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Forstliche Standortskarte von Niedersachsen 1 : 25 000 (WMS Dienst)

Die Böden der niedersächsischen Wälder werden im Rahmen der Standortskartierung nach der Norm des geländeökologischen Schätzrahmens (Hrsg. Niedersächsisches Forstplanungsamt Wolfenbüttel) kartiert und in forstlichen Standortskarten dargestellt. Die Besitzstruktur in den Niedersächsischen Wäldern ist sehr heterogen. Zu nennen sind Bundesforsten mit z.B. militärischen Liegenschaften, Staatswälder in Landesbesitz, Wälder der Klosterkammer, Stadtwälder, Wälder in Privatbesitz mit Betreuung durch die Landesforsten oder durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Standortskartierung erfolgt mit Unterstützung des Landes in der Zuständigkeit der jeweiligen Eigner. Auf Grundlage des Erlasses zum Bodenschutzgesetz (RdErl. d. MW v. 17. 12. 1999 – 35-28102 –) übernimmt das LBEG die forstlichen Standortsdaten in das NIBIS® und stellt diese mit Genehmigung der Eigner in generalisierter Form auf dem Kartenserver dar. Darüber hinaus können die Forstliche Standortskarten im Blattschnitt 1 : 25 000 in einem standardisierten Ausgabeformat als Karten abgegeben werden. Die Karten zeigen die Eignung unterschiedlicher Standorte als Produktionsgrundlage. Auf den Karten sind so genannte Standortstypen klassifiziert, die sich über Bodenfeuchte, Lufthaushalt, Nährstoff- und Basenversorgung sowie Substrat und Lagerung charakterisieren lassen. Die forstlichen Standortskarten haben aufgrund der hohen räumlichen Auflösung der Geländeaufnahmen eine große Bedeutung für die geologisch-bodenkundliche Landesaufnahme.

Forstliche Standortskarte von Niedersachsen 1 : 25 000

Die Böden der niedersächsischen Wälder werden im Rahmen der Standortskartierung nach der Norm des geländeökologischen Schätzrahmens (Hrsg. Niedersächsisches Forstplanungsamt Wolfenbüttel) kartiert und in forstlichen Standortskarten dargestellt. Die Besitzstruktur in den Niedersächsischen Wäldern ist sehr heterogen. Zu nennen sind Bundesforsten mit z.B. militärischen Liegenschaften, Staatswälder in Landesbesitz, Wälder der Klosterkammer, Stadtwälder, Wälder in Privatbesitz mit Betreuung durch die Landesforsten oder durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Standortskartierung erfolgt mit Unterstützung des Landes in der Zuständigkeit der jeweiligen Eigner. Auf Grundlage des Erlasses zum Bodenschutzgesetz (RdErl. d. MW v. 17. 12. 1999 – 35-28102 –) übernimmt das LBEG die forstlichen Standortsdaten in das NIBIS® und stellt diese mit Genehmigung der Eigner in generalisierter Form auf dem Kartenserver dar. Darüber hinaus können die Forstliche Standortskarten im Blattschnitt 1 : 25 000 in einem standardisierten Ausgabeformat als Karten abgegeben werden. Die Karten zeigen die Eignung unterschiedlicher Standorte als Produktionsgrundlage. Auf den Karten sind so genannte Standortstypen klassifiziert, die sich über Bodenfeuchte, Lufthaushalt, Nährstoff- und Basenversorgung sowie Substrat und Lagerung charakterisieren lassen. Die forstlichen Standortskarten haben aufgrund der hohen räumlichen Auflösung der Geländeaufnahmen eine große Bedeutung für die geologisch-bodenkundliche Landesaufnahme.

Ausschlusskulisse der Biotopkartierung (Phase 2 von 2016)

Die Ausschlusskulisse wurde durch Auswertung von landesweiten Fachdaten erstellt. Die Flächen sind im Zuge der landesweiten Biotopkartierung nicht zu begutachten oder zu kartieren. Zugrundeliegende Fachdaten: 1 / Daten der Wertgrünlandkartierung aus Phase1 der Biotopkartierung aus dem Jahr 2014 (Shape1) Gesamtdatei (Shape1) Version 1_4 der Wertgrünlandkartierung 2014. 2 / Seen (soweit vom Seenmonitoring erfasst) => Shape wurde von der Abt. 4, Dez. 43 erstellt 74 Seen, die bis 2019 im Rahmen des Seenmonitorings durch Dez. 43 erfasst werden (74 von insgesamt 94 werden im Seenmonitoring erfasst). Für die Ausschlusskulisse benennt Dez. 43 die Seen (s. Protokoll 04.04.14). Die Abgrenzung der Kartierfläche erfolgt anhand der Außengrenzen der an das Gewässer gebundenen Biotoptypen (z. B. Röhricht, Bruchwald). Innerhalb dieser Grenzen kartiert das Dez. 43. Außerhalb schließt die landesweite Biotopkartierung direkt an diese Geometrien an. 3 / Nationalpark einschl. 160m-Streifen und Inseln und Halligen wurden vollständig ausgeschnitten. Zudem erfolgte Anpassung an die Küstenlinie an der Ostseeseite und die Elemenierung der Hafenanlagen. Gesamtgebiet des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer incl. eines zum Festlandsockel anschließenden deichseitigen 160m-Streifens (Streifen wurde durch ¿Pufferung¿ erzeugt). Vollständig ausgeschnitten wurden zusätzlich die gesamten Nordfriesischen Inseln und Halligen. In Teilen wurden von Hand noch die Grenzen an Deichlinien angepasst sowie Ostseeflächen und Hafenanlagenherausgenommen. Flächen der Schlei, Eidermündung, Dassower See, Travemündung und die Elbe ohne Elbinseln (alles aus dem Basis_dlm) sind hinzugefügt worden. Die Flächen an der Nordsee sind noch randlich angepassungen vorgenommen worden, damit bei der Verschneidung mit der Prüfkulisse keine kleinen Splitterflächen entstehen. Die Lücke im Wattenmeer vor Helgoland, wurde per Hand geschlossen. 4 / Sämtliche in Schleswig-Holstein gelegenen Militärischen Liegenschaften der Bundeswehr Sämtliche außerhalb und innerhalb der FFH-Gebietskulisse gelegenen Militärischen Liegenschaften. Gem. Einschätzung durch Herrn Kaiser (MELUR, 27.06.2014) wird die Betretung der Liegenschaften mit der Bundeswehr zeitnah nicht zu regeln sein. 5 / HNV-Kartierung - 120 Kacheln a` 1 Quadratkilometer (= 120 Quadratkilometer) Die HNV-Flächen wurden in der Vergangenheit und werden zukünftig in einem eigenständigen Projekt vollständig bearbeitet. 6 / Geometrien des Shape2 aus Phase1 der BK, ohne Hinweis auf Wertbiotope Sämtliche Flächen, welche von den Attributen ¿Biottyp¿, ¿gBT¿ und ¿gBT_Kuer¿, keinen Hinweis auf Wertbiotope geben. Datensatz wurde durch Prüfkulisse abgeschnitten, damit keine Überlagerungen enthalten sind.

Biotopkartierung (Flachland)

Die Biotopkartierung (Flachland) beinhaltet die im Rahmen der Biotopkartierung Bayern erfassten Biotope außerhalb der Alpen, kreisfreien Städte und der Militärgebiete.

Waldumwandlung 1,04 ha Obf. Wünsdorf im Landkreis Teltow - Fläming, Gemarkung Zehrensdorf, Flur 15, Flurstücke 913 und 914 (alte Bezeichnung 132), 459, 460, 579 und 580

Der Antragsteller plant im Landkreis Teltow - Fläming, Gemarkung Zehrensdorf, Flur 15, Flurstücke 913 und 914 (alte Bezeichnung 132), 459, 460, 579 und 580 die dauerhafte Waldumwandlung gemäß § 8 des Waldgesetzes des Landes Branden-burg (LWaldG) auf einer Fläche von 1,04 ha (Wohnbaufläche auf einem ehemali-gen Militärstandort mit ggf. Kampfmittelbelastung). Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.2.3 Spalte 2 bis 4 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Waldumwandlungen von 1 ha bis weniger als 5 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Ein-zelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 01. Dezember 2021, Az.: LFB 16.04-7026-31/1573+68/21, Az.: LFB 16.04-7026-31/1573+69/21 und Az.: LFB 16.04-7026-31/1573+70/21 als Flächenverbund durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: In dem festgelegten Einwirkungsbereich im Radius von 300 m um den Vorhaben-mittelpunkt existiert fast auschließlich nur diese geprüfte Waldfläche der Forstab-teilung 4430 a 2, WAG 161 in Insellage auf einem stark durch Altlasten gestörten ehemaligen Militärstandort. Diese Waldfläche ist natürlich entstanden durch Nutzungsaufgabe, hier durch Abzug der russischen Streitkräfte aus Wünsdorf / Waldstadt im Jahr 1994. Bauruinen und sonstige Störfaktoren prägen dieses Plangebiet. Im Umkreis befin-den sich überwiegend sanierte und vollständig genutzte Wohneinheiten und Ge-werbe sowie die Bundesstraße 96. Der überplante Sukzessionswald weist keine nicht kompensierbaren Waldfunktionen aus und ist durch die vorhandenen erhebli-chen militärischen Stör- und Gefahrenfaktoren kaum öffentlich nutzbar gewesen. Belange des Naturschutzes z. B. in Form von ausgewiesenen Natura 2000 Gebie- ten, NSG, Nationalparke, LSG, Biosphärenreservate, Nationalparke, Naturdenk-mäler, geschützte Landschaftsbestandteile oder gesetzlich geschützten Biotopen sind nicht betroffen. Boden-und Baudenkmäler sind nachweislich im Vorhabens-gebiet nicht ausgewiesen. Durch den im Genehmigungsverfahren forstrechtlich geforderten notwendigen Kompensationsumfang entsteht an geeigneter unbelasteter Stelle ein qualitativ hochwertigerer und ökologisch wertvoller Waldbestand. Somit gibt es keinen quan-titativen Flächenverlust. Aus Gründen der Gefahrenabwehr, der möglichen Altlastensanierung sowie der ausgewiesenen Bauleitplanung ist diesem Vorhaben forstrechtlich zu zustimmen. Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.

L 369, Ausbau zwischen Mackenbach und KL-Einsiedlerhof durch Anlegung eines Rad- und Gehwegs

Das Vorhaben beinhaltet den Ausbau der Landesstraße Nr. 369 (L 369) zwischen der L 356 südöstlich von Macken- bach und der Anschlussstelle (AS) Kaiserslautern-Einsiedlerhof (A 6) nordwestlich von Kaiserslautern durch Anlegung eines Rad- und Gehwegs. Am Ende der Baustrecke wird auch der Einmündungsbereich der dort gelegenen Zufahrt zu dem sogenannten LVIS-Gate und weiterer (militärischer) Liegenschaften in die L 369 verkehrsgerecht ausgebaut. Durch den Rad- und Gehweg wird eine Verbindung zwischen dem Barbarossa-Radweg, der von Miesenbach nach Rodenbach verläuft, und dem Stadtteil Kaiserslautern-Einsiedlerhof geschaffen. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 4 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG). Die vollständigen Planunterlagen sind ab dem 02. Januar 2024 auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Großprojekte/Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ einsehbar.

Kartierung geschützter Biotope: nicht kartiertere Bereiche

Bereiche, die bei der Kartierung nicht berücksichtigt werden konnten (z.B. militärisches Sperrgebiet). Die nicht kartierten Bereiche werden durch diesen Datenbestand nicht vollständig dargestellt, da sie bei der Kartierung nicht immer ausgewiesen wurden. Es können sich also auch außerhalb der hier dargestellten Gebiete Bereiche befinden, die ebenfalls nicht kartiert wurden.

Altlasten

Auf Grund der langen industriellen und bergbaulichen Geschichte vieler Teile Nordrhein-Westfalens ist hier die Anzahl der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten besonders hoch. Der Wandel der Wirtschaftsstruktur macht die Aufbereitung von zahlreichen altlastverdächtigen Zechen-, Industrie- und Verkehrsbrachen für eine neue Nutzung erforderlich. Spezifische Altlastenprobleme stellen sich auch bei militärischen Liegenschaften, die in erheblichem Umfang für eine anderweitige Nutzung freigegeben wurden und werden. Lösungsansätze und Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen hat Altlastenfragen schon früh aufgegriffen und seither eine Vielzahl von Maßnahmen und Initiativen zu einem umfassenden Konzept verknüpft. Das Hauptgewicht des Landeskonzepts liegt bei der Unterstützung der Kreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden. Die kommunalen Verwaltungen stehen in zweierlei Hinsicht vor großen Anforderungen: Sie haben auf der einen Seite den überwiegenden Teil des Vollzugs bei der Abwehr von Gefahren wahrzunehmen, die von Altlasten ausgehen. Auf der anderen Seite stellen die Bauleitplanung und die Zulassung baulicher Vorhaben kommunale Aufgaben dar, die, besonders bei der Flächenreaktivierung, untrennbar mit Altlastenfragen verbunden sind. Das Land bietet den Kommunen deshalb gezielte, auf die jeweilige Problemstellung zugeschnittene Hilfen, vor allem geeignete rechtliche Instrumente, finanzielle Entlastung und eingehende fachliche Unterstützung.

Epidalea calamita (Laurenti, 1768) Bufo calamita Laurenti, 1768 Kreuzkröte Amphibien Stark gefährdet

Die Kreuzkröte wird im Gegensatz zur letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) in der vorliegenden Fassung der Gattung Epidalea zugeordnet. Zuvor wurde der Name Bufo calamita Laurenti, 1768 genutzt. Entsprechend Sinsch (2009) und Sillero et al. (2014) umfasst der Anteil Deutschlands am Gesamtareal 10 bis 30 %, wobei der Populationsanteil mutmaßlich (noch) höher ausfällt. Aufgrund seiner Lage im Zentrum des Verbreitungsgebietes ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Kreuzkröte verantwortlich. Die Kreuzkröte zählt zu den am weitesten verbreiteten Froschlurcharten Europas. Ihr Areal erstreckt sich über Teile der mediterranen, atlantischen und kontinentalen biogeographischen Regionen (Sinsch 2009, Sillero et al. 2014). Die weite Verbreitung spiegelt sich auch in Deutschland wider, wo die Kreuzkröte in allen Bundesländern, wenngleich oftmals nur lückig, vertreten ist. Mit einer TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) von 16,03 % erreicht sie die Kriterienklasse „mäßig häufig“. Sie kommt von den dünengeprägten Küstenregionen über die Norddeutsche Tiefebene bis zu den Mittelgebirgen vor, wobei deren höhere Lagen, die Alpen, ihr Vorland sowie generell stark waldgeprägte Regionen gemieden werden (Günther & Meyer 1996). Innerhalb Deutschlands verläuft die südliche Grenze des Gesamtareals der Art durch Bayern und Baden-Württemberg. Die von der Kreuzkröte besiedelten Primärhabitate (v. a. Auenhabitate) sind nur noch rudimentär erhalten und beschränken sich heute auf wenige Küsten- und Sandergebiete Norddeutschlands. Wie keine andere Amphibienart ist sie vorrangig eine Besiedlerin von oftmals stark anthropogen überformten Lebensräumen, welche von militärischen Übungsplätzen über klein- und großflächige Abgrabungen und Bergbaulandschaften bis zu Brachflächen im suburbanen Raum reichen. Diese überwiegende Bindung an Sekundärlebensräume, welche ihrerseits derzeit einem starken Nutzungswandel unterliegen, bedingt eine sehr hohe Vulnerabilität des nationalen Bestandes. Im langfristigen Bestandstrend wird von einem sehr starken Rückgang ausgegangen. Verantwortlich dafür sind der fast vollständige Verlust der in ihrer Bedeutung bisher unterschätzten früheren Kleinabgrabungen, die Transformation der Bergbaufolgelandschaften und die Konversion militärischer Liegenschaften. Auch das Baugeschehen der Nachkriegszeit, von dem die Kreuzkröte stark profitierte, schafft heute keine für sie nutzbaren Habitate mehr. Beim kurzfristigen Bestandstrend wird eine starke Abnahme angenommen (siehe Gefährdungsursachen). Mit der daraus folgenden Einstufung in die RoteListe-Kategorie „Stark gefährdet“ zählt die Kreuzkröte derzeit zu den am stärksten gefährdeten Lurcharten Deutschlands. Damit sich die Gefährdungssituation der Art nicht verschärft, müssen Naturschutzmaßnahmen dringend fortgesetzt oder neu ergriffen werden. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Die zunehmende Fragmentierung der Vorkommen sowie eine sich verschärfende Reduzierung des Reproduktionserfolges infolge steigender Austrocknungstendenz der Kleingewässer stellen Risiken für die Art dar, die jedoch noch nicht als Risikofaktoren im Sinne der bundesweiten Rote-Liste-Methodik gewertet werden. Die Verschärfung der Rote-Liste-Kategorie von „Vorwarnliste“ auf „Stark gefährdet“ basiert sowohl auf der deutlich verschlechterten aktuellen Bestandssituation als auch auf einer veränderten Einschätzung des langfristigen Bestandstrends von mäßigem zu sehr starkem Rückgang. Diese Änderung ist sowohl auf aktuelle Prozesse (Bergbau, Konversion) als auch auf die Neubewertung historischer Verluste (Primärhabitate, Kleinabgrabungen) zurückzuführen. Die Kreuzkröte ist insbesondere durch folgende Faktoren gefährdet: Großflächige Nutzungsaufgabe von militärischen Übungsplätzen im Rahmen des nationalen Konversionsprozesses, oftmals kombiniert mit fehlender oder inadäquater Anschlussperspektive bei der Offenhaltung von Gewässer- und Landhabitaten; bereits vollzogenes Ende der Steinkohle- und bevorstehender Ausstieg aus der Braunkohleförderung mit sehr großflächigen und in der Regel ersatzlosen Habitatverlusten infolge Rekultivierung der Kippenflächen sowie Flutung der Tagebauhohlformen und Restlöcher; Wandel der Abbautechnologien in der Steine-Erden-Industrie, insbesondere im Kies- und Sandabbau durch Übergang von Trocken- zu Nassabgrabungen mit Verlust von Kleinstgewässern auf Grubensohlen und -bermen; zunehmendes Austrocknungsrisiko der Laichgewässer infolge des sich verstärkenden, klimawandelbedingten Trends zu Frühjahrstrockenheit, auch in den natürlichen und halbnatürlichen Habitaten; Entwertung und Komplettverlust von Kleingewässern, z. B. durch Sukzession. Die Kreuzkröte ist in Schutzgebieten – insbesondere in der Natura-2000-Kulisse – in den meisten Bundesländern deutlich unterrepräsentiert, wobei für diese Art ausschließlich hoheitliche Maßnahmen auch kein ausreichendes Schutzinstrument darstellen. Das entscheidende Kriterium ist vielmehr die Sicherung bzw. Wiederherstellung eines hohen Grades von Landschaftsdynamik. Perspektivisch sind die Vorkommen in sich selbst tragenden Primärhabitaten zu stärken und deren Anteil deutlich zu erhöhen. Dazu müssen vor allem Auenlebensräume großflächig revitalisiert werden. Unabhängig davon werden jedoch Sekundärhabitate kurz- bis mittelfristig weiterhin das Lebensraum-Rückgrat für die Art bilden. Vor allem in Abbaugebieten des Kohlebergbaus und der Steine-und-Erden-Industrie sowie auf militärischen Liegenschaften ist daher eine enge Kooperation mit den Nutzern und Nutzerinnen sowie Eigentümern und Eigentümerinnen erforderlich, die im Falle der Bergbautreibenden sowohl die Gewinnungs- als auch die Nachnutzungsphase berücksichtigen muss. Angesichts des rapiden Bestandsrückgangs in den größten Teilen des Bundesgebietes sollten auf der Ebene der Länder eine kurzfristige Erarbeitung und ambitionierte Umsetzung von Schutzkonzepten erfolgen, um die Kreuzkröte in der Fläche zu halten, die Konnektivität der Populationen zu sichern und einem Zurückweichen der Arealgrenze entgegenzuwirken.

59_Schmetterlinge

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Schmetterlinge (Lepidoptera) des Landes Sachsen- Anhalt Bearbeitet von Peter SCHMIDT, Christoph SCHÖNBORN, Joa- chim HÄNDEL, Timm KARISCH, Jörg KELLNER und Dirk STADIE (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Schmetterlinge sind ganz überwiegend phytopha- ge Insekten, die sich als Larven (Raupen) an ver- schiedenen Pflanzenteilen entwickeln. Als Imagi- nes benötigen viele Arten ein reiches Angebot an blühenden Gefäßpflanzen; andere wiederum sau- gen z.B. an ausfließenden Baumsäften, überrei- fen Früchten oder Ausscheidungen von Blattläu- sen. Viele Schmetterlinge stellen sehr spezifische Anforderungen an ihren Lebensraum und sind vom Vorhandensein bestimmter Nahrungspflan- zen oder standortklimatischer Faktoren abhängig. Die erste Rote Liste für die Schmetterlinge Sach- sen-Anhalts wurde von GROSSER (1993) zusam- mengestellt. In dieser aktualisierten 2. Fassung, die den momentanen Kenntnisstand widerspiegelt, wurde die traditionelle Einteilung der sog. „Groß- schmetterlinge“ (Macrolepidoptera) beibehalten (für die Kleinschmetterlinge können derzeit keine gültigen Aussagen zur Gefährdung getroffen wer- den): - Rhopalocera et Hesperiidae - Tagfalter und Dickkopffalter - Bombyces et Sphinges - Spinner und Schwär- mer, mit den Familien Zygaenidae (Blutströpf- chen), Ctenuchidae (Weißfleckwidderchen), Nolidae (Kleinbären), Arctiidae (Bären), Lym- antriidae (Trägspinner), Thaumetopoeidae (Prozessionsspinner), Lasiocampidae (Glu- cken), Lemoniidae (Herbstspinner), Drepanidae (Sichelflügler), Endromididae (Scheckflügel), Saturniidae (Augenspinner), Sphingidae (Schwärmer), Notodontidae (Zahnspinner), Cymatophoridae (Eulenspinner), Limacodidae (Schildmotten), Thyrididae (Fensterfleckchen), Psychidae (Sackträger), Sesiidae (Glasflügler), Cossidae (Holzbohrer) und Hepialidae (Wurzel- bohrer) - Noctuidae - Eulenfalter - Geometridae - Spanner Diese Einteilung richtet sich nach der Anordnung in dem weit verbreiteten und viel genutzten Be- stimmungswerk der „Großschmetterlinge“ von KOCH (1984). Nach dem „Verzeichnis der Schmet- terlinge Deutschlands“ (GAEDIKE & HEINICKE 1999) sind aus dem gesamten Bundesgebiet 1.415 Ar- ten von Macrolepidopteren bekannt, davon 1.096 aus Sachsen-Anhalt (modifiziert nach aktuellen Erkenntnissen). Durch die intensiven faunistischen Untersuchungen der vergangenen Jahre sind bei vielen Arten Neueinschätzungen der Gefährdung notwendig geworden. Allerdings sind auch heute !&& aus einigen Regionen in Sachsen-Anhalt, besonders im Nordwesten des Landes, bisher nur wenige Informationen zu Schmetterlingsvorkom- men bekannt. Dennoch ist es möglich, verbindli- che Aussagen zur Einstufung der gefährdeten Arten zu machen. Auch die vorliegende Rote Lis- te spiegelt nur den aktuellen Arbeitsstand wider. Künftige faunistische Beobachtungen, ein erwei- tertes Wissen zur Biologie und Ökologie der Ar- ten sowie zur Gefährdung werden weitere Fort- schreibungen notwendig machen. Datengrundlagen Für Sachsen-Anhalt liegt eine kommentierte Checkliste inkl. Angaben zur Bestandsentwicklung vor (KARISCH 1999), eine weiterführende Landes- fauna fehlt aber bisher. So war es notwendig, die Literatur intensiver auszuwerten. Folgende Schrif- ten dokumentieren die frühere Bestandssituation: BERGMANN (1951-1955), BORNEMANN (1912), PATZ- AK (1969), SPEYER & SPEYER (1858, 1862), STANGE (1869). In neuerer Zeit erschienen zusammenfas- sende regionalfaunistische Arbeiten von GROSSER (1983-1997), KELLNER (1995), MAX (1977-1997), SCHADEWALD (1994) und SCHMIDT (2001). Zusätz- lich lagen die Arten- und Biotopschutzprogram- me für den Harz (1997), die Stadt Halle (1998) und den Landschaftsraum Elbe (2001) des Lan- desamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt vor. Daneben waren zahlreiche Einzelarbeiten auszu- werten, die in diversen entomologischen Zeitschrif- ten, Mitteilungsblättern und naturschutzfachlichen Schriftenreihen erschienen sind. Dazu wurden zahlreiche faunistische Arbeiten aus der jünge- ren Vergangenheit gesichtet (z.B. GROSSER & HÄN- DEL 1999, HEINZE 1997, LEMM & STADIE 2000-2002, SCHÖNBORN & KELLNER 2000 u.a.). Im Rahmen des Projektes „Beiträge zur Insektenfauna der DDR“ erfolgte die Zusammenfassung und Veröffentli- chung der Fundmeldungen vieler Entomologen. Folgende Arbeiten wurden aus dieser Reihe aus- gewertet: REINHARDT (1983, 1985, 1989 - Rhopa- locera et Hesperiidae), REINHARDT & KAMES (1982 - Rhopalocera et Hesperiidae), HEINICKE & NAU- MANN (1980-82 - Noctuidae), SCHINTLMEISTER (1987 - Notodontidae), SCHMIDT (1991 - Arctiidae, Noli- dae, Ctenuchidae, Drepanidae, Cossidae et He- pialidae), KEIL (1993 - Zygaenidae) und REINHARDT & EITSCHBERGER (1995 - Sphingidae). Zusätzliche Angaben konnten zahlreichen Pflege- und Schutz- würdigkeits-Gutachten entnommen werden. Durch die Freigabe ehemals militärischer Sperrgebiete konnte ebenfalls eine Fülle von neuen faunisti- schen Daten erfasst werden. Sie haben die Kennt- nis über die Verbreitung auch seltenerer Arten erheblich erweitert. Für die Rote Liste Sachsen-Anhalt wird die derzeit überwiegend genutzte Checkliste von KARSHOLT & RAZOWSKI (1996) verwendet. Gebräuchliche Syn- onyme sind KARISCH (1999) zu entnehmen. Bemerkungen zu ausgewählten Arten der Roten Liste In der aktualisierten Fassung der Roten Liste Sachsen-Anhalts sind 520 Arten in Gefährdungs- kategorien eingeordnet, d.h. ca. 47% der im Land Sachsen-Anhalt bekannten Arten. Der überwie- gende Teil davon ist an Biotope gebunden, die selbst gefährdet sind bzw. in der Vergangenheit den verschiedensten Gefährdungsursachen aus- gesetzt waren. Das betrifft naturnahe Lebensräu- me wie z.B. Moore (Boloria aquilonaris, Celaena haworthii, Carsia sororiata) und Auen (Cerura er- minea, Catocala elocata, Macaria artesiaria, Pe- rizoma lugdunaria u.a.), aber auch viele sogenann- te Halbkulturformationen wie z.B. Trocken- und Halbtrockenrasen (viele Arten, u.a. Chazara bris- eis, Hyphoraia aulica, Cucullia argentea, Phiba- lapteryx virgata), Zwergstrauchheiden (z.B. Dical- lomera fascelina, Lycophotia molothina, Xestia agathina, Dyscia fagaria) und Streuobstwiesen (Atethmia ambusta, Eupithecia insigniata). Obwohl viele der ausgestorbenen oder verschollenen Schmetterlinge auch früher nur an ganz wenigen Stellen in Sachsen-Anhalt gefunden wurden, gibt es auch erloschene Arten, die einst weiter ver- breitet waren (z.B. Acosmetia caliginosa, Cleoro- des lichenaria, Coenonympha tullia, Tephrina murinaria). Als Beispiele für besonders drastische Bestandsrückgänge können ferner Argynnis nio- be, Lithosia quadra, Odonestis pruni oder Rhino- prora debiliata genannt werden. Einige Arten zei- gen aber auch positive Trends bzw. sind in Sach- sen-Anhalt im gesamtdeutschen Vergleich relativ gut vertreten, wie z.B. Isturgia roraria, Scotopte- ryx coarctaria oder die nicht gefährdete Amata phegea. Für die Erhaltung dieser Arten trägt Sach- sen-Anhalt demzufolge eine besondere Verant- wortung. Die folgenden bisher in der Roten Liste geführten Arten werden in der Neufassung nicht mehr be- rücksichtigt, weil sie kein dauerhafter Bestandteil der Fauna Sachsen-Anhalts sind bzw. waren. Es handelte sich bestenfalls um nicht interpretierbare Einzelfunde, wahrscheinlicher um Fehlbestimmun- gen: Hipparchia fagi, Melitaea phoebe,Dahlica ni- ckerlii, Eriopygodes imbecilla, Euchalcia modesto- ides, Euxoa lidia, Chlorissa cloraria, Idaea rusti- cata, Nebula tophaceata, Perizoma minorata, Sy- nopsia sociaria und Tephronia sepiaria. Gefährdungsursachen Schmetterlinge sind nicht durch direkte Nachstel- lung nach den Individuen bedroht, sondern viel- mehr durch Verlust ihrer Habitate entweder infol- ge Nutzungsänderung (sowohl Intensivierung als auch Aufgabe extensiver Nutzungen), schleichen- der Devastierung oder unmittelbarer Zerstörung. Als Gefährdungsursachen sind nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Faktoren anzusehen: A Nutzungsänderungen und -praktiken 1 Sukzession von Trockenstandorten zu Gebü- schen und Vorwaldstadien; Aufgabe der Be- weidung von Magerrasen 2 Intensivierung der Beweidung von Niedermoor- standorten und feuchten Bergwiesen, mit phy- tozönologischen Veränderungen durch Tritt- schäden (Standweide) und Eutrophierung 3 Entwässerung, Melioration, Grünlandumbruch, Umstrukturierung ehemaliger Mähwiesen zu Intensivweiden oder Saatgrasland 4 Veränderungen in der ackerbaulichen Nutzung; Verlust bestimmter Kulturpflanzen; Schlagver- größerung verbunden mit der Ausräumung na- turnaher Strukturen, wie z.B. Feldrainen und Hecken, in der Agrarlandschaft 5 Forstnutzung im Hochwaldbetrieb mit soforti- ger Auspflanzung aller Bestandeslücken und Freiflächen, z.T. mit standortfremden Gehöl- zen; Aufgabe des Niederwaldbetriebes und verwandter Bewirtschaftungsformen 6 Aufforstungen und standortfremde Nutzungen auf ehemaligen Truppenübungsplätzen und in Bergbaufolgelandschaften, deren Wert als Re- fugien für Arten offener, oligotropher Lebens- räume nicht erkannt wird 7 Unterdrückung von Wald- und Gebüschsäu- men; Entfernung unerwünschter Gehölze wie Birke, Weide usw. B Habitatverschlechterung ohne Nutzungsände- rung 8 Allgemeine Landschaftseutrophierung, einer- seits durch Auswaschung von Stickstoff- und Phosphordünger in benachbarte Habitate, zu- nehmend jedoch auf überregionaler Ebene durch atmosphärische Einträge; dies führt zu flächendeckender Veränderung der Vegetati- onsverhältnisse; sowie in Heiden, Trockenra- sen u.a. Offenbiotopen zu beschleunigter Suk- zession 9 Starke Beeinträchtigung von Feuchtstandorten durch sinkende Grundwasserspiegel infolge Trinkwasserentnahme, großräumiger Entwäs- serungen und Bergbau 10 Stoffliche Belastung der Umwelt; Luftver- schmutzung; Pestizideinsatz, Abdrift von Pes- tiziden aus Kulturen in naturnahe Flächen 11 Zunehmende Ausleuchtung der Landschaft durch starke, kurzwellige Lichtquellen auch im Außenbereich, damit Störung der natürlichen Verhaltensmuster der Falter und überproporti- onale Prädation 12 Ausbreitung konkurrenzstarker Neophyten unter Verdrängung der standortheimischen Ve- !&' Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 75 6,8 Gefährdungskategorie R 1 2 3 20 116 92 156 1,8 10,6 Kategorien G D V 17 6 38 1,6 0,5 3,5 8,4 14,2 Sonstige Gesamt 61 Gesamt 1.096 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Schmetterlinge Sachsen-Anhalts. 41,8 Gesamt 1.096 Tab. 2: Übersicht zur Einstu- fung in die sonstigen Kategori- en der Roten Liste. 5,6 getation, z.B. Goldruten (Solidago sp.) in Tro- ckenbiotopen sowie Riesen-Bärenklau (Hera- cleum mantegazzianum), Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) und Staudenknöterich- Arten (Reynoutria sp.) an Gewässerrändern u.a. Feuchtstandorten C Habitatzerstörung 13 Inanspruchnahme naturnaher Flächen für den Bau von Siedlungen, Gewerbegebieten und Verkehrswegen, die Anlage von Deponien, Wo- chenend- und Kleingartensiedlungen, Sport- und Tourismusanlagen sowie für den Bergbau 14 Fragmentierung der Landschaft; d.h. Habitat- zerschneidung und –verkleinerung durch inten- sive Nutzungen, insbesondere Verkehrswege- bau und nachfolgende Zunahme des Straßen- verkehrs; führt zur Isolation von Populationen 15 Eingriffe in Auenlandschaften durch Ausbau und Unterhaltung von Gewässern sowie Maß- nahmen des Hochwasserschutzes 16 Umstrukturierung der Siedlungsränder unter Zerstörung ehemals kleinräumig und extensiv genutzter Grünland-, Streuobst- und Garten- bauflächen; Vernichtung ruderaler Vegetations- bestände aufgrund naturfremder Vorstellungen von „Ordnung“ 17 Zerstörung nährstoffarmer, extensiv genutzter Waldwiesen durch jagdliche Nutzung, z.B. Anlage von Wildäckern und Fütterungen, An- pflanzung von „Verbissgehölzen“, oder Auffors- tung Es ist nicht immer möglich, ursächliche Zusam- menhänge exakt zu belegen. Für nicht wenige registrierte Arealregressionen und Abundanzrück- gänge sind unmittelbare anthropogene Auslöser nicht erkennbar. Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss dürften schon heute die viel diskutierten klimatischen Veränderungen haben, deren Ursa- chen wir nicht sicher benennen können. Dennoch ist wohl unbestritten, dass die o.g. Faktoren für einen großen Teil des Artenrückgangs verantwort- lich sind. Während früher vor allem radikale In- tensivierungen der Flächennutzung zum lokalen Aussterben von Arten führten, spielen heute all- mähliche Veränderungen der Habitate durch Eu- trophierung, völlige Nutzungsaufgabe oder Aus- breitung von Neophyten eine zunehmend größe- re Rolle. Eine große Anzahl der gefährdeten Ar- ten besiedelt offene Trockenbiotope (Sand- und !' Rote Liste 459 Kalktrockenrasen, Halbtrockenrasen, Zwerg- strauchheiden, trockene Ruderalfluren, ältere Ackerbrachen) und strukturreiche innere und äu- ßere Waldränder. Der ebenfalls auf viele der ge- nannten Faktoren zurückzuführende Rückgang von Blüten, der Nahrungsquelle der Imagines, dürfte einer der Schlüsselfaktoren für das Selte- nerwerden vieler Falterarten sein. Die Gefähr- dungsursachen geben Hinweise auf mögliche bzw. notwendige Schutzmaßnahmen. Schmetterlinge können nur durch Biotopschutz und Biotoppflege in ihrem Bestand erhalten werden. In Spalte 4 der Roten Liste sind nacheinander Schutzstatus, Verbreitungsschwerpunkte (V) und Arealrand- oder Vorpostenvorkommen (A), mög- liche Gefährdungsursachen gemäß o.a. Auflistung sowie bei den Arten der Kategorie 0 Jahr und - im Anschluss an die Liste - Ort des letzten Fundes einschließlich der Quellenangabe verzeichnet. Die Gefährdungsursachen der ausgestorbenen oder verschollenen Arten sind in eckiger Klammer an- gegeben, da die tatsächlich für das Erlöschen der Populationen verantwortlichen Faktoren in aller Regel nicht mit Sicherheit benannt werden kön- nen. Ein Fragezeichen in Spalte 4 bedeutet, dass die Ursache der Gefährdung der betreffenden Art nicht bekannt ist. Danksagung Allen Fachkollegen, die durch Mitteilung von Fund- daten, Hinweise zum ersten Entwurf oder auf an- dere Weise zur Erstellung der Roten Liste beige- tragen haben, sei an dieser Stelle herzlich ge- dankt. Die Einschätzung der Gefährdung einer Schmetterlingsart ist in hohem Maße abhängig vom Kenntnisstand ihrer Verbreitung im Land. Deshalb ist die Zusammenführung aller bekannt gewordenen Funddaten auch weiterhin besonders wichtig. So ist eine Rote Liste zugleich eine Auf- forderung an die Entomologen, die Ergebnisse ihrer Freilandforschungen durch Mitteilung an die Autoren hier einfließen zu lassen.

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