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s/messe/Meise/gi

Bebauungsplaene Kleinblittersdorf/Kleinblittersdorf - Auf Mess

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Kleinblittersdorf (Saarland), Ortsteil Kleinblittersdorf:Bebauungsplan "Auf Mess" der Gemeinde Kleinblittersdorf, Ortsteil Kleinblittersdorf

L 355, Ausbau zwischen Horb a.N. - Talheim und Haiterbach

Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 47.3, Baureferat Süd, plant die Landesstraße 355 (L 355) zwischen Talheim und Haiterbach zu sanieren und Anpassungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorzunehmen. Die L 355 verläuft in Nord-Süd-Richtung von Haiterbach nach Horb am Neckar. Die Straße verbindet dabei auf einer Strecke von ca. 4 km Länge auch die Gemeinden Talheim und Haiterbach miteinander. Das Vorhaben betrifft einen ca. 995 m langen Abschnitt dieser Verbindungsstrecke, beginnend von der Ortsausfahrt Talheim bis kurz hinter den querenden Feldweg „Hennental“. Am Ortsausgang Talheim soll parallel zur L 355 auf der rechten Seite von Bau-km 0+220 bis 0+360 ein Schotterweg zur Grünen Villa entstehen. Die von Bau-km 0+00 bis 0+370 im Bestand vorhandenen abzweigenden Wirtschaftswege von der L 355 sollen erstmals zum Teil asphaltiert und im Übrigen in Schotterbauweise hergerichtet werden. Die vorhandene Erdrampe bei Bau-km 0+160 wird dabei leicht Richtung Haiterbach nach Bau-km 0+170 bis 0+210 versetzt und dort gänzlich neu errichtet. Zwischen Bau-km 0+240 und 0+270 ist ein Geschwindigkeitsdämpfer geplant. Dazu sollen die Fahrstreifen der Fahrbahn durch eine mandelförmige Sperrfläche auf ca. 30 m Länge getrennt und die L 355 entsprechend verbreitert werden. Versickerungsflächen sollen auf das technisch notwendige Maß begrenzt werden, um den Flächenbedarf und Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope möglichst gering zu halten. Insbesondere soll ein ca. 21 m langer und 3, 50 m breiter Versickerungsgraben von 0, 50 m Höhe zwischen Bau-km 0+320 und 0+340 entstehen. Bei Bau-km 0+550 gehen von der L 355 momentan eine Gemeindeverbindungsstraße zum Industriegebiet Haiterbach und ein Schotterweg ab. Diese Abzweigungen sollen um wenige Meter Richtung Haiterbach verlegt werden. Unmittelbar an der Abzweigung sollen die Fahrstreifen durch eine tropfenförmige Sperrfläche von 12, 50 m kurz getrennt werden, was mit einer Verbreiterung der Fahrbahn einhergeht. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen außerdem an verschiedenen Stellen Kurven begradigt und die Straße entsprechend verbreitert werden. So soll die besonders steile und enge Kurve an der Gemeindeverbindungsstraße zum Industriegebiet Haiterbach auf ca. 150 m von Bau-km 0+460 bis 0+ 610 begradigt werden. Die Fläche der in Folge nicht mehr benötigten Kurventrasse wird dabei entsiegelt und rekultiviert. Weitere Kurvenbegradigungen betreffen Bau-km 0+390 bis 0+443 und 0+660 bis 0+710 sowie 0+820 bis 0+857. Die Fahrbahn soll auf der gesamten Vorhabenstrecke (abgesehen von Kurven und Geschwindigkeitsdämpfern) von 5 m auf 6 m verbreitert werden. Um den Eingriff in die angrenzenden Biotope zu reduzieren, soll das Straßenbankett nur auf 1 m statt 1, 50 m ausgebildet werden. Zudem soll auf der Gesamtstrecke eine neue Asphaltdeckschicht aufgetragen werden. Der Gesamtflächenbedarf beläuft sich auf ca. 2, 2006 ha, wovon anlagenbedingt dauerhaft 1, 4009 ha und baubedingt vorübergehend 0, 7997 ha in Anspruch genommen werden. Als Baustelleneinrichtungsfläche wird dabei überwiegend die Bestandstraße genutzt und nur bei Bedarf auf die Fläche im Bereich der grünen Villa ausgewichen. Die vorübergehend beanspruchten Flächen sollen nach Bauende wiederhergestellt werden. Die Neuversiegelung wird auf 0, 3076 ha geschätzt. Der Umfang der Erdarbeiten beträgt ca. 1.110 m³; die Bauzeit beträgt voraussichtlich 6 Monate. Das geplante Vorhaben greift in Gebiete mit Schutzstatus ein. So ist der 420.012,7 ha große „Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord“ dauerhaft mit 22.006 m² betroffen. Darüber hinaus soll in fünf gesetzlich geschützte Biotope wie folgt eingegriffen werden: - dauerhafter Eingriff von 161 m² ab Bau-km 0+010 bis 0+205 in das 0, 1841 ha große Biotop „3 Schlehen-Feldhecken NW Obertalheim, 'Spitzäcker'“ - vorübergehender Eingriff von 114 m² und dauerhafter Eingriff von 256 m² ab Bau-km 0+230 bis 0+275 in das 0, 8348 ha große Biotop „Artenreiche Salbei-Glatthaferwiesen im Gewann Breitenrain am nördlichen Ortsrand von Obertalheim“ - dauerhafter Eingriff von 166 m² ab Bau-km 0+380 bis 0+435 in das 0,4374 ha große Biotop „Feldgehölze nordwestlich Obertalheim“ - dauerhafter Eingriff von 1 m² ab Bau-km 0+615 bis 0+620 in das 0, 1431 ha große Biotop „Mäßig artenreiche Salbei-Glatthaferwiesen auf einem Freizeitgrundstück im Erschental“ - vorübergehender Eingriff von 485 m² und dauerhafter Eingriff von 1.030 m² von Bau-km 0+640 bis 0+895 in das 0, 6537 ha große Biotop „Feldgehölze und Feldhecken N Obertalheim, an der L 355a“ Die dauerhaft beanspruchten Flächen sollen im Verhältnis 1 : 1 ausgeglichen werden. Zusätzlich sollen nicht überplante, aber angrenzende Biotope während der Baumaßnahmen mit Flatterbändern oder Bauzäunen gekennzeichnet werden. Auf den so abgegrenzten Bereichen sollen keine Baustelleneinrichtungsflächen oder Materiallager errichtet werden. Sollten über den überplanten Bereich hinaus straßennahe Säume der FFH-Mähwiesen während der Arbeiten betroffen sein, sollen diese Flächen nach Bauende entsprechend wieder-hergestellt werden. Schließlich betrifft das Vorhaben zwei Erholungswälder der Stufe 2. Zwischen Bau-km 0+425 und 0+615 werden von einem 140 ha großen Erholungswald der Stufe 2 vorübergehend 511 m² und dauerhaft 2.223 m² beansprucht. Von einem 1, 26 ha großen Erholungswald der Stufe 2 werden von Bau-km 0+900 bis 0+905 dauerhaft 2 m² benötigt. Es ist ein 1 : 1 Ausgleich dieser Eingriffe insbesondere auf den Flächen geplant, die durch die Kurvenbegradigung entsiegelt werden können. Das Vorhaben wirkt sich auch auf Tiere und Pflanzen im Gebiet aus. Im Untersuchungsraum konnten 61 Vogelarten festgestellt werden. Diese haben sich an die typische Geräusch- und Störkulisse einer bestehenden Straße gewöhnt. Zum Schutz der Vögel sollen Gehölze nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September (Vogelbrutzeit) gerodet werden. Die Gehölzrodungen sowie die Flächenversiegelung beseitigen zum Teil Nahrungshabitate und Lebensräume für die erfassten Vogelarten. In der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets befinden sich allerdings weitere als Wald- und Grünflächen festgesetzte Bereiche als Lebensraum und für die Nahrungssuche. Auch sollen Brutstätten von Freibrütern (Wachholderdrossel, Amsel, Gartengrasmücke) überplant werden. Für die betroffenen Arten bestehen in der unmittelbaren Umgebung eine Vielzahl von weiteren Brutmöglichkeiten. Daneben sollen auch Brutstätte von Höhlenbrütern (Kohlmeise, Blaumeise, Sumpfmeise) überplant werden. Zum Ausgleich sollen in der unmittelbaren Umgebung 12 Nistkästen mit einem Fluglochdurchmesser von 32 mm und weitere 12 Nistkästen mit einem Fluglochdurchmesser von 26 mm verhängt werden. Zudem soll eine Brutstätte des auf der bundes – und landesweiten Vorwarnliste stehenden Feldsperlings entfallen. Zum Ausgleich sollen zwei Sperlingskoloniekästen an Gehölzen im Offenland inner-halb des Plangebiets oder dessen unmittelbaren Umgebung verhängt werden. Ebenfalls sollen zwei Brutstätten der auf der landesweiten Vorwarnliste geführte Goldammer überplant werden. Im Zuge des 1 : 1 Ausgleichs für geschützte Biotope sollen aber geeignete Bruthabitate durch neu gepflanzte Feldhecken wiederhergestellt werden. Um Störungen von Bruten des Neuntöters zu vermeiden, sollen auf den an die Brutstätten angrenzenden Flurstücken Nr. 834, 835/2, 774/2, 774/1 und 773 keine Baustelleneinrichtungsflächen oder Materiallager errichtet werden. Zudem konnten im Plangebiet Vorkommen der Zwergfledermaus und kleinen Bartfledermaus festgestellt werden, welche auf der landesweiten Roten Liste als gefährdet eingestuft sind. In Folge von Gehölzrodungen entfallen potenzielle Quartiere für diese Fledermausarten. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme sollen deshalb acht künstliche Fledermausquartiere vom Typ „Fledermaushöhle“ in der unmittelbaren Umgebung verhängt werden. Daneben geht für die betroffenen Fledermausarten ein Teil-Jagdhabitat und eine potentielle Leitstruktur durch Flächenversiegelung und Rodungen verloren. Zum Schutz der beiden Arten sollen Gehölze nicht innerhalb der aktiven Phase der Fledermäuse vom 1. März bis zum 31. Oktober gerodet werden. Auf dem teilweise überplanten Flurstück Nr. 245/3 befinden sich mehrere Exemplare des besonders geschützten Knöllchensteinbrechs. Die überplanten Pflanzen sollen vorzugsweise vor Beginn der Maßnahmen ausgegraben und an eine geeignete Stelle umgesetzt werden. Soweit dies nicht möglich ist, soll eine Aussaat dieser Art an geeigneten Wuchsstandorten vorgenommen werden.

Umweltschonende Bekaempfung von Forstschaedlingen. Hier: Laerchenminiermotte, Coleophora laricella

Abloesung chemischer (Routine-) Massnahmen bei der Niederhaltung eines Laerchenschaedlings. - Langjaehrige Massenwechselanalyse, Schluesselfaktoren. - Zusammenhang zwischen Disposition der Einzelpflanze/des Bestandes und dem Schaedlingsauftreten. - Beeinflussung der standoertlichen Disposition, z.B. durch Duengung. - Schadensschwellen: Bekaempfungsnotwendigkeit, Frassfolgen, kritische Zahlen. - Moeglichkeiten biologischer Bekaempfung (intensiver Vogelschutz seit 1972).

Erster Europaeischer Kongress: 'Erneuerbare Energien fuer Regionen und Staedte im Verbund mit der Messe regeneratio'96'

Unterstuetzung von Fachveranstaltungen zur Umwelterfindermesse 'econova'

Bekämpfung und Gegenspieler

Maßnahmen Nützlinge – Gegenspieler Bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Stadtgebiet Berlin wurden bislang nur Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes durchgeführt, Eichen und Eichenbestände sind nicht gefährdet. Weiterhin gültig ist das Strategiepapier vom 04.03.2013 für die Vorgehensweise im Land Berlin. Es ist entstanden als Resultat aus insgesamt vier Fachgesprächen (von 2010 bis 2013), in denen in kurzen Beiträgen die Problemfelder im Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner zur jeweiligen Ausbreitungssituation, den Ergebnissen aus Bekämpfungsversuchen, zu rechtlich relevanten Bereichen (u.a. Natur-, Arten,- und Wasserschutz) und der jeweilig aktuellen Strategie der Bekämpfung, aufgezeigt wurden. Gegenmaßnahmen werden dann notwendig, wenn Menschen, die sich im Bereich von befallenen Eichen aufhalten durch Raupennester oder wandernde Raupen gefährdet werden. Dabei gilt es, möglichst die Gifthaarbildung zu verhindern. Sollte es nach Einschätzung des Befalls der Eichen durch die Eichen­prozessions­spinner, der Aufenthaltsdauer und Anzahl von Menschen zu einer Bekämpfungs­entscheidung im Sinne des Gesundheitsschutzes kommen, so ist die mechanische Beseitigung der Raupen und die Anwendung von Bioziden unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen möglich, um die Gifthaarbildung der Raupen zu verhindern. Zunächst wird die Befallsstärke am Standort der Bäume festgestellt. Als leichter Befall gilt, wenn einzelne Bäume mit nur wenigen und kleinen Nester betroffen sind. Bei einem starken Befall ist mehr als ein Baum mit mehreren großen Nestern pro Baum betroffen. Bei einem leichten Befall sind in aller Regel mechanische Maßnahmen ausreichend. Die unter Beachtung des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommenden Methoden können sein: Absaugen Verkleben / Fixieren anschließend Absammeln Heißwasserbehandlung (in der Erprobung) Die Entsorgung der Nester erfolgt in der Regel über Müllverbrennungsanlagen. Bitte die Hinweise der örtlichen Entsorger beachten. Eine sehr sichere Methode, die Raupen zu entfernen, ist das Absaugen der Raupen, der Tagesnester und der alten Nester mit einem Spezialsauger mit entsprechenden Filtern. Eine mögliche Alternative könnte die Heißwasserbehandlung werden, bei der mit einer Lanze heißes Wasser auf die Nester ausgebracht wird. Dabei zerstört das heiße Wasser die Brennwirkung der Haare. Inwieweit die hohen Temperaturen zu Schäden an den Bäumen führen können befindet sich noch im Untersuchungsstadium. Das häufig angewandte Abflammen der Nester hat sich aus Arbeitsschutzgründen als ungünstig erwiesen, da die feinen Härchen durch die Wärmeentwicklung verdriftet werden. Zudem kann bei unsachgemäßer Durchführung die Hitzeentwicklung an den Stämmen zu Schäden am Baum führen. Bei starkem, auch mehrjährigem Befall, besonders in sensiblen Bereichen wo sich viele Menschen aufhalten, kann nach Abwägung des Gefährdungspotentials eine Sprühbehandlung der jungen Raupen durchgeführt werden. Einsatz von Bioziden – chemische Maßnahmen Die Anwendung von chemischen Maßnahmen (im Sprühverfahren) muß nach dem Austrieb der Eiche Mitte / Ende April und bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (22. Woche) erfolgen. Bei der Ausbringung sind neben den Anwendungsbestimmungen auch die Witterungsbedingungen zu beachten. Gerade diese sind für den Erfolg der Maßnahmen entscheidend. Damit wird der Einwicklung von Brenn-, Gifthaaren entgegengewirkt. Bei chemischen Behandlungen, sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen (Natur-, Arten-, Landschafts-, Wasserschutzverordnungen) zu beachten. Einsatz von Nematoden – biologische Maßnahmen Die Anwendung von Nematoden erfolgt nach dem Schlupf der Raupen Anfang / Mitte April und ist bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (22. Woche) möglich. Die Anwendung ist nach 10 bis 14 Tagen zu wiederholen. Wichtig : die Ausbringung sollte nachts zwischen 20.00 und 06.00 Uhr erfolgen. Die Ausbringung ist nur bei folgenden Witterungsbedingungen erfolgreich: Windstille (max. Windstärke 2), kein Regen (min. bis 2 Stunden nach der Ausbringung) und Temperaturen von min. 8°C (bis min. 2 Stunden nach der Ausbringung). Die Anwendungshinweise zum Umgang und Ausbringung der Nematoden sind unbedingt zu beachten. Raupenfliegen Brackwespen-Arten Schlupfwespen Laufkäfer In der Literatur werden bestimmte Vogelarten wie der Kuckuck, Meisen und Sperlinge als mögliche Gegenspieler der Raupen des Eichenprozessionsspinners benannt. In mehrjährigen Untersuchungen konnten im Berliner Stadtgebiet bisher keine eindeutigen Nachweise festgestellt werden, dass diese Vogelarten größere Populationen des Problemschädlings vertilgen. Unter den Insekten sind Raupenfliegen die wichtigsten Gegenspieler. Daneben konnten noch Brackwespen-Arten, Schlupfwespen und Laufkäfer als natürliche Feinde festgestellt werden. Die Raupenfliegen sind die wichtigsten Gegenspieler der Eichenprozessionsspinner im Stadtgebiet. Es konnten verschiedene Arten festgestellt werden. Besonders häufig trat in Jahren mit hoher Populationsentwicklung der Eichenprozessionsspinner die spezialisierte Raupenfliegenart Carcelia iliaca im Stadtgebiet auf. Sie ist ca. 15 mm groß und blaugrau ausgefärbt. Weitere Raupenfliegenarten schlüpften aus Nestern der Eichenprozessionsspinner. Lebensweise: Bei sonnigem Wetter im Juni sitzen die Raupenfliegen auf den Tagesnestern (tagaktiv). Die Eier werden einzeln auf der Nestoberfläche und am Rand abgelegt. Bei der Wanderung der Raupen haften die Eier an deren Körper an, aus denen anschließend die Jungmaden schlüpfen. Nach dem Eindringen der Jungmaden in die Raupe der Eichenprozessionsspinner entwickelt sie sich der im Inneren bis zur Verpuppung. An den Nestern der Eichenprozessionsspinner konnten Puppen von Brackwespen festgestellt werden. Meist handelt es sich dabei um die Gattung Meteorus . Diese Gegenspielerart konnte im Stadtgebiet an verschiedenen Standorten und Jahren auf den Nestern gefunden werden. Lebensweise: Die Imagines parasitieren die Larven der Spinnerraupen indem sie ihre Eier mittels Legebohrer in den Wirt ablegen. Nach der Entwicklung der Brackwespenlarven im Inneren der Raupe des Eichenprozessionsspinners sind die Puppen der Brackwespen an der Nestoberfläche erkennbar. Auch mittelgroße Schlupfwespen parasitieren die Puppen der Eichenprozessionsspinner. In Jahren mit einem hohen Befallsdruck durch die Eichprozessionsspinnerraupen konnten Schlupfwespen der Gattung Pimpla in Waldbeständen an den Eichen festgestellt werden. Sie sind etwa 12 mm groß und bei sonnigem Wetter auf Eichen zu sehen. Lebensweise: Mittels Legestachel belegen die adulten Schlupfwespen die Puppen der Eichenprozessionsspinner im Nest. Die Schlupfwespenlarve lebt bis zur Verpuppung im Inneren des Wirtes und tötet ihn. Großer Puppenräuber Calsoma sycophanta und Kleiner Puppenräuber Calsoma inquisitor Sie können eine Größe von bis zu 25 mm erreichen, sind dunkel metallisch gefärbt. Beide Arten leben in Baumbeständen. Sie bewegen sich dabei nicht nur am Boden sondern auch in den Kronen der Bäume. Bei Massenauftreten von Frostspanner, Schwammspinner und Eichenprozessionsspinnern übernehmen sie einen wichtigen Anteil in der Regulierung der Schadschmetterlingspopulation. Sie sind dann im Baumbestand und auch in den Nestern des Eichenprozessionsspinners zu finden. Lebensweise: Die Käfer und Larven leben räuberisch und verzehren unterschiedliche Schmetterlingsraupen und Puppen.

Seminar talk by Quentin Groom, Meise Botanical Garden & Lucy Bastin, Aston University

Lectures on Biodiversity Informatics Future and Connectivity data cubes

LSG Horngrabenniederung

Gebietsbeschreibung Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Köthener Ackerland westlich der Kreisstadt Köthen zwischen den Gemeinden Wörbzig und Dohndorf an der Grenze zum Landkreis Bernburg. Es umfaßt die inmitten der Ackerflur gelegene Wiesenniederung entlang des Horngrabens, einem der Ziethe zufließenden kleinen Gewässer. Das Gebiet ist weithin eben mit einem Höhenniveau um 80 m über NN. Die höchste Erhebung ist der Weinberg mit 82,3 m über NN, eine schwache, kaum sichtbare Erhebung im Ackerland. Entlang des in Ost-West-Richtung verlaufenden Grabensystems des Horngrabens erstrecken sich Gehölze oder Wiesen, die im Kontrast zu den umgebenden Ackerflächen stehen. Der Horngraben erhält sein Frischwasser aus einer im Nordosten des Gebietes befindlichen Quelle im „Kirschwald“. Der eigentliche, von Edderitz im Süden kommende Horngraben führt in niederschlagsarmen Zeiten kein Wasser. Westlich von Wörbzig befindet sich der „Wörbziger Busch“, ein kleinerer, für das Gebiet aber bedeutender Laubmischwald aus Stiel-Eichen, Hainbuchen, Eschen und Ulmen, durch den auch der Horngraben fließt. Dieses Gehölz setzt sich westwärts saumartig entlang des Horngrabens fort, wird hier aber von Weiden, auch Kopfweiden, und Erlen gebildet. Nördlich von Dohndorf weitet sich das Gehölz wieder waldartig auf und wird von mehreren Laubholzarten gebildet. Nordwestlich von Wörbzig befinden sich inmitten der Ackerflur zwei kleine, gehölzumstandene, stark verlandete und mit Röhricht bestandene Gewässer, genannt Karolinenteich. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Das LSG gehört zum Altsiedlungsgebiet des Köthener Ackerlandes und wurde, bis auf Reste, sehr zeitig entwaldet. Die fruchtbaren Schwarzerdeböden wurden auch in der Vergangenheit stets intensiv ackerbaulich genutzt. Lediglich die nach der Entwässerung durch die Anlage des Horngrabens verbliebenen grundwasserbeeinflußten Stellen unterlagen einer Grünlandnutzung bzw. die Bewaldung blieb erhalten. Die Ackerflächen werden auch weiterhin durch den Anbau von Weizen, Zuckerrüben und Kartoffeln genutzt, die Wiesen unterliegen einer Mahdnutzung, vereinzelt werden sie auch beweidet. Der verbliebene Laubwaldrest, der „Wörbziger Busch“ wird vorwiegend für Erholungszwecke genutzt, da er stellenweise parkartig offen ist. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Regionalgeologisch gehört das Gebiet zur Edderitzer Mulde, einem Teil der Bernburger Scholle. Der Untergrund wird von Gesteinen des Unteren Buntsandsteins gebildet. Nach einer großen, durch tektonische Bewegungen verursachten Schichtlücke wurden im Eozän terrestrische Beckensedimente abgelagert, die in Teilen des LSG noch erhalten sind. Es handelt sich hier um eine schmale Verbindung zwischen den Braunkohlebecken von Preußlitz-Lebendorf und Edderitz. Über dem Tertiär folgen frühsaalekaltzeitliche Schotter der Saale, eine Grundmoräne und Schmelzwasserbildungen der Saale-Vergletscherung sowie Löß aus der Weichselkaltzeit. In den tieferen Bereichen der Niederung sind die pleistozänen Ablagerungen zum Teil ausgeräumt. Hier stehen Auenablagerungen und Niedermoortorf an. Das LSG erfaßt Bereiche der Köthen-Halleschen Lößebene mit dem Gröbziger Sandlößgebiet. Dabei liegen die Lößböden südlich. Die Sande und Kiese, die in geringer Tiefe (1-1,5 m) unter dem Löß bzw. Sandlöß anstehen, werden in großen Tagebauen abgebaut, zum Beispiel bei Wörbzig und Gröbzig. Dagegen ist der Karolinenteich ein Restloch des früheren Braunkohlebergbaus, ebenso wie der Augustateich südwestlich von Wörbzig. In der Senke, durch die der Horngraben fließt, findet man stauvernäßte, tiefhumose Böden (Pseudogley-Tschernoseme) aus Löß über Ton und grundwasserbeeinflußte Böden (Gley-Kolluvisole bis Humusgleye) aus Abschlämmmassen. Das LSG wird von dem zur Entwässerung angelegten Horngraben durchzogen, der in die Ziethe mündet und damit zum Einzugsbereich der Fuhne gehört. Er hat ein kleines Quellgebiet im sogenannten „Kirschwald“ im Osten des Landschaftsschutzgebietes. Ehemalige kleinere Kies- und Sandabbaustellen sind teilweise wassergefüllt. Die Zuflüsse des Horngrabens sind in Ortsnähe stark abwasserbelastet. Einige Bereiche sind stärker grundwasserbeeinflußt. Das Grundwasser steht im gesamten Gebiet recht hoch an. Das Klima ist wie in der nahegelegenen Fuhneaue subkontinental getönt, also niederschlagsarm und wärmebegünstigt. Das LSG liegt im Klimagebiet des Binnenbeckens im Lee der Mittelgebirge. Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt bei etwa 8,6-9,0oC. Die mittleren Lufttemperaturen betragen im Januar 0oC bis -1oC und im Juli 18oC -19oC. Die mittlere Jahressumme der Niederschläge liegt unter 500 mm. Pflanzen- und Tierwelt Die Waldbestände bei Wörbzig und Dohndorf sind den Eichen-Hainbuchenwäldern in ihrer feuchten, krautreichen Ausbildung zuzuordnen. Als Baumarten finden sich hier Stiel-Eiche, Spitz-Ahorn, Berg-Ahorn, Hainbuche, Gemeine Esche, Winter-Linde und Flatter-Ulme. Infolge einer ungestörten Entwicklung hat sich dichtes Unterholz aus Blutrotem Hartriegel, Gewöhnlicher Traubenkirsche, Schwarzem Holunder und der Naturverjüngung der vorkommenden Baumarten herausgebildet. Die bodendeckende Krautschicht wird aus Giersch, Kletten-Labkraut, Scharbockskraut, Goldschopf-Hahnenfuß und Maiglöckchen gebildet. Weiterhin erwähnenswert sind Weinbergs-Träubel, Wiesen-Silau, Fuchs-Segge und Großes Zweiblatt. Vorhandene Zierstrauchgewächse wie Pfeifenstrauch und Schneebeere sowie Efeu deuten auf ehemalige Versuche, Teile des Waldes in ein parkartiges Gehölz umzuwandeln. Die Ufergehölze am Horngraben bestehen weitestgehend aus Silber-Weiden, Schwarz-Erlen und Eschen. Die Wiesen sind nutzungsbeeinflußte, artenarme Wirtschafts-Grünländer. Die Röhrichtgürtel am Karolinenteich und weiteren kleinen Verlandungsgewässern bestehen aus Schilf und Breitblättrigem Rohrkolben. Faunistisch haben besonders die Waldgebiete Bedeutung für das Vorkommen einer artenreichen, für Laubwälder typischen Vogelwelt. So ist der Wörbziger Busch Bruthabitat für einen stärkeren Nachtigallbestand sowie für zahlreiche Singvögel wie Meisen, Drosseln, Buchfinken, Laubsänger und Stare. Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan finden auf Altbäumen Nistgelegenheiten. Im Röhricht des Karolinenteiches brüten Rohrweihe und Stockente. Während der Feldhasenbestand des Ackerlandes auch hier stark rückläufig ist, kommt das Reh in stabilen Beständen vor. Die Kleingewässer bieten Lurcharten wie Teich- und Grasfrosch Laichmöglichkeiten, auch Wechselkröte und Knoblauchkröte wurden hier nachgewiesen. Das LSG wird von 13 Heuschreckenarten besiedelt, von denen Sumpf-Grashüpfer, Kurzflüglige Schwertschrecke und Große Goldschrecke hervorzuheben sind. Entwicklungsziele Das vorrangige Entwicklungsziel dieses LSG besteht darin, innerhalb des großflächigen, strukturarmen Ackerlandes kleinräumige Biotopstrukturen zu entwickeln und vor einer Verinselung zu bewahren. Die vorhandenen Wälder sind in ihrem Umfang, ihrer Zusammensetzung und Funktionsfähigkeit zu erhalten. Insbesondere darf das dichte Unterholz nicht reduziert werden. Die standortfremden Gehölze sollten nicht gefördert, sondern schrittweise durch standortgerechte ersetzt werden. Die Kopfbaumbestände am Horngraben sind zu pflegen. Bei altersbedingtem Ausfall wären sie durch Neupflanzung zu ersetzen. Das Grünland der Horngrabenniederung sollte langfristig in eine extensive Nutzung überführt werden, um ein artenreicheres Spektrum zu erhalten und Möglichkeiten zur Wiedervernässung eröffnen zu können. Alle Möglichkeiten der Wasserstandshaltung bzw. -hebung des Horngrabens, zum Beispiel durch ökologisch verträgliche Stauhaltung, sind zu nutzen, um den Wasserhaushalt zu normalisieren und eine übermäßige Wasserabführung und damit Entwässerung des Gebietes zu verhindern. Die Abwassereinleitung aus den Haushalten und der Landwirtschaft ist zu unterbinden. Auf den umliegenden Ackerflächen ist die Mineraldüngung so durchzuführen, daß kein Nährstoffeintrag in die Gewässer erfolgt. Zur Förderung des Erholungswesens ist das Wegesystem in den Wäldern zu erhalten und zu Rundwanderwegen zu vervollständigen. Exkursionsvorschläge Durch die Kleinheit des Gebietes und seine Lage inmitten einer strukturarmen Ackerlandschaft eignet sich das LSG lediglich für kleine Rundwanderungen durch den Wörbziger beziehungsweise durch den Dohndorfer Busch. In Wörbzig befindet sich eine im 13. Jahrhundert errichtete Dorfkirche, ein spätromanischer Feldsteinbau mit barockem Backstein-Ostgiebel und Westturm. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

Estimated adjusted depth of CO2 of FB2001 drill core from Messel

This table contains atmospheric CO2-estimates based on stomata retrieved in the Messel fossil pit (Grein 2010, Grein et al., 2011). It lists the original out-crop depth relative to marker beds, the depth (m) projected onto the FB2001 drill core, the age (Ma) as well as mean, maximum and minimum of the CO2 estimates. The respective plant species is indicated as well.

XRF Fe/TI and K/Ti ratios of FB2001 drill core from Messel

The data contains Fe/Ti and K/Ti ratios obtained via XRF core scanning of drill core FB2001 from the Messel fossil pit versus core depth and age. Scanning was performed at the Institute of Institute of Earth Sciences, Heidelberg University (Germany).

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