Die Nutzung von Mehrwegverpackungen ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Abfall und Umweltbelastung. Besonders in der Gastronomie trägt die Mehrwegnutzung zu saubereren Parks , leereren Mülleimern und weniger Abfall bei. Umweltauswirkungen von Einwegverpackungen Informationen für Kundinnen und Kunden Informationen für Gastronomiebetriebe Die Folgen des Einwegverbrauchs sind enorm. Allein in Berlin werden täglich rund 20.000 Einwegbecher pro Stunde verbraucht, was enorme Ressourcen verschlingt: 2.600 Bäume . So viel Holz benötigen die 170 Millionen Einwegbecher in Berlin pro Jahr. 1.320 Tonnen Rohöl gehen jedes Jahr für Plastik in Berliner Einwegbechern drauf. 49 Einwegbecher pro Jahr kann jede Berlinerin und jeder Berliner sparen, wenn man auf Mehrwegbecher umsteigt. 30 Gramm CO₂ entstehen bei der Fertigung eines Einwegbechers. 15 Minuten . So kurz ist das “Leben” eines Einwegbechers. 1/2 Liter Wasser benötigt die Herstellung eines Einwegbechers. Durch Mehrwegnutzung können erhebliche Mengen an Abfall und Emissionen eingespart werden. Mit Sushi, Bowls und Bubble Tea in Mehrweg haben wir alle etwas davon: Saubere Parks Leerere Mülleimer und Weniger Abfälle. Mehrwegverpackungen sind umwelt- und klimafreundliche Lösungen für den täglichen Konsum unterwegs. Verbraucherinnen und Verbraucher haben viele Möglichkeiten, umweltfreundlich mit Mehrwegangeboten zu konsumieren. Egal was man isst, egal wo man bestellt: Es gibt immer eine Mehrweg-Lösung. Die Nachfrage beeinflusst das Angebot. Deshalb: Fragen Sie nach! Informieren Sie sich über die Möglichkeiten. Ab dem 10.03.2025 wird für 12 Monate ein Rücknahmesystem für Mehrwegbecher in Supermärkten getestet. Das Pilotprojekt wird in 8 REWE-Märkten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt und kann dort ausprobiert werden. Mehrwegflasche in den Automaten geben, Pfandbon erhalten und so Ressourcen schützen – das kennen wir schon seit vielen Jahrzehnten. Schön einfach, wenn das auch mit To-go-Mehrwegbechern klappt?! Seit dem 10.03.2025 kann man geliehene RECUP-Mehrwegbecher jetzt auch in den Leergutautomaten in REWE-Märkten in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg zurückgeben . Den Becherpfand bekommt man direkt an der Kasse zurück. Ein großer Schritt, um Mehrweg einfacher und damit attraktiver zu machen, denn bisher konnte man RECUP-Becher nur in teilnehmenden Cafés und Restaurants zurückbringen. Jetzt genießt man den Lieblingskaffee im Mehrwegbecher und steckt ihn einfach beim nächsten Einkauf bei REWE in den Leergutautomaten. Die automatisierte Rücknahme wird durch Sielaff und Tomra ermöglicht und Sykell und Profimiet kümmern sich um den Rest: So landet der Becher nach dem Weitertransport und dem Spülen flott wieder in dem Lieblingscafé – ein komplett nachhaltiger Kreislauf. In über 80 Cafés und Restaurants in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg kann man einen RECUP-Becher mit der speziellen Automaten-Codierung ausleihen. Mit dabei sind große Ketten wie Kamps, Le Crobag oder Burger King. Anschließend kann man die Becher für ein Jahr bis März 2026 in REWE-Märkten in Friedrichshain-Kreuzberg über die Leergutautomaten zurückgeben . Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht: Gastronomiebetriebe, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen anbieten, müssen eine Mehrwegalternative bereitstellen. Ausnahmen gelten für kleine Betriebe mit weniger als 80 m² Verkaufsfläche und bis zu fünf Mitarbeitern. Diese müssen jedoch auf Wunsch kundeneigene Behälter befüllen, sofern es hygienisch unbedenklich ist. Bereitgestellte Mehrwegbehälter : Betriebe bieten eigene Mehrwegbehälter an, die nach Nutzung zurückgegeben und gereinigt werden. Mehrwegpoolsysteme : Sie leihen im Restaurant die Behälter eines Poolsystems aus und können sie in allen teilnehmenden Betrieben zurückgeben. Bekannte Anbieter solcher Poolsysteme sind RECUP, FairCup, Vytal, Relevo, Tiffin Loop und EINFACH MEHRWEG. Mitgebrachte Behälter : Kleinere Betriebe müssen mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen, falls kein eigenes Mehrwegsystem angeboten wird. In größeren Betrieben besteht diese Pflicht nicht. Betriebe müssen ihr Mehrwegangebot gut sichtbar kennzeichnen. Der Hinweis muss folgenden Text enthalten: „Speisen und Getränke in Mehrweg erhältlich.“ Wenn nur Speisen oder nur Getränke angeboten werden, darf entsprechend gekürzt werden. Für kleine Betriebe ohne eigene Mehrwegbehälter muss der Hinweis folgenden Text beinhalten: „Wir befüllen kundeneigene Mehrwegbehälter.“ Hier finden Sie einen kurzen Infozettel in verschiedenen Sprachen: Zudem gelten besondere Hygienevorgaben für die Reinigung und Lagerung von Mehrwegbehältern, welche Sie hier in verschiedenen Sprachen finden: Die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht ist nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zero-Waste-Agentur: Mehrweg mitmachen PDF-Dateien nicht barrierefrei.
Mit der hamburgweiten Kampagne soll ein erster Schritt eingeleitet werden, den Verbrauch von Einwegbechern zu reduzieren. Im Vordergrund steht eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Gewährung eines Rabatts von mindestens 10 Cent für die Kundinnen und Kunden, die einen eigenen Mehrwegbecher mitbringen. An dieser Kampagne können Kaffee-ausschenkende Unternehmen, von der Bäckerei um die Ecke, über Tankstellen bis hin zu den verschiedenen Franchise-Unternehmen der großen Kaffeeketten teilnehmen. Die Hamburger Bürgerschaft hat am 1. März 2017 den Senat ersucht, einen Stakeholder-Prozess zur Einführung eines Mehrwegsystems zu koordinieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zwei Wege beschritten: - Preisnachlass für den eigenen Mehrwegbecher - Allianz für Mehrweglösungen mit einem KEHR.WIEDER-Becher für Hamburg
Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben von § 1 und § 31 des Verpackungsgesetzes die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten sowie den Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken. Ausgangspunkt sind die im Rahmen der GVM-Getränkemarktforschung ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2021. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2021 42,6 % der in Deutschland konsumierten pfandpflichtigen Getränke in Mehrwegverpackungen befüllt. Veröffentlicht in Texte | 19/2024.
<p>Der reCup ist ein Mehrwegbecher aus recycelbarem Kunststoff in drei verschiedenen Größen, der gegen einen Euro Pfand beim Kauf eines Kaffees erhältlich ist. Der leere Becher kann bei allen beteiligten Firmen wieder zurückgegeben werden. Und diese gibt es mittlerweile bundesweit in vielen Städten.</p> <p>Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Firma reCup GmbH für ihr wegweisendes Poolsystem wiederbefüllbarer Mehrwegbecher zur Vermeidung von Einwegbechermüll ausgezeichnet. Firmen, die sich an dem System beteiligen möchten, können sich mit der Firma reCup GmbH direkt in Verbindung setzen. </p>
Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben von § 1 und § 31 des Verpackungsgesetzes die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten sowie den Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken. Ausgangspunkt sind die im Rahmen der GVM-Getränkemarktforschung ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2022. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2022 33,5 % der in Deutschland konsumierten Getränke aller Segmente in Mehrwegverpackungen befüllt. Veröffentlicht in Texte | 03/2025.
Seit Januar 2025 ist ein CO₂-Rechner online, der die Einsparpotenziale beim Kauf von Gebrauchtwaren sichtbar macht. Entwickelt wurde das Tool vom ifeu-Institut im Auftrag der Berliner Senatsumweltverwaltung in Zusammenarbeit mit Gebrauchtwarenhäusern. Nutzende können angeben, welche Produkte sie gebraucht gekauft haben – der Rechner zeigt daraufhin die geschätzte CO₂-Ersparnis. So wird der Umweltnutzen von Wiederverwendung nachvollziehbar und besser kommunizierbar – für Händler ebenso wie für Verbraucher und Verbraucherinnen. Der Rechner ist über die Website des Re-Use Superstore zugänglich. Berliner Gebrauchtwarenhändler sind eingeladen, den Rechner zu nutzen und sich unter der Kontaktadresse zu melden. Direkt zum Rechner Die Kampagne Re-Use Berlin bringt das Thema Wiederverwendung in die Einkaufszentren der Stadt. Seit Februar läuft im Bikini Berlin ein Re-Use Superstore – organisiert von neun Partnern der Bewegung. Im Mai tourt das mobile Format durch weitere Malls. Je nach Standort erwarten die Besucher und Besucherinnen beispielsweise Upcycling-Workshops oder Repair-Cafés. Außerdem gibt es immer eine Ausstellung zu Kreislaufwirtschaftsthemen, Sammelboxen für alte Brillen und Druckerpatronen sowie eine Tausch-Box für Versandmaterialien. Mit der Tour soll für Ressourcenschonung und Abfallvermeidung sensibilisiert und der Dialog rund ums Thema Re-Use gefördert werden. Mehr Informationen In acht REWE-Märkten in Friedrichshain-Kreuzberg stehen ab sofort systemübergreifende Rücknahmeautomaten für mehrere Typen von Mehrwegbechern bereit. Das gemeinsame Pilotprojekt der Deutschen Umwelthilfe, der Berliner Senatsumweltverwaltung, REWE und RECUP soll die Nutzung von Mehrweg fördern und damit Abfall reduzieren. Umweltsenatorin Ute Bonde eröffnete den ersten Automaten persönlich. Durch einfache Rückgabemöglichkeiten soll die Akzeptanz für Mehrwegbecher im Alltag erhöht werden – ein wichtiger Schritt hin zu weniger Einwegmüll im urbanen Raum. Pressemitteilung zum Start des Pilotprojektes Mehr Informationen zum Pilotprojekt und den teilnehmenden REWE-Märkten Auf der Grünen Woche 2025 stellte das Land Berlin das erste Maßnahmenpaket des Runden Tisches gegen Lebensmittelverschwendung vor. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Nationale Strategie auf Landesebene ergänzen und Kooperationen zwischen Handel und Organisationen wie der Berliner Tafel oder der Foodsharing-Bewegung stärken. Im Fokus stehen Sensibilisierung, Bildungsarbeit und ein berlinweiter Aktionstag. Vorgestellt wurde auch ein Prototyp für „Kiezboxen“ – Verteilerkühlschränke für gerettete Lebensmittel. Initiiert wurde der Runde Tisch von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Auch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist beteiligt und bringt insbesondere Expertisen aus der Ernährungs- und Umweltpolitik ein. Zur Pressemitteilung und zum Download des Maßnahmenkatalogs Beim 6. Schul-Filmwettbewerb #abgedreht der BSR drehte sich alles um das Thema Reparieren – und die Frage: Brauchen wir ein Recht auf Reparatur? 28 Teams setzten ihre Ideen kreativ in dreiminütigen Kurzfilmen um. Die Preisverleihung fand bereits Ende Januar im Filmtheater am Friedrichshain statt. Fünf Gewinnerteams wurden mit insgesamt 3.000 Euro ausgezeichnet, den ersten Platz sicherten sich Schülerinnen und Schüler der Otto-von-Guericke-Oberschule mit dem Musikvideo „Alles strahlt ganz im neuen Glanz“. Der Wettbewerb vermittelt Umweltthemen auf kreative Weise – und macht Lust auf nachhaltiges Handeln. Mehr Informationen zum Wettbewerb Direkt zum Video von Platz 1 Eine aktuelle Studie zur Wiederverwendung von Messebaumaterialien auf dem Gelände der Messe Berlin zeigt: Durch gezielte Maßnahmen sich Abfall deutlich reduzieren. Voraussetzung dafür sind klare Nachhaltigkeitsvorgaben, eine stärkere Kommunikation mit Ausstellenden und Dienstleistern sowie geeignete Logistiklösungen – etwa durch zentrale Zwischenlagerflächen. Auch eine Anpassung technischer Richtlinien und digitaler Bestellsysteme kann helfen, Wiederverwendung besser zu integrieren. Die Ergebnisse der Untersuchung unterstützen die Nachhaltigkeitsziele der Messe Berlin und leisten einen Beitrag zur Umsetzung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft. Zum Download der Studie (PDF, 929 kB) Berlin hat das Ziel Zero-Waste-Stadt zu werden, BSR und Zero-Waste-Agentur unterstützen aktiv auf diesem Weg. Der ZERO WASTE AWARD lädt die Berliner Wohnungswirtschaft und weitere Partner, wie Kiez-Initiativen und Vereine ein, ihre Ideen und Projekte einzureichen. Ziel ist es, erfolgreiche Beispiele für weniger Abfall und mehr Wiederverwendung zu teilen und ein gemeinsames Bewusstsein in unseren Kiezen zu schaffen. In vier Kategorien – Infrastruktur, Interaktion, Impuls und Idee – werden die besten Beiträge prämiert. Einreichungen sind ab dem 6. Juni bis zum 9. September 2025 möglich. Mehr Informationen in Kürze hier Die Zero-Waste-Agentur Berlin veröffentlicht im April die Ergebnisse ihres ersten Zero-Waste-Monitoring für Berlin. Dafür wurde in 1.000 Befragungen unter anderem erhoben, welche Strategien und Maßnahmen Berliner und Berlinerinnen bereits umsetzen und wo es noch Potenziale für mehr Zero-Waste gibt. Zu den Ergebnissen Donnerstag, 15. Mai 2025, 10:00 bis 11:00 Uhr, online Mehr Informationen und Anmeldung
In Deutschland fielen im Jahr 2022 19,0 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 3,4 % weniger als im Vorjahr an. 68,5 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,6 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2021. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet. Verpackungen überall Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2022 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie. Steigender Anfall an Verpackungsabfällen Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. Im Jahr 2022 fiel die Verpackungsabfallmenge erstmalig wieder auf 19,0 Mio. t. Gründe für den Anstieg der Verpackungsabfälle Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie: Dosierfunktion, Portionierungsfunktion, Aufbewahrungsfunktion und Handhabungsfunktion. Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“). Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz. Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden, deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit) und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird. Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“). Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Verbrauch von Nahrungsmitteln Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einweg und Mehrweg In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 34,3% der Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt (siehe Abb. „Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2019 bis 2023“). Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG. Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner, im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner und im Jahr 2022 auf 10 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen, in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen und in 2022 bei 35 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, sofern diese die übrigen Voraussetzungen nach Artikel 3 Nummer 1d der europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG zuletzt geändert durch (EU) 2018/852) erfüllen. In der Regel werden dadurch aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzt. Die Erhebungen zeigen, dass trotz des Verbotes noch leichte Kunststofftragetaschen abgegeben wurden. Als Gründe nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) in ihrer Erhebung: Abgabe von Restbeständen (insb. kleine Inverkehrbringer haben in der Vergangenheit aus Kostengründen oder als Folge der Corona-Pandemie sehr hohe bzw. viel zu hohe Stückzahlen bestellt, die über Jahre abverkauft bzw. abgegeben werden) Falsche Interpretation des Kunststofftragetaschenverbots (d.h. die Inverkehrbringer gehen davon aus, dass die Ausgabe sehr leichter Kunststofftragetaschen (< 15 µm) allgemein erlaubt ist, weil die Ausgabe unter bestimmten Bedingungen weiterhin gestattet sei) Einsatz von „Bio-Kunststofftragetaschen“ unter der falschen Annahme, dass das Inverkehrbringen dieser Tragetaschen nicht verboten sei Unwissenheit über das Kunststofftragetaschenverbot Bewusster Verstoß gegen das Kunststofftragetaschenverbot Wichtig ist, dass das Verpackungsgesetz den Vollzugsbehörden durchaus Mittel in die Hand gibt, die Regelung durchzusetzen. Die Länder können jeden Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100.000 € sanktionieren. EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell: Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden. Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden. Die am 12.2.2025 in Kraft getretene Europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR – EU 2025/40) hat diese Recyclingvorgaben übernommen. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2022 ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2022 dargestellt. Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsrichtlinie müssen bis 2030 die Recyclingquoten bei Kunststoffen um 3,9 Prozentpunkte und die Recyclingquote bei Holz um 0,2 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht . Von den im Jahr 2022 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,1 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte gefallen (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle stieg nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2022 um 0,6 % Prozentpunkte auf 74,6 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote. Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten des Recyclings im Jahr 2022 folgenden Werten (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“): Holz 29,8 % Kunststoffe 51,1 % Aluminium 63,6 % Glas 80,1 % Papier und Karton 85,8 % Eisenmetalle 86,8 % Insgesamt 68,5 % Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF Tabelle als Excel Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz Knapp die Hälfte (45,8 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2023 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 94,8 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben. Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. Neuerungen des Verpackungsgesetzes umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten: Seit dem Jahr 2019 galten folgende Recyclingquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %. Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle. Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen nicht enthalten sind. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt. Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Recyclingquote (50,0 %) bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde im Jahr 2023 mit 51,2 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2023“).
Mehrwegverpackungen reduzieren Abfälle und kommen trotzdem in Deutschland wenig zum Einsatz. Durch verschiedene Maßnahmen könnte die Verwendung von Mehrwegverpackungen erhöht werden, zeigt nun ein Forschungsvorhaben. Auch in Bereichen, in denen bisher Einwegverpackungen überwiegen, bestehen beim Umstieg auf Mehrweg große Potentiale zur Abfallvermeidung. Mehrwegverpackungen können in vielen Bereichen wesentlich zur Abfallvermeidung und Reduktion von Umweltbelastungen beitragen. Das bestätigt der Abschlussbericht des Forschungsvorhabens „Förderung von Mehrwegverpackungssystemen zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs – Mögliche Maßnahmen zur Etablierung, Verbreitung und Optimierung von Mehrwegsystemen“, der jetzt veröffentlicht wurde. Die Untersuchung zeigt: In 13 von 15 untersuchten Segmenten lässt sich der Verpackungsverbrauch durch den Einsatz von Mehrweg deutlich verringern – insbesondere im gewerblichen Bereich, etwa bei Transportverpackungen für Pflanzen. Auch Treibhausgasemissionen können dadurch reduziert werden. Allerdings stehen nach wie vor Herausforderungen und Hemmnisse, einer breiten Umsetzung im Weg. Dazu zählen unter anderem Investitionskosten, Rückgabemöglichkeiten, logistische Herausforderungen sowie fehlende Standards und Informationsdefizite. Das Forschungsvorhaben untersuchte konkrete Handlungsansätze zur Förderung von Mehrwegverpackungen in drei Bereichen: Getränkeverpackungen Der hierzu bereits veröffentlichte Teilbericht identifiziert insbesondere eine rechtlich verbindliche Mehrwegquote im Sinne einer Mehrwegangebots- wie auch einer Mehrwegvertriebsquote, eine generelle Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 50 Prozent in Kombination mit einer Abgabenlösung oder Abgaben auf Einweggetränkeverpackungen als potentiell mögliche Maßnahmen zur Stärkung von Mehrweggetränkeverpackungen. 2. Versandverpackungen Um Mehrwegversandverpackungen zu etablieren, stellen bisher Mehrkosten die größte Hürde dar. Die Förderung von Mehrwegverpackungen im Bereich „Versand“ wird durch Wiederverwendungsziele in Artikel 29 der neuen EU-Verpackungsverordnung ( Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ) unterstützt. Für die Umsetzung der neuen Vorgaben in Deutschland kommen eine Kombination von Maßnahmen wie Abgaben auf Einwegversandverpackungen, eine Mehrwegquote und Berichtspflichten in Frage, so das Ergebnis des Forschungsvorhabens. Ergänzend sind Innovationsförderung für Mehrwegpoolsysteme, Standardisierung von Mehrwegverpackungen sowie Kampagnen und Umweltzeichen empfehlenswert. 3. Weitere Anwendungsbereiche Auch ausgewählte Anwendungsbereiche, in denen bisher Einwegverpackungen dominieren, wie bestimmte Transportverpackungen, wurden untersucht. Die Analyse zeigt ein großes Potential, durch Mehrweg Abfälle zu vermeiden. Hohe Umlaufzahlen und geringe Umstellungsanforderungen gelten als besonders förderlich für den Umstieg auf Mehrwegverpackungen. Der Bericht liefert zudem eine rechtliche Einordnung auf deutscher und EU-Ebene sowie Empfehlungen für politische und wirtschaftliche Maßnahmen zur Förderung und Verbreitung von Mehrwegverpackungssystemen.
Der Leitfaden informiert über die gesetzliche Verpflichtung zur separaten Sammlung von Speiseabfällen und vermittelt Tipps zur Vermeidung und im praktischen Umgang mit Lebensmittelabfällen. Sind Sie unsicher, wie Sie Speisereste schnell und unkompliziert sammeln können? Sie brauchen Tipps für die generelle Vermeidung von Abfällen? Im Folgenden haben wir einige Anregungen für Sie gesammelt: Tipps zum einfachen und praktischen Sammeln der Speisereste in der Gastronomieküche Wickeln Sie feuchte Speisereste in Zeitungspapier. Auch Papierservietten können gemeinsam mit den Essensresten in die Speiseresttonne gegeben werden. Ein Vorsortierbehälter hilft dabei, die Küchenabfälle bereits während des Zubereitens der Speisen zu sammeln. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Getrenntsammlung von Speiseabfällen, indem Sie in direkter Nähe des Vorsortierbehälters / der Speiseresttonne eine Tabelle zum richtigen Sortieren anbringen. Diese können Sie sich hier kostenlos herunterladen und ausdrucken: Frittierfette und Speiseöle müssen ebenfalls separat entsorgt werden. Wie für die Speiseresttonne stehen auch hier Behälter in verschiedenen Größen zur Verfügung, die bei der Entsorgung gegen ein neues, gereinigtes Fass getauscht werden. Die Fässer werden in flexiblen Rhythmen entsorgt. Fragen Sie bei Ihrem Entsorgungsbetrieb ein individuelles Angebot an. Papier und Kartonagen können zu sehr geringen Kosten entsorgt werden – fragen Sie Ihren Entsorger. Die “Gelbe Tonne” für Verpackungen/Wertstoffe ist entgeltfrei und entlastet die teure Restmülltonne insbesondere von den voluminösen Verpackungsabfällen. Soweit genug Stellplatz vorhanden ist, ist die Nutzung der gelben Verpackungs-Tonne vorgeschrieben. Um Ihr Anrecht auf diese Tonne zu klären bzw. um eine solche zu bestellen, können Sie sich bei ALBA informieren: Tel.: (030) 35182-3260 Abfall ist am günstigsten, wenn er gar nicht erst entsteht. Oft kann eine Analyse der internen Betriebsabläufe dabei helfen, Möglichkeiten zur Abfallvermeidung zu identifizieren. Potenziale zur Abfallvermeidung gibt es an vielen Stellen: Bieten Sie verschiedene Portionsgrößen an und informieren Sie Ihre Gäste über die Option, um Tellerreste zu vermeiden. Kaufen Sie Lebensmittel in Großgebinden, um Verpackungsmüll zu vermeiden. Setzen Sie auf Getränke in Mehrwegflaschen. Bieten Sie Ihren Gästen Mehrwegbehälter für Take-Away-Gerichte an. Geben Sie einen Preisnachlass, wenn eigene Mehrwegbecher für den Kaffee “to go” mitgebracht werden. Sortieren Sie die Lebensmittel nach Haltbarkeitsdatum und überprüfen Sie die Waren regelmäßig. Lebensmittel, die bald das Mindesthaltbarkeitsdatum erreichen, eignen sich gut für tagesbezogene Menü-Angebote. Maßnahmen zur Lebensmittelrettung Traurig, aber wahr: nach wie vor werden zu viele noch gut verzehrbare Lebensmittel einfach weggeworfen – in Deutschland sind es rund 4 Millionen Tonnen jährlich aus Privathaushalten, hinzu kommen noch 2,5 Millionen Tonnen aus der Vorverarbeitung und dem Handel. Diese Verschwendung von Lebensmitteln möchte die Stadt Berlin im Rahmen ihres Zero-Waste-Konzeptes maßgeblich eingrenzen. Ein wichtiger Schritt hierzu ist das vorliegende Modellprojekt, das insbesondere die Gastronomie für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln sowie für die korrekte Trennung und Verwertung von entstandenen Speiseresten sensibilisieren will. Im Modellprojekt wurden eine Vielzahl von gastronomischen Betrieben untersucht, die schon heute eine vorbildliche Rolle im Hinblick auf Lebensmittelrettung einnehmen. Eindeutiges Ergebnis : Durch die konsequente Verfolgung verschiedener Maßnahmen lassen sich große Mengen an Lebensmittelabfällen vermeiden UND Kosten sparen. Speisekarte und Angebot werden auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ausgerichtet, z.B. durch Maßnahmen wie: Portionen werden eher klein gehalten, bei Bedarf kann nachbestellt oder direkt um eine größere Portion gebeten werden (Hinweis im Betrieb nötig), Die Reste vom Vortag werden vollständig nachverwertet, z.B. durch Tagesmenus bzw. durch intelligente, flexible Speisenzusammenstellung, Gerichte werden auf möglichst vollständige Verwertung der Lebensmittel ausgerichtet, „From Head to Root“-Ansatz, Wenig bis kein Einsatz von begrenzt haltbaren, meist tierischen Produkten (vegan), Lagerung erfolgt nach Haltbarkeit, Anlieferung immer möglichst frisch. Konsequente Vermeidung von Überproduktion : Nicht alle Speisen/Gerichte müssen immer verfügbar sein (lieber das Risiko eingehen, nicht alle Gerichte durchgehend anbieten zu können, als Über-schuss zu generieren), Bedarfsgerechte Produktionsplanung und Beschaffung durch verstärkte Dokumentation der Erfahrungen. Überproduzierte Speisen etc. werden vergünstigt kurz vor Ladenschluss abgegeben: Abverkauf per App (z.B. „To Good To Go“) Übergabe an Organisationen/Privatpersonen (Foodsharing) Die Untersuchungen zeigten, dass ein kleiner bis mittelgroßer gastronomischer Betrieb mit rd. 100 Speisen/Tag relativ leicht 10 kg organischen Abfall pro Tag vermeiden kann (100 g/Speise). Bezogen auf vermeidbare Entsorgungskosten entspricht dies rd. 60 €/Monat. Haben wir Ihr Interesse am Thema Lebensmittelrettung geweckt? Nachfolgend finden Sie noch zwei Beispielbetriebe , die sich im Projekt als besonders vorbildlich erwiesen haben. Das Frea bezeichnet sich als erstes Zero Waste Restaurant in Berlin und erreicht bemerkenswerte Ergebnisse darin, Abfälle aller Arten zu vermeiden. Gemischter gewerblicher Siedlungsabfall fällt beispielsweise nur mit rd. 10 kg pro Monat an, Plastik-Verpackungen gar nicht. Die biogenen Abfälle werden in einer Kompostierungsmaschine vor Ort in Kompost umgesetzt und den Lieferanten von Obst- und Gemüse zur Abnahme angeboten bzw. in Teilmengen unkompostiert der Vergärung über die Biotonne zugeführt. Es bestehen ausschließlich Lieferantenbeziehungen zu sehr regionalen Landwirten, die unverpackt liefern können bzw. in Mehrwegbehältern. Menüs werden für einen ganzen Monat festgelegt und es besteht kein a la carte Service, um Überproduktion zu vermeiden und keine Lebensmittel verderben lassen zu müssen. Weiterhin kommen zum Einsatz: Stoffservietten und Vor-Ort gefiltertes Wasser in Mehrwegflaschen. Das Frea ist ein rein veganes Restaurant; aus Sicht des Inhabers das entscheidendste Kriterium im Bereich Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit. Zitat (Geschäftsführer David Suchy): „Mit FREA haben wir einen Ort geschaffen, der Nachhaltigkeit und Geschmack verbindet, ohne dass auf Qualität und Service verzichtet werden muss. Der ganzheitliche Weg, auf Verpackungen und Müll zu verzichten hilft uns dabei, eine klare Linie für die Zukunft der Gastronomie vorzugeben.“ Die Vetzgerei ist ein veganer Metzger im Prenzlauer-Berg. Alle Produkte sind rein pflanzlich und werden in der Manufakturküche täglich frisch zubereitet. Die Mittagsmenus richten sich nach Saison und Zutatenvorrat. Tellerreste gibt es nur bei < 10 % der Fälle und werden zur Mitnahme in s.g. „Nichtpfandgläsern“ angeboten. Zitat (Geschäftsführerin Sarah Pollinger) : „Wir können alle etwas tun, damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden. Besonders gastronomische Betriebe haben die Möglichkeit Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und Kundinnen und Kunden für mehr Lebensmittelwertschätzung zu sensibilisieren. Und diese Chance sollten wir nutzen!“
Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben von § 1 und § 31 des Verpackungsgesetzes die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten sowie den Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken.Ausgangspunkt sind die im Rahmen der GVM-Getränkemarktforschung ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2022. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt.Im Ergebnis wurden 2022 33,5 % der in Deutschland konsumierten Getränke aller Segmente in Mehrwegverpackungen befüllt.
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