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Vorbescheid für 5 Windkraftanlagen in der Gemarkung Aichkirchen

Die Firma Energiepark Winterholz GmbH & Co KG hat beim Landratsamt Regensburg einen Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG für fünf Windkraftanlagen auf den Fl.Nrn. 276, 405, 416, 419/2, 428/2, 424, 421/2 und 421 der Gemarkung Aichkirchen, Gemeindegebiet Hemau, gestellt. Beantragt wurde die Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich - der Vereinbarkeit mit den Belangen der zivilen und militärischen Luftfahrt einschließlich Flugsicherungseinrichtungen (§ 18a LuftVG) und Richtfunk, - der Vereinbarkeit mit der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB, - die Privilegierung der Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Hinblick auf § 249 Abs. 2 BauGB und im Hinblick auf Art. 82 Abs. 1 und Abs. 2 BayBO, - der Vereinbarkeit der Windenergieanlagen mit den Zielen der Raumordnung nach § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB und - der Standorteignung (Turbulenz bzw. Standsicherheit im Sinne von Art. 10 BayBO mit Ausnahme der Prüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes). Aufgrund der Gesamtzahl der nach § 9 Abs. 1 BImSchG beantragten Windkraftanlagen wurde eine allgemeine UVP-Vorprüfung über 10 Windkraftanlagen durchgeführt.

WEA 1, Hallschlag Flur 12, Flurstück 16

Die Firma MLK Consulting GmbH & Co. KG, In Tenholt 33, 41812 Erkelenz, beantragte die Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG (Vereinbarkeit mit dem FNP und zivile und /oder militärische Luftfahrt). Das Vorhaben soll im Außenbereich realisiert werden. Im späteren Vollantrag wird ein Repoweringantrag gestellt, sodass drei Altanlagen zurückgebaut werden.

Vorbescheid gem. § 9 Abs. 1a BImSchG der Fa. Zero Emission People Windpark Lütz GmbH & Co. KG für zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Lütz, Flur 14, Flurstücke 3 und 130

Die Firma Zero Emission People Windpark Lütz GmbH & Co. KG, Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mühlheim an der Ruhr, beantragt die Erteilung eines Vorbescheides über nachfolgende Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG: Stehen dem Vorhaben öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB entgegen? Stehen dem Vorhaben Belange der zivilen und/oder militärischen Luftfahrt entgegen? Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N 175 in der Gemarkung Lütz auf Flur 14, Flurstück 3, GID-Nr. 7479 und Flur 14, Flurstück 130, GID-Nr. 7480.

Vorbescheid nach § 9 BImSchG; Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen

Die Fa. Primus Dritte Projekt GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Hof einen Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen auf den Fl.Nrn. 68, 85, 104, 105/1, 108/1 und 115 der Gemarkung Quellenreuth, Stadt Schwarzenbach an der Saale gestellt. Beantragt wurde die Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt einschließlich Flugsicherungseinrichtungen und Richtfunk, der Belange der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen, der Vereinbarkeit der Belange des Denkmalschutzes und der Vereinbarkeit mit der Planung und Umsetzung des Sued-Ost-Links des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO. Entsprechend der gesetzlichen Neuregelung des § 9 Abs. 1a BImSchG erfolgte die standortbezogene Vorprüfung lediglich hinsichtlich vorgenannter Belange.

tieffluggebiet oder Naturschutzgebiete?

Seit wann und wie oft werden Naturschutzgebiete von militärflugzeugen durchführen? Hier: Naturschutzgebiete peenetal

Ablassen von Treibstoff durch Militärflugzeuge und zivile Luftfahrzeuge im Jahr 2017

Mitte Januar wurde die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen zum Thema „Ablassen von Treibstoff durch Militärflugzeuge und zivile Luftfahrzeuge im Jahr 2017“ veröffentlicht. Abgesehen von drei Ausnahmen bundesweit wurden für alle betroffene Regionen die abgelassene Treibstoffmenge in Tonnen angegeben. Allein zwei dieser Ausnahmen betreffen Gebiete um den Düsseldorfer Flughafen. Wie kann es sein, dass ausgerechnet hinsichtlich der besonders dicht besiedelten Regionen Düsseldorf und Duisburg nur ein "unbekannt" angegeben wurde? Liegen Ihnen diese Daten vor? Ist wenigsten bekannt um wieviele Einzelereignisse es sich handelte?

Überprüfung und Verbesserung der Berechnungsverfahren beim Fluglärm

Das Fluglärmgesetz sieht die Festsetzung von Lärmschutzbereichen (LSB) an zivilen und militärischen Flugplätzen u.a auf Basis der „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)“ von 2008 vor. Die Daten der AzB-2008 bilden den gegenwärtigen Flugbetrieb ab, erfassen aktuelle Neuerungen aber nur bedingt, da neue Flugzeuge hinzugekommen sind, ältere stillgelegt wurden und neue Flugverfahren bestehen. Die gewonnene Datenbasis für den zivilen Luftverkehr soll der Fortentwicklung der AzB dienen. In einem weiteren Forschungsvorhaben werden für militärische Flugzeuge entsprechende Daten erarbeitet. Anschließend werden die Auswirkungen der neuen Daten zum Fluglärmgesetz analysiert. Veröffentlicht in Texte | 93/2021.

Vorbescheid für 1 WEA in Zülpich Rövenich

Die Firma Wind Works Development GmbH, Mühlenstraße 51, 45473 Mülheim an der Ruhr hat am 27.05.2021 einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb eine Windenergieanlage (WEA) des Typs Nordex N133 auf dem Grundstück in Zülpich, Gemarkung Rövenich, Flur 5, Flurstück 22gestellt. Der Antrag auf Vorbescheid bezieht sich allein auf die Zulässigkeit hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt, wie auch der planungsrechtlichen Zulässigkeit bezogen auf die Ausschlusswirkung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zülpich gem. § 35 Abs. 3 S 3 BauGB der Neugenehmigung für eine WEA.

negative Standortbezogene Vorprüfung im Vorbescheidverfahren für 1 WEA in Zülpich - Rövenich

Die Firma Wind Works Development GmbH, Mühlenstraße 51, 45473 Mülheim an der Ruhr hat am 27.05.2021 einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb eine Windenergieanlage (WEA) des Typs Nordex N133 auf dem Grundstück in Zülpich, Gemarkung Rövenich, Flur 5, Flurstück 22gestellt. Der Antrag auf Vorbescheid bezieht sich allein auf die Zulässigkeit hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt, wie auch der planungsrechtlichen Zulässigkeit bezogen auf die Ausschlusswirkung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zülpich gem. § 35 Abs. 3 S 3 BauGB der Neugenehmigung für eine WEA.

Fortentwicklung der Datengrundlage der 'Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen' hinsichtlich militärischer Luftfahrzeuge

In einem derzeit laufenden Refoplan-Vorhaben werden Arbeiten zur Weiterentwicklung der AzB für moderne, zivile Verkehrsflugzeuge durchgeführt. Ziel des neuen Vorhabens ist es, auch für militärischen Luftfahrzeuge (neue Luftfahrzeugmuster, Triebwerksumrüstungen etc.) die entsprechenden AzB-Luftfahrzeugklassen zu aktualisieren bzw. zu ergänzen. Hierzu sollen Geräuschmessungen an verschiedenen militärischen Luftfahrzeugen durchgeführt und ausgewertet werden. Alternativ kann auch auf Aufzeichnungen der Fluglärmüberwachungsanlagen an deutschen Flughäfen zurückgegriffen werden, sofern Messergebnisse in hinreichendem Umfang und ausreichender Qualität vorliegen. Die Messergebnisse sind für die AzB aufzubereiten.

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