Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.
Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000
Das Grossprojekt Region 'Industriegebiet Spree' liegt im Suedosten Berlins und stellte ein geschlossenes Industriegebiet dar, in dem sich unterschiedliche Betriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes ansiedelten (ua chemische Industrie, Energieerzeugung, Metallverarbeitung, Elektronik, Fahrzeug- und Motorenbau). Die zahlreichen Industrie- und Gewerbebetriebe haben durch Schadstofffreisetzungen infolge Handhabungsverlusten, Leckagen, unsachgemaessen Ablagerungen etc zu einer grossraeumigen Belastung des Bodens und zu Kontaminationen des Grundwassers vor allem mit unterschiedlichen Schwermetallen, Cyaniden und organischen Verbindungen gefuehrt. Aufgrund der Kontaminationen im Grundwasser mussten einzelne Foerdergalerien der Wasserwerke in der Vergangenheit vor allem wegen Belastungen durch LCKW und gaswerktypische Schadstoffe geschlossen werden. Die Sanierung des Industriegebietes Spree hat vordringlich die Sicherung der Wasserversorgung zum Ziel, da das gesamte Projektgebiet im gemeinsamen Wasserschutzgebiet (Zone III) der drei Wasserwerke Johannisthal, Wuhlheide und Alt-Glienicke liegt. Die Foerderung der Wasserwerke erfolgt aus Brunnengalerien, die relativ nah zur Spree und zum Teltowkanal gelegen sind. Aufgrund der hydrogeologischen Bedingungen wird die Grundwasserneubildung bei den Wasserwerken Wuhlheide und Johannisthal etwa zu 2/3 aus Uferfiltrat gebildet. 1993 wurde die Region 'Industriegebiet Spree' als Grossprojekt im Sinne der Finanzierungsregelung der oekologischen Altlasten bestaetigt. Als Massnahmen im Rahmen des Finanzierungsabkommens werden solche angesehen, die der Gefahrenabwehr im Sinne der im Bund und in den jeweiligen Laendern geltenden gesetzlichen Regelungen dienen. Der Umfang dieser Massnahmen wird einvernehmlich zwischen Bund, BVS und Land in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe festgelegt. Im Verwaltungsabkommen vom Dezember 1992 ist geregelt, dass die aus der Freistellung entstehenden Folgekosten zwischen dem Bund und dem freistellenden Land aufgeteilt werden. Grundlage fuer die Sanierung ist ein Sanierungsrahmenkonzept. Ende Januar 1996 wurde durch Bund, BVS und Land ein Sanierungsrahmenkonzept fuer das Grossprojekt Berlin verabschiedet, das vom IWS erstellt wurde.
Problemstellung: Bei der Herstellung von typischen Serienteilen von Kraftfahrzeugen wie z.B. Achsschenkeln oder Getriebewellen durch Verfahren der Massivumformung und anschließendem Zerspanen entfallen ca. 40-70 Prozent der gesamten Stückkosten auf die mechanische Nachbearbeitung. Oben angedeutetes Potential liegt gerade bei heutzutage immer stärker nachgefragten Hochleistungsbauteilen zum einen in der technologischen Verbesserung spanabhebender Fertigungsverfahren selbst und zum anderen in der Minimierung der kostenintensiven Zerspanung. Die Kombination aus Warm- und Kaltformgebung ist in modernen Schmiedebetrieben bereits Stand der Technik und ermöglicht die Herstellung technisch anspruchsvoller Bauteile mit geringer spanender Nacharbeit. Es sind Bauteile mit verbesserten Maß- und Formgenauigkeiten als durch alleinige Warmumformung herstellbar. Durch die Kaltumformung lassen sich darüber hinaus weitere funktionelle Bauteileigenschaften verbessern, die gerade heutzutage Gegenstand zahlreicher Forschungsarbeiten sind. Die Verfahrensgrenze einer dem Schmiedeprozess nachgeschalteten Kaltumformung wird häufig durch die mechanischen Werkzeugbelastungen aufgrund der hohen und durch Entwicklung neuartiger Stahlgüten immer höher werdenden Werkstofffestigkeiten festgelegt. In modernen Schmiedeprozessketten findet aus energetischen und damit wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten eine Wärmebehandlung zur Einstellung bestimmter Werkstoffeigenschaften direkt aus der Schmiedehitze statt. Die letzte Wärmebehandlungsstufe entspricht bei modernen Legierungskonzepten einer isothermen Haltestufe zur ferritisch-perlitischen oder auch bainitischen Gefügeumwandlung. Neueste Entwicklungen auf dem Gebiet der Sensorik ermöglichen eine intelligente thermomechanische Prozessführung aus Schmieden und definierter Wärmebehandlung direkt aus der Schmiedehitze, wie sie im Rahmen der AiF-Leittechnologie 'Schmieden 2020 - Ressourceneffiziente Prozessketten für Hochleistungsbauteile' entwickelt werden soll. Die ganzheitliche Prozessbetrachtung zeigt, dass in thermomechanisch behandelten Werkstücken nicht nur gezielt funktionelles Gebrauchsgefüge, sondern auch auf eine weitere Verarbeitung (z.B. durch Umformung) technologisch optimierte Verarbeitungsgefüge eingestellt werden könnten. Es fehlt jedoch an wissenschaftlichen Erkenntnissen über günstige Gefügezustände für eine anschließende Kaltumformung oder eine Lauwarmumformung aus der Schmiedehitze im technologischen und funktionellen Sinn. Dies gilt erst recht für mikrolegierte ausscheidungshärtende ferritisch-perlitische und hochfeste duktile bainitische Hochleistungsstähle. Das Potential der Lauwarmumformung im Temperaturbereich zwischen Kaltumformung und industrieller Halbwarmumformung typischer Fließpressstähle an sich, konnte durch neuere Forschungsarbeiten am Institut für Umformtechnik (IFU) der Universität Stuttgart bereits aufgezeigt werden. usw.
<p> <p>Der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) ist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Ziel ist die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen der teilnehmenden Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie. Seit 2012 nimmt der innereuropäische Luftverkehr teil und seit 2024 auch der Seeverkehr.</p> </p><p>Der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) ist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Ziel ist die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen der teilnehmenden Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie. Seit 2012 nimmt der innereuropäische Luftverkehr teil und seit 2024 auch der Seeverkehr.</p><p> Teilnehmer, Prinzip und Umsetzung des Europäischen Emissionshandels <p>Der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) wurde 2005 zur Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt und ist das zentrale europäische Klimaschutzinstrument. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich auch Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-Emissionshandel angeschlossen (EU 30). Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (kurz: Großbritannien/GB) nahm bis zum 31.12.2020 am EU-ETS 1 teil. Seit dem 01.01.2021 ist dort ein nationales Emissionshandelssystem in Kraft. Im EU-ETS 1 werden die Emissionen von europaweit rund 9.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie erfasst. Zusammen verursachen diese Anlagen rund 40 % der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen in Europa. </p> <p>Seit 2012 ist der innereuropäische Luftverkehr in den EU-ETS 1 einbezogen und seit 2024 der Seeverkehr. Seit 2020 ist das System außerdem mit dem Schweizer Emissionshandelssystem <a href="https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/luftverkehr/schweiz.pdf">verlinkt</a>. Ab 2027 wird ergänzend zum EU-ETS 1 ein europäischer Emissionshandel für Brennstoffe eingeführt (EU-ETS 2), der insbesondere im Verkehrs- und Gebäudebereich zur Anwendung kommt. </p> <p>Der EU-ETS 1 funktioniert nach dem Prinzip des sogenannten „Cap & Trade“. Eine Obergrenze (Cap) legt fest, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten geben eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen. Eine Berechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent (CO2-Äq). Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.</p> <p>Infolge wenig ambitionierter Caps, krisenbedingter Produktions- und Emissionsrückgänge und der umfangreichen Nutzung von internationalen Projektgutschriften hatte sich seit 2008 eine große Menge überschüssiger Emissionsberechtigungen im EU-ETS 1 angesammelt. Diese rechnerischen Überschüsse haben wesentlich zu dem bis 2017 anhaltenden Preisrückgang für europäische Emissionsberechtigungen (EUA) beigetragen, sodass der Emissionshandel in diesem Zeitraum nur eine eingeschränkte Lenkungswirkung entfaltet konnte. Zwischenzeitlich wurde mit unter 3 Euro das niedrigste Niveau seit dem Beginn der zweiten Handelsperiode (2008-2012) erreicht. Seit Mitte 2017 sind die EUA-Preise in Folge der letzten beiden Reformpakete zum EU-ETS 1 deutlich gestiegen. Der Preisanstieg zeigt, dass die Reform des EU-ETS 1 Vertrauen in den Markt zurückgebracht hat. Zwischen Mitte 2017 und Februar 2023 hatte sich der EUA-Preis von rund 5 Euro auf zwischenzeitlich knapp über 100 Euro verzwanzigfacht, den höchsten Stand seit Beginn des EU-ETS 1 im Jahr 2005. Seit dem Rekordhoch im Februar 2023 befindet sich der EUA-Preis jedoch in einer Konsolidierungsphase und bewegt sich eher seitwärts. Aktuell notiert der EUA-Preis bei rund 80 Euro (Stand 30.06.2026) (siehe Abb. „Preisentwicklung für Emissionsberechtigungen (EUA) seit 2008).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_EUA%20Preise_2026-09-24.png"> </a> <strong> Preisentwicklung für Emissionsberechtigungen (EUA) seit 2008 </strong> Quelle: ICE / LSEG Workspace / Darstellung Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_EUA%20Preise_2026-09-24.pdf">Diagramm als PDF (62,45 kB)</a></li> </ul> </p><p> Vergleich von Emissionen und Emissionsobergrenzen (Cap) im EU-ETS 1 <p>In den ersten beiden Handelsperioden (2005-2007 und 2008-2012) hatte jeder Mitgliedstaat der EU sein Cap in Abstimmung mit der Europäischen Kommission selbst festgelegt. Das gesamteuropäische Cap ergab sich dann aus der Summe der nationalstaatlichen Emissionsobergrenzen. Innerhalb dieser Zeiträume standen in jedem Jahr jeweils die gleichen Mengen an Emissionsberechtigungen für den Emissionshandel zur Verfügung. Ab der dritten Handelsperiode (2013-2020) wurde erstmals eine europaweite Emissionsobergrenze (Cap) von insgesamt 15,6 Milliarden Emissionsberechtigungen festgelegt, wobei Berechtigungen auf die acht Jahre der Handelsperiode derart verteilt wurden, dass sich ein sinkender Verlauf des Caps ergab (siehe blaue durchgezogene Linie in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“). Dies dient der graduellen Verknappung des Angebots und wurde in der aktuell laufenden, 4. Handelsperiode (2021 – 2030) fortgesetzt, ab 2024 mit stärkeren jährlichen Absenkungen (siehe unten zum „Fit for 55“-Paket).</p> <p>Zusätzlich zu den Emissionsberechtigungen konnten die Betreiber im EU-ETS 1 bis zum Ende der dritten Handelsperiode in einem festgelegten Umfang auch internationale Gutschriften aus CDM- und JI-Projekten (CER/ERU) nutzen. Durch diese internationalen Mechanismen wurde das Cap erhöht (siehe blaue gestrichelte Linie in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“). Die Abbildung zeigt deutlich, dass mit Ausnahme des Jahres 2008 die Emissionen im EU-ETS 1 (siehe hellblaue Säulen) bislang immer unterhalb des Caps lagen: So unterschritten die Emissionen im EU-ETS 1 bereits im Jahr 2014 den Zielwert für das Jahr 2020. Damit haben sich das Cap und die Emissionen im EU-ETS 1 strukturell auseinanderentwickelt. Durch das sog. Backloading (Zurückhalten von für die Versteigerung vorgesehenen Emissionsberechtigungen) in den Jahren 2014 bis 2016 und ab 2019 durch die sogenannte Marktstabilitätsreserve (MSR) wurde dieser Überschuss an Emissionsberechtigungen schrittweise abgebaut.</p> <p>Das „Fit for 55“ Paket ist maßgeblich durch eine Stärkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1) geprägt. Nach einer politischen Einigung im Dezember 2022 zwischen Mitgliedsstaaten, Kommission und dem EU-Parlament sind die Änderungen an der Emissionshandelsrichtlinie am 16. Mai 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Neben der Einbeziehung des Seeverkehrs ab 2024 (siehe im nächsten Absatz) wird vor allem die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>ambition für die laufende vierte Handelsperiode (2021-2030) deutlich erhöht. Das Minderungsziel in den ETS 1-Sektoren für 2030 wurde von aktuell 43 auf 62 % gegenüber 2005 verschärft. Dieses Ziel soll durch eine Erhöhung des linearen Reduktionsfaktors (LRF) von 2,2 auf 4,3 % ab 2024 und auf 4,4 % ab 2028 erreicht werden. Außerdem wird zu zwei Zeitpunkten (2024 und 2026) eine zusätzliche Reduktion des Caps (verfügbare Menge an Emissionszertifikaten im EU-ETS 1) durchgeführt. Für das Jahr 2024 wurde das Cap zusätzlich um 90 Mio. Emissionsberechtigungen abgesenkt und im Jahr 2026 um weitere 27 Mio. Berechtigungen (siehe schwarze Linie in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“).</p> <p>Diese schwarze Linie stellt dabei den Cap-Anteil dar, der auf die stationären Anlagen entfällt. Ab 2024 wurde zudem der Seeverkehr vollständig in den EU-ETS 1 integriert, weshalb das Cap im Jahr 2024 um 74,5 Mio. Emissionsberechtigungen erhöht wurde. Für den Seeverkehr ist keine kostenlose Zuteilung vorgesehen, womit eine Vollversteigerung gilt. Der Cap-Anteil für den Seeverkehr betrug im Jahr 2025 71 Millionen EUA.</p> <p>Für den Luftverkehr wird die kostenlose Zuteilung im Jahr 2026 auslaufen und durch die Versteigerung aller für den Luftverkehr vorgesehenen Emissionsberechtigungen ersetzt. Zwar wird hier weiterhin ein eigenes Cap berechnet (27 Millionen EUA für das Jahr 2025), da die Emissionsberechtigungen ab 2025 jedoch frei zwischen allen EU-ETS 1-Sektoren gehandelt und zur Erfüllung der Abgabepflichten genutzt werden können, ergibt sich daraus ein gemeinsames Cap für alle Sektoren des EU-ETS 1.</p> <p>In Summe betrug dieses Cap (siehe Linie im Farbverlauf in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“) für alle Sektoren des EU-ETS 1 im Jahr 2025 rund 1,32 Milliarden EUA. </p> <p>Die Abbildung „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“ weist somit die Emissionen und das Cap auf Basis der tatsächlichen Anwendungsbereiche in den jeweiligen Handelsperioden aus. Dies ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen. So wurde der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 im Jahr 2013 ausgeweitet, seitdem müssen auch Anlagen zur Metallverarbeitung, Herstellung von Aluminium, Adipin- und Salpetersäure, Ammoniak und andere Anlagen der chemischen Industrie ihre Emissionen berichten und eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen abgeben. Weiterhin gilt seit der dritten Handelsperiode die Berichts- und Abgabepflicht nicht mehr nur für Kohlendioxid, sondern zusätzlich sowohl für die perfluorierten Kohlenwasserstoff-Emissionen der Primäraluminiumherstellung als auch für die Distickstoffmonoxid-Emissionen der Adipin- und Salpetersäureherstellung. Bei Berücksichtigung der (geschätzten) Emissionen dieser Anlagen (sogenannte „scope-Korrektur“) würden die Emissionen zwischen 2012 und 2013 nicht steigen, sondern sinken. Die scope-Korrektur ist ein Schätzverfahren der Europäischen Umweltagentur. Außerdem ist Großbritannien ab der vierten Handelsperiode nicht mehr in den angegebenen Werten für das Cap und die Emissionen enthalten. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Cap-Emissionen_2026-09-24.png"> </a> <strong> Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Cap-Emissionen_2026-09-24.pdf">Diagramm als PDF (111,62 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Cap-Emissionen_2026-09-24.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,79 kB)</a></li> </ul> </p><p> Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen im stationären EU-ETS 1 EU-weit <p>Nach Angaben der Europäischen Kommission sanken die Emissionen aller am EU-ETS 1 teilnehmenden stationären Anlagen (in den 27 EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) 2025 deutlich gegenüber dem Vorjahr: von etwa 1,03 auf 1,02 Mrd. t. CO2-Äq, also um etwa rund 2 %. Gegenüber dem Beginn des europäischen Emissionshandels im Jahr 2005 liegt der Emissionsrückgang deutscher Anlagen im EU-ETS 1 bei etwa 49 %. Europaweit gingen die Emissionen im EU-ETS 1 sogar etwas stärker um 51 % zurück. Sie haben sich damit seit dem Beginn des EU-ETS 1 mehr als halbiert (siehe Abb. „Minderungen im EU-ETS seit 2005“). </p> <p>Um die Emissionen der ersten (2005-2007), zweiten (2008-2012), dritten (2013-2020) und vierten Handelsperiode (2021-2030) vergleichbar zu machen, wurden die Ergebnisse eines Schätzverfahrens der Europäischen Umweltagentur zur Bereinigung der verschiedenen Anwendungsbereiche im EU-ETS 1 genutzt (sogenannte „scope-Korrektur“). Außerdem wurden die Emissionen Großbritanniens von den Werten aller Jahre seit 2005 abgezogen. Die Abbildung „Minderungen im EU-ETS seit 2005“ zeigt so die relative Emissionsentwicklung auf Basis des Anwendungsbereichs der stationären Anlagen der laufenden vierten Handelsperiode.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Minderungen-EU-ETS_2026-09-24.png"> </a> <strong> Minderungen im EU-ETS 1 seit 2005 (EU 30 und Deutschland) </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Minderungen-EU-ETS_2026-09-24.pdf">Diagramm als PDF (43,81 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Minderungen-EU-ETS_2026-09-24.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,69 kB)</a></li> </ul> </p><p> Treibhausgas-Emissionen deutscher Energie- und Industrieanlagen im Jahr 2025 <p>Die Emissionen der 1.794 in Deutschland vom EU-ETS 1 erfassten stationären Anlagen sanken gegenüber 2024 um 3,2 % auf 264 Mio. t. CO2-Äq. Die Entwicklung verlief dabei in den Sektoren Energie und Industrie ähnlich. </p> <p>Die Emissionen der Energieanlagen sanken im Vergleich zum Vorjahr von 171 um rund 4 Mio. t. CO2-Äq (2 %) auf 167 Mio. t. CO2-Äq. Von 2024 auf 2025 sank die Bruttostromerzeugung der Braunkohlekraftwerke um rund 6 %. Dagegen erhöhte sich die Bruttostromerzeugung der Erdgaskraftwerke um rund 6 % und die der Steinkohlekraftwerke, ausgehend von einem niedrigen Ausgangsniveau, um rund 10 % (<a href="https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uploads/Abgabe-2026-02.pdf">Bruttostromerzeugung in Deutschland nach Energieträgern</a>). Dabei wird die im Emissionshandel geltende Abgrenzung zwischen Industrie und Energie zugrunde gelegt (siehe Abb. „Verhältnis zwischen den Emissionshandels-Sektoren Energie und Industrie“).</p> <p>Die Emissionen der 921 deutschen Anlagen der energieintensiven Industrie (siehe Tab. „Emissionen der Anlagen in Deutschland nach Branchen“) betrugen im Jahresdurchschnitt der dritten Handelsperiode 2013 bis 2020 knapp 124 Mio. t. CO2-Äq. 2019 sanken sie erstmals unter dieses Niveau auf 120 Mio. t. CO2-Äq und lagen seitdem darunter. Im Jahr 202 sanken die Emissionen erneut deutlich um 10 % auf 101 Mio. t. CO2-Äq, auf den niedrigsten Stand seit 2013, als mit Beginn der dritten Handelsperiode der Anwendungsbereich angepasst wurde. 2025 lagen die Emissionen mit 97 Mio. t. CO2-Äq. um 5 % unter dem Niveau des Vorjahres. Damit weist das Jahr 2025 das niedrigste Emissionsniveau seit dem Beginn der dritten Handelsperiode im Jahr 2013 auf. </p> <p>Die Entwicklungen im Jahr 2025 auf Ebene der Branchen gegenüber dem Vorjahr 2024 sind relativ heterogen. So sanken die Emissionen 2025 insbesondere in der Eisen- und Stahlindustrie um knapp 10 %, nachdem sie im Vorjahr noch um 2 % gestiegen waren. Auch bei Industrie- und Baukalk sowie in der Papier- und Zellstoffindustrie wurden Rückgänge von jeweils 5 bis 6 % verzeichnet. In den Raffinerien sanken die Emissionen um knapp 5 % und in der sonstigen mineralverarbeitenden Industrie um etwa 3 %. Demgegenüber fiel der Rückgang in der chemischen Industrie, der Nichteisenmetallindustrie und der Zementindustrie mit jeweils weniger als 1 % deutlich geringer aus und verlief damit gegensätzlich zur Vorjahresentwicklung: In der chemischen Industrie und der Nichteisenmetallindustrie stiegen die Emissionen 2024 gegenüber dem Jahr 2023 um 9 beziehungsweise 15 %. Die Emissionen bei der Zementklinkerherstellung sanken hingegen von 2023 auf 2024 um 10 %.</p> <p>In der Tabelle „Emissionen der Anlagen in Deutschland nach Branchen“ sind die Kohlendioxid-Emissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen der Jahre 2020 bis 2025, sowie der Jahresdurchschnitt der zweiten Handelsperiode (2008 bis 2012) und dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) für die Sektoren Energie und Industrie sowie für die einzelnen Industriebranchen angegeben. Für die ausgewiesenen Emissionen im Gesamtzeitraum 2008 bis 2024 wird der tatsächliche Anlagenbestand des jeweiligen Jahres zugrunde gelegt. Das heißt die Emissionen stillgelegter Anlagen werden berücksichtigt. Von der Erweiterung des Anwendungsbereichs des Emissionshandels sind bis auf die Papier- und Zellstoffindustrie sowie die Raffinerien sämtliche Industriebranchen voll oder teilweise betroffen. Dies ist beim Vergleich der Emissionen aus der zweiten und dritten Handelsperiode zu beachten (zum Beispiel nehmen seit 2013 Anlagen zur Nichteisenmetallverarbeitung und zur Herstellung von Aluminium am EU-ETS 1 teil). Im Jahr 2025 sind durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs 92 Anlagen hinzugekommen. Aufgrund ihres relativ geringen Anteils an den Gesamtemissionen im EU-ETS 1, die jeweils weniger als 1% verglichen mit den schon zuvor im EU-ETS 1 umfassten Anlagen derselben Tätigkeiten ausmachen beeinflussen diese Anlagen die beschriebene Gesamtentwicklung jedoch nicht wesentlich (vergleiche Kapitel 3 „Emissionen der Industrieanlagen in Deutschland im Detail“ im Bericht „<a href="https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/VET-Bericht-2025.pdf">Emissionssituation 2025 im Europäischen Emissionshandel 1</a>“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Verhaeltnis-Energie-Industrie_2026-09-24.png"> </a> <strong> Verhältnis zwischen den Emissionshandels-Sektoren Energie und Industrie hinsichtlich ... </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Verhaeltnis-Energie-Industrie_2026-09-24.png">Bild herunterladen</a> (162,15 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Verhaeltnis-Energie-Industrie_2026-09-24.pdf">Diagramm als PDF</a> (36,33 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Verhaeltnis-Energie-Industrie_2026-09-24.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (32,98 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Tab_Emi-Anlagen-nach-Branchen_2026-09-24.png"> </a> <strong> Tab: Emissionen der Anlagen in Deutschland nach Branchen (EU-ETS 1-Abgrenzung) </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelstelle <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Tab_Emi-Anlagen-nach-Branchen_2026-09-24.png">Bild herunterladen</a> (83,16 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Tab_Emi-Anlagen-nach-Branchen_2026-09-24.pdf">Tabelle als PDF</a> (46,49 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Tab_Emi-Anlagen-nach-Branchen_2026-09-24.xlsx">Tabelle als Excel</a> (12,91 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Luftverkehr im Emissionshandel <p>Seit Anfang 2012 ist auch der Luftverkehr in den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) einbezogen. 2021 ist die Einführung des Systems zur Kompensation und Minderung von Kohlenstoffemissionen der Internationalen Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, kurz <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/corsia">CORSIA</a>) erfolgt. CORSIA ist eine von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) erarbeitete globale marktbasierte Maßnahme.</p> <p>Durch die Reform der Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) im Rahmen von „Fit for 55“ werden auch für den Sektor Luftverkehr die Regeln deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen linearen Reduktionsfaktor deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenlosen Zuteilung bis Ende 2025. Ab 2026 werden alle Emissionsberechtigungen, mit Ausnahme der antragsbasierten, kostenlosen Zuteilung von bis zu 20 Mio. Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (Sustainable Aviation Fuels, SAF), versteigert. Diese Zertifikate dienen Luftfahrzeugbetreibern zur Kompensation ihrer Mehrkosten durch die verpflichtende Beimischquote nachhaltiger Kraftstoffe ab 2024 (ReFuelEU Aviation). Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a>, später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht von Emissionsberechtigungen in den EU-ETS 1 einbezogen. Zudem wird CORSIA für die Flüge von und zu sowie zwischen Drittstaaten im Rahmen der EHRL im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) implementiert. </p> <p>Die Abbildung „Luftverkehr (von Deutschland verwaltete Luftfahrzeugbetreiber), Entwicklung der emissionshandelspflichtigen Emissionen 2013 bis 2025“ zeigt die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber zwischen 2013 und 2025. Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber summierten sich 2025 auf 8,8 Mio. t. CO2-Äq. Sie sind damit im Vergleich zum Vorjahr leicht um etwa 0,2 Mio. t. CO2-Äq oder rund 2,2 % gesunken. Der Wachstumstrend ab 2021 kam damit vorerst zum Erliegen und das Emissionsniveau 2025 verbleibt geringfügig unter dem Vor-Pandemie-Niveau aus dem Jahr 2019 von rund 9 Mio. t. CO2. Dieser Rückgang gilt jedoch nur für die von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber – europaweit verzeichneten die Emissionen des Luftverkehrs weiterhin einen Anstieg. So stiegen die europaweiten Emissionen geringfügig von 61,5 Millionen im Jahr 2024 auf rund 62,0 – oder um knapp 1 %.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Luftverkehr_2026-09-24.png"> </a> <strong> Luftverkehr (von Deutschland verwaltete Luftfahrzeugbetreiber) ... </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Luftverkehr_2026-09-24.pdf">Diagramm als PDF (39,95 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Luftverkehr_2026-09-24.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (30,48 kB)</a></li> </ul> </p><p> Seeverkehr im Emissionshandel <p>Der Seeverkehrssektor ist ab 2024 in den EU-ETS 1 integriert, wobei für den Seeverkehr keine kostenlose Zuteilung vorgesehen ist und damit eine Vollversteigerung gilt. Allerdings gibt es eine bis 2026 reichende Einführungsphase. Im Gegensatz zum Luftverkehr wurde für den Seeverkehr kein gesondertes Cap eingeführt (siehe Abschnitt „Vergleich von Emissionen und Emissionsobergrenzen (Cap) im EU-ETS 1„).</p> <p>Die CO2-Emissionen von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von mindestens 5.000 einer Berichts- und Abgabepflicht im EU-ETS 1. Dabei sind 100 % der Emissionen in den Häfen eines Mitgliedsstaates, sowie 100 % der Emissionen von Fahrten zwischen Häfen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) emissionshandelspflichtig. Für Emissionen auf Strecken zwischen EWR-Häfen und Häfen außerhalb des EWR besteht eine Abgabepflicht von 50 %. Die Integration des Seeverkehrs in den EU-ETS 1 erfolgt schrittweise: So sind 2024 nur 40 % und 2025 dann 70 % der geprüften CO2-Emissionen abgabepflichtig. Ab 2026 werden zudem die CO2-Äquivalente von Methan (CH4) und Lachgas (N2O) berücksichtigt und es müssen für 100 % der geprüften Treibhausgasemissionen Berechtigungen abgegeben werden. </p> <p>Im Unionsregister wurden für das Jahr 2024 rund 10,8 Mio. t. CO2 von Schifffahrtsunternehmen berichtet, die unter deutscher Verwaltung stehen (vergleiche Abbildung „Emissionen im EU-ETS-1-Seeverkehr in 2024“). Aufgrund der geltenden Einführungsphase beschränkte sich die Abgabepflicht für das Jahr 2024 auf etwa 4,3 Mio. t. CO2. Im Jahr 2024 haben rund 640 Schifffahrtsunternehmen unter der Verwaltung von Deutschland ihre Emissionen im Rahmen des EU-ETS 1 berichtet. Für das Jahr 2025 lagen zum Stand 02.05.2026 nicht hinreichend gemeldete Emissionen durch die von Deutschland verwalteten Schifffahrtsunternehmen vor, so dass belastbare Auswertungen erst im Folgejahr möglich sind.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Abb_Seeverkehr_2026-09-24.png"> </a> <strong> Emissionen im EU-ETS-1-Seeverkehr in 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Seeverkehr_2026-09-24.pdf">Diagramm als PDF (60,21 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Seeverkehr_2026-09-24.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (30,02 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Bode entspringt im LSG „Harz“, durch das sie zunächst als Kalte und Warme Bode fließt. Unterhalb von Hexentanzplatz und Roßtrappe verläßt das Gewässer bei Thale das Mittelgebirge. Nach 169 km Gesamtlänge mündet die Bode bei Nienburg in die Saale. Der Unterlauf der Bode mit den angrenzenden Bereichen wurde von Ditfurt bis Hedersleben und wieder von Etgersleben bis zur Mündung der Bode in die Saale bei Nienburg in den oben genannten Landkreisen unter verschiedenen Bezeichnungen als LSG unter Schutz gestellt. Die folgende Beschreibung berücksichtigt all diese LSG (einschließlich der in Ausweisung befindlichen LSG-Anteile der Landkreise Halberstadt und Bördekreis zwischen Rodersdorf und Groß Germersleben) und erfolgt entsprechend einer einheitlichen Betrachtung des Naturraumes unter dem Namen LSG „Bode“. Die LSG liegen im wesentlichen in den Landschaftseinheiten Nordöstliches Harzvorland sowie Großes Bruch und Bodeniederung, zu geringen Teilen in der Landschaftseinheit Magdeburger Börde. Die LSG erstrecken sich entlang des Fließgewässers Bode. Das betrachtete Gebiet läßt sich in zwei Teilbereiche gliedern, die in Süd-Nord-Richtung verlaufende Bode zwischen Ditfurt und Oschersleben und die von Oschersleben weiter in südöstliche Richtung fließende Bode bis Löbnitz. Das Landschaftsbild des LSG wird durch die Niederungen und Tallandschaften der Bode und ihrer Nebenflüsse sowie durch die angrenzenden, mit Löß bedeckten Hochflächen und deren Trockentäler bestimmt. Der Mittellauf der Bode zwischen Ditfurt und Oschersleben stellt in seiner Gesamtheit eine vielseitige, hochsensible und weitgehend naturbelassene Landschaft dar. Besonders harmonisch wechseln sich im Mündungsbereich der Selke und im Niederungsbereich zwischen Adersleben und Deesdorf naturnahe Altarme der Bode, Auenwaldreste und typische Grünlandstrukturen ab. An der Mündung der Holtemme in die Bode ist das Gewässer eng mit Weiden, Birken und Erlen bestanden. Im Umland ist die auenähnliche Landschaft auffallend, die randlich allerdings stark landwirtschaftlich überprägt ist. Dagegen ist die Bode unterhalb von Oschersleben ausgebaut und eingedeicht worden. Die Ackerflächen mit eingestreuten Weihern oder Feuchtstellen und der Kali- bzw. Braunkohlebergbau zwischen Westeregeln und Staßfurt beeinflussen dabei den Charakter der Landschaft ebenso wie die von Baumreihen und Weidengebüschen durchsetzten Wiesen und Weiden unterhalb Staßfurts oder die naturnahen Niederungen zwischen Oschersleben und Etgersleben. Der Bodelauf einschließlich seiner Ufer- und Niederungsbereiche im LSG vermittelt ein eindrucksvolles Landschaftserlebnis. Die ältesten Spuren des Menschen auf dem Gebiet des LSG stammen aus Westeregeln, Wolmirsleben und Unseburg und gehören dem jüngeren Abschnitt der Altsteinzeit an. Die Menschen der ausgehenden Eiszeit lauerten hier Mammuten und Nashörnern, Wildrindern und Wildpferden auf, die sich zur Tränke am Fluß einfanden. Die älteste Bestattung dieses Raumes stammt aus Unseburg. Sie gehört der mittleren Steinzeit an und ist etwa 8 000 Jahre alt. Sie bezeugt die dauerhafte Anwesenheit des Menschen an der für Jagd und Fischfang günstigen bewaldeten Bodeniederung. Als besonders siedlungsgünstig erwiesen sich die hochwasserfreien Terrassenränder entlang der Bode, aber auch die Niederterrasseninseln in der Niederung. Bereits am Beginn der Jungsteinzeit hatte jede Gemarkung innerhalb des LSG mindestens eine linienbandkeramische Siedlung. Eine Ausnahme bildet lediglich Hohenerxleben, wo die Besiedlung heutigem Kenntnisstand zufolge mit der Stichbandkeramikkultur einsetzte. Das Gebiet an der Bode blieb auch in den folgenden Perioden dicht besiedelt. 29 Fundstellen waren von der Jungsteinzeit bis in die Eisenzeit, 16 weitere bis in die römische Kaiserzeit und davon neun bis ins Mittelalter hinein besiedelt. Zehn Siedlungen wurden in der Bronzezeit neu angelegt, wobei sieben bereits während der Eisenzeit wieder aufgegeben und drei bis ins Mittelalter hinein belegt waren. Entlang der Bode reihten sich insgesamt 20 Befestigungen aneinander: Löbnitz, Hohenerxleben, Staßfurt (2), Hecklingen, Löderburg, Rothenförde, Unseburg (3), Wolmirsleben (3), Egeln (5), Etgersleben (2). Während der Trichterbecherkultur errichtete die Bevölkerung der Baalberger Kultur den Toten trapezförmige Grabanlagen. Drei befestigte Siedlungen sind bei Löderburg, Unseburg und Wolmirsleben belegt. Während der Schnurkeramikkultur wurden erstmals auch die hügeligen Gebiete zwischen Nenndorf, Hecklingen und Groß Börnecke besiedelt. Als Beispiel für die Besiedlung des Landschaftsschutzgebietes durch die Schnurkeramikkultur sei ein Grabhügel mit 20 m Durchmesser bei Hecklingen genannt, in dem sich eine Steinkiste, die von Steinplatten umpackt war, befand, in der drei Tote bestattet lagen. Er stellt einen der wenigen Grabhügel dar, die sich in diesem landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebiet noch erhaltenen haben. Bedeutende Siedlungsspuren stammen aus der Jungbronze- und Früheisenzeit. So befindet sich südöstlich von Egeln inmitten einer Grabhügelnekropole ein Ringheiligtum und in ihrer Nähe eine burgartige Befestigung. Eine zweite Befestigung liegt bei Tarthun, in deren Nachbarschaft ebenfalls Grabhügel vorhanden waren. Gußformen zusammen mit Metallresten und Tonklumpen aus einer Siedlung bei Unseburg belegen lokale Keramikherstellung und Metallverarbeitung. Während der frühen Eisenzeit zählte das Gebiet an der Bode zur Hausurnenkultur, wobei Hausurnen bei Unseburg und Staßfurt zum Vorschein kamen. Die jüngere Eisenzeit ist im LSG durch die Jastorfkultur vertreten. Während der römischen Kaiserzeit siedelten dort die Hermunduren. Eisenzeitliche und kaiserzeitliche Befestigungen lassen sich entlang der Bode zwischen Löbnitz und Etgersleben siebenmal feststellen. Bislang noch undatiert sind die entlang des Zechsteinsattels zwischen Staßfurt und Unseburg dicht an dicht gesetzten Gruben, die darauf hinweisen, daß dort die durch Risse im Gestein an die Erdoberfläche aufsteigende Sole in Gruben gesammelt und dann ausgeschöpft und zu Salz gesotten wurde. Solche Quellen sind außerhalb des Landschaftsschutzgebietes bei Sülldorf noch anhand von Halophyten zu erkennen. Durch die Salzgewinnung und dem daraus möglichen Handel sind vermutlich eine Reihe von Preziosen in dieses Gebiet gelangt, denen aus der Zeit der Schnurkeramikkultur Kupfergegenstände, aus der Aunjetitzer Kultur Bernsteinperlen und aus der Früheisenzeit Steigbügelarmringsätze zählen. Aus der Spätbronzezeit fand sich eine eiserne Speerspitze, die der Form nach aus dem eurasischen Steppengebiet stammt und von den dort lebenden Kimmeriern verwendet wurde, die ihren Einfluß bis Böhmen geltend machten. Stempelverzierte Keramik stammt aus keltischen Töpfereien. Kontakte mit dem römischen Reich bezeugen ein Kannenhenkel, eine Glasperle und eine Münze. Anhand der Ortsnamen lassen sich Besiedlungsperioden ableiten. Zirka von 600 bis 1000 v.u.Z. entstanden Orte mit der Namensendung ”-dorf” oder ”-furth”, aus denen sich örtliche Verhältnisse ableiten lassen, so Ditfurt, Rodersdorf, Deesdorf, Krottorf, Hordorf, Gänsefurth und Staßfurt. Die Endung ”-leben” ist charakteristisch für die Siedlungsperiode ca. 300-600 u.Z. Beispiele dafür sind Oschersleben, Hadmersleben, Adersleben, Wolmirsleben, Groß Germersleben, Athensleben, Etgersleben und Hohenerxleben. Im 10. Jahrhundert sind die Orte mit der Endung ”-burg” gegründet worden, zum Beispiel Unseburg und Löderburg. Aus neueren Zeiten kommen die Ortsnamen, die auf bergbauliche Tätigkeiten hinweisen, wie Leopoldshall und Jakobsgrube. Zu den wichtigsten Zentren des frühen Mittelalters gehörten die Klöster Hadmersleben, Gröningen und Hecklingen sowie die Burgen von Gröningen, Oschersleben und Unseburg. Als Elemente der historischen Kulturlandschaft prägen außerdem die Schlösser von Hohenerxleben und Gänsefurth, die Burgwallanlage in Unseburg und die flache Erhebung mit Siedlungsresten zwischen Unseburg und Rothenförde das Landschaftsbild. Die Wälder stellten Ausdehnungsbarrien von Siedlungen dar, so daß bis zum Roden dieser Wälder im 11. Jahrhundert die Flußniederungen Siedlungskammern in den umgebenen Wäldern darstellten. Als Ergebnis der Entwaldung der Region verstärkte sich die Erosion auf den gerodeten Flächen. Feinsandige Materialien wurden in den Auen der Flüsse angeschwemmt und lagerten sich dort als Auenlehmbildung ab. Im Gebiet waren nur noch kleine Flächen zwischen Unseburg und Wolmirsleben bewaldet. Im 15. Jahrhundert hatte die Bode teilweise Grenzfunktion, so zwischen den Bistümern Magdeburg im Norden und Halberstadt im Süden. Seit dem 16. Jahrhundert erfolgten Entwässerungsarbeiten, um die fruchtbaren Niederungen der Flüsse einer intensiveren Nutzung zuzuführen. Nachdem ab 1850 ein umfangreiches Programm zur Begradigung der Bode und anderer Fließgewässer umgesetzt wurde, konnten die Gewässer immer vielseitiger genutzt werden. Es kam u.a. zu Funktionsüberlagerungen des natürlichen Wasser- und Stofftransportes und der industriellen und kommunalen Abwasser-entsorgung. Die Bode wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch einmal begradigt und abschnittsweise eingedeicht. Die erheblichen Absenkungen des Grundwasserspiegels und die Beseitigung der Überschwemmungsgefahr ermöglichten es, große Auenbereiche in die Ackernutzung einzuschließen und vom Fließgewässersystem zu trennen. Im 18. Jahrhundert nahm der Bergbau an Bedeutung zu. Um Unseburg, Löderburg und Wolmirsleben wurde Braunkohle anfangs im Tiefbau, später dann im Tagebau abgebaut. Nach Einstellung des Abbaus (in Unseburg zum Beispiel im Jahre 1960) entstanden hier Bergbausenkungsgebiete, die zur Entstehung von Seen und Weihern führten. In Wolmirsleben entwickelte sich eine 1850 eröffnete Grube nach ihrer Stillegung (im Jahre 1925) zu einem Stillgewässer, dem Großen Schachtsee. Heute sind Acker- und Grünlandbewirtschaftung die vorherrschenden Landnutzungsformen im LSG. Die Bode quert im Raum Ditfurth-Hedersleben die Subherzyne Senke und die Oschersleben-Bernburger Scholle (Tafeldeckgebirge). Sie verläuft im Bereich der Subherzynen Senke von Südwest nach Nordost und biegt am Südwestrand des Hakels in die Südost-Nordwest-Richtung um. Zwischen Westeregeln und Staßfurt verläuft die Bode im Bereich des Staßfurt-Egelner Sattels (Salzdurchbrüche im Bereich der Oschersleben-Bernburger Scholle). Von Westeregeln bis Unseburg liegt das Bodebett nordöstlich der Sattelachse. In Unseburg quert die Bode die Salzstruktur, um dann bis Staßfurt in der südwestlichen Randsenke des Sattels weiter zu verlaufen. An der Oberfläche stehen in beiden Teilen des LSG fluviatile holozäne bis weichselkaltzeitliche Sande und Kiese an, deren Bestand überwiegend herzynen Ursprungs ist. Im Raum Westeregeln-Staßfurt nimmt in der dort breiteren Bodeniederung auch die Verbreitung bindiger Deckschichten, das heißt Auenlehm beziehungsweise -ton, zu. Das Gebiet besteht, wie bereits beschrieben, aus einem südlichen Teil von Ditfurt bis Rodersdorf im Bereich der Subherzynen Senke und einem nördlichen Teil von Staßfurt bis Westeregeln im Bereich des Staßfurt-Egelner Sattels und seiner Randsenken. Wegen der erheblichen Unterschiede werden diese Teile getrennt beschrieben. Im südlichen Teil dominieren in der Bodeaue Gley-Tschernitzen aus Auenlehm bis Auenton, dunkle, durchgehend humose, grundwasserbeeinflusste Auenböden, (mit ersten Wassermerkmalen zwischen 40 - 80 cm unter Flur) die unterhalb von 1,7 bis 2 m von Sanden und Kiesen unterlagert sind. Diese Sande und Kiese werden in der Nähe von Ditfurt bereits abgebaut und sollen auch in Zukunft abgebaut werden. Nach Ende der Kiessandgewinnung werden wassergefüllte Restlöcher zurückbleiben, die bei entsprechender Rekultivierung eine Bereicherung des LSG sein werden. Flankiert wird das Bodetal hier von Hochflächen, die überwiegend von Tschernosemen bis Braunerde-Tschernosemen bedeckt sind. Im Böschungsbereich zwischen Hochfläche und Bodetal finden sich Rendzinen, flachgründige, von Gestein unterlagerte, karbonatführende Böden. Im nördlichen Teil treten neben den schon erwähnten Gley-Tschernitzen Gleye bis Gley-Tschernoseme auf, das heißt in diesem Abschnitt finden sich die ersten Wassermerkmale schon oberhalb 40 cm unter Flur. Der höhere Wasserstand ist durch Subrosion und Altbergbau bedingt, die auch zu einer Verbreiterung des Bodetales geführt haben. Begleitet wird die Bodeaue von Hochflächen, zum Beispiel im Raum Hecklingen, auf denen in weiter Verbreitung Tschernoseme bis Braunerde-Tschernoseme aus Löß vorkommen. Die Bode entspringt am Brockenmassiv im Harz, durchfließt das nördliche Harzvorland und tritt bei Ditfurt in das LSG ein. Als Zuflüsse der Bode zählen der Grenzgraben bei Wedderstedt, die Selke, der Goldbach bei Wegeleben, der Neue Graben bei Gröningen, die Holtemme und der Limbach bei Krottorf, der Große Graben bei Oschersleben, der Geesgraben am Bahnhof Hadmersleben, die Sarre bei Groß Germersleben, der Sülzegraben nördlich Etgersleben, der Mühlgraben bei Unseburg, die Ehle bei Rothenförde und der Marbegraben südlich von Athensleben. Der Mittellauf der Bode (im LSG bis Hordorf) fließt in einer Talaue. Daran schließt der Unterlauf an, der, in einem eiszeitlichen Urstromtal fließend, den Charakter eines Niederungsgebietes annimmt. Im LSG ist eine Vielzahl von Standgewässern zu finden, darunter die Altarme und die Altwasser der Bode. Während sich das im Frühjahr anfallende Hochwasser vor dem Bau der Harztalsperren aufgrund des geringen Gefälles lange in den Niederungen hielt, treten heute nur noch selten Hochwasserereignisse ein. Das Bodetal ist abwechslungsreich strukturiert und wird als klimatischer Regnerationsraum angesehen. Die offenen Wiesen- und Ackerflächen in den Niederungen sind als Kaltluftentstehungsgebiete von Bedeutung. Die Uferstrukturen, wie Hecken und Baumreihen, sowie die Feldgehölze und Wälder besitzen die Fähigkeit, Staub und Luftschadstoffe zu filtrieren und tragen somit zur Verbesserung der Luftqualität bei. Das LSG liegt im Regenschatten des Harzes, was die Jahresmittelwerte der Niederschläge von zirka 600 mm in Harzrandnähe und 460 mm bei Staßfurt verdeutlichen. Die Jahresmittelwerte für die Lufttemperatur betragen 8,0-8,5°C. Im östlichen Bereich der Bodeniederung wird der Eschen-Eichen-Wald als potentiell natürliche Vegetation betrachtet, eine typische Auenwaldausprägung für Flußniederungen in der Ackerlandschaft des mitteldeutschen Trockengebietes. Weiterhin sind Eschen-Ulmen- und Weiden-Pappel-Auenwälder als potentiell natürliche Vegetation angeben, die typisch für ständig feuchte Auenstandorte sind. Die Salzstellen bei Hecklingen und Hohenerxleben weisen eine charakteristische Salzvegetation und eine typische halobionte und halophile Entomofauna des Mitteldeutschen Binnenlandes auf und gehören zu den am besten untersuchten Binnenland-Salzstellen Deutschlands. Die hier vorkommenden Pflanzengesellschaften zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Salzsteppenpflanzen mit südeuropäischem und südeurasischem Verbreitungsschwerpunkt aus. Natürliche Waldgesellschaften sind heute im LSG kaum noch vorhanden. So sind Reste der Hartholzaue noch östlich von Tarthun, östlich von Egeln oder inselförmig entlang des Bodelaufes zu finden. In nicht überfluteten Bereichen befinden sich südwestlich von Löderburg Eichen-Mischwald und Hybridpappelforste, letztere nehmen den größten Waldanteil ein. Für den engeren und zum Teil überschwemmungsbeeinflußten Bereich der Talaue stellen die partiell gut ausgebildeten Weiden-Pappel-Auenwälder die potentiell natürliche Vegetation dar. Neben den Weiden-Auenwäldern findet sich bei Wedderstedt ein kleiner Erlenwald, der auf eine Aufforstung nach 1919 zurückgeht, die teilweise niederwaldähnlich genutzt wurde. Für das Landschaftsbild bedeutsam sind außerdem linienhafte Pflanzungen aus den 1950er Jahren entlang von Wegen und Gräben. Insbesondere bei Hedersleben befinden sich in der Aue großflächige alte Streuobstwiesen in sehr gutem Pflegezustand. Ein Kleinod ist der sogenannte ”Heuke-Park” am Ortsrand von Ditfurt mit einem sehr alten Baumbestand, darunter Rot-Buche und Esche. Wärmeliebende Gebüsche sind an den südlich exponierten Hangbereichen der Ditfurter Talseite zu finden. Sie sind kleinflächig als Sukzessionsstadien auf brachgefallenen Trockenrasen ausgebildet. Charakteristische Arten sind Liguster, Roter Hartriegel, Tartaren-Heckenkirsche und Wolliger Schneeball. An vielen Hängen sind auch noch Magerrasen vorhanden. Kleinflächig sind auch interessante Bachröhrichte und eine Hochstauden-Feuchtbrache zu finden. Besonders erwähnenswert sind die fragmentarisch ausgebildete Fluthahnenfuß-Gesellschaft der Bode und die Hakenwasserstern-Gesellschaft mit Haarblättrigem Wasserhahnenfuß und Wasserfeder im Grenzgraben. Im Gebiet kommen unter anderem Weißstorch, Rot- und Schwarzmilan, Schwarzspecht, Eisvogel und Neuntöter vor. Durch Umwandlung bedeutender Flächen von Grünland in Ackerland ab den 1970er Jahren sind die Vorkommen des Großen Brachvogels erloschen. Letztmalig im Mai 1982 flötete in der Bodeniederung bei Ditfurt ein Großer Brachvogel. Auch der Steinkauz ist in den 1980er Jahren in der Bode-Selke-Aue ausgestorben. In neuerer Zeit sind Saatkrähe und Dohle wieder Brutvögel. Im Jahre 1994 erfolgte je eine Koloniegründung bei Ditfurt und bei Wedderstedt. In den Wintermonaten übernachten allabendlich Tausende nordischer Saatkrähen im Gänsefurther Busch. Seine besondere Bedeutung für die Avifauna hat das LSG jedoch für den Rotmilan, der im Gebiet Brutvogel ist und im Winterhalbjahr große Schlafgemeinschaften bildet. Die als Folgeerscheinung des Bergbaus entstandenen zahlreichen Gewässer und Feuchtbiotope bieten einer artenreichen spezifischen Tierwelt neuen Lebensraum. So zählen in diesen anthropogenen Feuchtgebieten unter anderem Zwerg-, Hauben- und Rothalstaucher, Große Rohrdommel, Bekassine, Kiebitz, Drossel-, Teich- und Schilfrohrsänger, Schwanz-, Beutel- und Bartmeise, Braunkehlchen, Wacholderdrossel sowie Nachtigall zu den landschaftstypischen Brutvögeln. Südliche Binsenjungfer, Kleines Granatauge, Kleine Königslibelle und Spitzfleck sind spezifische Bioindikatoren für die gute ökologische Qualität der Stillgewässer. Die Bode selbst wurde in den letzten fünf Jahren zunehmend wieder von der Gebänderten Prachtlibelle besiedelt, wodurch die Verbesserung der Wasserqualität dokumentiert wird. Der Löderburger See und andere große Weiher, wie zum Beispiel der Wolmirslebener See, entwickelten sich unter anderem zu bedeutenden Rastgewässern für durchziehende Gänse- und Entenarten. Linnés Grashüpfer besiedelt in großer Anzahl die ruderalisierten Quecken- und Glatthafer-Säume der Magerrasen an den Talhängen. Die insgesamt hohe Artenzahl der Heuschrecken im Gebiet ist Ausdruck des vielfältigen Lebensraumangebotes. Die Bode soll ihren Charakter als naturnahes Fließgewässersystem und den naturnahen Ober-/Unterlauf behalten beziehungsweise zurückerhalten. Um die Bedeutung hinsichtlich des Arten- und Biotopschutzes zu erhöhen und das Landschaftsbild zu verbessern, sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Niederung und den angrenzenden Bereichen verstärkt durch Hecken, Obstbaumreihen und Wegraine aufzuwerten. Die Auenwaldreste sind zu erhalten und möglichst an periodische Überstauungen anzuschließen. Der Grünlandanteil ist besonders im Überflutungsbereich deutlich zu erhöhen. Als besonders wertvolle Bereiche im LSG laden der denkmalgeschützte Park in Hohenerxleben, die Landschaftsparks Horst in Hecklingen und Schlosspark Gänsefurth zum Verweilen ein. Des weiteren lohnt es sich für Naturfreunde, einen Ausflug in das FND „Westerwiesen“ südöstlich von Unseburg oder in das NSG „Salzstelle bei Hecklingen“ zu unternehmen. Hadmersleben Hadmersleben liegt am Übergang einer alten Heerstraße, die von Halberstadt nach Magdeburg über die Bode führt. Erst in diesem Jahrhundert wurden die vier Siedlungsteile zusammengeschlossen, wobei der unterschiedliche Charakter jedes dieser Teile erkennbar geblieben ist. Der Stadtteil im Norden stammt aus dem 12. Jahrhundert und erhielt im Jahr 1390 die Stadtrechte. Zerstörungen der Stadt in den Jahren 1664 und 1699 wurden durch Brände verursacht. Zu den wenigen Relikten aus historischen Zeiten gehören der ”Wächterturm” in der Nähe des Rathauses, der 1649-52 erbaute ”Hansesche Hof” in der Kirchstraße und der Gasthof ”Zum Landhaus” aus dem 17. Jahrhundert. Früher durch den Lauf der Bode abgetrennt, gruppierten sich südlich der Stadt die Gebäude des Schlosses, eine Anlage aus dem 16. Jahrhundert. Heute befindet sich dort die Lehr- und Versuchsanstalt der Saatzucht Hadmersleben GmbH. Im Jahr 1161 wurde ein Benediktiner-Nonnenkloster von Bischof Bernhard von Halberstadt gestiftet, das sich westlich des Schlosses befindet. Die Kirche des Benediktiner-Nonnenklosters St. Peter und Paul gehört zu den bedeutendsten Sakralbauten in der weiteren Umgebung. Das Südschiff stammt aus der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts, die Nonnenempore aus der Zeit um 1160/80. Aus dem 14. Jahrhundert sind die Glockenstube im Kreuzgratgewölbe und der Chor erhalten geblieben. Die Einrichtungen der Klosterkirche stammen überwiegend aus dem Barock (um 1700). Zu den Ausnahmen gehören beispielsweise die Löwentürklopfer von zirka 1160 am Südportal der Kirche oder der Flügelaltar aus dem 15. Jahrhundert. Die Figuren am Hauptaltar und an den Nebenaltaren wurden von der Nonne Gertrud Gröninger um 1698, als Zeichen früher Emanzipation, geschnitzt. Bei der Besichtigung des Klosters sind die Wandtapeten im Obergeschoß des Kreuzganges sehenswert. Auf ihnen ist der griechische Befreiungskampf von 1827 dargestellt. Das Kloster wurde im Jahr 1810 aufgelöst. Zwischen dem Schloß und dem Kloster erstreckte sich das eigentliche Dorf Hadmersleben, eine warnische Siedlung aus dem 4. Jahrhundert. Wanderungen entlang der Bode Für die Bodeniederung wurden zwei Wanderwegabschnitte von Staßfurt bis Löderburg und von Löderburg bis Wolmirsleben kulturhistorisch und naturkundlich ausführlich beschrieben. Ausgangspunkt der nachfolgend beschriebenen Route soll der Löderburger See sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, von Zwischenpunkten Teilbereiche zu erkunden, da die Route durch mehrere Ortschaften führt. Der Löderburger See ist aus einem Tagebaugebiet durch Abbau von Braunkohle entstanden und seit 1977 als Naherholungszentrum ausgewiesen. Auf seiner zirka 30 ha großen Wasserfläche besteht die Gelegenheit, Wasserski zu fahren, zu rudern oder zu baden. Die Wanderung beginnt auf dem Damm entlang dem Ostufer des Sees und führt weiter etwa 3 km in nördlicher Richtung. Am Ende des Dammes erreichen wir Athensleben. Zum ersten Mal 1174 urkundlich erwähnt, gehörte es später zum Besitz des Klosters Hillerleben. Die Wasserburg in Athensleben war Kaiserpfalz und später Fundament für das Schloß, das 1303 erstmals erwähnt wurde. Am Ostufer der Bode ist das allerdings schon sehr verwitterte Schloß, gebaut aus Kalkstein und Sandstein, zu sehen. Athensleben gehörte politisch zu Magdeburg und kirchlich zu Halberstadt und wurde oft als Pfandobjekt verkauft und wieder erworben. Die Schafzucht war in den 1930er Jahren mit 20 000 Tieren eine bedeutende wirtschaftliche Einnahmequelle für die Dorfbewohner. Vorbei am Athensleber Wasserturm und über die Ackermannsbrücke führt die Wanderung entlang der Bode zirka 2,5 km in nördliche Richtung. Hier beginnt einer der schönsten Abschnitte unmittelbar an der Bode bis Rothenförde, einem Ortsteil von Löderburg. Rothenförde wurde erstmals 959 erwähnt und war Klosterbesitz des Klosters „Unserer Lieben Frauen“ zu Magdeburg. Heute sind aus den vergangenen Jahrhunderten nur noch die Ruinen der Wassermühle zu sehen, die einst sowohl Getreide als auch Ölfrüchte gemahlen hat. Der Wanderweg führt am Bodewehr vorbei. Da das Wasser hier gut durchlüftet wird, ist die Bode unterhalb des Wehres sehr fischreich, was unter anderem den Eisvogel schon seit vielen Jahren hier seßhaft werden ließ. Der Weg führt auf einem Rogensteinsattel des Unteren Buntsandsteins weiter nach Norden. Kleine Altholzrestbestände und Wiesen mit Solitäreichen durchwandernd, erreicht man am westlichen (rechten) Bodeufer das Baumholz und das südlicher gelegene Backofenholz, beides auenwaldartige Niederungswälder. Nach dem Überqueren der Bode am Baumholz gelangt man durch eine Kleingartenanlage nach Unseburg. Der Name ”unna” für Wasser und ”nes” für Nase beschreibt die Lage der Burg an einer Wasserenge. Im Jahr 908 gab es hier nur diese Wasserburg. Der südliche Torturm blieb bis heute in seinen Fundamenten erhalten und diente bis ins 20. Jahrhundert als Eiskeller. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann man in der Umgebung mit dem Abbau von Braunkohle. 1850 wurde die erste Grube, ”Johanna Henriette”, in der 450 Beschäftigte nach damaligen Angaben 5,5 Millionen Hektoliter Braunkohle förderten, in Betrieb genommen. Eine weitere Grube, ”Marie”, in der Unseburger Feldmark, wurden mit 200 Arbeitern 2,1 Millionen Hektoliter Braunkohle gefördert. Der Betrieb beider Gruben wurde 1960 eingestellt. Verläßt man den Ort in Richtung Tarthun über die Brücke am Mühlgraben führt der Weg entlang des Großen Unseburger Holzes, dessen Auenwaldcharakter sich am schönsten im Frühjahr präsentiert. Zwischen Tarthun und Westeregeln bauten die Consolidierten Alkaliwerke Westeregeln den ersten Salzschacht, ”Schacht IV”, was in Tarthun eine Bevölkerungszunahme zur Folge hatte. 1923 wurde dieser Schacht stillgelegt und während des II. Weltkrieges zur Untertage-Produktion von Flugzeugteilen der Junkers-Werke genutzt, bis er gegen Ende des Krieges gesprengt wurde. Entlang der Bode führt die Wanderung durch das Große Bruch. Die Bode bei Tarthun wurde 1789 begradigt, dennoch sind die alten Bruchwiesen entlang des Weges noch zu erkennen. Die Flächen sind die Nahrungsflächen der Unseburger, Tarthuner, Egelner und Wolmirsleber Weißstörche. Die Westerwiese zwischen der Bode und der Straße in Richtung Wolmirsleben ist ein Feuchtgebiet, das mit Pappel- und Weidengebüschen durchsetzt ist und am besten mit sachkundiger Führung durchwandert werden sollte. Historie der Unterschutzstellung 1975 wurde durch Beschluß des Bezirkstages Magdeburg das LSG „Bodeniederung“ im Kreis Staßfurt, mit einem geringfügigen Anteil im Kreis Schönebeck, unter Schutz gestellt. 1996 erfolgte die Neu-Verordnung dieses LSG. 1994 stellte der Landrat von Halberstadt ein LSG „Bodeniederung mit angrenzenden Hochflächen“ einstweilig sicher. Die einstweilige Sicherstellung lief 1998 aus, das LSG befindet sich aber zur Zeit in der Ausweisung. Es besteht allerdings kein räumlicher Zusammenhang zum LSG „Bodeniederung“ aus dem Jahr 1975. 1995 wurde im Bördekreis die „Bodeniederung mit angrenzenden Hochflächen“ einstweilig sichergestellt. Auch hier läuft das Ausweisungsverfahren. Es war aber noch immer kein Anschluß an das bestehende LSG „Bodeniederung“ gegeben, er erfolgte erst 1996 bei der Neuverordnung durch Erweiterung bis an die Kreisgrenze. 1997 wurde erstmalig ein Anteil im Landkreis Quedlinburg endgültig unter Schutz gestellt, mit der abweichenden Bezeichnung „Bode-Selke-Aue und angrenzende Hochterrasse“. Dieses Gebiet ist, da der Anteil im Landkreis Halberstadt gegenwärtig ohne Schutzstatus und der Bereich im Bördekreis erst einstweilig sichergestellt ist, vom übrigen LSG noch völlig getrennt. 1998 wurde im Landkreis Bernburg das LSG „Bodeniederung“ endgültig verordnet. Da es sich künftig um ein zusammenhängendes Gebiet handeln wird und die Bode das gemeinsame Schutzgut ist, erschien es sinnvoll, alle Kreisanteile in einem LSG zusammenzufassen. Mit der Gesamtbezeichnung „Bode“ und den zur Zeit endültig unter Schutz gestellten Anteilen in den Landkreisen - Aschersleben/Staßfurt unter der Bezeichnung „Bodeniederung“ - Schönebeck unter der Bezeichnung „Bodeniederung“ - Quedlinburg unter der Bezeichnung „Bode-Selke-Aue und angrenzende Hochterrasse“ - Bernburg unter der Bezeichnung „Bodeniederung“ werden die Unterlagen ab Stand 01.01.1999 in der Landesdokumentation unter der Registriernummer LSG0025 archiviert. Innerhalb der letzten Jahre hat sich die Wasserqualität der Bode deutlich verbessert: Während ihr Lauf oberhalb von Staßfurt 1992 noch als durchgehend kritisch belastet und im weiteren Verlauf bis zur Mündung in die Saale als sehr stark verschmutzt bewertet werden mußte, wies der Bodelauf zwischen Oschersleben und Unseburg 1995 nur noch eine mäßige Belastung und der Unterlauf ab Staßfurt eine kritische Belastung auf. Die Einmündung der Selke wirkt sich nicht entlastend auf die Bode aus, sondern führt außerdem zu erhöhten Salzkonzentrationen, die jedoch insgesamt gering sind. Durch den Zufluß der Holtemme nimmt die Nährstoffkonzentration in der Bode bei Wegeleben bis Hordorf weiter zu. Der Bodelauf besitzt ab Oschersleben durch das kiesige und flache Flußbett ein gutes Selbstreinigungsvermögen. Dadurch kann dieser Abschnitt bis Staßfurt mit der Gewässergüteklasse mäßig belastet bewertet werden. Aufgrund der Einmündung des Großen Grabens beziehungsweise des Lehnertsgrabens und der vermutlich geogenen Aufsalzungen erhöhen sich die Salzkonzentrationen in diesem Bereich der Bode gegenüber dem Abschnitt oberhalb Hordorf deutlich. Die derzeitige Einstufung des Bodeabschnittes unterhalb Staßfurts bis zur Mündung in die Saale in die Gewässergüteklasse kritisch belastet ist auf die industriellen Abwässer der Stadt, die Einmündung der aufgrund der Deponieseen der Staßfurter Kaliindustrie stark salzbelasteten Marbe und die Einmündung der noch abwasserhaltigen Ehle zurückzuführen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Der INSPIRE View Service stellt Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden in der Darstellung nach Kategorien von Tätigkeiten gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU unterschieden: Energiewirtschaft (Nr. 1), Herstellung und Verarbeitung von Metallen (Nr. 2), Mineralverarbeitende Industrie (Nr. 3), Chemische Industrie (Nr. 4), Abfallbehandlung (Nr. 5), Intensivtierhaltung und -aufzucht (Nr. 6.6), Holz- und Papierherstellung (Nr. 6.1.a, 6.1.b), Sonstige Tätigkeiten (Nr. 6 außer 6.1.a, 6.1.b, 6.6). Maßstab: 1:500000
Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu BImSchG-Betriebsstätten und BImSchG-Anlagen (ohne Anlagenteile). Datenquelle ist das Anlageninformationssystem "LIS-A". Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der BImSchG-Anlagen INSPIREkonform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: "ProductionFacility" (Betriebsstätte) und "ProductionInstallation" (Anlage). Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (BImSchG-Kategorie 1. Ordnung) untergliedert in: - PF.PowerGeneration: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (BImSchG-Kategorie: Nr. 1) - PF.ConstructionMaterialProduction: Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (BImSchG-Kategorie: Nr. 2) - PF.MetalProcessingAndProduction: Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (BImSchG-Kategorie: Nr. 3) - PF.ChemicalProcessing: Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (BImSchG-Kategorie: Nr. 4) - PF.PlasticsManufacturing: Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (BImSchGKategorie: Nr. 5) - PF.WoodAndPaperProcessing: Holz, Zellstoff (BImSchG-Kategorie: Nr. 6) - PF.FoodAndAgriculturalProduction: Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (BImSchG-Kategorie: Nr. 7) - PF.WasteProcessing: Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen(BImSchGKategorie: Nr. 8) - PF.MaterialStorage: Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen(BImSchG-Kategorie: Nr. 9) - PF.OtherProcessing: Sonstige Anlagen (BImSchG-Kategorie: Nr. 10) Maßstab: 1:500000
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Heusweiler (Saarland), Ortsteil Obersalbach:Bebauungsplan "Metallbearbeitung Dahlem" der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Obersalbach
Bei der Haupttätigkeit der Nordenham Metall GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/09090117300-2020-A022) handelt es sich um Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen, die nicht unter Punkt 5.4 fallen, in Erwartung einer der in den Punkten 5.1, 5.2, 5.4 und 5.6 aufgeführten Tätigkeiten mit einer Gesamtkapazität von mehr als 50 Tonnen, ausgenommen Zwischenlagerung in Erwartung der Sammlung auf der Anlage (NACE-Code: 24.43 - Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn). Weitere Nebentätigkeiten beinhalten: Schmelzen von Nichteisenmetallen einschließlich Legierierungen > 20 t/d oder > 4 t/d Pb und Cd Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d Herstellung von Säuren. Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 403 |
| Kommune | 4 |
| Land | 44 |
| Weitere | 89 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 98 |
| Zivilgesellschaft | 52 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 453 |
| Taxon | 3 |
| Text | 47 |
| Umweltprüfung | 21 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 132 |
| Offen | 394 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 489 |
| Englisch | 55 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 11 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 92 |
| Keine | 287 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 373 |
| Lebewesen und Lebensräume | 363 |
| Luft | 293 |
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| Weitere | 509 |