[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz
Lebensmittelüberwachung
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2017
© LUA
Untersuchte und beanstandete Lebensmittelproben 2017
WarengruppeProbenbeanstandet
Beanstandungen in Prozent
Obst und Gemüse1.746482,7 %Eier und Eiprodukte354102,8 %Lebensmittel für besondere Ernährungsformen681466,8 %Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren328267,9 %Wein4.2713568,3 %Schokolade, Kakao u. Erzeugnisse, Kaffee, Tee464418,8 %Suppen, Brühen, Saucen4194210 %Kräuter und Gewürze2452711 %Gegenstände und Materialen mit Lebensmittelkontakt4625411,7 %Fische, Krusten-, Schalen-, Weichtiere & Erzeugnisse daraus6057211,9 %
Milch und Milchprodukte1.18515713,2 %
Getreide und Backwaren1.82924613,4 %
Alkoholische Getränke (außer Wein)6218413,5 %
Alkoholfreie Getränke85912214,2 %
Eis und Desserts80712415,4 %
Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt & zur Körperpflege*4977715,5 %
Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus2.99946915,6 %
Zusatzstoffe2033215,8 %
Kosmetika3295316,1 %
Zuckerwaren4387918 %
Fette und Öle3406519,1 %
Fertiggerichte511108Proben insgesamt20.1932.338
21,1 %
11,6 %
* Bekleidung, Wäsche, Kurzwaren, Accessoires, Hygieneartikel, Spielwaren und Scherzartikel, Reinigungsmittel;
(Die Gesamtproben- und Beanstandungszahlen der EU-Berichtstabelle und der nationalen Berichtstabelle unterscheiden sich
grundsätzlich, da den Zahlen abweichende Zählalgorithmen zu Grunde liegen)
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Lebensmittelbilanz 2017:
Im Zeichen des Fipronil-Skandalsan der Mundschleimhaut, Kratzen im Hals oder
Kreislaufbeschwerden auslösen.
Winzige Mengen, große Auswirkungen: Für die Le-
bensmittelüberwachung war 2017 der Fipronil-
Skandal das beherrschende Thema. Spuren des
Insektizids wurden in Hühnereiern aus den Nie-
derlanden und Deutschland nachgewiesen, später
auch in eihaltigen Lebensmitteln wie Nudeln und
Keksen. Auslöser des Skandals war ein Putz- und
Desinfektionsunternehmen aus Belgien, das Fipro-
nil verbotenerweise einem Reinigungsmittel bei-
gemischt hatte, das zur Desinfektion von Hühner-
ställen verwendet wurde.Zwei Proben wurden wegen Fremdkörpern bean-
standet: In einer Konserve mit Hausmacher Leber-
wurst steckte ein scharfkantiges Knochenstück, in
einem Weihnachtsstollen ein Kunststoffsplitter.
Der Rest des Jahres stand im Zeichen der Routi-
neuntersuchungen. Im Jahr 2017 hat das Landes-
untersuchungsamt (LUA) insgesamt 20.193 Pro-
ben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen
und Kosmetika untersucht. 2.338 dieser der quer
durch den Warenkorb entnommenen Proben ent-
sprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die
Beanstandungsquote lag bei 11,6 Prozent. Im Jahr
davor waren 12,2 Prozent der Proben beanstan-
det worden.
Keime & Co.: Gesundheitsschädliche Proben
Das Etikett „gesundheitsschädlich“ bekamen 19
Proben. Wie in den vergangenen Jahren auch ist
der Anteil dieser Proben sehr gering: Er liegt ge-
messen an der Gesamtprobenzahl bei 0,1 Prozent.
In sechs Fällen waren krankmachende Keime die
Ursache für eine Beanstandung. In Majoran, asia-
tischen Pilzen und Zwiebelmettwurst wiesen die
Mikrobiologen des LUA Salmonellen nach, die Er-
brechen und schwere Durchfallerkrankungen aus-
lösen können. Verotoxinbildende E. Coli Bakteri-
en (VTEC) fanden sich in einem Schafskäse vom
Marktstand, Staphylokokken in Rohschinken und
Listerien in einem Fleischsalat. Auch VTEC können
schwere, zum Teil blutige Durchfälle auslösen.
In gleich fünf Fällen wurde Histamin in Tunfisch
nachgewiesen. Histamin entsteht im Verlauf des
mikrobiellen Verderbs von bestimmten Fischar-
ten und kann toxische Reaktionen wie Schmerzen
Der Nitritgehalt eines Mineralwassers lag weit
über dem festgelegten Höchstgehalt, so dass es
eine Gefahr für Säuglinge und Kleinkinder dar-
stellte. Ein weiteres Mineralwasser enthielt ein
laut Kriminalpolizei offensichtlich absichtlich ein-
gefülltes ätzendes Reinigungsmittel. Der betroffe-
ne Verbraucher hatte die Manipulation bemerkt.
Gleich vier Süßigkeiten entsprachen nicht den ge-
setzlichen Vorgaben. Bei zwei Geleebonbons be-
stand aufgrund der Konsistenz die Gefahr, dass
Kinder sich daran verschlucken können. Zwei sau-
re „Candy Roller“ (ein mit süß-saurer Flüssig-
keit gefüllter „Deoroller“ zum Lutschen) landeten
nach einer Anzeige der Polizei auf dem Labortisch
des LUA, weil Kinder sich daran die Zunge ver-
letzt hatten. Die Kunststoffoberfläche war zu rau,
in Verbindung mit der sauren Flüssigkeit hatte das
blutende Bläschen zu Folge.
Ist davon auszugehen, dass Lebensmittel wie die-
se 19 vom LUA als „gesundheitsschädlich“ be-
anstandeten Produkte bereits überregional beim
Verbraucher angekommen sind, landen sie im In-
ternetportal „Lebensmittelwarnung.de“. Dieses
wird von den Überwachungsbehörden der 16 Bun-
desländer bestückt. Im Jahr 2017 wurden dort ins-
gesamt 83 Meldungen über gefährliche Lebens-
mittel eingestellt, die auch nach Rheinland-Pfalz
geliefert worden waren.
Das LUA als rheinland-pfälzische Kontaktstelle
des Schnellwarnsystems informiert in solchen Fäl-
len umgehend die für die Überwachung der be-
lieferten Händler zuständigen Behörden (d.h. die
Kreise und Kreisfreien Städte). Diese überwachen
den Rückruf aus dem Handel. Wurde das Produkt
in Rheinland-Pfalz hergestellt, trägt das LUA au-
ßerdem Sorge dafür, dass die Verbraucher im Land
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angemessen über das Gesundheitsrisiko infor-
miert werden.
Viele Beanstandungen bei Fertiggerichten
Darüber hinaus gibt es Mängel, die zwar nicht ge-
sundheitsschädlich sind, aber trotzdem vom LUA
beanstandet werden, weil sie gegen das Lebens-
mittelrecht verstoßen. Seit Jahren hohe Beanstan-
dungsquoten gibt es beispielsweise in der Wa-
rengruppe der Fertiggerichte. Darunter fallen z.B.
Salate oder Nudelgerichte zum Mitnehmen aus
Imbissen oder Metzgereien, die häufig nicht rich-
tig gekennzeichnet sind. So kommt es zum Bei-
spiel immer wieder vor, dass in Asia-Restaurants
der auch für lose Ware verbindliche Hinweis auf
verwendete Geschmacksverstärker fehlt.
Häufiger als in vergangenen Jahren beanstandet
wurden Fette und Öle. Neben einigen Frittierfet-
ten aus der Gastronomie, die nicht mehr zum Ver-
zehr geeignet waren, fielen z.B. Sonnenblumenöle
auf, die als hochwertige Olivenöle verkauft werden
sollten – ein klarer Fall von Irreführung. Auf einigen
Ölen aus dem Ausland wiederum fehlte etwa die
vorgeschriebene deutschsprachige Kennzeichnung.
Kennzeichnungsmängel machen auch das Gros
der Beanstandungen bei Kosmetika aus, die seit
Jahren in der Statistik weit vorne stehen. Moniert
haben die Sachverständigen zum Beispiel, dass
bei Produkten, die Campher und Menthol ent-
halten der Warnhinweis zur Verwendung bei Kin-
dern fehlt. Erfreulich ist, dass 2017 keine für die
Verbraucher gesundheitsschädlichen Keime in
Cremes, Shampoos & Co. nachgewiesen wurden.
Gute Nachrichten gibt es bei den Untersuchun-
gen von 745 Proben Obst und Gemüse auf Pes-
tizide: Nur drei Proben aus dem EU-Ausland und
aus Ländern außerhalb der EU mussten wegen
Höchstgehaltsüberschreitungen beanstandet
werden. Die Untersuchungen von ökologischen
Erzeugnissen bestätigen die bisherigen Erfahrun-
gen, dass diese Erzeugnisse deutlich
weniger mit Pflanzenschutzmit-
teln belastet sind als konventio-
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nell hergestellte Ware. Dabei ist zu beachten, dass
auch im ökologischen Landbau unter besonderen
Umständen bestimmte Pflanzenschutzmittel auf
mineralischer, pflanzlicher, tierischer oder mikro-
bieller Basis zugelassen sind. Dies sind etwa Kup-
fer- und Schwefelpräparate zur Bekämpfung des
Falschen und Echten Mehltaus, aber auch Bicar-
bonate, also Backpulver, oder Pflanzenextrakte
zum Beispiel aus Samen und Blättern des Neem-
Baums zur Eindämmung von Schädlingen.
Bei konventionell hergestelltem Obst und Gemü-
se lag der Anteil an Proben ohne quantifizierbare
Pestizidrückstände bei den insgesamt 309 Proben
aus Deutschland - rund die Hälfte davon stamm-
te aus Rheinland-Pfalz - bei immerhin 46,2 %, bei
Proben aus dem EU-Ausland bei 39,6 % und bei
Proben aus Drittländern bei 47,2 %. Zur Realität
gehören auch Mehrfachrückstände: In 36,3 % al-
ler Proben wurde mehr als ein Wirkstoff in quanti-
fizierbarer Menge festgestellt.
Auch das viel diskutierte Pestizid Glyphosat stand
im Jahr 2017 im Fokus der Lebensmittelüberwa-
chung: Insgesamt hat das LUA 184 Proben Obst,
Getreide und Wein auf Rückstände des Pflanzen-
schutzmittels untersucht. Erfreuliches Ergebnis:
Bei fast allen Proben lagen die Glyphosatgehal-
te unter der Bestimmungsgrenze von 0,02 mg/
kg. Bei fünf Proben Honig aus dem Ausland wur-
den Glyphosatgehalte über der laboreigenen Be-
stimmungsgrenze von 0,02 mg/kg festgestellt, die
Werte lagen aber deutlich unter dem für Honig
festgesetzten Höchstgehalt von 0,05 mg/kg.
Fast 45.000 Kontrollen vor Ort
Entnommen werden die im LUA untersuchten
Proben von den mehr als 130 Lebensmittelkont-
rolleuren der Kommunen und den rund zwei Dut-
zend Weinkontrolleuren des LUA. Zusammen ha-
ben sie im Jahr 2017 rund 45.000 Kontrollbesuche
in gut 26.000 rheinland-pfälzischen Betrieben ab-
solviert. Bei rund 4.800 Betrieben – also fast je-
dem fünften – wurden Verstöße wie etwa
mangelnde Hygiene oder Fehler bei der
Kennzeichnung von Speisen festgestellt.
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Eier und eihaltige Produkte im Fokus: Im Zuge des Fipronil-Skandals untersuchte das LUA rund 100 Proben. © LUA
Ei(s)kalt erwischt: Fipronil-Skandal
hält die Behörden auf Trab
Die Bilder gingen um die Welt: Im Spätsommer
2017 mussten europaweit mindestens 10 Millio-
nen Eier vernichtet werden. Grund: In den Nieder-
landen war in Eiern von sieben Höfen der Wirk-
stoff Fipronil nachgewiesen worden.
Fipronil ist für die Anwendung bei lebensmittellie-
fernden Tieren nicht zugelassen und ist in Ställen,
wo Hennen Eier legen, Kühe Milch produzieren
oder Tiere zur Fleischproduktion gehalten werden,
streng verboten.
Ein Putz- und Desinfektionsunternehmen aus Bel-
gien hatte Fipronil dennoch einem Reinigungs-
mittel namens Dega-16 illegal beigemischt. In
der Kundenkartei des Unternehmens fanden sich
ca. 200 Betriebe in den Niederlanden und vier in
Deutschland. Sämtliche Höfe wurden gesperrt.
Eine akute Gesundheitsgefahr für Verbraucher be-
stand nach Einschätzung des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR) allerdings zu keinem Zeit-
punkt. Setzt man den höchsten in Belgien gemes-
senen Fipronil-Gehalt von 1,2 Milligramm Fipronil
pro Kilogramm als Maßstab an, könnte ein Er-
wachsener, der 65 Kilogramm wiegt, sieben belas-
tete Eier innerhalb von 24 Stunden essen, ehe die
akute Referenzdosis erreicht wäre. Bei einem Kind,
das 16 Kilogramm wiegt, wären es knapp zwei
Eier, bei Kleinkindern von etwa einem Jahr, die um
die zehn Kilo wiegen, wäre ein Ei noch immer un-
bedenklich.
Während sich in Deutschland die Ministerien der
16 Länder auf ein abgestimmtes Vorgehen der Le-
bensmittelüberwachungsbehörden verständigten,
etablierte das rheinland-pfälzische Landesunter-
suchungsamt im Labor unter Hochdruck eine Un-
tersuchungsmethode, mit der Fipronil sowohl in
Eiern als auch in eihaltigen Produkten rechtskräf-
tig nachgewiesen werden kann.
Zeitgleich begann für die Fachleute des LUA das
mühsame Geschäft, die weit verzweigten Liefer-
wege nach Rheinland-Pfalz zu ermitteln und über
Wochen hinweg mehrere hunderttausend belas-
tete Eier mit Unterstützung der Kommunen aus
dem Handel zu nehmen.
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In der vorliegenden Studie wurden die Pestizidgehalte von Lebensmitteln ökologischer und konventioneller Herkunft des deutschen Marktes der Jahre 1994 bis 2002 ausgewertet. Die Proben waren im Auftrag des Lebensmittelhandels untersucht worden. Zur Gewährleistung einer repräsentativen Probenauswahl wurde nach einem auch von der EU-Kommission angewandten Verfahren vorgegangen. Nach diesen Kriterien wurde eine Auswertung von 3521 Proben mit 4013 Ergebnissen durchgeführt. Von den erfassten 3521 Obst- und Gemüseproben überschritten 1,3 Prozent nichtökologischer bzw. 0,2 Prozent ökologischer Herkunft die jeweilige Höchstmenge nach RHmV. 33,7 Prozent der Proben nichtökologischer Herkunft gegenüber 2,9 Prozent der Proben ökologischer Herkunft wiesen Gehalte bis zur Höchstmenge auf. Ohne Rückstände waren 96,9 Prozent der Proben ökologischer Herkunft gegenüber 65,0 Prozent nichtökologischer Herkunft. Die mittlere Belastung der Proben mit Deklaration aus ökologischer Herkunft betrug 0,0023 mg/kg, diejenige der Proben nichtökologischer Herkunft betrug 0,0554 mg/kg. Die mittlere Rückstandsbelastung liegt damit bei Produkten ökologischer Herkunft um den Faktor von ca. 24 unterhalb derjenigen aus konventioneller Herkunft. Die angeführten Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung 2002 und 2003, sowie weitere europäische und US-amerikanische Studien zeigen hinsichtlich der Unterschiede von Proben ökologischer bzw. konventioneller Herkunft vergleichbare Ergebnisse. Die Belastung einer Probe mit mehreren Rückständen verschiedener Wirkstoffe, die sogenannte Mehrfachbelastung, wird bislang im Lebensmittelrecht nicht berücksichtigt. Die ausgewerteten Obst- und Gemüseproben zeigten auch hier deutliche Unterschiede. 0,48 Prozent der als ökologisch deklarierten Proben, sowie 13,59 Prozent der nicht als ökologische deklarierten Proben, wiesen Mehrfachrückstände auf. Der Anteil mehrfachbelasteter Proben liegt somit bei Proben ökologischer Herkunft um den Faktor von ca. 28 unterhalb derjenigen aus konventioneller Herkunft
Im LUA untersuchen spezialisierten Sachverständige Lebensmittel quer durch den Warenkorb auf ihre Zusammensetzung und eine mögliche Belastungen mit Keimen oder Rückständen. Die Ergebnisse werden mit den Anforderungen des Lebensmittelrechts verglichen, das in vielen Bereichen europaweit harmonisiert ist. Dazu zählen Gesetze wie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Verordnungen wie beispielsweise die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung, die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches und Richtlinien für bestimmte Lebensmittel. Bei der mikrobiologischen Untersuchung von Lebensmitteln richtet sich das Augenmerk auf unterschiedlich zu bewertende Keimgruppen. Nicht alle Keime im Lebensmittel sind schädlich oder unerwünscht. Viele Lebensmittel enthalten von Natur aus große Mengen an Mikroorganismen. Die Herstellung von beispielsweise Käse, Joghurt und Salami wäre ohne den Einsatz spezieller Reifungskulturen gar nicht möglich. Verderbniserreger Unerwünscht, aber für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sind die sogenannten Verderbniserreger. Sie spielen eine große Rolle für die Haltbarkeit von Lebensmitteln. Es handelt sich vor allem um Bakterien und Pilze, die im Verlauf der Gewinnung und Herstellung unbeabsichtigt auf oder in das Lebensmittel gelangen. Bei allen unbearbeiteten, rohen Lebensmitteln lässt sich dies nie vollständig verhindern; Ziel einer guten Hygiene ist es aber, die Zahl der Mikroorganismen auf ein Minimum zu reduzieren. Da sich diese Mikroorganismen selbst bei ausreichender Kühlung langsam weiter vermehren, beschränken sie die Haltbarkeit der Lebensmittel. Nur in geschlossenen Verpackungen erhitzte Lebensmittel wie Vollkonserven oder H-Milch sind keimfrei und können daher ungekühlt und über längere Zeit gelagert werden. Für viele Verderbniserreger hat der Gesetzgeber Richtwerte oder Grenzwerte festgelegt, die im LUA überprüft werden. Krankheitserreger (pathogene Keime) Krank machende Keime dürfen in verzehrsfertigen Lebensmitteln nicht nachweisbar sein. Der Nachweis pathogener Keime stellt eine der wichtigsten Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Werden Keime wie Salmonellen, Campylobacter, E. coli oder Listerien nachgewiesen, hat das Konsequenzen für den Lebensmittelhersteller. Allerdings wird der Nachweis von Krankheitserregern in Lebensmitteln unterschiedlich bewertet. In rohen Lebensmitteln (Rohmilch, Geflügelfleisch, Fisch), lässt sich das Auftreten dieser Keime selbst bei guter Hygiene nicht zu 100 % verhindern. Diese Lebensmittel sind allerdings nicht dazu bestimmt, roh gegessen zu werden - sie müssen vor dem Verzehr noch erhitzt werden. Dennoch führt die vor Ort zuständige Behörde beim Nachweis dieser Keime eine Kontrolle im Betrieb durch, um eventuell vorhandene Hygienemängel aufzudecken und abzustellen. Werden pathogene Keime in Lebensmitteln nachgewiesen, die für den direkten Verzehr bestimmt sind (pasteurisierte Milch, Eis, Torten, Käse, Wurst), müssen diese Lebensmittel sofort vom Markt genommen werden. Auch hier werden die Behörden vor Ort sofort informiert, damit sie die Ursache für die Verunreinigung ausfindig machen und beseitigen können. Erwünschte Keime in Lebensmitteln Nicht alle Keime in Lebensmitteln sind unerwünscht. Viele Lebensmittel werden mit Hilfe von speziellen Keimen, sogenannten Starterkulturen oder Reifungskulturen hergestellt. Diese speziell gezüchteten Kulturen werden bei der Herstellung zugesetzt und bewirken eine Umwandlung vom Rohstoff zum fertigen Lebensmittel. Sie beeinflussen dabei Aussehen, Geruch, Geschmack und auch die Haltbarkeit der Erzeugnisse positiv. Beispiele für den Einsatz von Starterkulturen sind die Herstellung von Käse und Joghurt aus Milch, Wein aus Traubenmost, Hefeteig aus Mehl und Salami aus Fleisch. Als Rückstände bezeichnet man Reste von Stoffen, die während der Produktion von Lebensmitteln bewusst eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Pflanzenschutzmittel oder Tierarzneimittel. Kontaminanten sind Verunreinigungen mit Substanzen, die nicht bewusst eingesetzt werden, sondern unabsichtlich in Lebensmittel gelangen und aus der Umwelt oder dem Verarbeitungsprozess stammen können. Kontaminanten aus der Umwelt können natürlichen Ursprungs sein (Schimmelpilzgifte in Getreide oder Fruchtsäften) oder aufgrund der menschlichen Aktivität in die Umwelt gelangt sein (PCB, Dioxine oder Schwermetalle). Es ist grundsätzlich die Forderung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, Kontaminanten so weit wie möglich zu minimieren (Minimierungsgebot). Für Rückstände von bestimmten Kontaminanten wie Nitrat, Aflatoxine, Blei, Cadmium, Quecksilber und 3-Monochlorpropan-1,2-diol gelten Höchstmengen. Pflanzenschutzmittel Im LUA werden eine Reihe von pflanzlichen Lebensmitteln auf Pestizidrückstände untersucht, wie zum Beispiel frisches und tiefgefrorenes Obst und Gemüse, Wein, aber auch Kleinkindernahrung wie Gemüse- und Obstbreie. Der Einsatz von Pestizidwirkstoffen wird immer spezifischer: Landwirte setzen gezielt Mittel ein, die für die Bekämpfung bestimmter Schädlinge entwickelt wurden und bestimmte Pflanzensorten schützen. Zu beobachten ist allerdings auch ein Trend zu Mehrfachrückständen. Die Gehalte der einzelnen Stoffe werden zwar nur zu einem geringen Prozentsatz des Erlaubten ausgeschöpft, dafür kommen gerade beim konventionellen Anbau häufig mehrere verschiedene Wirkstoffe zum Einsatz. Die Lebensmittelüberwachung berücksichtigt diese spezifische Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei ihrer risikoorientierten Probennahme und der Untersuchung im Labor. Nicht jede Probe muss auf alle vorhandenen Wirkstoffe überprüft werden. So macht es keinen Sinn, Oberflächenbehandlungsmittel für Zitrusfrüchte in Kartoffeln zu untersuchen; oder Fungizide, die spezifisch bei Kern- und Steinobst wirken, im Blattgemüse zu prüfen. Wird im LUA ein nicht zugelassener Wirkstoff nachgewiesen, wird das betroffene Lebensmittel beanstandet. Wenn nachgewiesene Rückstände die vertretbare Tagesdosis deutlich überschreiten und eine Gesundheitsgefahr für Verbraucher besteht, wird eine Meldung an das Europäische Schnellwarnsystem übermittelt. Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln vom Tier Rückstandsuntersuchungen bei Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft werden bundesweit auf der Basis des Nationalen Rückstandskontrollplanes (NRKP) durchgeführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstellt jährlich einen Plan über Art und Umfang der Untersuchungen. Die Beprobung findet bereits im landwirtschaftlichen Betrieb und im Schlachtbetrieb statt und umfasst alle für die Lebensmittelproduktion in Frage kommenden Tierarten: Rinder (inkl. Milch), Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel (inkl. Eier), (Gehege-)Wild, Fische aus Aquakulturen und Bienenhonig. Dabei sollen keine repräsentativen Daten über Rückstandsbelastungen einzelner Lebensmittel erhoben werden; vielmehr wird der gezielte Einsatz von Untersuchungskapazitäten zur Aufdeckung und Verhinderung von Verstößen gegen arzneimittelrechtliche, fleischhygienerechtliche und lebensmittelrechtliche Vorschriften im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes angestrebt. Die Probennahme ist ausgerichtet auf das Aufdecken der illegalen Anwendung von verbotenen Substanzen (z.B. Chloramphenicol) bzw. die missbräuchliche Anwendung von beschränkt zugelassenen Substanzen (z.B. Clenbuterol), die Überprüfung der Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände sowie die Aufklärung der Ursachen für die Rückstandsbelastungen. Radioaktivitätsuntersuchungen Das LUA überwacht die Umweltradioaktivität in Lebensmitteln. Ein Teil der Messungen erfolgt dabei im Rahmen des "Integrierten Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS)", das auf dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) beruht (Bundesroutinemessprogramm). Um eine bestmögliche Übersicht über die Radioaktivitätsgehalte aller in Rheinland-Pfalz in Verkehr gebrachten Lebensmittel zu erhalten, führt das Land in Eigeninitative Messungen im Landesmessprogramm durch. Darüber hinaus überwacht das LUA die Umgebung der in Rheinland-Pfalz und den umliegenden Bundesländern bzw. Frankreich befindlichen kerntechnischen Anlagen entsprechend der bundeseinheitlichen Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Hierzu zählt die Untersuchung von tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln, die in der näheren Umgebung der Kernkraftwerke Philippsburg, Biblis, Mülheim-Kärlich und der grenznahen französischen Anlage Cattenom regelmäßig entnommen werden. Lebensmittel aus der Umgebung dieser Anlagen weisen Radionuklidgehalte in der gleichen Größenordnung auf wie die im Rahmen der allgemeinen Überwachung in Rheinland-Pfalz untersuchten Lebensmittel. Gentechnische Veränderungen Gentechnisch veränderte Lebensmittel dürfen in der Europäischen Union nicht ohne Weiteres in den Verkehr gebracht werden. Sie unterliegen einem präventiven Zulassungsverfahren, in dem toxikologische, ernährungsphysiologische und umweltgefährdende Aspekte der neu erzeugten Lebensmittel eingehend zu prüfen sind. Die Aufgabe des Gentechnik-Labors des LUA besteht in erster Linie darin zu prüfen, ob zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile in Lebensmitteln ordnungsgemäß in der Etikettierung des Erzeugnisses deklariert sind. Um gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln sicher nachweisen zu können, nutzt das LUA molekularbiologische Nachweisverfahren, die als Kernstück die sogenannte Polymerasekettenreaktion (PCR) beinhalten. Nach Isolation der DNA (Desoxiribo-Nucleic-Acid = Substanz, die für die Weitergabe der Erbinformation verantwortlich ist) aus dem betreffenden Lebensmittel wird mit dieser Analysentechnik spezifisch der gentechnisch veränderte Abschnitt der Erbinformation ausgewählt und im Reagenzglas millionenfach vervielfältigt. Die vervielfältigten DNA-Abschnitte werden anschließend mit einem fluoreszierenden Farbstoff identifiziert.