API src

Found 40 results.

Katrin Eder: „Klimaschutz ist Lärmschutz und gut für unsere Gesundheit“

Befragung der Bevölkerung für Lärmatlas abgeschlossen – 75 Prozent der rheinland-pfälzischen Bevölkerung fühlen sich durch Lärm belästigt – Straßenverkehr ist Hauptlärmquelle „Die Befragung für den Lärmatlas zeigt, durch welche Lärmquellen sich die Menschen im Land am stärksten gestört fühlen. Für diese Erfassung sind 2.155 Rückmeldungen eingegangen. Aus den Daten wird klar: Verkehrslärm stört die Menschen im Land am meisten. Daraus wird auch deutlich: Klimaschutz ist Lärmschutz. Denn mehr ÖPNV und mehr Elektro-Antriebe statt Verbrenner senken die Lärmbelästigung und sorgen gleichzeitig für weniger CO2“, sagte Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder zu den Ergebnissen der Befragung der rheinland-pfälzischen Bevölkerung zu Belästigung und Schlafstörung durch Lärm, „Lärm kann einen erholsamen Schlaf stören und damit krank machen. Durch unsere Umfrage wissen wir jetzt, woher die stärkste Lärmbelästigung kommt und legen den Grundstein für gezielte Maßnahmen.“ Die Bevölkerungsbefragung ist eines von neun Modulen des rheinland-pfälzischen Lärmatlas‘. Dieser zeigt auf, wo es in Rheinland-Pfalz besonders laut ist. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und an die zuständigen Stellen übermittelt, um ihnen eine Hilfestellung bei der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen und für die Bauleitplanung zu geben. Die Kommunen Mainz, Ludwigshafen und Koblenz erarbeiten ihre Lärmminderungsplanung selbst, für alle anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz übernimmt das Landesamt für Umwelt diese Aufgabe. So stehen nun Informationen bis auf Kreisebene zur Verfügung, welche Lärmarten für die Einwohnenden vor Ort besonders belastend sind. Dies gilt beispielsweise für den Motorradlärm, der sich in der Befragung in bestimmten Gebieten wie der Stadt Frankenthal oder dem Landkreis Cochem-Zell als besonders störend erwiesen hat, in anderen Bereichen wie dem Rhein-Hunsrück-Kreis oder Zweibrücken dagegen eine geringere Rolle spielt. Die Berücksichtigung der Ergebnisse ermöglicht es zu beurteilen, welche Lärmarten bei der Lärmminderungsplanung bevorzugt berücksichtigt werden sollten. Denkbare Minderungsmaßnahmen sind zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen, Flüsterasphalte und bauliche Umgestaltungen. So funktionierte die Befragung 10.000 Personen wurden per Zufall aus den Daten der Meldeämter aller 36 rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte ausgewählt und im Mai von vom Hagener Zentrum für angewandte Psychologie, Umwelt- und Sozialforschung (ZEUS GmbH) angeschrieben. Das Klimaschutzministerium hatte die Forschungsgruppe aus Umweltpsychologinnen und -psychologen mit der Befragung beauftragt. 2.155 Befragte haben auswertbare Fragebögen zurückgesendet. Der Fragebogen enthielt unter anderem Fragen zur Wohnsituation, zum Alter sowie zur empfundenen Lärmbelästigung und lärmbedingten Schlafgestörtheit durch verschiedene Lärmquellen. Auf die Befragung folgen acht weitere Module zur Erstellung des Lärmatlas‘. Fluglärm, Motorrad- und Sportwagenlärm werden gesondert erfasst. Zum Schluss wird der Lärm zur Ermittlung seiner Wirkung bewertet, die erhobenen Daten ausgewertet und der Lärmatlas veröffentlicht. Die Lärmbelastung im Mittelrheintal wird gesondert ausgewertet. „Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass wir uns mit dem Lärmatlas auf dem richtigen Weg befinden. Mit dem Lärmatlas bündeln wir alle Informationen zum Thema Lärmbelästigung an einem Ort und machen sie so allen Bürgerinnen und Bürgern einfacher zugänglich. Der Lärmatlas wird eine detaillierte Planungsgrundlage für zukünftige Lärmschutzmaßnahmen bieten. Und im besten Fall schützen diese Maßnahmen das Klima gleich noch mit“, so Katrin Eder. Die Ergebnisse 75 Prozent der Befragten in Rheinland-Pfalz fühlen sich durch Lärm belästigt, 16 Prozent sind hoch belästigt. Straßenverkehr (65 Prozent) und Nachbarschaft (54 Prozent) gefolgt von Fluglärm (44 Prozent) stellen die Hauptlärmquellen dar. Im Straßenverkehr sorgen vor allem Autos (65 Prozent) und Motorräder (64 Prozent) für Lärmbelästigung. Im Umkreis militärischer Flughäfen sind besonders viele Menschen von militärischem Fluglärm hochbelästigt, während ziviler Fluglärm vor allem in Mainz (71 Prozent) und im Landkreis Mainz Bingen (69 Prozent) eine Belästigung darstellt. Schienenverkehrslärm empfanden 16 Prozent der Befragten als störend. Luftwärmepumpen und Windenergieanlagen stellten für 11 beziehungsweise 8 Prozent der Befragten eine Störung dar, wobei es sich jedoch meist um eher geringe Belästigungen handelte; hoch belästigt waren hier nur jeweils circa 1 Prozent der Befragten. Die Lärmbelästigung in Rheinland-Pfalz unterscheidet sich damit teilweise von der Lärmbelästigung in ganz Deutschland. So fühlen sich in Rheinland-Pfalz mehr Menschen durch Lärm aus der Landwirtschaft, aber weniger Menschen durch Industrielärm belästigt als im bundesdeutschen Durchschnitt. Hierin spiegeln sich regionaltypische Differenzen wider, die in die Planung von Lärmschutzmaßnahmen einbezogen werden können. Die Ergebnisse zur Störung des Schlafs verhalten sich analog zu denen der Lärmbelästigung, bewegen sich jedoch auf einem niedrigeren Niveau. 45 Prozent der Befragten fühlen sich demnach allgemein schlafgestört, hoch schlafgestört sind 7 Prozent. Auch hier sind Straßenverkehr (42 Prozent), Nachbarschaft (41 Prozent) und Flugverkehr (26 Prozent) die Hauptursachen für einen gestörten Schlaf. Für Schlafstörungen aufgrund von Straßenverkehr sind hauptsächlich PKW (43 Prozent) und Motorräder (40 Prozent) verantwortlich. Schienenverkehr stört 11 Prozent der Befragten beim Schlafen und Windenergieanlagen 4 Prozent. Die Ergebnisse zeigen Unterschiede in der Lärmbelästigung und Schlafstörung zwischen Stadt und Land, Mietern und Eigenheimbesitzenden sowie hinsichtlich des Alters. Jüngere Menschen sind stärker durch Lärm belästigt (mindestens 74 Prozent) und schlafgestört (mindestens 43 Prozent) als Menschen über 75 Jahren (65 Prozent beziehungsweise 30 Prozent). Menschen in der Stadt sind eher belästigt durch Lärm aus Straßen- und Schienenverkehr sowie die Industrie, während auf dem Land landwirtschaftlicher Lärm und Militärflugverkehr im Vordergrund stehen. Bei Mietenden spielen Straßen- und Schienenverkehrslärm eine größere Rolle in der Lärmbelästigung, während Menschen mit Eigentum mehr durch Fluglärm belästigt und schlafgestört sind. Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung waren rund 17 Prozent der Befragten bekannt. Die Lärmkartierung stellt Lärm in den rheinland-pfälzischen Kommunen dar. Bei der Lärmaktionsplanung legen die Kommunen Lärmschutzmaßnahmen fest. Der gesamte Ergebnisbericht der Umfrage kann auf der Website des Klimaschutzministeriums eingesehen werden: https://mkuem.rlp.de/themen/umweltschutz-/-umwelt-und-gesundheit/laerm/laermbelastung-/-laermwirkung .

Vorbescheid für 5 Windkraftanlagen in der Gemarkung Aichkirchen

Die Firma Energiepark Winterholz GmbH & Co KG hat beim Landratsamt Regensburg einen Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG für fünf Windkraftanlagen auf den Fl.Nrn. 276, 405, 416, 419/2, 428/2, 424, 421/2 und 421 der Gemarkung Aichkirchen, Gemeindegebiet Hemau, gestellt. Beantragt wurde die Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich - der Vereinbarkeit mit den Belangen der zivilen und militärischen Luftfahrt einschließlich Flugsicherungseinrichtungen (§ 18a LuftVG) und Richtfunk, - der Vereinbarkeit mit der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB, - die Privilegierung der Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Hinblick auf § 249 Abs. 2 BauGB und im Hinblick auf Art. 82 Abs. 1 und Abs. 2 BayBO, - der Vereinbarkeit der Windenergieanlagen mit den Zielen der Raumordnung nach § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB und - der Standorteignung (Turbulenz bzw. Standsicherheit im Sinne von Art. 10 BayBO mit Ausnahme der Prüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes). Aufgrund der Gesamtzahl der nach § 9 Abs. 1 BImSchG beantragten Windkraftanlagen wurde eine allgemeine UVP-Vorprüfung über 10 Windkraftanlagen durchgeführt.

WEA 1, Hallschlag Flur 12, Flurstück 16

Die Firma MLK Consulting GmbH & Co. KG, In Tenholt 33, 41812 Erkelenz, beantragte die Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG (Vereinbarkeit mit dem FNP und zivile und /oder militärische Luftfahrt). Das Vorhaben soll im Außenbereich realisiert werden. Im späteren Vollantrag wird ein Repoweringantrag gestellt, sodass drei Altanlagen zurückgebaut werden.

Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1a BImSchG der Fa. Zero Emission People Windpark Lütz GmbH & Co. KG für zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Lütz, Flur 14, Flurstücke 3 und 130

Die Firma Zero Emission People Windpark Lütz GmbH & Co. KG, Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mühlheim an der Ruhr, beantragt die Erteilung eines Vorbescheides über nachfolgende Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG: Stehen dem Vorhaben öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB entgegen? Stehen dem Vorhaben Belange der zivilen und/oder militärischen Luftfahrt entgegen? Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N 175 in der Gemarkung Lütz auf Flur 14, Flurstück 3, GID-Nr. 7479 und Flur 14, Flurstück 130, GID-Nr. 7480.

Vorbescheid nach § 9 BImSchG; Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen

Die Fa. Primus Dritte Projekt GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Hof einen Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen auf den Fl.Nrn. 68, 85, 104, 105/1, 108/1 und 115 der Gemarkung Quellenreuth, Stadt Schwarzenbach an der Saale gestellt. Beantragt wurde die Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt einschließlich Flugsicherungseinrichtungen und Richtfunk, der Belange der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen, der Vereinbarkeit der Belange des Denkmalschutzes und der Vereinbarkeit mit der Planung und Umsetzung des Sued-Ost-Links des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO. Entsprechend der gesetzlichen Neuregelung des § 9 Abs. 1a BImSchG erfolgte die standortbezogene Vorprüfung lediglich hinsichtlich vorgenannter Belange.

Fortentwicklung der Datengrundlage der 'Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen' hinsichtlich militärischer Luftfahrzeuge

In einem derzeit laufenden Refoplan-Vorhaben werden Arbeiten zur Weiterentwicklung der AzB für moderne, zivile Verkehrsflugzeuge durchgeführt. Ziel des neuen Vorhabens ist es, auch für militärischen Luftfahrzeuge (neue Luftfahrzeugmuster, Triebwerksumrüstungen etc.) die entsprechenden AzB-Luftfahrzeugklassen zu aktualisieren bzw. zu ergänzen. Hierzu sollen Geräuschmessungen an verschiedenen militärischen Luftfahrzeugen durchgeführt und ausgewertet werden. Alternativ kann auch auf Aufzeichnungen der Fluglärmüberwachungsanlagen an deutschen Flughäfen zurückgegriffen werden, sofern Messergebnisse in hinreichendem Umfang und ausreichender Qualität vorliegen. Die Messergebnisse sind für die AzB aufzubereiten.

tieffluggebiet oder Naturschutzgebiete?

Seit wann und wie oft werden Naturschutzgebiete von militärflugzeugen durchführen? Hier: Naturschutzgebiete peenetal

Ablassen von Treibstoff durch Militärflugzeuge und zivile Luftfahrzeuge im Jahr 2017

Mitte Januar wurde die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen zum Thema „Ablassen von Treibstoff durch Militärflugzeuge und zivile Luftfahrzeuge im Jahr 2017“ veröffentlicht. Abgesehen von drei Ausnahmen bundesweit wurden für alle betroffene Regionen die abgelassene Treibstoffmenge in Tonnen angegeben. Allein zwei dieser Ausnahmen betreffen Gebiete um den Düsseldorfer Flughafen. Wie kann es sein, dass ausgerechnet hinsichtlich der besonders dicht besiedelten Regionen Düsseldorf und Duisburg nur ein "unbekannt" angegeben wurde? Liegen Ihnen diese Daten vor? Ist wenigsten bekannt um wieviele Einzelereignisse es sich handelte?

Vorbescheid für 1 WEA in Zülpich Rövenich

Die Firma Wind Works Development GmbH, Mühlenstraße 51, 45473 Mülheim an der Ruhr hat am 27.05.2021 einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb eine Windenergieanlage (WEA) des Typs Nordex N133 auf dem Grundstück in Zülpich, Gemarkung Rövenich, Flur 5, Flurstück 22gestellt. Der Antrag auf Vorbescheid bezieht sich allein auf die Zulässigkeit hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt, wie auch der planungsrechtlichen Zulässigkeit bezogen auf die Ausschlusswirkung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zülpich gem. § 35 Abs. 3 S 3 BauGB der Neugenehmigung für eine WEA.

negative Standortbezogene Vorprüfung im Vorbescheidverfahren für 1 WEA in Zülpich - Rövenich

Die Firma Wind Works Development GmbH, Mühlenstraße 51, 45473 Mülheim an der Ruhr hat am 27.05.2021 einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb eine Windenergieanlage (WEA) des Typs Nordex N133 auf dem Grundstück in Zülpich, Gemarkung Rövenich, Flur 5, Flurstück 22gestellt. Der Antrag auf Vorbescheid bezieht sich allein auf die Zulässigkeit hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt, wie auch der planungsrechtlichen Zulässigkeit bezogen auf die Ausschlusswirkung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zülpich gem. § 35 Abs. 3 S 3 BauGB der Neugenehmigung für eine WEA.

1 2 3 4