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Bundestag stimmt der neuen Gewerbeabfallverordnung zu

Der Bundestag stimmte am 30. März 2017 der neuen Gewerbeabfallverordnung zu. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die Verordnung setzt bereits beim Abfallerzeuger an und verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können. Da damit deutlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden dürfen, stehen zukünftig mehr Wertstoffe für das Recycling zur Verfügung, wie Kunststoffe, Holz und Bioabfälle. Auch im Bereich der Bauabfälle soll zukünftig ein höherwertiges Recycling insbesondere von mineralischen Bauabfällen und Gips erfolgen.

Interpretation of the new entries for plastic waste in transboundary waste shipments

Dieser Bericht enthält Informationen, die zur Beschreibung von Kunststoffabfallqualitäten in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung beitragen. Diese unterstützen die Auslegung der im Beschluss BC-14/12 der Vertragsstaatenkonferenz des Basler Übereinkommens im Mai 2019festgelegten und gemäß Umsetzung in der europäischen Abfallverbringungsverordnung (VVA) ab 1.1.2021 EU-weit geltenden neuen Einträge für Kunststoffabfälle B3011 und EU3011 einschließlich der Gemische daraus in Anhang IIIA der VVA. Hierfür wurden zum einen fachliche Grundlagen zur Beschreibung von Kunststoffabfallqualitäten sowie relevante Spezifikationen, Normen und Regelungen unter Einbeziehung der Erfahrungen und Umsetzungshilfen anderer Länder und Regionen recherchiert. Flankierend wurden Interviews mit Branchenvertretern und Branchenvertreterinnen aus der Wirtschaft und von Wirtschaftsverbänden sowie mit Vertretern und Vertreterinnen er zuständigen Behörden geführt. Die Ergebnisse wurden in Fachworkshops diskutiert. Im Zentrum stand neben der Information der Akteure, der Umgang von Akteuren mit den unbestimmten Rechtsbegriffen insbesondere in den Bereichen Probenahme und Kontrolle sowie auch in den jeweiligen Sortier- und Aufbereitungsanlagen.Neben diesem Bericht entstanden im Forschungsprojekt eine englische Kurzfassung des Berichtes â€ÌInterpretation of the new entries for plastic waste in transboundary waste shipmentsâ€Ì, eine deutsch- und englischsprachige Broschüre â€ÌGrenzüberscheitendeAbfallverbringung und die neuen Kunststoffeinträgeâ€Ì und ein FAQ, die auf der Website des Umweltbundesamtes veröffentlicht werden. Quelle: Forschungsbericht

Auslegung der neuen Einträge für Kunststoffabfälle in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Dieser Bericht enthält Informationen, die zur Beschreibung von Kunststoffabfallqualitäten in der grenzüberschreitenden Abfallverbringung beitragen. Diese unterstützen die Auslegung der im Beschluss BC-14/12 der Vertragsstaatenkonferenz des Basler Übereinkommens im Mai 2019 festgelegten und gemäß Umsetzung in der europäischen Abfallverbringungsverordnung (VVA)1 ab 1.1.2021 EU-weit geltenden neuen Einträge für Kunststoffabfälle B3011 und EU3011 einschließlich der Gemische daraus in Anhang IIIA der VVA. Hierfür wurden zum einen fachliche Grundlagen zur Beschreibung von Kunststoffabfallqualitäten sowie relevante Spezifikationen, Normen und Regelungen unter Einbeziehung der Erfahrungen und Umsetzungshilfen anderer Länder und Regionen recherchiert. Flankierend wurden Interviews mit Branchenvertretern und Branchenvertreterinnen aus der Wirtschaft und von Wirtschaftsverbänden sowie mit Vertretern und Vertreterinnen der zuständigen Behörden geführt. Die Ergebnisse wurden in Fachworkshops diskutiert. Im Zentrum stand neben der Information der Akteure, der Umgang von Akteuren mit den unbestimmten Rechtsbegriffen insbesondere in den Bereichen Probenahme und Kontrolle sowie auch in den jeweiligen Sortier- und Aufbereitungsanlagen. Neben diesem Bericht entstanden im Forschungsprojekt eine englische Kurzfassung des Berichtes â€ÌInterpretation of the new entries for plastic waste in transboundary waste shipmentsâ€Ì, eine deutsch- und englischsprachige Broschüre â€ÌGrenzüberscheitende Abfallverbringung und die neuen Kunststoffeinträgeâ€Ì und ein FAQ, die auf der Website des Umweltbundesamtes veröffentlicht werden. Quelle: Forschungsbericht

Radioactive waste in the Asse II mine

From 1967 to 1978, around 47,000 cubic metres of low- and intermediate-level radioactive waste were emplaced in the mine according to information from the former operator, the Association for Radiation Research (now known as Helmholtz Zentrum München, HMGU). Almost all low- and intermediate-level radioactive waste from the Federal Republic of Germany was disposed of in the Asse II mine. Some 67% of the waste volume originated from facilities belonging to power companies. Typical waste included: filters, scrap metal, paper, laboratory waste, building rubble, wood, slurries and mixed waste. Other waste was delivered by research institutes, the nuclear industry and other waste producers (from the medical industry, for example). Records allow the determination of how many drums are stored in the Asse mine, but there is some uncertainty as to whether these documents give a correct radionuclide and substance inventory for the emplaced radioactive waste. The waste declaration at the time does not meet today’s standards and is partially incomplete and incorrect. The BGE’s plans for retrieval assume that incorrectly declared waste was also emplaced in the Asse II mine. Since the facility came under the purview of nuclear law, considerable efforts have been made to eliminate uncertainties regarding the waste documentation. Even following very extensive inspections, there is no evidence that high-level radioactive waste is stored in the Asse mine. Emplacement areas and methods The radioactive waste was emplaced in a total of 13 former mining chambers from 1967 to 1978. Two chambers are located in the central section and 10 in the southern flank of the mine at depths of 725 and 750 metres. A further chamber is located at the 511-metre level. At the start of emplacement, the waste containers were stacked in an upright position. In order to make better use of the hollow space, the former operator subsequently began stacking them on their sides. The necessary individual handling of waste containers resulted in higher radiation exposure for staff and higher emplacement costs. From 1971 onwards, the waste was primarily dumped using a wheel loader. The simultaneous handling of multiple drums led to lower costs and lower radiation exposure for staff. It is with the use of this method, if not sooner, that it becomes clear that the waste was intended to remain in the Asse II mine. There were no plans for retrieval, and possible damage to the waste containers was disregarded. The surrounding rock salt was intended to provide long-term protection. An electric crane was used to lower intermediate-level radioactive waste into emplacement chamber 8a at the 511-metre level, where it was emplaced using the dipping technique. This method was used because, as a result of the significantly higher radiation exposure relative to the low-level radioactive waste, there was a need not only for a greater distance from the waste container but also for additional screening. Legal appraisal According to current laws and the state of the art of science and technology, the final disposal of radioactive waste in the manner employed at the Asse II mine would not be eligible for a licence. However, irrespective of the present-day assessment of emplacement operations at the Asse II mine, no laws were broken based on the legislation in force at the time. Radioactivity of emplaced waste Waste with a radioactivity of around 1 • 1016 becquerels (10 thousand trillion decays of atomic nuclei per second; as at 1 January 1980) was stored in the Asse II mine. Due to radioactive decay, the radioactivity had fallen to 2.2 • 1015 becquerels (2.2 thousand trillion decays of atomic nuclei per second) by 1 January 2019. The radioactivity currently corresponds to around a 200th of the radioactive content of a Castor container (type V/19 – 96 design containing a typical load). The estimation of the repository’s hazard potential depends not only on the emplaced radioactivity of the waste, but also on the substances that are emplaced and the harmful effects they could have on living organisms. If the radioactive waste were to remain in the Asse II mine, it would not be possible to demonstrate that the legal safety objectives would be met for the required periods of time. The waste is therefore to be retrieved from the mine. For further information on retrieval, please refer to the main topic on retrieval (German only) .

I. Fachnotiz: Umsetzung der stofflichen Produktkontrolle - Revision 00 (PDF)

GZ: SE 6.2/Ste Fachnotiz Umsetzung der stofflichen Produktkontrolle Stand: 22.02.2016 Seite: 1 von 2 Neben der radiologischen Deklaration radioaktiver Abfälle sind entsprechend den Endlagerungsbedingungen Konrad ab Stand Oktober 2010 (SE-IB-29/08-REV-1, Stand Oktober 2010 bzw. SE-IB-29/08-REV-2, Stand Dezember 2014 und SE-IB-31/08-REV-1, Stand Oktober 2010) auch Angaben zur stofflichen Zusammensetzung der Abfallgebinde erforderlich. Die stoffliche Produktkontrolle steht in enger Verbindung mit der radiologischen Produktkontrolle und erfolgt grundsätzlich in einem Verfahren. Eine zweckmäßige Vorgehensweise wird im Folgenden aufgezeigt •für die Neuanmeldung einer Kampagne (Fall 1), •für eine abgeschlossene Verfahrensqualifikation ohne Berücksichtigung der stofflichen Produktkontrolle für die eine Qualifikation der stofflichen Produktkontrolle mit einfachen Mitteln nachgeholt werden kann (Fall 2) und • für bereits nach einen qualifizierten Verfahren ohne Berücksichtigung der stofflichen Produktkontrolle konditionierte Abfallprodukte/Endlagergebinde für die eine Nachqualifizierung im Hinblick auf die stoffliche Zusammensetzung im Rahmen der Dokumentationsprüfung möglich ist (Fall 3). Fall 1: Neuanmeldung einer Kampagne Für neu anzumeldende Kampagnen ist es zweckmäßig, die stoffliche Produktkontrolle soweit wie möglich in den entsprechenden Ablaufplänen umzusetzen. Die zur Beschreibung der stofflichen Zusammensetzung vorgesehenen Stofflisten- und Behälterlisteneinträge sind im Rahmen der Kampagnenanmeldung zu benennen. In den Stofflisten- und Behälterlisteneinträgen sind im jeweiligen Gültigkeitsbereich Angaben zu den mit dem jeweiligen Eintrag zu beschreibenden Bestandteilen dargestellt. Im Rahmen der Verfahrensqualifikation wird dann die Anwendbarkeit des Eintrags auf den jeweiligen Anteil des Abfallgebindes geprüft. Angaben zu den entsprechenden Prüfungen zum Nachweis der Einhaltung des Gültigkeitsbereichs sind unter dem Abschnitt „Produktkontrollmaßnahmen“ des jeweiligen Eintrags dargestellt. Hier finden sich auch Angaben zur Art und zum Umfang der entsprechenden Kontrollen sowohl durch den Ablieferer bzw. den Konditionierer als auch durch den Sachverständigen vor Ort. Im Rahmen der Verfahrensqualifikation wird ebenfalls geprüft, inwieweit die Vorgaben zur Protokollierung durch den Ablieferer bzw. den Konditionierer die entsprechend den jeweiligen Stofflisten- und Behälterlisteneinträgen erforderlichen Daten abdecken. Diese Vorgehensweise sollte insbesondere auch dann in Erwägung gezogen werden, wenn zumindest für Teilmengen eines Abfallgebindes bereits anwendbare und freigegebenen Stofflisten- und Behälterlisteneinträge vorhanden sind. Fall 2: Verfahrensqualifikation ohne stoffliche Produktkontrolle abgeschlossen Es besteht die Möglichkeit, die bestehende (radiologische) Verfahrensqualifikation um die stofflichen Aspekte zu erweitern. Im entsprechenden Antrag dazu müssen die heranzuziehenden Stofflisten- und Behälterlisteneinträge benannt sein und es muss dargelegt werden, inwieweit die in den Listeneinträgen genannten Anforderungen zum Gültigkeitsbereich und an die Durchführung der begleitenden Kontrollen (Art und Umfang) durch den Sachverständigen vor Ort durch die Vorgaben des bestehenden Ablaufplans bzw. der der bestehenden Verfahrensqualifikation abgedeckt sind. Wenn der entsprechende Gültigkeitsbereich oder die vorgegebenen Produktkontrollmaßnahmen des Listeneintrags nicht abdeckend sind, sind ggf. Änderungen im SE 6.2 Fachnotiz Revisionsstand: 01 vom 03.12.2015 Zuständige OE: SE 6.2 Fachnotiz Umsetzung der stofflichen Produktkontrolle GZ: SE 6.2/Ste Stand: 22.02.2016 Seite: 2 von 2 Ablaufplan erforderlich. Alternativ kann der heranzuziehende Listeneintrag erweitert werden. In diesem Fall besteht dann für bereits im Rahmen der jeweiligen Kampagne erzeugte Abfallgebinde die Möglichkeit einer Nachqualifizierung über ein separates Verfahren (separater Ablaufplan) oder eine Stichprobenprüfung. Bereits erfolgte Maßnahmen zur Charakterisierung, die im Rahmen der radiologischen Verfahrensqualifikation erfolgt sind, können hierbei berücksichtigt werden. Für ggf. auftretende Lücken können weitere Kontrollen an den Gebinden oder der zugehörigen Dokumentation (Einsichtnahme beim Betreiber) erforderlich sein. Entsprechen z. B. die in einer Anlage verwendeten Sortierkriterien für Abfälle den entsprechenden Anforderungen aus den Produktkontrollmaßnahmen der Stofflisten- und Behälterlisteneinträge und sind diese Anforderungen im Ablaufplan bereits implementiert, bedarf es keiner weiteren Kontrollen zu den Abfällen. Ein einfaches Beispiel ist hier die Identitätsprüfung eines Behälters, die in der Regel schon zum Nachweis der Zuordnung zu einem Prüfzeugnis erforderlich ist und somit im Ablaufplan dargestellt wird. Der Ablieferer bzw. der Konditionierer erfasst für jeden verwendeten Behälter die entsprechende eindeutige Bezeichnung, weiterhin ist eine entsprechende begleitende Kontrolle durch den Sachverständigen vor Ort vorgesehen. Ist der Umfang der aufgrund der radiologischen Produktkontrolle vorgesehenen begleitenden Kontrollen durch den Sachverständigen vor Ort gleich groß oder größer als der in den Behälterlisteneinträgen vorgesehene Beteiligungsumfang, sind die aus Sicht der stofflichen Produktkontrolle erforderlichen Kontrollen bereits vorgesehen. Gleiches gilt z.B. für metallische Komponenten, bei denen über eine Sichtprüfung entsprechend den jeweiligen Sortierkriterien bzw. im Fall von Core-Schrotten eine Identitätsprüfung bereits im Rahmen der radiologischen Produktkontrolle zum Nachweis der Abfallprodukteigenschaften vorgesehen ist. Für Mischabfälle können hier ebenfalls die in den einzelnen Anlagen verwendeten Sortieranweisungen herangezogen werden, sofern deren Inhalte den Vorgaben des jeweiligen Stofflisteneintrags zur Durchführung und Protokollierung der Zusammensetzung des jeweiligen Rohabfalls durch den Betreiber entspricht und die entsprechenden begleitenden Kontrollen durch den Sachverständigen vor Ort im durch den Stofflisteneintrag vorgegebenen Umfang die Vorgehensweise des Ablieferers/Konditionierers bestätigen. Sofern im Rahmen der Verfahrensqualifikation diese Randbedingungen umgesetzt werden, die entsprechende Protokollierung der Abfallprodukt- und Behältereigenschaften durch den Ablieferer bzw. Konditionierer erfolgt und durch den Sachverständigen vor Ort entsprechend dem Beteiligungsumfang kontrolliert werden, ist die stoffliche Produktkontrolle einfach zu implementieren. Fall 3: Stoffliche Produktkontrolle im Rahmen der Abfallgebindedokumentation. Sofern die Konditionierung im Rahmen einer Kampagne bereits abgeschlossen ist, kann für die bereits erzeugten Gebinde im Rahmen der Prüfung der Abfallgebindedokumentation eine Nachqualifikation erfolgen. Dieses erfolgt im Rahmen einer Stichprobenprüfung. Seitens des Ablieferers/Konditionierers werden die bereits erfolgten Maßnahmen zur Charakterisierung der Abfallgebinde dargestellt und mit den Anforderungen hinsichtlich Gültigkeitsbereich und begleitender Kontrollen verglichen. Für ggf. auftretende Lücken können weitere Kontrollen an den Gebinden oder der zugehörigen Dokumentation (Einsichtnahme beim Betreiber) erforderlich sein. SE 6.2 Fachnotiz Revisionsstand: 01 vom 03.12.2015 Zuständige OE: SE 6.2

Radioaktive Abfälle in der Asse

Von 1967 bis 1978 werden nach Angaben des ehemaligen Betreibers, der Gesellschaft für Strahlenforschung (heute: Helmholtz Zentrum München; HMGU), rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Nahezu der gesamte schwach- und mittelradioaktive Abfall der Bundesrepublik Deutschland wird in der Schachtanlage Asse II entsorgt. Rund 67 Prozent des Abfallvolumens stammt aus Anlagen der Energieversorgungsunternehmen. Typische Abfälle sind: Filter, Metallschrott, Papier, Laborabfälle, Bauschutt, Holz, Schlämme oder Mischabfälle. Weitere Abfälle werden von Forschungseinrichtungen, der kerntechnischen Industrie und von sonstigen Abfallverursachern (zum Beispiel aus der Medizin) angeliefert. Anhand von Unterlagen kann nachvollzogen werden, wie viele Fässer in der Asse liegen. Es bestehen allerdings Unsicherheiten, ob das Radionuklid- und Stoffinventar der eingelagerten radioaktiven Abfälle in den Dokumenten korrekt angegeben ist. Die damalige Abfalldeklaration entspricht nicht den heutigen Standards und ist zum Teil unvollständig und fehlerhaft. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung geht in ihren Planungen zur Rückholung davon aus, dass auch fehlerhaft deklarierte Abfälle in der Schachtanlage Asse II eingelagert sind. Seit die Anlage unter Atomrecht steht, werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um Unsicherheiten bei der Abfalldokumentation zu beseitigen. Es gibt auch nach sehr umfangreichen Prüfungen keine Belege dafür, dass in der Asse hochradioaktive Abfälle lagern. Einlagerungsbereiche und -techniken Die radioaktiven Abfälle werden von 1967 bis 1978 in insgesamt 13 ehemalige Abbaukammern eingelagert. Zwei Kammern liegen im mittleren Teil und zehn in der Südflanke des Bergwerks in einer Tiefe von 725 und 750 Metern. Eine weitere Kammer befindet sich auf der 511-Meter-Ebene. Zu Beginn der Einlagerung werden die Abfallbehälter stehend gestapelt. Um den Hohlraum besser nutzen zu können, geht der ehemalige Betreiber zu einer liegenden Stapelung über. Die notwendige einzelne Handhabung der Abfallbehälter hat eine höhere Strahlenbelastung des Personals und höhere Kosten für die Einlagerung zur Folge. Seit 1971 werden die Abfälle hauptsächlich mit Hilfe eines Radladers verkippt. Die gleichzeitige Handhabung mehrerer Fässer führt zu geringeren Kosten und zu einer geringeren Strahlenbelastung des Personals. Spätestens mit Anwendung dieser Technik wird deutlich, dass die Abfälle in der Schachtanlage Asse II verbleiben sollen. Eine Rückholung ist nicht vorgesehen. Mögliche Schäden an den Abfallbehältern werden vernachlässigt. Langfristigen Schutz soll das umliegende Salzgestein bieten. Mit Hilfe eines Elektrokrans werden mittelradioaktive Abfälle in die Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Ebene abgeseilt und verstürzt. Diese Technik wird angewendet, da aufgrund der im Vergleich zu den schwachradioaktiven Abfällen deutlich höheren Strahlenbelastung ein größerer Abstand zum Abfallbehälter und eine zusätzliche Abschirmung notwendig sind. Mehr über die in der Asse gelagerten Abfälle erfahren Sie im Themenschwerpunkt "Die radioaktiven Abfälle in der Asse" . Eine Endlagerung von radioaktiven Abfällen wie in der Schachtanlage Asse II ist nach heutigen Gesetzen sowie dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht genehmigungsfähig. Unabhängig von der heutigen Bewertung der Einlagerung in die Schachtanlage Asse II wurden aufgrund der damals geltenden Gesetze jedoch keine Rechtsverstöße begangen. Radioaktivität der eingelagerten Abfälle In der Schachtanlage Asse II wurden Abfälle mit einer Radioaktivität von rund 1 • 10 16 Becquerel (10 Billiarden zerfallene Atomkerne pro Sekunde; Stand: 1. Januar 1980) eingelagert. Durch den radioaktiven Zerfall betrug die Radioaktivität am 1. Januar 2023 noch 1,53 • 10 15 Becquerel (rund 1,5 Billiarden zerfallene Atomkerne pro Sekunde). Die Radioaktivität entspricht derzeit rund einem 200stel des radioaktiven Inhalts eines Castor-Behälters (Typ V/19 – 96er Bauart bei typischer Beladung). Zur Einschätzung des Gefahrenpotenzials des Endlagers ist nicht nur die eingelagerte Radioaktivität der Abfälle wichtig. Von Bedeutung ist auch, welche Stoffe eingelagert sind, und welche Schadenswirkung sie auf Lebewesen haben können. Bei einem Verbleib der radioaktiven Abfälle in der Schachtanlage Asse II kann nicht nachgewiesen werden, dass die gesetzlichen Schutzziele für die geforderten Zeiträume eingehalten werden. Aus diesem Grund sollen die Abfälle wieder zurückgeholt werden ( Rückholung der radioaktiven Abfälle ). Weitere Informationen zur Rückholung finden Sie im Themenschwerpunkt Rückholung . Kurzinformationen zur Schachtanlage Asse II Kurzinformationen: Rückholung Themenschwerpunkt: Rückholung

Radioactive waste in the Morsleben repository

During emplacement operations, almost 37,000 cubic metres of low- and intermediate-level radioactive waste were placed in final disposal. Around 60% of the waste currently in final disposal was brought underground after reunification. This waste contains 40% of the emplaced radioactivity. The radioactive waste originates predominantly from the operation of nuclear power plants as well as from the decommissioning of nuclear facilities. Typical waste includes evaporated and solidified radioactive liquids, filters, scrap metal, paper, laboratory waste, building rubble, slurries and mixed waste. Emplacement areas and methods The radioactive waste placed in final disposal is located around 480 metres below ground level in the vicinity of the fourth level of the Bartensleben mine. This waste was largely emplaced using the stacking method, as well as by dipping and dumping. Liquid waste was solidified on-site. The emplacement areas are as follows: Northern field: In the northern field, low-level radioactive waste with a total volume of 1,701 cubic metres was placed in final disposal using the stacking method between 1971 and 1981. Western field: This is where the most waste is stored, with a waste volume of 18,637 cubic metres. Solid low-level radioactive waste was emplaced here using the stacking method from 1974 to 1991 and from 1994 to 1998. Smaller quantities of operational radioactive waste that arises on-site are still placed in final disposal in the western field today. Southern field: A total volume of 10,119 cubic metres were placed in final disposal in the southern field from 1978 to 1991 and from 1994 to 1998. The solid and liquid low- and intermediate-level radioactive waste, along with enclosed radiation sources, was predominantly disposed of by the dipping technique, but liquid low-level radioactive waste was also solidified in situ – that is, directly within the emplacement area – between 1978 and 1991. Central section: In the central section, low-level radioactive waste with a total volume of 157 cubic metres was emplaced between 1983 and 1990. The solid and liquid waste, as well as enclosed radiation sources, were stacked, solidified on-site, or dumped. Eastern field: Following the reunification of Germany, the eastern field was used for emplacement between 1997 and 1998. In total, 6,140 cubic metres of solid low-level radioactive waste were stacked here. Waste placed in interim storage In addition to the radioactive waste placed in final disposal, there is also a small quantity of waste in interim storage. This accounts for less than 0.01% of the total volume of waste but around 60% of the repository’s emplaced radioactivity. This stems from enclosed radiation sources stored in the “underground measuring field”. Medical radium preparations were also placed in interim storage after being packaged in a manner suitable for storage and finally equipped with concrete shielding. The concrete container is stored in a deep borehole at the main cross-cut (near the eastern field). As a result of the long half-life of 1,600 years (radium-226), the radium preparations had an unchanged radioactivity of 3.7 • 1011 becquerels (370 billion decays of atomic nuclei per second) at the end of 2019. The radioactivity of the enclosed radiation sources (above all cobalt-60) was still 1.2 • 1014 becquerels (120 trillion decays of atomic nuclei per second) at the end of 2019, which corresponds to around a 20th of the original radioactivity at the time of emplacement. The radioactive waste placed in interim storage does not meet the waste acceptance criteria for final disposal as set out in the permanent operating licence. Interim storage is licensed on a fixed-term basis by the competent licensing authorities, and an application has been made for the final disposal of this waste within the framework of decommissioning. As part of this process, the risk of exposing people to ionising radiation is to be kept as low as possible in accordance with the minimisation requirement in the context of radiation protection. Transport to an interim storage facility or a federal state collecting depot for radioactive waste would not lead to an improvement in safety. Radioactivity of emplaced waste Waste with a total radioactivity of 3.2 • 1015 becquerels (3.2 thousand trillion decays of atomic nuclei per second) has been stored in the Morsleben repository. Due to radioactive decay, the radioactivity had fallen to 2.0 • 1014 becquerels (200 trillion decays of atomic nuclei per second) at the end of 2019. Around 60% of this was due to the waste currently held in interim storage. The total radioactivity within the Morsleben repository currently corresponds to about a 2,000th of the radioactive content of a Castor container (type V/19 – 96 design containing a typical load). The estimation of the repository’s hazard potential depends not only on the emplaced radioactivity of the waste, but also on which substances are emplaced and what harmful effects they can have on living organisms. Within the framework of the repository’s decommissioning, it must be ensured that the legal safety objectives are adhered to – including in the long term. Brief information on the Morsleben repository

Präsentation „Schwach- und mittelradioaktive Abfälle: Was? Woher? Wie viel? Atommüll – nicht nur hochradioaktive Abfälle brauchen ein Endlager“ – Online-Veranstaltung während der Forumstage 2023 (PDF)

SCHWACH UND MITTELRADIOAKTIVE ABFÄLLE: WAS? WOHER? WIE VIEL? Atommüll – Nicht nur hochradioaktive Abfälle brauchen ein Endlager Bereich Produktkontrolle Dr. Monika Kreienmeyer Kai Möller WAS IST DAS PRODUKTKONTROLLVERFAHREN Nachweise: Antragsteller Begleitende Kontrolle: SV(O) Welche Daten werden benötigt? § 3 Abs. 2 AtEV Anmeldung 2 Qualifizierung FORUMSTAGE - RADIOAKTIVE ABFÄLLE Konditionierung & Datenerfassung 06.11.2023 Verpackung & Datenerfassung Dokumentation Endlagerung WAS UND WOHER? Herkunft: Kernkraftwerke, institutionelle – Forschung, Industrie, Medizin  Kernkraftwerke: −Betriebsabfälle aus Kernkraftwerken, z. B.: − Verdampferkonzentrate, Mischabfälle (Textilien, Handschuhe, Schläuche, etc.), Harze, Filter, −Stilllegungsabfälle, z. B.: − Beton, Bauschutt, Erdreich, Metalle, Mischabfälle Wiederaufarbeitung, z. B.: − Mischabfälle (Textilien, Handschuhe, Schläuche, etc.), Filter, Kerntechnische Industrie, z. B.: − Mischabfälle, Arbeitsmaterialien Forschung (Großforschungseinrichtungen), Industrie, Medizin, z. B.: − Mischabfälle, Laborabfälle, Filter, − Strahlenquellen, − Forschungsreaktoren Fotos: KIT/GNS/EWN 3 FORUMSTAGE - RADIOAKTIVE ABFÄLLE 06.11.2023

Radionuklidinventar des Endlagers Morsleben - Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991

Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Verfahrensunterlage Titel:Radionuklidinventar des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 Autor:Kugel, K. Erscheinungsjahr:2006a Unterlagen-Nr.:P 251 Revision:00 Unterlagenteil: INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis ...............................................................................................................................................1 Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................................2 Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................................2 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................................3 Vorbemerkung ....................................................................................................................................................4 Ausgangssituation..................................................................................................................................6 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6Ergänzungen zum Aktivitätsinventar der Kleinabfalllieferer und des ZfK Rossendorf ...........................8 Plutoniuminventar im Westfeld des ERAM .........................................................................................8 Abfälle aus dem ehemaligen ZfK Rossendorf.....................................................................................9 Uraninventar im Westfeld..................................................................................................................11 Ra-226-Inventar im Abbau 1 des Südfeldes des ERAM ...................................................................12 H-3-Inventar im ERAM ......................................................................................................................12 Co-60-Inventar auf der 4a-Sohle des Zentralteils .............................................................................13 3 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.3 3.3.1 3.3.2 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4Ergänzung der Abfalldaten für KKW-Abfälle........................................................................................14 Aktivitätsbestimmungen durch die KKW ...........................................................................................16 Feste Eindampfrückstände ...............................................................................................................17 Einlagerungsbereiche .....................................................................................................................19 Jährliche Einlagerung .....................................................................................................................19 Radionuklidspezifische Aktivitätsinhalte der EDRst im ERAM ........................................................22 Flüssige Eindampfrückstände ...........................................................................................................23 Einlagerungsbereiche und jährliche Einlagerung............................................................................24 Radionuklidspezifische Aktivitätsinhalte der EDRfl im ERAM .........................................................29 Feste Mischabfälle ............................................................................................................................30 Vergleich fester Mischabfälle aus den KKW Greifswald und Rheinsberg ......................................30 Einlagerungsbereiche .....................................................................................................................32 Jährliche Einlagerung .....................................................................................................................32 Radionuklidspezifische Aktivitätsinhalte der festen Mischabfälle im ERAM ...................................37 4 4.1Radionuklidinventar der 1971 – 1991 eingelagerten Abfälle................................................................39 Radionuklidspezifische Aktivitäten im gesamten ERAM nach Ergänzung bzw. Präzisierung des Radionuklidinventars .........................................................................................................................39 Radionuklidspezifische Aktivitäten in den einzelnen Einlagerungsbereichen des ERAM nach Ergänzung bzw. Präzisierung des Radionuklidinventars...................................................................42 E Mo RA rsl eb en 1 4.2 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.5.1 5.5.2 5.5.3Betrachtung der Unsicherheiten des Radionuklidinventars .................................................................45 Annahmebedingungen für das ERAM...............................................................................................45 Aktivitätsangaben ..............................................................................................................................45 Anforderungen an die Genauigkeit der Angaben ..............................................................................46 Produktkontrolle ................................................................................................................................46 Ausgangskontrollen...........................................................................................................................47 Kernkraftwerke................................................................................................................................47 ZfK Rossendorf...............................................................................................................................48 Abfallverursacher aus dem Bereich der Anwendung und Produktion von Radionukliden (APR) ...49 6Schlussbemerkungen ..........................................................................................................................50 Literaturverzeichnis...........................................................................................................................................51 Gesamtseitenzahl: 51 1 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1:Übersicht über die bis 1991 im ERAM eingelagerten radioaktiven Abfälle Abb. 2:Prozentuale Aufteilung der im ERAM bis 1991 eingelagerten Volumina Abb. 3:Prozentuale Aufteilung des Volumens der im ERAM bis 1991 eingelagerten flüssigen Abfälle E Mo RA rsl eb en TABELLENVERZEICHNIS Tab. 1: Zusammenfassung des Aktivitätsinventars der ZfK-Abfälle Tab. 2:Vergleich der Aktivitätskonzentrationen (AK) ausgewählter, gut messbarer Radionuklide nach Siemens KWU und vergleichbarer Messwerte aus KWU-DWR-Anlagen Tab. 3:Vergleich von Messwerten gut messbarer Radionuklide in EDRst Tab. 4:Mittelwerte der Aktivitätskonzentrationen aus den Abfalldatenblättern für feste Verdampferkon- zentrate des KGR Tab. 5:Eingelagerte EDRst - Volumina in den Abbauen 1 und 2 des Südfeldes Tab. 6:Jährlich eingelagerte radionuklidspezifische Aktivitäten für EDRst im Abbau 1 Tab. 7:Jährlich eingelagerte radionuklidspezifische Aktivitäten für EDRst im Abbau 2 Tab. 8:Radionuklidspezifische Aktivitätsinhalte der EDRst in den betreffenden Einlagerungsbereichen Tab. 9:Mittelwerte der Aktivitätskonzentrationen aus den Abfalldatenblättern des KGR, umgerechnet auf flüssige Verdampferkonzentrate (EDRfl) Tab. 10: Jährlich eingelagerte Abfallvolumina EDRfl Tab. 11: Jährlich eingelagerte radionuklidspezifische Aktivitäten für EDRfl im Abbau 2 Tab. 12: Jährlich eingelagerte radionuklidspezifische Aktivitäten für EDRfl im Abbau 3 Tab. 13: Radionuklidspezifische Aktivitäten für EDRfl im ERAM Tab. 14: Beschreibung von Mischabfällen aus dem KGR und dem KKR, die im Zeitraum 1994 bis 1996 im ERAM eingelagert wurden Tab. 15: Mittelwerte der Aktivitätskonzentrationen aus den Abfalldatenblättern für Mischabfälle des KGR und des KKR Tab. 16: Im ERAM bis 1991 eingelagerte feste Mischabfälle aus dem KKW-Bereich Tab. 17: Jährlich eingelagerte radionuklidspezifische Aktivitäten für Mischabfälle aus dem KKR im Westgesenk Tab. 18: Jährlich eingelagerte radionuklidspezifische Aktivitäten für KKW-Mischabfälle auf der 4a-Sohle des Zentralteils und im Nordfeld Tab. 19: Jährlich eingelagerte radionuklidspezifische Aktivitäten für KKW-Mischabfälle im Westfeld Tab. 20: Radionuklidspezifische Aktivitätsinhalte der KKW-Mischabfälle in den betreffenden Einlagerungsbereiche Tab. 21: Aktivitätsinventar des gesamten ERAM nach Präzisierung bzw. Ergänzung Tab. 22: Radionuklidspezifische Aktivitäten der bis 1991 eingelagerten radioaktiven Abfälle nach Präzisierung bzw. Ergänzung bezogen auf die Einlagerungsbereiche 2

BfS-Unterlage zu Vortrag: "Welche radioaktiven Abfälle sollen in Konrad eingelagert werden?" (PDF, nicht barrierefrei)

Welche radioaktiven Abfälle sollen in Konrad eingelagert werden? Karin Kugel Leiterin Fachgebiet Abfallinventar und Produktkontrolle Wie werden radioaktive Abfälle charakterisiert? Aggregatzustand  Feste, flüssige, gasförmige Abfälle Herkunft  Abfälle aus Lehre, Medizin und Forschung  Abfälle aus der Industrie  Abfälle aus der kerntechnischen Industrie  Abfälle aus Kernkraftwerken Radiologische Eigenschaften  LAW, MAW, HAW  Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung  Nuklide Stoffliche Zusammensetzung/Verarbeitung  Mischabfälle  Verdampferkonzentrate  Aschen Welche Arten radioaktiver Abfälle gibt es? Hochradioaktive Abfälle - wärmeentwickelnd - z. B. abgebrannte Kernbrennstäbe, Rückstände aus der Wiederaufbereitung Schwach- und mittelradioaktive Abfälle - nicht wärmeentwickelnd - z. B. kontaminierter Bauschutt, Leitungen, Armaturen, Strahlenquellen aus der Medizin

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