Das Projekt "Wuchsaspekte von Kletterpflanzen zur Bestimmung von Lastannahmen an der Fassade und an Kletterhilfen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: POLY-GRÜN Thorwald Brandstein.
Das Projekt "Restaurierung der Aussenmauern der Peterskirche Erfurt" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landesamt für Denkmalpflege Thüringen.
Das Projekt "Einfluss der Fugendicke und der Verbandsregeln auf die Druckfestigkeit von Kalksandsteinmauerwerk" wird/wurde ausgeführt durch: Forschungsvereinigung Kalk-Sand e.V. des Bundesverbandes Kalksandsteinindustrie.Kalksandsteinmauerwerk ist ein Wandbaustoff mit hervorragenden Eigenschaften, der eine Kombination aus Mauerstein und Mauermoertel darstellt. Die wichtigste Eigenschaft des Mauerwerks ist dessen Druckfestigkeit. Das Ziel der Forschungsarbeit ist es, den Einfluss der Fugendicke und der Verbandsart auf die Druckfestigkeit von Kalksandsteinmauerwerk zu untersuchen. In einem weiteren Ansatz sollte ein Mittelbettmoertel mit einer Fugendicke von d = 5 mm entwickelt und die Eigenschaften von KS-Mittelbettmauerwerk beschrieben werden. Dazu wurden zunaechst die Steineigenschaften von verschiedenen auf dem Markt verwendeten Kalksandsteinen bestimmt. Eine repraesentative Auswahl dieser Steine wurde fuer weitergehende Untersuchungen herangezogen. Die Moertelindustrie lieferte zusaetzlich zu dem im Labor hergestellten Normalmoertel einen Duennbettmoertel und nach einem vorgegebenen Anforderungsprofil entsprechende Mittelbettmoertel. Mit einer Reihe von Mauerstein-/Mauermoertelkombinationen wurden Mauerwerkswaende, zum Teil geschosshoch, hergestellt und hinsichtlich ihrer Druckfestigkeit geprueft. Fuer die Pruefungen wurden KS-Voll-, Loch- sowie Hohlblocksteine verwendet. Als Moertel wurde ein Normalmoertel mit einer Fugendicke von d = 12 mm, ein Mittelbettmoertel mit einer Fugendicke von d = 5 mm Fuge und ein Duennbettmoertel mit einer Fugendicke von d = 2 mm eingesetzt. Als Einsteinmauerwerk wurden die Waende im Laeufer- und Binderverband aufgemauert, als Verbandsmauerwerk wurden sie im Blockverband ausgefuehrt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass durch eine Verringerung der Fugendicke bis zu 30 Prozent hoehere Mauerwerksdruckfestigkeiten erreicht werden koennen. Es entspricht auch dem Erkenntnisstand anderer Untersuchungen, dass die Fugendicke einen entscheidenden Einfluss auf die Mauerwerksdruckfestigkeit hat. Durch eine dickere Lagerfuge und den damit einhergenden groesseren Querverformungen des Moertels erhoehen sich die Zugspannungen im Mauerstein, was zu einem fruehen Versagen des Mauerwerks fuehrt. Der Unterschied bei den Mauerwerksdruckfestigkeiten ist bei Reduzierung der Fugendicke von d = 5 mm auf d = 2 mm geringer als bei einer Reduzierung der Fugendicke von d = 12 mm auf d = 5 mm. Die von der Moertelindustrie entwickelten Mittelbettmoertel fuehren bei einer Fugendicke von d = 5 mm zu aehnlichen Mauerwerksdruckfestigkeiten wie bei Verwendung von Duennbettmoertel mit einer Fugendicke von d= 2 mm. Die Untersuchungsergebnisse bestaetigen damit die guenstige Wirkung einer Mittelbettfuge auf die Mauerwerksdurckfestigkeit. Ein Einfluss der Verbandsart auf die Mauerwerksdruckfestigkeit ist aus den Untersuchungsergebnissen nicht eindeutig ableitbar. Ein geringer Festigkeitsunterschied zwischen Laeufer-, Binder- und Blockverband ergibt sich lediglich bei Verwendung von KS-Lochsteinen. Hier fuehren die als Verbandsmauerwerk im Blockverband erstellten Pruefwaende zu etwas geringeren Mauerwerksdruckfestigkeiten. Di
Das Projekt "Dom/Halle, Verhinderung des umweltbedingten Steinzerfalls an der Suedfassade (Ergaenzung der Beschluesse des Kuratoriums vom 23.09.91)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Halle, Stadtverwaltung.
Die Architektenkammer Berlin und die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (damals Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) haben am 25.08.2022 zum Online-Fachdialog „Zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton“ eingeladen. Insgesamt haben rund 140 Teilnehmer:innen aus dem Kreise der Planer:innen, Architekt:innen, Bauherr:innen, Rezyklathersteller:innen, Bauunternehmen und Betonhersteller:innen sich über konkrete Möglichkeiten informiert und ausgetauscht, welche Möglichkeiten zum Einsatz ressourcen- und klimaschonenden Recyclingbetons in Bauwerken bestehen. In Begrüßungs-Keynotes ordneten die Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Theresa Keilhacker, sowie die Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz der ehemals Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Frau Dr. Silke Karcher die Veranstaltung in den aktuellen politischen und gesellschaftlichen Kontext ein und setzten ein deutliches Signal für zirkuläres, umweltschonendes Bauen in Berlin und darüber hinaus. Ein nachfolgender Vortrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung verdeutlichte die Aktivitäten auf Bundesebene zur Förderung des Einsatzes ressourcenschonenden Betons im Rahmen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) sowie des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG). Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren in Deutschland und setzt jährlich über 500 Mio. t an mineralischen Baurohstoffen ein. Dadurch ist in Gebäuden und Infrastrukturen mittlerweile ein anthropogenes Sekundärrohstofflager von weit über 30 Mrd. t entstanden, welches nach Nutzungsende wieder dem Recycling zugeführt werden könnte. Die Sicherung der Materialkreisläufe ist ein zentraler Baustein, um die Ziele zur Steigerung der Ressourceneffizienz beim nachhaltigen Planen und Bauen zu erreichen. Dazu ist es notwendig, dass die anfallenden Abfallmassen ihren wertgebenden Eigenschaften entsprechend hochwertig aufzubereiten und so in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, damit in möglichst großem Umfang primäre Rohstoffe substitutiert werden können. Dies gelingt dadurch, dass unter Rückgriff auf den Materialkreislauf Baustoffe entsprechend den allgemeinen Regelwerken für den Straßenbau produziert oder aber Baurohstoffe anstelle primärer Rohstoffe in der Baustoffindustrie verwendet werden können. Klassische Lösung ist hier insbesondere der Transportbeton, der in Anteilen auf eine Gesteinskörnung zurückgreift, die aus gebrochenem Altbeton hergestellt wurde und den Bedarf an Kies und Splitt zu senken hilft. Dieser R-Beton ist bis dato die einzige Möglichkeit, Altmaterialien aus dem Hochbau wieder als Baustoff in den Hochbau zurück zu führen. Der Fachdialog “Zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton” gab zunächst einen Überblick über den aktuell erreichten Stand. Mit dem derzeitigen Regelwerk und der aktuellen Fortschreibung der Betonproduktnorm DIN 1045-2 stehen viele Betonsorten dem R-Beton offen. Entsprechend sind bereits heute von vielen Betonwerken im Berliner Raum R-Betone in das Portfolio aufgenommen und Baustellen beliefert worden, die ausgewählt auch über ein begleitendes Exkursionsprogramm vorgestellt werden. RC-Gesteinskörnung wird vermehrt auch in der Produktion von Betonfertigteilen eingesetzt und das über ein großes Spektrum an Bauteilen hinweg. Wie mit dem Fachdialog aber auch aufgezeigt werden konnte, ist die Entwicklung im Bereich Beton damit aber nicht abgeschlossen. So zeigte eine Innovation aus der Schweiz die Möglichkeit auf, CO 2 auf der Oberfläche der RC-Gesteinskörnung zu binden und damit mit dem R-Beton nicht nur ein Schritt in Richtung Ressourcenschonung sondern auch in Richtung Klimaschutz zu erreichen. RC-Gesteinskörnung lässt sich zudem nicht nur aus Altbeton herstellen, sondern auch aus altem Mauerwerk, was für diese Baustoffe ebenfalls Möglichkeiten aufzeigt, Materialkreisläufe hochwertig im Hochbau zu schließen. Neben den klassischen mineralischen Bauabfällen stellen auch Bodenaushubmassen eine wertvolle Rohstoffquelle dar, wie am Beispiel eines Betonwerkes aus dem Stuttgarter Raum deutlich wird. Hier wird für den Zuschlag nahezu vollständig nur auf Materialien aus sekundären Rohstoffquellen zurückgegriffen, indem Körnung wie auch Sand aus einer Klassieranlage für Bodenaushub eingesetzt wird. Dass auch sekundäre Rohstoffquellen außerhalb des Bausektors erschlossen werden können, zeigt die Verwendung von Hochofenstückschlacke aus der Eisenproduktion. Abschließend wurden Konzepte vorgestellt, wie die Fahrpläne zur klimaneutralen Zement- und Betonherstellung z. T. mit der Zielmarke 2030 konkret angegangen werden. Exkursionsprogramm Im Anschluss zum Fachdialog wurde ein Exkursionsprogramm angeboten, bei dem sich Interessierte an den Orten des Geschehens informieren und von der Machbarkeit zirkulären Bauens in Berlin überzeugen konnten. Die in diesem Rahmen angebotenen Termine wurden am 25.08.2022 beim Fachdialog vorgestellt. Exzellent fachlich unterstützt und moderiert wurde die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung durch das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu gGmbH). Eine erste Exkursion zum Fachdialog fand direkt im Anschluss am Betonmischwerk der SCHWENK Beton Berlin-Brandenburg GmbH statt. Dort wurden die technischen Details der Verwendung von RC-Beton weiter vertieft und die Umsetzung vorgestellt. Anschließend wurde ein Einsatzort besichtigt – ein Neubau an der Berliner Hochschule für Technik. Es wurde deutlich, dass die Qualität technisch als auch visuell mindestens der der konventionellen Bauweise entspricht, bei aktuell noch leichten Mehrkosten, die sich jedoch bei stärkerer Verbreitung zunehmend erübrigen werden. Die zweite Exkursion zum Fachdialog fand am 16.09.2022 im Zementwerk Rüdersdorf der CEMEX Deutschland AG statt. Sie begann mit einer Werksführung im Zementwerk, bei der die Phasen der Zementherstellung und geplante Maßnahmen zur Emissionsminderung erläutert wurden. Über neue Zementarten und den Einsatz von Sekundärrohstoffen in Zement und Beton wurde anschaulich berichtet. Als Masterplan der CEMEX am Standort Rüdersdorf bis 2030 nur noch CO 2 -neutralen Zement zu produzieren, wurde schließlich die „Carbon Neutral Alliance“ vorgestellt. Die dritte Exkursion zum Fachdialog fand am 29.09.2022 auf dem Gelände der teils mit Recycling-Beton erbauten Gustav-Heinemann-Oberschule in Tempelhof-Schöneberg statt. Ein Vertreter des Betonherstellers Berger Beton SE erläuterte die im Bauwerk eingesetzten Recycling-Betonsorten. Bei der Besichtigung der Einsatzorte des Recycling-Betons im Bauwerk wurde den Teilnehmern im Dialog zwischen Planung und Transportbetonhersteller Problemstellungen und fallbezogene Lösungen dieser R-Beton Baustelle erläutert. Darüber hinaus hatten die Beteiligten die Möglichkeit hier eigene Fragen, Anmerkungen und Erfahrungen zu diskutieren, was rege in Anspruch genommen wurde. Einmal mehr zeigte sich, dass der Einsatz von Recycling-Beton sich ebenso gut realisieren lässt wie der konventioneller Betonsorten. Bauherr:innen und Planer:innen sollten von dieser Möglichkeit, natürliche Ressourcen zu schonen, vermehrt Gebrauch machen und haben dabei weder technische noch nennenswerte ökonomische Hürden zu überwinden. Die vierte Exkursion zum Fachdialog fand am 07.10.2022 auf einem Bauabschnitt der Quartiersentwicklung Friedenauer Höhe in Berlin-Friedenau statt, die im Joint Venture mit der OFB Projektentwicklung und Instone Real Estate realisiert wird. Die Exkursion fand im Rahmen des durch die SenUMVK gemeinsam mit den Unternehmen Heim Recycling, neustark, Berger Beton und dem ifeu Institut durchgeführten Projekts „CORE“ (CO2-REduzierter Beton) statt. Mehr Informationen dazu sind der Pressemitteilung zur Exkursion sowie der Projektwebsite zu entnehmen. Pressemitteilung vom 07.10.2022 Fachseite zum Transportbeton Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat mit dem vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2030 unter dem Leitbild Zero Waste entscheidende Vorgaben für eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft unter Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten festgelegt. So sollen insbesondere durch die Wiederverwendung und das Recycling ökologische Stoffkreisläufe geschlossen werden. Bild: Claus Schulte Erstmalige Zulassung zum Einsatz eines ressourcenschonenden und klimaverträglicheren Transportbetons in einem Bauvorhaben in Berlin Um die hohen Treibhausgas-Emissionen und Ressourcenverbräuche im Bausektor zu reduzieren, setzt das Land Berlin auf den Einsatz von nachhaltigen Baustoffen sowie auf zirkuläres Bauen. Weitere Informationen Die öffentliche Verwaltung kann bei der Beschaffung von Bauleistungen einen nachhaltigen Beitrag für den Ressourcenschutz leisten, indem sie entsprechende Produkte oder ressourceneffiziente Verfahren konsequent bevorzugt. Hierdurch können kommunale Einrichtungen zum Motor für notwendige Innovation werden. Jährlich fallen im Land Berlin über 1.000.000 Tonnen Recyclingbeton (RC-Beton) zur Verwertung an. Der Einsatzbereich von RC-Beton beschränkte sich bisher auf die Verwendung im Straßen- und Wegebau. Um die Nachfrage nach RC-Beton im Land Berlin auch für den Hochbau zu wecken, wurde im Rahmen von Ausschreibungen für ein größeres öffentliches Bauvorhaben ( Neubau Forschungs- und Laborgebäude Lebenswissenschaften Humboldt-Universität , Investitionssumme 33,8 Mio. Euro) der Einsatz von RC-Beton (Gesamtmenge rund 5.400 m³) sowohl für die Herstellung der Schlitzwand (Trogbaugrube) als auch für die Bauhauptarbeiten (Gebäude) gefordert. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung dieses Projektes wurde der Nachweis erbracht werden, dass die Recycler in der Lage sind, eine qualitativ hochwertige rezyklierte Gesteinskörnung für den Einsatz im Beton zu produzieren, die rezyklierte der natürlichen Gesteinskörnung qualitativ in keinem Punkt nachsteht, die Transportbetonproduzenten problemlos RC-Beton mit den geforderten Anforderungen (u.a. Festigkeitsklasse, Konsistenz) herstellen können und der RC-Beton beim Einbau genauso gehandhabt werden kann wie Normalbeton. Im Rahmen der Fortschreibung der Berliner Verwaltungsvorschrift “Beschaffung und Umwelt – VwVBU” hat der Berliner Senat im Jahr 2019 beschlossen, bei öffentlichen Hochbauvorhaben (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden) grundsätzlich RC-Beton einzusetzen, um dadurch eine relevante Umwelt- und Ressourcenschonung zu erzielen. Beton kann dann ressourcenschonend produziert werden, wenn die Gesteine in den Betonrezepturen nicht nur aus Kies oder Splitt bestehen, sondern in Anteilen aus dem Materialkreislauf bezogen werden. Dies ist nach dem Regelwerk, der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, möglich. Dieser Transportbeton verfügt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Das Regelwerk lässt als Typ 1 eine RC-Gesteinskörnung im Transportbeton zu, die aus der Aufbereitung von altem Beton gewonnen wird. Zuglassen ist aber auch eine Gesteinskörnung Typ 2, die in Anteilen auf gebrochenes Mauerwerk zurückgreift. Dieser Mauerwerksbruch wird derzeit kaum recycelt und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, sondern in großem Umfang außerhalb der Grenzen Berlins abgelagert. Im Sinne der Zero Waste Strategie des Landes Berlin sollen diese Massen zukünftig als hochwertige Ressource nutzen. Auch Mauerziegel oder Kalksandsteine weisen als Mauerbildner analoge Eigenschaften zum Beton auf und eignen sich daher auch als gebrochene Gesteinskörnung im Zuschlag von Betonrezepturen. Bislang werden in Berlin zur Produktion von RC-Beton jedoch ausschließlich Gesteinskörnungen des Typs 1 verwendet. Statt dieser rezyklierten Gesteinskörnung können auch zugelassene Stoffe aus industriellen Prozessen (u.a. Hochofenschlacke) bei RC-Beton eingesetzt werden. Im Rahmen eines Projektes der SenMVKU wurden 2021 qualifizierte Aufbereiter mineralischer Bauabfälle aus Berlin und seinem Umland angesprochen und über die technischen Möglichkeiten sowie das Regelwerk zur Produktion einer Gesteinskörnung Typ 2 informiert. Ziel ist es, die Rohstoffversorgung von Transportbetonwerken durch den Einsatz von gütegesicherten Sekundärrohstoffen zu optimieren und dadurch den umweltschädlichen Abbau von Primärrohstoffen zu verringern. Im Austausch mit dem Recyclingunternehmen Feess aus Baden-Württemberg, welches bis dato bundesweit als einziges diese RC GK Typ 2 produzierte, wurden konkrete Wege aufgezeigt, die erwarten lassen, dass weitere Aufbereiter im Laufe des nächsten Jahres in die Produktion dieses ressourcenschonenden Baustoffes einsteigen werden. Damit wird mittelfristig abgezielt auf eine Umstellung in der Aufbereitung mineralischer Bauabfälle u. a. durch die Akquise von Bauschutt und Durchführung von Aufbereitungsversuchen, der Durchführung entsprechender Zertifizierung nach DIN EN 12620. Das oben auf dieser Seite referenzierte Fachgespräch zum Themenkomplex RC-Beton zeigte erfolgreich den Stand der Entwicklungen auf dem Berliner Markt in 2022 auf. In einigen Werken der Transportbetonbranche im Großraum Berlin soll dies zur Erweiterung des Produktportfolios führen, so dass zukünftig vermehrt auf eine ressourcenschonende Variante des Transportbetons zurückgegriffen werden kann. Berlin: Einsatz von Recycling-Beton im Hochbau Verfasser: Schwenk-Zement KG Ulm und Trabet Transportbeton Berlin GmbH in der Zeitschrift Bau (Seite 22): Das Baumagazin 5/2014 Bauindustrieverband Ost e. V. Bauen mit RC-Beton CEMEX: Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung für den Hochbau Deutsches Architektenblatt am 29.04.2015: Kreislauf aus Beton
Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In den nichtkanalisierten Gebieten wohnen ca. 56.000 Einwohner, davon in Wasserschutzgebieten rund 31.000 Einwohner. Die Erschließungsplanung sieht vor, unter Beachtung wirtschaftlicher Belange alle zusammenhängenden gemeindlichen Siedlungsgebiete Berlins in den Trinkwasserschutzzonen und im Urstromtal weitestgehend mit einer zentralen Schmutzwasserkanalisation zu versehen. Für einzelne Siedlungsgebiete, die kurz- bis mittelfristig aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit einer Kanalisation ausgestattet werden können, sind individuelle Maßnahmen mit gleichem Umweltschutzniveau nachzuweisen. Sofern in Gebieten ohne Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe Abwässer anfallen, sind diese in Abwassersammelanlagen mit abflusslosen Abwassersammelbehältern zu sammeln und durch zugelassene Abfuhrunternehmen ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Abwassersammelanlage besteht aus dem Abwassersammelbehälter und der Abwasserzuleitung sowie ggf. einer Abwasserableitung mit Ansaugstutzen für die mobile Entsorgung. Zulässig sind nur dichte monolithische Behälter aus Kunststoff oder wasserundurchlässigem Beton, die für diesen Verwendungszweck hergestellt werden. Abwassersammelbehälter aus Kunststoff sind ‘nicht geregelte Bauprodukte’, die gemäß § 18 Bauvereinfachungsgesetz (BauVG Bln) einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bedürfen. Die in den Zulassungen festgelegten Einbauvorschriften und Bestimmungen für die jeweiligen Behälter müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Für einen neuen monolithischen Abwassersammelbehälter aus Beton ist dann keine Zulassung des DIBt erforderlich, wenn es sich um ein tragendes Fertigteil aus Beton oder Stahlbeton nach Bauregelliste A, Teil 1, lfd. Nr. 1.6.1, DIN 1045 oder DIN V ENV 1992-1-3 handelt, das von einer für dieses Bauprodukt bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungs- und Überwachungsstelle nach dieser Bauregelliste zertifiziert und überwacht wird. Als Werkstoff muß wasserundurchlässiger Beton der Fertigungsklasse B 35 oder höher verwendet werden. Wasserbehördliche Genehmigungen für die Errichtung von Abwassersammelanlagen sind gemäß § 38 Abs. 1, Ziff. 2 Berliner Wassergesetz (BWG) nur noch dann erforderlich, wenn der tägliche Abwasseranfall im Jahresdurchschnitt über 8 m³ liegt. Vorhandene Abwassersammelbehälter aus Betonschachtringen oder stabilem Mauerwerk können auch mit Innenhüllen aus Kunststoff oder eingepassten Kunststoffbehältern nachgerüstet werden. Die für diese Sanierungsverfahren zugelassenen Werkstoffe bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und müssen von Fachbetrieben verarbeitet werden. Von Sanierungen in Eigenregie ist daher Abstand zu nehmen. In Kleingartenanlagen sind, um eine Vielzahl von Einzelanlagen zu vermeiden, zentrale Sammelanlagen oder ein Anschluss an die Kanalisation anzustreben. Die Pflicht zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ergibt sich entweder aus den Wasserschutzgebietsverordnungen oder aus den Pachtverträgen. Liegt das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet und besteht auch keine vertragliche Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen, gilt folgendes: Bei neuen Abwassersammelbehältern mit Zulassung durch das DIBt muss aus der Gewährsbescheinigung bzw. dem Einbauzertifikat hervorgehen, dass die neue Abwasseranlage – die Rohrleitungen und der Sammelbehälter – vor Inbetriebnahme entsprechend DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 auf Dichtheit überprüft worden ist. Bei sanierten Abwasseranlagen und solchen, die in Eigenleistung errichtet wurden, sind Überprüfungen der Dichtheit durch Sachverständige erforderlich, um die Dichtheit der Anlagen nachweisen zu können. Sachverständige müssen entweder von der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer bestellt oder Mitglied der “Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen” sein oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen und diese durch externe Kontrollmaßnahmen sicherstellen. Eine vergleichbare Qualifikation weisen Firmen auf, die bei einer Handwerkskammer eingetragene Meisterbetriebe für das “Installations- und Heizungsbauerhandwerk” sind und durch externe Kontrolle, z.B. durch den TÜV oder eine andere Überwachungsgemeinschaft regelmäßig überprüft werden (ein Überwachungsvertrag bzw. ein entsprechendes Zertifikat muss vorhanden sein). Die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtheitsprüfungen muss nach den DIN-Normen DIN 1986-30 und DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 erfolgen und in einem Dichtheitsgutachten dokumentiert werden. Ausschlaggebend für die Dichtheitsgutachten sind die Prüfprotokolle. Aus diesen Protokollen müssen die Art der Prüfungen und die zutreffenden Parameter wie z.B. bei der Prüfung mit Wasser – Material, Durchmesser der Rohrleitungen, Haltungslängen, benetzte Flächen, Volumen und Füllmengen, zulässige Wasserzugabe, gemessene Wasserzugabe und Prüfdauer – ersichtlich sein Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz der Wasservorkommen, die von der öffentlichen Wasserversorgung zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt werden. Sie sind nach Gefährdungsgrad in die Schutzzonen II bis III B eingeteilt. Die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnungen regeln diese besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz. Beim Bau und Betrieb von Abwassersammelanlagen in diesen Gebieten werden erhöhte Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Abwassersammelanlagen in der Schutzzone II grundsätzlich doppelwandig oder mit einem technisch gleichwertigen Sicherheitsstandard auszugestalten sind. Außerdem ist die Dichtheit der Anlagen durch Sachverständige auf Kosten der Betreiber bei Errichtung, Erweiterung oder wesentlicher Änderung und danach wiederkehrend in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen. Die für den Einsatz in den Schutzzonen II und III A vorgesehenen Abwassersammelbehälter aus Kunststoff mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik müssen im Werk als Ganzes (Monolith) für diesen Verwendungszweck hergestellt worden sein, d. h., Behälter in zweiteiliger Bauweise sowie Behältersysteme sind nicht zulässig. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Kleingärten – Tel.: (030) 9025-1657 oder Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Wasserbehörde – Tel.: (030) 9025-2005 (Sekretariat) zur Verfügung.
Fledermäuse gehören zu den am stärksten bedrohten nachtaktiven Säugetierarten Mitteleuropas. In Städten finden sie viele Quartiere in und an Gebäuden: frostsichere Keller, alte Bunker, Dächer, aber auch Baumhöhlen, die sie rund ums Jahr nutzen. Selbst mitten in der Stadt flattern sie deshalb an Sommerabenden durch Grünanlagen und vor allem über Gewässern. In Berlin gibt es 43 größere Winterquartiere – und das sind nur die bekannten! – Das ist mehr als in jeder anderen europäischen Stadt. Die wichtigsten dieser Quartiere wurden von 2014 bis 2015 rechtlich langfristig gesichert und für die Tiere ausgebaut. Karte zu den Fledermausquartieren 1987 hat Berlin eins der ersten Artenhilfsprogramme in Deutschland aufgelegt, um Daten zu erfassen, die Winterquartiere zu erhalten und sie zu optimieren. 21 solche Quartiere sind seit 1989 neu entstanden oder den Fledermäusen zugänglich gemacht worden. Partner wie die Berliner Forsten oder die Berliner Wasserbetriebe haben mitgeholfen. So wurden etwa Belichtungsschächte von Buschwerk befreit und instand gesetzt. Und in den stillgelegten unterirdischen Sandfiltern und Reinwasserbehälter der Wasserwerke Tegel und Friedrichshagen wurden hunderte neue Versteckmöglichkeiten durch lückige Ziegelmauern, Hohlblocksteine und Flachkästen geschaffen. Fledermäuse aller Art schätzen diese Quartiere, um sicher zu überwintern. Von 2014 bis 2017 wurden 17 Quartiere klimatisiert, mit zusätzlichen Verstecken ausgestattet oder auf andere Art hergerichtet – zum Beispiel im Forsthaus Alte Saubucht, im Schlosspark Biesdorf oder einem alten Keller im Kaniswall. 2016 wurden diese Aktivitäten als „Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt“ ausgezeichnet. Pressemitteilung UN-Dekade-Projekt Auch die Bezirke sind aktiv. Charlottenburg-Wilmersdorf etwa lässt seit 2018 in mehreren ausgewählten Grünanlagen untersuchen, welche Arten vorkommen und wo sie Unterschlupf finden, z.B. im Georg-Kolbe-Hain und im Ruhwaldpark. Vorhandene Habitate werden auf den Erhaltungszustand überprüft. Wo nötig, werden diese instandgesetzt oder mit künstlichen Quartieren Ersatz angeboten. Zu den wichtigsten Winterquartieren gehören die Wasserwerke Friedrichshagen und Tegel, das Fort Hahneberg und die Zitadelle Spandau. Die Zitadelle und auch die anderen Quartiere sind deshalb als Fauna-Flora-Habitat geschützt. Im Winter werden hier jedes Jahr bis zu 700 Fledermäuse gezählt, weit mehr jedoch überwintern unentdeckt im Mauerwerk. Schätzungen gehen davon aus, dass in den Schwärmphasen im Jahresverlauf sogar bis zu 10.000 Tiere die Zitadelle als Quartier nutzen. Die Lage, die verwinkelten Gemäuer mit vielen Nischen und Spalten, die hohe Luftfeuchtigkeit und ausreichend Frostschutz machen die alte Festungsanlage für Fledermäuse so attraktiv. Großes Mausohr, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und das Braune Langohr kommen hier vor. Zuletzt wurden 2018 in einer der Bastionsspitzen 44 Hangelemente angebracht, damit sich die Tiere verstecken können. Außerdem wurden Fenster geschlossen, um das Mikroklima noch zu verbessern. Weitere Maßnahmen wie leichtere Ein- und Ausflugsmöglichkeiten sind in Planung. Entscheidend ist – hier wie in anderen Sommer- und Winterquartieren –, künstliches Licht zu verringern und am besten ganz zu vermeiden: Für Fledermäuse wird es schnell zum unüberwindlichen Hindernis. Helfen Sie Berlins Fledermäusen, in dem Sie Quartiere in und an Gebäuden erhalten oder neu schaffen, im Garten Nachtkerzen und andere heimische Stauden pflanzen, die insekten- und fledermausfreundlich sind, und auf nächtliche Beleuchtung wo immer es geht verzichten. In der Zitadelle Spandau hat das Berliner Artenschutz Team -BAT- e.V. eine Dauerausstellung mit Schaugehege eingerichtet. Wollen Sie sich ehrenamtlich engagieren, wenden Sie sich an die Vereine BAT, Mausohr oder die Deutsche Fledermauswarte. Interessierte und Freiwillige sind auch bei der NABU Fachgruppe BatCity Berlin willkommen. Wenn Sie eine herumirrende oder verletzte Fledermaus finden, kontaktieren Sie bitte sofort BAT e.V. in der Zitadelle Spandau, die Kleintierklinik der FU Berlin oder die NABU-Wildtierstation. Artenschutz am Gebäude BatCities-Berlin Hauptstadt der Fledermäuse
Der II. Oldenburgische Deichband beabsichtigt die Herstellung eines Deckwerks für die Herstellung der Deichsicherheit im Stadtgebiet Brake. In dem Deichabschnitt zwischen D-km 95+300 und D-km 95+400 ist eine stark sanierungsbedürftige Uferwand vorhanden. Zur Sicherung der Deichaußenberme ist geplant die vorhandene Uferwand aus Stahlträgerprofilen und Mauerwerk zurückzubauen, den Geländesprung zu beseitigen und durch ein Deckwerk aus unverklammerten Wasserbausteinen mit einer Fußspundwand zu ersetzen, sowie den Höhensprung zum angrenzenden südlichen Grundstück durch eine abknickende Spundwand zu sichern. Der II. Oldenburgische Deichband hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)) die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Deichbaumaßnahme dient der Herstellung und Erhaltung der Deichsicherheit und erfolgt gemäß § 5 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 NDG (Niedersächsisches Deichgesetz (NDG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 83 - VORIS 28200 04 00 00 000 -), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 388)). Derartige Baumaßnahmen unterliegen nach § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.13 bzw. Nr. 13.16 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht. Der NLWKN hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Das Projekt "Standard Holzbausysteme mit nachwachsenden Rohstoffen zur Förderung der Verwendung von Holz plus nachwachsende Rohstoffe bei öffentlichen Gebäuden, Teilvorhaben 3: Systemanwendung - Durchführung - Optimierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Haas Fertigbau Holzbauwerk GmbH & Co. KG.
Das Projekt "Standard Holzbausysteme mit nachwachsenden Rohstoffen zur Förderung der Verwendung von Holz plus nachwachsende Rohstoffe bei öffentlichen Gebäuden, Teilvorhaben 2: Systemmarketing - Überprüfung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e.V. (HDH).
Origin | Count |
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Bund | 210 |
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Förderprogramm | 190 |
Text | 47 |
Umweltprüfung | 7 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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Englisch | 10 |
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Boden | 184 |
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