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Hochwasserschutz durch Beschleunigung des Abflusses an der niedersächsischen Mittelelbe: ein ökologisch fragwürdiger Ansatz für das UNESCO-Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe"

Der Hochwasserschutz an der niedersächsischen Mittelelbe erfolgt bisher nahezu ausschließlich durch Erhöhung der Deiche. Zwar wurden einige Deichrückverlegungen vorgeschlagen, deren Umsetzung wurde aber bislang nicht konsequent verfolgt. Aufgrund der Einengung der Auen an der Elbe und deren Nebenflüssen sowie aufgrund des Klimawandels drohen künftig extreme Hochwässer. Daher soll der Hochwasserabfluss beschleunigt werden. Hierzu sieht ein "Auenstrukturplan für die Niedersächsische Elbe" die dauerhafte Rodung von Gehölzen in Uferbereichen auf einer Fläche von 163 ha vor - davon stehen 40 ha als prioritärer FFH-Lebensraumtyp (FFH-LRT) "Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder" (EU-Code 91E0*) unter europäischem Schutz. Die im Zusammenhang mit dieser Maßnahme modellierte Absenkung des Hochwasserscheitels der Elbe beträgt nur an einer einzigen Stelle 26 cm, liegt aber meist bei lediglich 2 - 10 cm. Da hierdurch nicht nur seltenere Extremhochwässer, sondern auch die alljährlichen Hochwässer abgesenkt werden, sind viele weitere geschützte Habitate im Biosphärenreservat (BR) "Niedersächsische Elbtalaue", das Teil des BR "Flusslandschaft Elbe" ist, beeinträchtigt. Ein Paradigmenwechsel ist nötig, weil der Hochwasserrhythmus essenziell für die Biologie dieses Naturraums ist und infolge der Verringerung von Zuflüssen aus dem Quellgebiet auch die Landwirtschaft von Wassermangel betroffen ist. Hochwasserschutz sollte länderübergreifend durch die Wiederherstellung z. T. noch nach 1970 abgedeichter Überschwemmungsflächen betrieben werden. Nur so kann sich Grundwasser durch Versickerung wieder auffüllen und biologische Vielfalt in den Auen der Elbe wiederhergestellt werden.

Veranstaltungen Veranstaltungen am Grünen Band Sachsen-Anhalt 2025 Veranstaltungen nachgeordneter Bereiche Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachkolloquien zu verschiedenen Fachthemen verschiedene Veranstaltungen der Biosphärenreservate

Die Biosphärenreservate Mittelelbe, Drömling und Karstlandschaft Südharz bieten eine Vielzahl von Veranstaltungen für jung und alt über das laufende Jahr 2025 an. Hier eine kleine Übersicht: Biosphärenreservat Mittelelbe: Wann? und Wo? Was? 21.06. | 11:00 Uhr | Am Kapenschlösschen 3, 06785 Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum Sommerfest "25 Jahre Auenhaus" 22.06. | 10:00 Uhr | Parkplatz Gedenkstätte Stresow Geführte Radtour am Grünen Band anlässlich Gedenktag 17. Juni 1953. Kein Anmeldung erforderlich. Veranstaltung kostenfrei. Biosphärenreservat Drömling: Wann? und Wo? Was? 06.07. | 09:30 Uhr | Treffpunkt: Mannhausen, Dorfplatz Fahrrad-Weißstorch-Tour im Drömling 30.08. | 19:00 Uhr | Informationshaus Drömling, Kämkerhorst, 39359 Mannhausen Europäische Fledermausnacht 12.09. - 14.09. | Schloss Wolfsburg Drömlingsfest 2025 26.09. | 17:00 Uhr | Treffpunkt: Neuer Parkplatz Buchhorst Hirschwanderung 25.10. | 07:00 Uhr | Treffpunkt: erste Beobachtungshütte an der Flachwasserzone, von der Mittellandkanalbrücke aus kommend Beobachtung morgendlicher Gänseabflug an der Flachwasserzone 26.10. | 10:00 Uhr | Kulturzentrum Danndorf, Grafhorster Str. 2 Kürbisfest 03.11. | ganztägig | Aktion zum Internationalen Tag der UNESCO-Biosphärenreservate Weitere Infos erhalten Sie rechtzeitig auf www.biosphaerenreservat-droemling.de . Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz: Wann? und Wo? Was? 17.06. | 14:00 Uhr | Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft  Südharz, Hallesche Str. 68a, 06536 Südharz Netzwerkauftakt; Impulse für die Belebung des Karstwanderweges Anmeldung unter 034651/29 88 90 oder poststelle-rla(at)biores.mwu.sachsen-anhalt.de 22.06. | 14:00 Uhr | Treffpunkt: Hainrode Parkplatz an der Kirche Sonntagswanderung: Von Hainrode zur schönen Aussicht Rundweg Nr. 4 von Hainrode auf dem Karstwanderweg bis zur schönen Aussicht und zurück. Festes Schuhwerk und witterungsangepasste Kleidung werden empfohlen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

EU-Vogelschutzgebiet "Niedersächsische Mittelelbe"

Das EU-Vogelschutzgebiet "Niedersächsische Mittelelbe“ ist 34.028 ha groß und deckt knapp zwei Drittel der Fläche des Biosphärenreservates ab (vgl. Textkarte 5). Bezogen auf die Abgrenzungen des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“ liegen davon 71% im Gebiet des Landkreises Lüneburg und 29% im Landkreis Lüchow-Dannenberg. 29 Brutvogelarten und 41 Zugvogelarten bestimmen den Wert des Gebietes (NElbtBRG, Anlage 3).

Auenentwicklung in der brandenburgischen Elbtalaue

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Vorhaben: 'Auenrenaturierung an der Elbe'

Ressortforschungsplan 2023^Bündnis für Weidevielfalt (in Sachsen-Anhalt): mit Innovationen und Wissenstransfer zu mehr Arten- und Strukturreichtum, Teilvorhaben Praxisumsetzung Biosphärenreservate Mittelelbe und Südharz sowie Beratung und Öffentlichkeitsarbeit

TF1 Stresstest-Fallstudien zu den Auswirkungen von Extremwetterereignissen auf Verkehrsströme

Planfeststellung Neubau Elbbrücke Darchau/Neu Darchau

Der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau- und Unterhaltung (nachfolgend: Vorhabenträger), hat am 30.04.2024 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei dem Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau (Gemeinde Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg) und Neu Darchau (Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg) mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Gegenstand des Vorhabens ist zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L 231 anschließt. Bei der geplanten festen Elbbrücke handelt es sich um eine große freitragende Stabbogenbrücke über den Schifffahrtsweg mit anschließenden Vorlandbrücken. Die Gesamtlänge der Brücke umfasst rund 1.100 m. Zum Maßnahmenumfang gehören weiterhin die erforderlichen Anbindungen an die innerörtlichen Straßen L 231 und K 61 sowie die dort erforderlichen Umbaumaßnahmen für die verkehrstechnischen Anschlüsse. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Katemin, Popelau und Darchau beansprucht. Der Vorhabenträger hat einen UVP-Bericht sowie sonstige das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind und öffentlich zugänglich gemacht werden: · Erläuterungsbericht (U 1.0) · Übersichtskarte (U 2.0) · Übersichtslageplan (U 3.0) · Lagepläne (U 5.0) · Höhenplan (U 6.0) · Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen (U 8.0) · Landschaftspflegerische Maßnahmen (U 9.0-9.5) · Grunderwerb (U 10.0-10.2) · Regelungsverzeichnis (U 11.0) · Kostenermittlung (U 13.0) · Straßenquerschnitt (U 14.0-14.2) · Bauwerksskizzen (U 15.0-15.4) · Sonstige Pläne (U 16.0-16.6) · Immissionstechnische Untersuchungen (U 17.0-17.3) einschließlich Luftschadstoffgutachten (U 17.1), Schalltechnische Untersuchungen (U 17.2), Stellungnahme zu den baubedingten Lärmimmissionen (U 17.2.1), Treibhausgasbilanz (U 17.3), · Wassertechnische Untersuchung (18.0) · Umweltfachliche Untersuchungen (19.0 bis 19.5) einschließlich Landschaftspflegerischer Begleitplan (U 19.1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (U 19.2), FFH-Verträglichkeitsprüfung (U 19.3), FFH-Ausnahmeprüfung (U 19.4), UVP-Bericht (19.5), · Baugrunduntersuchung (U 20), · Sonstige Gutachten (U 21) einschließlich hydraulische Gutachten inkl. Eis (U 21a), Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (U 21b), Fachbeitrag Klimaschutz (U 21c), Gutachten Regionalwirtschaftliche Effekte (U 21d), Verkehrsuntersuchung (U 21e), Floristische und faunistische Kartierungen (U 21f), Visualisierung zur Unterstützung der Landschaftsbildanalyse (U 21g), · Verkehrsqualität (U 22), · Verkehrssicherheitsaudit (U 23) Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zulassung des Projekts nur im Rahmen eines FFH-Ausnahmeverfahrens gemäß § 34 Abs. 3, Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) möglich ist (U 19.3 und 19.4), da das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets DE 2528-331 „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (landesinterne Nr. 74) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Hinsichtlich des EU-Vogelschutzgebiet V37 „Niedersächsische Mittelelbe“ ergibt sich, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebiets V37 verträglich ist. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Allgemeine Einsichtnahmen 1. Der Plan für das o.g. Bauvorhaben wird in der Zeit vom 27.08.2024 bis 26.09.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme während der ortsüblichen Öffnungszeiten an folgenden Standorten ausgelegt: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2 A, 21354 Bleckede Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Neuhaus Samtgemeinde Dahlenburg, Am Markt 17, 21368 Dahlenburg Landkreis Lüchow-Dannenberg, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland) Samtgemeinde Elbtalaue, Rosmarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe) Gemeinde Neu Darchau, Hauptstraße 15, 29490 Neu Darchau Stadt Lübtheen, Amtsstraße 3, 19249 Lübtheen und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Ihnen wird unter Hinweis auf § 73 Abs. 4 VwVfG Gelegenheit gegeben bis zum 07.11.2024 zu dem Plan Stellung zu nehmen oder, soweit Ihre Belange berührt werden, Einwand zu erheben. Die Planunterlagen können unter https://entera9.de/224_darchau eingesehen, heruntergeladen sowie Stellungnahmen bis zum 07.11.2024 dort abgegeben werden. Um eine Stellungnahme über den genannten Link zu verfassen, ist eine kurze Registrierung notwendig. Darüber hinaus können Ihre Stellungnahmen und Einwende per E-Mail an: planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Regional und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg zugeschickt werden.

Auenentwicklung in der brandenburgischen Elbtalaue

Im Rahmen der Vorunteruntersuchung sollen die planungs- und umsetzungsrelevanten Bedingungen für die Pflanzung von Auenwäldern in Kombination mit der (Wieder-)Herstellung von Rinnenstrukturen und weiteren auentypischer Lebensräume in der rezenten Aue an der unteren Mittelelbe zwischen Elbe-km 431 – 446 eruiert werden. Dabei werden die regionalen Akteur*innen und Anwohner*innen eng in die Planung eingebunden.

Auenrenaturierung an der Mittleren Elbe

Mit dem Projekt „Auenrenaturierung an der Mittleren Elbe“ soll ein Referenzgebiet für naturnahe Auenlandschaften an Bundeswasserstraßen entwickelt und langfristig erhalten werden. Im vorangegangenen Naturschutzgroßprojekt "Mittlere Elbe" wurden bereits zahlreiche positive Entwicklungen angestoßen, jedoch ist die Trockenheit der letzten Jahre eine weitere Herausforderung für Auenlandschaften. Innerhalb der nächsten 10 Jahre plant der WWF u.a., Kleingewässer, offene Feuchtlebensräume und Auenwälder zu entwickeln, Altgewässer zu renaturieren und zwei Flutrinnen mit Verbindung zur Elbe herzustellen. Diese Maßnahmen werden in enger Kooperation mit der Verwaltung des Biosphärenreservats Mittelelbe, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie den vor Ort aktiven Landnutzer*innen umgesetzt.

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