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Renaturierung der Seebach auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 670, Gemarkung Großenseebach durch die Gemeinde Großenseebach

Der Landschaftspflegeverband Mittelfranken hat im Auftrag der Gemeinde Großenseebach beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die ökologische Umgestaltung (Renaturierungsmaßnahmen) an einem Abschnitt der Seebach westlich von Großenseebach auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 670, Gemarkung Großenseebach beantragt. Es handelt sich um relativ kleinflächige Eingriffe in den teilweise begradigten Verlauf des Baches. Die Durchführung der Maßnahme wurde dem Landschaftspflegverband Mittelfranken übertragen. Zweck der Maßnahme ist eine Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Baches. Die Seebach soll auf einer Länge von ca. 1090 m ökologisch aufgewertet werden. Die für die geplante Maßnahme beanspruchten Flächen werden auf gemeindeeigenem Grund teilweise vom Bach selbst sowie von angrenzenden Wiesenflächen eingenommen. Es ist keine durchgehende Bachverlegung geplant. Ziel ist es entsprechend den Vorgaben der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung formulierten Vorgaben durch die geplanten Renaturierungsmaßnahmen eine deutliche Verbesserung der Lebensbedingungen von Großmuscheln und anderen im und am Wasser leben den Organismen zu erreichen. Folgende Renaturierungsmaßnahmen sind vorgesehen: • Eingriffe in die Uferbereiche erfolgen kleinräumig an insgesamt acht Stellen (Anlegen kleinerer Ausbuchtungen, Abflachungen und kurzer Laufverlegungen). Sedimenteinträge sollen hierdurch während und nach den Maßnahmenausführungen minimiert werden. Eine großflächige Aufweitung des Bachbettes wird vermieden, um einer zu starken Besonnung des Wasserkörpers vorzubeugen und um eine ausreichende Durchspülung des Bachgrundes zu gewährleisten. • Eingriffe in das Gewässerbett werden wegen des nahezu flächendeckenden Vorkommens besonders geschützter Muscheln so gering wie möglich gehalten. Das Entfernen der Natursteine, die zur Befestigung der Bachsohle dienen, ist in Hinblick auf die Muscheln nicht notwendig, da sie in den Zwischenräumen der Steine genauso sitzen wie in den reinsandigen Abschnitten. Daher sollte allenfalls kleinräumig ein Aufbrechen von Sohlbefestigungen zur Förderung eigendynamischer Entwicklungen ohne Entfernung des Materials vorgenommen werden. • Bereichsweise Pflanzung von ca. 30 Gehölzen (Erle, Kopfweide) v.a. an der Südseite des Baches zur Beschattung des Gewässers. • Entwicklung eines gewässerbegleitenden Saumstreifens innerhalb des gesamten gemeinde-eigenen Grundstücks entlang der Seebach (Fl.-Nr. 670). Hierzu ist der Spontanaufwuchs an den Uferböschungen und in Teilbereichen auch aufkommende Geholze zu belassen. Die Ufervegetation sollte nicht während der Vogelbrutzeit und ansonsten nur abschnittsweise in mehrjährigen Turnus gemäht werden. Das Mähgut muss abgeräumt werden und darf nicht in den Bach gelangen. Keine Düngung, kein Einsatz von Pestiziden. Bedeutung als Biotopverbundachse und Puffer zum Intensiv-Grünland (Gewässerrandstreifen).

Digitales Orthophoto 2008

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2008. Das DOP steht in Echtfarben(RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2014

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2014. Das DOP steht in Echtfarben(RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2011

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2011. Das DOP steht in Echtfarben(RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Digitales Orthophoto 2005

Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2005. Das DOP steht in Echtfarben(RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Luftverkehrsverwaltung (Standorte)

Sitze der bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern angesiedelten Luftämter Nord- und Südbayern.

Luftverkehrsverwaltung (Flächen)

Zuständigkeitsbereiche der bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern angesiedelten Luftämter Nord- und Südbayern.

Negative Vorprüfung (standortbezogene Vorprüfung) zum Antrag der Höfler Gemüsebau GbR auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis gem. § 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1 BayWG für das Zutagefördern von Grundwasser aus einem Brauchwasserbrunnen zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen auf der Flur-Nr. 636/0 der Gemarkung Keidenzell/Stadt Langenzenn

Die Höfler Gemüsebau GbR hat eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 636/0 der Gemarkung Keidenzell/Stadt Langenzenn beim Landratsamt Fürth/Arbeitsbereich 412 beantragt. Es wird die Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser mit einem Umfang/einer Menge der Entnahme von max. 129,6 m3/d, 2.000 m3/Mo und 8.000 m3/a beantragt. Der Standort des Vorhabens befindet sich im Außenbereich vor dem Gemeindeteil Keidenzell der Stadt Langenzenn im Landkreis Fürth (Mittelfranken). Das zutage geförderte Grundwasser soll zur Bewässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen (Fruchtgemüse) verwendet werden.

Reaktivierung des Altarms der Aisch bei Adelsdorf durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 290/2 und 290/3 der Gemarkung Adelsdorf

Der Vorhabensträger, des Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, Allersberger Str. 17/19, 90461 Nürnberg hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Reaktivierung des Altarms der Aisch bei Adelsdorf in Zusammenarbeit mit dem Fischereiverband Mittelfranken e.V. und dem Fischereiverein Adelsdorf e.V. auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 290/2 und 290/3 der Gemarkung Adelsdorf beantragt. Beabsichtigt ist die möglichst dauerhafte Reaktivierung des Altarms der Aisch. Hierbei soll die Durchströmung des bisherigen Hauptgewässers der Aisch zum Altarm hin, durch den Einbau einer erweiterten Steinschüttung in Form einer Leitbuhne erhöht werden. Zur Realisierung sind hydromorphologische Maßnahmen und die Entlandung des Gewässerquerschnitts, sowie Ufersicherung geplant. Das gezielte Umleiten des Abflusses durch eine durchgehende gerichtete Steinbuhne im Hauptgewässer hingehend zum Altarm, soll den Durchfluss bei mittleren und niedrigen Abflussverhältnissen erhöhen und somit nebens punktueller hydromorphologischer Anpassung des Altarmquer-schnitts zu einer gezielten Durchströmung führen. Die Wasserbausteine werden entsprechend der zu erwartenden max. Schubspannung im Gewässerabschnitt gewählt und ggf. zusätzlich gesichert. Dem Hauptgewässer wird dabei weiterhin, auch bei Wasserständen unter MQ, eine Restwassermenge zukommen. Die Steinbuhen wird durchlässig gestaltet und wird weiterhin gering durchströmt. Zu der Anpassung des Querschnitts zählen die Entlandung des Altarms, Ufersicherungsmaßnahmen zur Verminderung von Uferschäden durch höhere Fließgeschwindigkeiten und der Initiierung einer Energieverlagerung vom Ufer in die Sohle. Abgetragenes Sohlenmaterial wird entsprechend wieder eingebaut und gesichert.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG über das Nichtbestehen einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Anpassung des Umschlagbetriebsverfahrens am Ölhafen Nordufer durch die Bayernhafen GmbH & Co. KG, bayernhafen Regensb

Die Bayernhafen GmbH & Co. KG beabsichtigt die Anpassung des Umschlagbetriebsverfahrens am Ölhafen Nordufer im bayernhafen Regensburg und hat hierfür bei der Regierung von Mittelfranken eine planrechtliche Genehmigung nach den §§ 18 ff. AEG beantragt. Gegenstand des hier inmitten stehenden Vorhabens unter der Bezeichnung „Anpassung des Umschlagbetriebsverfahrens am Ölhafen Nordufer im bayernhafen Regensburg“ sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - Verlängerung von Gleis 44 im offenen Gleisbett; - Begradigung und Verlängerung von Gleis 45 im offenen Gleisbett; - Neuordnung und Anpassung der Trassierung der Gleise 46 und 47; Die Maßnahme zu Gleis 46 wird im offenen Gleisbett realisiert, das Gleis 47 wird hingegen größtenteils überfahrbar hergestellt, so dass es mittels Gleisentwässerungskästen an die vorhandene Entwässerungsinfrastruktur angeschlossen wird; - Einbau neuer Prellböcke an den Enden der Gleise 44, 45, 46 und 47 - Rückbau der Weichen 106, 107 und 108 Das Vorhaben erfasst eine Umschlagsbetriebsnutzung auf einer hinreichend bestimmt eingegrenzten Umschlagsfläche. Die Umschlagsfläche erfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Regensburg: Teilfläche von Fl.-Nr. 1915/5 (Nutzung betrifft ausschließlich Zufahrtszwecke und ist dabei hinsichtlich des räumlichen Umfangs auf eine 4.880 m² große Teilfläche des insgesamt 18.198 m² großen Flurstücks beschränkt), Flurstück Fl.-Nr. 1915/17, Flurstück Fl.-Nr. 2063/7, Teilfläche von Fl.-Nr. 2063/13 (die Teilfläche hat einen Umfang von 1.348 m²), Flurstück Fl.-Nr. 2063/24, Flurstück Fl.-Nr. 2063/30 sowie Flurstück Fl.-Nr. 2063/31. Außerhalb vorgenannter zu Umschlagzwecken vorgesehenen Flächen sind ausschließlich durch die vorgenannten Gleisbaumaßnahmen die Flurstücke Fl.-Nrn. 2063/26 und 2063/17 betroffen, konkret durch Verschwenken des Gleises 45 an die Bestandsanlage Richtung Weiche 26. Auf diesen Flurstücken mit den Fl.-Nrn. 2063/26 und 2063/17 findet kein Umschlagsbetrieb statt. Auf Flurstück Fl.-Nr. 1961/3 werden ein Druckluftbehälter und ein Kompressorcontainer der Bremsprobenanlage errichtet, ohne dass auf diesem Flurstück Umschlagsbetrieb stattfindet.

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