a) Erarbeitung von Beurteilungsgrundsaetzen fuer eine neutrale Begutachtung von Anlagen und die Optimierung der Prozessbedingungen zur Erstellung von Entscheidungshilfen und zur Abwasserentlastung. b) Untersuchungen an verschiedenen Pilot-Plant-Anlagen zur Feststellung des Einflusses von Parametern auf die Filtriergeschwindigkeit und den Trenneffekt mit den Medien Wasser, Magermilch und Molke. Physikalische Messung der mechanischen Groessen und chemisch-analytische Bestimmung der Inhaltsstoffe der ultrafiltrierten Medien sowie die Erfassung ihrer Aenderungen waehrend des Prozesses. c) Aufbau unterschiedlicher Ultrafiltrationssysteme und Messung der Kenngroessen unter variierten Prozessbedingungen. 1976-1979.
Die vorgestellte Studie beschäftigte sich mit der Frage, welches nominelle Artenwissen Besucherinnen und Besucher der Bundesgartenschau (BUGA) 2023 in Mannheim abrufen können. 389 Besucherinnen und Besucher wurden zu ihrem Artenwissen zu ausgewählten Wild-, Kultur- und Zierpflanzenarten sowie zu ausgewählten Tierarten, die im Rhein-Neckar-Raum häufig sind, befragt. Ihnen wurden 18 Pflanzen verschiedener Arten (krautige und verholzte Blütenpflanzen) als lebende Originale im Topf präsentiert. Die 18 Tiere verschiedener Arten (Wirbeltiere und Wirbellose) wurden als Balgpräparate, naturnahe Replikate im Maßstab 1:1 (Lurche, Mollusken) oder als genadelte tote Insekten in Dioramen bereitgestellt. Mittels Fragebogen wurde dokumentiert, welche Tier- und Pflanzenarten mit ihrem deutschen oder wissenschaftlichen Artnamen richtig benannt und welche Arten häufig verwechselt wurden. Darüber hinaus wurde geprüft, inwiefern Zusammenhänge zwischen dem nominellen Artenwissen, dem Lebensalter, Geschlecht, Bildungsabschluss oder Wohnort bestehen. Ergänzend wurde mittels Fragebogen erhoben, wo die Befragten ihr Artenwissen erworben haben. Allgemein zeigen die Daten große Defizite der nominellen Artenkenntnis bei Wirbellosen, Singvögeln und manchen Pflanzen. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten z.B. Molche und Reptilien, Wanzen und Käfer oder Kaninchen und Hasen nicht voneinander unterscheiden. Das Artenwissen korrelierte positiv mit dem Lebensalter der Befragten.
Helicobacter pylori ist ein Bakterium, das bei vielen Menschen mit Magenproblemen in der Magenschleimhaut gefunden wird; dieser Erreger wird verdaechtigt, fuer Schleimhautentzuendungen, Geschwuere und Tumoren verantwortlich zu sein. Man weiss bis zum heutigen Tage nicht, ob der Keim in Haustieren und deren Produkten vorkommt, wie die Uebertragungsmechanismen sind. Die Untersuchungen sollen diese Fragen klaeren. Zwischenergebnisse: Schweine sind nicht Traeger und Uebertraeger; die Untersuchungen an Hunden und Hauskatzen sind noch nicht abgeschlossen. Tierische Produkte: es kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Uebertragungen moeglich sind.
Bei der konventionellen Bewirtschaftung des Dauergruenlandes werden die Flaechen mit mehr oder weniger hohen Stickstoffgaben geduengt. Die Auswirkungen gesteigerter Sickstoffduengung auf Ertrag und Pflanzenbestand sind aus einer Vielzahl von Untersuchungen bekannt. Im Rahmen einer umweltvertraeglichen, biologischen Gruenlandbewirtschaftung sind Erkenntnisse ueber die Leistung der Flaechen bzw. der Weidetiere sowie ueber die pflanzensoziologischen Bestandsveraenderungen ohne oder mit nur geringen Stickstoffduengermengen von Bedeutung. In zwei Beweidungsversuchen - mit Jungvieh bzw. mit Milchkuehen - wird eine alternative Weidewirtschaft ohne mineralische Stickstoffduengung verglichen mit einer konventionellen Weidewirtschaft mit hoher Stickstoffduengung. Die Zielgroessen sind die Flaechenleistung, die Leistung der Weidetiere sowie die pflanzensoziologische Veraenderung des Weidebestandes.
Es wurde ein Nachweisverfahren entwickelt, das es ermoeglicht, durch Kombination eines Verdaus freier DNA u. einer in-vitro-Exzystierung mit einem anschliessenden Nachweis von Cryptosporidien-DNA mit Hilfe der PCR einen selektiven Nachweis lebender Cryptosporidien-Oozysten zu fuehren. Dieses Verfahren soll fuer den Nachweis von Cryptosporidien in Wasserproben tauglich gemacht werden. Im epidemiologischen Bereich wurde mittels einer Fall-Kontroll-Studie ermittelt, dass bei sporadischen Erkrankungen immunkompetenter Kinder in der Umgebung Tuebingens eine statistisch signifikante Assoziation der Erkrankung mit Rohmilchkonsum und Kontakt zu Huftieren vorliegt. Diese Faktoren waren allerdings nicht voneinander zu trennen, da die Fallzahl zu gering war. Die Untersuchung soll noch ausgeweitet werden, um eventuell auch trinkwasserbedingte Ausbrueche erkennen zu koennen.
Zielsetzung: Dieses hier beantragte Projekt stellt den nationalen Teil eines bereits genehmigten Horizon 2020 - Projektes dar. Der Titel des Projektes lautet: CIRCULAR AGRONOMICS - Efficient Carbon, Nitrogen and Phosphorus cycling in the European Agri-food System and related up- and down-stream processes to mitigate emissions (Circular Agronomics: Effiziente Kreisläufe für Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor für den europäischen Landwirtschafts- und Nahrungsmittelsektor, inklusive der vor- und nachgelagerten Prozesse zur Reduktion von Emissionen. - Eine umfassende Analyse der Flüsse von Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor und daraus resultierenden Emissionen, für die HBLFA Raumberg-Gumpenstein speziell in ihrer Modellregion Lungau, auf ausgewählten landwirtschaftlichen Betrieben - Eine Evaluierung von Fütterungsstrategien, gasförmigen Emissionen und Eigenschaften des Wirtschaftsdüngers. Dabei werden exakte Untersuchungen zu THG-Emissionen in Abhängigkeit von der Fütterung von Rindern in einer Respirationskammer hinzugezogen - Beurteilung der Umweltwirkung von unterschiedlichen Strategien, implementiert auf EU-Projektsebene durch andere Partner, auch im Vergleich bzw. Miteinbeziehung mit konventionellen bzw. herkömmlichen Verfahren in der Verarbeitungskette, unter Einsatz von LCA (in Zusammenarbeit mit den Partnern im Projekt). Regionale Unterschiede werden hier mit berücksichtigt. - Beurteilung der im Projekt erarbeiteten Empfehlungen, hinsichtlich der Vorteile im Bezug auf eine Kreislaufwirtschaft und der Erhöhung der Effizienz der C-, N- und P-Kreisläufe - Dialog mit den Landwirten: Bedürfnisse, Erwartungen, Akzeptanz der Erneuerungen und geänderten Methoden werden in den Modellregionen untersucht.
Halle (Saale), 14.03.2023 Achtung Krötenwanderung – Landesamt für Die Präsidentin Umweltschutz bittet um Meldung von Konfliktstellen Mit den milden Temperaturen beginnt in den kommenden Wochen auch in Sachsen-Anhalt wieder die jährliche Krötenwanderung. Kröten, Molche, Frösche und Salamander wandern dann in der Dämmerung und nachts aus ihren Überwinterungsverstecken zu den Laichgewässern, um dort zu balzen und abzulaichen. „Auf ihren Wanderungen müssen die Amphibien zahlreiche Hürden und Gefahrenstellen überwinden. Aktuell sind die Populationen in Sachsen- Anhalt dürrebedingt bereits stark geschädigt und Verluste an ungesicherten Straßenabschnitten wiegen umso schwerer.“ so Marcel Seyring, Amphibienexperte im Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt (LAU). Viele dieser Bereiche werden in jedem Jahr durch Behörden und Ehrenamtliche mit Hilfe von Krötenzäunen gesichert. Dennoch gibt es zahlreiche weitere Straßenabschnitte, die Amphibien ohne besondere Schutzmaßnahmen queren müssen. Um unbekannte Konfliktstellen besser identifizieren und die Tiere schützen zu können, bittet das Landesamt für Umweltschutz darum, alle Beobachtungen von lebenden oder toten Amphibien auf oder an Straßen über das Meldeportal des Landesamtes zu melden. Dabei sollten nach Möglichkeit auch Fotos hochgeladen und Angaben zur Anzahl der Tiere Pressemitteilung Nr.: 07/2023 gemacht werden. praesidentin@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de lau.sachsen-anhalt.de/amphibien Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 QR-Code zum Meldeportal Auf einer Straße wandernde Kreuzkröte im Scheinwerferlicht (Foto: Fabian Sprott) Erdkröte auf einer asphaltierten Straße (Foto: Marcel Seyring) 2/2
Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (PDF) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (PDF) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können unter www.wisia.de ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (PDF). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (PDF) Gutachten Froschlurche (PDF) Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (PDF) Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege (PDF) Gutachten Hornvögel (PDF) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (PDF) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (PDF) Gutachten Korallen Riesenmuscheln (PDF) Gutachten Molche Salamander (PDF) Gutachten Pandinus (PDF) Gutachten Papageien Altgehege (PDF) Gutachten Papageien Neugehege (PDF) Gutachten Reptilien (PDF) Gutachten Säugetiere Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Seepferdchen (PDF) Gutachten Sonstige Vögel (PDF) Gutachten Sonstige Vögel Übersetzung (PDF) Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Turakos (PDF) Gutachten Weichfresserarten (PDF) Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (PDF) Stand: Februar 2020 zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 08.07.2020
Halle (Saale), 16.03.2022 Achtung Krötenwanderung – Landesamt für Die Präsidentin Umweltschutz bittet um Meldung toter Tiere Mit den milden Temperaturen beginnt in diesen Wochen auch in Sachsen-Anhalt wieder die jährliche Krötenwanderung. Kröten, Molche, Frösche und Salamander wandern dann bei zumeist feuchter und milder Witterung in der Dämmerung und nachts aus ihren Überwinterungs- verstecken zu den Laichgewässern, um dort zu balzen und abzulaichen. „Auf ihren manchmal viele Hundert Meter langen Wanderungen müssen die Amphibien zahlreiche Hürden und Gefahrstellen überwinden. Straßen werden ihnen dabei besonders häufig zum tödlichen Verhängnis.“, so Marcel Seyring, Amphibienexperte im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU). Viele dieser Bereiche werden in jedem Jahr durch Krötenzäune gesichert. Dennoch gibt es zahlreiche weitere Straßenabschnitte, die Amphibien ohne besondere Schutzmaßnahmen queren müssen. Um solche Konfliktstellen besser identifizieren und die Tiere schützen zu können, werden nun alle Beobachtungen von Amphibien auf Straßen systematisch vom Landesamt dokumentiert. Bürgerinnen und Bürger können die Erfassung unterstützen, indem sie Fundorte toter Tiere direkt auf dem Meldeportal des Landesamtes für Umweltschutz eintragen: lau.mlu.sachsen-anhalt.de/amphibien oder per Mail melden: artenmeldung@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Pressemitteilung Nr.: 07/2022 praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 QR-Code zum Meldeportal Erdkröte auf einer asphaltierten Straße (Foto: Marcel Seyring) Verkehrszeichen, die auf Amphibien- wanderung hinweisen (Foto: Marcel Seyring) 2/2
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