Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Kleinblittersdorf Ortsteil Auersmacher (Saarland):Bebauungsplan "Meff Langwitz" der Gemeinde Kleinblittersdorf, Ortsteil Auersmacher
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Kleinblittersdorf Ortsteil Auersmacher (Saarland):Bebauungsplan "Meff Langwitz 1.Änderung" der Gemeinde Kleinblittersdorf, Ortsteil Auersmacher
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Kleinblittersdorf Ortsteil Auersmacher (Saarland):Bebauungsplan "Meff Langwitz 3.Änderung" der Gemeinde Kleinblittersdorf, Ortsteil Auersmacher
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Kleinblittersdorf Ortsteil Auersmacher (Saarland):Bebauungsplan "Meff Langwitz 2.Änderung" der Gemeinde Kleinblittersdorf, Ortsteil Auersmacher
Ziel des Projektes ist es, den EU-Finanzrahmen 2007-2013 in Hinblick auf Förderungsmöglichkeiten für Umweltprojekte in Belgien zu untersuchen. Die Analyse konzentriert sich auf die wichtigsten EU-Förderinstrumente (Struktur- und der Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, Europäischer Fischereifonds, LIFE+). Darauf aufbauend werden Empfehlungen gegeben, wie die aktuellen belgischen Fördermechanismen an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen.
Die Europäische Union und die Länder Brandenburg und Berlin unterstützen die Binnenfischerei und Aquakultur im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakultur-Fonds (EMFAF). Die Förderung erfolgt über die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei in den Ländern Brandenburg und Berlin vom 7. Mai 2024. Die untenstehenden Unterlagen sollen Sie bei der Planung Ihres Vorhabens unterstützen. Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt zur Bewilligungsbehörde (LELF) auf. Wichtiger Hinweis: Die Förderung von bereits begonnenen Vorhaben ist ausgeschlossen! Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Anträge können ausschließlich über ein digitales Antragssystem gestellt werden. Bei Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Antrags- und Bewilligungsbehörde. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mail-Adresse: frederik.buhrke@lelf.brandenburg.de Die Europäische Union und die Länder Brandenburg und Berlin unterstützen die Binnenfischerei und Aquakultur im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakultur-Fonds (EMFAF). Die Förderung erfolgt über die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei in den Ländern Brandenburg und Berlin vom 7. Mai 2024. Die untenstehenden Unterlagen sollen Sie bei der Planung Ihres Vorhabens unterstützen. Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt zur Bewilligungsbehörde (LELF) auf. Wichtiger Hinweis: Die Förderung von bereits begonnenen Vorhaben ist ausgeschlossen! Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Anträge können ausschließlich über ein digitales Antragssystem gestellt werden. Bei Fragen, Anregungen oder auch Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Antrags- und Bewilligungsbehörde. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mail-Adresse: frederik.buhrke@lelf.brandenburg.de
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