Das Projekt "THRESHOLDS: Klimatisch bedingte Prozesse auf die Heringsrekrutierng in der Nordsee anhand physiologischer Schwellenwerte" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Zentrum für Meeres- und Klimaforschung, Institut für Hydrobiologie und Fischereiwissenschaft, Abteilung für Hydrobiologie und Fischereiwissenschaft.Das fundierteste mechanistische Verständnis, wie sich klimatisch bedingte, physikalische Bottom up Prozesse auf Tiere auswirken, kann durch Untersuchung der physiologischen Grundlagen zentraler Mechanismen (Überleben, Wachstum, Reproduktion) auf Veränderungen in den Mittelwerten und Abweichungen von multiplen Schlüsselfaktoren erreicht werden. Klimatisch bedingte Veränderungen bei Fischen scheinen von einer Anzahl von Prozessen hervorgerufen zu werden, welche das Überleben der frühen Lebensstadien beeinflussen. Dieses Projekt (THRESHOLDS) nutzt drei getrennte aber zusammenagierende Ansätze um einen step change in unserem mechanistischen Verständnis darüber zu erbringen, wie Klimavariabilität die Struktur und Funktion niedriger trophischer Ebenen in marinen Systemen beeinflusst (mit Fokus auf Ichthyo und Zooplankton). THRESHOLDS untersucht die ersten Zwei Lebensmonate, während dieser, die Jahrgangsstärke des Atlantischen Herings (Clupea harengus) in der Nordsee festgelegt wird. In Laborexperimenten sollen zum einen die Auswirkungen von Beuteart und größe auf die Physiologie von Fischlarven in unterschiedlichen thermischen Umgebungen getestet und stellvertretende Messungen des Ernährungszustands auf im Feld gefangene Larven übertragen werden. Zum anderen sollen durch erstmalige Feldbeprobungen die in situ Plankton (Proto, Mikro und Mesozooplankton) und Heringslarvendynamiken während der Herbst und Winterzeit in der Nordsee gemessen werden. Diese Planktondaten werden mit bereits vorhandenen Datensätzen erweitert, um eine einzigartige, siebenjährige Zeitserie der Nordsee Heringslarven und ihrer Beute (15-2000 mym) zu erhalten. Schließlich werden mittels Generalized Additive Mixed Models und Simulationen eines physiologischen Individuen-basierten Modells Schlüsselfaktoren identifiziert, die das larvale Wachstum innerhalb der Zeitserie steuern. THRESHOLDS verbessert den state-of-the-art mit seinem ganzheitlichen Ansatz i) Auswirkungen des Klimawandels auf die Rekrutierung einer Schlüsselart, ii) den vernachlässigten Protozooplankton Ichtyoplankton Link, iii) die Theorie der Optimalen Nahrungssuche für marine Fischlarven, und iv) die Kalibrierung und Nutzung von physiologischen Proxies für Feldproben. Überwinternde Nordseeheringslarven eignen sich ideal als Fallstudie, da i) eine der längsten, räumlich abgegrenzten Zeitserien für frühe Lebensstadien einer marinen Fischart vorhanden ist, ii) erfolgreiche Vorarbeiten die physiologischen Techniken entwickelt und Feldproben gesammelt haben, die in dieser Studie verwendet werden, iii) ein physiologisch basiertes IBM mit einer nachgewiesenen Erfolgsgeschichte vorhanden ist, und iv) ein sehr starkes internationales Netzwerk besteht, welches Eigenleistungen wie Schiffszeit oder historische Proben bereitstellt und, gemeinsam mit den Projekt PIs, ein unübertroffenes Grundlagenwissen über die Ökologie des Zielorganismus bietet.
Das Projekt "Untersuchung neuer, polarer Lipidsingale in Plankton Interaktionen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft.Etwa die Hälfte der weltweiten Primärproduktion erfolgt durch Phytoplankton und dessen Jäger-Beute-Interaktionen mit Zooplankton bilden die Grundlage der gesamten ozeanischen Nahrungskette. Die chemischen Signale, die diese Interaktionen vermitteln, sind bisher größtenteils unbekannt. Vor kurzem konnte die Arbeitsgruppe von Erik Selander erstmals eine Gruppe solcher chemischer Signale identifizieren, die Copepodamide. Copepodamide spielen eine entscheidende Rolle in der Interaktion von Ruderfußkebsen (Copepoda) als marine, zooplanktonische Räuber mit verschiedenen Phytoplanktonspezies, wie der Gattung Alexandrium, welche an der Entstehung der schädlichen Algenblüte beteiligt ist. Die vollständige Funktion von Copepodamiden und deren Wahrnehmung durch Phytoplankton ist jedoch noch weitestgehend unbekannt. Das geplante Forschungsprojekt konzentriert sich auf zwei Hauptziele. Das erste Ziel ist die Identifizierung weiterer, neuer Copepodamide und die Untersuchung spezifischer Copepodamidmuster in verschieden Copepodspezies. Für diesen Zweck ist die Anwendung eines breiten Spektrums chemischer Separations- und Detektionstechniken geplant. Das gastgebende Institut besitzt dazu eine einmalige Kombination aus Ausrüstung, Ausstattung und Wissen um dieses Projekt zu unterstützen und ermöglicht ein tiefgreifendes Training in chemischer Ökologie und NMR-Techniken. Das zweite Ziel ist die Identifikation von Copepodamid-Rezeptorproteinen in den Phytoplanktonspezies Alexandrium tamarense und Skeletonema marioni. Dazu soll zum einen in Kooperation mit der Arbeitsgruppe von Julia Kubanek (Georgia Tech, Atlanta, USA) eine Kombination aus zell-basierten Assays und Elektrophysiologie angewendet werden. Um diese Methoden zu erlernen, ist ein Besuch der Arbeitsgruppe von Julia Kubanek vorgesehen. Des Weiteren sollen Phagen-Display und Protein-Affinitäts-Chromatografie angewendet werden, um die Copepodamid-Rezeptorproteine sowie deren genomische Sequenz zu identifizieren.Die Jäger-Beute-Interaktionen zwischen Zooplankton und Phytoplankton sind von entscheidender Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht der Ozeane. Vornehmlich werden diese Interaktionen durch chemische Signale reguliert. Die Identifizierung dieser Signale sowie der entsprechenden Rezeptoren liefert einen entscheidenden Beitrag zum Verständnis planktonischer Interaktionen. Zudem hat das geplante Forschungsprojekt das Potential als ein Meilenstein bei der Entschlüsselung der einflussreichen, bisher jedoch unbekannter, chemischer Sprache der Ozeane zu dienen.
Das Projekt "Potenzialstudie für Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutz in den Nationalen Naturlandschaften" wird/wurde ausgeführt durch: Verband Deutscher Naturparke e.V..
Das Projekt "Potenzialstudie für Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutz in den Nationalen Naturlandschaften, Potenzialstudie für Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutz in den Nationalen Naturlandschaften" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Verband Deutscher Naturparke e.V..
Das Projekt "Potenzialstudie für Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutz in den Nationalen Naturlandschaften, Potenzialstudie für Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutz in den Nationalen Naturlandschaften" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Nationale Naturlandschaften e.V..
Tipps für einen umweltbewussten Verzehr von Fisch und Meeresfrüchten Das sollten Sie beachten beim Kauf von Fisch und Meeresfrüchten Kaufen Sie Fisch mit Umweltsiegeln. Als besonders glaubwürdig haben sich dabei das Naturland-, das Bioland- und das Bio-Siegel erwiesen. Bevorzugen Sie Fisch und Meeresfrüchte aus nicht übernutzten Beständen, die mit ökologisch verträglichen Methoden gewonnen wurden wie beispielsweise mit Hand- und Angelleinen oder aus extensiver Teichwirtschaft Bevorzugen Sie Friedfische aus Aquakultur und Meeresfrüchte, die mit wenig oder ohne Fischmehl und -öl in ihren Futtermitteln auskommen Nutzen Sie Einkaufsratgeber, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale oder dem WWF Machen Sie sich bewusst, dass Fisch ein Luxusprodukt ist und schränken Sie Ihren Konsum ein. Gewusst wie Fisch ist grundsätzlich gesund. Aber weltweit sind mehr und mehr Fischarten durch Überfischung in ihrem Bestand bedroht und marine Säuger, Seevögel oder Meeresschildkröten verenden häufig als Beifang. Die meisten Aquakulturen sind keine Alternative, da Fischmehle und -öle aus Wildfang verfüttert werden, wodurch ebenfalls Druck auf die Weltmeere erzeugt wird. Fische und Meeresfrüchte sind weiterhin mit Schadstoffen und immer mehr auch durch Mikroplastik belastet, wodurch der Konsum auch aus gesundheitlicher Sicht zu überdenken ist. Es gibt auch andere gute Omega-3-Quellen wie Leinsamen, Walnüsse und bestimmte Öle wie Lein- oder Hanföl. Mit Siegel einkaufen : Insbesondere das Siegel von "Naturland" kennzeichnet nachhaltig erwirtschafteten Wildfisch aus kleinen, handwerklichen und besonders vorbildlichen Fischereien. Die Siegel von "Bioland", "Naturland" und das Biosiegel weisen auf nachhaltig erwirtschafteten Zuchtfisch hin. Die häufig anzutreffenden Siegel des und des ASC für Zuchtfisch haben zwar niedrigere Standards, so gibt es z.B. weder Vorgaben zum Tierwohl beim Fang noch zu sozialen Belangen, sind aber trotzdem nicht zertifiziertem Fisch und Meeresfrüchten vorzuziehen. Aufschriften oder Aufdrucke wie "delfinfreundlich", "dolphin friendly", oder auch Bilder mit durchgestrichenem Delphin sind ungeschützte Kennzeichnungen, die von Firmen ohne Prüfung verwendet werden können und weder überprüfbar noch vertrauenswürdig sind. Empfehlenswerte Fisch- und Fangarten: Empfehlenswert sind Fischarten, die nicht in ihrem Bestand gefährdet sind oder bei der Zucht nicht auf Fischmehl angewiesen sind. Nutzen Sie für eine genaue Auflistung akzeptabler Arten und Fangmethoden die Einkaufsratgeber der Verbraucherzentrale und des WWF . Beachten Sie dabei auch die Unterscheidung Fangebieten, da nicht immer der Bestand eines ganzen Gebiets bedroht ist, sondern manchmal lediglich Populationen in einem Teilgebiet. Gute Alternativen sind Friedfische und Muscheln: Zum Beispiel Karpfen, Tilapia und Welse lassen sich nachhaltig züchten, da sie mit sehr wenig oder gar keinem Fischmehl- und -öl-Zusatz im Futter auskommen. Dabei ist darauf zu achten, dass sie aus europäischer Zucht stammen, um die Klimabelastung aus Transportwegen zu minimieren. Auch Muscheln sind eine gute Alternative zu fischfressenden Zuchtfischen. Sie weisen den kleinsten ökologischen Fußabdruck auf, da sie als Filtrierer alle benötigten Nährstoffen selbst aus dem Umgebungswasser aufnehmen. Was Sie noch tun können: Kaufen Sie im Supermarkt nur Fisch und Meeresfrüchte, deren Herkunft und Fangmethode auf der Verpackung gekennzeichnet ist. Erfragen Sie diese Informationen bei Frischfisch an der Theke, falls diese Informationen nicht erkenntlich sind. Beachten Sie unsere Tipps zu Biolebensmitteln . Beachten Sie unsere Tipps zu Lebensmittelverschwendung . Essen Sie Fisch bewusst und probieren Sie auch vegetarische Alternativen aus. Beachten Sie dazu auch unsere Tipps zu klima- und umweltfreundlicher Ernährung . Hintergrund Weltweit gelten 37 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände als überfischt und weitere 50 Prozent als maximal genutzt (FAO 2024). Obwohl das Ziel der EU-Politik darin bestand, bis 2020 alle Bestände wiederherzustellen, werden im Nordost-Atlantik inklusive der Nordsee immer noch 32 Prozent der Bestände überfischt. Besonders dramatisch gestaltet sich die Situation in der Ostsee: von acht Fischbeständen, zu denen Daten vorliegen, befinden sich sechs außerhalb sicherer biologischer Grenzen, darunter auch Hering und Dorsch. Der Begriff Fischbestand wird dabei als Gesamtmasse einer Fischereiressource definiert. Solche Bestände werden normalerweise anhand ihres Standorts identifiziert. Laut WWF gehen etwa 40 Prozent des weltweiten Fischfangs ungewollt in Netz. Die Beifangmenge ist abhängig von der Fangmethode und besonders hoch bei der Grundschleppnetzfischerei auf bodenlebende Arten, wie Schollen, Seezungen oder Garnelen. Zusätzlich sind Nichtzielarten wie Meeressäuger betroffen, die mitgefangen werden. Sie werden meist tot oder sterbend zurück ins Meer geworfen (DAVIES RWD et al. 2009)So werden nach Angaben der Internationalen Walfangkommission beispielsweise jährlich circa 650.000 Robben, Delfine und Wale beigefangen (WCL 2022). Damit sterben heute durch Beifang mehr Wale pro Jahr als zur Blütezeit des kommerziellen Walfangs. Laut der OSPAR -Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ist die Fischerei weiterhin eine der Hauptverursacher von Schäden an marinen wie Seeberge, Seegraswiesen oder Korallenriffe (OSPAR QSR 2023). Auch die Fischzucht (Aquakultur) trägt zur Überfischung bei: Um Fisch aus Aquakultur zu züchten, wird zusätzlich Wildfisch gefangen und verfüttert. Jährlich werden circa 20 Prozent der weltweiten Fänge zu Fischmehl und -öl verarbeitet (FAO 2018). Für die "Produktion" von nur einem Kilo Lachs können bis zu drei Kilo Fischmehl oder Fischöl nötig sein. Nach Angaben von Fischereiexperten wären 90 Prozent der Fische, die für die Herstellung von Fischmehl gefangen werden, für den menschlichen Verzehr geeignet (Cashion et al. 2017). Außerdem nehmen diese Futterfische (kleine bis mittelgroße pelagische Fischarten wie Sardinen, Sardellen oder Hering) eine wichtige Rolle in der Nahrungskette ein und sind eigentlich Hauptnahrungsquelle für Fische, Seevögel und Meeressäuger (Oceancare 2021). Aquakulturen können große Umweltschäden verursachen, wenn Chemikalien, Kunststoffabfälle, Nahrungsreste, Fischkot und Antibiotika aus den offenen Netzkäfigen in die Flüsse und Meere gelangen. Da die rasant wachsende Aquakultur viel Fläche in den Küstenregionen tropischer und subtropischer Länder vereinnahmt, kommt es zu sozialen Konflikten. Weiterhin werden durch den Bau von Zuchtanlagen wertvolle Lebensräume wie Mangrovenwäldern verloren. Laut Schätzungen der FAO (2018) sind seit 1980 3,6 Millionen Hektar Mangrovenwälder weltweit verloren gegangen, ein wesentlicher Grund dafür sind Shrimpzuchten. Weiterhin sterben jährlich Millionen von Zuchtfischen infolge schlechter Haltungsbedingungen. Mittlerweile ist unbestritten, dass Fische fähig sind, zu leiden und Schmerz zu empfinden. Und doch sind Zuchtfische die am wenigsten geschützten Nutztiere (Oceancare 2021). Quellen: Cashion T., Le Manach F., Zeller D., Pauly D. 2017. Most fish destined for fishmeal production are food-grade fish. Https://doi.org/10.1111.faf.12209 FAO 2022. The State of World Fisheries and Aquaculture. Towards Blue Transformation. Rome, FAO. FAO 2018. The state of world fisheries and aquaculture: Meeting the sustainable development goals. Licence: CC BY-NC-SA 3.0 IGO. Rome: FAO. DAVIES RWD, et al. 2009. Defining and estimating global marine fisheries bycatch. Marine Policy, doi:10.1016/j.marpol.2009.01.003Oceancare 2021. Überfischung: Wildfisch als Fischfutter in Aquakulturen – Schweizer Detailhändler im Vergleich OSPAR QSR 2023: https://oap.ospar.org/en/ospar-assessments/quality-status-reports/qsr-2023/ WLC 2022
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 je nach dem Grad der Gefährdung einen besonderen und einen strengen Schutz von Tieren und Pflanzen fest. Diese besonders geschützten und die zusätzlich streng geschützten Arten unterliegen einschlägigen Verboten wie den Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 BNatSchG sowie des Artikels 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97 (s. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen . Artenschutzrechtliche Verbote Rechtliche Grundlagen Naturentnahmeverbot § 44 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG Verbot des Fallenfangs § 4 Absatz 1 BArtSchV Störverbot § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG Besitzverbot § 44 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG Vermarktungsverbot Artikel 8 Absätze 1 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 44 Absatz 2 Nr. 2 BNatSchG Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung Artikel 4 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 45 Absatz 1 BNatSchG Aussetzungs- bzw. Ansiedlungsverbote § 40 Absatz 4 BNatschG Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) den strengen Besitz- und Vermarktungs-verboten (s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Besonders und streng geschützte Tiere dürfen nur in Besitz genommen und gehandelt werden, wenn der Besitzer eine Ausnahme dafür nachweisen kann. Gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz bestehen Ausnahmen davon insbesondere für legal gezüchtete oder mit Genehmigung eingeführte Tiere (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere über die Nachweispflicht hinaus weitere strenge Anforderungen zu erfüllen (s. Anforderungen an Tierhalter ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen an Halter geschützter Tiere kann durch Bußgeld geahndet werden . In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Der Schutzstatus geschützter Arten kann vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Namen im Internet unter www.wisia.de ermittelt werden, dem „Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ des Bundesamtes für Naturschutz. Einen Überblick über die Schutzkategorien und Beispiele für besonders geschützte und die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann im Internet unter www.wisia.de vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle: Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, Stürme, Starkregen, Dürreperioden, Hitzewellen – die negativen Folgen der Klimakrise nehmen zu, auch in Deutschland. Das zeigt der mittlerweile dritte Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, den wir Ihnen in dieser Newsletterausgabe vorstellen möchten. Außerdem geht es unter anderem um das Thema Antibiotikaresistenzen und die Ergebnisse des Bürger*innen-Dialogs „Nachhaltige Ernährung“. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Folgen der Klimakrise in Deutschland verschärfen sich Schlechte Ernten durch Hitze und Trockenheit – nur eine der Folgen des Klimawandels in Deutschland. Quelle: hykoe / Fotolia.com Die Folgen der Klimakrise in Deutschland verschärfen sich und die Bemühungen zur Anpassung an diese Folgen müssen dringend intensiviert werden. Das sind die Botschaften des mittlerweile dritten Monitoringberichts zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) der Bundesregierung, den UBA-Präsident Dirk Messner und Bundesumweltministerin Steffi Lemke am 28. November 2023 vorstellten. Immer mehr Stürme, Starkregen, Dürreperioden und Hitzewellen wirken sich auf die Gesundheit der Menschen, die Ökosysteme und die Wirtschaft aus. Deutschland gehört zu den Regionen mit dem höchsten Wasserverlust weltweit. Die Folge sind unter anderem spürbare Ernteverluste in der Landwirtschaft und immer größere Waldschäden. So lagen im Jahr 2018 die Winterweizenerträge um 15 Prozent und die Silomaiserträge um 20 Prozent unter dem Mittel der sechs Vorjahre. Und im Jahr 2020 starben 20-mal so viele Fichten ab wie im Mittelwert der vorangegangenen zehn Jahre. Maßnahmen zur Anpassung laufen in immer mehr Kommunen an, müssen aber intensiviert werden, etwa durch mehr Grün und entsiegelte Flächen in Städten, um Hitze abzumildern und Überflutungen vorzubeugen. Dass Anpassungsmaßnahmen wirken, zeigt sich am Beispiel Hitzewellen: Durch gezielte Informationskampagnen konnte die Zahl der Hitzetote in Deutschland reduziert werden, so UBA-Präsident Messner. "Wir müssen digitale und nachhaltige Transformation stärker zusammendenken" Mit dem Übereinkommen von Paris im Jahr 2015 sind die Klima- und Energieziele für 2050 gesteckt. Nun geht es darum, diese Ziele zu erreichen und notwendige Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft anzugehen. Damit einher gehen Anpassungen in allen Wirtschaftssektoren und im beruflichen Handeln. Was bislang erreicht und auch versäumt wurde und was auf dem Weg zur klimaneutralen Wirtschaft, auch mit Blick auf die Qualifizierung von Fachkräften, dringend zu tun bleibt, erörtert UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner im BWP-Interview. Autorecycling: Was lässt sich von Autos wiederverwerten? Ein Auto besteht aus mehr als 10.000 einzelnen Teilen aus ganz unterschiedlichen Materialien. Den größten Anteil macht Stahl aus, aber es gehören auch Glas, Reifen oder Kunststoffe dazu, genauso wie umweltschädliche Substanzen, wie Bremsflüssigkeiten, Motoröle, Blei in Batterien oder Klimaanlagen-Gase. Wie werden Autos recycelt? UBA-Expertin Regina Kohlmeyer im Interview bei rbb radio eins. Kleine Teile, große Gefahr: EU verbietet Mikroplastik Mikroskopisch kleine Plastikpartikel im Grundwasser, im Meer und in den Tieren, die wir essen. An Plastikteilchen lagern sich Schadstoffe an, sie führen zu Gewebeveränderungen. Je kleiner sie sind, desto schädlicher werden sie. Denn sind sie einmal im Meer, kann man sie daraus nicht mehr entfernen. ARD-Podcast "Der Tag. Ein Thema, viele Perspektiven" zum Thema Mikroplastik, unter anderem mit UBA-Expertin Annegret Biegel-Engler. Zahl des Monats März 2025 Quelle: Lena Aubrecht / UBA
Der Bericht richtet sich an Wissenschaftler, Behörden und die Öffentlichkeit. Er zeigt mittels Analysen an Meerestieren aus Nord- und Ostsee, ob diese mit krebserregenden Schadstoffen aus versenkter Weltkriegsmunition belastet sind. Dabei wurde die Entwicklung der zeitlichen Belastung von Miesmuscheln mit Sprengstoffen, die toxisch und krebserregend sind, s.g. sprengstoff-typischen Verbindungen, über die vergangenen 30 Jahre untersucht. Es konnte ein steter, geringfügiger Anstieg der Belastung gemessen werden. Bei Untersuchung der räumlichen Verteilung der Belastung von Sediment, Plattfischen und Muscheln in Nord- und Ostsee wurden diese Schadstoffe in Fischen und Sedimenten aus niedersächsischen Küstengewässern nachgewiesen. Bis auf die untersuchten Plattfische fanden sich keine Hinweise auf eine Anreicherung in der Nahrungskette. Dazu wurden Organe von Aalmuttern, Eiderenten, Schweinswalen und Seehunden untersucht. Als indirekter Nachweis für chemische Kampfstoffe wurde die Arsenbelastung der deutschen Nord- und Ostsee im Vergleich mit den Munitionsversenkungsgebieten analysiert und kein Zusammenhang festgestellt. Veröffentlicht in Texte | 129/2024.
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