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Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes tritt am 1. Mai in Kraft

Die EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten auch im Wärme- und Kältebereich zum weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien. Hierbei sollen öffentliche Gebäude eine Vorbildfunktion übernehmen. Dies setzt die Novelle des EEWärmeG nun in deutsches Recht um. Künftig gilt nicht nur bei neuen, sondern auch bei bestehenden öffentlichen Gebäuden eine Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien. Die Verpflichtung gilt auch für Gebäude, die von der öffentlichen Hand angemietet werden. Ist dies zum Beispiel mangels Angebots nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, muss die öffentliche Hand im Mietvertrag sicherstellen, dass der Vermieter bei einer grundlegenden Renovierung des Gebäudes die Wärmeversorgung anteilig auf erneuerbare Energien umstellten wird.

No. 1/20 - BGE is growing in Peine – parts of the company move to the Sparkasse

In Eschenstraße, the office space of the GBE has long been at maximum capacity. The new modular buildings are not enough to create the office workplaces needed. The BGE has now rented 68 workplaces on four floors as well as common rooms and parking spaces at the Sparkasse. Meeting rooms are also available. The employees and managers of the Morsleben Division and the Technical Division will move to Celler Straße. They have already gained a first impression of the future working environment during a joint visit. The lease of the office space in Celler Straße is long-term as was the previous lease of office space in Beethovenstraße. Sparkasse Hildesheim Goslar Peine is pleased about the new tenants in its building on Celler Straße. “After the merger of Kreissparkasse Peine with the Sparkassen Hildesheim and Goslar/Harz, we relocated our credit management (i.e. everything related to credit processing) to Peine”, explains Jürgen Twardzik, Chair of the Board of the Sparkasse. “Over the last three years, the number of staff has steadily decreased because of the synergies of the merger. We thus had free space in the building”. With the BGE staff moving in, the building is now once again filled to capacity. There are 97 workstations of the Sparkasse on the first and second floors of the building. The former canteen on the sixth floor is shared by the Sparkasse and the BGE. The Sparkasse branch on the ground floor is not affected by the changes. “It’s nice that over 170 employees from both the Sparkasse and the BGE will be working in our building. Good for us, and good for Peine”, says Twardzik.

Ist ihr Energieausweis noch gültig? Erste Energieausweise

Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 4 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-567-2045 PRESSEMITTEILUNG Magdeburg, 28. August 2018 Ist ihr Energieausweis noch gültig? Erste Energieausweise für Wohngebäude laufen nach 10 Jahren ab Die Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen von Energieausweisen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Sie sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Da die ersten Energieausweise nun ablaufen, sollten Eigentümer die Gültigkeit des Energieausweises ihrer Immobilie prüfen. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder. Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden, sofern sie vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Somit verlieren die ersten Energieausweise noch in diesem Jahr ihre Gültigkeit. Seit dem 1. Januar 2009 ist dies auch der Fall für Wohngebäude ab Baujahr 1966, sodass diese Energieausweise im kommenden Jahr ungültig werden. Vorgeschrieben ist der Energieausweis auch für Wohngebäude, die seit dem 1. Oktober 2007 neu gebaut oder modernisiert worden sind. Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis. Sehr kleine Gebäude mit einer Nutzfläche bis einschließlich 50 Quadratmeter sowie Baudenkmäler sind generell von der Energieausweispflicht freigestellt. Einem potenziellen Käufer, Mieter oder Pächter von Wohngebäuden ist der Energieausweis oder eine Kopie jedoch spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags zu übergeben. Wer die Energieausweise für Neu- und geänderte Bestandsbauten konkret ausstellen darf, bestimmen die Bundesländer selbst. Sie sind verantwortlich für die Anwendung der EnEV in der Praxis und setzen auch Regeln für potenzielle Energieausweis-Aussteller aus anderen Bundesländern. Die Regelungen für Sachsen-Anhalt finden sich in der Energieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO) vom 23. September 2010. Für Neubauten ist eine Bauvorlageberechtigung erforderlich oder eine Berechtigung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Energieeinsparverordnung. Berechtigt sind neben Energieberatern z.B. auch Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker. Der Energieatlas Sachsen-Anhalt (www.sachsen-anhalt-energie.de) enthält eine Auswahl qualifizierter und berechtigter Energieberaterinnen und Energieberater in Sachsen-Anhalt. Die Deutsche Energie-Agentur dena bietet zudem eine bundesweite Expertensuche an. Es ist zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis zu unterscheiden. Für den Bedarfsausweis berechnet ein qualifizierter Energieberater den Energiebedarf – unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Dem Verbrauchsausweis liegen die Verbrauchswerte der Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 4 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-567-2045 letzten drei Abrechnungs- oder Kalenderjahre zugrunde. Welcher Ausweis erforderlich ist, hängt unter anderem vom Baujahr ab. Seit Mai 2014 erhalten Energieausweise eine Registriernummer. Diese werden durch die Energieberater beim Deutschen Institut für Bautechnik beantragt. Die Registriernummer dient den zuständigen Behörden zur stichprobenartigen Kontrolle der Energieausweise. Wie ist konkret vorzugehen? Wenn die Immobilie auch weiterhin selbst genutzt wird, besteht kein Handlungsbedarf. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf empfehlen wir folgende systematische Vorgehensweise: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum des Energieausweises. Ermitteln Sie, wann Ihr Energieausweis seine Gültigkeit verliert. Besteht in absehbarer Zeit Handlungsbedarf, suchen Sie sich einen qualifizierten, ausstellungsberechtigten Energieberater. Beraten Sie mit dem Spezialisten, ob für Sie ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis erforderlich ist Erteilen Sie den Auftrag zur Erstellung des Energieausweises. Nehmen Sie den Energieausweis in Empfang und nutzen Sie ihn!

An wen kann ich mich im Falle einer Ruhestörung wenden?

Die jeweils verantwortlichen Verwaltungsbehörden sind nur für die Verfolgung und Ahndung von Lärmstörungen zuständig, durch die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen wird. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen , die über die Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin hinausgehen (wie etwa Ruheschutz während der Mittagszeit in Mietverträgen oder zeitliche Verbote für den Einsatz bestimmter Haus- und Gartengeräte in Satzungen von Siedlerverbänden ), sollte daher die zuständige Hausverwaltung oder der Verband eingeschaltet werden, damit der Lärmverursacher von diesen gebeten werden kann, den Lärm abzustellen. Im Streitfall muss in diesen Fällen der Zivilrechtsweg beschritten werden. Bevor die Umweltschutzbehörden eingeschaltet werden, sollte zunächst der verantwortliche Lärmverursacher gebeten werden, das vermeidbare Geräusch zu unterlassen oder das unvermeidbare Geräusch durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Kommt der Lärmverursacher dieser Bitte nicht nach, sollte zur Beseitigung einer noch andauernden erheblichen Störung das Ordnungsamt in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr bzw. die Polizei in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr über die Wache des zuständigen Abschnitts oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdendem Lärm) über den Notruf 110 alarmiert werden. Wird eine Anzeige erstattet, sollten der Polizei weitere Tatzeugen benannt werden. Sofern die Polizei nicht eingeschaltet wird, kann eine schriftliche oder telefonische Beschwerde mit genauer Angabe des Lärmgeschehens, der/des Lärmverursacher(s), der Tatzeit und möglichst mit Benennung von Zeugen der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde übermittelt werden. Zur Beratung in Fragen der Lärmverhütung und Lärmbekämpfung stehen darüber hinaus die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter bzw. der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Zu diesem Themenbereich wird auch das von den Berliner Umweltbehörden erstellte Umweltportal Berlin empfohlen. Sollten Sie sich durch technische Anlagen Ihres Wohnhauses gestört fühlen (wie z.B. Entlüfter, Fahrstuhl, Müllschlucker),wenden Sie sich bitte zunächst an den Eigentümer der Wohnanlage, soweit dann noch erforderlich, auch an das örtlich zuständige Bezirksamt.

LSA VERM

Heiko Sievers, Hans-Peter Bahnemann Die erste bodengebundene SAPOS-Referenzstation in Sachsen-Anhalt 131 LSA VERM 2/2020 Die erste bodengebundene SAPOS-Referenzstation in Sachsen-Anhalt Von Heiko Sievers und Hans-Peter Bahnemann, Magdeburg Zusammenfassung Wenn ein Kind geboren wird, ist dies eigentlich nichts Besonderes, außer es ist das Eigene! Als 2013 die Idee, die Vorteile einer klassischen Referenzstation und eines am Boden vermarkten Geodätischen Grundnetzpunktes zu vereinen, in Sachsen-Anhalt aufgegriffen wurde, war nicht abzusehen, mit welchen Geburtswehen so ein Vorhaben verbunden sein wird. Dieser Weg zu einer „SAPOS-Bodenstation 2.0“ wird nachfolgend beschrieben. 1 Motivation Als vor mehr als 25 Jahren die erste SAPOS-Referenzstation (RSP) in Sachsen-Anhalt in Betrieb genommen wurde, war der naheliegendste Ort einer Antenne und damit die Vermarkung eines Referenzstationspunktes an oder auf einem Gebäude.Aus da- maliger Sicht gab es zahlreiche und gute Argumente für eine solche Entscheidung. Die wichtigsten Kriterien wie horizontfreie Sicht zwischen Satelliten und RSP, Strom- und Datennetzanschlüsse, Unterbringung des GNSS-Empfängers in geschlossenen Räumen wie auch unkomplizierte betriebliche Regelungen zur Unterhaltung dieser Infrastruk- tur auf den meist öffentlichen Gebäudegrundstücken sind schnell genannt. Seither ein- gerichtete Stationen befinden sich in Sachsen-Anhalt bis heute alle auf oder an Ge- bäuden. Die Erfahrungen der letzten Jahre, erweiterte Anforderungen und Weiterentwicklun- gen des Qualitätsmanagements zeigten die Schwächen der bislang als idealer Stand- ort betrachteten Gebäudestationen auf.Verwaltungsreformen und damit verbundene Standortverlagerungen von Behörden führten zu Eigentümerwechsel und neuen An- sprechpartnern. Dachflächen unterliegen oft Nutzungsänderungen (Photovoltaik, Mo- bilfunkanlagen). Die Gebäude werden energetisch saniert oder restauriert. Fast jede dieser baulichen Maßnahmen ist mit schlechteren Empfangsbedingungen verbunden, die in der Regel zu erhöhten Mehrwegeeffekten führen.Viele Gebäudestationen wei- sen periodische oder unregelmäßige Instabilitäten auf, die heute im Koordinatenmo- nitoring eindeutig nachgewiesen werden können.Terrestrische Messverfahren zur lo- kalen Sicherung des Referenzstationspunktes auf den Gebäuden können nur eingeschränkt eingesetzt werden. Die Realisierung und Bereitstellung des amtlichen geodätischen Bezugssystems der Lage ist zweistufig organisiert. Die Bereitstellung des amtlichen Bezugssystems der Lage erfolgt über die 18 sachsen-anhaltischen SAPOS-Referenzstationspunkte, die Realisierung des amtlichen Bezugssystems der Lage hingegen über die Geodätischen Grundnetzpunkte (GGP), über die Festpunkte des Sachsen-Anhaltischen Referenznet- zes (SANREF) und des Deutschen Referenznetzes (DREF). Diese Punkte sind als Gra- nitpfeiler im Boden vermarkt und liegen an einem für Satelliten abschattungsfreien und so meist von der Bebauung weit abgelegenen Ort. Die Bestimmung der Koordi- naten der GGP erfolgt in bundesweiten (ca. alle 12 Jahre) oder regionalen GNSS- LSA VERM 2/2020 Heiko Sievers, Hans-Peter Bahnemann Die erste bodengebundene SAPOS-Referenzstation in Sachsen-Anhalt 132 Kampagnen, bei welchen die Punkte mindesten 2 mal 24 Stunden besetzt werden. So fanden 2008 die Erstmessung des GGP-Rahmennetzes bundesweit und 2013/2015 zwei mitteldeutsche „Verdichtungskampagnen“ zusammen mit Sachsen und Thürin- gen erfolgreich statt. In den beschriebenen GNSS-Kampagnen wurden die GGP und die RSP miteinander verknüpft. Diese Kampagnen haben gezeigt, dass die Koordina- ten eines GGP mit einer kleineren Standardabweichung bestimmt werden können, als die eines RSP. Die Vermarkung eines GGP besitzt darüber hinaus eine bessere Lang- zeitstabilität. GGP können aber nicht 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr beob- achtet und so permanent überwacht werden. Für die Bereitstellung des Raumbezugs sind sie somit nicht geeignet. Eine ganz neue Wenn man nun die Vorteile eines GGP mit denen eines RSP vereint, entsteht eine ganz Qualität eines neue Qualität eines Festpunktes, quasi ein aktiver GGP. Die Idee einer bodengebun- Festpunktes entsteht. denen Referenzstation war geboren. So begannen die Vermessungsverwaltungen ver- schiedener Bundesländer und der Bund bodengebundene Referenzstationen an geo- logisch stabilen Orten zu errichten. Eine Bodenstation versprach die Verringerung von Mehrwegeeffekten und Signalstörungen und somit die Möglichkeit einer Bereitstel- lung von Daten in besserer Qualität. Ein Zugang zu der Bodenstation ist an 24 Stun- den an 365 Tagen gegeben. Saisonale Effekte auf Grund der Eigenbewegung des Punkt- trägers sollten viel geringer ausfallen. Damit sind perspektivisch viel bessere Rückschlüsse z. B. auf großräumige oder regionale Bewegungen der Erdoberfläche möglich. Dieser Artikel beschreibt den Weg von der ersten Idee über die Standortsuche, die Bauphase, die Hintergründe der Punktgruppengestaltung bis hin zu der feierlichen Er- öffnung der ersten bodengebundenen Referenzstation in Sachsen-Anhalt. 2Von der Idee zur Realisierung 2.1Der Standort In der Wertermittlung werden als die drei wichtigsten Merkmale eines Grundstückes mit einem Augenzwinkern „die Lage, die Lage und die Lage“ gerne aufgezählt. In fast allen Bundesländern sowie beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) fingen die Kollegen an, Bodenstationen zu konzipieren und einzurichten. Im Erfah- rungsaustausch wurde schnell klar, dass die Standortsuche die größte Herausforde- rung darstellt, so auch in Sachsen-Anhalt. Der entscheidende Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für eine Bodenstation ist die Lage des Faktor ist der Punktes von elementarer Bedeutung. Einige wesentliche Lagefaktoren seien hier ge- Standort. nannt: ♦ langfristige Nutzungssicherung bei geringen Kosten ♦ unverbaubare Horizontfreiheit ♦ fern von störender Infrastruktur (Elektrische Anlagen,Antennen, Störquellen, Solaranlagen,Windräder usw.) ♦ Anschluss an das Stromnetz und an das Landesdatennetz (natürlich BSI-kon- form) ♦ geologische Stabilität ♦ gute Erreichbarkeit, aber nicht zu dicht zum Schwerlastverkehr ♦ Schutz gegen Vandalismus und Diebstahl usw. Heiko Sievers, Hans-Peter Bahnemann Die erste bodengebundene SAPOS-Referenzstation in Sachsen-Anhalt 133 LSA VERM 2/2020 Wenn alle Faktoren erfüllt sein sollen, wird deutlich, dass es nicht ganz ohne Kompro- misse gehen kann. In der Zwischenzeit zeichnete sich ab, dass der vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) angemietete Standort in Staßfurt und damit auch die SAPOS-Referenzstation in Staßfurt, die im Jahr 1996 in Betrieb ge- nommen worden ist, aufgrund des endenden Mietvertrages aufgegeben werden muss. Darüber hinaus wurde an dem RSP Staßfurt mittels des Koordinatenmonitorings eine kontinuierliche Bewegung in Richtung Nordost festgestellt (siehe Abb. 1). Der Bereich Staßfurt befindet sich in einem Kali-Abbaugebiet und ist großflächig von Bodenhebun- gen und -senkungen betroffen. Abb. 1: Referenzstation Staßfurt als Geosensor (Koordinatenänderungen im Zeitraum von 2008 bis 2013) GeoBasisDE/LVermGeo LSA Aber auch aus Sicht von Mehrwegeeffekten (Multipath-Index, MPI) entwickelte sich die Station zum Sorgenkind (siehe Abb. 11). Der MPI an der RSP lag nie unter 30, ein Wert, bei dem bereits Maßnahmen zur Minderung des Mehrwegeeffektes getroffen werden sollten.Werte von 0 bis 20 gelten für eine RSP als gut. Das bedeutet, dass die Verlegung der Station nicht nur wegen des endenden Mietvertrages, sondern eben- falls aus fachlicher Sicht sinnvoll und notwendig war. Damit konzentrierte sich die Suche auf den Raum Bernburg/Staßfurt, da das SAPOS- Netz genau dort wieder geschlossen werden musste. Das machte die Sache aber nicht einfacher, denn welcher Standort auch betrachtet wurde, es gab Störquellen oder er war schlichtweg „unterhöhlt“ bzw. geologisch instabil. Den Durchbruch brachte die Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Bei einer Fahrt zu einer Standorterkundung mit Kollegen des LAGB wurde ein Grundstück bei Hohenerxleben entdeckt, das ideal in das SAPOS-Netz passt, das durch das LAGB als geologisch stabil eingeschätzt wurde, eine gute Horizontfreiheit besitzt und gut an- fahrbar war. 2.2 Lost Place Bei dem Grundstück in Hohenerxleben handelte es sich um einen ehemaligen zivil- militärischen Luftüberwachungsbunker der DDR-Zeit, der dem Verfall preisgegeben und nur noch von Geocachern, sogenannten Fußball-Fans und Abfallrowdys genutzt wurde (siehe Abb. 2), quasi ein vergessener Ort – ein sogenannter „Lost Place“.

„Nach dem Geldabheben noch schnell zur Naturschutzstation“

Brockel/Rotenburg (Wümme). Noch steht der Umbau der ehemaligen Wohnung in Brockel nahe Rotenburg (Wümme) an – doch spätestens 2023 wird die neue „Naturschutzstation Wümme“ in die fertigen Büroräume oberhalb von Gemeindebüro und Sparkasse einziehen. Der Mietvertrag dafür ist nun unterschrieben, und auch Rolf Lüdemann, Bürgermeister der Gemeinde Brockel, freut sich über die neuen Obermieter. Drei Mitarbeiter der Betriebsstelle Lüneburg des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) werden von Brockel aus das einzigartige Schutzgebietssystem der Wümme naturschutzfachlich betreuen. Noch steht der Umbau der ehemaligen Wohnung in Brockel nahe Rotenburg (Wümme) an – doch spätestens 2023 wird die neue „Naturschutzstation Wümme“ in die fertigen Büroräume oberhalb von Gemeindebüro und Sparkasse einziehen. Der Mietvertrag dafür ist nun unterschrieben, und auch Rolf Lüdemann, Bürgermeister der Gemeinde Brockel, freut sich über die neuen Obermieter. Drei Mitarbeiter der Betriebsstelle Lüneburg des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) werden von Brockel aus das einzigartige Schutzgebietssystem der Wümme naturschutzfachlich betreuen. Das heißt für die drei „Stationies“ Sonja Heemann, Lina Brackelmann und Dr. Burghard Wittig vor allem: kommunizieren, kooperieren, interagieren. Denn der Großteil der auch europaweit besonders geschützten Lebensräume an der Wümme kann nur durch Mahd oder Beweidung erhalten werden. „Die Kooperation mit den Landnutzern ist das A und O“, erklärt Lina Brackelmann, Mitarbeiterin der neuen Naturschutzstation, und freut sich daher besonders, dass sie nun bald direkt vor Ort sind. „Mit unseren Büros in Verden und Lüneburg sind wir bislang oft zu weit entfernt von der Wümme, um spontan agieren und Kontakte vor Ort aufbauen zu können.“ Von der neuen Außenstelle des NLWKN aus können zukünftig zum Beispiel Mahdtermine viel kurzfristiger in Abhängigkeit von Wasserständen, Brutgeschehen und Vegetationsentwicklung abgestimmt werden. Und wenn ein Landwirt Fragen zur Bewirtschaftung einer Fläche hat, „dann sind wir vor Ort, schauen uns die Situation an und suchen gemeinsam eine Lösung“. Zu den Aufgaben der Station gehört neben der Abstimmung der Bewirtschaftung der landeseigenen Wiesen und Weiden mit den Landwirten auch die Kartierung der vielfältigen Tier-und Pflanzenwelt des Wümme-Systems. Auch die Information der Menschen vor Ort über den Sinn und den Erfolg von durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen gehört dazu. Für diese Aufgaben sollte die Lage der neuen Station sehr gut geeignet sein. Eine der ersten Reaktionen aus der Landwirtschaft auf die bevorstehende Neueröffnung lautete: „Na, dann kommen wir nach dem Geldabheben noch schnell bei euch oben vorbei“. Das wäre auch ganz im Sinne der Naturschutzstation des NLWKN. Weitere Informationen: www.naturschutzstation-wuemme.niedersachsen.de

Kurs Norddeich: Mietvertrag für Forschungsstelle Küste unterzeichnet

Norden. Der nächste Schritt ist getan: Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags für einen Neubau in Norddeich rückt der Umzug der Forschungsstelle Küste (FSK) des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) an die ostfriesische Küste näher. Parallel schreiten beim Bauherr, der AG Reederei Norden-Frisia, die Planungen für das neue Mehrzweck-Gebäude an der Norddeicher Badestraße voran. Der nächste Schritt ist getan: Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags für einen Neubau in Norddeich rückt der Umzug der Forschungsstelle Küste (FSK) des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) an die ostfriesische Küste näher. Parallel schreiten beim Bauherr, der AG Reederei Norden-Frisia, die Planungen für das neue Mehrzweck-Gebäude an der Norddeicher Badestraße voran. „Im vergangenen Herbst war es noch eine Absichtserklärung. Heute schaffen wir Tatsachen und geben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser wichtigen Forschungseinrichtung des Landes, aber auch unserem Projektpartner Reederei Norden-Frisia damit Gewissheit“, freute sich Olaf Lies in Norddeich. Der niedersächsische Umweltminister informierte sich am Rande der Vertragsunterzeichnung am Montag über den aktuellen Stand der Planungen. Die beim NLWKN angegliederte Forschungsstelle nimmt mit ihren über 30 Mitarbeitern zentrale Aufgaben in den Bereichen Morphologie, Küsteningenieurwesen, Vermessung und Sturmflutwarndienst wahr. Seit der Aufgabe ihres baufällig gewordenen Altbaus auf Norderney im vergangenen Jahr ist die FSK übergangsweise am Standort Norden des Landesbetriebs untergebracht. „Unsere Fachleute der FSK spielen bei den notwendigen Antworten auf die großen Herausforderungen, die der Klimawandel gerade für uns an der Küste mit sich bringt, eine wichtige Rolle. Wir werden gemeinsam mit unseren Partnern dafür sorgen, dass der Neubau in Norddeich hierfür optimale räumliche Rahmenbedingungen bieten wird“, betonte NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer. Die gute Erreichbarkeit des künftigen Standortes per Bahn und Fähre hatte im vergangenen Jahr eine wichtige Rolle für die Standortentscheidung gespielt. Auch von der Nähe zum Forschungsgegenstand und zu den Liegeplätzen der Schiffe des Landesbetriebs soll die Arbeit der FSK künftig profitieren. Bevor die Wissenschaftler des NLWKN in Norddeich einziehen können, muss allerdings noch der entsprechende Neubau errichtet werden. Bei der Reederei Norden-Frisia nehmen die Planungen für das künftige Mehrzweck-Gebäude auf der bisher als Parkraum genutzten Fläche an der Badestraße weiter Form an. „Der entsprechende Bauantrag ist im März bei der Stadt Norden eingegangen“, berichtet Reederei-Vorstand Carl-Ulfert Stegmann. Auch die Abstimmung über noch erforderliche Ergänzungen zum Antrag ist bereits erfolgt. „Diese Unterlagen werden wir in den nächsten Tagen fertigstellen und einreichen“, so Stegmann.

Bauleitplanung: Neulußheim

Aktuelles | Neulußheim Suche Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt Startseite Gemeinde und Bürger Aktuelles Aktuelles aus Neulußheim Monat Nach Datum filtern Datum-Filter zurücksetzen Suchen Meldung vom 30. Juli 2024 Aktuelle Stellenangebote Folgende Stellen sind bei der Gemeinde Neulußheim zu besetzen: Meldung vom 10. Januar 2025 Bundestagwahl: Briefwahl jetzt beantragen Am Sonntag, 23.02.2025, findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen kann, hat ab sofort die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt. Meldung vom 31. Januar 2025 Gemeinderatsbeschlüsse aus öffentlicher Sitzung vom 30.01.2025 in Kürze Haushaltsplan 2025 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2025 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserversorgung 2025 Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 inklusive des mittelfristigen Finanzplans. Im Ergebnishaushalt wird mit einem positiven ordentlichen Ergebnis in Höhe von TEUR 75,8 geplant. Der Gemeinde Neulußheim gelingt es somit, ihren kompletten Ressourcenverbrauch generationenübergreifend zu erwirtschaften. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasser- und Abwasserversorgung wurden ebenfalls beschlossen. Feuerwehrbedarfsplan 2025-2029 Die Feuerwehr sieht der Gemeinderat als eine der wichtigsten Einrichtungen der Gemeinde, noch dazu im Ehrenamt, an. Einstimmig stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan zu. Außerdem wurde einstimmig der Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 gemäß dem Feuerwehrbedarfsplan für die freiwillige Feuerwehr für ca. TEUR 550 zugestimmt. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 - Grundsatzbeschluss zur Elternbeteiligung- Einstimmig beschloss der Gemeinderat alle drei Beschlussanträge. Eine Elternbeteiligung in Form einer Umfrage sowie eine entsprechende Informationsveranstaltung hierzu wurde sehr begrüßt. Die Kernzeit kurz wird bedarfsorientiert bereits zum 01.09.2025 bis 14 Uhr ausgebaut, um hier die Betreuungslücke zwischen dem Kindergarten und der Schule zu schließen. Daneben entfällt zum 01.09.2025 die Pflicht zur Teilnahme am Mittagessen in der Kernzeit bis 15 Uhr. Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Bundestageswahl in 2025 Für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Bundestagswahl hat der Gemeinderat als Honorierung dieser verantwortlichen Tätigkeit einstimmig die einmalige Anhebung auf EUR 75 je Tag beschlossen. Meldung vom 29. Januar 2025 Eingeschränkte Erreichbarkeit des Bürgerbüros Das Bürgerbüro ist am Donnerstag, 06.02.2025 und am Freitag, 07.02.2025 aufgrund des hohen Wahlaufkommens vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr nur eingeschränkt erreichbar. Meldung vom 29. Januar 2025 Bekanntmachung: Einsicht in das Wählerverzeichnis Meldung vom 27. Januar 2025 Neulussheimer Kinderfasching Samstag, 22.02. in der Rolf-Heidemann-Halle - Einlass: 14:04 Uhr Veranstalter: Jugendtreff Point - Eintrittspreise: Kinder 3 €, Erwachsene: 4 € Meldung vom 22. Januar 2025 Bürgersprechstunde Liebe Bürgerinnen und Bürger von Neulußheim, ich lade Sie herzlich zu meiner nächsten Bürgersprechstunde im Rathaus ein. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über aktuelle Themen in unserer Gemeinde zu informieren, Fragen zu stellen und Ihre Anliegen direkt vorzubringen. Die Bürgersprechstunde findet am Dienstag, 11.02.2025 von 15:00 bis 18:00 Uhr statt. Um sicherzustellen, dass wir genügend Zeit für jeden Einzelnen einplanen können, bitten wir um eine vorherige Anmeldung. Frau Wollschläger nimmt Ihre Anmeldungen gerne entgegen. Sie erreichen uns telefonisch unter 06205 3941-21 oder per E-Mail an astrid.wollschlaeger@neulussheim.de . Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Ihr Anliegen und die bevorzugte Gesprächszeit an. Bei Bedarf kann die Sprechstunde auch telefonisch oder per Video durchgeführt werden. Sollten Sie kurzfristig verhindert sein, bitten wir um rechtzeitige Absage Ihres Termins. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und hoffen, dass viele von Ihnen diese Gelegenheit nutzen werden, um aktiv am Leben in Neulußheim teilzunehmen. Gemeinsam können wir unsere Gemeinde noch lebenswerter und zukunftsfähiger gestalten. Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen. Mit freundlichen Grüßen, Kevin Weirether Bürgermeister von Neulußheim Meldung vom 10. Januar 2025 Flohmarkt "Rund ums Kind" des Evang. Kindergarten im Podeyhaus Sonntag, 26. Januar 2025, 14 Uhr bis 16 Uhr Meldung vom 08. Januar 2025 Die "Quiltkönigin" ist zurück Ursula Mehler stellt erneut in Neulußheim aus Freitag, 07.02.2025, 20 Uhr Vernissage. Ausstellungen: Samstag, 08.02.2025, von 15 Uhr bis 18 Uhr und Sonntag, 09.02.2025, von 11 Uhr bis 17 Uhr im Alten Bahnhof Neulußheim Meldung vom 03. Januar 2025 Comedy Show mit Max Beier - 14.02.25 Meldung vom 02. Januar 2025 Aktiv im Alter im Februar 2025 Meldung vom 02. Januar 2025 Kulturtreff Programm u.a. Konzert, Comedy, Party - alles ist drin in 2025! Meldung vom 18. Dezember 2024 Waghäuseler Straße: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nachts 🚦 Teilerfolg für die Waghäuseler Straße 🚦 Heute hat der Bauhof die Tempo 30-Schilder angebracht! Ab sofort gilt: ⏰ 30 km/h zwischen 22 und 6 Uhr 🌙 🏁 Das Ziel bleibt: 30 km/h auch tagsüber! Ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Lebensqualität in der Waghäuseler Straße. Danke an alle, die sich dafür eingesetzt haben! Meldung vom 17. Dezember 2024 Gemeinderatsbeschlüsse aus öffentlicher Sitzung vom 12.12.2024 in Kürze Haushaltsplan 2025 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2025 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserversorgung 2025 Der aktuelle Entwurf sieht derzeit im Ergebnishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von TEUR 83,2 vor. Aufgrund der noch zu beschließenden Kreisumlage wird sich das ordentliche Ergebnis noch verändern. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass der Haushalt 2025 ausgeglichen werden kann. Somit kann die Gemeinde Neulußheim ihren kompletten Ressourcenverbrauch generationgerecht erwirtschaften. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Haushaltsplanentwurf 2025 in den Ausschüssen zu beraten und im Anschluss am 30.01.2025 in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu beschließen. Anpassung der Wassergebühren zum 01.01.2025 und 01.01.2026 Anpassung der Abwassergebühren zum 01.01.2025 Im Vergleich zur Kalkulation 2022 werden die Kosten in 2025 aufgrund höherer Unterhaltungskosten, einer höheren Umlage an den Zweckverband Südkreis Mannheim und höheren Abschreibungen um rund TEUR 81,6 gestiegen. Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat einstimmig die schrittweise Anpassung der Wassergebühr zum 01.01.2025 auf 1,48 € zzgl. Umsatzsteuer und ab 01.01.2026 auf 1,96 € zzgl. Umsatzsteuer. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten, um die Gebührenschuldner nicht über Gebühr zu belasten. Die Abwassergebühren werden ebenfalls aus den oben genannten Gründen von 1,56€ auf 1,94€ pro cbm angepasst. Bauhof -Sanierung/ Erweiterung- Das Gebäude des Bauhofes ist in die Jahre gekommen. Aufenthaltsraum und Sanitärräume entsprechen in Größe und Ausführung nicht dem heutigen Standard. Der Gemeinderat stimmte daher einstimmig grundsätzlich dem Umbau des Bauhofes zu. Die Investitionskosten betragen rd. TEUR 400. Meldung vom 14. November 2024 Neue Fahrzeuge für die Kindertagesstätte Pusteblume Die Freude bei den Kindern und Erzieher/innen der Kita Pusteblume ist groß, denn der Elternbeirat des Kita-Jahres 2023/2024 hat gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung neue Fahrzeuge für das Außengelände angeschafft. Meldung vom 13. November 2024 Eröffnung des neuen Parkplatzes am Sportplatz Der SC Olympia Neulußheim freut sich über die Eröffnung des neuen Parkplatzes mit insgesamt 52 Stellplätzen. Meldung vom 08. November 2024 Gemeinderatsbeschlüsse aus öffentlicher Sitzung vom 07.11.2024 in Kürze Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen- Ergänzung der Satzung über eine örtliche Bauvorschrift im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Ortskern" (Stellplatzsatzung vom 11.09.1996) Der Gemeinderat beschließt mit 7x JA Stimmen und 9x NEIN Stimmen, der Änderungssatzung zur Satzung über eine örtliche Bauvorschrift im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortskern“ keine Zustimmung zu erteilen. Neufassung der Hebesatzsatzung – Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und B Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 bei der Grundsteuer A auf 605 v. H. der Steuermessbeträge und bei der Grundsteuer B auf 156 v. H. der Steuermessbeträge. Zudem die Neufassung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2025. Die Grundsteuerreform wurde damit als aufkommensneutral umgesetzt. Nussbaum Medien - Zusatzvereinbarung Der Gemeinderat beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung der Zusatzvereinbarung zum Amtsblattvertrag zuzustimmen. Daneben wird der digitalen Entwicklung Rechnung getragen und es wurde einstimmig beschlossen, der Änderung des Bekanntmachungsorgans von den Lußheimer-Nachrichten zur Gemeindehomepage zuzustimmen und die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderungssatzung in eine der nächsten Gemeinderatssitzungen zur Beschlussfassung vorzulegen. Unterbringung der Obdachlosen und Asylbewerber- Verlängerung Mietvertrag St. Leoner Straße 38 Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Änderungsmietvertrag Zustimmung zu erteilen. Finanzen - Annahme einer Spende im Haushaltsjahr 2024 Der Gemeinderat bedankt sich bei den Initiatoren der Spende und beschließt einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 4.394,00 € und bedankt sich bei der Spenderin und den Initiatoren der Spende. Meldung vom 14. Oktober 2024 Neuer Dienstbeginn im Bürgerbüro Neulußheim Frau Kerstin Stöhr startet am 1.10.2024 Meldung vom 13. Oktober 2024 Kommen Sie Ihren Energieverlusten auf die Spur! Wärmebilder von Ihrem Haus mit dem Thermografie-Paket der AVR Energie GmbH Meldung vom 02. Oktober 2024 Am Ende knallts - Heiß auf Lesen endet mit Science Show Ein Erdbeben der Stärke Erdnuss, Musik auf einem nassen Schnürsenkel, eine piepsende Nase – Wissenschaft zum Anfassen und Mitmachen gabs bei der Abschlussparty von „Heiß auf Lesen“. Der Wissenschaftler und Buchautor Joachim Hecker verwandelte in seiner Show „Science is fun!“ den aus allen Nähten platzenden Alten Bahnhof in ein Experimental-Labor. Seine Science-Show bildete den Abschluss der Sommerleseaktion, die am 16. Juli begonnen und die die Gemeindebücherei Neulußheim 2024 zum dritten Mal durchgeführt hatte. Die Kinder spielten dabei die Hauptrolle – bei „Heiß auf Lesen“ ebenso wie bei Heckers Experimenten. Für das Erdbeben der Stärke Erdnuss war die 8-jährige Hannah verantwortlich: Per Stethoskop und Verstärker wurden ihre Kaugeräusche beim Essen eines Erdnussriegels in den Alten Bahnhof übertragen. Max erzeugte beim Brezelessen ein donnerndes Gewitter – ein großer Spaß nicht nur für die kauenden Kinder, sondern auch für die zahlreichen Besucherinnen und Besucher. „Beim Essen zuhören“ nannte Hecker dieses Experiment, das zeigte, wie gut der menschliche Kopf Schall leitet. Aber auch Strom leitet der menschliche Körper exzellent. Als sich Annabelle und Hecker mit einem Kabel verbanden, piepsten bei der Berührung plötzlich Annabelles Nase und ihr Finger. Auch ein ganzer Kreis von Kindern piepste, als sich alle Kinder an den Händen fassten. „Menschen leiten Strom, weil sie nass sind!“ erklärte Hecker. Wie gut Nässe Strom leitet, demonstrierte er dann mit einem langen, nassen Schnürsenkel. Je nachdem, an welcher Stelle der Schnürsenkel angefasst wurde, ertönte ein anderer Ton – „die nasse Schnürsenkel-Orgel“. Ein Erlebnis der ganz besonderen Art hatte der 9-jährige Sean. Er verwandelte sich mit drei Elektroden auf dem Unterarm in einen Cyborg. Mit der Muskelkraft in seinem Arm konnte er nicht nur die Roboter-Zange bewegen und Hecker in die Nase zwicken. Er konnte sogar seinen Vater Stefan steuern. Möglich machte dies eine „Mensch-Mensch-Schnittstelle“, die Sean und Stefan verband. Sean spannte seine Muskeln an – und Stefans Arm zuckte mit! „Cool!“, fand Sean und war begeistert. Begeistert von dem großen Interesse an der Sommerleseaktion zeigte sich Bürgermeister Kevin Weirether. In seiner Begrüßung freute er sich besonders darüber, dass auch Kinder aus Altlußheim, Reilingen, Hockenheim und Waghäusel bei „Heiß auf Lesen“ teilnahmen. „Lesen ist Kino im Kopf!“ zitierte er den Schriftsteller Michael Ende und ließ sich von den Kindern von ihren Lieblingsbüchern berichten. Knapp 200 Titel wurden extra für die Aktion angeschafft, 94 Kinder haben teilgenommen. Weirether lobte das große Engagement des Bücherei-Teams: „Ohne den Einsatz von Stefanie Siebelt, Laura Wanisch und Michaela Jakobi wäre die Durchführung von „Heiß auf Lesen“ nicht möglich.“ Bei der Sparkasse Heidelberg bedankte er sich für die großzügige Unterstützung der Abschlussparty. Die Veranstaltung endete mit der Ehrung der Vielleserinnen und Vielleser und der Verlosung von insgesamt 19 Gutscheinen und Sachpreisen durch Kevin Weirether und Michaela Jakobi vom Bücherei-Team. Josia Dick, Ila Kurth, Amelie Knobel und Antonia Stephan hatten mehr als 20 Bücher gelesen und erhielten einen Buchgutschein. Gutscheine für den Blausee, den Waldseilpark Karlsruhe, den Kurpfalzpark, das Central-Kino Ketsch und das Technik Museum Sinsheim und Speyer waren von den Institutionen gespendet worden. Die Lose konnten die Kinder während „Heiß auf Lesen“ mit Büchern „erlesen“. Alle Kinder durften sich zum Abschied über eine Tüte Kunstschnee freuen – produziert von Schneekönigin Lea und Hecker direkt im Alten Bahnhof. „Heiß auf Lesen“ wurde 2024 zum vierzehnten Mal von der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen im Regierungspräsidium Karlsruhe koordiniert. Ziel dieses Angebots ist, die Sommerferien als Lesezeit zu etablieren, Spaß am Lesen zu vermitteln und spielerisch die Lese- und Sprachfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Meldung vom 28. September 2024 Gemeinderatsbeschlüsse aus öffentlicher Sitzung vom 26.09.2024 in Kürze: Festsetzung der Kinderbetreuungsgebühren ab 01.01.2025 und 01.01.2026 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Kinderbetreuungsgebühren anstatt um die vom Land empfohlenen 22 % moderat um jeweils 7,5 % zum 01.01.2025 und 01.01.2026 anzupassen. Integrationsmanagement ab dem 01.01.2025 Der Gemeinderat beschließt einstimmig , das Integrationsmanagement weiterhin über die Verwaltungsgemeinschaft HoRAN abzuwickeln. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Vereinbarungen abzuschließen. Entgegen der Neuausrichtung der Förderlandschaft ist der Rat der Meinung, dass Integration vor Ort stattfinden muss und nicht aus Büroräumen des Landratsamtes heraus gesteuert werden kann. Zusätzlich wird der Stellenanteil durch einen Zuschuss des Landes bedarfsorientiert um 10 % pro Woche erhöht Einführung von Job-Rad für die Gemeindebediensteten Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Einführung des Fahrrad- und E-Bike Leasing für die Beschäftigten und Beamten mit der Firma JobRad GmbH. Zudem übernimmt die Gemeinde die Kosten für Versicherung und Inspektion. Ein wichtiger Schritt um als größter Arbeitgeber in Neulußheim attraktiv zu bleiben Meldung vom 18. September 2024 Azubistart bei der Gemeinde Neulußheim Die Gemeinde Neulußheim freut sich, auch in diesem Jahr neue Auszubildende und FSJler begrüßen zu dürfen. Meldung vom 18. September 2024 Ratsinformationssystem: Die kostenlose Bürger-App ist jetzt verfügbar Sitzungsunterlagen des Gemeinderates mobil auf dem Handy einsehen? Meldung vom 18. September 2024 Kostenlose Pilzberatungen in Neulußheim Die Pilzhauptsaison hat begonnen und die Wetterbedingungen stehen günstig. Meldung vom 19. August 2024 Verstärkte Kontrollen des Gehwegparkens zum Schulbeginn Mit dem bevorstehenden Beginn des neuen Schuljahres wird der Gemeindevollzugsdienst verstärkt das Gehwegparken in unserer Gemeinde kontrollieren. Meldung vom 15. August 2024 Umbau der Bushaltestelle „Altreut“ in Altlußheim Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle „Altreut“ und Erneuerung der Ampelanlage an der Einmündung Badenwerkstraße auf der K 4252 in Altlußheim Meldung vom 13. August 2024 Afrikanische Schweinepest: Allgemeinverfügungen für den Rhein-Neckar-Kreis Der Rhein-Neckar-Kreis hat als örtlich zuständige untere Veterinärbehörde Allgemeinverfügungen bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen. Meldung vom 20. Juni 2024 Weiterer Standort: deer e-carsharing in Neulußheim Ab dem 25.06.2024 können alle in der deer App registrierten BürgerInnen mit einer Ladesäule in Neulußheim die mobile Freiheit des deer e-carsharings genießen und so flexibel und nachhaltig von A nach B fahren. Meldung vom 10. Juni 2024 So hat Neulußheim gewählt Die Wahlergebnisse der Europawahl und der Kommunalwahlen 2024 können hier abgerufen werden. Meldung vom 08. März 2024 Aktion für mehr Blütenvielfalt Insekten übernehmen eine wesentliche Funktion bei der Bestäubung von Nutz- und Wildpflanzen. Vielerorts ist das Nahrungsangebot für Insekten aber nicht ausreichend.

Bauleitplanung: Wiesenburg/Mark

Bauamt - Gemeinde Wiesenburg/Mark Navigation überspringen und zum Inhaltsbereichzur Unternavigation Navigation Navigation Newsletter: Newsletter abonnieren Willkommen Unsere Gemeinde Ortsteile Aktuelles Nachrichten Stellenangebote Aufträge/Vergaben Geförderte Vorhaben Veranstaltungen Leben Dorfgemeinschaftshäuser Bibliothek Familienzentrum SeniorLotsen Grundschule IKTB Kitas Kita Grubo Kita Medewitz Kita Reetz Kita Reppinichen Kita Wiesenburg (Kita Schmerwitz) Vereine & mehr Kirche Unternehmen Schiedsstelle Service Immobilien Busfahrpläne Info zur Reform der Grundsteuer Tourismus Touristerei Schlosspark Wiesenburg Naturparkverein Märkischer Wanderbund Wandern im Fläming Wegweiser Hoher Fläming Politik Ratsinformationssystem Sitzungen Gemeindevertretung Ausschüsse Ortsvorsteher Ortsbeiräte Interaktiver Haushalt Verwaltung Ihr Weg zu uns Mitarbeiter Dienstleistungen Formulare Satzungen und Verordnungen Bebauungspläne Richtlinien/Richtwerte Bekanntmachungen Amtsblatt Datenschutzinformationen Wahlen SREK Entwicklungsstrategie Veranstaltungen Partnerschaft Stadt Lwowek/Polen Suche: Suchanfrage senden News-Ticker Bekanntmachung der Gemeinde Wiesenburg/Mark zur Wahl zum 21. Deutschen BundestagBeantragung eines Wahlscheines mit BriefwahlunterlagenBekanntmachung der Gemeinde Wiesenburg/Mark über das Recht auf Einsicht in das WählerverzeichnisSchießwarnung Februar 2025Bäume ausästen: Nicht erst schneiden, wenn es wehtut!Bekanntmachung der Gemeinde Wiesenburg/Mark zur Wahl zum 21. Deutschen BundestagBeantragung eines Wahlscheines mit BriefwahlunterlagenBekanntmachung der Gemeinde Wiesenburg/Mark über das Recht auf Einsicht in das WählerverzeichnisSchießwarnung Februar 2025Bäume ausästen: Nicht erst schneiden, wenn es wehtut! 1. Start 2. Bauamt Mitarbeiter Herr Knie Leiter Bauamt, Städtebauförderung, B-Pläne, Abrundungssatzungen, Beiträge, Widerspruchsverfahren, Mietverträge, Wohnberechtigungsscheine, Wohnungen (033849) 79824 Frau Burmeister Dorferneuerung, Spielplätze, Bauanträge (033849) 79823 burmeister.gemeinde(at)wiesenburgmark.de Herr Eilert Bauhofleiter (033849) 289893 eilert.gemeinde(at)wiesenburgmark.de Herr Jarke Parkleiter Schlosspark Wiesenburg, Grünflächenpflege (033849) 50334 jarke.gemeinde(at)wiesenburgmark.de Herr Kozikat Leiter Kläranlage (033849) 50094 klaeranlage.gemeinde(at)wiesenburgmark.de Frau Baumgarten Mitarbeiterin Schlosspark Wiesenburg Herr Kühne Mitarbeiter Kläranlage (033849) 50094 klaeranlage.gemeinde(at)wiesenburgmark.de Frau Gobel Städtebauförderung, B-Pläne, Abrundungssatzungen, Beiträge, Widerspruchsverfahren, Mietverträge, Wohnberechtigungsscheine, Wohnungen (033849) 79843 gobel.gemeinde(at)wiesenburgmark.de Frau Menz Friedhofsangelegenheiten (033849) 79844 menz.gemeinde(at)wiesenburgmark.de Herr Jänichen Bauverwaltung, einschl. komm. Mietwohnungen (033849) 79822 jaenichen.gemeinde(at)wiesenburgmark.de Herr Pohlmann Tiefbau, Straßenbau und Straßenbeleuchtung (033849) 79845 pohlmann.gemeinde(at)wiesenburgmark.de Frau Herzog Abwassergebühren, Bewirtschaftungskosten für Wohnungen (033849) 79839 herzog.gemeinde(at)wiesenburgmark.de Herr Berndt Mitarbeiter Schlosspark Wiesenburg Bauamt Kontaktdaten Schlossstraße 1 14827 Wiesenburg/Mark (0338) 49 798-0 gemeinde(at)wiesenburgmark.de Angebotene Dienstleistungen Abwasserbeseitigung Straßenbau und Straßenverwaltung, Straßenbeleuchtung Straßenbau und Straßenverwaltung, Straßenunterhaltung Wohnberechtigungsbescheinigung Angebotene Formulare Antrag Anschluss Schmutzwasserentsorgung Antrag Wohnberechtigungsschein zurück Ortsteile Benken Grubo Jeserig / Fläming Jeserigerhütten Klepzig Lehnsdorf Medewitz Mützdorf Neuehütten Reetz Reetzerhütten Reppinichen Schlamau Wiesenburg Veranstaltungen Krabbelgruppe - für Eltern mit Babys ab 3 Monaten 04. 02. 2025 - 09:00 Uhr – 11:00 Uhr Familienzentrum Wiesenburg/Mark Offener Jugendraum "WiBu" 04. 02. 2025 - 13:30 Uhr – 16:00 Uhr Jugendraum auf dem Schulgelände der Grundschule "Am Schlosspark" (Parkstr. 1) Öffnung des Schenkraums 04. 02. 2025 - 15:00 Uhr – 17:00 Uhr Friedrich-Ebert-Str. 16 [ mehr ] Aktuelle Meldungen Bekanntmachung der Gemeinde Wiesenburg/Mark zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag 03. 02. 2025 Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen 20. 01. 2025 Bekanntmachung der Gemeinde Wiesenburg/Mark über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis 15. 01. 2025 [ mehr ]

Flächen im Wartestand aktivieren

Wo alte Nutzungen aufgegeben wurden sind häufig nicht sofort neue langfristige Nutzungsperspektiven in Sicht. Aus verschiedensten Gründen gelingt bei vielen Immobilien keine lückenlose Anschlussnutzung. Daher liegt es oft nahe, auf solchen Standorten eine Zwischennutzung zu etablieren. Warum Flächen auf eine neue Nutzung warten Stadtplanung stößt häufig dort an Grenzen wo vormals baulich genutzte Grundstücke schwer am Grundstücksmarkt platziert werden können. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Sind es an vielen Standorten fehlende oder problematische Nachnutzungsvorstellungen oder unrealistische Preisvorstellungen der Eigentümer, können bei anderen Flächen eine unzureichende  oder noch fehlende verkehrliche Erschließung sowie zu erhaltende Gebäudesubstanz eine zügige Folgenutzung verhindern. Ungeklärte Altlastenverdachte und ein schwer abschätzbarer Aufwand für eine Baureifmachung verunsichern häufig zusätzlich. Viele vormals industriell genutzte Standorte waren lange Zeit öffentlich unzugänglich,  daher mangelt es ihnen an Image und Attraktivität. Damit gelten nicht als „Adresse“ für vergleichsweise hochwertige Nutzungen wie Wohnen, Büros oder Dienstleistungen. In vielen Kommunen kommen eine mangelnde Flächennachfrage, Bevölkerungsrückgang oder konkurrierende Flächenangebote auf der grünen Wiese als Vermarktungshindernisse hinzu. Was ist Zwischennutzung? Als Zwischennutzung gilt eine zeitlich befristete Nutzung für zurzeit nicht genutzter baulicher Anlagen oder Flächen, die eine Übergangsnutzung darstellt. Da meist kein rein ökonomisch orientierter Verwertungsgrundsatz zugrunde liegt, können Zwischennutzungen für ihre Nutzer Spielräume für die Verwirklichung ihrer Ideen bieten. Für den Immobilieneigentümer bieten Zwischennutzungen eine Möglichkeit zur befristeten Beseitigung von Leerstand und zur Vermeidung von Schäden durch Vandalismus. Zwischennutzungen beruhen auf einem engen Zusammenwirken zwischen Eigentümer, Nutzer und Kommune. Darin liegen die besonderen Wirkungen und Stärken vieler Zwischennutzungen, die in vielen Städten neue Nutzungen und Zugänge zum öffentlichen oder halböffentlichen Raum eröffnen. Sie wirken damit häufig imagebildend und können Raum für Leuchtturm-Projekte bieten. Zwischennutzungen können damit Folgenutzungen vorbereiten oder sich sogar verstetigen. Kreativität trifft Realität trifft Kreativität Disponible Flächen im Stadtraum stehen im Fokus einer Vielzahl von Akteuren. Private oder öffentliche  Flächeneigentümer, potenzielle Erwerber, Nachbarn, Anwohner, Bürgerinitiativen, potenzielle Nutzer und eine Vielfalt von Interessengruppen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Umwelt, Naturschutz oder Urban Gardening beanspruchen Räume in der Stadt. Kommunen können hier aktiv werden, wenn es darum geht das kreative Potenzial der Stadtgesellschaft zu erschließen und zu fördern. Allerdings bedarf es hierfür faire Bedingungen, zeitliche Perspektiven und Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Nicht alle Flächennutzungen auf Bestandsflächen sind für Kommunen und Kreativgesellschaft langfristig planbar bzw. sind  sich verändernden Nachfragesituationen im Wohn- und Gewerbereich unterworfen. Die in den vergangenen Jahren zu verzeichnende Renaissance der Städte als Wohnstandort und die neue Zuwanderung von Geflüchteten erhöhen in vielen Städten den Nutzungsdruck auch auf bisher schwer mobilisierbare Flächen. Hier können mit Blick auf temporäre Nutzungen schwer lösbare Konflikte mit Initiativen und der Kreativbranche entstehen, die einen klaren Gestaltungsanspruch in Bezug auf bislang als städtebauliche Missstände, Restflächen oder aufgegebene Gebäude wahrgenommene Standorte erheben. In absehbar schrumpfenden Städten wiederum mangelt es nicht an disponiblen Flächen oder Gebäuden, sondern perspektivisch eher an kreativen Akteuren für Zwischen- oder Pioniernutzungen. Deutlich wird in jedem Fall der hohe Anspruch an das Management disponibler Flächen im Stadtgefüge. Kreative vermittelnde Akteure Zwischennutzungsagenturen bilden als intermediäre Akteure eine Schnittstelle zwischen Flächeneigentümern und  potenziellen Flächennutzern. Häufig werden sie von privaten und öffentlichen Flächeneigentümern mit Interesse an einer Interimsnutzung von brachgefallenen Immobilien beauftragt. Zugleich sind sie wichtige Ansprechpartner der städtischen Verwaltungen für Stadtentwicklung und Liegenschaften. Ebenso sind sie als gestaltende Akteure des kreativen Leerstandsmanagements und bei der Entwicklung von Nutzungsalternativen für Einzelstandorte oder Quartiere wichtige Motoren für Stadtentwicklung und Stadtumbau. Als ortskundige, kreative und fachlich versierte Experten spielen sie eine wichtige Funktion bei der Anbahnung, Beratung und Begleitung temporärer Nutzungen. Beispielhaft für derartige intermediäre Akteure stehen seit geraumer Zeit die Zwischennutzungsagentur in Berlin sowie die ZwischenZeitZentrale Bremen . Zwischennutzung verlässlich ausgestalten Urban-Gardening-Projekte, Gemeinschaftsgärten oder Skateparks benötigen – im Gegensatz zu zeitlich begrenzten Aktionen oder Festivals -  länger andauernde Nutzungszeiträume von mindesten 5 bis 7 Jahren. Hierfür sollten die öffentlichen oder privaten Flächen z.B in Form einer Nutzungserlaubnis, Gestattungsvereinbarung oder eines Pachtvertrages den Zwischennutzern entsprechend überlassen werden. Kommunen können hier als Flächeneigentümer selbst steuern oder vermittelnd und unterstützend wirken. Ein Beispiel für Kommunen, die eine derartige Rolle bewusst einnehmen sind die Landeshauptstadt Stuttgart mit einem Service Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement der Wirtschaftsförderung Stuttgart und einem entsprechenden Leitfaden für Zwischennutzer . Die Stadt Essen hat verschiedene nicht mehr benötigte Spielplatzflächen mehreren Gemeinschaftsgarten-Initiativen zur Zwischennutzung zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um aufgrund sinkender Einwohner- und Kinderzahlen in einigen Quartieren kaum noch genutzte und daher aufgegebene Spielflächen. Diese Flächen sind im Bebauungsplan weiterhin als Spielflächen festgesetzt und dienen nun temporär einer dem jeweiligen Quartier angepassten freiraumbezogenen Nutzung. Die Nutzung der Flächen als Gemeinschaftsgärten erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Essener Verwaltung auf der Grundlage einer Erklärung der Gemeinschaftsgärtnerinnen und -gärtner. Diese verpflichten sich darin u.a. zu einer ökologisch orientierten Anbauweise und zu einer Rückführung der Flächen in ihren Ursprungszustand im Falle einer Beendigung des Gartenprojekts (vgl. "Gemeinsam gärtnern in der Stadt, Praxisbeispiele aus Nordrhein-Westfalen" und "Gemeinschaftlich gärtnern in Essen" ). Somit sind Zwischennutzungen in Essen Bestandteil einer noch jungen Gemeinschaftsgärten-Bewegung, die sich aus der Transition Town Bewegung entwickelt hat. Die selbstgemachte Stadt Vielerorts entwickeln kreative Köpfe aus der Stadtgesellschaft Ideen für die temporäre Nutzung leerstehender oder mindergenutzter Flächen oder Räume. Die Handlungsspielräume, diese Ideen umzusetzen, sind groß. Allerdings bestehen rechtliche Rahmenbedingungen bei der Nutzung von Freiräumen. Dies hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in einer Fibel zusammengefasst. Initiativen erhalten hier zahlreiche  Informationen rund um die selbstgemachte Stadt, z.B. über Genehmigungsverfahren, Vertragsgestaltung und Haftungsfragen. Zugleich hilft sie mit Tipps und Beispiele zum Stadtmachen. Enthalten sind auch gute Argumente, um Mitarbeiter/innen in Behörden, Grundstückseigentümer/innen und andere Entscheidungsträger von einer guten Idee zu überzeugen. Förderung möglich Zwischennutzungen sind Bestandteil der Städtebauförderung. So werden können Mittel  für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung ausgereicht werden u.a. für Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leer stehenden fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen  einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzungen etwa als temporäre Nutzung für Stadtgrün (vgl. Städtebauförderung 2016 - Bürgerinformation und Städtebauförderung 2016 - Anwenderhinweise zu den Förderprogrammen ). Wächterhaus-Initiativen Der im Jahr 2004 in Leipzig gegründete Verein Haushalten e.V. widmet sich der Sicherung und Werterhaltung leerstehender gefährdeter Altbauten in städtebaulich bedeutsamer Lage. In Zusammenarbeit mit Eigentümern und Stadtverwaltung hat der Verein Nutzungs- und Beratungsmodelle zur Wiederbelebung von Gebäuden und Ladenlokalen entwickelt und realisiert. In Leipzig wurden in den vergangenen Jahren bereits zahlreihe Wächterhäuser „entlassen“, indem gewöhnliche Mietverträge zwischen Eigentümer/innen und Nutzer/innen bzw. Bewohner/innen abgeschlossen wurden oder ein Erwerb des Hauses durch die Nutzer/innen erfolgte. Wächterhaus-Initiativen nach Leipziger Vorbild wurden sukzessive auch in Städten wie Erfurt, Dresden, Zittau, Chemnitz, Görlitz oder Halle ins Leben gerufen. Kommerzielles Leerstandsmanagement Seit mehreren Jahren sind auch auf dem deutschen Markt professionelle Anbieter für Zwischennutzungen etabliert. Sie verstehen sich als Unternehmen für Leerstandsmanagement und bieten privaten und öffentlichen Flächeneigentümern ein Paket von Verwaltungsdienstleistungen bis hin  zu Sicherheitskonzepten für leerstehende Immobilien. Sie binden Zwischennutzer z.B als Bewohner von Immobilien wie Wohnhäusern, Guts- oder Schlossanlagen, vormals als Büros oder als Schulen genutzten Gebäuden mit klar definierten Verträgen im Sinne einer Hauswächter-Funktion. Zu den in Deutschland etablierten Anbietern zählt z.B. die Firma Camelot Europe . Weiterführende Literatur Beeren, Willem-Jan, Berding, Ulrich. Kluge, Florian(2016): Raum auf Zeit, Temporäre Interventionen im öffentlichen Raum, Aachen, Erftstadt. Forum Baulandmanagement NRW (Hrsg.) (2008): Temporäre Nutzungen als Bestandteil des modernen Baulandmanagements , Dortmund. HA Hessen Agentur GmbH, Studio UC (2008): Suboptimale Nutzungen lieben lernen. Eine Schlüsselstrategie der integrierten Stadtentwicklung , Wiesbaden. Honeck, Thomas (2015): Zwischennutzung als soziale Innovation. Von alternativen Lebensentwürfen zu Verfahren der räumlichen Planung, in: Informationen zur Raumentwicklung 3/2015, S. 219-231. Oswalt, Philipp, Overmeyer, Klaus, Misselwitz, Philipp (2013): Urban Catalyst: Mit Zwischennutzung Stadt entwickeln, Berlin. Reichenbach-Behnisch, Rudolph, Michael, Käseberg, Thomas (2009 ): Leerstandsmanagement durch Zwischennutzung: Strategien zum Gebäudeerhalt durch Nutzerbeteiligung, Hamburg. Schmidt-Eichstädt, Gerd (2008): Die Genehmigungsfähigkeit von Zwischennutzungen nach Bauplanungsrecht und nach Bauordnungsrecht . Ergänzende Studie im Rahmen des ExWoSt-Forschungsvorhabens „Zwischennutzungen und Nischen im Städtebau als Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung“, Berlin. TUTUR Final Report (2014). EU URBACT II project TUTUR Temporary Use as a Tool for Urban Regeneration Ziehl, Michael, Haupt, Till, Rabe, Carsten (Hrsg.) (2016): City Linkage - Arts and Culture Fostering Urban Futures. Berlin. Ziehl, Michael, Oßwald, Sarah, Hasemann, Oliver, Schnier, Daniel (Hrsg.) (2013): Second Hand Spaces - Über das Recyceln von Orten im städtischen Wandel, Berlin. Mit gezielter Innenentwicklung schont man die Umwelt, steigert die Lebensqualität der Menschen und spart Kosten. Davon haben alle was - Kommunen und Bevölkerung. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar.

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