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Staatssekretär Eichner übergibt Förderung über rund 400.000 Euro an Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Das Umweltministerium unterstützt den Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit knapp 400.000 Euro bei der Starkregen- und Hochwasservorsorge. Dafür sorgen drei Förderbescheide aus dem Programm „Klima III“, die Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner heute an Landrat Andy Grabner überreicht hat. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils investiert der Landkreis rund 441.400 Euro. Der Großteil des Zuschusses fließt in zwei mobile Netzersatzanlagen (100 kVA), mit denen Pumpen oder Beleuchtung bei Starkregen betrieben und Gebäude bei hochwasserbedingten Stromausfällen versorgt werden können. Zudem will der Landkreis in ein geländegängiges Elektrofahrzeug für die eigene Wasserbehörde investieren. Geplant ist darüber hinaus die Anschaffung einer Cloud-Lösung für die Kommunikation mit kommunalen Wasserwehren, damit im Ernstfall eine schnelle und gezielte Koordinierung der Einsatzkräfte gemeindeübergreifend im gesamten Landkreis erfolgen kann. Eichner sagte: „Auch wir in Sachsen-Anhalt sind durch den fortschreitenden Klimawandel mit zunehmenden Gefahren von Hochwasser und Starkregen konfrontiert. Wer hier klug vorsorgt, schützt die Menschen vor Ort und auch die Infrastruktur. Deshalb unterstützen wir unsere Kommunen mit dem Programm ‚Klima III‘ bei der Anpassung an den Klimawandel. Ich freue mich, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld aktiv in die Starkregenvorsorge investiert und auch weitere Projekte plant, um die Klimaresilienz in der Region zu stärken.“ „Mit den geplanten Investitionen in die neuen mobilen Netzersatzanlagen, dem geländegängigen Elektrofahrzeug sowie der Cloud-Lösung stärken wir unsere Handlungsfähigkeit im Katastrophenschutz und schaffen zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Der der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bereitet sich damit gezielt auf mögliche Krisenszenarien vor – von Starkregenereignissen bis hin zu großflächigen Stromausfällen. Wir investieren in moderne, nachhaltige Technik, um im Ernstfall schnell und effektiv helfen zu können“, betonte Landrat Andy Grabner. „KLIMA III“: 35 Millionen Euro für Anpassung an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Umweltministerium unterstützt mobile Starkregenvorsorge in Zerbst mit 306.000 Euro

Vier gewinnt – das gilt in jedem Fall für die Stadt Zerbst/Anhalt! Bürgermeister Andreas Dittmann konnte heute schließlich gleich vier Förderbescheide aus dem Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ von Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner entgegennehmen. Mit dem Zuschuss von insgesamt 306.000 Euro will die Stadt den Schutz vor Hochwasser und Starkregen stärken – und inklusive Eigenanteil sogar rund 340.000 Euro investieren. Zerbst/Anhalt ist mit 56 Ortsteilen auf rund 467 Quadratkilometern Fläche die fünftgrößte Gemeinde in Deutschland. Zudem liegen viele Ortsteile direkt an der Elbe oder an der Nuthe. Beim Schutz vor Hochwasser und Starkregen sind die Herausforderungen also groß. Daher investiert die Stadt mit Unterstützung des Umweltministeriums jetzt in mobile Systeme, die im gesamten Stadtgebiet zum Einsatz kommen können. Konkret geplant ist die Anschaffung • einer mobilen Netzersatzanlage für den Betrieb von Pumpen und Beleuchtung bzw. die Versorgung von Gebäuden bei Stromausfällen • einer mobilen Hochwasser- und Starkregenpumpe mit elektrisch betriebenem Stromaggregat, die mit geringem Personalbedarf bis zu 300 Kubikmeter Wasser pro Stunde vom überfluteten Bereich wegleiten kann • einer stationären Hygiene- und Waschanlage zur Reinigung kontaminierter Einsatzkleidung • eines mobilen Systems zum Hochwasser- und Starkregenschutz, das auf 200 Metern Länge bis zu einer Höhe von 100 Zentimetern verwendet und innerhalb einer Stunde mit nur 2 Personen komplett aufgebaut werden kann. Eichner betonte: „Ich freue mich, dass Zerbst die notwendige Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel nicht auf die lange Bank schiebt, sondern vielmehr zu den Vorreitern in Sachsen-Anhalt gehört. Wer gegen Hochwasser und Starkregen vorsorgt, der schützt Einwohner und Eigentum. Deshalb unterstützen wir unsere Kommunen bei diesen wichtigen Investitionen – auch wenn ich hoffe, dass die neue Technik künftig möglichst selten zum Einsatz kommen muss.“ Zerbsts Bürgermeister Andreas Dittmann unterstrich: „Die Jahrhunderthochwasser 2002 und 2013 sollten jeden sensibilisiert haben, um Vorsorge zu treffen. Bei 28 Elbkilometern ist das für uns eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit zugleich. Dabei merken wir bei den vielen besonderen Wetterlagen, wie wichtig Vorsorge für den Ernstfall ist. Ich bin dem Land sehr dankbar, uns hierbei zu unterstützen, um für besondere Ereignisse gut vorbereitet zu sein.“ „KLIMA III“: 35 Millionen Euro für Anpassung an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Anpassung an Klimawandel-Folgen: Willingmann überreicht Förderung über knapp 350.000 Euro an Burgenlandkreis

Doppelt hält besser – erst recht bei der Anpassung an den Klimawandel: Gleich zwei Förderbescheide hat Klimaschutzminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an den Burgenlandkreis überreicht. Die stellvertretende Landrätin Dr. Ariane Körner konnte sich über finanzielle Unterstützung des Ministeriums in Höhe von insgesamt gut 348.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) freuen. Damit sollen ein mobiles Schutzsystem gegen Starkregen und Hochwasser angeschafft sowie ein Hitzeaktionsplan für den gesamten Landkreis erstellt werden. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils werden rund 387.000 Euro investiert. Das mobile Hochwasserschutzsystem kann flexibel eingesetzt werden und lässt sich direkt an der Einsatzstelle auf einer Länge von 600 Metern schnell und einfach aufbauen. Damit kann der Burgenlandkreis – in Ergänzung zu den umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes – kurzfristig auf drohende Überschwemmungen reagieren, ob in gefährdeten Ortskernen, an wichtigen Infrastrukturen oder entlang von Flüssen. Das wiederverwendbare und platzsparend zu lagernde System kostet knapp 317.000 Euro; die Förderung durch das Klimaschutzministerium beträgt rund 285.300 Euro. Um auf die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zu reagieren und die Lebensqualität der Menschen im Burgenlandkreis während lang anhaltender Hitzewellen zu verbessern, soll ein kreisweiter Hitzeaktionsplan erstellt werden. Im Fokus stehen dabei die Nutzung eines Hitzewarnsystems, die langfristige Stadtplanung, die Reduzierung von Hitze in Innenräumen und der besondere Schutz von Risikogruppen wie Kinder sowie chronisch kranke, ältere und im Außenbereich intensiv körperlich tätige Menschen. Die Kosten in Höhe von 70.000 Euro werden durch das Klimaschutzministerium mit 63.000 Euro bezuschusst. Willingmann betonte: „Beim Klimawandel gibt es zwei Optionen – ignorieren oder anpassen. Ich freue mich, dass der Burgenlandkreis die Vogel-Strauß-Methode ablehnt und stattdessen lieber den wissenschaftlich fundierten Weg beschreitet. Wer die durch Fachleute erwartete Zunahme von Wetterextremen wie Starkregen, Hochwasser und Hitzewellen ernst nimmt und sich wappnet, schützt die Menschen vor Ort. Sachsen-Anhalt ist schon jetzt ein Hotspot – und laut aktueller Risikoanalyse des Bundes werden Hitzetage und tropische Nächte hierzulande noch überdurchschnittlich zunehmen. Deshalb sollte möglichst viele Kommunen vorsorgen und Aktionspläne erstellen. Auch die Investition in mobilen Hochwasserschutz als schnelle und flexible Ergänzung zu Deichen, Schutzmauern und Flutpoldern ist gut angelegtes Geld.“ Dr. Ariane Körner ergänzte: „Der Schutz unserer Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels hat im Burgenlandkreis oberste Priorität. Daher sind wir froh, dass wir mithilfe der Fördermittel mobile Schutzsysteme in Hochwasser- oder Starkregenlagen anschaffen können. Diese können dann schnell und gezielt eingesetzt werden. Der Burgenlandkreis hat bereits seit einem Jahr ein Hitzeschutzkonzept, mit der Erstellung eines Hitzeschutzplans vervollständigen wir dieses und können so die besonders schützenswerten Personengruppen in der Bevölkerung erreichen.“ Hintergrund: Im Burgenlandkreis sind seit 2002 rund 20 Baumaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Volumen von insgesamt knapp 50 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen worden. Derzeit sind vier Projekte in der Umsetzung und sieben weitere in Vorbereitung und Planung. „KLIMA III“ – 35 Millionen Euro für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Neubau des linken Deiches an der Mandau in Zittau-Pethau und Errichtung einer Hochwasserschutzanlage im Rückstaubereich unterhalb der Brücke S 137 in Bertsdorf-Hörnitz

Gz.: C46_DD-0522/1021/7 Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau eines Hochwasserschutzdeiches linksseitig der Mandau in Zittau. Das Planungsgebiet erstreckt sich ober- und unterhalb der die Mandau querenden Brücke der S 137 in Zittau-Pethau entlang des Ostufers des Flusses. Ziel der Deichbaumaßnahme ist der Schutz des Stadtteils Pethau vor Hochwasserereignissen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren. Darüber hinaus wird durch die Montage einer mobilen Hochwasserschutzanlage ein historisches Gebäude in Bertsdorf-Hörnitz vor einem Rückstau der Mandau in das Bertsdorfer Wasser geschützt.

Pumpwerkswarnung für Starkregen und Hochwasser im urbanen Raum (PuwaSTAR), Teilvorhaben: Warnung vor Pumpwerksüberlastung und Erarbeitung wirkungsbasierter Vorsorgestrategien und Verteidigungskonzepte

Umweltministerium stellt 3,7 Millionen Euro für besseren Hochwasserschutz in Ilsenburg bereit

Fördermittel für die Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt Umweltministerium stellt 3,7 Millionen Euro für besseren Hochwasserschutz in Ilsenburg bereit Ilsenburg im Harz ist durch die Ilse und den Suenbach besonders hochwassergefährdet, zuletzt kam es 2014 und 2017 zu Überflutungen. Damit sich die Stadt in Zeiten fortschreitenden Klimawandels besser vor Extremwetterereignissen wie Starkregen schützen kann, hat Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Freitag Ilsenburgs Bürgermeister Denis Loeffke Förderbescheide aus dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ überreicht. Mit insgesamt rund 3,7 Millionen Euro Fördermitteln soll der Hochwasserschutz weiter gestärkt werden. „Die Anpassung an den Klimawandel ist längst eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben der Kommunen. Ein verändertes Klima bedeutet für uns im Lande nicht nur mehr Hitze und Dürrephasen, sondern auch mehr Starkregen und Hochwasser. Das Wetter wird extremer“, betonte Willingmann. „Gerade im Harz konnten wir 2017 erleben, wie gefährlich Starkregenereignisse werden können. Deshalb ist es entscheidend, rechtzeitig zu handeln – durch bauliche Vorsorge, technische Ausstattung und Aufklärung. Als Land unterstützen wir unsere Kommunen bei der Finanzierung entsprechender Maßnahmen mit unserem Programm ‚Klima III‘. Im Gegensatz zu anderen verschließen wir nicht die Augen vor dem Klimawandel. Wir wissen: wer heute investiert, schützt morgen Menschenleben, Eigentum und Infrastrukturen.“ Mit der Förderung über 3,7 Millionen Euro will Ilsenburg gleich mehrere Maßnahmen realisieren. Zum einen ist der Bau eines Umgehungsgerinnes am Suenbach geplant. Der Bach ist bereits als Risikogewässer eingestuft und fließt durch ein Viertel, in dem sich neben Wohnungen zwei Grundschulen, Gewerbe- und Industrieflächen befinden – das Schadpotenzial ist entsprechend groß. Das neue Umgehungsgerinne, also ein zweiter Bachlauf, soll künftig verhindern, dass sich Wasser bei Starkregen im dicht bebauten Stadtgebiet aufstaut. Dafür erhält die Stadt 3,37 Millionen Euro Förderung bei Gesamtkosten von knapp 3,75 Millionen Euro. Um bei Hochwassergefahr schnell reagieren zu könnten, erhält die Stadt zudem 33.900 Euro für die Anschaffung einer Sandsackfüllmaschine. Weitere 314.900 Euro gibt es für die Erarbeitung eines Risikokommunikationskonzepts, mit dem Bürgerinnen und Bürger für Hochwasser- und Starkregenrisiken sensibilisiert, die Eigenvorsorge gestärkt und über Maßnahmen im Ernstfall informiert werden sollen. Dazu erklärte Bürgermeister Loeffke: „In den vergangenen zehn Jahren haben wir viel Kraft in den Hochwasserschutz gesteckt, sind aber noch nicht am Ziel. Mit dieser Förderung erfolgt nun ein wichtiger Lückenschluss. Über Ilsenburg hinaus ist es das Signal, dass das Förderprogramm ‚Klima III‘ nun konkret wird.“ Das Umweltministerium Sachsen-Anhalt unterstützt Investitionen in den Hochwasserschutz im Harz bereits seit Jahren. Seit 2002 wurden allein im Landkreis Harz rund 35 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert, davon rund 15,6 Millionen Euro seit dem Starkregenereignis 2017. In Ilsenburg und Veckenstedt wurden sieben Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von etwa sechs Millionen Euro umgesetzt – darunter der Neubau mehrerer Deiche und Ufermauern. Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ Mit dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt „KLIMA III“ unterstützt das Umweltministerium Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Ziel ist es, die Klimaresilienz in Städten und Gemeinden zu stärken – insbesondere gegenüber Starkregen, Sturzfluten, Hitze und Dürren. Gefördert werden sowohl Planungs- und Konzeptarbeiten als auch investive Projekte wie bauliche Schutzmaßnahmen, Notfalltechnik oder mobile Hochwasserschutzsysteme. Insgesamt stehen für das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Willingmann überreicht in Seehausen Bescheid für neuen Teleskopradlader

Etwa 100 Kilometer Landesdeiche liegen in der Verbandsgemeinde Seehausen in der Altmark. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist das eine große Herausforderung für die örtliche Wasserwehr: Hochwasser kommen häufiger vor, Deiche müssen dementsprechend öfter kontrolliert und im Ernstfall verteidigt werden. Unterstützung erhält die Gemeinde jetzt aus dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt. Am heutigen Freitag hat Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann einen Bescheid über rund 125.000 Euro für einen neuen Teleskopradlader überreicht. Mit dem Fahrzeug sollen Sandsäcke und weiteres Material künftig noch schneller verladen und zum Einsatzort an den Deichen gebracht werden. „Mit der Förderung unterstützen wir die Wasserwehr Seehausen dabei, im Ernstfall schnell und effizient handeln zu können“, erklärte Willingmann. „Angesichts des fortschreitenden Klimawandels auch bei uns im Lande ist es wichtig, dass sich Städte und Gemeinden rechtzeitig wappnen und wie hier etwa in den Hochwasserschutz investieren. Als Land lassen wir die Kommunen dabei nicht allein, sondern greifen ihnen mit dem Landesprogramm Sachsen-Anhalt Klima III finanziell unter die Arme. Wir übernehmen Verantwortung und verschließen nicht die Augen vor dem Klimawandel und seinen Folgen, die bei uns vor der Haustür sonst große Schäden anrichten können.“ Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Ministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregen- und Hochwassermanagement sowie Klimaresilienz bereit. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Starkregen- und Hochwasserkonzepten, Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Microsoft Word - 2025_05_23_END_2. Förderaufruf KLIMA III.docx

Information über den Start eines Förderprogramms im EFRE 2021-2027 Sachsen-Anhalt KLIMA III vom 26. Mai 2025 Zielsetzung Das Ziel der Maßnahme ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z. B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern. Fördergegenstand Gefördert werden: 1 nichtinvestive und investive Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen. Diese sollen zur Stärkung der Infrastrukturen und bestehenden Systeme gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels beitragen und die Risikovorsorge und das Risikomanagement verbessern 1.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen für die Klimafolgenanpassung einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements sein. Dazu zählen insbesondere Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Machbarkeitsstudien, (einschließlich der Datenerhebung, kartographischen Darstellung und Veröffentlichung) sowie Hitzeaktionspläne. 1.2 Investive Maßnahmen werden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur nachhaltigen und integrativen Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ stehen. Gefördert werden können insbesondere: a) die Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässer, b) die Gebäudeverschattung oder sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden, c) die passive Kühlung von Gebäuden, d) eine Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung, auch in Kombination mit der Entsiegelung von wärmespeichernden Flächen und e) im Zusammenhang mit den Nummer 1.2 Buchst. a) und b) die Neupflanzung von klimaangepassten Strauch- und Baumarten. 2 nichtinvestive und investive Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Konzepte und Planungen im Zusammenhang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ und den Themenfeldern der „Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen- Anhalt“. Durch die Zuwendung sollen die Kommunen bei der Entwicklung von Konzepten und Planungen sowie der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Maßnahmen sollen Infrastrukturen und bestehende Systeme widerstandsfähiger gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels aufstellen und Risikovorsorge und - management verbessern. 2.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen sein, zum Beispiel für: a) die Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Veränderungen unter anderem für den Hochwasserschutz, Starkniederschläge, Sturzfluten und Erosion, b) die Durchführung von Hochwasserschutz- und Starkregenaudits, c) die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, d) die Alarm- und Einsatzplanung der Wasserwehr oder die Einbindung digitaler Systeme (zum Beispiel „Interaktive Gefahrenkarte für den kommunalen Hochwasserschutz – INGE“ oder das Flutinformations- und Warnsystem FLIWAS 3) und e) die Öffentlichkeitsarbeit zur Risikovorsorge, Eigenvorsorge und Umweltbildung im Zusammenhang mit Vorhaben gemäß Nummer 2.1 Buchst. a. 2.2 Investive Maßnahmen umfassen a) Beschaffungen zur Verbesserung des mobilen Hochwasserschutzes und notwendiger Ausrüstung auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen, insbesondere: 1. die Beschaffung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen gegen Starkregen- und Hochwassergefahren und 2. die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel. b) Baumaßnahmen zum Zwecke der Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes und des Starkregenrisikomanagements sowie zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimabedingte Veränderungen (zum Beispiel Erosionen, auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen), insbesondere: 1. die Errichtung kommunaler Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, 2. die Errichtung von Lagern zur Unterbringung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen des Hochwasserschutzes als Teil einer Gesamtmaßnahme im Zusammenhang mit der Förderung gemäß Nummer 2.2 Buchst. a) Nr. 1, einschließlich erforderlicher Verlade- und Transporttechnik, 3. Baumaßnahmen an kommunalen Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, einschließlich des hochwassergerechten Umbaus sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen, 4. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens in den Einzugsgebieten der Gewässer zweiten Ordnung sowie die Schaffung von Möglichkeiten zum Wasserrückhalt bei oder nach Starkniederschlägen und damit verbundenen Erosionen (zum Beispiel Verwallungen, Rückhaltebecken, Wasserspeicher), 5. Maßnahmen zur Herstellung neuer Gewässer, zur Wiederherstellung ehemals vorhandener Gewässer sowie zur wesentlichen Umgestaltung von Gewässern zweiter Ordnung für den Hochwasserschutz als Anpassung an die Folgen des Klimawandels, 6. der Erhalt und Ausbau des dezentralen Rückhaltes und Versickerung von Niederschlagswasser, 7. die Herstellung von anderen Anlagen zur Starkregenaufnahme und Wasserentnahme im Bedarfsfall, 8. eine Hangbepflanzung zur Stabilisierung gegen Erosion und Auswaschung bei Starkregen oder Sturzfluten und 9. der notwendige Erwerb von Grundstücken bis höchstens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Land Sachsen-Anhalt. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Effektivität des Vorhabens, Wirkungskreis des Vorhabens, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Schadenspotential geschützte Einwohner, Wirkungskreis des Vorhabens, wasserwirtschaftlichen Effekte, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Einzureichende Unterlagen Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Sachsen-Anhalt KLIMA III (ib- sachsen-anhalt.de). Beginn und Ende des Antragsverfahrens Anträge können ab dem 26.05.2025 bis spätestens zum 30.06.2025 eingereicht werden. Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen in Höhe von 11,5 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung, davon 3,3 Millionen Euro für den Teilbereich Klimawandelresilienz und 8,2 Millionen. EUR für den Teilbereich Starkregenrisikomanagement.

Umweltministerium unterstützt Kommunen in Sachsen-Anhalt mit 35 Millionen Euro bei Anpassung an den Klimawandel

Der fortschreitende Klimawandel macht sich auch in Sachsen-Anhalt verstärkt durch Extremwetter-Ereignisse bemerkbar. Starkregen und Hochwasser treten häufiger auf, ebenso länger anhaltende Hitze- und Dürreperioden. Das Umweltministerium will deshalb mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Hierfür stellt das Ministerium 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit. Anträge können ab sofort bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. „Wir können und dürfen die Augen vor dem fortschreitenden Klimawandel nicht verschließen. Das jüngste Winterhochwasser 2023/2024, die trockenen Sommer in 2018 und den Folgejahren sowie die extremen Hochwasser von 2002 und 2013 machen deutlich: Das Klima ändert sich nicht irgendwo auf der Welt, sondern auch direkt vor unserer Haustür“, betonte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Mittwoch. „Deshalb wollen wir unsere Kommunen mit dem Förderprogramm ‚Sachsen-Anhalt KLIMA III‘ dabei unterstützen, Vorkehrungen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu treffen.“ Das Förderprogramm ist auf zwei Handlungsfelder ausgerichtet: Klimaresilienz sowie kommunales Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement. Im Bereich Klimaresilienz sind Maßnahmen wie die Erstellung von Klimaanalysen und Hitzeaktionsplänen förderfähig. Zudem werden investive Vorhaben wie die Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässer sowie die Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung unterstützt. Finanziert werden auch Neupflanzungen von klimaangepassten Strauch- und Baumarten. Im Bereich des kommunalen Risikomanagements zu Starkregen und Hochwasser werden unter anderem die Durchführung von Überprüfungen in Form von Audits sowie Öffentlichkeitsarbeit zu Risikovorsorge und Umweltbildung unterstützt. Förderfähig sind zudem Investitionen in mobilen Hochwasserschutz, in Wasserrückhaltebecken und -speicher sowie in Baumaßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes. „Auch abseits großer Flüsse wie der Elbe oder Saale ist künftig verstärkt mit Überschwemmungen infolge von Starkregen zu rechnen. Deshalb werden kommunaler Hochwasserschutz und ein professionelles Starkregenrisikomanagement in den kommenden Jahren stark an Bedeutung hinzugewinnen“, erklärte Willingmann. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften; Antragsschluss für den ersten Förderaufruf ist der 18. Oktober 2024. Die Auswahl der Vorhaben, die unterstützt werden, erfolgt nicht nach Antragseingang, sondern anhand mehrerer Qualitätskriterien. Im Rahmen der ersten Runde sollen zunächst 23,5 Millionen Euro ausgereicht werden. Mindestens ein weiterer Förderaufruf soll dann zum Jahresende 2024 starten; hier werden die restlichen 11,5 Millionen Euro für Vorhaben bereitgestellt. Sollten Kommunen also die erste Frist im Oktober nicht einhalten können, hätten sie die Möglichkeit, Anträge im Rahmen des zweiten Förderaufrufs abzugeben. Weitere Informationen hierzu gibt es auf den Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt KLIMA III (ib-sachsen-anhalt.de). Dazu IB-Vorstand Marc Melzer: „Mit dem neuen Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ werden mit ganz unterschiedlichen Maßnahmen wichtige Grundlagen für ein lebenswertes Land auch für nachfolgende Generationen bewahrt. Uns ist bewusst, dass angesichts des auch lokal immer spürbareren Klimawandels hier ein Beitrag geleistet wird und unterstützen die Kommunen mit unserer langjährigen Fördererfahrung sehr gern.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

Hochwasserschutzanlagen in der Zuständigkeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV)

Deichzustandsanalyse (DZA) und HSA-Erfassung - Deich - Deich mit statisch wirksamer Innendichtung - Hochwasserschutzwand - mobiles Hochwasserschutzsystem - Gebäude in Hochwasserschutzlinie Basis: terrestrische Vermessung sowie bei älteren Anlagen Digitalisierung auf Basis TK10

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