s/mecklenburg vorpommern/Mecklenburg-Vorpommern/gi
Dieser Metadatensatz beschreibt "Badegewässer" als Gebietstyp der Objektart „Bewirtschaftungsgebiet, Schutzgebiet, geregeltes Gebiet“ des INSPIRE Annex- Thema III "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten". Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.
Grundwasserdynamik in Mecklenburg-Vorpommern: Grundwasserhöhengleichen der oberen quartären Grundwasserleiter in Mecklenburg-Vorpommern; Darstellung des Grundwasserfließgeschehens der oberen zusammenhängenden Grundwasserleiter Kartenportal-Thema Grundwasserhöhengleichen (t7_grundwasserhoehengleichen) im Dienst a7_hydrogeologie
- Die Schwarzstorchhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern) erfasst. Die Brutangaben werden vom Landeskoordinator, Herrn Rohde, zusammengestellt. Mit den dabei erfassten Daten wird der Geodatenbestand „Schwarzstorch“ (sst_p.*) jährlich aktualisiert. - Aus diesem wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2000-2022 abgeleitet. - Für die Jahre 2018, 2019 und 2020, 2021, 2022 und 2023 liegen dem LUNG keine Schwarzstorchdatensätze aus der Projektgruppe Großvogelschutz vor, einzelne Datensätze stammen aus Einzelmeldungen der Großschutzgebiete sowie ehrenamtlicher Meldungen oder sind Gutachten (Bspw. Rohde 2022/2023: Schwarzstorch-Analysen in M-V 2022/ 2023) entnommen. Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) vor.
Für die Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale "Boden", "Wasser", "Landschaftsbild" sowie "Arten- und Lebensräume" wurde im Zeitraum 1992-1996 im Auftrag des für Naturschutz zuständigen Ministeriums durch das Ingenieurbüro Wasser und Umwelt Stralsund eine "Landesweite Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale in M-V" erarbeitet. Die Untersuchungsergebnisse geben zum einen Auskunft über den Zustand der einzelnen Naturgüter und ihrer Funktionen im Naturhaushalt, wie auch über den Grad ihrer anthropogenen Beanspruchung, zum anderen enthalten sie eine Bewertung des Zustandes im Hinblick auf die Erfüllung allgemeiner Ziele und Grundsätze des Naturschutzes. Dieses Gutachten ist die Grundlage für die Naturschutzfachplanung und darüber hinaus für andere Fachplanungen bei der Einschätzung ihrer Vorhaben verwendbar. Für jedes Landschaftspotential wurde sowohl eine Analysekarte als auch eine Karte der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Maßstab 1:50.000 erstellt. Daher treten Abweichungen auf, wenn die Rasterdaten (1:25.000, 1:100.000) hinterlegt werden.
• Die naturräumliche Gliederung besteht aus folgenden hierarchischen Ebenen: - Landschaftszonen - Großlandschaften - Landschaftseinheiten - Naturräume • Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (vgl. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien der ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst. - Die terrestrisch Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, die marinen im Maßstab von 1:250.000, und alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.
GIS-Datensatz mit der Abgrenzung der Gebietsteile A, B und C im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Weltweit sind alle UNESCO-Biosphärenreservate in Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen gegliedert. Das gilt auch für die „Niedersächsische Elbtalaue“. Sie ist in die Gebietsteile C (entspricht der Kern- und Pflegezone) sowie B und A (entspricht der Entwicklungszone) unterteilt. Abgestufte Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft sollen ein harmonisches Nebeneinander von Menschen, Tieren und Pflanzen gewährleisten.Der Gebietsteil A besitzt besondere Funktionen für das Leben, Wohnen und Arbeiten der Menschen – kurz: für die regionale Entwicklung. Natur und Landschaft sollen hier verantwortungsvoll genutzt werden. Der Gebietsteil A beinhaltet im Wesentlichen die Ortslagen sowie sonstige durch menschlichen Einfluss besonders geprägte Bereiche. Der Gebietsteil B ist wie ein Landschaftsschutzgebiet geschützt. Er umfasst die vorwiegend nutzungsgeprägte Kulturlandschaft, hat aber auch wesentlichen Anteil an charakteristischen, von naturnahen Standortverhältnissen geprägten Lebensräumen. Dieser Bereich soll insbesondere in Hinblick auf die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung erhalten und entwickelt werden. Der Gebietsteil C genießt einen strengen Schutz – so wie ein Naturschutzgebiet. Ehemalige Naturschutzgebiete sind in die Teilräume des Gebietsteils C überführt worden. Der Gebietsteil C schließt die besonders schutzwürdigen beziehungsweise pflegebedürftigen Teile des Biosphärenreservates ein. Innerhalb des Gebietsteils C sindgesonderte Erholungsbereiche ausgewiesen. Hier dürfen z. B. die Flächen auch abseits der Wegebetreten werden und Hunde außerhalb der Brut- und Setzzeit frei laufen.Freizeitaktivitäten und Nutzungen sind vor allem im Gebietsteil C gesetzlich eingeschränkt. Rote Schilder im Gelände weisen darauf hin, dass hierbesondere Regeln zu beachten sind.Nach dem Biosphärenreservatsgesetz gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten für die verschiedenen Gebietsteile: In den Gebietsteilen A und B sind die Landkreise Lüchow-Dannenberg bzw. Lüneburg als Untere Naturschutzbehörden tätig, im Gebietsteil C ist es die Biosphärenreservatsverwaltung.Die Daten berücksichtigen den durch das "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (Nds. GVBl. Nr. 6/2014)" geänderten Grenzverlauf in der Gemeinde Amt Neuhaus.
Übersicht über das genutzte, das nicht nutzbare und das potenziell nutzbare Grundwasserdargebot in Mecklenburg-Vorpommern, Mai 2012 Karte A0 im Maßstab 1 : 250 000 digitaler Maßstab 1 : 50 000 Kartenportal-Thema Grundwasserressourcen (t4_gwres) im Dienst a7_hydrogeologie
Die Fördergebietsgrenze umfasst die Länder Berlin und Brandenburg und legt die Fläche fest, auf der die Agrarförderung durch diese beiden Länder koordiniert wird. Sie dient der Abstimmung der für die Belange der flächenbezogenen Agrarförderung gültigen Abgrenzung zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Es ist keine von der Landesgrenze zu Niedersachsen abweichende Festlegung einer Fördergebietsgrenze notwendig, da diese Grenze durch die Elbe gebildet wird.
Durch geologische Untersuchungen eines Geländesausschnittes, der durch die TK 25 vorgegeben ist, wird eine vollständige Sammlung aller im Gelände zu gewinnenden Informationen über Art und Aufbau der Gesteine und Schichten durchgeführt. Dazu gehören Aufnahme aller natürlichen und künstlichen Einschnitte, von Bohrsondierungen und Schürfen, Beurteilung des Reliefs. Die Informationen werden analog erfaßt und auf die topographische Karte übertragen (Feldblätter), nach Abschluß der Feldarbeiten werden die hergestellten Karten zur Vervielfältigung aufbereitet (z.B. Druck). Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital u. analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog, digital Drucklegung in 1996
Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Karten zum vorsorgenden Bodenschutz (Bodenfunktionsbereiche, Feldkapazitaet, nutzbare Feldkapazitaet, Luftkapazitaet, effektive Durchwurzelungstiefe, potentielle Nitratauswaschung) und zu den Mooren lt. KBK25
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1594 |
| Europa | 11 |
| Kommune | 47 |
| Land | 2953 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 85 |
| Wissenschaft | 318 |
| Zivilgesellschaft | 96 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 21 |
| Daten und Messstellen | 1137 |
| Ereignis | 22 |
| Förderprogramm | 573 |
| Hochwertiger Datensatz | 22 |
| Kartendienst | 2 |
| Software | 1 |
| Taxon | 142 |
| Text | 537 |
| Umweltprüfung | 90 |
| WRRL-Maßnahme | 797 |
| unbekannt | 858 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 845 |
| Offen | 2815 |
| Unbekannt | 514 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 4162 |
| Englisch | 1033 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 70 |
| Bild | 63 |
| Datei | 455 |
| Dokument | 2286 |
| Keine | 996 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 19 |
| Webdienst | 32 |
| Webseite | 1549 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1281 |
| Lebewesen und Lebensräume | 4174 |
| Luft | 1240 |
| Mensch und Umwelt | 3324 |
| Wasser | 2685 |
| Weitere | 3947 |