Derzeit wird der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) entlang bestehender und zukünftiger Verkehrswege vorangetrieben. Während die räumliche Bündelung von Verkehrswegen und PV-FFA zwar ggf. eine Neuzerschneidung von Flächen andernorts verhindern kann, kann eine unsachgemäße Bündelung die Barrierewirkung von Verkehrswegen auch erheblich vergrößern und die Zerschneidung von Lebensraumnetzen und Wildtierwegen verstärken. Infolge solcher nachteiliger Bündelung werden Austauschprozesse innerhalb von Metapopulationen und Tierwanderungen nachhaltig beeinträchtigt, was den Verlust der biologischen Vielfalt vorantreibt. Für den gesetzlich vorgeschriebenen umweltverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien sind daher spezifische naturschutzfachliche Standards zu beachten, deren frühzeitige und umfassende Berücksichtigung erheblich nachteilige Lebensraumfragmentierung vermeidet und zur Planungsbeschleunigung beiträgt. Die in diesem Beitrag vorgeschlagenen Standards umfassen u. a. den Verzicht auf wilddichte Zäune und die Erhaltung von Biotopverbundflächen entlang von Verkehrswegen sowie von ausreichend dimensionierten Korridoren zwischen und entlang von PV-FFA.
Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Wittenburger Chaussee 13, 19246 Zarrentin beabsichtigt „Maßnahmen zur Stärkung der Metapopulation der Rotbauchunke im Vorhabengebiet „Schaale/Sudepolder“. Dafür sollen drei Klein-gewässer in der Schaaleau und zwei Kleingewässer im Polder bei Blücher neu angelegt werden. Ein Grabenabschnitt im Polder bei Blücher wird durch einen Anstau und einer Aufweitung der Grabenränder ertüchtigt. Für die Herstellung von fünf Kleingewässern und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers hat das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke SCH_01 Zahrensdorf bei Boizenburg 1 185 SCH_02 Hühnerbusch 1 19/1 SCH_03 Hühnerbusch 1 19/1 SUD_01 Blücher 1 721/1, 722/1, 724, 725 SUD_02 Blücher 1 723 SUD_03 Blücher 1 660/1, 670/1, 672, 706/2, 715/1, 716/1, 717/1, 719/3, 721/1, 722/1, 723, 724 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 aufgeführten Kriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Es befindet sich keine Trinkwasserschutzzone im Vorhabengebiet. Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigung von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.
Stauroderus scalaris kam historisch auch in Nord- und Mitteldeutschland vor (Maas et al. 2002). Diese Populationen, bei denen es sich vermutlich um isolierte Reliktvorkommen handelte (Grein 2010), sind schon lange erloschen (insgesamt vier TK25-Rasterfelder). Im derzeitigen Kernverbreitungsgebiet (Schwäbische Alb und Schwarzwald) sind die Bestände der Art stabil bzw. es sind sogar lokale Ausbreitungstendenzen erkennbar. So wurde für den kurzfristigen Bestandstrend eine deutliche Zunahme ermittelt. Statt 23 TK25-Rasterfeldern (1990er-Jahre) sind inzwischen 31 Rasterfelder besetzt. Allerdings gibt es einige Nachweise für den aktuellen Zeitraum (2000 bis 2020), die außerhalb des Kernverbreitungsgebietes liegen und in den letzten Jahren nicht mehr bestätigt wurden (vgl. Detzel et al. 2022). S. scalaris ist sehr mobil. Daher lassen sich hin und wieder Einzeltiere fernab von etablierten Populationen beobachten. Manchmal werden auch neue Populationen gegründet. Sie sind vermutlich Teil einer großen Metapopulation (vgl. Carlsson & Kindvall 2001) und somit auf die Einwanderung von Individuen aus größeren Populationen angewiesen. Bleibt dieser Zustrom aus, verschwinden die kleinen Populationen nach einigen Jahren wieder. Zur Bestandssituation in den Allgäuer Alpen – dem dritten Verbreitungsgebiet in Deutschland – ist wenig bekannt (vgl. Voith et al. 2016). Im Sommer 1997 konnte zuletzt Bolz (1997) an den Westhängen des Rappenalptals drei Individuen nachweisen (TK25 Nr. 8727). Weitere lokale Vorkommen im Allgäu hält Bolz (2003) aber für wahrscheinlich. Die nächste bekannte Population befindet sich am Lachenkopf im Lechtal (Nordtirol) in unmittelbarer Nähe zur deutsch-österreichischen Grenze. Zuletzt wurden von dort Funde aus den Jahren 2018 und 2022 gemeldet (Observation.org 2018–2020). Vor dem Hintergrund der aktuellen Bestandsentwicklung in Deutschland (siehe oben) hat das Autorenteam für den kurzfristigen Bestandstrend die berechnete Zunahme in stabil korrigiert. Langfristig ist wie bei Detzel et al. (2022) von einem mäßigen Rückgang auszugehen.
Der Kleine Wasserfrosch wird im Gegensatz zur letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) in der vorliegenden Fassung der Gattung Pelophylax zugeordnet. Zuvor wurde der Name Rana lessonae Camerano, 1882 genutzt. Das deutsche Teilareal repräsentiert mehr als 10 % des Gesamtareals und liegt im Arealzentrum (Plötner 2005). Somit ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Art verantwortlich. Der Kleine Wasserfrosch wurde in allen Bundesländern nachgewiesen. Seine Verbreitungsschwerpunkte liegen in Mittel- und Süddeutschland. In weiten Teilen Nordwestdeutschlands kommt P. lessonae nicht vor (Günther 1996 b). Die aktuelle Bestandssituation (TK25-Q Rasterfrequenz 2000 – 2018: 10,18 %, Kriterienklasse „selten“) ist aufgrund defizitärer und teilweise fehlerbehafteter Daten nur schwer einschätzbar. Bei vielen der gemeldeten P. lessonae-Beobachtungen dürfte es sich nämlich um P. esculentus gehandelt haben, da triploide Teichfrösche (sogenannte LLR-Genotypen) oft lessonae-ähnliche Merkmale (Gelbfärbung der Flanken und Oberschenkel, helle Schallblasen, großer und hoch gewölbter Fersenhöcker) aufweisen (Plötner 2010). Andererseits wird P. lessonae, der in Deutschland immer syntop mit dem Teichfrosch vorkommt, auch häufig übersehen, vor allem in Vorkommen, die nur geringe lessonae-Anteile aufweisen. Aufgrund der Bestimmungsproblematik (z. B. Tecker et al. 2017) wurde bei vielen Amphibien-Erfassungen erst gar nicht zwischen Teich- und Kleinem Wasserfrosch differenziert, so dass sich hinter „Wasserfrosch“-Nachweisen mitunter auch P. lessonae verbergen kann. Trotz dieser Einschränkungen erscheint das Ergebnis der Rasterfrequenzanalyse plausibel. Beim langfristigen Bestandstrend wird von einem Rückgang unbekannten Ausmaßes ausgegangen. Ein Rückgang kann aus dem zum Teil massiven Verlust von lessonae-typischen Laichgewässern (kleinere, pflanzenreiche, schwach saure bis saure, oligotrophe bis mesotrophe Gewässer mit moorigem Einzugsbereich) seit den 1960er Jahren abgeleitet werden. Dies ist beispielsweise für die Toteiskessel des Alpenvorlandes gut dokumentiert (Zahn et al. 2019). Lokale Populationsabnahmen sprechen dafür, dass auch der kurzfristige Bestandstrend bundesweit negativ ist, das genaue Ausmaß der Abnahme ist jedoch nicht bekannt. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdung unbekannten Ausmaßes“. Im Vergleich zur vorherigen Roten Liste wird die aktuelle Bestandssituation mit „selten“ und der kurzfristige Bestandstrend mit „Abnahme unbekannten Ausmaßes“ beurteilt (2009: „mäßig häufig“ und „gleich bleibend“). Die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie ,,Gefährdung unbekannten Ausmaßes“ ändert sich dadurch nicht. Der Kleine Wasserfrosch ist vor allem durch den Verlust und die Verschmutzung seiner Laich- und Wohngewässer sowie durch deren Nutzungsänderung (Fischbesatz, Umwandlung in Fischteiche) gefährdet (Plötner 2010, Zahn 2019). Gewässerverluste sind auf Meliorations- und Baumaßnahmen, sowie beschleunigte Sukzession bis zur Verlandung infolge hoher Nährstoffeinträge und in jüngerer Zeit auch infolge des Klimawandels zurückzuführen. In intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten dürfte der regelmäßige Einsatz von Pestiziden und synthetischen Düngemitteln nicht unerheblich zum Rückgang der Art beitragen. Negative Effekte hat zudem die Umwandlung von artenreichen Wiesen in strukturarmes Grün- oder Ackerland. Eine Verdrängung durch den Teichfrosch im Zusammenhang mit dessen hybridogenetischen Reproduktionsmodi (Übersicht bei Plötner 2005) und der großen ökologischen Plastizität der Hybridform wird ebenfalls als potenzieller Gefährdungsfaktor diskutiert (Günther 1990, Plötner 2018). Der konsequente Schutz der Laich- und Wohngewässer ist zweifellos die wichtigste Maßnahme zum Schutz der Art. Oft sind wenige Gewässer mit optimalen Bedingungen für die Reproduktion (besonnt, reich an submerser Vegetation, ohne Fischbesatz) für die Existenz einer Metapopulation entscheidend. Bei Amphibien-Erfassungen sollten solche Gewässer identifiziert (Quantifizierung des Reproduktionserfolgs) und in den Fokus von Schutzmaßnahmen gestellt werden. Auf den strengen Schutz individuenreicher Wasserfroschpopulationen mit hohen Anteilen des Kleinen Wasserfroschs sollte deshalb besonders geachtet werden (Günther 1996 b). Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sind alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Wasserbilanz zu nutzen. Keinesfalls dürfen die Gewässer über mehrere Jahre vollständig austrocknen. Verlandungstendenzen sind durch gezielte Maßnahmen, wie Anstauen der Gewässer, Entschlammung und Entlandung, entgegenzuwirken. Die Besonnung der Laichplätze sollte insbesondere bei kleineren Gewässern in Wäldern verbessert werden. Bei Anlage neuer Kleingewässer sind die artspezifischen Habitatansprüche zu berücksichtigen (Zahn 1996, Zahn 1997, Zuppke & Seyring 2015 a). Die Einrichtung von Pufferzonen um die Gewässer, in denen keinerlei Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln erfolgen darf, und die Umwandlung von Äckern in artenreiches, extensiv bewirtschaftetes Grünland tragen zur Verbesserung der Qualität der terrestrischen Lebensräume bei. Generell sollten Landlebensräume, die unmittelbar an Laichgewässer grenzen, nur extensiv bewirtschaftet werden. In Agrarlandschaften sollten Wanderkorridore (Weg- und Ackerrandstreifen, Gräben, Hecken) zwischen Gewässern und Wäldern (Überwinterungsgebieten) gefördert werden (Zahn 2019).
Die autochthonen bayerischen Vorkommen bilden zusammen mit denen im österreichischen Inntal ein vom übrigen Artareal hochgradig isoliertes Vorkommen. Dieses isolierte Teilareal ist das Ergebnis einer von den anderen deutschen Podarcis muralis-Vorkommen unabhängigen nacheiszeitlichen Einwanderung (Schulte & Franzen 2019). Sehr wahrscheinlich erfolgte die Besiedlung des Inntals in einer wärmeren nacheiszeitlichen Phase über den Reschen- oder den Brennerpass (Schmidtler et al. 2006), während der Alpenhauptkamm heute eine natürliche Barriere zwischen italienischen und österreichischen Vorkommen bildet (Schweiger et al. 2015). Genetisch gehört die Metapopulation des Inntals zur Südalpen-Linie der Unterart P. m. maculiventris. Deutschland ist für die hochgradig isolierten Vorposten in besonderem Maße verantwortlich. Als submediterrane Art ist die Mauereidechse ausschließlich in Südwestdeutschland (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Südhessen und südliches Nordrhein-Westfalen; Unterart: P. m. brongniardii) sowie im äußersten Südosten Bayerns einheimisch (Unterart: P. m. maculiventris-SüdalpenLinie). Darüber hinaus haben sich infolge von Verschleppungen und Aussetzungen über 110 Populationen innerhalb und außerhalb des natürlichen Areals etabliert, die neben den beiden autochthonen drei weiteren genetischen Linien (bzw. Unterarten) angehören, die in Deutschland allochthon sind: (1) P. m. maculiventris, östliche Linie, (2) P. m. muralis und (3) P. m. nigriventris (Schulte & Deichsel 2015). Bei der Gefährdungseinstufung wurden, soweit eine klare Trennung möglich war, ausschließlich die autochthonen Bestände berücksichtigt. Ihr Verbreitungsschwerpunkt liegt entlang der wärmebegünstigen Hanglagen der Weinberge und Niederwaldflächen der Flüsse Saar, Mosel, Nahe, Rhein, Lahn und Neckar. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) der autochthonen Vorkommen beträgt 4,78 % und liegt im unteren Bereich der Kriterienklasse „selten“. Unabhängig von ihrer geografischen Beschränkung bzw. Seltenheit kann die Mauereidechse dort, wo sie vorkommt, mitunter individuenreich vertreten sein (Laufer et al. 2007 b, Schulte 2008). Zur Beurteilung des langfristigen Bestandstrends sind vor allem bestandsreduzierende Auswirkungen der intensiven Flurbereinigungen in den Weinbaugebieten und der wasserbaulichen Maßnahmen (Wegfall von Kiesbänken und Abbruchkanten) sowie Bestandsförderungen durch den Ausbau des Eisenbahnnetzes und den Bau von Uferpflasterungen zu betrachten. Die vor allem in den 1970er Jahren intensivierten Rebflurbereinigungen verursachten durch die Beseitigung hunderter Kilometer alter Trockenmauern sicherlich die größten Bestandsrückgänge der Mauereidechse (Fritz 1987, Konold 2007, Laufer et al. 2007 b, Schulte 2008), sodass für den langfristigen Bestandstrend mindestens ein mäßiger Rückgang anzunehmen ist. Wegen einer Abschwächung der langfristig wirksamen Faktoren, insbesondere weil großflächige Flurbereinigungen kaum noch durchgeführt werden, wird im Zeitraum des kurzfristigen Bestandstrends deutschlandweit von stabilen Beständen ausgegangen. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Es ergeben sich keine Änderungen bei der Einstufung der einzelnen Kriterien und der Rote-Liste-Kategorie. Die Mauereidechse ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet (siehe Laufer & Schulte 2015): Flurbereinigungen und Hangsicherungen in Weinberglagen; Verlust von Trockenmauern, Felsbereichen, Gebüschinseln und Säumen; Beschattung durch Sukzession infolge der Aufgabe des Weinbaus; Baumaßnahmen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn, Einbau von Festbettgleisen, Lärmschutzwände) an Güterbahnhöfen und Bahndämmen; Erschließung von Brachflächen; unsachgemäße Sanierungsmaßnahmen an Ruinen, Burgen und Trockenmauern; genetische Verdrängung durch gebietsfremde genetische Linien im natürlichen Areal. Dieser Prozess ist entlang der Oberrheinebene bereits in vollem Gange (Schulte et al. 2012 c). Von besonderer Relevanz ist diese Gefährdung für die einzigen autochthonen deutschen Vorkommen der Südalpen-Linie von P. m. maculiventris in Südost-Bayern. Für eine anpassungsfähige Art wie die Mauereidechse ist es mit überschaubarem Aufwand möglich, effektive Schutzmaßnahmen durchzuführen (siehe Laufer & Schulte 2015): Erhaltung und langfristige Sicherung trockenwarmer Primärbiotope (lichte felsdurchsetzte Laubwälder, Block- und Geröllhalden sowie Trockenrasen); Wiederzulassen von Fließgewässerdynamik (Sedimentabtrag und -auflandung); Beibehaltung und Wiederaufnahme einer naturverträglichen Weinbergsbewirtschaftung (z. B. tradtionieller kleinparzelliger Terrassenweinbau); Erhaltung und Pflege brachliegender Steinbrüche, Bahndämme, Straßen- und Wegränder; Erhaltung, Freistellung und unter Berücksichtigung von Naturschutzaspekten sachgerechte Sanierung von Mauern, Burgen, Ruinen und Gleisbereichen (Wagner et al. 2015); Erhaltung der genetischen Integrität der heimischen Populationen am Nordrand des Areals: Unterlassen ungeeigneter Schutzmaßnahmen, insbesondere Umsiedlungen eingeschleppter Populationen.
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero Linnaeus, 1761 Das Wald-Wiesenvögelchen ist ein Tagfalter der Familie der Edelfalter (Nymphalidae). Die Flügel sind braun gefärbt, die Hinterflügel weisen auf der Unterseite am Rand neben dem cha- rakteristischen Silberstreifen orangebraun eingerahmte schwarze Augenflecken mit weißen Zentren, auf der Oberseite ohne diese weißen Zentren, auf. Die eher ausbreitungsschwache Art wird zu den „Lichtwaldarten“ gezählt, die in der heutigen Zeit durch die Nutzungsänderungen in den Wäldern immer weiter zurückgehen. LEBENSRAUM In Oberschwaben besiedelt das Wald-Wiesenvögelchen Feuchtwiesen(komplexe) mit unterschiedlichen Verbuschungs- stadien, meist am Rand von Mooren. Zur Eiablage nutzt es oft brachgefallene Pfeifengraswiesen. Im Neckar-Tauber-Land und auf der Ostalb tritt die Art in Laubmischwäldern auf, wo ihr Lich- tungen und feuchte Waldwiesen als Eiablageplätze dienen. Die geschlechtsreifen Falter treffen sich auf verstreut stehenden Jung- bäumen (vor allem Faulbaum) und Gebüschen. LEBENSWEISE Die Männchen des Wald-Wiesenvögelchens sitzen auf Büschen, um auf vorbeifliegende Weibchen zur Paarung zu warten („Strauchbalz“). Zur Eiablage suchen die Weibchen besonnte Stellen in der Grasstreu des Vorjahres, Moose oder verrottendes Holz auf. Nach zwei Wochen schlüpfen die Raupen, die sich von Gräsern ernähren. Nach der Überwinterung verpuppen sich die Raupen im Frühjahr für zwei bis drei Wochen. Ab Ende Mai erscheinen dann die Falter, deren Lebensdauer nur etwa zwei Wochen beträgt. MASSE UND ZAHLEN Flügellänge: 17 mm Flügelspannweite: 35 mm Entwicklungsdauer: 1 Jahr Flugzeit: Mitte/Ende Mai bis Mitte Juli VERBREITUNG Das Verbreitungsgebiet des Wald-Wiesenvögelchens erstreckt sich von Frankreich ostwärts bis nach Japan. In Europa befin- den sich die nördlichsten Vorkommen im Süden Fennoskan- diens und in den baltischen Staaten, südlich dringt die Art bis zu den Alpen vor. Der Verbreitungsschwerpunkt in Deutsch- land befindet sich im Alpenvorland und im bayerischen Donautal. Daneben gibt es noch zerstreut liegende Inselvor- kommen in Bayern und Baden-Württemberg. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG In Baden-Württemberg gibt es nur noch wenige Vorkommen. Diese befinden sich im nördlichen Oberschwaben, im Neckar- Tauber-Land und auf der Ostalb. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Die Art hat in den letzten Jahrzehnten starke Bestandsein- bußen erlitten. Zahlreiche Vorkommen sind erloschen. Bis auf eine Metapopulation im Hauptverbreitungsgebiet auf der Ostalb sind die Vorkommen stark verinselt. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D BNATSCHG 12BESONDERSSTRENG VOM AUSSTERBEN BEDROHTSTARK GEFÄHRDETGESCHÜTZTGESCHÜTZT GEFÄHRDUNGSURSACHEN EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - - IV - BARTSCHV - - SCHUTZMASSNAHMEN Aufforstung oder fortschreitende Sukzession der Habitate Entwässerungsmaßnahmen CHUTZPROJEKTE VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN Umsetzung der FFH-Richtlinie Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg Ausstockung und Entbuschung der Habitate Bei Vorkommen in Bannwäldern: Antragstellung bei Regierungspräsidien auf Befreiung von Vorschriften der Bannwaldverordnung nach § 7, damit Pflegemaßnahmen durchgeführt werden können. Erhaltung von windgeschützten und gut besonnten Wald- lichtungen Verzicht auf Wiederanpflanzung von Gehölzen auf Wind- wurfflächen. FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Für das Wald-Wiesenvögelchen, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG EINZELBEWERTUNG VERBREITUNGSGEBIETPOPULATIONHABITATZUKUNFTSAUSSICHTEN UNGÜNSTIG-SCHLECHTUNGÜNSTIG-SCHLECHTUNGÜNSTIG-UNZUREICHENDUNGÜNSTIG-SCHLECHT STAND 2007 GESAMTBEWERTUNG UNGÜNSTIG-SCHLECHT
Alle Steckbriefe Reptilien Amphibien Schmetterlinge Käfer Libellen Schnecken und Muscheln Farn- und Blütenpflanzen Moose null Zierliche Tellerschnecke - Anisus vorticulus (Troschel, 1834) Die Zierliche Tellerschnecke gehört zur Familie der Tellerschnecken. Sie besitzt ein scheibenförmiges Gehäuse, das einen Durchmesser von 5 bis 6 mm und eine Höhe von 0,8 mm erreichen kann. Es weist fünf Umgänge auf, die sowohl auf der Ober- als auch auf der Unterseite konvex gewölbt sind. Das Gehäuse ist dünnwandig und glänzend bräunlich oder gelblich gefärbt. Gehäusedurchmesser: max. 6 mm Gehäusehöhe: max. 0,8 mm Lebensdauer: bis 18 Monate Verwechslungsmöglichkeit: Anisus vortex (L., 1758), die Scharfe Tellerschnecke besitzt einen deutlichen Schulterkiel am Rand des letzten Umgangs. Gesamtverbreitung: Das Verbreitungsgebiet der Zierlichen Tellerschnecke erstreckt sich über Mittel- und Osteuropa. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen liegt der Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland in der norddeutschen Tiefebene, vor allem im Osten und Süden Schleswig-Holsteins, in Hamburg sowie in Teilen Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs. Aber auch in Süddeutschland gibt es Funde am Oberrhein, im Alpenvorland und an der Donau. Verbreitung in Baden-Württemberg: Für Baden-Württemberg liegen Nachweise aus der Oberrheinniederung (z.B. Rußheimer Altrhein, Rheinauen bei Illingen und Au am Rhein), Oberschwaben und für dem Bodenseebecken vor. Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg: Aufgrund neuerer Untersuchungen des Life-Projektes „Lebendige Rheinaue" wurden mehrere bisher unbekannte Vorkommen entdeckt. Es ist zu erwarten, dass bei einer systematischen Untersuchung am Oberrhein weitere Vorkommen entdeckt werden. Aussagen zur Bestandsentwicklung sind derzeit aber noch nicht möglich. Die Art bildet Metapopulationen aus, indem sie in der Lage ist, durch Verdriftung leicht neue Gewässer zu besiedeln, jedoch aus diesen durch längeres Trockenfallen auch rasch wieder verschwinden kann. Dies erschwert die Einschätzung der Bestandsentwicklung. Gefährdungsursachen Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen der Zierlichen Tellerschnecke und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW: Erhaltungszustand 2019 Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Alle Steckbriefe Reptilien Amphibien Schmetterlinge Käfer Libellen Schnecken und Muscheln Farn- und Blütenpflanzen Moose null Eschen-Scheckenfalter - Hypodryas maturna Linnaeus, 1758 Der Eschen-Scheckenfalter, auch Kleiner Maivogel genannt, gehört zu den Edelfaltern. Die Flügeloberseiten sind dunkelbraun gefärbt und weisen ziegelrote und gelbliche Binden mit braun durchgezogenen Streifen auf. Die Flügelunterseiten sind rostrot gefärbt und weisen beigefarbene Flecken und Binden auf. Die Männchen erscheinen 7-12 Tage vor den Weibchen und zeigen ein ausgeprägtes Revierverhalten. Auf exponierten Ansitzwarten in der Vegetation oder Ästen von Büschen und Bäumen warten sie auf Weibchen zur Paarung. Der Eschen-Scheckenfalter besiedelt in Baden-Württemberg feuchtwarme Wiesentäler und Auen mit zahlreichen Eschen im Bereich krautreicher Laubmischwälder des Hügellandes. Zur Nektaraufnahme suchen die Falter den Wäldern vorgelagerte, blütenreiche Wiesen sowie lichte Waldbereiche auf. Die Gewöhnliche Esche ( Fraxinus excelsior ) stellt in Baden-Württemberg vor der Überwinterung die einzige Futterpflanze für die Raupen dar. Nach der Überwinterung verhalten sich die Raupen polyphag und fressen auch an Zitter-Pappel (Populus tremula ), Salweide ( Salix caprea ) und Geißblatt ( Lonicera spec ). Die Weibchen des Eschen-Scheckenfalters suchen zur Eiablage vor allem die Blattunterseiten von jungen Eschen auf, die frei und an einem besonnten und luftfeuchtem Standort stehen. Das Gelege eines Weibchens kann zwischen 50 und 400 Eiern umfassen und wird meist in einer Höhe von 1 bis 3 m platziert. Eigelege können aber auch in größeren Höhen an exponierten und klimabegünstigten Ästen von Alteschen vorkommen. Die geschlüpften Raupen legen dann gemeinsam ein schützendes Gespinst um die Eschenblätter an, von denen sie sich ernähren. Im Spätsommer ab etwa September gelangen die Raupen auf den Boden und fertigen in der Laubstreu ein weiteres Gespinst an, in dem sie gemeinsam überwintern. Im Mai verpuppen sie sich dort in der Nähe, wobei ein feuchtwarmes Milieu vonnöten ist, damit die Puppen nicht vertrocknen. Nach ca. 18 Tagen erscheinen dann die Falter. Gesamtverbreitung: Das Verbreitungsgebiet des Eschen-Scheckenfalters erstreckt sich vom zentralen und östlichen Frankreich ostwärts bis zum Ural und weiter bis in die Mongolei und Nordwestchina. In Europa reicht das Areal im Norden bis nach Südschweden und Südfinnland, im Süden bis Bulgarien. In Deutschland gibt es nur kleine Arealinseln. Sie befinden sich im äußersten Südosten Bayerns, im Steigerwald, im Grenzbereich zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie im Jagsttal. Verbreitung in Baden-Württemberg: Derzeit existieren nur noch zwei Vorkommen im Jagsttal. Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg: Die letzte Metapopulation des Eschen-Scheckenfalters in Baden-Württemberg ist trotz Maßnahmen im Rahmen des Artenschutzprogramms unter teilweisen großen Bestandsschwankungen in den negativen wie positiven Bereich tendenziell eher rückläufg. Ehemals hatte die Art in Baden-Württemberg ihre Verbreitungsschwerpunkte im Schwäbischen Keuper-Lias-Land und im Neckar-Tauberland. Sie kam außerdem in der Oberrheinebene, in Teilbereichen der Schwäbischen Alb und im Hegau vor. Gefährdungsursachen Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Eschen-Scheckenfalters und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW Erhaltungszustand Stand: 2019 Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB) Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)
Alle Steckbriefe Reptilien Amphibien Schmetterlinge Käfer Libellen Schnecken und Muscheln Farn- und Blütenpflanzen Moose null Wald-Wiesenvögelchen - Coenonympha hero Linnaeus, 1761 Gesamtverbreitung: Das Verbreitungsgebiet des Wald-Wiesenvögelchens erstreckt sich von Frankreich ostwärts bis nach Japan. In Europa befinden sich die nördlichsten Vorkommen im Süden Fennoskandiens und in den baltischen Staaten, südlich dringt die Art bis zu den Alpen vor. Der Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland befindet sich im Alpenvorland und im bayerischen Donautal. Daneben gibt es noch zerstreut liegende Inselvorkommen in Bayern und Baden-Württemberg. Verbreitung in Baden-Württemberg In Baden-Württemberg gibt es nur noch wenige Vorkommen. Diese befinden sich im nördlichen Oberschwaben, im Neckar Tauberland und auf der Ostalb. Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg Die Art hat in den letzten Jahrzehnten starke Bestandseinbußen erlitten. Zahlreiche Vorkommen sind erloschen. Bis auf eine Metapopulation im Hauptverbreitungsgebiet auf der Ostalb, sind die Vorkommen stark verinselt. Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Für das Wald-Wiesenvögelchen, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. Erhaltungszustand 2019 Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg(pdf; 0,3 MB)
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Eschen-Scheckenfalter Hypodryas maturna Linnaeus, 1758 Der Eschen-Scheckenfalter, auch Kleiner Maivogel genannt, gehört zu den Edelfaltern. Die Flügeloberseiten sind dunkel- braun gefärbt und weisen ziegelrote und gelbliche Binden mit braun durchgezogenen Streifen auf. Die Flügelunterseiten sind rostrot gefärbt und weisen beigefarbene Flecken und Binden auf. Die Männchen erscheinen 7-12 Tage vor den Weibchen und zeigen ein ausgeprägtes Revierverhalten. Auf exponierten Ansitzwarten in der Vegetation oder Ästen von Büschen und Bäumen warten sie auf Weibchen zur Paarung. 400 Eiern umfassen und wird meist in einer Höhe von 1 bis 3 m platziert. Eigelege können aber auch in größeren Höhen an exponierten und klimabegünstigten Ästen von Alteschen vorkommen. Die geschlüpften Raupen legen dann gemeinsam ein schützendes Gespinst um die Eschenblätter an, von denen sie sich ernähren. Im Spätsommer ab etwa September gelan- gen die Raupen auf den Boden und fertigen in der Laubstreu ein weiteres Gespinst an, in dem sie gemeinsam überwin- tern. Im Mai verpuppen sie sich dort in der Nähe, wobei ein feuchtwarmes Milieu vonnöten ist, damit die Puppen nicht vertrocknen. Nach ca. 18 Tagen erscheinen dann die Falter. LEBENSRAUM Der Eschen-Scheckenfalter besiedelt in Baden-Württemberg feuchtwarme Wiesentäler und Auen mit zahlreichen Eschen im Bereich krautreicher Laubmischwälder des Hügellandes. Zur Nektaraufnahme suchen die Falter den Wäldern vorgela- gerte, blütenreiche Wiesen sowie lichte Waldbereiche auf. Die Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior) stellt in Baden-Württ- emberg vor der Überwinterung die einzige Futterpflanze für die Raupen dar. Nach der Überwinterung verhalten sich die Raupen polyphag und fressen auch an Zitter-Pappel (Populus tremula), Salweide (Salix caprea) und Geißblatt (Lonicera spec). LEBENSWEISE Die Weibchen des Eschen-Scheckenfalters suchen zur Eiab- lage vor allem die Blattunterseiten von jungen Eschen auf, die frei und an einem besonnten und luftfeuchtem Standort stehen. Das Gelege eines Weibchens kann zwischen 50 und MASSE UND ZAHLEN Flügelspannweite: 40 mm Entwicklungsdauer: 1 bis 3 Jahre Flugzeit: Mitte/Ende Mai bis Ende Juni/Anfang Juli VERBREITUNG Das Verbreitungsgebiet des Eschen-Scheckenfalters erstreckt sich vom zentralen und östlichen Frankreich ostwärts bis zum Ural und weiter bis in die Mongolei und Nordwestchina. In Europa reicht das Areal im Norden bis nach Südschweden und Südfinnland, im Süden bis Bulgarien. In Deutschland gibt es nur kleine Arealinseln. Sie befinden sich im äußersten Südosten Bayerns, im Steigerwald, im Grenzbereich zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie im Jagsttal. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Derzeit existieren nur noch insgesamt zwei Vorkommen im Jagsttal. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Die letzte Metapopulation des Eschen-Scheckenfalters in Baden-Württemberg ist trotz Maßnahmen im Rahmen des Artenschutzprogramms unter teilweisen großen Bestands- schwankungen in den negativen wie positiven Bereich tendenziell eher rückläufg. Ehemals hatte die Art in Baden- Württemberg ihre Verbreitungsschwerpunkte im Schwä- bischen Keuper-Lias-Land und im Neckar-Tauberland. Sie kam außerdem in der Oberrheinebene, in Teilbereichen der Schwäbischen Alb und im Hegau vor. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN BNATSCHG 11BESONDERSSTRENG VOM AUSSTERBEN BEDROHTVOM AUSSTERBEN BEDROHTGESCHÜTZTGESCHÜTZT GEFÄHRDUNGSURSACHEN Aufforstung, Verbuschung und Wiederbewaldung von Waldlichtungen Aufgabe der Mittelwaldnutzung Beseitigung oder Mahd blütenreicher Waldwegsäume Rückgang blütenreicher Wiesen Eschentriebsterben Entwässung und zunehmende Trockenheit der Standorte SCHUTZPROJEKTE FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - II IV - BARTSCHV - - SCHUTZMASSNAHMEN EG-VO 338/97 Umsetzung der FFH-Richtlinie Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg Förderung randständiger und isolierter Eschen mit über- hängenden Ästen, sowie des Jungeschenaufwuchseses Extensive Wiesennutzung zur Erhaltung und Entwicklung von blütenreichem Grünland in unmittelbarer Umgebung sowie zur Schaffung von Trittsteinen zwischen den bereits besiedelten und potenziellen Habitaten Mahd der Wiesen erst nach Ende der Falterflugzeit ab Ende Juni / Anfang Juli Belassen von Altgrasstreifen und Säumen entlang der typischen Eiablagehabitate zum Schutz der überwin- ternden Raupen mit einer mosaikhaft alternierenden Mahd oder Beweidung nach Ende der Falterflugzeit im Juli icherung der Waldmäntel und Erhalt von angrenzenden Gehölzen für den Wind- und Kleinklimaschutz FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Auf der Internernetseite der LUBW steht Ihnen ein Kar- tenservice zur Verfügung, der auch die Darstellung der FFH- Gebiete einzelner Arten ermöglicht (http://www.lubw.baden- wuerttemberg.de) ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG EINZELBEWERTUNG VERBREITUNGSGEBIETPOPULATIONHABITATZUKUNFTSAUSSICHTEN UNGÜNSTIG-SCHLECHTUNGÜNSTIG-SCHLECHTUNGÜNSTIG-SCHLECHTUNGÜNSTIG-SCHLECHT STAND 2007 GESAMTBEWERTUNG UNGÜNSTIG-SCHLECHT
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