Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft • TicketDeLux • das günstigste Abo für Beruf und Freizeit • entdecke die Nachbarschaftsregion • bürgernahes Angebot für Pendler • besseres betriebliches Mobilitätsmanagement • Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft Ein Ticket – alles drin! Bisher galt dies vor allem für den bundesweiten Nahverkehr in Deutschland und die Kooperation zwischen der Deutschen Bahn und der luxemburgischen CFL. Pünktlich zum Jahreswechsel 2024-2025 wird das Deutschland-Ticket nun auch auf allen grenzüberschreitenden Bus-Linien im Nahverkehr (also der Fernverkehr wie der „Saarbrücken-Express“ ausgeschlossen) im Rahmen eines Pilotprojekts, das bis Mitte 2026 durchgeführt wird, anerkannt. Davon profitieren nicht nur die über 50.000 deutsch-luxemburgischen Grenzgänger und Grenzgängerinnen auf ihrem Weg zu Arbeit, sondern alle Menschen im Oberen Moseltal und darüber hinaus. Unternehmen können sich zudem arbeitnehmerfreundlich aufstellen, indem sie das günstige und umweltschonende Angebot unbürokratisch als Job-Ticket zusätzlich mitfinanzieren. Ein deutlicher Mehrwert gegenüber den bisherigen Tarifangeboten ist dabei, dass das Deutschland-Ticket auch in der Freizeit genutzt werden kann. Gemeinsam mit den Projektpartnern, dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, dem saarländischen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und dem luxemburgischen Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten sowie den Verkehrsverbünden Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und Saarländischer Verkehrsverbund (SaarVV) wird dies nun durch das Entwicklungskonzept Oberes Moseltal (EOM) ermöglicht. Das EOM-Projekt „TicketDeLux“ wird mit 246.740 Euro des europäischen Kooperationsprogramms „Interreg Großregion 2021 – 2027“ gefördert. Ab dem 1. Januar 2025 kann man mit nur einem Ticket, dem Deutschland-Ticket und in Kombination mit dem seit 2020 bereits „kostenlosen“ Nahverkehr in Luxemburg, die Nachbarschaftsregion entdecken. Dieses Pilotprojekt hat eine Laufzeit von 17 Monaten. www.ticket-de-lux.de https://interreg-gr.eu/de/project/ticketdelux-de/ Katrin Eder , Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz: „Mobilität muss klimafreundlich und unkompliziert sein. Mit diesem Angebot erreichen wir genau das. Wir können damit die Verkehrswende stärken, grenzüberschreitende Begegnungen fördern und sowohl Pendlerinnen und Pendler unterstützen als auch den Tourismus fördern.“ Petra Berg , Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität und Verbraucherschutz des Saarlandes: „Das Deutschland-Ticket wird Stück für Stück zum Europa-Ticket. Die Anerkennung im kompletten Nahverkehr zwischen Deutschland und Luxemburg stellt gerade in unserer Region einen erheblichen Mehrwert dar. Allein im Saarland stehen den Bürgerinnen und Bürgern sieben grenzüberschreitende Buslinien im dichten Takt zur Verfügung.“ Yuriko Backes , Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten Luxemburg: „Nachhaltige grenzüberschreitende Mobilität ist ein zentrales Anliegen für Luxemburg. Aus diesem Anlass betreibt der luxemburgische Staat grenzüberschreitende RGTR-Linien. Mit der Einführung des kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs und der kostengünstigeren RegioZone-Tickets hat Luxemburg im März 2020 einen wichtigen Schritt in Richtung einfacher und attraktiver Tarifstrukturen gemacht. In diesem Sinne begrüße ich die Initiative der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, die grenzüberschreitenden RGTR-Linien im Rahmen eines Pilotprojektes für 17 Monate in die Tarifstruktur des Deutschland-Tickets zu integrieren.“ Martin Güdelhöfer , Regionalmanager Entwicklungskonzept Oberes Moseltal: „Mit der Anerkennung des Deutschlandtickets auf allen grenzüberschreitenden Bus-Linien im Nahverkehr setzen wir nicht nur ein starkes Zeichen auf unserem gemeinsamen Weg zur Förderung der nachhaltigen und multimodalen Mobilität. Wir schaffen damit ganz konkret ein attraktives und bürgernahes Angebot, das die Lebensqualität in unserer deutsch-luxemburgischen Nachbarschaftsregion verbessert. Die Basis eines zukünftigen Verkehrssystems im Gebiet des grenzüberschreitenden Entwicklungskonzepts Oberes Moseltal sollte stets ein intelligenter und vernetzter ÖPNV sein.“ Frequently Asked Questions – FAQ Auf welchen grenzüberschreitenden Linien zwischen Deutschland und Luxemburg kann ich das Deutschland-Ticket ab 1. Januar 2025 nutzen? Das Deutschland-Ticket gilt bereits im grenzüberschreitenden Zugverkehr sowie auf den grenzüberschreitenden Linien des VRT und des SaarVV zwischen Deutschland und Luxemburg. Busse der luxemburgischen RGTR-Linien (Régime Général des Transports Routiers), die in Deutschland fahren, wenden derzeit noch den rein luxemburgischen RegioZonen-Tarif an. Ab dem 1. Januar 2025 können die 14 luxemburgische RGTR-Linien, die zwischen Deutschland und Luxemburg verkehren, für zunächst 17 Monate mit dem Deutschland-Ticket genutzt werden. Dies betrifft folgende RGTR-Linien: 180, 301, 302, 303, 305, 306, 331, 332, 401, 402, 403, 404, 405, 407 Die Linie „L40 Saarbrücken-Express“ ist eine Fernverkehrsverbindung. Da das Deutschland-Ticket nur im Nahverkehr gilt, ist die Linie L40 nicht von der Regelung betroffen. Was muss ich als Arbeitnehmer tun, um das Deutschland-Ticket als Job-Ticket zu beantragen? Alle Infos zum Deutschland-Ticket als Job-Ticket finden Sie unter: Job-Ticket « saarVV Der Saarländische Verkehrsverbund: https://saarvv.de/abo/job-ticket/ oder unter Deutschlandticket-JobTicket - Verkehrsverbund Region Trier (VRT): www.vrt-info.de/tickets/deutschlandticket/djobticket Das Job-Ticket ist ein vergünstigtes Deutschland-Ticket. Erforderlich ist, dass Ihr Arbeitgeber mit mindestens 25% den Kaufpreis des Deutschland-Tickets fördert. Seitens Bund und Ländern werden weitere 5% Rabatt auf den Ticketpreis gewährt. In Folge können Sie dann als Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2025 das Job-Ticket für einen Preis von maximal 40,60 Euro (statt 58 Euro) pro Monat erwerben. Voraussetzung ist, dass es in Ihrem Unternehmen/Ihrer Dienststelle mindestens drei Beschäftigte gibt, die sich für das Job-Ticket entscheiden und Ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem saarVV oder dem VRT abschließt. Der VRT geht JobTicket-Vereinbarungen ab fünf Interessenten je Vertragspartner ein. Unternehmen, die diese Zahl nicht eigenständig erreichen, können sich zusammenschließen, um eine JobTicket-Kooperation einzugehen. Die Ausgabe des Deutschland-Ticket als Job-Ticket im VRT erfolgt als Handyticket. Sie haben weitergehende Fragen zum Job-Ticket? Die Mitarbeitenden der Verbünde saarVV und VRT helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktdaten des saarVV (Projektbüro „Tarifberatung“): Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 14.00 Uhr Beratung per Telefon: +49 681 5003 400 oder E-Mail: projektbuero(at)saarVV.de Kontaktdaten des VRT: Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 14.00 Uhr Beratung per Telefon: +49 651 145960 oder E-Mail: jobticket(at)vrt-info.de Wie können wir als Arbeitnehmervertretung unsere Mitglieder dabei unterstützen das Deutschland-Ticket als Job-Ticket zu beantragen? Sprechen Sie als Interessenvertretung der Beschäftigten Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten des Job-Ticket an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des saarVV Projektbüros „Tarifberatung“ kommen gerne persönlich für eine Beratung vorbei. Sei es im Rahmen einer Betriebsversammlung oder einer Gremiensitzung. Im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte sollte das Job-Ticket ein festes Angebot sein, mit dem Arbeitgeber ihre Beschäftigten auf dem täglichen Weg zur Arbeit unterstützen. Welche Vorteile bieten sich für ein Unternehmen, wenn es seinen Mitarbeitenden das Deutschland-Ticket als Jobticket anbietet? • Ein entspannter Arbeitsweg für Ihre Beschäftigten. • Sie zeigen Wertschätzung und steigern die Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten. • Im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens.
Ein wichtiger Teil der Verkehrssicherheitsarbeit sind Projekte und Programme zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung. Sie sollen dazu beitragen, dass in Berlin erheblich weniger Menschen im Straßenverkehr verunglücken. Das Erlernen von Alltagstechniken ist so wichtig wie die Fähigkeit zum Lesen und Schreiben. Dazu zählt eine moderne Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung. Die Schwerpunkte dazu sind im Verkehrssicherheitsprogramm 2030 festgehalten. Mobilitätslernen in der Schule Lernen durch die Eltern Jugendverkehrsschulen Geschwindigkeitsüberwachung In der neuen Grundschulverordnung des Landes Berlin wurde die Verkehrs- und Mobilitätserziehung als Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrages verankert. Die Umsetzung der Verordnung im Schulalltag ist eine Aufgabe, die durch die Träger der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin wirksam unterstützt wird. Die Online-Kommunikationsplattform “Berlin Sicher Mobil” ist ein wichtiger Schritt für die verbesserte Vermittlung von vorhandenen Angeboten in die Erziehungseinrichtungen. Die Einführung eines nachhaltigen Mobilitätsmanagements an Berliner Schulen ist im Berliner Mobilitätsgesetz verankert. Der Begriff „Schulisches Mobilitätsmanagement“ fasst alle Strategien und Maßnahmen zusammen, die dazu dienen, den Verkehr von und zu Schulen sicherer, nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten und zugleich von Kind an eine bewusste und nachhaltige Mobilität zu fördern. Dabei werden die Themen Pädagogik, Öffentlichkeitsarbeit, Verkehr und Infrastruktur sowie Organisation in den Blick genommen. Derzeit erarbeiten die Senatsverwaltung für Bildung und die Senatsverwaltung für Mobilität und Verkehr gemeinsam ein Konzept zur Umsetzung des schulischen Mobilitätsmanagements, in enger Abstimmung mit vielfältigen Beteiligtengruppen dieses Themenfelds. Dabei werden die Erfahrungen aus vier Modellprojekten an Grund- und weiterführenden Schulen in Berlin berücksichtigt. als Maßnahme Bestandteil des Verkehrssicherheitsprogramms “Berlin Sicher Mobil 2020”. Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms hat die federführende Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Umsetzung eines Pilotprojektes an der Reinhardswald-Grundschule in Berlin-Kreuzberg unterstützt. Das Projekt wurde Anfang 2015 begonnen und versteht sich als begleitender Einstieg in den langfristigen Prozess “Schulisches Mobilitätsmanagement”. Der Schlussbericht zum Teil 2 (Durchführung) kann hier heruntergeladen werden. Kinder erhalten für das Mobilitätslernen wesentliche Orientierung von ihren Eltern. Dies betrifft sowohl die Fähigkeit zur selbstbestimmten Nutzung aller Verkehrsmittel, wie das individuelle Verhalten im Verkehr. Die Sorgen und Ängste vieler Eltern um ihre Kinder sowie die realen Risiken im Verkehr wirken sich als hemmende Randbedingungen aus. Ein an alle Grundschulen verteilter “Elternbrief” greift diese Situation auf und bietet den Eltern Unterstützung und Hilfestellung bei der Mobilitätserziehung ihrer Kinder an. Die Zielgruppe “Kinder im Grundschulalter” hat für das Erlernen selbstständiger Mobilität maßgebende Bedeutung. Weitere Informationen Berlin Sicher Mobil Kampagne “Zu Fuß zur Kita und zur Schule” Die Stadt Berlin verfügt über 25 Jugendverkehrsschulen. Ausstattung, Nutzerkreis, Art und Häufigkeit der Nutzung, Organisation, Finanzierung etc. sind jedoch unterschiedlich. In zwei Projekten zur Qualifizierung und Weiterentwicklung der Jugendverkehrsschulen wurden daher mit den in den Bezirken für die Jugendverkehrsschulen Zuständigen sowie weiteren die Arbeit vor Ort unterstützenden Institutionen und Akteure geeignete Ansätze eingehend diskutiert und abgewogen. Die Jugendverkehrsschulen der Bezirke Auf dieser Basis konnte gemeinsam mit den Trägern ein wünschenswerter Standard für die Betreuung, Gestaltung und Nutzung der Jugendverkehrsschulen ausgearbeitet werden, der zwei unterschiedliche Konzepte für die künftige Weiterentwicklung der einzelnen Standorte zugrunde legt: Das Konzept “Verkehrsschule” stellt den Bildungs- und Trainingsauftrag der Jungendverkehrsschule im Hinblick auf sicheres Verkehrs- und Mobilitätsverhalten in den Vordergrund. Beim Konzept “Verkehrsgarten” steht die Bedeutung des einzelnen Standorts der Jugendverkehrsschule als betreuter “Fahrspielplatz” im Kiez im Vordergrund. Ergänzend zu der bestehenden polizeilichen Überwachungstechnik hat Berlin als erste deutsche Stadt mit beabsichtigter “flächendeckender” Wirkung im Nebennetz, insbesondere in Tempo 30-Zonen sogenannte Dialog-Displays zum Einsatz gebracht. “Dialog-Displays” signalisieren Kraftfahrern und -fahrerinnen mit dem Wort “Langsam”, wenn sie die zugelassene Geschwindigkeit überschritten haben. Korrektes Geschwindigkeitsverhalten wird demgegenüber mit einem “Danke” beantwortet. Das dem Display hinterlegte Bild eines Kindes liefert gleichzeitig die Begründung für die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung. Anderes Displays zeigen die gefahrene Geschwindigkeit eines sich näheren Fahrzeugs, wobei diese bei einer Überschreitung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit in Rot angezeigt wird. Wirkungsuntersuchung hat belegt, dass Dialog-Displays das Geschwindigkeitsverhalten von Kraftfahrern und -fahrerinnen positiv beeinflussen. Gegenwärtig sind rund 120 Dialog-Displays in den Bezirken im Einsatz. Einsatzorte sind vor allem Tempo-30-Straßenabschnitte mit schützenswerten Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen.