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Pflanzendrinks und Kuhmilch

Mit pflanzlichen Milchalternativen, Bio-Qualität und Weidehaltung den Milchkonsum umweltfreundlicher machen So wird der Milchverzehr umweltfreundlicher Bevorzugen Sie pflanzliche Milchalternativen gegenüber Kuhmilch. Kaufen Sie pflanzliche oder tierische Milchprodukte möglichst in Bio-Qualität. Bevorzugen Sie Weidemilch beim Kauf von Kuhmilch. Nutzen Sie auch die pflanzlichen Alternativen zu anderen Milchprodukten wie Käse oder Sahne. Gewusst wie Die Haltung von Rindern benötigt viel Agrarfläche für Futterpflanzen und ist – nicht zuletzt durch das bei Wiederkäuern entstehende Methan – mit hohen Treibhausgasemissionen verbunden. Die anfallende Gülle trägt zur Nitratbelastung des Grundwassers bei und der Einsatz von Antibiotika zur Entstehung multiresistenter Bakterien. Rinder spielen allerdings eine wichtige Rolle beim Erhalt von Grünland, das mehr Kohlenstoff im Boden speichert als Ackerland. Auch zum Erhalt der Artenvielfalt können Rinder im Grünland beitragen, wenn es extensiv und standortangepasst bewirtschaftet wird. Pflanzliche Milchalternativen bevorzugen: Pflanzendrinks sind in Sachen Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ klar im Vorteil. Kuhmilch verursacht bis zu viermal so viele Treibhausgase und benötigt bis zu zweieinhalbmal so viel Fläche (abhängig vom gewählten Pflanzendrink). Heimische Varianten wie Hafermilch stehen auch in puncto Wasserverbrauch sehr gut da. Pflanzliche Milchalternativen werden aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt. Die bekanntesten und ökologisch vorteilhaftesten sind Hafer und Soja. Die unterschiedlichen Ausgangsstoffe führen nicht nur zu einem vielfältigen Angebot an Pflanzendrinks, sondern auch zu einer großen geschmacklichen Vielfalt. Teilweise unterscheiden sich Pflanzendrinks geschmacklich selbst dann spürbar, wenn sie auf den gleichen Rohstoffen basieren. Daher lohnt es sich verschiedene auszuprobieren, wenn die ersten Testkäufe nicht schmecken. Damit der Milchschaum auch bei Pflanzendrinks gut gelingt, gibt es spezielle Barista-Varianten. Möglichst in Bio-Qualität: Mit dem Kauf von Biolebensmitteln fördern Sie den ökologischen Landbau und damit insbesondere den Natur- und Bodenschutz. Dies gilt sowohl für den Kauf von Kuhmilch als auch für den Kauf von Milchalternativen. "Bio" ist in beiden Fällen im Lebensmitteleinzelhandel fast überall erhältlich. Achten Sie auf das Bio-Siegel (siehe Grafikbox). Bio-Logo (EU) Quelle: EU-Kommission Bio-Siegel (Deutschland) Quelle: BMEL Mit Weidemilch Natur- und Tierschutz fördern: Wenn Kühe an mindestens 120 Tagen im Jahr für jeweils sechs Stunden auf der Weide waren, kann ihre Milch als Weidemilch verkauft werden – so sagt es die Rechtsprechung. Darüber hinaus ist der Begriff aber nicht näher definiert oder geschützt. Das Siegel Pro Weideland legt darüber hinaus weitere Kriterien fest (z. B. mindestens 1.000 m 2 Weidefläche pro Milchkuh). Extensive Beweidung ist eine wichtige Maßnahme zum Erhalt von ⁠ Biodiversität ⁠. Alternativen zu Käse, Butter oder Sahne nutzen: Für Produkte wie Käse, Butter oder Sahne werden zur Herstellung größere Mengen an Milch benötigt. Dementsprechend sind sie besonders klimabelastend. Käse verursacht z. B. vergleichbare Treibhausgasemissionen wie Geflügel- und Schweinefleisch. Neben Pflanzendrinks gibt es – neben der schon lange etablierten Margarine – inzwischen auch viele pflanzliche Alternativprodukte, die ähnlich wie Käse, Sahne oder Joghurt schmecken und diese ersetzen können. Ein Aus- und Durchprobieren lohnt sich auch hier. Aus Umweltperspektive ist es grundsätzlich sinnvoll, die pflanzlichen Alternativen den tierischen "Originalen" vorzuziehen. Wichtige Nährstoffe im Blick haben: Milch(-produkte) liefern in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit wichtigen Nährstoffen wie Calcium, Jod, Vitamin B12 und Riboflavin. Wenn Sie keine oder nur sehr wenige Milchprodukte verzehren, sollten Sie darauf achten, dass Sie pflanzliche Alternativen konsumieren, die mit diesen Nährstoffen angereichert sind, oder, dass Sie diese Nährstoffe in ausreichender Menge aus anderen Quellen zu sich nehmen. Pflanzendrinks aus konventioneller Landwirtschaft werden häufig bereits mit Nährstoffen angereichert angeboten, Bio-Pflanzendrinks hingegen nicht. Dies liegt daran, dass die Anreicherung mit Vitaminen oder Mineralstoffen in Bioprodukten grundsätzlich gemäß Bio-Verordnung nicht erlaubt ist. Was Sie sonst noch tun können: Beachten Sie auch unsere Umwelttipps zu klima- und umweltfreundlicher Ernährung , Biolebensmitteln und Lebensmittelverschwendung vermeiden . Hintergrund Umweltsituation: Die Landwirtschaft ist unsere größte Flächennutzerin. Mit ihr und damit auch mit unserer Ernährung sind vielfältige Umweltbelastungen wie Treibhausgasemissionen, Artenschwund, Bodenerosion oder Grundwasserbelastungen verbunden. Dabei belastet die Produktion tierischer Lebensmittel die Umwelt wesentlich stärker als die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln. So lassen sich 66 % der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen und 61 % der Flächeninanspruchnahme auf tierische Lebensmittel zurückführen – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus. Die Lebensmittelgruppe "Milch und Milchprodukte" hat nach der Kategorie "Fleisch und Wurst" den zweitgrößten Anteil an den ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen in Deutschland. Innerhalb der Milchprodukte trägt Käse die größte Umweltlast, da er sowohl einen hohen Klimafußabdruck hat als auch in relativ großer Menge verzehrt wird. Die Ökobilanzen von pflanzlichen Lebensmitteln sind fast immer deutlich besser als die von tierischen Lebensmitteln. Dies gilt auch beim Vergleich von Milchprodukten mit pflanzlichen Alternativen. Während bei der Herstellung von Kuhmilch etwa 1,4 kg CO 2 -Äquivalente pro kg Milch anfallen, sind es bei Hafer- und Sojamilch 0,3-0,4 kg CO 2e . Für ein Kilogramm Käse aus Kuhmilch werden rund 5,7 kg CO 2 -Äquivalente emittiert, bei Käsealternativen auf Basis von Kokosfett sind es ca. 2,0 kg CO 2 -Äquivalente. Ein weiterer wichtiger Umweltfaktor ist die benötigte Fläche, die bei Pflanzendrinks in etwa halb so groß ist wie bei Milch. Gesetzeslage: Pflanzliche Milchalternativen haben mit zwei gesetzlich verankerten Marktbarrieren zu kämpfen: Zum einen dürfen sie mit Ausnahme von Kokosmilch im Markt bzw. von Herstellern nicht als Milch verkauft werden. Sie werden deshalb meistens auf der Verpackung als "Drinks" bezeichnet. Zudem gilt für Pflanzendrinks ein Mehrwertsteuersatz von 19 %, während er für Milch nur 7 % beträgt. Marktbeobachtung: Nach Daten des Good Food Institute Europe haben pflanzliche Milchalternativen nach Jahren des kontinuierlichen Wachstums in Deutschland einen Marktanteil von knapp 10% des Milchmarktes erreicht (2023). Hafermilch ist die mit Abstand beliebteste pflanzliche Milchalternative. Ihr Marktanteil in Deutschland betrug 2023 bei Markenprodukten (ohne Eigenmarken) rund 69 %. Quellen: Ifeu (2020): Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland Good Food Institute Europe (2024): Entwicklung des Marktes für pflanzenbasierte Lebensmittel im deutschen Einzelhandel

Katzenkastration Unterstützung bei der Kastration und Kennzeichnung von Streunerkatzen Unterstützungsprogramm 2025/ 2026 startet Katzenschutz verbessern - Tierleid verringern Gesetzliche Regelung

Auch in diesem Jahr können eingetragene, als gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt Unterstützungsmittel für das Kastrieren, Kennzeichnen und Registrieren von freilebenden herrenlosen Katzen erhalten. Bitte beachten Sie Folgendes: Vereine erhalten aus Landesmitteln nur dann eine Unterstützung, wenn sie von der Kommune, auf deren Gebiet sie herrenlose Katzen einfangen und kastrieren lassen, eine Anerkennung für diese Tätigkeit haben. Für die Anerkennung durch die Kommunen kann ein Formular genutzt werden. Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von freilebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen. Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.01.2025 und muss bis 31.10.2025 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Es wird Unterstützung in Höhe von maximal 120 € pro weiblicher Katze und maximal 60 € pro männlicher Katze inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Liegen die Kosten unter diesem Betrag, wird nur der geringere Betrag erstattet. Pro Tierschutzverein werden Gesamt-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden. Im Sinne der Gleichbehandlung der Tierschutzvereine empfiehlt sich ein häufigeres Beantragen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im  Kalenderjahr kastrierten Katzen am Ende des Kastrationszeitraumes. Aus diesem Grund bitten wir um Einzelanträge mit einem maximalen Antragsvolumen i.H.v. 1.500 € bzw. maximal 15 Tieren. Die Unterstützung für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze wird dann gewährt, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. ( https://www.tasso.net/ ) oder des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ( https://www.findefix.com ) registriert wurde. Nähere Auskünfte und Informationen erteilt der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes e.V. , Nicolaiplatz 1, 39124 Magdeburg, info(at)landestierschutz-lsa.de , Tel.: 0170 900 1315. Das Merkblatt und das Antragsformular mit der Anlage 1 und Anlage 2 öffnen sich nach Anklicken der Dokumente. Steigende Populationen freilebender Hauskatzen können zu Problemen bezüglich des Tierschutzes, der menschlichen Gesundheit (Zoonosen), der Gefahrenabwehr und der Auswirkung auf Wildtiere (z. B. das Fangen von Singvögeln) führen. Eine freilebende Katzenpopulation wird von ihrer Umgebung beeinflusst. Diese Population wächst exponentiell und führt zu einer lokalen Erhöhung der Dichte. So kann ein Gleichgewicht der Umgebungsparameter für die Tiere nicht mehr in geeigneter Weise gehalten werden. Die Folge: Infektionskrankheiten können sich besser und schneller verbreiten. Rangkämpfe finden statt und durch herumstreunende Kater kann es häufiger zu Unfällen kommen. Für die Tiere bedeutet das erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden. Ab wann dieses Ungleichgewicht entsteht, kann jedoch nicht genau definiert werden. 1. Welches Problem entsteht, wenn Katzen sich unkontrolliert vermehren? Katzen können bis zu dreimal im Jahr rollig werden und vier bis sechs Katzenwelpen bekommen. Werden diese Katzenwelpen nicht vermittelt, konkurrieren immer mehr Katzen um Futterquellen. Bereits im Alter von sechs Monaten können diese Katzen selbst Nachwuchs bekommen. Nicht kastrierte Kater markieren ihr Revier mit stark riechendem Harn und erleiden bei Kämpfen mit Konkurrenten häufig Verletzungen, die tierärztlich behandelt werden müssen. Außerdem besteht bei großen, unkontrollierten Populationen freilaufender Katzen, die Gefahr der Krankheitsverbreitung und der Steigerung des Keimdruckes. Eine seuchenhafte Ausbreitung von Katzenkrankheiten (z. B. Katzenseuche, Katzenschnupfen) ist möglich. Unter Umständen besteht hierdurch eine Infektionsgefahr für Menschen (Toxoplasmose, Bandwürmer über Sandkästen etc.). 2. Kastration und Sterilisation, wo ist der Unterschied? Sowohl männliche als auch weibliche Katzen können kastriert werden. Diese unterscheidet sich von der Sterilisation darin, dass die Hoden oder Eierstöcke entfernt werden und nicht nur der Samen- bzw. Eileiter durchtrennt wird. Bei einer Sterilisation können Katzen noch rollig werden und Kater noch decken, allerdings ohne Befruchtung. 3. Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Kastration? Der beste Zeitpunkt für eine Kastration besteht im Alter von sechs bis zehn Monaten. Das bedeutet, dass die Tiere mit Beginn der Geschlechtsreife kastriert werden. Bei manchen Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Harnmarkieren) kann der Tierarzt eine frühere Kastration empfehlen. 4. Welche Vorteile hat eine Kastration bei Katzen? Vor allem wird die unkontrollierte Vermehrung der Katzen verhindert. Zudem zeigen sich kastrierte Katzen meist ruhiger und häuslicher, verfügen über eine bessere Gesundheit und erreichen ein höheres Lebensalter. Kater sind deutlich weniger Rangkämpfen mit Verletzungen und Infektionen ausgesetzt, da der natürliche Trieb auf Nachkommenschaft entfällt. Werden Kater früh kastriert, wird das Markierverhalten unterbunden und dadurch die Geruchsbelästigung gemindert. 5. Gibt es Nachteile bei einer Kastration? Die Kastration erfordert eine Vollnarkose. Daher besteht ein allgemeines Narkoserisiko. Das häufigste Argument gegen eine Kastration ist die vermutete Gewichtszunahme bei kastrierten Tieren. Die Gewichtszunahme basiert jedoch meist auf einer fehlerhaften Fütterung. Katzenhalterinnen und Katzenhalter sollten sich vor einer anstehenden Kastration informieren, welches Futter in Frage kommt und wie viel Futter für eine Katze oder Kater sinnvoll ist, um eine Gewichtszunahme zu vermeiden. 6. Ist eine Kennzeichnung notwendig? Ja, nur durch die Kennzeichnung des entsprechenden Tieres kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und im Zweifelsfall überprüft werden. Zudem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und gegebenenfalls zurückgeben zu können. 7. Ist eine Registrierung zu empfehlen? Unbedingt. Wurde ein gekennzeichnetes Tier registriert, kann es schnell und unbürokratisch einem Halter zugeordnet werden. Bei abhanden gekommenen Tieren ist die Rückgabe so innerhalb kürzester Zeit möglich. Eine Registrierung wird bei einem der beiden größten Anbieter in Deutschland empfohlen: TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e. V. FINDEFIX-Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes Weitere Fragen rund um die Kastration werden in jeder Tierarztpraxis beantwortet. Um den Schmerzen, Leiden und Schäden entgegenzuwirken, bestehen im §13 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) rechtliche Vorgaben, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören das Verbieten bzw. Beschränken des freien Auslaufs für fortpflanzungsfähige Katzen, die Kastrationspflicht sowie die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit freiem Auslauf. Die Ermächtigung für die Gemeinden, notwendige Maßnahmen zu erlassen, wurde durch das Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen vom 27.11.2019 (GVBI. LSA Nr. 31/2019 vom 04.12.2019) in Sachsen-Anhalt geschaffen. Die Ergebnisse dieser Studie sind im "Amtstierärztlicher Dienst" 4/2020 veröffentlicht. Für allgemeine Fragen wurden FAQs zur Kastration von Katzen erarbeitet. Weiterhin wurden ein Erfassungssystem , eine Anleitung zur Nutzung des Erfassungssystems , ein Muster für die Einzeltiererfassung und ein Poster erstellt.

Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten

Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist. Einführung Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel. Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene Umweltbelastungen . Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, ⁠ Klima ⁠ und die ⁠ Biodiversität ⁠ zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen. Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum Wasserrecht ) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das Bundesbodenschutzgesetz , welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen derzeit in Ermangelung einer EU-weiten Bodenrahmenrichtlinie ausschließlich auf nationalen Vorgaben. Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt. So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B.  fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken. Für die aktuelle Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und ⁠ Erosion⁠ vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der Ökologische Landbau . Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann. Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer ( Subventionsbericht des UBA ). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung. Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die Mehrwertsteuer . Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung. Umweltmanagementsysteme in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten. Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem ⁠ EMAS ⁠ teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.

Presse-O-Töne

Hier stellen wir Ihnen O-Töne zur Verfügung, die Sie als mp3-Datei herunterladen und für Medienberichte verwenden können. Videomaterial stellen wir auf Anfrage zur Verfügung. Übersicht der O-Töne 11.06.2024 / Jubiläumsfest am 15. Juni 2024 am Hauptstandort in Dessau-Roßlau 17.03.2023 / Umweltbundesamt gibt Tipps, wie Sie wirklich Energie sparen können 15.03.2023 / Umweltbundesamt veröffentlicht neue Zahlen zur aktuellen Entwicklung und Nutzung 13.02.2023 / Umweltbundesamt veröffentlicht Jahresbericht zur gemessenen Feinstaub-, Stickstoffdioxid- und Ozon-Belastung 20.01.2023 / „Grüne Woche“ in Berlin – UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner empfiehlt, Obst, Gemüse und Getreide von der Mehrwertsteuer zu befreien 15.12.2022 / Dicke Luft zu Silvester und die Probleme für Mensch und Umwelt 17.08.2022 / Beim Einkauf fürs neue Schuljahr aufs Umweltsiegel achten 15.03.2022 / ⁠ Prognose ⁠ und Hintergründe zur aktuellen Entwicklung der THG-Emissionen 2021 10.03.2022 / Aktuelle Spartipps vom Umweltbundesamt 22.02.2022 / Umweltfreundlich Saubermachen ist gar nicht schwer 10.02.2022 / Umweltbundesamt gibt aktuellen Überblick und zeigt auf, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt 24.01.2022 / Umweltbundesamt und Verbraucherzentralen fordern vom Handel mehr Natürlichkeit für Äpfel, Möhren und Co. 27.10.2021 / Umweltschädliche Subventionen mit 65,4 Milliarden Euro auf Rekordniveau – UBA empfiehlt Sofortprogramm zum Abbau 13.06.2021 / Hitze, ⁠ Dürre ⁠, Überschwemmung und Artenwandel – Wie sich der ⁠ Klimawandel ⁠ auf Deutschland auswirkt! 28.04.2021 / Welchen Stellenwert hat Umwelt- und ⁠Klimaschutz⁠ angesichts anderer aktueller Probleme? 14.12.2020 / Online-Shopping kann klimafreundlicher sein, wenn man sonst mit dem Auto zum Geschäft fahren müsste 27.10.2020 / Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2018 19.08.2020 / Droht Deutschland nach dem dritten ⁠ Hitzesommer ⁠ eine Wasserknappheit? 16.03.2020 / Deutsche Treibhausgasemissionen gingen 2019 um 6,3 Prozent zurück 11.02.2020 / Stickstoffdioxid-Belastung ist deutschlandweit weiter rückläufig, aber immer noch liegen etliche Städte über dem Grenzwert 18.12.2019 / Wie man schädliche Treibhausgasemissionen reduzieren, verhindern und nicht vermeidbare kompensieren kann! 18.11.2019 / Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2017 06.11.2019 / Umweltbundesamt stellt ein neues Konzept 10.10.2019 / Vielfliegerei und ein neues globales Klimaschutzinstrument 19.09.2019 / Tipps und Big Points beim CO2-Sparen 18.09.2019 / Die Abfüllung von Getränken in Mehrwegflaschen hat in Deutschland mit 42 Prozent einen neuen Tiefstand erreicht 06.06.2019 / Deutsche Badegewässer schneiden im aktuellen Bericht zur Wasserqualität sehr gut ab 21.05.2019 / Jeder Einwegbecher ist nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes einer zu viel 17.04.2019 / Welche Lärmquellen stören besonders? Kann Lärm krank machen? Was tut die Politik? 31.01.2019 / Wie belastet ist unsere Luft? 08.03.2018 / Studie zu NO2-Krankheitslasten in Deutschland 02.01.2018 / Schimmel in Innenräumen und wie man ihn wieder los wird (Bereitstellung Videomaterial auf Anfrage) 12.12.2017 / Wie war die Luft in Deutschland 2017 12.12.2017 / Status Quo und die aktuellen Trends bei umweltverträglichen Produkten 11.12.2017 / Schimmel in Innenräumen und wie man ihn wieder los wird 03.11.2017 / „23. Weltklimakonferenz“ vom 6. bis 17. November in Bonn (Bereitstellung Videomaterial auf Anfrage) 02.11.2017 / „23. Weltklimakonferenz“ vom 6. bis 17. November in Bonn 15.09.2017 / Internationale Fahrrad-Konferenz vom 19.-21. September 2017 in Mannheim

Nachhaltige Ernährung und Bürgerbeteiligung: Deliberative Bewertung und Ergänzung umweltpolitischer Interventionsoptionen in das Ernährungssystem

Das Projekt "Nachhaltige Ernährung und Bürgerbeteiligung: Deliberative Bewertung und Ergänzung umweltpolitischer Interventionsoptionen in das Ernährungssystem" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: NAHhaft - für eine nachhaltige Land- und Ernährungswissenschaft e.V..Die Auswirkungen der Ernährung auf das Klima und unsere Umwelt sind unbestritten. Gleichzeitig finden wenige Themen der Umweltpolitik derart unmittelbaren Anschluss an die Lebensrealität des Einzelnen. Andererseits stoßen politische Eingriffe, die direkt auf die Ernährungsentscheidungen abzielen, häufig auf große Widerstände (siehe Diskussion um Mehrwertsteuer auf Fleisch). Dementsprechend eignet sich Ernährung im Besonderen für einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürger zur Entwicklung von Lösungsansätzen. Der Fokus dieses Projektes wird auf dem Konsum von Lebensmitteln, und zwar sowohl in privaten Haushalten als auch im Außer-Haus-Verzehr, inkl. der individuellen Produktion liegen sowie auf den Erwartungen und Kooperationsmöglichkeiten von Bürger*innen im Ernährungssystem. Ernährung als eines der Zukunftsthemen ist durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Gleichzeitig betrifft Ernährung viele Themenfelder der Politikgestaltung wie z.B. Landnutzung, Gesundheit, Wertschöpfungsketten, Konsum/Freizeit etc. Mithilfe innovativer Bürgerbeteiligungsformate sollen in diesem Forschungsvorhaben umweltpolitische Handlungsansätze bewertet und anhand dieser Faktoren und Themenfelder diskutiert werden. Dabei sollen bestehende Erfahrungen des BMU zur Bürgerbeteiligung aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Es soll zu dem der Ansatz des BMU verfolgt und weiterentwickelt werden, auch nicht-beteiligungsaffine Personenkreise durch entsprechende Formate anzusprechen.

Ernährungsprofile deutscher Haushalte und Verteilungswirkungen einer Mehrwertsteuerreform im Bedürfnisfeld Ernährung

Die Ernährungsgewohnheiten in Deutschland entsprechen aktuell (noch) nicht den einschlägigen Ernährungsempfehlungen, auch nicht denen, die sowohl Gesundheits- als auch Umwelt- und Klimaaspekte berücksichtigen, wie z.B. die der EAT Lancet Kommission. In dieser Studie werden mit Hilfe von Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zunächst In-Haus-Ernährungsprofile unterschiedlicher Haushaltstypen in Deutschland identifiziert. Dabei werden - neben der Einkommensverteilung der Haushalte - rentenbeziehende Haushalte, alleinerziehende Haushalte und transferempfangende Haushalte unterschieden. Basierend darauf wird untersucht, wie sich eine an ökologischen Bedarfen ausgerichtete Mehrwertsteuerreform bei Nahrungsmitteln monetär auf die unterschiedlichen Haushalte auswirkt. Modelliert wurde dabei, welche Effekte eine Mehrwertsteuerbefreiung bei pflanzlichen Nahrungsmitteln und eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf den Regelsatz von 19 % bei tierischen Nahrungsmitteln auf die Ausgaben der Haushalte haben, wenn diese ihr Einkaufsverhalten nicht ändern. Geprüft wurde darüber hinaus, wie sich eine Kombination beider Mehrwertsteueränderungen auf den Durchschnittshaushalt auswirkt, sofern dieser sein Verhalten beibehält oder sein Verhalten ändert und weniger Fleisch und Wurst erwirbt. Veröffentlicht in Texte | 160/2023.

2024-03-25_Merkblatt_Antrag_2024.pdf

Merkblatt 2024 Übernahme von Ausgaben für die Kastration von freilebenden herrenlosen Katzen in Sachsen-Anhalt 2024 Tierleid kann durch eine Kastration freilebender herrenloser Katzen verringert werden, weil diese sich sonst ungehemmt vermehren und die Katzenpopulation ansteigen würde. Die Tier- schutzvereine in Sachsen-Anhalt sollen bei einer ihrer Kernaufgaben auch in diesem Jahr mit Mitteln des Landes in Höhe von insgesamt 120.000 € unterstützt werden. Eingetragene und gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz und Wirkungsfeld in Sachsen-An- halt haben, wie auch in den vergangenen Jahren, die Möglichkeit, die Übernahme der Ausga- ben für die Kastration und Kennzeichnung von herrenlosen freilebenden Katzen mit dem An- tragsformular (siehe Anlage) beim verantwortlichen Landesverband des Deutschen Tierschutz- bundes e.V. zu beantragen. Eine Mitgliedschaft des beantragenden Vereins beim Landesver- band des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ist hierfür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie Folgendes:  Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von frei- lebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen.  Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.01.2024 und muss bis 30.11.2024 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind.  Vereine erhalten aus Landesmitteln nur dann eine Unterstützung, wenn sie von der Kom- mune, auf deren Gebiet sie herrenlose Katzen einfangen und kastrieren lassen, eine Aner- kennung für diese Tätigkeit haben. Für die Anerkennung durch die Kommunen kann anlie- gendes Formular genutzt werden. Die Kommunen des Landes sind über die diesbezügliche Anerkennung der Vereine informiert. Ist die Anerkennung unbefristet, reicht eine einmalige Vorlage des Anerkennungsschreibens im Jahr 2024 bei der Verantwortlichen des Landesver- bandes Sachsen-Anhalt des Deutschen Tierschutzbundes e.V..  Es wird Unterstützung in Höhe von maximal 120 € pro weiblicher Katze und maximal 60 € pro männlicher Katze inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Liegen die Kosten unter diesem Be- trag, wird nur der geringere Betrag erstattet.  Pro Tierschutzverein werden Gesamt-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden.  Im Sinne der Gleichbehandlung der Tierschutzvereine empfiehlt sich ein häufigeres Beantra- gen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Kalenderjahr kastrierten Katzen am Ende des Kastrationszeitrau- mes. Aus diesem Grund bitten wir um Einzelanträge mit einem maximalen Antragsvolumen i.H.v. 1.500 € bzw. maximal 15 Tieren.  Die Unterstützung für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze wird dann ge- währt, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. (https://www.tasso.net/) oder des Deut- schen Tierschutzbundes e.V. (https://www.findefix.com) registriert wurde.  Den Anträgen auf Übernahme der Ausgaben sind beizufügen: Formular Anerkennungsbestätigung eines Tierschutzvereins durch die Kommune, einmalig, wenn innerhalb des genannten Befristungszeitraumes die Kastrationen er- folgen – siehe Anlage zum Antrag, Auflistung der kastrierten Katzen mit Geschlecht und Transpondernummer der Katze, Datum der Kastration und durchführender Tierarzt, Datum der Registrierung, Datenbank der Registrierung (TASSO oder FINDEFIX) – siehe Anlage zum Antrag, Rechnung/en des Tierarztes/der Tierärztin im Original über die erfolgte Kastration und Kennzeichnung der kastrierten Katzen, dabei ist pro Tier eine Rechnung mit der Angabe der Transpondernummer notwendig. Die Rechnungen sind durch den An- tragsteller als sachlich und rechnerisch richtig zu kennzeichnen und zu unterschrei- ben. Ausdruck des Registrierungsnachweises bei einer Datenbank (TASSO oder FINDE- FIX) bei erstmaliger Antragstellung im Jahr 2024: ein aktuell gültiger Auszug aus dem Vereinsregister sowie ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbe- scheid vom Finanzamt).  Es werden keine Ausgaben übernommen für die Kastration und Kennzeichnung von Katzen, die einen Besitzer haben und Katzen, die sich bereits vor Beginn des Kastrationszeitraumes in der Obhut des Tierschutzvereines /des Tierheimes befunden haben. (Davon ausgenommen sind Katzen, die an Futterstellen versorgt werden.)  Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs bei der Verantwortlichen des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes e.V.. Es können dabei nur vollständige Anträge mit allen Nachweisen und Anlagen berücksichtigt werden.  Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Ausgaben besteht nicht.  Die Anträge und alle weiteren Anfragen hierzu sind zu richten an: Deutscher Tierschutzbund e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt Frau Mirjam Karl-Sy Nicolaiplatz 1 39124 Magdeburg Anlage: Antragsformular Anerkennungsschreiben der Kommune (Muster) info@landestierschutz-lsa.de info@buendnis-fuer-tiere.de mirelle.karl-sy@freenet.de Tel.: 0391 252 8762 Fax: 0391 555 76604 mobil: 0170 900 1315

Energieminister Willingmann begrüßt Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas

Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas am Donnerstag begrüßt. „Angesichts der erheblichen Energiekosten, die auf Haushalte und Unternehmen in den kommenden Monaten zukommen, begrüße ich die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent ganz ausdrücklich“, erklärte Willingmann. In der Landespressekonferenz nach dem Energiegipfel der Landesregierung am vergangenen Dienstag hatte der Minister bereits eine entsprechende Absenkung angeregt und den Bund aufgefordert, den ermäßigten Steuersatz generell für Energie-Lieferungen zu prüfen. Ab Oktober müssen Unternehmen und Haushalte neben den ohnehin schon hohen Erdgaspreisen noch eine Gasumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Mit der Gasumlage werden Importeure von Erdgas unterstützt, die aufgrund rückläufiger Erdgaslieferungen aus Russland in finanzielle Schieflage geraten sind. Damit sie ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Gasverbrauchern weiter nachkommen können, müssen sie Erdgas auf den Weltmärkten für viel Geld zukaufen. Aus Gründen der Versorgungssicherheit werden Importeure deshalb künftig über die Gasumlage unterstützt. „Ich erwarte jetzt natürlich, dass die Unternehmen die Mehrwertsteuer-Senkung an ihre Kunden weitergeben“, betonte Willingmann. „Klar ist auch, dass wir über die Senkung der Mehrwertsteuer hinaus noch weiter Hilfen für Haushalte und Unternehmen benötigen. Insofern hoffe ich, dass sich die Bundesregierung zeitnah auf ein weiteres Entlastungspaket verständigt. Es geht jetzt auch um Gerechtigkeit bei der Verteilung der Lasten in dieser Krise.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn und Twitter.

Willingmann warnt vor dem Verlust von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen in energieintensiven Industrien

Die anhaltend hohen Energiepreise infolge des russischen Kriegs in der Ukraine werden für energieintensive Industrien zu einer immer größeren Belastung. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat deshalb am heutigen Freitag im Bundesrat in Berlin eindringlich für die schnelle Einführung eines Industriestrompreises geworben. „Es geht hier nicht nur um eine Hand voll Unternehmen. Es geht um Tausende Arbeitsplätze, die beim aktuellen Strompreisniveau auf dem Spiel stehen“, betonte der Minister in seiner Rede. „Ich halte einen Preis von fünf Cent für angemessen.“ Ohne die Subvention wäre nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen gefährdet, erklärte Willingmann. „Die Unternehmen müssen auch den Transformationsprozess zur Nutzung Erneuerbarer Energien und grünem Wasserstoff in der Produktion finanziell stemmen.“ Daher gehe es um eine zeitlich befristete Maßnahme, gleichsam eine Brücke, die mit einem Industriestrompreis bis 2030 verfolgt werde. Den Unternehmen werde so die notwendige Zeit für den Wandlungsprozess eingeräumt. „Klar ist auch: die Zeit drängt. Weiteres Zögern können wir uns in Deutschland – gerade auch im internationalen Wettbewerb – nicht leisten“, so Willingmann. Der Minister verwies auch auf das einstimmige Votum zum Industriestrompreis bei der Energieministerkonferenz, die gestern in Wernigerode zu Ende gegangen war. „Hier gibt es bundesweit eine einhellige Auffassung von Energieministern wie auch Ministerpräsidenten der Länder.“ Willingmann sprach sich in seiner Rede zudem für eine generelle Überprüfung der staatlich gesetzten Preisbestandteile für Energie aus. Um auch Unternehmen jenseits der Industrie ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, bedürfe es eines kritischen Blicks auf Strom- und Mehrwertsteuer und insbesondere auch auf die wachsenden Netzentgelte infolge des Ausbaus Erneuerbarer Energien. Hier sei durch die Energieministerkonferenz im laufenden Jahr viel angestoßen oder aufgegriffen worden; es müsse nun schnell zu entsprechenden Umsetzungsschritten kommen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).

Willingmann wirbt für Fortdauer der reduzierten Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme

Private Haushalte zahlen für Erdgas und Fernwärme aktuell einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Die Bundesregierung hatte den Steuersatz aufgrund extrem hoher Preise nach dem russischen Überfall auf die Ukraine vorübergehend bis zum Frühjahr 2024 gesenkt. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann wirbt dafür, vorerst nicht zum alten Steuersatz von 19 Prozent zurückzukehren. „Seit dem von Russland eröffneten Krieg in der Ukraine müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher mit erheblich gestiegenen Preisen zurechtkommen“, betonte Willingmann am Dienstag. „Vor diesem Hintergrund halte ich es für geboten, den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Erdgas und Fernwärme vorerst beizubehalten.“ Nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung soll der ermäßigte Steuersatz noch bis Ende März 2024 gelten. Bundesfinanzminister Christan Lindner hatte kürzlich jedoch ins Gespräch gebracht, den regulären Steuersatz von 19 Prozent bereits zum Januar 2024 wieder einzuführen. Willingmann hält davon nichts. „Der Bundesfinanzminister verkennt, welche finanziellen Belastungen Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor stemmen müssen. Die Energiepreise sind zwar nach der akuten Krise im vergangenen Jahr wieder gefallen. Energie bleibt aber weiterhin ein teures Gut, auf das alle angewiesen sind. Lindner sollte nicht vergessen, dass die Mehrwertsteuer auch von jenen getragen werden muss, die jeden Euro zweimal umdrehen. Insoweit geht es hier auch um Verlässlichkeit von Politik: Vernünftigerweise hatte die Bundesregierung die Reduktion für zwei Heizperioden in Aussicht gestellt. Dabei sollte es nun auch bleiben, auch wenn wir inzwischen deutlich niedrigere Energiepreise haben als im Sommer 2022.“ Statt über Steuererhöhungen zu diskutieren, wäre aus Sicht von Willingmann eher eine generelle Debatte über differenzierte Steuersätze oder steuerliche Sonderfälle hilfreich. Dies gelte etwa für die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, insbesondere Grundnahrungsmittel. „Die hohen Energiepreise haben wir ja nicht nur bei der Gasrechnung zu spüren bekommen. Die Preise für Lebensmittel sind ebenfalls erheblich gestiegen. Die höheren Energiekosten in der Produktion wurden von den Unternehmen ebenfalls auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt – und wohl mancherorts auch die Gelegenheit zur Preiserhöhung genutzt“, erklärte Willingmann. Aktuell gilt für Milch und Milcherzeugnisse wie Butter und Käse ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent. Ebenso für Fisch, Fleisch, Obst und Gemüse. „Auf Grundnahrungsmittel sollte der Mehrwertsteuersatz vorerst entfallen“, so Willingmann. Auch klimafreundliche Produkte dürften steuerlich künftig nicht mehr schlechter gestellt sein: „Es kann doch nicht sein, dass bei Kuhmilch der ermäßigte Steuersatz anfällt, bei Hafermilch hingegen volle 19 Prozent berechnet werden. Hier sollten wir unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten dringend nachjustieren“, betonte der Minister. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.

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