Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.
Bei dem Datensatz handelt es sich um die 1. Änderung des rechtskräftigen Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Verden in der textlichen und der zeichnerischen Darstellung. Die Daten liegen sowohl im Original als auch im INSPIRE Datenmodell Planned Land Use (PLU) vor. Die INSPIRE-Daten werden auch per Dienst bereitgestellt. Der Originalplan kann im Metropolplaner (Viewer der Metropolregion Nordwest) abgerufen werden.
Dieser WebMapService (WMS) stellt Ergebnisse des Zensus 2011 in den Kreisen der Metropolregion Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
<b>Inhaltliche Erläuterung</b> <i>"Pendler sind in der Beschäftigungsstatistik alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsgemeinde sich von der Wohngemeinde unterscheidet. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich. Pendlerergebnisse stehen jährlich jeweils zum Stichtag 30.06. zur Verfügung. Einpendler sind Personen, die in ihrer Arbeitsgemeinde nicht wohnen. Auspendler sind Personen, die in ihrer Wohngemeinde nicht arbeiten. Der Wohnort des Beschäftigten stammt aus den Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Die aktuelle Anschrift ist vom Arbeitgeber bei jeder Anmeldung mitzuteilen, eine Änderung der Anschrift erst in Verbindung mit der folgenden Jahresmeldung. Ist der Wohn- oder der Arbeitsort eines Beschäftigten nicht bekannt, darf man ihn nicht zu den Pendlern zählen."</i> <b>Granularität der Daten</b> Zur Darstellung von Pendlerströmen wurden die einzelnen Gemeinden der Metropolregion zu größeren Gebieten zusammengefasst, basierend auf eigenen Berechnungen: <u>Städte- und Gemeindeebene</u> Der Begriff "Gemeinde" verweist hier z.T. auf übergeordnete Zusammenschlüsse von Gemeinden wie "Ämter" in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein oder "Samtgemeinden" in Niedersachsen. Mangels einer bundesweit einheitlichen Bezeichnung für diese Verwaltungsebene werden solche Zusammenschlüsse umgangssprachlich ebenfalls unter dem Begriff "Gemeinde" subsummiert. <u>Kreisebene</u> Gemeint sind (Land)Kreise und kreisfreie Städte, da beide Gebietsdefinitionen auf derselben Verwaltungsebene stehen. Hinweis: Aufgrund des Datenschutzes und der aktuellen Methodik werden Städte und Gemeinden mit weniger als zehn Ein- oder Auspendlern nicht dargestellt. Daher ergibt die Summenbildung der einzelnen Städte und Gemeinden eines Kreises/einer kreisfreien Stadt nicht zwangsläufig auch die Summe des jeweiligen Landkreises oder kreisfreien Stadt. <b>Datenquelle</b> Die Quelldaten, auf denen der vorliegende Datensatz beruht, wurden bei der Bundesagentur für Arbeit erworben. <b>Hinweise zu verwandten Geodiensten</b> Der zugehörige WMS-Geodienst (WMS MRH Pendlerverflechtungen) präsentiert ausgewählte Karten für das Jahr 2017 sowie 2019-2023. Einen umfassenderen Datenzugang bietet das Analysewerkzeug "Pendlerströme" aus dem MRH Geoportal. Dort sind momentan die Werte von 2017 hinterlegt. <b>Sonstige Hinweise</b> Auf Ebene der (Land)Kreise / kreisfreien Städte können die Quelldaten direkt bei der Bundesagentur für Arbeit eingesehen werden. Pro Jahr und Bundesland gibt es jeweils eine Excel-Tabelle: <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=beschaeftigung-sozbe-krpend">Link</a> In diesen Excel-Tabellen finden sich auch genauere Erläuterungen zur Erhebungsmethode. Da sich von Jahr zu Jahr methodische Änderungen ergeben könnten, entnehmen Sie die Details am besten direkt aus besagten Tabellen. Die inhaltliche Erläuterung zu Beginn dieser Datensatzbeschreibung ist ein Auszug daraus (entnommen aus den Datentabellen 2017). Daten auf Gemeindeebene, wie sie diesem Datensatz zu Grunde liegen, müssen separat bei der Bundesagentur für Arbeit erworben werden.
Im Rahmen der Erreichbarkeitsanalysen für das Gebiet der Metropolregion Hamburg werden unterschiedliche Themen betrachtet. Hierzu werden auch die zu erreichenden Ziele und Einrichtungen wie z.B. Grundschulen, Bahnhöfen, Haltestellen, Mittel- und Oberzentren oder Supermärkte benötigt. Diese Ziele und Einrichtungen werden für die Analysen herangezogen: +Apotheken (2017): OpenStreetMap.de +Krankenhäuser (2017): OpenStreetMap.de / Deutsches Krankenhausverzeichnis +Supermärkte (2017): OSM; TUHH +Läden aperiodisch (2017): OSM + Freizeitgelegenheiten (2017): OSM; Umfangreiche Auf- und Nachbereitung durch die TUHH Schwimmen, Kino + Verkehrsinfrastruktur (2017): TUHH + Park und Ride (2017): Hamburger Verkehrsverbund ¿ HVV + Zentrale Verwaltungen (2017): OSM + Jobcenter / Agentur für Arbeit (2017): Bundesagentur für Arbeit (BA); TUHH + Kitas (2017): OSM; LGV; KGeo (Geodienst Mecklenburg-Vorpommern); TUHH + Schulen und Hochschulen (2017): GDI-MRH, Recherche der TUHH auf Basis der jeweiligen Bildungsministerien. + Haltestellen Quellen: Aufbereitet durch TUHH; Deutsche Bahn AG, Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Nahbus GmbH (Nordwestmecklenburg), Nahverkehr Schwerin GmbH + Bahnhöfe: TUHH + Bahnnetz: TUHH + Mittel- und Oberzentren (2017): Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung + MRH-Gebiet Gebiet der Metropolregion Hamburg zum 01.01.2017
Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Eine gut ausgebaute und möglichst flächendeckend errichtete Ladeinfrastruktur ist eine der Voraussetzungen für das weitere Voranschreiten der E-Mobilität. Elektromobiles Bewegen macht aber an der Stadtgrenze nicht halt, so dass ein Ausbau in die Region hinein in abgestimmter Weise sinnvoll ist. Genau an dieser Stelle setzt das Projekt an, die Region wird als Ganzes betrachtet und mit dem Konzept wird die Möglichkeit gegeben, einen strategischen Ausbau in der Region zu planen. <strong>Weitere Informationen: </strong> <a href ="http://metropolregion.hamburg.de/projekte-und-ideen/elektromobilitaet/" style="color:#0000FF" target="_blank">Metropolregion Hamburg</a> Zur Identifikation geeigneter Standorte zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in der Metropolregion Hamburg (MRH) hat die ISB der RWTH Aachen University das Modell STELLA (Standortfindungsmodell für elektrische Ladeinfrastruktur) eingesetzt und weiterentwickelt. STELLA nutzt Methoden und Datenstrukturen ähnlich zu Verfahrensweisen der klassischen Verkehrsmodellierung. Datengrundlagen: STELLA 2016; BKG; BVWP; DDS; Bundesverflechtungsprognose; Projekt SLAM; GoingElectric (Stand März 2016) Ergebnisdarstellung aus dem Projekt HansE; Bearbeitung: RWTH Aachen University <br> <strong>Weitere Informationen: </strong> <a href ="http://metropolregion.hamburg.de/projekte-und-ideen/elektromobilitaet/nofl/7511786/hans-e-potentialkarte/" style="color:#0000FF" target="_blank">Metropolregion Hamburg</a> oder <a href ="http://www.isb.rwth-aachen.de/cms/ISB/Forschung/Projekte/~jbaw/HansE/" style="color:#0000FF" target="_blank">ISB RWTH Aachen</a>
Volkswirtschaftliche Bewertung der nord-westlichen Umfahrung Hamburgs mit einer Elbquerung zwischen Stade und Glueckstadt, Ermittlung der Wirkungen auf die Raumstruktur, Wirkungen und Moeglichkeiten der privaten Finanzierung der Elbquerung, Aufbereitung der Gueterverkehrsprognose (Planco bearbeitet einen Teilbereich der Gesamtuntersuchung).
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.) 2018: Melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Berlin am 31.12.2017, Berlin. Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de/ (Zugriff am 15.05.2018) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1990: Räumliche Entwicklung in der Region Berlin – Planungsgrundlagen, Berlin. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) o.J.: Bevölkerungsentwicklung in der Metropolregion Berlin 2002-2020, Erläuterungsbericht, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/stadtwissen/bevoelkerungsprognose-2021-2040/ (Zugriff am 23.03.2023) Links (Quellen Abbildung 1) Stadt Frankfurt Internet: frankfurt.de/ (Zugriff am 15.05.2018) Stadt München Internet: www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:370fe775-89d2-4a81-b7ca-464ddb514549/jt170102.pdf (Zugriff am 15.05.2018) Stadt Warschau Internet: warszawa.stat.gov.pl/download/gfx/warszawa/en/defaultaktualnosci/806/3/28/1/komunikat_ang_01_waw_2016.pdf (Zugriff am 15.05.2018) Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig Holstein Internet: www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Statistische_Berichte/bevoelkerung/A_I_1_j_H/A_I_1_j15_HHa.xlsx (Zugriff am 15.05.2018) Land Area and Population Density London Internet: data.london.gov.uk/dataset/land-area-and-population-density-ward-and-borough (Zugriff am 15.05.2018) Institut National de la Statistique et des Études Économiques: INSEE (The National Institute of Statistics and Economic Studies of France) Internet: www.insee.fr/fr/publications-et-services/default.asp?page=dossiers_web/population/population_intro.htm/ (Zugriff am 15.05.2018) Karten SenStadtUmTech (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin) (Hrsg.) 1996: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Karte 06.06 Einwohnerdichte, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/1994/karten/artikel.1013224.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (Hrsg.) 2016: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Karte 06.07 Stadtstruktur, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2015/karten/artikel.1008639.php SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (Hrsg.) 2017: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Karte 06.05 Versorgung mit wohnungsnahen, öffentlichen Grünanlagen, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/oeffentliche-gruenanlagen/2016/karten/artikel.1012122.php SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (Hrsg.) 2017a: Umweltatlas Berlin, Aktualisierte Ausgabe 2013, Karte 07.05 Strategische Lärmkarten 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2017/karten/index.php SenStadtWohn(Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohn) (Hrsg.) 2017b: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Karte 06.06 Einwohnerdichte, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/2016/karten/artikel.1010446.php
Planungsphase Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beabsichtigt, die Torstraße zwischen der Chausseestraße und der Karl-Liebknecht-Straße zu sanieren. Dabei ist vorgesehen, die Straße über eine Länge von ca. 2,0 km und der gesamten Straßenraumbreite grundhaft zu erneuern und umzugestalten. Mit der vorgesehenen Baumaßnahme soll dieser Straßenabschnitt, der sich baulich in einem schlechten Zustand befindet, und vor allem keine Verkehrsanlagen für Radfahrende aufweist, zu einer attraktiven Straße mit einer hohen Aufenthaltsqualität werden. Das Vorhaben Zahlen und Daten Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beabsichtigt, die Torstraße zwischen der Chausseestraße und der Karl-Liebknecht-Straße zu sanieren. Dabei ist vorgesehen, die Straße über eine Länge von ca. 2,0 km und der gesamten Straßenraumbreite grundhaft zu erneuern und umzugestalten. Mit der vorgesehenen Baumaßnahme soll dieser Straßenabschnitt, der sich baulich in einem schlechten Zustand befindet, und vor allem keine Verkehrsanlagen für Radfahrende aufweist, zu einer attraktiven Straße mit einer hohen Aufenthaltsqualität werden. Aufgrund der enormen Länge des Straßenabschnittes von ca. 2 km, zur Beschleunigung der Planung und der vorgesehenen aufeinanderfolgenden (abschnittsweisen) Bauausführung wurde die Maßnahme in zwei Teilabschnitte (TA), 1. TA Chausseestraße bis einschließlich Rosenthaler Platz und 2. TA Rosenthaler Platz bis Karl-Liebknecht-Straße unterteilt. Die vorliegende Planung befasst sich nur mit dem Abschnitt von der Chausseestraße bis zum Rosenthaler Platz einschließlich Rosenthaler Platz. Die Planung für den Abschnitt östlich des Rosenthaler Platzes bis Karl-Liebknecht-Straße wird in einer gesonderten Planungsunterlage behandelt. Nach der Veröffentlichung der ersten Planungen wurden sowohl durch Anlieger, Gewerbetreibende als auch durch Träger öffentlicher Belange (wie Feuerwehr, Polizei etc.) Bedenken gegen die Querschnittsgestaltung geäußert, die eine Überprüfung der Planung für erforderlich machten. Dabei wurde erkannt, dass die in der vorliegenden Planung vorgesehene Querschnittsgestaltung Defizite im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der Torstraße aufweist. Die Stellplätze wurden gänzlich abgeschafft. Der Lieferverkehr wird nur teilweise ermöglicht. Eine ungehinderte Gewährleistung der Durchfahrt der Fahrzeuge (bei Rettungseinsätzen von Krankenwagen, Feuerwehr und der Polizei) wäre nur bedingt möglich. Zur Beseitigung der o.g. Defizite und der Schaffung einer Planung, die allen Belangen gerecht wird, wurde die Planung dementsprechend überarbeitet. Vorhabenbeschreibung Die Maßnahme beinhaltet die grundhafte Erneuerung der Torstraße im Berliner Stadtbezirk Mitte. Durch den Rückbau und die Wiederherstellung des gesamten Straßenquerschnitts ergibt sich die Möglichkeit der Neugliederung der Räume für alle Verkehrsteilnehmenden. Mit Einführung des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG BE) haben sich die Anforderungen an Planung und Gestaltung von Hauptverkehrsstraßen geändert. Insbesondere sind entsprechend dem Gesetzestext „sichere und barrierefreie Verkehrsanlagen als Beitrag zur individuellen Lebensgestaltung und zur inklusiven Lebensraumgestaltung sowie als unverzichtbarer Bestandteil einer funktionierenden zukunftsfähigen Metropolregion“ zu schaffen. Damit soll für alle Personen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abgesichert werden. Es wird in der Planung ein größerer Fokus auf bislang untergeordnete Teile der Verkehrsinfrastruktur gelegt, insbesondere auf die des Umweltverbundes: Radwege, Gehwege, Plätze und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs. Wesentliche Bestandteile der hier vorliegenden Planung sind: Breite und übersichtliche Fußverkehrsanlagen mit genügend Raum zur Gestaltung der Freianlagen, Erhalt der Leistungsfähigkeit des Straßenabschnittes Gewährleistung der Einsätze der Rettungskräfte Teilweiser Erhalt der Stellplätze Erhalt der Flächen für Verkauf und Außengastronomie (Sondernutzung) Sichere barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fußgängerverkehr in ausreichend geringen Abständen gemäß § 55, Absatz 4 MobG BE, Ausreichend dimensionierte Radverkehrsanlagen und in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen, die so gestaltet sind, dass ein unzulässiges Befahren von Kraftfahrzeugen unterbleibt, siehe § 43, Absätze 1 und 2 MobG BE Sichere und barrierefreie Ausgestaltung von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs entsprechend § 31, Absatz 2 MobG BE Berücksichtigung von Liefer- und Ladezonen gem. § 22, Absatz 1 MobG BE Darüber hinaus soll die Torstraße als eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen in zentraler Lage im Bezirk Mitte auch weiterhin als Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr in Ost-West-Richtung zur Verfügung stehen. Aus diesen Anforderungen entstehende Nutzungskonflikte werden im Zuge dieser Planung abgewogen und aufgelöst werden. Die Straßenaufteilung der Torstraße wird zukünftig zugunsten der Radfahrenden erfolgen: Die Gehwege werden auf der Nordseite in ihrer Breite erhalten, der Raum für den ruhenden Verkehr wird reduziert, um den erforderlichen Platz für Radverkehrsanlagen zu schaffen und die Aufenthaltsqualität zu steigern. Auf der Südseite wird der bauliche Radweg im Gehwegbereich auf Gehwegniveau angeordnet. Die Gehwege werden trotzdessen beidseitig mit Breiten von mindestens 2,50 m hergestellt. Parallel zur Fahrbahn angelegte Lade- und Lieferzonen sind für die Gewerbetreibenden auf der Torstraße vorgesehen. An den Knotenpunkten der Nebenstraßen werden zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen Gehwegvorstreckungen angelegt. Die Fahrbahn der Torstraße wird mit einer Breite von bis zu 15,25 m geplant. Informationsveranstaltung Am 19. November 2025 lud die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu einer Informationsveranstaltung ein, bei der die Erneuerung der Torstraße zwischen Chausseestraße und Rosenthaler Platz vorgestellt wurde. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sowie die gezeigte Präsentation sind im Youtube-Kanal abrufbar. Der Baubeginn der Maßnahme ist gemäß gegenwärtigem Zeitplan im IV. Quartal 2026 geplant. Aufgrund von umfangreichen Leistungen der Leitungsbetriebe (BWB, Telekom, Stromnetz u.a.) wird von 3,5 Jahren Bauzeit für den 1. Teilabschnitt (Chausseestraße bis Rosenthaler Platz, einschließlich Rosenthaler Platz) ausgegangen. Der Baubeginn für den 2. Teilabschnitt östlich des Rosenthaler Platzes bis zur Karl-Liebknecht-Straße ist ab Anfang 2031 avisiert. Es wird ebenfalls mit einer Bauzeit von ca. 2,5 Jahren gerechnet. Der 1. Teilabschnitt der Torstraße befindet sich aktuell in der Phase der Vergabe.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 394 |
| Kommune | 124 |
| Land | 223 |
| Weitere | 7 |
| Wissenschaft | 113 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 18 |
| Förderprogramm | 340 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 94 |
| Umweltprüfung | 40 |
| unbekannt | 95 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 134 |
| Offen | 434 |
| Unbekannt | 20 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 579 |
| Englisch | 43 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 26 |
| Bild | 11 |
| Datei | 61 |
| Dokument | 46 |
| Keine | 283 |
| Webdienst | 9 |
| Webseite | 237 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 235 |
| Lebewesen und Lebensräume | 555 |
| Luft | 248 |
| Mensch und Umwelt | 572 |
| Wasser | 177 |
| Weitere | 588 |