Der Windenergieatlas ist eine Planungs- und Orientierungshilfe für Kommunen, Privatpersonen, Energieversorgungsunternehmen, Investoren und andere Interessierte zum Ausbau der Windenergie im Saarland. Nach dem Vorbild der Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), in landesspezifischer Ergänzung und größerem Detailierungsgrad, hat das MWIDE eine Flächenpotenzialanalyse Windenergie in Auftrag gegeben. In Abstimmung mit allen berührten Ministerien und weiteren Bundes- und Landesbehörden wurde das Flächenpotenzial im Saarland für Windenergie ermittelt. Die Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit für Windenergie im Saarland wurden in mehreren Etappen in den Planungsprozess eingebunden und über den jeweiligen Stand des Projektes informiert. Mit der Studie, durchgeführt von Bosch & Partner GmbH mit Unterstützung des Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (Fraunhofer IEE), wurde erstmalig eine sehr detaillierte Potenzialbetrachtung für Windenergie im Saarland erstellt. Dabei wurden Ausschlussfaktoren, Restriktionen und weitere Informationen auf Landesebene ermittelt und bewertet und in einer Konfliktdatenbank zusammengestellt. So enthält die Konfliktdatenbank z.B. erstmalig Restriktionen aus der militärischen Luftfahrt, aber auch Daten zu Brutvögelvorkommen. Die Konfliktdatenbank finden sie am Ende des Abschlussberichtes zur Windflächenpotenzialstudie 2024. Weitere Informationen zum Aufbau der Studie und Bewertung der verschiedenen Flächen und Flächenpotenziale für Windenergie finden Sie im Abschlussbericht zur Windflächenpotenzialstudie 2024 Ausführlichere Daten mit allen Shape-Dateien finden Sie auf der Webseite des MWIDE. Im Anhang zum Abschlussbericht finden Sie zudem weitere Hinweise des MWIDE zu der Bewertung einzelner landesweit gesetzter Ausschlussfaktoren oder Restriktionen, die jedoch auf kommunaler Ebene anders bewertet werden können. So wurde pauschal ein innenliegender Puffer zur Landesgrenze von 75 m als Ausschluss gesetzt, um flächendeckend eine auf das Saarland bezogene Rotor-out-Regelung gewährleistet werden kann. Den Kommunen ist es jedoch unbenommen, im Rahmen der Flächennutzungsplanung oder konkreter Projekte an die Landesgrenze heranzurücken, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der benachbarten Staaten und des Nachbarlandes Rheinland-Pfalz. In der Anwendung „Windenergieatlas“ werden u.a. die Ergebnisse der Windpotenzialstudie dargestellt. Im Viewer sind die nutzbaren Windpotenzialflächen abzüglich der sogenannten Restriktions- und Ausschlussflächen sowie Informationen zur mittleren jährlichen Windgeschwindigkeit visualisiert. Die Anwendung kann weder eine umfassende Standortanalyse noch ein detailliertes Windgutachten ersetzen, welche für die Ertragsschätzung einer Windenergieanlage unverzichtbar sind. Die Kartenzusammenstellung bietet jedoch eine gute Grundlage um sich einen Überblick über den Standort von genehmigten, in Planung befindlichen oder sich im UVP Vorprüfungsverfahren befindlichen WEA zu verschaffen und zusätzliche planungsrelevante Geoinformationen (in Form von Kartenebenen) einzusehen, die das Verwaltungshandeln transparenter machen. Über die Kartendarstellung können Flächen identifiziert werden, die aufgrund ihres Windpotenzials, der Windverhältnisse oder planerischer Vorgaben wie bspw. Konzentrationszonen im FNP für den Bau von WEA geeignet sind oder aber auf Grund von Restriktionen (Flugsicherheit, Artenschutz oder ökologisch wertvolle Waldflächen) ausgeschlossen werden. Die Saarländische Windflächenpotenzialstudie 2024 ist am 24.05.2024 veröffentlicht worden, der Datenstand bezieht sich entsprechend auf dieses Datum. Neuere Fachdaten aus den verschiedensten Fachanwendungen im Geoportal, die nach diesem Datum erschienen sind, können von den Daten der Flächenpotenzialstudie abweichend. Die Potenzialanalyse ist Grundlage für die Zuweisung der Flächenbeitragswerte nach dem Saarländischen Flächenzielgesetz (SFZG), nicht aber für die Ausweisung von Potenzialflächen als Windenergiegebiete von unmittelbarer Bedeutung. Hierfür ist vielmehr eine Konkretisierung der Untersuchung im Planungsverfahren nötig.
Die N-ERGIE Regenerativ GmbH beantragte beim Landratsamt Nürnberger Land den Erlass eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt und dem Vorhandensein von Richtfunktrassen sowie der Vereinbarkeit mit der von der Autobahn GmbH des Bundes geplanten PWC-Anlage Zankschlag an der A6 (Abschnitt 420, Station 7,260 (Betr.-km 811,600) für die Errichtung und den Betrieb dreier Windkraftanlagen Flurnummer 1450, Gemarkung Rieden (WEA 1) und auf den Flurnummern 1548 (WEA 2), 1532 (WEA 3) jeweils Gemarkung Eismannsberg, Gemeinde Altdorf bei Nürnberg. Das betreffende Vorhaben wird von der Nr. 1.6.3 der Anlage 1 des UVPG erfasst. Daher wurde gemäß § 7 Abs. 2 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchgeführt.
Für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen der Fa. ENERCON GmbH, Anlagentyp E-175 EP5 E 2, mit einer Nennleistung von je 7.000 kW, einer Nabenhöhe von je 174,5 m und einem Rotordurchmesser von je 175 m (Gesamthöhe jeweils 262 m), im Be-reich der Fl.Nrn. 1578/2 u. 1580 (WEA 1) Fl.Nrn. 1582, 1587 u. 1593/2 (WEA 2) und Fl.Nrn. 1476, 1484, 1486 (WEA 3) der Gemarkung Zorneding, Gemeindegebiet 85604 Zorneding, Landkreis Ebersberg, hat die Bürgerenergie Oberbayern GmbH & Co. KG, Hüttelkofen 1, 85567 Bruck, am 12.09.2025 beim Landratsamt Ebersberg die Erteilung einer immissions-schutzrechtlichen Genehmigung nach §§ 4, 6 BImSchG beantragt. Die Antragsunterlagen liegen seit dem 13.02.2026 in der für die Verfahrensbeteiligung notwendigen Form vollstän-dig vor. Bei dem antragsgegenständlichen Vorhaben handelt es sich um eine Windfarm im Sinne des § 2 Abs. 5 UVPG, weil die geplanten Anlagen in einem funktionalen Zusammenhang stehen und sich ihr Einwirkungsbereich überschneidet. Das Vorhaben soll in einem Waldgebiet im südöstlichen Gemeindegebiet der Gemeinde Zorneding umgesetzt werden. Das geplante Vorhaben unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 der 4. BImSchV und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV). Für das antragsgegenständliche Vorhaben wurde der Bürgerenergie Oberbayern GmbH & Co. KG durch das Landratsamt Ebersberg am 08.04.2025 unter dem Az. 44/824-7 Zorneding/WEA Bürgerenergie ein Vorbescheid nach § 9 BImSchG erteilt. Mit diesem wurde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens im Hinblick auf die Belange der Wehrbereichsverwaltung bzw. militärischen Belange, der luftverkehrsrechtlichen Belange der militärischen Luftfahrt, der luftverkehrsrechtlichen Belange der zivilen Luftfahrt, der Belange des Deutschen Wetterdienstes, der Belange der Bundesnetzagentur zu Richtfunkverteilanlagen und -strecken sowie der Belange aus landesplanerischer Sicht an den damals beantragten Standorten festgestellt. Die Standortkoordinaten haben sich im Vergleich zum Vorbescheid zwar geringfügig verändert, befinden sich aber im näheren Umfeld der damaligen Standorte.
Befragung der Bevölkerung für Lärmatlas abgeschlossen – 75 Prozent der rheinland-pfälzischen Bevölkerung fühlen sich durch Lärm belästigt – Straßenverkehr ist Hauptlärmquelle „Die Befragung für den Lärmatlas zeigt, durch welche Lärmquellen sich die Menschen im Land am stärksten gestört fühlen. Für diese Erfassung sind 2.155 Rückmeldungen eingegangen. Aus den Daten wird klar: Verkehrslärm stört die Menschen im Land am meisten. Daraus wird auch deutlich: Klimaschutz ist Lärmschutz. Denn mehr ÖPNV und mehr Elektro-Antriebe statt Verbrenner senken die Lärmbelästigung und sorgen gleichzeitig für weniger CO2“, sagte Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder zu den Ergebnissen der Befragung der rheinland-pfälzischen Bevölkerung zu Belästigung und Schlafstörung durch Lärm, „Lärm kann einen erholsamen Schlaf stören und damit krank machen. Durch unsere Umfrage wissen wir jetzt, woher die stärkste Lärmbelästigung kommt und legen den Grundstein für gezielte Maßnahmen.“ Die Bevölkerungsbefragung ist eines von neun Modulen des rheinland-pfälzischen Lärmatlas‘. Dieser zeigt auf, wo es in Rheinland-Pfalz besonders laut ist. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und an die zuständigen Stellen übermittelt, um ihnen eine Hilfestellung bei der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen und für die Bauleitplanung zu geben. Die Kommunen Mainz, Ludwigshafen und Koblenz erarbeiten ihre Lärmminderungsplanung selbst, für alle anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz übernimmt das Landesamt für Umwelt diese Aufgabe. So stehen nun Informationen bis auf Kreisebene zur Verfügung, welche Lärmarten für die Einwohnenden vor Ort besonders belastend sind. Dies gilt beispielsweise für den Motorradlärm, der sich in der Befragung in bestimmten Gebieten wie der Stadt Frankenthal oder dem Landkreis Cochem-Zell als besonders störend erwiesen hat, in anderen Bereichen wie dem Rhein-Hunsrück-Kreis oder Zweibrücken dagegen eine geringere Rolle spielt. Die Berücksichtigung der Ergebnisse ermöglicht es zu beurteilen, welche Lärmarten bei der Lärmminderungsplanung bevorzugt berücksichtigt werden sollten. Denkbare Minderungsmaßnahmen sind zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen, Flüsterasphalte und bauliche Umgestaltungen. So funktionierte die Befragung 10.000 Personen wurden per Zufall aus den Daten der Meldeämter aller 36 rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte ausgewählt und im Mai von vom Hagener Zentrum für angewandte Psychologie, Umwelt- und Sozialforschung (ZEUS GmbH) angeschrieben. Das Klimaschutzministerium hatte die Forschungsgruppe aus Umweltpsychologinnen und -psychologen mit der Befragung beauftragt. 2.155 Befragte haben auswertbare Fragebögen zurückgesendet. Der Fragebogen enthielt unter anderem Fragen zur Wohnsituation, zum Alter sowie zur empfundenen Lärmbelästigung und lärmbedingten Schlafgestörtheit durch verschiedene Lärmquellen. Auf die Befragung folgen acht weitere Module zur Erstellung des Lärmatlas‘. Fluglärm, Motorrad- und Sportwagenlärm werden gesondert erfasst. Zum Schluss wird der Lärm zur Ermittlung seiner Wirkung bewertet, die erhobenen Daten ausgewertet und der Lärmatlas veröffentlicht. Die Lärmbelastung im Mittelrheintal wird gesondert ausgewertet. „Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass wir uns mit dem Lärmatlas auf dem richtigen Weg befinden. Mit dem Lärmatlas bündeln wir alle Informationen zum Thema Lärmbelästigung an einem Ort und machen sie so allen Bürgerinnen und Bürgern einfacher zugänglich. Der Lärmatlas wird eine detaillierte Planungsgrundlage für zukünftige Lärmschutzmaßnahmen bieten. Und im besten Fall schützen diese Maßnahmen das Klima gleich noch mit“, so Katrin Eder. Die Ergebnisse 75 Prozent der Befragten in Rheinland-Pfalz fühlen sich durch Lärm belästigt, 16 Prozent sind hoch belästigt. Straßenverkehr (65 Prozent) und Nachbarschaft (54 Prozent) gefolgt von Fluglärm (44 Prozent) stellen die Hauptlärmquellen dar. Im Straßenverkehr sorgen vor allem Autos (65 Prozent) und Motorräder (64 Prozent) für Lärmbelästigung. Im Umkreis militärischer Flughäfen sind besonders viele Menschen von militärischem Fluglärm hochbelästigt, während ziviler Fluglärm vor allem in Mainz (71 Prozent) und im Landkreis Mainz Bingen (69 Prozent) eine Belästigung darstellt. Schienenverkehrslärm empfanden 16 Prozent der Befragten als störend. Luftwärmepumpen und Windenergieanlagen stellten für 11 beziehungsweise 8 Prozent der Befragten eine Störung dar, wobei es sich jedoch meist um eher geringe Belästigungen handelte; hoch belästigt waren hier nur jeweils circa 1 Prozent der Befragten. Die Lärmbelästigung in Rheinland-Pfalz unterscheidet sich damit teilweise von der Lärmbelästigung in ganz Deutschland. So fühlen sich in Rheinland-Pfalz mehr Menschen durch Lärm aus der Landwirtschaft, aber weniger Menschen durch Industrielärm belästigt als im bundesdeutschen Durchschnitt. Hierin spiegeln sich regionaltypische Differenzen wider, die in die Planung von Lärmschutzmaßnahmen einbezogen werden können. Die Ergebnisse zur Störung des Schlafs verhalten sich analog zu denen der Lärmbelästigung, bewegen sich jedoch auf einem niedrigeren Niveau. 45 Prozent der Befragten fühlen sich demnach allgemein schlafgestört, hoch schlafgestört sind 7 Prozent. Auch hier sind Straßenverkehr (42 Prozent), Nachbarschaft (41 Prozent) und Flugverkehr (26 Prozent) die Hauptursachen für einen gestörten Schlaf. Für Schlafstörungen aufgrund von Straßenverkehr sind hauptsächlich PKW (43 Prozent) und Motorräder (40 Prozent) verantwortlich. Schienenverkehr stört 11 Prozent der Befragten beim Schlafen und Windenergieanlagen 4 Prozent. Die Ergebnisse zeigen Unterschiede in der Lärmbelästigung und Schlafstörung zwischen Stadt und Land, Mietern und Eigenheimbesitzenden sowie hinsichtlich des Alters. Jüngere Menschen sind stärker durch Lärm belästigt (mindestens 74 Prozent) und schlafgestört (mindestens 43 Prozent) als Menschen über 75 Jahren (65 Prozent beziehungsweise 30 Prozent). Menschen in der Stadt sind eher belästigt durch Lärm aus Straßen- und Schienenverkehr sowie die Industrie, während auf dem Land landwirtschaftlicher Lärm und Militärflugverkehr im Vordergrund stehen. Bei Mietenden spielen Straßen- und Schienenverkehrslärm eine größere Rolle in der Lärmbelästigung, während Menschen mit Eigentum mehr durch Fluglärm belästigt und schlafgestört sind. Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung waren rund 17 Prozent der Befragten bekannt. Die Lärmkartierung stellt Lärm in den rheinland-pfälzischen Kommunen dar. Bei der Lärmaktionsplanung legen die Kommunen Lärmschutzmaßnahmen fest. Der gesamte Ergebnisbericht der Umfrage kann auf der Website des Klimaschutzministeriums eingesehen werden: https://mkuem.rlp.de/themen/umweltschutz-/-umwelt-und-gesundheit/laerm/laermbelastung-/-laermwirkung .
Die Firma Energiepark Winterholz GmbH & Co KG hat beim Landratsamt Regensburg einen Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG für fünf Windkraftanlagen auf den Fl.Nrn. 276, 405, 416, 419/2, 428/2, 424, 421/2 und 421 der Gemarkung Aichkirchen, Gemeindegebiet Hemau, gestellt. Beantragt wurde die Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich - der Vereinbarkeit mit den Belangen der zivilen und militärischen Luftfahrt einschließlich Flugsicherungseinrichtungen (§ 18a LuftVG) und Richtfunk, - der Vereinbarkeit mit der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB, - die Privilegierung der Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Hinblick auf § 249 Abs. 2 BauGB und im Hinblick auf Art. 82 Abs. 1 und Abs. 2 BayBO, - der Vereinbarkeit der Windenergieanlagen mit den Zielen der Raumordnung nach § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB und - der Standorteignung (Turbulenz bzw. Standsicherheit im Sinne von Art. 10 BayBO mit Ausnahme der Prüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes). Aufgrund der Gesamtzahl der nach § 9 Abs. 1 BImSchG beantragten Windkraftanlagen wurde eine allgemeine UVP-Vorprüfung über 10 Windkraftanlagen durchgeführt.
Die Firma MLK Consulting GmbH & Co. KG, In Tenholt 33, 41812 Erkelenz, beantragte die Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG (Vereinbarkeit mit dem FNP und zivile und /oder militärische Luftfahrt). Das Vorhaben soll im Außenbereich realisiert werden. Im späteren Vollantrag wird ein Repoweringantrag gestellt, sodass drei Altanlagen zurückgebaut werden.
Die Firma Zero Emission People Windpark Lütz GmbH & Co. KG, Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mühlheim an der Ruhr, beantragt die Erteilung eines Vorbescheides über nachfolgende Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG: Stehen dem Vorhaben öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB entgegen? Stehen dem Vorhaben Belange der zivilen und/oder militärischen Luftfahrt entgegen? Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N 175 in der Gemarkung Lütz auf Flur 14, Flurstück 3, GID-Nr. 7479 und Flur 14, Flurstück 130, GID-Nr. 7480.
Die Fa. Primus Dritte Projekt GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Hof einen Antrag auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen auf den Fl.Nrn. 68, 85, 104, 105/1, 108/1 und 115 der Gemarkung Quellenreuth, Stadt Schwarzenbach an der Saale gestellt. Beantragt wurde die Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt einschließlich Flugsicherungseinrichtungen und Richtfunk, der Belange der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen, der Vereinbarkeit der Belange des Denkmalschutzes und der Vereinbarkeit mit der Planung und Umsetzung des Sued-Ost-Links des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO. Entsprechend der gesetzlichen Neuregelung des § 9 Abs. 1a BImSchG erfolgte die standortbezogene Vorprüfung lediglich hinsichtlich vorgenannter Belange.
Seit wann und wie oft werden Naturschutzgebiete von militärflugzeugen durchführen? Hier: Naturschutzgebiete peenetal
Mitte Januar wurde die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen zum Thema „Ablassen von Treibstoff durch Militärflugzeuge und zivile Luftfahrzeuge im Jahr 2017“ veröffentlicht. Abgesehen von drei Ausnahmen bundesweit wurden für alle betroffene Regionen die abgelassene Treibstoffmenge in Tonnen angegeben. Allein zwei dieser Ausnahmen betreffen Gebiete um den Düsseldorfer Flughafen. Wie kann es sein, dass ausgerechnet hinsichtlich der besonders dicht besiedelten Regionen Düsseldorf und Duisburg nur ein "unbekannt" angegeben wurde? Liegen Ihnen diese Daten vor? Ist wenigsten bekannt um wieviele Einzelereignisse es sich handelte?
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 28 |
| Land | 12 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 24 |
| Text | 6 |
| Umweltprüfung | 10 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
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| Geschlossen | 16 |
| Offen | 26 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
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| Deutsch | 43 |
| Resource type | Count |
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| Bild | 2 |
| Dokument | 11 |
| Keine | 27 |
| Webseite | 6 |
| Topic | Count |
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| Boden | 17 |
| Lebewesen und Lebensräume | 38 |
| Luft | 43 |
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