Ziel des Projekts ist die Erarbeitung von Grundlagen zur Einschaetzung und Beurteilung insbesondere von produktbezogenen Massnahmen zur Minderung von VOC-Emissionen in Industrie und Handwerk. Auch nach Umsetzung der zukuenftigen EU-Richtlinie ueber die Begrenzung von Emissionen organischer Verbindungen in bestimmten Industrieanlagen (EU-Loesemittelrichtlinie) in nationales Recht verbleibt ein Bereich ungeregelt, der wesentlichen Anteil an den VOC-Emissionen aus dem Bereich der Loesemittelverwendung hat: Kleinanlagen unterhalb der Mengenschwelle der EU-Loesemittelrichtlinie sowie die Anwendung loesemittelhaltiger Produkte durch Handwerk und Verbraucher. Die Emissionen aus der Lackanwendung als Beispiel teilen sich zur Zeit zu 20 Prozent auf grosse, nach TA Luft genehmigungsbeduerftige Anlagen (Loesemittelverbrauch von 25 kg/h und mehr) und zu etwa 80 Prozent auf kleinere Anlagen sowie den Maler- und Heimwerkerbereich auf. Daher sind auch nach Umsetzung der zukuenftigen EU-Loesemittelrichtlinie, deren Mengenschwelle des Loesemittelverbrauchs fuer die meisten betroffenen Anlagenarten zwischen 5 und 25 t/a betraegt, weitergehende Anstrengungen zur Minderung von VOC-Emissionen als Vorlaeuferstoffe fuer die Bildung bodennahen Ozons notwendig, um den in der 22. BImSchV aus Gruenden des Gesundheitsschutzes festgelegten Schwellenwert von 110 myg/m3 Ozon (als 8 Std.-Mittelwert) zu erreichen, insbesondere in den Faellen, in denen eigenverantwortliche Massnahmen der Wirtschaft nicht greifen, werden weitreichende produktorientierte Regelungen notwendig sein. Das Vorhaben soll hierfuer die Grundlagen liefern.
Fluechtige Kohlenwasserstoffe (VOC) sind in ihrer Eigenschaft als Vorlaeufersubstanzen von bodennahem Ozon fuer die Bildung von photochemischem Smog von grosser Bedeutung. Zur Gesamtemission an VOC tragen sehr viele unterschiedliche Quellenarten bei. Um eine signifikante Verminderung der sommerlichen Ozonbelastung zu bewirken, sind u.a. Massnahmen zur Begrenzung der VOC-Emissionen auch aus nicht genehmigungsbeduerftigen Anlagen und Produkten unerlaesslich. Um Entscheidungshilfen fuer einen Vollzug derartiger Massnahmen bereitzustellen, hat IUTA im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) in den Jahren 1996 und 1997 eine Studie zur Analyse der Ozonminderungsmassnahmen in den USA durchgefuehrt, die einen Vergleich mit den Verhaeltnissen in Deutschland sowie der Europaeischen Union einschliesst. Fuer den Bereich der Sommersmogbekaempfung liegen in den USA aufgrund der regional besonders hohen Immissionsbelastung (Kalifornien, Golfkueste, Ostkueste und Grosse Seen) langjaehrige Erfahrungen vor. Diese Erfahrungen sollen in die Planung deutscher Regelungen zur VOC-Minderung einfliessen. Waehrend im ersten Projektjahr die Struktur des Immissionsschutzes und die Strategien zur Ozonminderung in den USA und insbesondere in den oben genannten besonders betroffenen Regionen im Vordergrund standen, wurden in 1997 die konkreten Massnahmen zur VOC-Emissionsminderung bei kleinen Anlagen und Produkten untersucht. Dabei wurde zur Darstellung der regionalen Bestimmungen die Region South Coast in Kalifornien ausgewaehlt, da die Regelungen dort aufgrund der besonders hohen Immissionsbelastung grundsaetzlich am weitesten gehen. Darueber hinaus wurden die Regelungen zur VOC-Emissionsminderung fuer den Bereich der Kleinanlagen und Produkte in Europa (Oesterreich, Grossbritannien, Niederlande, Vorschlaege fuer EU-Regelungen) dargestellt. Die Regelwerke in den USA wie auch das Vorgehen in den oben genannten europaeischen Nachbarstaaten bestaetigen die bereits seit laengerem in deutschen Expertenkreisen diskutierten und bevorzugten Ansaetze zur weiteren VOC-Emissionsminderung hinsichtlich der zu regelnden Quellgruppen und Massnahmen. Demzufolge ist es wichtig, (A) die Emittenten (z.B. Lackanwendung ausserhalb von Anlagen, kleine Lackieranlagen, kleine Druckereien und Reinigung mit Loesemitteln) als herausragende Quellgruppen zu erfassen, bei denen hohe Emissionsminderungspotentiale bestehen, und (B) in erster Linie Primaermassnahmen zu ergreifen, weil beim Einsatz ausserhalb von Anlagen bzw. in kleinen Anlagen Sekundaermassnahmen nicht verhaeltnismaessig erscheinen. Dieser Vorrang ist auch in den entsprechenden Regelwerken festzulegen.
Ammoniakemissionen haben negative Wirkungen auf die Umwelt. Zudem koennen hohe Ammoniakkonzentrationen im Stall sowohl fuer die Tiere wie auch den Menschen eine Belastung darstellen. Ziel der Untersuchungen war es, zum einen Einflussgroessen auf die Freisetzung und Emission von Ammonaik aus der Schweinehaltung zu ermitteln und zum anderen geeignete Minderungsmoeglichkeiten im Praxisbetrieb zu erproben. Mit kontinuierlichen Messungen wurden Moeglichkeiten zur Emissionsminderung und deren Quantifizierung ueberprueft, wie die Art der Zuluft- und Abluftfuehrung, die Lueftersteuerung, Zuluftkuehlung, das Aufbringen einer Schwimmschicht af die Guelleoberflaeche sowie proteinreduzierte Fuetterung. Bei den Langzeitmessungen zeigte sich ein deutlich ausgepraegter Tagesgang des Luftvolumenstroms, der Ammoniakkonzentration im Tierbereich und in der Abluft und somit der Ammoniakemission. Zwischen Oberflur- und Unterflurabsaugung in Kombination mit Deckenzuluftverteilern lag bei einem Abstand zwischen Spaltenboden und Fluessigmistoberflaeche von ueber 50 cm kein Unterschied in der Hoehe der Ammoniakemissionen vor. Von Bedeutung ist bei der Unterflurabsaugung die um 20 bis 40 Prozent niedriegere Konzentration an Ammoniak im Tierbereich. Bei impulsarmer Zuluftfuehrung durch Futtergang- und Rieselkanallueftung waren die Ammoniakemissionen um etwa 20 Prozent gegenueber der Deckenstrahllueftung reduziert, verbunden mit einer besseren Luftqualitaet im Innenraum.