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Ärzte im Saarpfalz Kreis Saarland

Ärzte im Saarpfalz Kreis, die Attributtabelle beinhaltet: NAME: Name oder bei mehrfach Benennung Ärzte; VORNAME: Vorname oder bei mehrfach Benennung Anzahl der Ärzte im gleichen Gebäude; ÄRZTE: bei mehrfach Benennung Ärzte mit Titel; WEI ÄRZTE: weitere Ärzte wie Feld ÄRZTE; TITEL: Titel, akd.; PLZ: Postleitzahl; ORT: Ort; HNR: Hausnummer; STRASSE: Straßennamen; TELEFON: Telefon; FACHGEBIE: Fachgebiet, bei mehrfach Benennung Fachgebiet in der Reihenfolge der Ärzte; ZUSATZQUA: Zusatzqualifikation, Fachgebiet bei mehrfach Benennung in der Reihenfolge der Ärzte; X: X Koordinate; Y: Y Koordinate; BEMERKUNG: mehrere Ärzte in gleicher Praxis, Gemeinschaftspaxis; ERFASSER: GDZ beim LVGL Stand: ;

Ärzte im Landkreis Merzig Wadern Saarland

Ärzte im Landkreis Merzig Wadern, die Attributtabelle beinhaltet: NAME: Name oder bei mehrfach Benennung Ärzte; VORNAME: Vorname oder bei mehrfach Benennung Anzahl der Ärzte im gleichen Gebäude; ÄRZTE: bei mehrfach Benennung Ärzte mit Titel; WEI ÄRZTE: weitere Ärzte wie Feld ÄRZTE; TITEL: Titel, akd.; PLZ: Postleitzahl; ORT: Ort; HNR: Hausnummer; STRASSE: Straßennamen; TELEFON: Telefon; FACHGEBIE: Fachgebiet, bei mehrfach Benennung Fachgebiet in der Reihenfolge der Ärzte; ZUSATZQUA: Zusatzqualifikation, Fachgebiet bei mehrfach Benennung in der Reihenfolge der Ärzte; X: X Koordinate; Y: Y Koordinate; BEMERKUNG: mehrere Ärzte in gleicher Praxis, Gemeinschaftspaxis; ERFASSER: GDZ beim LVGL Stand: ;

Ärzte im Landkreis Neunkirchen Saarland

Ärzte im Landkreis Neunkirchen, die Attributtabelle beinhaltet: NAME: Name oder bei mehrfach Benennung Ärzte; VORNAME: Vorname oder bei mehrfach Benennung Anzahl der Ärzte im gleichen Gebäude; ÄRZTE: bei mehrfach Benennung Ärzte mit Titel; WEI ÄRZTE: weitere Ärzte wie Feld ÄRZTE; TITEL: Titel, akd.; PLZ: Postleitzahl; ORT: Ort; HNR: Hausnummer; STRASSE: Straßennamen; TELEFON: Telefon; FACHGEBIE: Fachgebiet, bei mehrfach Benennung Fachgebiet in der Reihenfolge der Ärzte; ZUSATZQUA: Zusatzqualifikation, Fachgebiet bei mehrfach Benennung in der Reihenfolge der Ärzte; X: X Koordinate; Y: Y Koordinate; BEMERKUNG: mehrere Ärzte in gleicher Praxis, Gemeinschaftspaxis; ERFASSER: GDZ beim LVGL Stand: ;

Ärzte im Landkreis St.Wendel Saarland

Ärzte im Landkreis St.Wendel, die Attributtabelle beinhaltet: NAME: Name oder bei mehrfach Benennung Ärzte; VORNAME: Vorname oder bei mehrfach Benennung Anzahl der Ärzte im gleichen Gebäude; ÄRZTE: bei mehrfach Benennung Ärzte mit Titel; WEI ÄRZTE: weitere Ärzte wie Feld ÄRZTE; TITEL: Titel, akd.; PLZ: Postleitzahl; ORT: Ort; HNR: Hausnummer; STRASSE: Straßennamen; TELEFON: Telefon; FACHGEBIE: Fachgebiet, bei mehrfach Benennung Fachgebiet in der Reihenfolge der Ärzte; ZUSATZQUA: Zusatzqualifikation, Fachgebiet bei mehrfach Benennung in der Reihenfolge der Ärzte; X: X Koordinate; Y: Y Koordinate; BEMERKUNG: mehrere Ärzte in gleicher Praxis, Gemeinschaftspaxis; ERFASSER: GDZ beim LVGL Stand: ;

Ärzte im Landkreis Saarlouis Saarland

Ärzte im Landkreis Saarlouis, die Attributtabelle beinhaltet: NAME: Name oder bei mehrfach Benennung Ärzte; VORNAME: Vorname oder bei mehrfach Benennung Anzahl der Ärzte im gleichen Gebäude; ÄRZTE: bei mehrfach Benennung Ärzte mit Titel; WEI ÄRZTE: weitere Ärzte wie Feld ÄRZTE; TITEL: Titel, akd.; PLZ: Postleitzahl; ORT: Ort; HNR: Hausnummer; STRASSE: Straßennamen; TELEFON: Telefon; FACHGEBIE: Fachgebiet, bei mehrfach Benennung Fachgebiet in der Reihenfolge der Ärzte; ZUSATZQUA: Zusatzqualifikation, Fachgebiet bei mehrfach Benennung in der Reihenfolge der Ärzte; X: X Koordinate; Y: Y Koordinate; BEMERKUNG: mehrere Ärzte in gleicher Praxis, Gemeinschaftspaxis; ERFASSER: GDZ beim LVGL Stand: ;

Ärzte im Regionalverband Saarbrücken Saarland

Ärzte im Regionalverband Saarbrücken, die Attributtabelle beinhaltet: NAME: Name oder bei mehrfach Benennung Ärzte; VORNAME: Vorname oder bei mehrfach Benennung Anzahl der Ärzte im gleichen Gebäude; ÄRZTE: bei mehrfach Benennung Ärzte mit Titel; WEI ÄRZTE: weitere Ärzte wie Feld ÄRZTE; TITEL: Titel, akd.; PLZ: Postleitzahl; ORT: Ort; HNR: Hausnummer; STRASSE: Straßennamen; TELEFON: Telefon; FACHGEBIE: Fachgebiet, bei mehrfach Benennung Fachgebiet in der Reihenfolge der Ärzte; ZUSATZQUA: Zusatzqualifikation, Fachgebiet bei mehrfach Benennung in der Reihenfolge der Ärzte; X: X Koordinate; Y: Y Koordinate; BEMERKUNG: mehrere Ärzte in gleicher Praxis, Gemeinschaftspaxis; ERFASSER: GDZ beim LVGL Stand: ;

Landesforschungsförderung: 2023 rund zwölf Millionen Euro für 73 Vorhaben bewilligt

Sachsen-Anhalts Forschungsförderung ist weiter stark gefragt: 2023 hat das Wissenschaftsministerium 73 Vorhaben im Gesamtvolumen von rund zwölf Millionen Euro bewilligt – damit sind die Mittel für dieses Jahr nahezu komplett gebunden. Unterstützt werden vor allem Forschungsprojekte der Universitäten Halle und Magdeburg inklusive Hochschulmedizin sowie der vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes, aber auch Vorhaben außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Dazu sagt Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann : „Die Forschungsförderung des Landes ist ein wichtiger Baustein unserer Wissenschaftspolitik. Mithilfe der Unterstützung können kluge Köpfe an heimischen Universitäten und Hochschulen zu relevanten Themen neues Wissen schaffen, das die Gesellschaft weiterbringt. Daher wollen wir die Forschungsförderung in den nächsten Jahren auf hohem Niveau fortführen.“ Ein ganz aktuelles Projekt, das zudem Wissenschaft und Umwelt verbindet, ist das Forschungsvorhaben „E.ZE.SA: Erregerspektrum von Zecken in Sachsen-Anhalt“ des Universitätsklinikums Magdeburg. In Kooperation mit dem Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin aus Hamburg und der Ruhr-Universität-Bochum gehen die Forschenden der Frage nach, wie sich Klimaerwärmung und Globalisierung auf die Zeckengefahr in Sachsen-Anhalt auswirken. In einer ersten Phase wurden dabei zwischen Juli 2019 und April 2020 Zeckenfunde von Beschäftigten der landeseigenen Forstbetriebe gesammelt und analysiert. Dabei wurden vorwiegend zwei Arten gefunden: Auwaldzecken und der Gemeine Holzbock. In der zweiten Projektphase soll nun in den nächsten zwei Jahren zusätzlich erforscht werden, welche Erreger durch die bis Ende 2024 gefundenen Zecken auf das Forstpersonal übertragen werden; dies wird vom Wissenschaftsministerium mit rund 146.000 Euro im Rahmen der Landesforschungsförderung unterstützt. „Am Ende der zweiten Projektphase hoffen wir, belastbare wissenschaftliche Evidenz generiert zu haben, die als Fundament für künftige Risikoabschätzungen hinsichtlich zeckenübertragbarer Zoonosen dienen könnte“, sagt Prof. Antonios Katsounas, Leiter des „E.Ze.SA“-Projektes am Universitätsklinikum Magdeburg und Leiter der Sektion Klinische Infektiologie und Internistische Intensivmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum der Ruhr-Universität Bochum. Hintergrund ist, dass die Ausbreitung heimischer und exotischer Zeckenarten durch steigende Temperaturen, veränderte Niederschläge sowie den globalen Reise- und Warenverkehr begünstigt wird. Das Forschungsprojekt soll vor allem dazu dienen, das Risiko für Zeckenstiche und eine folgende Infektion in Sachsen-Anhalt und Deutschland besser abzuschätzen sowie die Prävention von durch Zecken übertragenen Krankheiten zu verbessern. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .

§ 108 Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt

§ 108 Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur errichtet einen Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (Ausschuss). Dem Ausschuss obliegt es Entwicklungen im Bereich der medizinischen Ausstattung fortlaufend zu verfolgen, den Stand der medizinischen Erkenntnisse zu ermitteln und festzustellen, Empfehlungen zur Einrichtung der medizinischen Räumlichkeiten zu geben. Bei der Feststellung des Standes der medizinischen Erkenntnisse sind insbesondere der jeweilige Schiffstyp, die Anzahl der Personen an Bord, der Einsatzzweck, das Fahrtgebiet, die Art, die Dauer und das Ziel der Reisen sowie einschlägige national und international empfohlene ärztliche Normen zu berücksichtigen. (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den vom Ausschuss festgestellten Stand der medizinischen Erkenntnisse im Verkehrsblatt oder im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Die Berufsgenossenschaft kann eine Bekanntmachung nach Satz 1 nachrichtlich auf ihrer Internetseite veröffentlichen. (3) Der Ausschuss besteht aus einer Vertreterin oder einem Vertreter des seeärztlichen Dienstes der Berufsgenossenschaft, des funk- oder satellitenfunkärztlichen Dienstes mit fachärztlicher Beratung, der für die Gesundheitsangelegenheiten zuständigen Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg, wobei die Person in der Schifffahrtsmedizin erfahren sein muss, des auf Grund des Abkommens der Länder über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin eingerichteten Arbeitskreises der Küstenländer für Schiffshygiene, wobei die Person in der Schifffahrtsmedizin erfahren sein muss, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, der Reeder und der Seeleute. Ferner gehören dem Ausschuss mit beratender Stimme an: eine weitere Vertreterin oder ein weiterer Vertreter der Berufsgenossenschaft mit Befähigung zum Richteramt, zwei von der Bundesapothekerkammer benannte, in der Schiffsausrüstung erfahrene Apothekerinnen oder Apotheker, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Maritime Medizin, die oder der nicht zugleich den in Satz 1 genannten Einrichtungen angehört. Den Vorsitz führt eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die oder der kein Stimmrecht hat. Die in Satz 1 Nummer 1 bis 7 bezeichneten Personen müssen hinsichtlich der medizinischen Behandlung und Versorgung von Personen an Bord oder hinsichtlich der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Medizinprodukten fachkundig sein; die in Satz 1 Nummer 8 bis 10 bezeichneten Personen müssen Inhaber eines Befähigungszeugnisses für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen sein oder über gleichwertige Seefahrterfahrung einschließlich praktischer Kenntnisse in der medizinischen Betreuung an Bord verfügen. (4) Der Ausschuss ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig. Der Ausschuss tagt nicht öffentlich. Über die Beratungen ist, mit Ausnahme der gefassten Beschlüsse, gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind; er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Außerhalb von Sitzungen können Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst werden, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht; in diesem Falle bedarf ein Beschluss der Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder. (5) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beruft die Mitglieder des Ausschusses auf Vorschlag der entsendungsberechtigten Behörden und sonstigen Einrichtungen für die Dauer von drei Jahren. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter zu berufen. Wiederberufung ist zulässig. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann einen Vorschlag nur zurückweisen, wenn die vorgeschlagene Person die notwendige Fachkunde nicht besitzt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ferner, soweit im Einzelfall ein besonderer fachlicher Bedarf besteht, je eine Vertreterin oder einen Vertreter des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin im Hinblick auf tropenmedizinische Belange, des Paul-Ehrlich-Instituts im Hinblick auf Belange des Impfschutzes und der Anwendung von Sera und Impfstoffen, des Robert-Koch-Instituts im Hinblick auf die Bekämpfung und Verhütung von Infektionskrankheiten oder der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Hinblick auf besondere Belange der Seefischerei zu beratenden Mitgliedern des Ausschusses auf Vorschlag der genannten Einrichtungen zu berufen; die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bei sonstigem Bedarf weitere Personen benennen, die beratend an Sitzungen des Ausschusses teilnehmen können. (6) Die Geschäftsführung des Ausschusses obliegt der Berufsgenossenschaft; sie nimmt an den Sitzungen teil. Stand: 03. Dezember 2015

Hochtonaudiometrie und lärmbedingter Hörschaden - ein Beitrag zur Prävention durch Früherkennung eines vulnerablen Gehörs?

Das Projekt "Hochtonaudiometrie und lärmbedingter Hörschaden - ein Beitrag zur Prävention durch Früherkennung eines vulnerablen Gehörs?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Düsseldorf, Universitätsklinikum Düsseldorf, Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin durchgeführt. Da zwischen dem Hörverlust (HV) im Standardaudiogramm und dem HV im Hochtonbereich (9 bis 16 kHz) ein enger Zusammenhang besteht, wurde aufgrund spezifischer Merkmale gefolgert, dass der HV im Hochtonbereich prognostischen Wert für lärmbedingte Gehörschäden haben könnte. In der NaRoMI-Studie wurden u.a. akustische Kenngrößen für die berufliche Lärmexposition ermittelt. Zusätzlich wurden 500 Personen otologisch untersucht und audiometriert (einschl. Hochtonaudiometrie). Die Auswertung dieses Untersuchungsabschnitts erfolgte im Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin der Universität Düsseldorf. Im Standardaudiogramm findet sich zwischen 3 und 8 kHz wie erwartet eine deutliche Progredienz des HV mit zunehmendem Alter, der in den jüngeren Altersklassen eine Senke bei 6 kHz aufweist. Im Hochtonbereich schreitet der HV in allen Altersdekaden fort mit einer weiteren Senke zwischen 11,2 und 14 kHz, - hier vor allem bei den Älteren. Ein Effekt der Lärmexposition zeigt sich nur zwischen 3 und 8 kHz, in den sehr hohen Tönen nicht mehr. Die bessere Hörfähigkeit der Frauen zwischen 3 und 9 kHz gleicht sich im Hochtonbereich aus. In der multivariaten Analyse sind wie erwartet die jeweils benachbarten Frequenzen am bedeutsamsten. Sehr aufschlussreich ist es, dass im Standardaudiogramm die Hörfähigkeit darüber hinaus von anderen Prädiktoren beeinflusst wird als im Hochfrequenzbereich. Das Risiko eines Hörschadens (größer 40 dB bei 3 kHz) wird im Standardaudiogramm von Geschlecht (OR 4,5; CI95 Prozent 1,5/14,2), Alter (OR für 10 Jahre 1,9; CI95 Prozent 1,2/3,0), Rauchen (OR 2,2; CI95 Prozent 1,2/4,1) und Schulbildung (OR 1,52; CI95 Prozent 1,0/2,1) bestimmt. Im Hochtonbereich dominiert das Alter. Die mit verschiedenen Auswertestrategien erhaltenen Ergebnisse zur Vorhersage des HV im Standard- bzw. Hochtonbereich sind durchgängig konsistent. Aufgrund des höheren Alters und der insgesamt niedrigen Lärmbelastung der Probanden sind die Beziehungen zwischen Lärm und Hörschaden schwach. Die Frage der Frühwarnfunktion der Hochtonaudiometrie im Hinblick auf lärmbedingte Hörschäden kann angesichts des Mangels an jungen Probanden nicht definitiv beantwortet werden. Nichtsdestoweniger lässt sich für diese Studie festhalten, dass im Hochtonbereich keine längerfristigen Schäden festgestellt werden konnten, die einer Lärmexposition zuzuschreiben wären.

Teil Fraunhofer IGB

Das Projekt "Teil Fraunhofer IGB" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik, Institutsteil Straubing, Bio-, Elektro- und Chemokatalyse durchgeführt. Der Ersatz von fossilen durch nachwachsende Rohstoffen ist eine zentrale Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Chitin, das zweithäufigste Biopolymer der Welt, hat das Potential zur Lösung dieser Herausforderung beizutragen. Chitin kann aus Pilzen, Insekten und Krustentierschalen gewonnen werden. Allein in Kanada fielen im Jahr 2016 mehr als 130.000 Tonnen Krustentierschalen als Abfallstoff der Fischereiindustrie an. In der EU fallen jährlich rund 750.000 Tonnen solcher Abfälle an. Aktuell wird dieser Abfallstrom kaum genutzt und landet größtenteils auf Deponien. Bei Entsorgungskosten von rund 7500 Euro /t, ist diese Vorgehen weder nachhaltig noch wirtschaftlich sinnvoll. Der daraus resultierende geringe Preis für dieses Abfallprodukt der Fischerei- und Lebensmittelindustrie in Verbindungen mit seinen natürlichen Eigenschaften wie Bioabbaubarkeit, Biokompatibilität, antimikrobielle Eigenschaften und der nicht vorhandenen Toxizität machen Chitin zu einem interessanten Rohstoff insbesondere für die Medizin- und Pharmabranche. Chitin kommt als Rohstoff sowohl für die Herstellung von neuen bio-basierten Materialen für den 3D-Druck, wie auch für die Produktion von antimikrobiellen Wirkstoffen in der Tierernährung in Frage. Bisher ist der Einsatz von Chitin im Kunststoffbereich nicht möglich. Deshalb ist die Entwicklung von Verfahren zur selektiven Funktionalisierung von Chitin hin zu einem thermoplastischen Biopolymer von zentraler Bedeutung. Zusätzlich erprobt das ChitoMat-Projekt die Möglichkeit Antibiotika durch Chitin-Derivate zu ersetzen.

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