Die aktuelle Gesamtartenliste der Süßwasserfische und Neunaugen Deutschlands umfasst 111 etablierte Arten, von denen 21 durch den Menschen nach Deutschland eingeschleppt wurden. Wanderfische, die wie der Europäische Aal zeitweise im Süßwasser leben, jedoch zum Laichen ins Meer ziehen, werden in der Roten Liste der Meeresfische behandelt. In Bächen, Ober- und Unterläufen der Flüsse und in breiten Strömen siedeln ganz unterschiedliche und jeweils charakteristische Fischgemeinschaften – der Grund dafür sind Unterschiede in Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt, Strömungsgeschwindigkeit und der Beschaffenheit des Gewässergrundes. Die Leitarten dieser Gemeinschaften waren namengebend für Forellen-, Äschen-, Barben- und Brachsenregion. Im schwach salzigen Mündungsbereich der Flüsse, der Kaulbarsch-Flunderregion, leben bereits Arten, die in der Roten Liste der Meeresfische und -neunaugen behandelt werden. Stillgewässer wie Seen und Teiche besitzen eigene Fischgemeinschaften. Aktuell werden 52 % der bewerteten Süßwasserfischarten und Neunaugen als bestandsgefährdet oder bereits als ausgestorben eingestuft. Nur 36 % der Arten gelten als ungefährdet. Der Rest ist entweder extrem selten (4 %), steht auf der Vorwarnliste (7 %) oder kann aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht eingestuft werden (1 %). Zu den Hauptgefährdungsursachen zählen Gewässerverschmutzung sowie die frühere Begradigung der Flüsse und der Uferverbau. Infolge dieser Eingriffe fehlen vielerorts strömungsberuhigte Altarme und flach überschwemmte Auen, in denen sich die Fischbrut ungestört entwickeln kann. Auch Querbauwerke wie Wehre und Talsperren, die zu einer Unterbrechung der historischen Wanderrouten führen, sind ein Grund für den Rückgang zahlreicher Arten. Darüber hinaus gibt das Schwinden von Süßwasserfisch- und Neunaugenbeständen durch die in den letzten Jahren vermehrt auftretenden Dürresommer einen Ausblick auf die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels. (Stand Oktober 2022) Freyhof, J.; Bowler, D.; Broghammer, T.; Friedrichs-Manthey, M.; Heinze, S. & Wolter, C. (2023): Rote Liste und Gesamtartenliste der sich im Süßwasser reproduzierenden Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) Deutschlands – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (6): 63 S.
Folgend aufgeführt sind die insbesondere für Angler wichtigen Regelungen in Auszügen aus der Berliner Landesfischereiordnung. Der vollständige Text ist unter Rechtsvorschriften einzusehen und herunterzuladen. vom 12. Dezember 2001 (GVBl. S. 700), zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Berliner Landesfischereiordnung vom 27. Oktober 2025 (GVBl. S. 551) Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) In Auszügen § 8 Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße, Fischen nach Besatzmaßnahmen (1) Es ist verboten, den in der Anlage 1 genannten Fisch-, Neunaugen-, Krebs- und Muschelarten (nachfolgend Fische genannt) während der Schonzeiten, oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, nachzustellen, sie vorsätzlich zu fangen oder zu töten. Als Mindestmaß gilt bei Fischen der Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse, bei Krebsen von der vorderen Spitze des Kopfpanzers bis zum Ende des Schwanzes bei flach ausgelegtem Hinterleib. ….. (4) Für die in der Anlage 2 aufgeführten Fische gelten die Bestimmungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht. ….. § 9 Zurücksetzen von Fischen (1) Untermaßige Fische oder während der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend in das Fanggewässer zurückzusetzen. (2) Fische im Sinne des Absatzes 1, die nicht überlebensfähig sind, sind sofort zu töten und in das Fanggewässer zurückzusetzen. Deren Mitsichführen oder Verwertung ist unzulässig. (3) Das Fangen und Zurücksetzen von Fischen mit dem ausschließlichen Ziel, ihre Maße oder äußeren Merkmale zu dokumentieren, ist verboten. Die untere Fischereibehörde kann im Einzelfall zu fischereiwirtschaftlichen oder fischereiwissenschaftlichen Zwecken Ausnahmen zulassen. (4) Nicht heimische Fische und gebietsfremde Arten dürfen nach dem Fang nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden. ….. § 12 Fischfang mit Ködern (1) Es ist verboten, lebende Fische und andere lebende Wirbeltiere sowie Fische, die einem Fangverbot nach § 8 Abs. 1 Satz 1 unterliegen, als Köder zu verwenden. …… (2) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische. …. § 14 Hälterung und Transport von Fischen (1) Zum Hältern (zeitlich befristete Aufbewahrung von lebenden Fischen ohne Fütterung) von Fischen dürfen nur hinreichend geräumige Netze, Behälter, Becken und andere Vorrichtungen verwendet werden, die eine Hälterung mit ausreichender Sauerstoff- und Wasserversorgung gewährleisten und die durch Güte, Material, Form und Größe vermeidbare Schädigungen der Fische ausschließen. Der Zeitraum der Hälterung ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken. (2) Mit der Handangel gefangene Fische dürfen nur mit Setzkeschern und längstens bis zum Ende des Fangtages gehältert werden. Ein Setzkescher muss aus knotenlosem textilem Material bestehen, mindestens 3,50 Meter lang sein und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50 Metern aufweisen. Setzkescher sind durch geeignete Vorrichtungen auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen zu sichern und weitgehend unter Wasser aufzustellen, sodass die gehälterten Fische frei schwimmen können. (3) In Wasserstraßen ist das Hältern von Fischen nur dann zugelassen, wenn der Hälter gegen Sog oder Wellenschlag gesichert ist. Die Verwendung von Setzkeschern ist verboten bei starkem Wellenschlag, in Gewässern mit erheblichem Sog und Schwall durch Schiffs- oder Motorbootverkehr sowie von nicht verankerten Wasserfahrzeugen aus. (4) Mit der Handangel gefangene und gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden. (5) Für den Transport von lebenden Fischen gilt Absatz 1 sinngemäß. § 15 Verbotene Fischereigeräte und Fangmittel Es ist verboten, beim Fischfang 1. mechanische und chemische Betäubungsmittel oder 2. künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken oder 3. Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln oder 4. mehr als 3 Haken je Handangel oder 5. Pilker mit einem Gewicht von über 30 Gramm anzuwenden oder 6. hinter Fahrzeugen Angeln zu schleppen. ….. § 18 Angelfischerei (1) Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischangel). (2) Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder. (3) Das Ausüben der Angelfischerei mit mehr als zwei Handangeln ist verboten. Bei der Ausübung des Fischfangs unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch die angelnde Person zu beaufsichtigen. Köderfischsenken und Raubfischköder dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden. (4) Bei der Ausübung der Angelfischerei dürfen pro Person und Fangtag höchstens 500 Gramm Nassgewicht Lockfuttermittel in das jeweilige Gewässer eingebracht werden. Ein vorrätiges Einbringen von Lockfuttermittel im Sinne eines dem Fangtag vorausgehenden Anfütterns von Fischen ist verboten. Die untere Fischereibehörde kann im Einzelfall zu fischereiwirtschaftlichen oder fischereiwissenschaftlichen Zwecken Ausnahmen den Sätzen 1 und 2 zulassen. Wird ein Antrag im Rahmen der Anzeige nach § 23 Absatz 2 gestellt, gilt die Ausnahme nach Satz 3 als zugelassen, wenn die untere Fischereibehörde den Antrag nicht spätestens 14 Tage nach dessen Eingang ablehnt. (5) Bei der Ausübung der Angelfischerei dürfen pro Person und Fangtag höchstens drei Fische der Arten Aal und Zander angelandet oder bei sich geführt werden. Der Fang anderer Fischarten bleibt davon unberührt. Dies gilt nicht in bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft, der Fischzucht und -haltung. ….. § 23 Begriffsbestimmung und Zulässigkeit von Angelveranstaltungen (1) Als Angelveranstaltung gilt die gemeinschaftliche Angelfischerei, deren Zeitpunkt, Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung von der veranstaltenden Person festgelegt werden. (2) Angelveranstaltungen sind der unteren Fischereibehörde mindestens einen Monat vor Beginn anzuzeigen. (3) Angelveranstaltungen sind verboten, wenn sie aus Wettbewerbsgründen, insbesondere zur Erzielung von Geld-, Sach- und sonstigen Preisen sowie zur Erlangung von Pokalen, durchgeführt werden. (4) Angelveranstaltungen mit fischartlicher Erfassung des Fanges sind nur dann zulässig, wenn der nach dem geltenden Tierschutzrecht erforderliche vernünftige Grund gegeben ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fischen dem Fang von Fischen zur menschlichen Ernährung dient oder im Rahmen der Erfüllung der Hegepflicht nach § 3 Absatz 3 Satz 1 des Berliner Landesfischereigesetzes und nach einer Hegebeauftragung durch die Fischereiberechtigte, den Fischereiberechtigten, die Fischereipächterin oder den Fischereipächter erfolgt. ….. Mindestmaße und Schonzeiten der Fische gemäß § 8 Absatz 1 , Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1 Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten gemäß § 8 Absatz 4 , Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 2
Auf dieser Seite stellen wir alle Rote-Liste-Daten der jeweiligen Organismengruppe zum Download zur Verfügung und geben Hinweise zu deren Verwendung. Der Download Rote-Liste-Daten als ZIP-Datei enthält: Für den neuen Rote-Liste-Zyklus 2020 ff. stehen bereits folgende PDF der gedruckten Ausgabe als Download zur Verfügung: Rote Liste der Säugetiere , Rote Liste der Reptilien , Rote Liste der Amphibien , Rote Liste der Süßwasserfische, Rote Liste der Meeresfische ; die barrierefreien PDF sind ebenfalls in der ZIP-Datei enthalten. Die neue Rote Liste der Brutvögel wurde bisher nur in den „Berichten zum Vogelschutz“ 57 (2020) veröffentlicht, die Gefährdungseinstufung der Vögel ist beim DDA zu finden.
With its 260,000 catalogued specimens, the ichthyological collection of the LIB at the Hamburg site hosts the largest fish collection of Germany. The collection comprises specimens from more than 8,000 fish species representing about a quarter of all known fish species worldwide. The collection includes more than 3,100 type specimens from about 500 valid species. About 98% of the collection material is stored in 70% ethanol in glass jars or stainless steel tanks. The collection also contains some specimen fractions such as skin preparations, dried skeletons, skulls, jaws, scales and otoliths, as well as DNA samples, photographs, x-rays and related publications. The fish collection is world-wide in coverage and comprises marine, freshwater and diadromous species. Marine fishes are mainly represented by lots from the Atlantic Ocean and adjacent waters, especially from the North and Baltic Seas. The collection comprises also comprehensive material from the deep sea and coral reefs of the Pacific and Indian Oceans. The Myctophidae, a marine family of Actinopterygii, comprises more than 4,800 lots, the highest number of catalogued lots of a family in the collection. Elasmobranchii are mainly represented in the collection with the family Rajidae, comprising more than 1,400 lots. Extensive material of freshwater fishes stems from Europe, Asia and Africa as well as from South and Middle America. The majority of the holdings of the fish collection is digitalized.
Um die lückenhaft über große Flächen und oft unberechenbar verteilten Meeresressourcen zu nutzen, fliegen Albatrosse und Sturmvögel oft Hunderte von Kilometern pro Tag und füttern ihre Küken selten. In marinen Ökosystemen unter starkem anthropogenem Einfluss wird die Verfügbarkeit von Beute oft durch die Anwesenheit der Fischereifahrzeuge verändert, die große Mengen an Abfällen wie Innereien von verarbeitetem Fisch, Nichtzielarten und zu kleine Fische verwerfen. Dadurch erzeugen sie nicht nur eine vorhersehbare und reichliche Nahrungsquelle für Seevögel, sondern Fischerei-Abfälle erschließen Seevögeln auch den Zugriff auf demersale Organismen wie Bodenfische als neuartige Nahrungsquelle. In vielen fischreich genutzten Meeresgebieten stellen Abfälle daher einen großen Anteil der Nahrung von Seevögeln. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Ernährungsökologie der Seevögel haben. Das Ziel der geplanten Studie ist es, unser Verständnis von Verhaltensanpassungen als Reaktion auf Änderungen in der Verfügbarkeit von Beute zu vertiefen. Wir schlagen dazu eine Fallstudie an Sturmtauchern Calonectris diomedea im Mittelmeer vor, einer Art, die sowohl natürliche Beute als auch Fischereiabfälle als Nahrung nutzt. Um das Ausmaß und die Auswirkungen der Nahrungsquellen zu bewerten, werden wir eine Kombination aus GPS-Tracking, Messungen der Stoffwechselrate mit 2 Methoden (Beschleunigungsdaten und Schwerwassermethode) und nicht-invasive genetische Nahrungsbestimmung verwenden. Wir werden untersuchen, ob die Nutzung der Fischereiabfälle durch die Sturmtaucher als Reaktion auf geringe Verfügbarkeit von ihrer natürlichen Beute auftritt oder ob diese Art sich an die neue Nahrungsquelle angepasst hat, und sie unabhängig von der Verfügbarkeit ihrer natürlichen Beute regelmäßig nutzt. Darüber hinaus werden wir erfahren und neue Brutpaare vergleichen, um zu bewerten, wie die Qualität von Alttieren dieses Verhalten beeinflusst, sowie die Energiebilanz der natürlichen Beute und von Fischereiabfällen vergleichen.
Anthropogene CO2 Emissionen werden zum Teil von den Ozeanen absorbiert und führen zu erniedrigten marinen pH und Karbonatwerten, dieser Prozess wird Ozeanversauerung genannt. Ozeanversauerung geht mit Ozeanerwärmung einher, zusammen bedrohen beide Umweltveränderungen das Leben im Meer. Fische wurden bisher als recht unempfindlich gegenüber diesen Veränderungen im Meerwasser eingeschätzt, da sie über hoch entwickelte Säure-Base- und Ionenregulation verfügen. Daher haben nur wenige physiologische Studien den Einfluss von Hyperkapnie auf die Physiologie und das Verhalten von Fischen untersucht, und häufig wurden dabei auch CO2 Partialdrücke eingesetzt, die weit jenseits der vom IPCC prognostizierten Werte für die nahe Zukunft liegen. Weiterhin wurden bisher nur wenige Lebensstadien untersucht, obwohl es immer mehr Anhaltspunkte dafür gibt, dass besonders die frühen Lebensstadien, die noch nicht über voll ausgeprägte homeostatische Kapazitäten und Verhaltenrepertoire verfügen, besonders empfindliche gegenüber OAW reagieren. Weiterhin lassen viele aktuelle Studien eine integrative Analyse von physiologischen Antworten auf zellulärer, Gewebe- und Ganztierebene vermissen, außerdem fehlt uns ein generelles Verständnis des evolutionären (generationenübergreifenden) Anpassungspotentials von Fischen an den Klimawandel. FITNESS versucht kritische Wissenslücken zu schließen, indem die synergistischen Auswirkungen von OAW auf Zell-, Gewebe- und Ganztierebene an verschiedenen Lebensstadien (Embryonen, Larven, Jungfische und Adulte) an warm-temperaten Wolfsbarschen (Dicentrarchus labrax) untersucht werden. Dabei untersucht FITNESS die physiologischen Reaktionen zwischen F0 und F1 Generationen von Fischen, von denen bereits die Elterntiere verschiedenen OAW-Szenarien ausgesetzt waren; weiterhin werden auch Wildpopulationen untersucht. Damit bereitet FITNESS den Weg für eine ganzheitlichere Analyse der Populationsakklimatisation und -adaptation, indem phänotypische Veränderungen mit Darwin'schen Fitnessfaktoren verknüpft und die Vererbbarkeit physiologischer Schlüsselparameter untersucht werden. Um weiterhin unser Ursache-Wirkungs-Verständnis von OAW voran zu treiben, werden konzeptionelle Modelle eingesetzt, die die Antworten auf Zell-, Gewebe- und Ganztierebene parametrisieren und in physiologisch-bioenergetische Modelle einfließen lassen, um mögliche Anpassungskapazitäten und Abstriche in Wachstum, Reproduktion und Mortalitätsrisiko abzuschätzen. FITNESS profitiert dabei von den großzügigen Aquakulturkapazitäten in Frankreich, in denen eine große Anzahl von Fischen (größer als 1000) über zwei Generationen hinweg sowohl unter Labor- als auch unter Feldbedingungen verfolgt werden kann. Weiterhin kommen FITNESS die enge Zusammenarbeit mit aktuellen Ozeanversauerungsprojekten in Deutschland (BIOACID) und Portugal zugute, die sich mit Kalt- bzw. Warmwasserfischen beschäftigen und somit Vergleiche über einen weiten Bereich von Temperaturfenstern erlauben.
This dataset documents field investigations on the biological effects of legacy World War I munitions on marine organisms, with a focus on shipwreck sites in the North Sea. Three historically well-documented wrecks were selected: the light cruiser SMS Mainz, the minelayer SMS Ariadne, and the submarine UC30. These wrecks were chosen based on detailed archival information regarding their sinking circumstances and cargo, their unambiguous identification, and their accessibility for scientific diving operations. As a munition-free control, a reference area outside known wreck fields was sampled (Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund). The flatfish Limanda limanda (dab) was selected as a sentinel species. Sampling was conducted during several cruises with the research vessel Heincke (HE 573, April 2021 – SMS Mainz; HE 596, April 2022 – UC30 and SMS Ariadne; HE 607, September 2022 – UC30; HE 613, February 2023 – SMS Ariadne) and with the Uthörn (May 2022 – reference site). Fish were caught using bottom trawls deployed as close as possible to the wreck structures. Captured fish were transferred to seawater tanks prior to dissection. Each specimen was measured, weighed, and assessed biometrically to calculate condition factors as indicators of general health. Subsequent processing included macroscopic examination of livers for pathological alterations (e.g., fatty liver, nodules, bile stasis, tumor formation). Liver tissue was partitioned for histological analysis (H&E staining after methacrylate embedding), histochemical biomarker assays (lipofuscin accumulation, neutral lipids, lysosomal membrane stability), and biochemical measurements. Enzyme activities of catalase (CAT) and glutathione S-transferase (GST) were quantified in liver and muscle homogenates using spectrophotometric assays and normalized to protein content. Both otoliths were extracted for age determination, dried, embedded in resin, and microscopically examined under variable light intensities to identify annual growth rings. The resulting dataset integrates biometric data, liver pathology, histological and histochemical biomarkers, enzyme activity profiles, and otolith-based age determinations from dabs collected at munition-affected shipwrecks and a reference site. It provides a standardized and comprehensive resource to evaluate the potential toxicological effects of World War I munitions on marine fish populations in the North Sea.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 181 |
| Europa | 20 |
| Kommune | 3 |
| Land | 5 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 244 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 108 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 70 |
| Taxon | 93 |
| Text | 10 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 109 |
| Offen | 183 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 171 |
| Englisch | 232 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 1 |
| Datei | 110 |
| Dokument | 73 |
| Keine | 93 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 20 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 185 |
| Lebewesen und Lebensräume | 295 |
| Luft | 70 |
| Mensch und Umwelt | 263 |
| Wasser | 274 |
| Weitere | 250 |