze der Europäischen Union (EU), um die Emissionen von Luftschadstoffen zu begrenzen. In diesen Richtlinien und Verordnungen sind Emissionsgrenzwerte in den Einheiten Gramm pro Kilometer (g/km) oder Gramm pro Kilowattstunde (g/kWh) festgelegt. Darüber hinaus hat die EU in diesen Vorgaben bestimmt, wie geprüft wird, ob Fahrzeuge, Maschinen und Geräte die Vorgaben einhalten.</p><p>Viele Wege der Schadstoffminderung</p><p>Einen Überblick über die Vorgaben der Europäischen Union (EU) zur Senkung der Schadstoffemissionen finden Sie separat für<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/pkw-leichte-nutzfahrzeuge">PKW und für leichte Nutzfahrzeuge</a>, für<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/motorisierte-zweiraeder">motorisierte Zweiräder</a>, für<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/schwere-nutzfahrzeuge">schwere Nutzfahrzeuge</a>, für<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/binnenschiffe">Binnenschiffe</a>, sowie für<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/maschinen-geraete">Maschinen und Geräte</a>. Auch die Vorgaben der Internationalen Schifffahrtorganisation (IMO) zu<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/seeverkehr-luftschadstoffe-treibhausgase">Schadstoffemissionen von Seeschiffen</a>und die der Internationalen<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/luftverkehr">Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für Flugzeuge</a>stehen zur Verfügung.</p>
<p>Baustellen in Innenstädten verursachen durch mobile Maschinen und Geräte erhebliche Schadstoffemissionen. Immerhin ein Fünftel des Feinstaubs, der aus dem Verkehr stammt, wird von ihnen verursacht. Bei den Stickstoffoxid-Emissionen sind es 6 Prozent.</p><p>Nach wie vor stellen viele städtische Messstellen eine Überschreitung der Feinstaub- und Stickoxid-Belastung fest. Deshalb müssen auch mobile Maschinen in die Luftreinhalteplanung einbezogen werden. Welche Minderungsmaßnahmen gibt es und welche davon sind besonders effizient? Dringend geboten ist die Partikelbegrenzung für neue Diesel-betriebene Baumaschinen durch Ausrüstung mit Partikelfiltern. Da sich dadurch erst nach und nach ein Erfolg bei der Minderung der Luftbelastung einstellt, sollten auch ältere Baumaschinen mit Dieselpartikelfiltern ausgestattet oder durch neue, sauberere Maschinen ersetzt werden.</p>
Mobile Maschinen stellen eine wichtige Quelle motorischer Emissionen dar, deren Emissionsregulierung jedoch gegenüber Straßenfahrzeugen erst deutlich später erfolgte. Die Partikelemissionen der mobilen Maschinen liegen daher heute etwa so hoch wie die des gesamten Straßenverkehrs, bei Stickoxiden erreichen sie etwa ein Viertel. Da die europäischen Luftqualitätsgrenzwerte hinsichtlich derFeinstaub- und NO2-Belastung nach wie vor an vielen städtischen Messstellen in Deutschland überschritten werden, müssen auch mobile Maschinen in die Luftreinhalteplanung einbezogen werden. Diese haben zwar einen begrenzten Beitrag zur lokalen Hintergrundbelastung in Städten, können jedoch lokal erhebliche Zusatzbelastung verursachen. Ziel der Studie ist es, den Emissions- und Immissionsbeitrag mobiler Maschinen aufzuzeigen und daraus Minderungsmöglichkeiten und -konzepte abzuleiten und zu bewerten.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>