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Bau eines Sandfanges in der Gemarkung Schnega

Die Ökologische Station Landgraben-Dumme-Niederung des BUND, Dr.-Koch-Str. 23, 29468 Bergen a. d. Dumme, hat die Genehmigung zum Einbau eines Sandfanges im "Oldendorfer Bach" (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Schnega, Flur 5, Flurstück 49/1, beantragt. Dabei wird der Bach auf einer Länge von ca. 27 m um etwa 12 m verbreitert und um voraussichtlich 1,5 m vertieft. Das Vorhaben bedarf der Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Baugenehmigung nach § 59 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Hierbei war gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Nr. 13.18.1, Spalte 2, der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung, ob eine UVP-Pflicht besteht, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG benannten Kriterien durchzuführen. Bei der nach § 7 Abs. 1 UVPG als überschlägige Prüfung durchzuführenden allgemeinen Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur UVP besteht.

Neubau eines Regenklärbeckens der Stadt Eckernförde an der Preußer Kaserne, Windebyer Noor

Die Stadt Eckernförde baut den alten Sandfang zurück und Errichtet ein Lamellenklärbecken. Es handelt sich um das Einzugsgebiet R44 mit rund 27 ha abflusswirksamen Gebiet.

Errichtung Sandfang und zwei Dämme an Mühlbach und Leubas, Gemeinde Leubas

Vollzug der Wassergesetze; Errichtung eines Sandfanges am Mühlbach (Seitengewässer der Leubas und Zufluss zur Wasserkraftanlage Gräbelesmühle) und Errichtung von zwei Dämmen zwischen Mühlbach und Leubas; Gemeinde Lauben Antragsteller: Manfred Schäffler Kraftwerk, Lauben

Naturnaher Ausbau der Schmalfelder Au südöstlich der Ortslage Bad Bramstedt

Für das Gewässersystem der Schmalfelder Au wurde 2015 eine Machbarkeitsstudie zur Erreichung der Ziele im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erstellt. Es wurden Defizite und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung im Sinne der WRRL aufgeführt. Unter anderem wurde festgestellt, dass im Verlauf der Schmalfelder Au (Wasserkörper br_8c) Maßnahmen notwendig sind, um den guten ökologischen Zustand zu erreichen. Die Maßnahmen wurden in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Der für die Erfüllung der Unterhaltungspflicht zuständige Wasser- und Bodenverband „Gewässerpflegeverband Schmalfelder Au“ beabsichtigt nun einen rund 2 km langen Abschnitt der Schmalfelder Au im Gebiet der Stadt Bad Bramstedt naturnah auszubauen. Der Abschnitt ist zwischen der sog. Jägerbrücke und dem Zusammenfluss mit der Ohlau gelegen. Der o.g. Verband hat der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg einen Entwurf zur Erlangung einer Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG vorgelegt. Er beinhaltet folgende Maßnahmen: • Herstellung von 10 Gewässerverschwenkungen • Herstellung eines naturnahen Sandfanges • Herstellung einer Sekundäraue • Optimierung zweier Sohlgleiten • Anpflanzungen standortgerechter Ufergehölze • landwirtschaftliche Verwertung anfallender Überschussböden außerhalb der natürlichen Talaue Die Maßnahmen dienen folgenden Zwecken: • nachhaltige Verbesserung der Gewässerstrukturen • Entnahme von unnatürlich großen Sedimentfrachten • ökologische Durchgängigkeit der Sohlgleiten im Sinne aktueller Standards Die vorhandenen Mittel- und Hochwasserstände werden nicht erhöht. Die Umsetzung soll ab Mitte August 2020 erfolgen. Für einen Gewässerausbau ist in Nummer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt. Nach § 7 Absatz 1 UVPG ist für solche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Die Prüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Insgesamt ist eine Aufwertung der Funktionen im Naturhaushalt zu erwarten. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 UVPG bekanntgegeben. Sie ist nach § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Bad Segeberg, den 19.03.2020 Kreis Segeberg - Der Landrat - Untere Wasserbehörde

Renaturierung Konstanzer Ach südlich von Knechtenhofen - Abschnitt 1 - in Oberstaufen

Die Konstanzer Ach wird im betrachteten Gewässerabschnitt mit einer Lauflänge von rund 220 m auf eine Länge von rund 260 m verlängert, wodurch sich das mittlere Gefälle von 1,3 % auf 1,08 % reduziert. Das Gewässerbett wird aufgeweitet auf eine mittlere Sohlbreite von ca. 3 m, die Uferböschungen werden abgeflacht und standortgerecht be-pflanzt. Das Sohlsubstrat wird in den Kurven mit einem leichten Quergefälle eingebaut, um den natürlichen Eintiefungsprozess auf der Pralluferseite zu unterstützen und bei Niedrigwasser ausreichende Wassertiefen herzustellen. Der Böschungsfuß der Pralluferseite wird überwiegend durch Lebendfaschinen und Raubäume gesichert. Nur in den Zwangspunkten bei der Brücke, am Kies- und Sandfang und am Abschnittsende (Übergang in Bestandsgerinne) kommen Wasserbausteine zur Ufersicherung zum Einsatz. Im restlichen Bereich werden die Böschungen wechselweise mit Setzstangen und Setzhölzer aus standortgerechten, austriebfähigen Gehölzen und auf der Gleithangseite mit Uferstauden langfristig durch Verwurzelung gesichert. Zusätzlich werden Wurzelstöcke punktuell zur Ufer- und Sohlstabilisierung und als Strukturgeber eingebaut. Im westlichen Bereich ist der Bereich des ökologischen Gewässerausbaus an die Zwangspunkte der Brücke und des Kies- und Sandfangs gebunden und der verfügbare Raum für Gewässer- und Auenentwicklung insgesamt schmäler. Der Vorlandstreifen auf der orografisch linken Seite ab der Böschungsoberkante bis zur Flurstücksgrenze wird als extensives Grünland gestaltet und ist mindestens 3,0 m breit, um die Befahrbarkeit für Unterhaltungsmaßnahmen zu gewährleisten. Im östlichen Abschnitt steht der Konstanzer Ach und ihrem Vorland die Fläche bis zur bestehenden Baum-Strauch-Hecke zur Auenentwicklung Verfügung. Entlang der Grundstücksgrenzen im nördlichen Bereich der Konstanzer Ach wird ein Erdwall mit einer Höhe von 5 bis 60 cm (abhängig vom Bestandgelände) hergestellt. Dadurch wird verhindert, dass die nordöstlich angrenzenden Felder häufiger als im Bestand überschwemmt werden. Gleichzeitig wird ein Retentionsraum im Abschnitt erhöht und die wechselnden Wasserspiegellagen wirken sich positiv auf die Auenentwicklung aus. Der Erdwall wird im nordöstlichen Bereich ab dem Bestandsgehölz mit einer Böschungsneigung von 1:10 Richtung Vorland errichtet, damit dieser befahrbar ist. Das alte Bachbett der Konstanzer Ach wird im westlichen Teil mit Aushubmaterial verfüllt und bepflanzt. Im östlichen Teil (ca. Stat. 0+145 bis 0+265) soll das bestehende Bachbett als Flutmulde zum Teil erhalten bleiben. Bei der Ausgestaltung der Flutmulde wird durch ein entsprechendes Gefälle Richtung Einmündung darauf geachtet, dass nach einem Hochwasser keine Fischfalle entsteht. Die Ufer im Bereich der Einmündung der Flutmulde in das Gewässerbett der Konstanzer Ach werden durch Kehrwasserströmungen hydraulisch stärker belastet. Um dem entgegenzuwirken, werden die Uferbereiche durch Kurzbuhnen, Raubäume und Faschinen gesichert. Um eine ausreichende Dynamik im neuen, mäandrierenden Bachbett sicherzustellen und eine langfristige Verlandung zu vermeiden, sollen bettbildende Abflüsse vollständig durch das neu angelegte Bachbett abfließen. Im Bereich der Außenkurve des ersten Mäanderbogens ist daher ein befahrbarer Ableitdamm vorgesehen. Das alte Gewässerbett der Konstanzer Ach wird in diesem Bereich bis auf die Höhe des Bestandsgeländes aufgefüllt. Die Auffüllung dient zusätzlich als barrierefreie Zufahrt zur Wassertretstelle und sowie für Unterhaltungsmaßnahmen im orografisch rechten Vorlandbereich. Die bestehende Kunststoff-Verrohrung (DN 600) des Grabens, der von Süden im Bereich des Baubeginns den Kiesweg quert und in die Konstanzer Ach mündet, wird durch ein DN 600 Betonrohr ersetzt und weiter vor versetzt und somit an die neue Böschung angepasst. Bei dem bestehenden privaten Brückenbauwerk wird die vorhandene und bereits unterspülte Magerbeton-Kolksicherung der beiden Widerlager ausgebaut und saniert. Zusätzlich wird die bestehende Berollung und Sohlsicherung aus Wasserbausteinen erneuert. Das Brückenbauwerk selbst soll erhalten bleiben. Der bestehende Querriegel aus Beton, der in das Absetzbecken des Kies- und Sandfangs führt, ist stark beschädigt und wird durch eine Anrampung mit Wasserbausteinen ersetzt (Gefälle von ca. 1:4, Höhenunterschied von ca. Δh = 0,7 m, s. Anlage 2.8). Dadurch soll die Durchgängigkeit für sohlorientierte Lebewesen verbessert werden. Die bestehenden Böschungen aus Wasserbausteinen im Bereich des Absetzbeckens bleiben erhalten bzw. werden bei lokalen Beschädigungen stellenweise saniert. Die Befahrbarkeit mit einem kleineren Bagger ist weiterhin gewährleistet. Um den Gewässerbereich und den Talraum der Konstanzer Ach erlebbarer zu machen, soll eine kleine seitliche Ausleitung an als Wassertretstelle ausgebildet werden. Diese befindet sich an der Innenkurve ca. bei Stat. 0+230. Bei Niedrigwasser soll der Abfluss aus ökologischen Gründen zum Großteil im Bachbett verbleiben. Durch die Lage in der Innen-kurve besteht jedoch die Gefahr der Verlandung des Einlaufes in die Wassertretstelle. Um das Geschiebe von der Ausleitung weitgehend fernzuhalten, werden fächerartige deklinante Leitelemente aus Wasserbausteinen angeordnet, die bei Mittelwasser knapp überströmt sind. Die Wassertretstelle wird als durchströmtes, naturnahes Becken, ohne Vertiefung in der Sohle, gestaltet. Der Beckenbereich wird mit einem begehbaren, rauen Steinbelag ausgelegt. Trotz der Leitelemente im Bereich der Ausleitung wird sich vs. ein gewisser Anteil an Geschiebe und Feinteilen im Bereich der Wassertret-stelle ablagern. Im Becken angelandetes Feinsediment kann ggf. durch das Ziehen der Dammbalken am unteren Ende des Tretbeckens ausgespült werden. Gröberes Geschiebe, z.B. nach Hochwasserereignissen, wird im Rahmen des Unterhalts auszuräumen sein. Der Zugang zum Wasser wird durch Treppenstufen aus Naturstein umgesetzt. Als Ruhebänke sind Bänke mit über Kopf hochgezogener Lehne geplant, um einen entsprechenden Windschutz im Ost-West ausgerichteten Konstanzer Tal zu gewährleisten. Der Zugang zur Wassertretstelle erfolgt über einen 1,5 m breiten Weg, der barrierefrei ausgeführt wird. Der Weg ist durch eine begrünte Bankette (Schotterrasen) von 2,0 m auch befahrbar für Fahrzeuge zur Gewässerunterhaltung.

Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Ellerbach M18 und M20

Gegenstand des Planrechtsverfahrens sind die nachfolgend genannten Maßnahmen: - Maßnahme M 18 Sandfang zwischen Stationierung 1+651 und 1+900 - Maßnahme M20 o Durchlass 1 bei Station 2+106 o Durchlass 2 bei Station 1+651 Ziel der Maßnahmen ist es, im Vorhabengebiet die ökologische Durchgängigkeit des Bachlaufes herzu-stellen. Hierzu werden Wanderhindernisse an den zwei Standorten beseitigt. Insgesamt soll durch weitere positive Entwicklungen des Gewässers der gute ökologische Zustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Weiterhin werden durch die neuen größeren Durchlässe Rückstauerscheinungen im Hochwasserfall verkleinert. Der Ellerbach weist eine hohe Sandtransportaktivität auf. Die Herstellung eines naturnahen Sandfangs dient der zukünftigen Reduzierung des Unterhaltungsaufwands.

Lönne Entsorgung GmbH & Co. KG, Lippstadt - Errichtung und Betrieb Abfallbehandlungsanlage

Die Firma Lönne Entsorgung GmbH & Co. KG, Bertramstraße 9, 59557 Lippstadt beantragt die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Abfallbehandlungsanlage) gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf ihrem Grundstück in 59557 Lippstadt, Bertramstraße 9, Gemarkung Lippstadt, Flur 43, Flurstücke 170, 187 und 229. Im Rahmen des derzeitigen Anlagenbetriebes beschäftigt sich die Betreiberin mit der Behandlung von Abfällen aus Öl- und Fettabscheidern sowie aus Sandfängen. Kanalräumgut und Straßenkehricht werden ebenfalls behandelt. Die neu konzipierte Abfallbehandlungsanlage soll die bestehende Anlage im Sinne einer Neuanlage ersetzen. Die entwickelten Verfahren sollen eine umweltschonende Abfallbehandlung gewährleisten, bei der die verwertbaren Anteile aus den Abfällen zurückgewonnen wer-den und das in den Abfällen enthaltene Wasser so aufbereitet wird, dass es dem natürlichen Stoffkreislauf wieder zugeführt werden kann. Zusätzlich soll eine anaerobe Behandlungsstufe errichtet und betrieben werden. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: 1. Errichtung und Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle in der Halle 2 als Betriebseinheit (BE) 1 2. Errichtung und Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für nicht gefährliche Abfälle (Fettabscheiderinhalte) in der Halle 2 als BE 2 3. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Containern in der Halle 2 als BE 3 4. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung (statische Entwässerung) von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in der Halle 2 als BE 3 5. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in der Halle 2 als BE 4 6. Errichtung und Betrieb eines Biofilters zur Reinigung der gefassten Abluft aus den Betriebseinheiten 1 - 3 7. Errichtung und Betrieb einer anaeroben Behandlungsstufe für die in der BE 2 abgetrennten Fette als BE 5 8. Errichtung un Betrieb eines Blockheizkraftwerkes mit einer Leistung von 2 x 150 KW als BE 5 9. Errichtung und Betrieb einer Behandlungsanlage (Entwässerung) für Kanalreinigungsrückstände und Straßenkehricht als BE 6

Errichtung einer geschlossenen Wasserhaltung im Rahmen des Ersatzneubaus der Deutschen Bahn Brücke in Ramelsloh

Mit Antrag vom 20.12.2023 - vollständig vorgelegt am 17.01.2024 – beantragt der Landkreis Harburg, Betrieb Kreisstraßen und Radverkehr bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harburg die wasserrechtliche Erlaubnis für die temporäre Grundwasserhaltung. Hintergrund ist der beabsichtigte Ersatzneubau des Brückenbauwerkes über die Deutsche Bahn-Strecke von Maschen nach Jesteburg bei DB Streckenkilometer 11,576 im Zuge der Rahmelsloher Allee (K9). (Gemarkung Ramelsloh; Flur: 11; Flurstücke: 26/1, 26/2, 26/3) Für die beiden Widerlager ist ein ausgesteifter Spundwandkasten mit Abmessungen von L1 / L2 = 17,335 / 10,72 m vorgesehen. Die Baugrubensohle wird mit BGS = 12,00 m NHN angegeben. Zur fachgerechten Durchführung von Erd- und Gründungsarbeiten ist eine Absenkung des Grundwasserstandes bis 0,50 m unterhalb der Baugrubensohle erforderlich, sodass sich das Absenkziel zu AZ = 11,50 m NHN ergibt. Es ergibt sich ein Absenkmaß von Δh = 2,50 m, das für die Erd- und Gründungsarbeiten durch eine geschlossene Wasserhaltung mit Vakuumspülfiltern zu erzielen ist. Mit der Errichtung der Wasserhaltung soll nach Auskunft des Auftraggebers in der 9. KW begonnen werden. Die Gründungsarbeiten sollen an beiden Widerlagern weitgehend zeitgleich erfolgen, sodass nur kurzzeitig ein Einzelbetrieb der Wasserhaltungen erfolgt. Die Dauer wird auf vier Monate bzw. 120 Tage eingeschätzt. Insgesamt ergeben sich aus dargelegten Berechnungen max. 161.000 m³ Grundwasser, welche im Rahmen der Grundwasserhaltung zurück zu halten sind. Das zutage geförderte Wasser soll nach der Passage von Containern zur Ausfällung von Eisen sowie eines Sandfanges in Gräben geleitet werden. Die Grundwasserqualität wird hierbei regelmäßig durch Analysen kontrolliert.

Strukturmaßnahmen an der Radesforder Au und der Rothenmühlenau

Die Umsetzung der geplanten Maßnahme stellt eine deutliche Verbesserung für die Schutzgüter Tiere und Wasser dar, da naturnahe Gewässerstrukturen geschaffen werden, die Lebensräume im Gewässer darstellen. Die Wertigkeit der Biotope im Untersuchungsraum bleibt erhalten oder wird aufgewertet, auch wenn aus terrestrischen Lebensräumen amphibische und aquatische werden. Der Gewässerlebensraum für Fische, Neunaugen, Wirbellose und Amphibien/Reptilien wird aufgewertet. Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erfolgen für Tiere/biologische Vielfalt nicht. Die Fläche der Maßnahmen wird nicht verbraucht sondern stellt sich nach der Entwicklung innerhalb der Fläche für Natur und Umwelt positiv dar. Für den Boden ergibt sich in der Betriebsphase keine weitere Störung. Das Landschaftsbild hat sich während der Bauphase verändert und bleibt auch während der Betriebsphase verändert. Durch die sukzessive Entwicklung der Gehölzpflanzungen und -entwicklung wird das Gebiet in einen naturnäheren Zustand gebracht, was zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes führt. Kultur- und sonstige Sachgüter werden in der Betriebsphase nicht beeinträchtigt. Weitere negative und erhebliche Umweltauswirkungen auf die Qualitäts- und Schutzkriterien sind nicht zu erwarten, da es sich insgesamt um Maßnahmen im Sinne der EG-WRRL handelt. Die geplanten Maßnahmen entsprechen damit den Zielen der EU-WRRL zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer. Die Ziele des FFH-Gebietes werden durch die Maß-nahmen bei Beachtung von Minimierungsmaßnahmen (u.a. temp. Sandfang) nicht beeinträchtigt. Auch wenn an Radesforder Au und Rothenmühlenau nach BNatSchG Beeinträchtigungen für das Schutzgut Pflanzen und Tiere und Wasser sowie Belastungen durch Lärm während der Bauzeit erfolgen, findet doch langfristig gesehen eine Verbesserung der Biotopstrukturen an und im Gewässer, der Lebensräume und des Landschaftsbildes statt, so dass diese als aus-gleichbar eingestuft werden können. Die Darstellung von Eingriff und Ausgleich gemäß § 14 BNatSchG, sowie die Konkretisierung von Minimierungsmaßnahmen erfolgt im LBP und in der Artenschutzprüfung/FFH-Prüfung als Teil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die Umsetzung von Minimierungsmaßnahmen ist dann Teil der Umsetzung und damit gesichert. Dauerhafte erhebliche nachteilige und nicht ausgleichbare Auswirkungen auf die Schutzgüter gem. Anlage 2 UVPG sind nicht zu erwarten. Insgesamt ist eine Aufwertung der Funktionen im Naturhaushalt zu erwarten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung i.S. des UVPG ist daher aus Umweltgesichtspunkten nicht erforderlich.

Erweiterung der Kläranlage Karsdorf

Es ist geplant, dass künftig das Abwasser der Kläranlagen Laucha (ca. 6.500 Einwohnerwerte (EW)) und Freyburg (ca. 34.000 EW) zur Kläranlage Karsdorf übergeleitet werden soll. Die Kapazität der Kläranlage Karsdorf liegt derzeit bei 51.500 EW und soll entsprechend auf maximal 95.000 EW erweitert werden. Die Erweiterung soll durch Umstellung der Schlammstabilisierung mittels Faulung unter energetischer Nutzung des Biogases erfolgen. Die erforderlichen Baumaßnahmen finden auf dem ca. 6 ha großen Gelände der KA Karsdorf statt und bestehen aus der Errichtung von 8 Bauwerken, sowie kleinerer Nebenbauwerke wie Gasfackel oder Flüssiggasspeicher. Die nördliche Zuwegung soll mit dem Neubau einer etwa 120 m langen Straße, zu geringem Teil außerhalb des Betriebsgeländes, an die örtliche Breite Straße angebunden werden. Hauptmaßnahmen der Erweiterung sind: - Neubau Vorklärung - Neubau Maschinenhaus - Neubau zweier Faulbehälter - Neubau zweier Gasspeicher - Neubau Gasverwertung BHKW und Fackel - Neubau Rechenanlage - Neubau Schlammentwässerung - Umrüstung Schlammspeicher - Ggf. Modernisierung/ Sanierung Sandfang

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