Der INSPIRE Dienst Verteilung der Amphibien-Arten in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Amphibien-Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Merchweiler (Saarland), Ortsteil Merchweiler:Bebauungsplan "048 01 Verbrauchermarkt an der L112 im Solch 1 Aenderung ME" der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler
Handlungsbedarf bei Pflanzenschutzmitteln Amphibien sind die weltweit am stärksten gefährdeten Wirbeltiere. Auch in Deutschland steht mehr als die Hälfte der Frösche, Kröten und Molche auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten. Ergebnisse eines aktuellen Forschungsvorhabens im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) deuten darauf hin, dass der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft mitverantwortlich für den Rückzug der Amphibien ist. In Versuchen eines Forschungskonsortiums führten Pflanzenschutzmittel schon in anwendungsüblichen Mengen bei Grasfröschen zu Sterblichkeitsraten von 20 bis 100 Prozent. „Amphibien nutzen landwirtschaftliche Flächen als Lebensraum und überqueren sie auf ihren Wanderungen zu den Laichgewässern, “ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die Studie zeigt Handlungsbedarf auf. Das Umweltbundesamt hält es für erforderlich, den Schutz der Amphibien in der Produktzulassung, aber auch in der landwirtschaftlichen Praxis stärker zu berücksichtigen.“ Pflanzenschutzmittel werden in der EU erst nach umfangreichen Untersuchungen zu ihrer Umweltverträglichkeit zugelassen. In Deutschland ist das UBA für die Bewertung des Umweltrisikos zuständig. Wenn dabei unvertretbare Risiken für den Naturhaushalt festgestellt werden, sind die Pflanzenschutzmittel nach europäischem Recht nicht zulassungsfähig. Eine Risikobewertung für Amphibien ist bislang nicht Bestandteil des auf europäischer Ebene festgelegten Bewertungsrahmens. Auf ihren Wanderungen von einem Lebensraum zum anderen können Amphibienarten aber landwirtschaftliche Flächen durchqueren. Einige der Arten halten sich auch außerhalb der Wanderungszeiten auf Äckern und Wiesen auf. Dort können sie während oder nach der Ausbringung mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen. Das UBA ließ deshalb prüfen, ob die Zulassungsbewertungen von Pflanzenschutzmitteln die Schutzbedürftigkeit von Amphibien ausreichend berücksichtigen. Die nun veröffentlichten Forschungsergebnisse weisen auf ein Gefährdungspotenzial für Amphibien durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hin. Bei Versuchen wurden zur Simulation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Grasfrösche ( Rana temporaria ) mit sieben verschiedenen Präparaten übersprüht. Sechs der getesteten Produkte führten zum Tod von 40-100 Prozent der Frösche. Akut toxisch wirkte bei dreien der Produkte bereits der Kontakt mit nur einem Zehntel der zugelassenen Aufwandmengen - er tötete 40 Prozent der Tiere innerhalb von sieben Tagen. Auf welche Mechanismen die beobachtete tödliche Wirkung der Pestizide auf Frösche zurückzuführen ist, konnte allerdings noch nicht geklärt werden. Die Stärke der Wirkung scheint auch von Lösemitteln abzuhängen, die Pestizidprodukten beigemischt werden. Diese wirken entweder selbst toxisch oder begünstigen das Eindringen der Wirkstoffe in den Körper. Die Risikobewertung bei Wildtieren hat sich durch Erkenntnisse der Forschung in der Vergangenheit bereits sehr stark weiter entwickelt und konnte besser an die tatsächlichen Gegebenheiten in der Landschaft angepasst werden. Für die Gruppe der Amphibien steht dies noch aus. Die Ergebnisse der Studie, die im Rahmen eines Forschungsprojektes zu den Auswirkungen von Pestiziden auf die biologische Vielfalt entstand, zeigen, wie wichtig es ist, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz weiter reduziert wird und in der Landschaft ausreichend Rückzugsräume zur Verfügung stehen. Jochen Flasbarth: „Aufgrund dieser Ergebnisse empfiehlt das UBA eine Überarbeitung der EU-Leitfäden zur Risikobewertung von Pestiziden. Neben einer Änderung der Zulassungspraxis ist es wichtig, Lebensräume stärker zu vernetzen und Gewässerschutzstreifen in der Agrarlandschaft anzulegen.“ Günstig würde sich auch die Ausweitung des ökologischen Landbaus auswirken, da die Biolandwirtschaft ganz auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide verzichtet. Diese Ziele verfolgt auch die vom EU-Landwirtschaftskommissar angestoßene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Eine ambitionierte Umsetzung der Vorschläge aus Brüssel trägt somit auch zum Erhalt der Amphibien bei. Die Studie: „Terrestrial pesticide exposure of amphibians: An underestimated cause of global decline? “ - wurde in einen Forschungskonsortium um Dr. Carsten Brühl vom Institut für Umweltwissenschaften an der Universität Koblenz-Landau erstellt.
Die Daten zeigen die Ergebnisse der Überwachung der Radioaktivität in Milch. Die Farbe des angezeigten Punktes gibt die Höhe der Cs 137 Aktivität in der entsprechenden Maßeinheit wieder. Zusätzliche Informationen zur Messung erhalten Sie über den Mausklick auf den Punkt. Diese Daten werden im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS) von den Bundesländern im Auftrag des Bundes erhoben (siehe [<a href='http://www.bfs.de/DE/themen/ion/notfallschutz/messnetz/imis/imis_node.html' target='new'>http://www.bfs.de/DE/themen/ion/notfallschutz/messnetz/imis/imis_node.html</a>]. Die dargestellten Punkte repräsentieren die jeweilige Verwaltungseinheit (Gemeinde). Weitere Informationen zur Radioaktivität in Milch finden Sie im Jahresbericht 2011 zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung [<a href='http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2013090511044' target='new'>http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2013090511044</a>].
Enthält die über LEADER und das Regionalbudget geförderten Lebensmittelautomaten in den LEADER-Aktionsgebieten in Baden-Württemberg. Die Metadaten der Aktionsgebiete haben den Ressourcenidentifikator http://www.lgl-bw.de/9780c6d9-6ec4-4279-844a-9d671faf8b61 .
Verzichten Sie für den Gartenteich auf gebietsfremde Arten. Krebse, Lurche (Frösche, Kröten, Molche) und Schildkröten können dem Gartenteich entweichen und auch größere Strecken über Land wandern, um weitere Gewässer zu besiedeln. Gartenteiche sind daher für die Haltung dieser Arten ungeeignet. Info 4 | LANUV 2018 Info 1 | LANUV 2018
Im vorliegenden Gutachten sind die drei Warenströme von Fleisch und Fleischprodukten, Milch und Milchprodukten, sowie Eier und Eiprodukten in Deutschland dargestellt. Die dazu verfügbaren Daten wurden mit Hilfe einer systematischen Recherche nach Art eines Scoping Reviews zusammengetragen. Die Warenströme wurden weitestgehend aus den Wertschöpfungsketten abgeleitet, sie betrachten sowohl die Mengen an tierischen Lebensmitteln als auch die dafür gehaltenen Anzahlen von Tieren. Die Warenströme umfassen die Stufen Primärproduktion, Agrarhandel, Verarbeitung, Verfügbar zum Verbrauch, Verzehrbar, Vermarktung (Großhandel, Einzelhandel, Außer-Haus-Verpflegung) und Verbrauch einschließlich des Verzehrs. Zur Darstellung der Warenströme über Zahlen in Tabellen und visuell in Sankey-Plots wurden die Mengenangaben auf einheitliche Bezugsmaße z.B. Nutzungsgrade des Ausgangsproduktes und pro-Kopf-und-Jahr-Angaben umgerechnet. Im Vergleich zu aktuellen Mengen und Tierzahlen wurden die potenziellen Auswirkungen eines Verzehrs nach den Empfehlungen der Planet Health Diet auf die Warenströme abgeschätzt. Quelle: Forschungsbericht
Im Zuge der methodischen Weiterentwicklung bestehender und führender Umweltzeichen die dem Umweltzeichen Blauer Engel stellt sich die Frage ob es sinnvoll ist, künftig quantitative Informationen auf der Grundlage des Product Carbon Footprint (und / oder zu anderen umweltbezogenen Indikatoren wie dem Wa-ter Footprint oder alle relevanten und quantifizierbaren Umweltauswirkungen wie beim Product Environment Footprint) systematisch einzubeziehen. Zur Klärung dieser Frage erfolgt eine Übersicht und Typisierung von klimaschutzbezogenen Produktkennzeichnungen. Unter Berücksichtigung der inhaltlichen und prozeduralen Anforderungen an Typ 1 Umweltzeichen wird eine Einordnung und Bewertung der Produktkennzeichnungen vorgenommen. Ferner wird ein Vorschlag zu geeigneten Produktgruppen für die Integration des PCF in das Umweltzeichenprogramm ab-gleitet. Für zwei Fallbeispiele (Milchprodukte, Online-Speicherdienste) werden der Product Carbon Footprint sowie der Water Footprint berechnet, die wesentlichen Beiträge zu diesen Wirkungsindikatoren ausge-wertet und Sensitivitätsanalysen angestellt. Die grundlegende Ausgangsfrage, nämlich ob eine Integration im Sinne einer zusätzlichen Ausweisung von quantifizierten Umweltinformationen sinnvoll ist, kann auf der Grundlage der hier angestellten grundsätzlichen Überlegungen und den Erfahrungen aus der Analyse der sehr unterschiedlichen Fallbeispiele zusammenfassend verneint werden. Der zusätzliche informatorische Nutzen wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, der vor allem durch die Erstellung von mit Stakeholdern abgestimmten produktbezogenen Bilanzierungsregeln und durch die erforderliche kontinuierlichen Beobachtung des Marktgeschehens bestimmt ist, um Referenzprodukte und Benchmarks berechnen zu können. Unabhängig von dieser Überlegung würde ein solcher Integrationsansatz derzeit und in den nächsten Jahren aufgrund des parallelen Prozesses der EU-Kommission zum PEF ohnehin keinen Sinn machen. Quelle: Forschungsbericht
Aktuelle Arbeiten - Schachtanlage Asse II Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im März 2022 In Wittmar verläuft die Grubenanschlussbahn auf einer Brücke über die Straße. Diese Straße befindet sich direkt an einem Laichgewässer für Kröten, Frösche und Molche. Im Frühjahr überqueren besonders viele Amphibien Straße und Brücke, um zu ihrem Laichplatz zu gelangen. Damit die Tiere dabei nicht von der Brücke stürzen, stellt die BGE zu ihrem Schutz einen Amphibienzaun am Geländer der Brücke auf. Amphibienzäune schützen Frösche und Molche. Stabilisierung und Notfallplanung Die Rückholung kann nur in einem langfristig stabilen Bergwerk erfolgen. Zudem müssen Vorbereitungen für einen möglichen Notfall getroffen werden. Eine Bohrmannschaft erstellt im Umfeld der Barrieren um die Einlagerungskammern in 750 Metern Tiefe Bohrungen. Sie sollen mit Spezialmörtel gefüllt werden, um die Dichtheit des Salzgesteins im Randbereich der Barrieren zu verbessern. Das erhöht die Wirkung der Barrieren insgesamt. Erkundung von Einlagerungskammern Alle Einlagerungskammern auf der 750-Meter-Ebene werden mit Bohrungen erkundet. Die Erkundung der Kammer 7 wurde abgeschlossen. Die Erkundung der Kammer 12 wird vorbereitet . Die Vorbereitungen für das Anbohren der Einlagerungskammer 12 auf der 750-Meter-Ebene laufen weiter. In diesem Monat prüfen Mitarbeiter*innen die Sicherheitstechnik des Bohrgerätes auf Dichtigkeit. Durch das Standrohr und den Preventerstack kann die Bohrung im Bedarfsfall jederzeit sicher verschlossen werden. Rückholungsplanung Die Bergung der Abfälle erfolgt je nach Einlagerungskammer mit unterschiedlichen Techniken. Mitte März beginnt der Auftragnehmer für die Entwicklung von Bergetechnik für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 750-Meter-Ebene im Rahmen eines Auftaktgespräches mit seiner Arbeit. Die BGE stößt Baugrunduntersuchungen für die Planung der Abfallbehandlungsanlage und des Zwischenlagers an. Sobald die BGE die Betretungsrechte der Grundstücke hat, beginnen die Arbeiten in den nächsten Monaten. Die Daten der Untersuchungen sind für die weitere Planung der Anlagen wichtig. Rückholungsbergwerk und Schacht Asse 5 Für die Rückholung müssen neue Infrastrukturräume und Zugänge zum bestehenden Bergwerk sowie ein Bergungsschacht (Schacht Asse 5) errichtet werden. Für die Planung des Bohrplatzes der Erkundungsbohrung Remlingen 18 stößt die BGE die Baugrunduntersuchung an. Der Bohrplatz liegt im Bereich des geplanten neuen Schachts Asse 5. Sobald die BGE die Betretungsrechte der Grundstücke hat, beginnt die Arbeit im nächsten Monat. Lösungsmanagement Im Bergwerk werden aktuell täglich rund 12,5 Kubikmeter Salzlösung aufgefangen. Das Lösungsmanagement regelt den Umgang mit diesen Lösungen. Vom 14. bis 16. März 2022 werden rund 253 Kubikmeter Salzlösung in der Charge mit der Bezeichnung 2022/04 nach erfolgter Freigabe gemäß Paragraph 31 bis 42 der Strahlenschutzverordnung nach über Tage gebracht. Tritium und Cäsium-137 werden nicht nachgewiesen. Die Nachweisgrenze für Tritium liegt bei 8,8 Becquerel pro Liter, die für Cäsium bei 0,56 Becquerel pro Liter. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zu den Messwerten im Themenschwerpunkt: Das Wasser in der Asse. Bergbauliche Arbeiten Die Bergleute müssen den sicheren Betrieb der Schachtanlage Asse II gewährleisten. Auch in diesem Monat errichten Bergleute mehrere Stützbauwerke, um das Bergwerk zu stabilisieren und die Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter*innen zu gewährleisten. Infrastruktur Über Tage muss die Infrastruktur dauerhaft instandgehalten und modernisiert werden. Mitarbeiter*innen beginnen mit dem Bau einer Anlage zur Notstromversorgung. Sie wird bei einem Ausfall des Stromnetzes die Schachtanlage über und unter Tage versorgen. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Schachtanlage Asse II informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Die Infostelle ist zurzeit von Mittwoch bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Es gilt die 2G-Plus-Regel, auch für geboosterte Personen. Besucher*innen müssen FFP2 Masken tragen. Links zum Thema Vergangene Arbeiten in der Schachtanlage Asse II Themenschwerpunkt: Das Wasser in der Asse - Messwerte Infostelle Asse
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