Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Seit 2019 sind die Entgelte hierfür auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard dafür, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, wurde nun an neue Entwicklungen im Verpackungssektor angepasst. Damit die Recyclingfähigkeit der Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, methodisch auf einheitlicher Basis ermittelt wird, veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt ( UBA ) seit 2019 jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit. Nach einem Konsultationsverfahren zum Entwurf des Mindeststandards hat die ZSVR in Abstimmung mit dem UBA die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und, soweit zielführend, in dem nun veröffentlichten Mindeststandard 2024 berücksichtigt. Die Hintergründe zu Änderungen können dort ebenfalls eingesehen werden. Generelle Informationen zum Mindeststandard finden Sie auf der Homepage der ZSVR . Das UBA sieht den verbindlichen Mindeststandard als wichtige methodische Basis für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an. Er gibt Mindestkriterien unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung vor. Bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit sind danach mindestens folgende Anforderungen zu berücksichtigen: (1) Vorhandensein von Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung, (2) Sortierbarkeit der Verpackung sowie, bei technischer Notwendigkeit, Trennbarkeit ihrer Komponenten, (3) Keine Recyclingunverträglichkeiten von Verpackungskomponenten oder enthaltenen Stoffen, die nach der Verwertungspraxis einen Recyclingerfolg verhindern können. Der Mindeststandard 2024 berücksichtigt die Ergebnisse der UBA-Eigenforschung zur Praxis der Sortierung und Verwertung 2022/2023 . Die neue Studie basiert auf umfangreichen Erhebungen von Sortier- und Verwertungsanlagen und beleuchtet die aktuellen Sortier- und Verwertungsinfrastrukturen von Verpackungsabfällen. Ermittelt wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verpackung sortiert und einem hochwertigen werkstofflichen Recycling zugeführt wird. Dieser Kennwert wird für verschiedene Arten von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bestimmt, die in der Sammlung der dualen Systeme gesammelt werden. Der Mindeststandard ist eine in Branchenkreisen weithin akzeptierte Hilfestellung für die ökologische Verbesserung von Verpackungen. Zahlreiche Verpackungshersteller nutzen ihn zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen und eine daran anknüpfende Optimierung. Die Methode zur Ermittlung der tatsächlichen Recyclingfähigkeit wurde auch in der EU und international mit großem Interesse aufgenommen. Für eine umweltfreundliche Verpackungsgestaltung sind neben der Recyclingfähigkeit weitere Faktoren von Bedeutung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite .
Sowohl das Verpackungsgesetz (VerpackG) als auch die derzeitige Fassung der zukünftigen EU-Verpackungsverordnung sehen vor, dass hochgradig recyclingfähige Verpackungen finanziell belohnt werden sollen. Verpackungen sollen dabei nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich recycelt werden können. Der Bericht gibt einen Überblick über die Praxis der Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in den Jahren 2022/2023, wenn diese in den vorgesehenen Entsorgungsweg gelangen (gelbe Tonne/gelber Sack, Altglas, Altpapier). Die Ergebnisse wurden mittels umfangreicher Erhebungen ermittelt und dienen als wissenschaftliche Grundlage für den „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (§ 21 Abs. 3 VerpackG).
Verpackungen aus Metallen, Glas, Papier/Pappe und formstabilen Standardkunststoffen wurden in 2021/2022 im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin großflächig sortiert und recycelt. Eine Verschlechterung zeichnet sich für das Recycling von in der gelben Tonne entsorgten faserbasierten (Verbund-)Verpackungen ab. Die eingesetzte Technik für Sortierung und Recycling kann noch optimiert werden. Die Studie „ Praxis der Sortierung und Verwertung 2021/2022 “ basiert auf umfangreichen Erhebungen von Sortier- und Verwertungsanlagen und beleuchtet die aktuellen Sortier- und Verwertungsinfrastrukturen von Verpackungsabfällen. Ermittelt wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verpackung sortiert und einem hochwertigen werkstofflichen Recycling zugeführt wird. Dieser Kennwert wird für verschiedene Arten von Verpackungen bestimmt. Die Analyse konzentriert sich auf das Recycling von Behälterglas, Papier/Pappe/Kartonagen und Leichtstoffverpackungen, die in der Sammlung der dualen Systeme gesammelt werden (systembeteiligungspflichtige Verpackungen). Grundsätzlich ergaben sich bei der Prozesstechnik und den Mengenströmen keine drastischen Änderungen gegenüber dem vorherigem Bezugszeitraum. Aktueller Stand der Technik Des Weiteren wird der Stand der Technik der Anlagen innerhalb der ermittelten Praxis eingestuft. Dabei werden aktuelle Entwicklungen beim Recycling berücksichtigt, welche bereits im industriellen Maßstab umgesetzt sind. Hierzu zählt beispielsweise der Einsatz von Nahinfrarot-Trennern in Glasaufbereitungsanlagen oder die Verwendung von Heißwäsche in Kunststoffrecyclinganlagen. Bei PET-Verwertern (PET – Polyethylenterephthalat) ist Heißwäsche weiterhin generelle Praxis. Mittlerweile gibt es auch PE- und PP-Recycler, die das Mahlgut heiß waschen, obwohl die Wäsche weiterhin überwiegend in der Praxis kalt ausgeführt wird. Es existieren bereits technische Ansätze im industriellen Maßstab, um die Sortierung und das Recycling von Verpackungen zu optimieren sowie die Rezyklatqualität zu erhöhen. Dennoch wurden die in 2021/2022 bestehenden technischen Möglichkeiten bei der Sortierung und Verwertung deutscher Verpackungsabfälle noch nicht vollständig ausgeschöpft. Teilweise zeigte sich eine Diskrepanz zwischen dem Stand der Technik und der aktuellen Praxis. Einstufungen im Anhang 1 des Mindeststandards können fortgeführt werden Die Ergebnisse der Studie dienen als wissenschaftliche Grundlage für die Fortentwicklung des „ Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG “. Insbesondere werden quantitative Aussagen über die Verfügbarkeit bestehender Sortier- und Verwertungsstrukturen (Anhang 1 des Mindeststandards) getroffen sowie Änderungsvorschläge für dessen Anhänge 2 und 3 gegeben. Darüber hinaus ordnet der Bericht die von den Sortierern und Verwertern genannten Probleme bei der Trennung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen ein. Die erhobene Praxis der Sortierung und Verwertung 2021/2022 ergab, dass die Einstufungen im Anhang 1 des Mindeststandards von 2022 auch im Jahr 2023 unverändert fortgeführt werden können. Erstmalig beinhaltet die Studie mengenbasierte Informationen über die von den Recyclinganlagen angegebenen Rezyklatanwendungen und ordnet diese im Sinne des Mindeststandards ein. Je nach Material sind die Rezyklatanwendungen verschieden. Neben Behälterglas (aus Glasscherben) und Wellpappenrohpapieren (aus faserbasierten Verpackungen) sind Spritzgussanwendungen und teilweise Extrusionsfolien (aus verschiedenen Kunststoffen) gängige Anwendungen für die beim Recycling erzeugten Rezyklate . Erstmalig befragt wurden auch Altpapiersortieranlagen sowie Aufbereiter und Verwerter von Weißblech- und Aluminiumverpackungen zur aktuellen Prozesstechnik und zu Rezyklatanwendungen. Die Aluminiumaufbereiter und -verwerter nannten beispielsweise den Einsatz von Aluminiumrezyklat in Sekundärschmelzwerken, Feuerwerkskörpern, in der Automobilindustrie oder in Verpackungen.
Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Seit 2019 sind die Entgelte hierfür auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard dafür, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, wurde nun an neue Entwicklungen im Verpackungssektor angepasst. Damit die Recyclingfähigkeit der Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, methodisch auf einheitlicher Basis ermittelt wird, veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt ( UBA ) seit 2019 jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit. Wesentliche Neuregelungen betreffen Glasverpackungen und Polyethylen (PE)-Folien größer DIN A4 . Glasanteile, die beispielsweise durch Lackierung oder Einfärbung einen optischen Transmissionsgrad von 10 Prozent unterschreiten, sind nicht dem verfügbaren Wertstoffanteil zuzurechnen. Damit wird auf Grundlage von aktuellen Praxisuntersuchungen nunmehr berücksichtigt, dass entsprechende Glasanteile bei der Glasaufbereitung nicht als Glas erkannt und deshalb ausgeschleust werden. Bei PE-Folien größer DIN A4 wird als neue Recyclingunverträglichkeit „Nitrocellulose-basierte Druckfarben im Zwischenlagendruck“ aufgenommen. Nitrocellulose (NC) erweist sich aufgrund ihrer eingeschränkten Temperaturbeständigkeit als Beeinträchtigung für den mechanischen Recyclingprozess. In Untersuchungen wurden starke, atemwegsreizende Ausgasungen sowie ein unangenehmer Geruch und eine farbliche Veränderung der Rezyklate beobachtet. Deshalb haben sich ZSVR und UBA dazu entschlossen, NC-basierte Druckfarben zumindest im Zwischenlagendruck als Recyclingunverträglichkeit zu definieren. Weitere Änderungen erfolgten in Bezug auf faserbasierte Verpackungen, um die im Vorjahr eingeführten Regelungen zu konkretisieren und besser verständlich zu machen. Noch nicht aufgenommen wurde die in der öffentlichen Konsultation vorgestellte Umstrukturierung des Anhangs 1, der das Vorhandensein von Sortier- und Recyclinginfrastruktur für verschiedene Verpackungen beziehungsweise das Erfordernis für Einzelnachweise eines erfolgten Recyclings abbildet. Aufgrund der in zahlreichen Stellungnahmen geäußerten Aspekte haben ZSVR und UBA entschieden, das Thema zunächst zurückzustellen. Es ist beabsichtigt, erneut nach zweckmäßigen Lösungen zu suchen und dabei die vorgebrachten Aspekte nochmals vertieft zu prüfen. Weiterführende Informationen zum Mindeststandard Nach einem Konsultationsverfahren zum Entwurf des Mindeststandards hat die ZSVR in Abstimmung mit dem UBA die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und, soweit zielführend, in dem nun veröffentlichten Mindeststandard berücksichtigt. Nähere Informationen zum Mindeststandard finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister . Das UBA sieht den verbindlichen Mindeststandard als wichtige methodische Basis für die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an. Er gibt Mindestkriterien unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung vor. Bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit sind danach mindestens folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Vorhandensein von Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung, Sortierbarkeit der Verpackung sowie, bei technischer Notwendigkeit, Trennbarkeit ihrer Komponenten, Keine Unverträglichkeiten von Verpackungskomponenten oder enthaltenen Stoffen, die nach der Verwertungspraxis einen Recyclingerfolg verhindern können. Die Anforderungen für diese Kriterien wurden entsprechend den Entwicklungen im Verpackungssektor aktualisiert und geschärft. Die Ergebnisse der UBA-Eigenforschung zur Praxis der Sortierung und Verwertung 2021/2022 wurden bereits berücksichtigt. Der Mindeststandard ist eine in Branchenkreisen weithin akzeptierte Hilfestellung für die ökologische Verbesserung von Verpackungen. Zahlreiche Verpackungshersteller nutzen ihn zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen und eine daran anknüpfende Optimierung. Die Methode zur Ermittlung der tatsächlichen Recyclingfähigkeit wurde auch in der EU und international mit großem Interesse aufgenommen. Für eine umweltfreundliche Verpackungsgestaltung sind neben der Recyclingfähigkeit weitere Faktoren von Bedeutung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite .
Um die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und ein hochwertiges Recycling zu stärken, verpflichtet das Verpackungsgesetz (VerpackG) in § 21 die dualen Systeme, finanzielle Anreize zu schaffen, um hochgradig recyclingfähige Verpackungen zu fördern. Die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen muss sich nach VerpackG an der aktuellen Praxis der Sortierung und Verwertung orientieren, d. h. an den bestehenden Möglichkeiten und Grenzen der Sortier- und Verwertungsinfrastruktur. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die für die Jahre 2021 und 2022 ermittelte Praxis der Sortierung und Verwertung deutscher Verpackungsabfälle, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen und über die Altglas-, Altpapier- und Leichtverpackungssammlung erfasst werden (systembeteiligungspflichtige Verpackungen). Die Praxis wurde auf Basis von Erhebungen bestimmt. Sortierer und Verwerter deutscher Verpackungsabfälle wurden nach aktueller Prozesstechnik und spezifischen Problemen bei der Sortierung und Verwertung und einer Einschätzung dazu befragt. Dabei wurde das Recycling von Behälterglas, Altpapier sowie Leichtstoffverpackungen betrachtet. UBA-TEXTE 11/2021 von Dehoust et al. diente als Grundlage für die verwendete Methode zur Ermittlung der Praxis. Der vorliegende Teilbericht 2 basiert in weiten Teilen auf dem Teilbericht 1 UBA-TEXTE 125/2022 "Praxis der Sortierung und Verwertung 2020/2021" von Grummt (2022). Dieser zweite Teilbericht identifiziert und beschreibt Änderungen in der Prozesstechnik und den Mengenströmen gegenüber den vergangenen Jahren sowie innovative technische Potenziale beim Recycling. Altpapiersortieranlagen sowie Aufbereiter und Verwerter von Weißblech- und Aluminiumverpackungen wurden erstmalig befragt. Des Weiteren wird der Stand der Technik der Anlagen innerhalb der ermittelten Praxis eingestuft. Die Ergebnisse aus der Studie dienen als wissenschaftliche Grundlage für die Fortentwicklung des "Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG". Insbesondere werden quantitative Aussagen über die Verfügbarkeit bestehender Sortier- und Verwertungsstrukturen (Anhang 1 des Mindeststandards) getroffen sowie Änderungsvorschläge für dessen Anhänge 2 und 3 gegeben. Der Bericht ordnet zudem die von den Sortierern und Verwertern angegebenen Probleme bei der Trennung, Sortierung und Verwertung ein Quelle: Forschungsbericht
Um die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und ein hochwertiges Recycling zu stärken, verpflichtet das Verpackungsgesetz (VerpackG) in § 21 die dualen Systeme, finanzielle Anreize zu schaffen, um hochgradig recyclingfähige Verpackungen zu fördern. Die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen muss sich nach VerpackG an der aktuellen Praxis der Sortierung und Verwertung orientieren, d. h. an den bestehenden Möglichkeiten und Grenzen der Sortier- und Verwertungsinfrastruktur. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die für die Jahre 2020 und 2021 ermittelte Praxis der Sortierung und Verwertung deutscher Verpackungsabfälle, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (systembeteiligungspflichtige Verpackungen). Die Praxis wurde auf Basis einer Erhebung bestimmt. Sortierer und Verwerter deutscher Verpackungsabfälle wurden nach aktueller Prozesstechnik und spezifischen Problemen bei der Sortierung und Verwertung und einer Einschätzung dazu befragt. Dabei wurde das Recycling von Behälterglas, Altpapier sowie Leichtstoffverpackungen betrachtet. UBA TEXTE 11/2021 von Dehoust et al. diente als Grundlage für die verwendete Methode zur Ermittlung der Praxis. Darauf aufbauend beschreibt und identifiziert dieser Bericht Änderungen in der Prozesstechnik gegenüber dem Bezugsjahr 2019 sowie innovative technische Potenziale beim Recycling. Des Weiteren wird der Stand der Technik der Anlagen innerhalb der Praxis eingestuft. Die Ergebnisse aus der Studie dienen als wissenschaftliche Grundlage für die Fortentwicklung des "Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG". Insbesondere werden quantitative Aussagen über die Verfügbarkeit bestehender Sortier- und Verwertungsstrukturen (Anhang 1 des Mindeststandards) getroffen sowie Änderungsvorschläge für dessen Anhänge 2 und 3 gegeben. Der Bericht ordnet zudem die von den Sortierern und Verwertern angegebenen Probleme bei der Trennung, Sortierung und Verwertung ein. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Erarbeitung und Abstimmung von Standards für eine naturverträgliche Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. Wolfgang Peters, Umweltplanung.1. Vorhabenziel Die nachhaltige Gestaltung des Anteils der Erneuerbaren Energien am Energiemix erfordert als Grundlage eine naturverträgliche Ausgestaltung innerhalb der einzelnen Sparten. Im Rahmen des Projektes sollen Vorschläge für naturschutzfachliche und ökologische Mindeststandards für die Erzeugung sowie die Nutzung der verschiedenen sparten der EE sowie für ihre verschiedenen Nutzungsformen (Wärme, Strom und Kraftstoffe) erarbeitet werden. 2. Arbeitsplanung Die Erarbeitung der Anforderungen erfolgt auf der Grundlage des bestehenden Wissens zu den Auswirkungen und Konflikten der Erzeugung und Nutzung von Erneuerbaren Energien. Der Stand des Wissens wird systematisiert; daraus werden in abgestufter Konkretisierung Vorschläge für Standardsetzungen abgeleitet, die bezogen auf ausgewählte Konflikte beispielhaft in eintägigen Workshops mit unterschiedlichen Akteuren diskutiert werden. 3. Erfolgsaussichten Durch eine systematische Formulierung von aus den Zielen des Naturschutzes abgeleiteten Standards der Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien kann die zunehmende Diskussion um einen nachhaltigen und naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien wesentlich versachlicht werden.
Das Projekt "Erarbeitung von konkretisierten Vorschlägen zu inhaltlich-methodischen Mindeststandards/ Fachkonventionen für die Entwicklung von naturschutzfachlichen Leitbildern auf der Ebene des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftsplanes" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hannover, Institut für Landschaftspflege und Naturschutz.Die intensive naturschutzfachliche Diskussion der Leitbildthematik in den letzten Jahren hat eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe und methodischer Ansätze zur Leitbildentwicklung hervorgebracht. Aus der Fülle aufgezeigter Aspekte ergeben sich in der Planungspraxis Schwierigkeiten für die Erarbeitung von Leitbildern, eine Einigung auf eine einheitliche Terminologie und die Formulierung methodisch-inhaltlicher Fachkonventionen stehen bislang noch aus. Diese Problematik stellt sich in besonderem Maße für die Landchaftsrahmenplanung und Landschaftsplanung, da diesen aufgrund ihrer Funktion eine zentrale Bedeutung für die Leitbildformulierung zukommt, für eine solche im Prozeß der Planaufstellung aber nur wenig freie Ressourcen zur Verfügung stehen. Zudem ist eine einheitliche Konventionierung der Leitbildentwicklung bereits durch die unterschiedliche rechtliche Regelung der Verbindlichkeit und Integration der Landschaftsplanung in den einzelnen Bundesländern erschwert. Die vorliegende Studie 'Erarbeitung von konkretisierten Vorschlägen zu inhaltlich- methodischen Mindeststandarts/ Fachkonventionen für die Entwicklung von naturschutzfachlichen Leitbildern auf der Ebene des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftsplanes' strukturiert über die Auswertung aktueller Veröffentlichungen wesentliche Aspekte zur Problemstellung und entwickelt daraus unter Benennung inhaltlicher Gesichtspunkte ein methodisches Grundgerüst für vorzuschlagende Mindeststandarts der Leitbildentwicklung. Die Erarbeitung der Aufgabenstellung erfolgt über eine terminologische Klärung und Abgrenzung verwendeter Begrifflichkeiten, das Aufzeigen wesentlicher Funktionen von Leitbildern im Hinblick auf ihren Einsatz in Planungsprozessen des Naturschutzes und einer Zusammenstellung und Beurteilung bestehender Methoden der Leitbildentwicklung. Für die Formulierung von Fachkonventionen wird eine als 'Baukastenprinzip' benannte Vorgehensweise vorgeschlagen, die über einen Mindestsatz von Arbeitsschritten dem Anspruch einer einheitlichen Methodik und einer flexiblen Anpassung der Leitbildentwicklung an die Erfordernisse im Einzelfall der Planaufstellung gleichermaßen Rechnung trägt. Abschließend werden zu berücksichtigende Datengruppen angesprochen und grundlegende Kriterien für die Gewichtung einzelner Parameter im Prozeß des naturschutzfachlichen Zielabgleichs aufgezeigt.
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