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Das Dosenpfand tritt in Kraft

In Deutschland wird ein Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen rechtskräftig, das so genannte Dosenpfand. Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, welche im Jahr 1991 von der damaligen Bundesregierung beschlossen und 1998 novelliert wurde. Laut der alten Verpackungsverordnung werden jährlich Regelerhebungen zur Bestimmung des Mehrweganteils bei den Getränkearten durchgeführt. Der erforderliche Mehrweganteil wurde erstmals 1997 unterschritten. Das wurde im Januar 1999 bekannt gegeben. Das führte zur Auslösung der Pfandpflicht für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure zum 1. Januar 2003. Zu der Verzögerung kam es durch zahlreiche Klagen der Industrie gegen die Veröffentlichung der Nacherhebungsergebnisse.

Kampagne "Mehrweg ist Klimaschutz" in Berlin vorgestellt

Mehrwegflaschen schonen natürliche Ressourcen, vermeiden Verpackungsmüll und tragen zum Klima- und Umweltschutz bei. Deutschland verfügt (noch) über das größte und vielfältigste Mehrwegsystem der Welt im Getränkebereich. Das sind die Kernbotschaften der am 13. Juni 2017 in Berlin vorgestellten Kampagne „Mehrweg ist Klimaschutz“. Gemeinsam mit mehr als 5.000 teilnehmenden Partnern informiert die aus der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der Stiftung Initiative Mehrweg (SIM), dem Verband des deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH), dem Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels (EHV) und dem Verband der Privaten Brauereien Deutschlands bestehende „Mehrweg-Allianz“ Verbraucher über die umweltschonenden Eigenschaften von Mehrwegflaschen. Ziel der Initiative ist es, Kunden zu einem umweltbewussten Kauf von Mehrwegflaschen und zum Verzicht auf umweltschädliche Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen zu bewegen.

Abfüllung von Getränken in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen in Deutschland für die Jahre 2012 und 2013

Die GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH führt für das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) seit 1978 jährlich die bundesweite Erhebung von Daten zur Einweg- und Mehrwegabfüllung von Getränken durch. In Folge der 3. Änderungsverordnung der Verpackungsverordnung(VerpackV) vom 24.05.2005 (3. Novelle der VerpackV) stehen seit dem Berichtsjahr 2004 nicht mehr Mehrwegquoten, sondern die Überprüfung des Anteils der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (im Folgenden abgekürzt: MövE-Verpackungen) in Verkehr gebrachten Getränke im Mittelpunkt. Mit dieser Studie wurde nun zum achten Mal eine Berechnung des Anteils der MövE-Verpackungen durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 66/2014.

Bundestag verabschiedet neues Verpackungsgesetz

Am 30. März 2017 stimmte der Bundestag dem Verpackungsgesetz zu. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Die dualen Systeme müssen ab 2019 deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Diese gelten für alle Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent. Die Recycling-Quoten bei Metallen, Papier und Glas steigen bis 2022 auf 90 Prozent an. Die Lizenzentgelte der dualen Systeme müssen sich zudem stärker an ökologischen Aspekten orientieren. Die Entsorgung von Verpackungsabfällen erfolgt nach wie vor im Wettbewerb. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen finanziert wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle. Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Inwieweit Wertstofftonnen eingeführt werden, kann jeweils die Kommune mit den dualen Systemen entscheiden. Ebenfalls geregelt wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichtet den Einzelhandel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. Außerdem gibt es eine appellative Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent, mit der das Ziel, Mehrweg weiter zu stärken, politisch deutlich gemacht wird. Das Gesetz bedarf als Einspruchsgesetz nicht der Zustimmung durch den Bundesrat.

Bundesweite Erhebung von Daten zur Abfüllung von Getränken in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen für die Jahre 2010 und 2011

Die Verpackungsverordnung nennt als Zielgröße für Massengetränke den Anteil von 80 v. H. für Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweg-Verpackungen (MövE). Im Rahmen dieser Studie wurde untersucht, welcher Anteil im Jahr 2011 erreicht worden ist. Der Anteil der MövE-Verpackungen liegt 2011 bei 48,3 % und ist damit um 1,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Die Rückgänge betreffen alle Getränkebereiche. Der Mehrweganteil beträgt 2011 nur noch 46,7 % und ist damit um 1,3 Prozentpunkte zurückgegangen. Insgesamt spielen die ökologisch vorteilhaften Einweg-Verpackungen mit 1,6 % Anteil nur eine geringe Rolle, vorzugsweise in den Getränkesegmenten ohne ⁠ CO2 ⁠. Der Anteil verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte. Der Verbrauch von Getränken in sonstigen Einweg-Verpackungen wächst vor allem bei Erfrischungsgetränken und Mineralwasser weiter stark an. Veröffentlicht in Texte | 73/2013.

Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen

Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben der § 1 und § 31 des Verpackungsgesetzes die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten sowie den Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs wurden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, wobei die im Rahmen der GVM-Getränkemarktforschung ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2019 den Ausgangspunkt darstellen. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2019 in Deutschland 41,8 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte höher als der Mehrweganteil im Vorjahr, was durch Zuwächse bei Wasser in Mehrweggetränkeverpackungen zustande kommt. Veröffentlicht in Texte | 116/2021.

Abfüllung von Getränken in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen

Die GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH führt für das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) seit 1978 jährlich die bundesweite Erhebung von Daten zur Einweg- und Mehrwegabfüllung von Getränken durch. In Folge der 3. Änderungsverordnung der Verpackungsverordnung(VerpackV) vom 24.05.2005 (3. Novelle der VerpackV) stehen seit dem Berichtsjahr 2004 nicht mehr Mehrwegquoten, sondern die Überprüfung des Anteils der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (im Folgenden abgekürzt: MövE-Verpackungen) in Verkehr gebrachten Getränke im Mittelpunkt. Veröffentlicht in Texte | 13/2013.

Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen

Das Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre, 2020 und 2021. Dieser Bericht betrifft das Berichtsjahr 2020. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. 1 Dementsprechend werden für das Berichtsjahr 2020 die Festlegungen des VerpackG in der für den jeweiligen Berichtszeitraum geltenden Fassung zugrunde gelegt. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur Verpackungsverordnung (VerpackV) 2, die noch auf die Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE-Verpackungen) abzielte. Als Zielgröße wird ein Mehrweganteil von 70 Prozent festgelegt. Im Rahmen des Vorhabens werden die Anteile der MW-Getränkeverpackungen in den pfandpflichtigen Segmenten für die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ermittelt. Darüber hinaus werden die Anteile der MW-Verpackungen in den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten ausgewiesen. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. 2020 wurden 43,1 % der in Deutschland konsumierten pfandpflichtigen Getränke in Mehrwegverpackungen befüllt. Dieser Mehrweganteil wurde unter Bezug auf die Ausnahmeregelungen zur Pfanderhebungspflicht in § 31 Abs. 4 VerpackG ermittelt. Der Wert liegt 1,3 Prozentpunkte höher als der Anteil im Vorjahr. Somit konnten die Mehrweggetränkeverpackungen ihren Marktanteil das zweite Jahr in Folge nach stetigem Rückgang seit der Pfandeinführung im Jahr 2003 ausbauen. Bei den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten lag der Anteil der Mehrwegpackmittel mit 4,6 % wesentlich niedriger als bei den pfandpflichtigen Getränkesegmenten. Im Gegensatz zu den pfandpflichtigen Segmenten ist der Mehrweganteil der nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmente nicht gestiegen, sondern ist in den letzten fünf Jahren unverändert auf dem gleichen Niveau geblieben. Quelle: Forschungsbericht

UBA aktuell - Nr.: 5/2019

Liebe Leserin, lieber Leser, Sie wollen wissen, wie gut die Luft an Ihrem Wohnort ist? Oder suchen detaillierte Daten zur Luftqualität in Deutschland für wissenschaftliche Zwecke? In diesem Newsletter stellen wir Ihnen unser deutlich erweitertes und verbessertes Informationsangebot vor. Keine gute Nachricht in Sachen saubere Luft: Diesel-Pkw stoßen im realen Fahrbetrieb auf der Straße immer noch deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus – auch die der Abgasnormen 6a, b und c. Die neuen Messungen und Berechnungen des UBA in Zusammenarbeit mit fünf weiteren europäischen Umwelt- und Verkehrsbehörden zeigen jedoch auch: Sauberer ist technisch möglich. Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 6d-TEMP halten die EU-Grenzwertvorgaben auch im Realbetrieb ein. Ebenfalls unter die Lupe genommen haben wir die neuen E-Tretroller – dies und mehr in der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Wie gut ist die Luft? Neues Infoangebot per App und UBA-Website Die App "Luftqualität" gibt aktuelle Informationen zu Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon. Quelle: Umweltbundesamt Wie gut ist die Luft, die wir atmen? Verlässliche und aktuelle Informationen dazu gibt es seit Ende August in der kostenlosen und werbefreien Android- und iPhone-App „Luftqualität“ des Umweltbundesamtes. Die App stellt stündlich aktualisierte Daten für die gesundheitsgefährdenden Schadstoffe Feinstaub (PM10), Stickstoffdioxid und Ozon zur Verfügung. Die Daten stammen von über 400 Luftmessstationen aus ganz Deutschland. Ein Luftqualitätsindex, der von „sehr gut“ bis „sehr schlecht“ reicht, informiert zudem auf einen Blick über die Luftqualität an jeder Station. Je nach Wert gibt die App Gesundheitstipps für Aktivitäten im Freien. Auch der Empfang von Warnhinweisen kann eingestellt werden, um bei schlechter Luftqualität schnell informiert zu sein. Gleichzeitig zum Start der App hat das UBA auch das Informationsangebot „Aktuelle Luftdaten“ auf seiner Website weiterentwickelt und noch übersichtlicher gestaltet. Neu ist auch hier der Luftqualitätsindex, der einen schnellen Überblick über die aktuelle Situation gibt. Das Portal bietet zudem deutschlandweite Konzentrationskarten, die zeigen, wie stark die Belastung in Deutschland durch einen von fünf auswählbaren Luftschadstoffen (Feinstaub, Stickstoffdioxid, Ozon, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid) regional zu bestimmten Tagen und Uhrzeiten ausfiel. Zusätzlich ist eine Ozonvorhersage verfügbar. Für alle fünf Schadstoffe sind die gemessenen Konzentrationsdaten jeder Messstation aktuell, aber auch für die Vergangenheit, abrufbar. Individuell können hier Daten mehrerer Stationen oder Stoffe für verschiedene Zeiträume zusammengestellt, angezeigt und auch heruntergeladen werden. In Form sortierbarer Tabellen sind für das aktuelle Jahr Grenz- und Zielwertüberschreitungen aller Stationen aufgelistet. Außerdem stehen Jahresbilanzen zurück bis zum Jahr 2000 mit allen grenz- oder zielwertrelevanten Auswertungen zur Verfügung. Kann ich klimaneutral leben? UBA-Nachhaltigkeitsexperte Dr. Michael Bilharz begleitet ZDF WISO bei einem Selbstversuch im Alltag. E-Scooter Elektrische Tretroller, wie sie aktuell in Innenstädten zum Verleih angeboten werden, sind zurzeit kein Gewinn für die Umwelt. UBA-Verkehrsexpertin Dr. Katrin Dziekan im MDR-Magazin Umschau. Blackbox Flakon: Ungesunde Duftstoffe in Parfums Immer wieder werden Schadstoffe in Parfums gefunden, die dort nicht hineingehören oder in der gefundenen Dosis die zulässigen Mengen überschreiten. Die Substanzen können problematisch für die menschliche Gesundheit sein, nicht nur für Allergiker. UBA-Toxikologin Dr. Marike Kolossa-Gehring im Deutschlandfunk. Gefährliche Stoffe in Spielzeug: Folgen von Elektroschrott-Recycling UBA-Expertin Dr. Marike Kolossa-Gehring in ZDF WISO zu Schadstoffen in Kinderspielzeugen. Wird das Grundwasser knapp? Wenn kein Regen fällt Insgesamt gibt es in Deutschland keine Wasserknappheit. Aber durch die anhaltende Trockenheit im vergangenen Jahr haben sich die Grundwasserbestände noch nicht erholt. UBA-Experte Dr. Jörg Rechenberg im Interview mit dem Internetradio detektor.fm. 42 UBA-Zahl des Monats 10/2019 Quelle: Umweltbundesamt Im Jahr 2017 wurden nur rund 42 Prozent der Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt. Der Anteil von Mehrwegflaschen lag damit 0,7 Prozentpunkte unter dem Wert des Jahres 2016. Das zeigt die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland des UBA. Damit liegt der Mehrweganteil nach wie vor deutlich unter dem im Verpackungsgesetz vorgegebenen Ziel von 70 Prozent.

UBA aktuell - Nr.: 5/2021

Liebe Leser*innen, die Zeit drängt, um wirksamen Klimaschutz umzusetzen. Deshalb hat das UBA im September noch einmal eine Auswahl seiner Vorschläge für ein klimaneutrales Deutschland in einer Twitter-Kampagne vorgestellt. Mehr dazu in dieser Newsletterausgabe. Außerdem geht es unter anderem um die neuen Luftqualitätsleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese sind sehr ambitioniert und tragen den neuen Erkenntnissen der letzten zwei Jahrzehnte zu den gravierenden Auswirkungen von Luftverschmutzung auf die Gesundheit Rechnung. Obwohl die Leitlinien nicht rechtsverbindlich sind, hoffen wir, dass sie die Luftreinhaltepolitik in Europa und in anderen Regionen der Welt in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen werden. Auch der im Mai 2021 von der EU-Kommission vorgelegte „Zero Pollution“-Aktionsplan ist begrüßenswert. In einem Scientific Opinion Paper hat das UBA einen Vorschlag erarbeitet, wie die „Zero Pollution Ambition“ themen- und regelungsübergreifend ausgestaltet werden kann, damit Wasser, Boden und Luft sowie unsere Gesundheit besser geschützt werden. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Jetzt loslegen für ein klimaneutrales Deutschland! Die UBA-Vorschläge für ein klimaneutrales Deutschland finden Sie auch auf Twitter unter #UBAklima. Quelle: Umweltbundesamt In den 2020er-Jahren müssen alle Weichen gestellt werden, damit Deutschland klimaneutral wird. Wie dies gelingen kann, dazu hat das UBA zahlreiche Vorschläge vorgelegt, zum Beispiel 2019 mit der RESCUE-Studie. Sie zeigt: Deutschland kann seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um rund 70 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. Wir müssen jedoch sofort handeln und unsere Anstrengungen deutlich verstärken. Eine Auswahl der Vorschläge des UBA: Energiewende : Im Vergleich zum Jahr 2020 muss Deutschland pro Jahr viereinhalbmal so viele Windräder an Land bauen und doppelt so viele Photovoltaikanlagen auf den Dächern installieren. Verkehrswende : Mehr Fuß-, Rad-, Bus- und Bahnverkehr und weniger sowie klimafreundlichere Autos sind nötig – etwa durch einen Abbau umweltschädlicher Subventionen und mehr Platz und Investitionen in klimafreundliche Mobilität. Ernährungswende : Der Konsum tierischer Lebensmittel, wie Fleisch oder Milchprodukte, muss sinken. Fördern könnte dies die Politik etwa durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf tierische und die Absenkung der Mehrwertsteuer auf pflanzliche Lebensmittel. Klimafreundliche Industrie : Energie und Ressourcen müssen effizienter eingesetzt und der verbleibende Energiebedarf aus erneuerbarem Strom gedeckt werden oder, wenn nicht möglich, über Wasserstoff, der mit erneuerbarem Strom produziert wird. Wärmewende und energetische Gebäudesanierung : Der Energiebedarf von Gebäuden muss drastisch sinken. Hierfür müssen wir pro Jahr etwa 2,5 Prozent des Gebäudebestands sanieren – aktuell liegen wir bei nur 1 Prozent. Die Wärmeversorgung muss von Öl und Gas auf klimafreundliche Wärmenetze oder auf mit grünem Strom betriebene Wärmepumpen umgestellt werden. Nachhaltiger Konsum und Kreislaufwirtschaft : Produkte müssen länger halten, so lange wie möglich genutzt und am Ende ihrer Lebensdauer recycelt werden. Internationale Zusammenarbeit : Um die Klimakrise zu stoppen, braucht es Anstrengungen weltweit – vor allem in den G20-Staaten, zu denen auch Deutschland gehört. Sie alleine verursachen 80 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen. Deutschland sollte deshalb mit anderen Ländern zusammenarbeiten und Meilensteine setzen, wie im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir sollten gegen jedes Zehntel Grad Erwärmung kämpfen“ UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland über die Klimakrise "Hitze ist für einige Teile unserer Bevölkerung extrem kritisch" Es muss nicht 50 Grad heiß werden, damit Gefahr für Leib und Leben besteht. Bereits ab 30 Grad kann Hitze kritisch werden. UBA-Experte Hans-Guido Mücke im Interview auf Spektrum.de. UBA-Zahl des Monats August 2021 Quelle: Umweltbundesamt Jahrelang ging in Deutschland der Anteil von Getränken, die in Mehrwegflaschen abgefüllt werden, zurück. Die aktuellen Daten zeigen für 2019 erstmals wieder einen Anstieg des Mehrweganteils im Getränkebereich. Mit 41,8 Prozent wird das gesetzliche Ziel von 70 Prozent jedoch deutlich unterschritten.

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