Rewiewphase: Wirkungen unterschiedlicher landwirtschaftlicher Nutzung auf Biodiversität - Vorhandene Konzepte und Ansätze aus anderen Ländern (z. B. Schweiz) - Management- und Bewirtschaftungssysteme, Kulturarten - Welche Organismengruppen, welche Indikatoren - Maßstabsebenen - Biodiversität und Landnutzungsintensität - Schaffung einer wissenschaftlichen Begleitgruppe. Rahmenbedingungen - EU: HNVF, EUNIS, CORINE - National: ÖPUL. Naturräumliche Gliederung Österreichs, unter besonderer Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Nutzung - Landwirtschaftliche Produktionsgebiete - Ökologisch: Arten und Lebensraumvielfalt in Österreich. Implementierungsphase - Festlegung der Organismengruppen und Parameter - Datenerhebungen - Algorithmen und Berechnungen - Programmierung als Modul für FARMLIFE. Test bzw. Evaluierungsphase auf Betrieben in unterschiedlichen Regionen Österreichs - Testregionen sind so zu wählen, dass sowohl die geographische Variabilität als auch die wichtigsten Kulturarten und Bewirtschaftungssysteme abgedeckt werden! - Für Grünland/Milchwirtschaft: Kooperation mit den ebenfalls aktuell beantragten Projekt 'Reine Lungau B'.
Die Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Molkerei durch Umbau eines bestehenden Hochregallagers zur Produktion, Tektur Glasaufgabe mit Glaslagerhalle beantragt. Dieser Antrag umfasst folgende Maßnahmen: ➢ Änderung des zeitlichen Ablaufs des Glashandlings, Errichtung Glaszwischenlager ➢ Wegfall Lärmschutzwand ➢ Änderung Kälteanlage von Kaltwasser auf Ammoniak (NH3) ➢ Errichtung eines Silo-Tanks für Abwasser (Waschwasser Produktion P3 ➢ Neuerrichtung Außenaufzug Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Behandlung oder Verarbeitung von Milch, Milcherzeugnissen oder Milchbestandteilen ist der Nummer 7.29.1 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „A“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend den §§ 9 Abs. 2 und 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen.
Die Sachsenmilch Leppersdorf GmbH, An den Breiten 1, 01454 Wachau OT Leppersdorf beantragte mit Datum vom 2. März 2026, zuletzt ergänzt durch Nachreichungen am 15. Mai 2026, die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84) geändert worden ist, für die Änderung der Hauptanlage zur Verarbeitung von Milch, Milcherzeugnissen und Milchbestandteilen sowie pflanzlichen Rohstoffen (Milchverarbeitungsbetrieb) in 01454 Leppersdorf, An den Breiten 1. Die Änderung umfasst außerdem die Errichtung und den Betrieb einer neuen Anlage zur Herstellung von Nahrungsmittelerzeugnissen aus ausschließlich pflanzlichen Rohstoffen. Das Vorhaben unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach den Nummern 7.34.1 und 7.34.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) geändert worden ist.
Bebauungsplan "Gewerbegebiet An der Molkerei" der Stadt Kastellaun
Bebauungsplan "Sondergebiet Südstraße / An der Molkerei (Aldi)" der Stadt Kastellaun
Mit der Änderung wird angestrebt, den Bereich der ehemaligen Molkerei einschl. der Nebengebäude und Freiflächen entsprechend der vorhandenen Nutzung planungsrechtlich zu sichern und außerdem entsprechend der Gebäudesituation gewerbliche Tätigkeiten zu ermöglichen, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebietes aufgesetzt und setzen rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlage auf einem Grundstück zulässig sind.
Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebietes aufgesetzt und setzen rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlage auf einem Grundstück zulässig sind.
a) Kalkulation der Auswirkung von Umweltschutzmassnahmen auf Molkereibetriebskosten. b) Modellkalkulationen zu jeweils bedeutsamen Umweltschutzmassnahmen. c) Die Kalkulation erfolgt fallweise nach Bedarf, z.Z. im Kontakt mit Arbeitsgruppen der Wirtschaft.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 218 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 1 |
| Land | 95 |
| Weitere | 242 |
| Wissenschaft | 62 |
| Zivilgesellschaft | 21 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 111 |
| Daten und Messstellen | 126 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 194 |
| Infrastruktur | 1 |
| Text | 274 |
| Umweltprüfung | 47 |
| unbekannt | 16 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 73 |
| Offen | 451 |
| Unbekannt | 24 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 517 |
| Englisch | 303 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 36 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 72 |
| Keine | 172 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 307 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 289 |
| Lebewesen und Lebensräume | 423 |
| Luft | 228 |
| Mensch und Umwelt | 548 |
| Wasser | 383 |
| Weitere | 534 |