Die Firma GMR Gesellschaft für Metallrecycling GmbH in 04229 Leipzig, Naumburger Straße 24 beantragte mit Datum vom 4. August 2023 die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die wesentliche Änderung der Anlage zur chemischen und chemisch-physikalischen Behandlung und Lagerung von Quecksilber-abfällen und sonstigen Abfällen am Standort 04571 Rötha, Gewerbegebiet Magarethenhain 3, Gemarkung Espenhain, Flurstücke 233/27, 233/51 und 233/52.
Gegenstand des Vorhabens ist
- Installation und Betrieb von drei Öfen des Typs Vacuum Batch Distiller BPD 1000 des Herstellers MRT System Internation AB zur vakuothermischen Behandlung von bis zu 1,5 Tonnen gefährlichem Abfall pro Tag und pro Ofen in Halle 2 (BE 2.7);
- Separate Zwischenlagerung der mineralischen Abfälle von 50 Tonnen (vor Immobilisierung) und verfestigter Rückstände (vor Deponierung) im Lagerbereich der Halle 2 (Standortänderung von BE 5 zu BE 2.4);
- Anpassung der Abluftführung in Halle 2 (BE 2.1 bis BE 2.7);
- Erweiterung der Positivliste für das Lager Inputabfälle und Quecksilber in Halle 3 (BE 3.1);
- Errichtung und Betrieb der neuen Lagerhalle 5;
- Integration eines Gefahrstofflagers für Betriebsstoffe/Chemikalien in Halle 5 (BE 5.1), brennbare Flüssigkeiten (BE 5.2) und entzündbare Flüssigkeiten (BE 5.3);
- Integration eines Versand- und Outputlagers in Halle 1 (BE 1.4);
- Erneuerung der Versorgungstechnik in modularer Containerbauweise;
- Optimierung des Betriebsablaufs und Anpassung der Betriebseinheiten;
- Aufstellung eines mobilen Zerkleinerers i der Halle 2 (BE 2.6);
- Auflösung des Lagerbereichs der ehemaligen BE 5 (Lager für gefährliche Abfälle und wassergefährdende Stoffe) und Aufteilung der Lagerkapazität auf die neuen Betriebseinheiten BE 1.4, BE 2.4, BE 3.1, BE 5.2 und BE 5.3 ohne Erhöhung der Lagerkapazität;
- Genehmigung zur Lagerung von Quecksilberabfällen.
Im Recyclingatlas-Viewer können die Karten des gleichnamigen Dienstes betrachtet und näher erkundet werden. Er ermöglicht eine textbasierte Suche nach Einzelstandorten und die Selektion von Standortgruppen durch Zeichnung eines umgebenden Rechtecks. Darüber hinaus bietet er die Gelegenheit den dargestellten Kartenausschnitt als PDF zu drucken und die Attribute der Recyclingstandorte für jeweils ein Metall in Form einer CSV-Datei herunterzuladen.
Zielsetzung:
Technologiemetalle kommen aufgrund ihrer exponierten Materialeigenschaften in vielen Zukunftstechnologien zum Einsatz. Ein Problem stellen die aktuellen Gewinnungsarten der Metalle dar. Zum einen finden sich die größten Lagerstätten in den ärmsten Ländern der Welt, was zu enormen Preis- und Lieferproblemen führt. Die Preise für die Metalle haben sich teilweise verdoppelt. Zum anderen werden zur Gewinnung Wälder gerodet, Flüsse vergiftet, Menschen ausgebeutet und ganze Ökosysteme zerstört. In Kombination mit dem enormen Energieverbrauch sind die Abbaupraktiken eine der größten Umweltbedrohungen unserer Zeit geworden.
Eine bisher noch ungenutzte Quelle für die (Rück-)Gewinnung von Technologiemetallen stellt Klärschlamm bzw. Klärschlammasche dar. Bisher werden diese Aschen fast ausschließlich auf Deponien entsorgt. Ab 2029 wird es aber aufgrund der Klärschlammverordnung eine große Änderung im Bereich des Klärschlammes geben, durch die die Rückgewinnung von Phosphor gesetzlich verpflichtend wird. Bei den zur Rückgewinnung häufig verwendeten, nasschemischen Verfahren werden die Klärschlammaschen in saure Lösung gebracht, um den Phosphor quantitativ zu lösen. Dabei gehen auch verschiedene Metalle in unterschiedlichem Maße in Lösung und liegen so bereits als Ionen vor. Durch den nasschemischen Aufschluss wird die Möglichkeit der Rückgewinnung von weiteren Rohstoffen, insb. von den Technologiemetallen, ressourcentechnisch und wirtschaftlich deutlich verbessert.
Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines technischen Moduls, mit welchem es möglich ist, im Zuge der P Rückgewinnung auch bestimmte Metalle aus der Klärschlammasche zu recyceln. Das entwickelte Modul soll direkt an den Verfahrensschritt der nasschemischen P-Rückgewinnung gekoppelt werden, ohne diesen zu beeinträchtigen. Durch den modularen Charakter soll das Recyclingverfahren einfach an die vorherrschenden Zusammensetzungen des Klärschlamms/ der Asche (z.B. bei besonders hohem Anteil an Nd) sowie die entstehende Menge angepasst werden. Um eine möglichst übertragbare Integration des Moduls in bestehende Anlagen zu ermöglichen, sollen zudem noch Bemessungsgrundlagen erarbeitet werden. Somit ist der Separationsprozess immer wirtschaftlich optimal ausgelegt und an beliebigen Anlagen(-größen) einsetzbar. Das Modul wird einen erheblichen Beitrag zur Umweltentlastung in den Bereichen des Landschutzes, der CO2-Emissionen und der Ressourcenschonung leisten.
Bislang ist die Kaufentscheidung bei Solarmodulen überwiegend preisgetrieben. Bewertungskriterien wie die Recyclingfähigkeit, die CO2-Emission bei der Herstellung oder die Vermeidung umweltbedenklicher Stoffe spielen eine untergeordnete Rolle bei der Kaufentscheidung. Aus diesem Grund wird auf EU-Ebene eine Ökodesign-Verordnung mit einem dazugehörigen Energielabel für Solarmodule vorbereitet, die 2023 in Kraft treten soll. Der Kunde soll Informationen zur Nachhaltigkeit des Solarmodules erhalten. Darüber hinaus sollen Solarmodule vom Markt ferngehalten werden, die gewisse Grenzwerte überschreiten. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, nachhaltige Solarmodule, Herstellungs- und Recyclingverfahren zu entwickeln und im Produktionsmaßstab zu demonstrieren, die die geplante EU-Verordnung zum Ökodesgin und Energielabel überdurchschnittlich erfüllen. Insbesondere werden die folgenden Nachhaltigkeitsmerkmale entwickelt: (1) Recyclebarkeit und Einsatz von Sekundärrohstoffen, (2) geringer Material- und Energieverbrauch bei der Modulherstellung, (3) Vermeidung umweltbedenklichen Stoffe, (4) Reparierbarkeit des Solarmoduls, (5) Erhöhung des Jahresenergieertrages und der Modulzuverlässigkeit (Degradationsrate, Lebensdauer, Ausfall). Die Material- und Solarmodulentwicklungen werden ganzheitlich mit einer Lebenszyklusanalyse bewertet. Als Ziel gilt es, einen CO2-Fußabdruck von unter 20 g CO2eg/kWh zu erreichen und Konzepte aufzuzeigen, die den Bedarf an Blei, Antimon und Fluor im Modul bei gleichbleibenden Kosten eliminieren, das Recycling als Sekundärrohstoff ermöglichen, die Reparatur der Bypass-Dioden erlauben und eine geringe Degradation und eine hohe Lebensdauer aufweisen.
Bislang ist die Kaufentscheidung bei Solarmodulen überwiegend preisgetrieben. Bewertungskriterien wie die Recyclingfähigkeit, die CO2-Emission bei der Herstellung oder die Vermeidung umweltbedenklicher Stoffe spielen eine untergeordnete Rolle bei der Kaufentscheidung. Aus diesem Grund wird auf EU-Ebene eine Ökodesign-Verordnung mit einem dazugehörigen Energielabel für Solarmodule vorbereitet, die 2023 in Kraft treten soll. Der Kunde soll Informationen zur Nachhaltigkeit des Solarmodules erhalten. Darüber hinaus sollen Solarmodule vom Markt ferngehalten werden, die gewisse Grenzwerte überschreiten. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, nachhaltige Solarmodule, Herstellungs- und Recyclingverfahren zu entwickeln und im Produktionsmaßstab zu demonstrieren, die die geplante EU-Verordnung zum Ökodesgin und Energielabel überdurchschnittlich erfüllen. Insbesondere werden die folgenden Nachhaltigkeitsmerkmale entwickelt: (1) Recyclebarkeit und Einsatz von Sekundärrohstoffen, (2) geringer Material- und Energieverbrauch bei der Modulherstellung, (3) Vermeidung umweltbedenklichen Stoffe, (4) Reparierbarkeit des Solarmoduls, (5) Erhöhung des Jahresenergieertrages und der Modulzuverlässigkeit (Degradationsrate, Lebensdauer, Ausfall). Die Material- und Solarmodulentwicklungen werden ganzheitlich mit einer Lebenszyklusanalyse bewertet. Als Ziel gilt es, einen CO2-Fußabdruck von unter 20 g CO2eg/kWh zu erreichen und Konzepte aufzuzeigen, die den Bedarf an Blei, Antimon und Fluor im Modul bei gleichbleibenden Kosten eliminieren, das Recycling als Sekundärrohstoff ermöglichen, die Reparatur der Bypass-Dioden erlauben und eine geringe Degradation und eine hohe Lebensdauer aufweisen.
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