Weltweit regelt das Minamata-Übereinkommen unter anderem den Einsatz von Quecksilber in Kosmetika. Trotzdem mangelt es in vielen Ländern noch an nationalen Regelungen oder Umsetzungs- und Überprüfungsmöglichkeiten, um den Einsatz der hochgiftigen Chemikalie zu kontrollieren. Am Beispiel hautaufhellender Cremes wird deutlich, dass Grenzwerte für die Quecksilberverbindungen oft tausendfach überschritten werden und so eine Gefährdung von Menschen und Umwelt besteht. Im Titelbeitrag der UMID-Ausgabe 02/2024 werden die internationalen Herausforderungen in der Quecksilberregulierung und mögliche Lösungsansätze diskutiert. Weitere Beiträge thematisieren den bisherigen Stand der Forschung zum Abwassermonitoring und neue Potenziale über bisherige Anwendungen hinaus, Arbeits- und Forschungsschwerpunkte zum Thema Allergien am BfR , mögliche Aussagen über Zusammenhänge zwischen Umwelteinflüssen und gesundheitlichen Parametern im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES), die Entwicklung und Anwendung eines neuen Fragebogens für GerES VI zu den Themen Wetter und Klima und den Nutzen des Sachstandsberichts Klimawandel und Gesundheit für einen Austausch mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und anderen Entscheidungstragenden. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt und Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die ausschließlich online erscheinende Zeitschrift UMID kann kostenfrei abonniert werden.
Am 10. Oktober 2013 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland die neue Quecksilber-Konvention der Vereinten Nationen. Die sogenannte "Minamata-Konvention" zur Eindämmung von Quecksilberemissionen wurde mit dem Abschluss der Zeichnungszeremonie von zahlreichen Staaten, darunter Brasilien, China, Südafrika und Mexiko, sowie der EU gezeichnet. Ziel des Abkommens ist es, den Ausstoß von Quecksilber weltweit einzudämmen und so Menschen und Umwelt vor dieser gefährlichen Substanz zu schützen. So soll die Eröffnung neuer Quecksilberminen in den Vertragsstaaten verboten werden. Die Verwendung von Quecksilber in der Industrie wird erheblich eingeschränkt. Für die Lagerung und Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen soll es Mindeststandards geben. Die Konvention sieht zudem einen Überwachungsmechanismus vor, der die Einhaltung der Anforderungen sichern soll.
Am 18. Mai 2017 ratifizierten die Europäische Union und sieben ihrer Mitgliedstaaten ( Bulgarien, Dänemark, Ungarn, Malta, Niederlande Rumänien und Schweden) die internationale Minamata-Konvention im Office of Legal Affairs im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York. Das Abkommen wurde somit von mehr als 50 Staaten ratifiziert und tritt am 16. August 2017 offiziell in Kraft.
Am 19. Januar 2013 beschlossen in Genf 140 Staaten eine Konvention zum besseren Schutz gegen Quecksilbervergiftungen. Die fünfte Verhandlungsrunde der Delegationen aus 140 Ländern brachte den Durchbruch nach einwöchigen Gesprächen und Streitereien über Ausgleichszahlungen. Die Delegationen einigten sich in Genf auf das erste bindende Abkommen zur Einschränkung der Herstellung und des Einsatzes des gesundheits- und umweltschädlichen Metalls Quecksilber. Das teilte das Schweizer Außenministerium am 19. Januar 2013 mit. Die Schweiz hatte gemeinsam mit Norwegen die Verhandlungen schon vor einem Jahrzehnt angestoßen.
Vom 9.-11. Oktober 2013 fand im japanischen Minamata und Kumamoto eine Konferenz zur Unterzeichnung der Quecksilber-Konvention der Vereinten Nationen statt.
Am 15. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum Übereinkommen von Minamata, dem internationalen Vertrag zum Umgang mit Quecksilber. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kann Deutschland das Übereinkommen ratifizieren und Vertragspartei eines weiteren wichtigen Umweltabkommens werden. Das Minamata-Übereinkommen verbietet ab 2020 weltweit die Produktion und den Verkauf quecksilberhaltiger. Ferner soll die Verwendung des Schwermetalls in industriellen Prozessen eingeschränkt werden. Quecksilberabfälle dürfen nach dem Abkommen nur unter strengen Auflagen gelagert und entsorgt werden.
Das 2014 vereinbarte Minamata-Übereinkommen setzt sich zum Ziel die menschliche Gesundheit und Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber zu schützen. Nach Verabschiedung der Quecksilberverordnung (EU) 2017/852 im Frühjahr 2017 begann die Vorbereitung der ersten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens. Schwerpunkte waren dabei die Durchführung, Einhaltung und Wirksamkeitsbewertung des Übereinkommens. Dafür wurden vor und während der Verhandlungen Optionen für ihre Ausgestaltung geprüft und Beschlussvorlagen entwickelt. Im Rahmen des Projektes wurden diese Vorschläge auf ihre Machbarkeit und Effektivität wie auch auf ihre Folgen für Umwelt und Industrie geprüft. Veröffentlicht in Texte | 237/2020.
Nach der Verabschiedung der Quecksilberverordnung (EU) 2017/852 im Frühjahr 2017 durch Rat und Parlament fanden nunmehr die zweite (2018) und dritte (2019) Vertragsstaatenkonferenz der Minamata Konvention statt. Hier waren einige wichtige Festlegungen zu treffen, um das Übereinkommen mit Leben zu füllen und das Sekretariat arbeitsfähig zu machen. Besonderes Augenmerk galt dabei den Verabredungen hinsichtlich Wirksamkeitsüberprüfung und Monitoring , der Ausfuhr bestimmter mit Quecksilber versetzter Produkte, der Leitfadenerstellung in Bezug auf die Freisetzung von Quecksilber, Entsorgung und Vermeidung bzw. Behandlung quecksilberhaltiger Abfälle, Leitfadenerstellung zum Management von Altlasten und die Überarbeitung der Anhänge A und B (Produkte und Prozesse). Für diese Themen wurden vor und während der Verhandlungen Optionen für ihre Ausgestaltung geprüft und Textvorschläge für die Gestaltung von Beschlussvorlagen entwickelt. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Projekt auf nationaler Ebene ein Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan der BReg zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam vorgelegt, der von der BReg als Grundlage genutzt und im Juli 2019 durch den Bundestag angenommen wurde. Veröffentlicht in Texte | 110/2021.
Mit der Unterzeichnung der Schlussakte bei der Bevollmächtigtenkonferenz im Oktober 2013 hat die Europäische Union ihre Absicht ausgedrückt, dem Minamata-Übereinkommen beizutreten. Der Ratifizierungsprozess wurde gut zwei Jahre später im Februar 2016 durch die Vorlage eines Entwurfs für eine Quecksilberverordnung durch die Europäische Kommission eingeleitet. Im weiteren Verhandlungsprozess schlugen sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat Änderungen in mehreren Regelungsbereichen vor. Diese betrafen die Nutzung von Quecksilber in Prozessen und Produkten, Abfallbewirtschaftung, Dentalamalgam, Handel und anderes mehr. Im Rahmen des Projektes wurden diese Vorschläge auf ihre Machbarkeit und Effektivität wie auch auf ihre Folgen für Umwelt und Industrie geprüft. Darüber hinaus wurden Vorschläge für alternative Textformulierungen entwickelt. Nach der Verabschiedung der Quecksilberverordnung im Frühjahr 2017 durch Rat und Parlament begann die Vorbereitung der ersten Vertragsstaatenkonferenz des Minamata-Übereinkommens. Hier waren einige wichtige Festlegungen zu treffen, um das Übereinkommen mit Leben zu füllen und das Sekretariat arbeitsfähig zu machen. Besonderes Augenmerk galt dabei dem Ausschuss für die Durchführung und Einhaltung des Übereinkommens und der Wirksamkeitsbewertung. Für beide Themen wurden vor und während der Verhandlungen Optionen für ihre Ausgestaltung geprüft und Textvorschläge für die Gestaltung von Beschlussvorlagen entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
Das 2014 vereinbarte Minamata-Übereinkommen setzt sich zum Ziel die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen des toxischen Schwermetalls Quecksilber zu schützen. Die Wirksamkeit des Übereinkommens soll spätestens 2023 erstmals überprüft werden. Im Rahmen des Projektes wurden Konzepte und Kriterien entwickelt und diskutiert, die als Beiträge sowohl in die Verhandlungen auf Vertragsstaatenkonferenzen und als auch während der Arbeit von Expertengruppen einflossen. Ein wichtiger Aspekt bei der Weiterentwicklung des Minamata-Übereinkommens ist die Überprüfung der Anhänge A und B, die die Nutzung von Quecksilber in Produkten und Prozessen beschränken. Hierzu wurden Vorschläge zur Einleitung des Überprüfungsprozesses bewertet und die Tätigkeit der eingesetzten Expertengruppe personell sowie durch Erstellung von Fachdokumenten begleitet. Ein weiterer Inhalt des Projektes war die Erstellung von Unterlagen und Vorschlägen zur Vorbereitung eines nationalen Plans zur schrittweisen Verringerung des Einsatzes von Dentalamalgam. Ein solches Dokument war von jedem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) als Teil der Umsetzung der EU-Quecksilberverordnung vorzulegen. Quelle: Forschungsbericht
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