Nacht-Schutzzone des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden In der Nacht-Schutzzone ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 - der äquivalente Dauerschallpegel für die Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) außen den Pegelwert von 55 dB(A) oder - der fluglärmbedingte Maximalpegel im Inneren von Gebäuden sechsmal den Pegelwert von 57 dB(A) erreichen oder überschreiten wird. Dabei wird ein Pegelunterschied zwischen innen und außen von 15 dB(A) angesetzt.
Siedlungsbeschränkungsbereich für den Verkehrsflughafen Dresden Die Planungszone umfasst das Gebiet, in dem nach einer langfristigen Verkehrsprognose (75 000 Flugbewegungen pro Jahr) davon auszugehen ist, dass der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 55 dB(A) oder der äquivalente Dauerschallpegel für die Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 50 dB(A) erreichen wird.
Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden In der Tag-Schutzzone 1 ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 65 dB(A) erreichen wird.
Tag-Schutzzone 2 des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Dresden In der Tag-Schutzzone 2 ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 60 dB(A) erreichen wird.
<p>Der Datensatz enthält Informationen über den Straßenverkehrslärm in der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Jahr 2018.</p> <p>Das Umweltamt von Düsseldorf stellt in seinem Webauftritt eine <a href="https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt-und-verbraucherthemen-von-a-z/laerm/lae40/verkehrslaermkarte" target="_blank" title="Straßenverkehrslärmkarte Düsseldorf">Straßenverkehrslärmkarte</a> bereit.</p> <p>Die gesamtstädtische Straßenverkehrslärmdatei beinhaltet eine Überlagerung (energetische Summe) von Kraftfahrzeug- und Straßenbahnverkehrslärm. Es sind dazu alle Abschnitte des Düsseldorfer Straßennetzes mit einer Länge von insgesamt 1.320 Kilometern als Lärmquelle berücksichtigt worden. Weiterhin wurden alle Straßenbahn- und die oberirdisch verlaufenden Stadtbahnstrecken (insgesamt 121 Kilometer) einbezogen.<br /> Die Berechnungen sind auf Grundlage der in Deutschland vorgeschriebenen Richtlinien (RLS-90, Schall 03) erfolgt.</p> <p>Getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum sind die Beurteilungspegel am Gebäude berechnet worden. Bei mehrgeschossigen Gebäuden ist diese Berechnung auf einer Höhe von 4m über Geländeoberkante erfolgt, bei niedrigeren Gebäuden am höchsten umlaufenden Fassadenpunkt (z.B. 2m oder 3m über GOK).<br /> In den Dateien ist die maximale Lärmbelastung, die an den Fassaden des jeweiligen Gebäudes ermittelt wurde, aufgelistet.</p> <p>Die Dateien enthalten folgende Spalteninformationen:</p> <ul> <li>BEZ: Anschrift und Hausnummer</li> <li>ID: Gebäude-ID</li> <li>DB_TAG: maximale Lärmbelastung an den Fassaden des jeweiligen Gebäudes am Tag</li> <li>DB_NACHT: maximale Lärmbelastung an den Fassaden des jeweiligen Gebäudes nachts</li> <li>WOHNGEBAEUDE: ja oder nein</li> <li>STRASCHL_HSNR: Strassenschlüssel - Hausnummer</li> </ul> <p>Anmerkungen:</p> <p>Bei den laut Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) angegebenen Werten handelt es sich um einen Mittelungspegel in dB(A), der auch energieäquivalenter Dauerschallpegel genannt wird.</p> <p>Die rechtlichen Grundlagen finden sich im <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/" target="_blank" title="Bundes-Immissionsschutzgesetz">Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge</a> und in der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/" target="_blank" title="Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes">Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes</a>.</p>
On top of a roof with view on a main road at distance of 30 meters
Die Messungen dienen der Erfassung der Laermbelastung, die durch die technischen Produktionsmittel am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und bilden die Grundlage fuer sinnvolle Bekaempfungsmassnahmen. Weiterhin sollen die Messungen zeigen, inwieweit die in Pruefstandversuchen gemessenen Schallpegelwerte mit der im praktischen Einsatz auftretenden Laermbelastung korrelieren und wie sich die Laermbelastung mit dem technischen Fortschritt aendert. Die langfristig angelegten Messungen erfolgen waehrend des praktischen Einsatzes in der landwirtschaftlichen Produktion. Dabei wird neben dem Mittelungspegel auch die Haeufigkeitsverteilung bzw. Summenhaeufigkeit bestimmt.
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr des Deutschen Bundestages folgend soll die Beurteilung von Fluglärm analog anderer Verkehrslärmquellen vorgenommen werden. Grundlage des hier vorgestellten Beurteilungsverfahrens ist der zwischen Tag und Nacht differenzierende Mittelungspegel (Leq(3)). Bei der Formulierung der Schutzziele wird auch dem Umstand, dass Fluglärm eine größere Stör- und Belästigungswirkung als vergleichbarer Straßenverkehrslärm entfaltet, durch schärfere Anforderungen Rechnung getragen. Unter dem Aspekt des Schutzes vor Gefahren und vor erheblichen Belästigungen sowie der Vorsorge wurden die Ergebnisse nationaler und ausländischer Lärmwirkungsstudien analysiert, wobei die Wirkungsbereiche - 'Beeinträchtigung der Gesundheit' inkl. 'Beeinträchtigung des Nachtschlafes' durch Fluglärm und vor allem der Wirkungsbereich - 'Belästigung' durch Fluglärm im Vordergrund stehen. Zusammengefasst ergeben sich folgende Belastungsbereiche, die aus Sicht der Lärmwirkungsforschung besonders beachtet werden müssen. Bei einer Umsetzung in rechtliche Regelungen ist im Falle von neuen oder wesentlich geänderten Flughäfen oder Flugplätzen zu bedenken, dass sich die hier genannten Bereiche nach unten verschieben können. - Bei Fluglärmbelastungen von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts wird die Grenze zu erheblichen Belästigungen erreicht. - Bei Fluglärmbelastungen von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sind aus präventivmedizinischer Sicht Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten. - Bei Fluglärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts sind Gesundheitsbeeinträchtigungen in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erwarten.
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dabei treten am Tage (06 – 22 Uhr) die häufigsten und höchsten Belastungen auf. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel. 07.02.1 Straßenverkehrslärm (Tag 6 - 22 Uhr) Weitere Informationen Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel während der Nachtstunden (22 – 06 Uhr). 07.02.2 Straßenverkehrslärm (Nacht 22 - 6 Uhr) Weitere Informationen Die Schienenverkehrslärmkarte umfasst das oberirdische Netz von Fernbahn, S-Bahn und U-Bahn (teilweise mit einem gemeinsamen Trassenverlauf). Dargestellt werden die an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten sogenannten Gesamtbeurteilungspegel für die Tagesstunden (06 - 22 Uhr). 07.04.1/2 Schienenverkehrslärm im oberirdischen Schienennetz (Tag 6 - 22 Uhr) an der linken/rechten nächstgelegenen Bebauung Weitere Informationen Die Schienenverkehrslärmkarte umfasst das oberirdische Netz von Fernbahn, S-Bahn und U-Bahn (teilweise mit einem gemeinsamen Trassenverlauf). Dargestellt werden die an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten sogenannten Gesamtbeurteilungspegel für die Nachtstunden (22 - 06 Uhr). 07.04.3/4 Schienenverkehrslärm im oberirdischen Schienennetz (Nacht 22 - 6 Uhr) an der linken/rechten nächstgelegenen Bebauung Weitere Informationen
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dabei treten am Tage (06 – 22 Uhr) die häufigsten und höchsten Belastungen auf. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel. 07.02.1 Straßenverkehrslärm (Tag 6 - 22 Uhr) Weitere Informationen Der Verkehr auf dem Hauptstraßennetz Berlins stellt eine sehr hohe Lärmbelastung dar. Dargestellt werden die durch Kfz- und Straßenbahnverkehr eines Straßenabschnittes an den vorhandenen Gebäudefassaden verursachten Mittelungspegel während der Nachtstunden (22 – 06 Uhr). 07.02.2 Straßenverkehrslärm (Nacht 22 - 6 Uhr) Weitere Informationen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 43 |
| Kommune | 6 |
| Land | 37 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 32 |
| Text | 36 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 31 |
| Offen | 48 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 80 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 7 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 18 |
| Keine | 36 |
| Webseite | 34 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 38 |
| Lebewesen und Lebensräume | 66 |
| Luft | 74 |
| Mensch und Umwelt | 80 |
| Wasser | 34 |
| Weitere | 80 |