Am 30. August 2018 kritisierte der WWF die Empfehlung für eine MSC-Zertifizierung der Krabbenfischerei an der Nordseeküste und legte Einspruch dagegen ein. Ein Teil der Krabbenfischerei findet im Nationalpark Wattenmeer und anderen Meeresschutzgebieten statt. Dies erfordere eine besondere Vorsorge. Der WWF fordert daher auch den MSC auf, strengere Anforderungen für Fischerei in Schutzgebieten in seinen Standard aufzunehmen. Seit vielen Jahren bemüht sich die Krabbenfischerei schon vergeblich um eine MSC-Zertifizierung. Anfang 2016 hatte sie einen erneuten Anlauf als gemeinsame Initiative der deutschen, niederländischen und dänischen Fischerei unternommen. Dies führte nun zu einer Zertifizierungs-Empfehlung durch das mit der Prüfung der Fischerei beauftragte Unternehmen. Der WWF begrüßt zwar die Absicht der Krabbenfischerei sich den Anforderungen einer ökologischen Zertifizierung zu stellen, aber die vorgelegten Maßnahmen zur Verbesserung gingen den Umweltverband nicht weitgenug.
WFS Downloaddienst der marinen Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensaetze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt fuer Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Im Dienst der marinen Schutzgebiete werden als Auszug aus diesen Gesamtdatensätzen nur die Schutzgebiete dargestellt, die über einen marinen Flaechenanteil verfügen. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2024), Naturschutzgebiete (2022), Biosphärenreservate (2024), Naturparke (2024), Landschaftsschutzgebiete (2022).
WMS Kartendienst der marinen Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensaetze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt fuer Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Im Dienst der marinen Schutzgebiete werden als Auszug aus diesen Gesamtdatensätzen nur die Schutzgebiete dargestellt, die über einen marinen Flaechenanteil verfügen. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2024), Naturschutzgebiete (2022), Biosphärenreservate (2024), Naturparke (2024), Landschaftsschutzgebiete (2022).
Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
Nach der Ausweisung von Nationalparks durch die Länder im Wattenmeer in den 1980er-Jahren, weiteren Schutzgebietsausweisungen und der aktuellen Sicherung der Natura-2000-Gebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ist eine großflächige Schutzgebietskulisse in der deutschen Nordsee entstanden. In den vergangenen ca. 30 Jahren hat sich in den Nationalparks eine ausdifferenzierte Managementpraxis entwickelt, die parallel verschiedene Instrumente nutzt. In den Schutzgebieten der AWZ wird dieses Management derzeit erst aufgebaut, dabei stellt die spezifische rechtliche Situation in der AWZ eine besondere Herausforderung dar. Schutzgebietsverwaltungen im Küstenmeer und in der AWZ müssen v.a. für die zukünftigen Herausforderungen gemeinsame Strategien entwickeln, um die Ziele der europäischen Biodiversitätsstrategie in der deutschen Nord- und Ostsee zu erreichen.
Mit ihrer Biodiversitätsstrategie wollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dem weltweiten Artenschwund durch ein wirkungsvolles Schutzgebietsnetzwerk auch im Meer entgegentreten. Die Meeresschutzgebiete in der deutschen Nordsee erfüllen bereits eine der Zielvorgaben, nämlich 30% der Meeresgebiete zu schützen. In den Meeresschutzgebieten finden allerdings vielfältige Nutzungen statt, deren Management unterschiedliche Stände erreicht hat. Die vom Tourismus ausgehenden Belastungen wurden durch Regelungen und Vereinbarungen bereits reduziert. Handlungsbedarf besteht insbesondere, um die von der Fischerei und Schifffahrt ausgehenden Belastungen zu reduzieren. Der Klimawandel, eingetragener Müll und v.a. die Eutrophierung wirken von außen in die Meeresschutzgebiete hinein und können durch sie höchstens lokal gepuffert werden. Noch sind die Schutzgebiete insgesamt nicht in einem guten Zustand. Basierend auf den Erfahrungen der langjährigen Kooperation der Wattenmeernationalparks sollte zur Erreichung der gesamteuropäischen Meeresnaturschutzziele die Zusammenarbeit aller Schutzgebietsverwaltungen in der Nordsee intensiviert werden.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen des internationalen, europäischen und nationalen Rechts für Ausweisung und Management mariner Schutzgebiete in der deutschen Nordsee und der ausschließlichen Wirtschaftszone. Die Vorgaben des Seerechtsübereinkommens und des Rechts der Europäischen Union enthalten zahlreiche Anforderungen an eine effektive Unterschutzstellung und gleichermaßen Beschränkungen der Handlungsspielräume des nationalen Gesetzgebers, wenn es um die Lösung von Nutzungskonflikten des Naturschutzes insbesondere mit der Schifffahrt und der Fischerei geht.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Die Schutzgebiete sind gemäß der IUCN-Kategorisierung als Geschützte Landschaften/Geschützte marine Gebiete eingestuft.
Das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stellte am 29. Mai 2017 offiziell die neu gegründete Stiftung "Blue Action Fund" vor. Die KfW brachte im Auftrag des BMZ Startkapital in Höhe von 24 Mio. EUR in den Blue Action Fund eint. Die gemeinnützige Stiftung hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie wird Nichtregierungsorganisationen beim Meeresschutz unterstützen und dabei unter anderem das Ausweisen neuer Schutzgebiete sowie nachhaltige Fischerei und umweltfreundlichen Tourismus fördern. Bis 2019 sollen rund 12 Projekte in Höhe von mindestens 20 Mio. EUR an den Start gehen.
Am 1. April 2010 hat die Regierung Großbritanniens das Chagos Archipel im Indischen Ozean zum derzeit größten Meeresschutzgebiet der Welt ernannt. Der kommerzielle Fischfang rund um die Inseln endete am 31. Oktober 2010 um Mitternacht. Auf einer Fläche von 544.000km² ist der kommerzielle Fischfang seit dem 1. November 2010 verboten.
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