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Schutz und Sanierung der Klarwasserseen, Moore und Moorwälder im Stechlinseegebiet - Land Brandenburg

Im Norden des Landes Brandenburg befindet sich einer der letzten großen nährstoffarmen Klarwasserseen Norddeutschlands: der Stechlinsee. Inmitten uralter Laubwälder hat er über Jahrhunderte seine Wasserqualität bewahrt. Zahlreiche naturnahe Gewässer, Moore und Moorwälder in der Umgebung verbinden sich mit dem Stechlinsee zu einer einmaligen Landschaft. Seit den 1950er Jahren wurde jedoch in die Dynamik und bisher unveränderte Hydrologie des Gebietes eingegriffen. Durch Aktivitäten wie Nährstoffeintrag, Änderungen des Wasserhaushaltes, Fischzucht, frühere Forstwirtschaft, Wehre und andere Hindernisse in Bächen, welche die komplexen Beziehungen zwischen den kristallklaren Seen, die Sümpfe und Wälder störten, führten zu der Befürchtung, dass der See sein einzigartigen oligotrophen Charakter verlieren würde. Dennoch sind der Stechlinsee und das umliegende Gebiet noch immer eine der wichtigsten oligotrophen Landschaften Mitteleuropas. Die breite Vielfalt der Feuchtgebiete, intakten Wäldern und Klarwasserseen stellen für viele Arten, die in der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, einschließlich der Schreiadler (Aquila pomarina), die Rohrdommel (Botaurus stellaris) und der Eremit (Osmoderma), aufgeführt sind, einen Lebensraum dar. Mit dem EU-Life Projekt möchten die EU und das Land Brandenburg diese vom Wasser geprägte Naturlandschaft erhalten.

Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes bei der Wiedervernässung von Mooren: Entwicklung von Leitlinien zur Lösung und Minderung potenzieller Zielkonflikte zwischen Natur- und Klimaschutz

Dezernat 340 Wasserbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen (LUNG)

Das Dezernat Wasserbau, Planfeststellungen, Plangenehmigungen ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Wasser. Schwerpunktaufgaben sind: - Koordination und Bearbeitung von Planfeststellungen und -genehmigungen für den Gewässerausbau (Gewässer I. Ordnung), Deich- und Dammbauten inklusive UVP - Überwachung von Bau und Betrieb von Talsperren, Rückhalte- und Speicherbecken überregionaler Bedeutung, PFV und UVP - Fachberatung bei Vorhaben des Moorschutzes - Landesweite Konzeptionen zum Schutz von Fließgewässern und zur Reduzierung von diffusen Belastungen in Oberflächengewässern - Fachliche Grundlagen des Wasserbaus, der Gewässerentwicklung und der Gewässerunterhaltung.

Programmkulisse Aktionsprogramm Niedersächsische Moorlandschaften (NML)

Basierend auf dem Datenbestand der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz und dem Datenbestand der bedeutsamen Moorbiotope, bildet die Kulisse der Niedersächsischen Moorlandschaften die Bereiche ab, auf denen es bei Wiedervernässung gemäß der Bodeneigenschaften zu einer THG-Verminderung kommen kann. Dem Land Niedersachsen wird für die Steuerung von Fördermitteln zum klimabezogenen Moorschutz hier der entsprechende Suchraum bereitgestellt. Auch für die Schutzgüter Wasser, Boden, Arten, Biotope und die landschaftsgebundene Erholungsfunktion sind Moorschutzprojekte in Teilbereichen dieser Kulisse von besonderer Relevanz. Die Kulisse ist daher fachliche Grundlage für landesweite Planungen und stellt den Suchraum für das Moormanagement zur Umsetzung der Ziele der Niedersächsischen Moorlandschaften dar.Kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den KlimaschutzDer Datenbestand ist ein Auszug aus der nutzungsdifferenzierten Bodenkarte 1: 50.000 (BK50n) von Niedersachsen. Nutzungsdifferenziert bedeutet in diesem Zusammenhang, dass durch Einbeziehung der Nutzung nach ATKIS eine stärkere Differenzierung der Bodentypen im Vergleich zur BK50 ermöglicht wurde. Diese wirkt sich u.a. in der Ansprache der oberflächennahen Horizonte, in der Ableitung der Bodentypen sowie in den daraus abgeleiteten horizont- oder profilbezogenen Kennwerten wider. Der Datenbestand stellt die kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutznach aktuellem Wissensstand dar.Sie zeichnen sich u. a. durch eine aktualisierte Verbreitung der Moore und hohe räumliche Differenzierung der Bodentypen aus. Die Vererdungsstufen in den Mooren und die Moortreposole wie z. B. Sandmischkulturen, Niedermoorsanddeckkultur oder Spittkulturböden werden ausgewiesen.Moorböden sind besonders dynamisch, da die in ihnen enthaltene organische Substanz labil ist, und verändern sich vor allem bei Entwässerung und Nutzung sowie durch kulturtechnische Maßnahmen. Durch Entwässerung entsteht ein aerober Bereich im Torfkörper, der Prozesse wie Sackung, Torfschrumpfung und -zersetzung in Gang bringt und zu einem Verlust an Torfmächtigkeit (Vererdungsprozesse im Moor) führt. Der vorliegende Datenbestand kann diese Änderungen nur zeitlich verzögert abbilden.Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Datenbestand um eine Übersichtsdarstellung handelt. Er kann dazu dienen, sich einen Überblick über die kohlenstoffreichen Böden Niedersachsens zu verschaffen oder auch Suchräume auszuweisen. Dagegen kann ser keine Grundlage für flächenscharfe, lokale Aussagen, z.B. auf Flurstückebene, sein.Zusätzliche bedeutsame MoorbiotopeFür die Darstellung der für den Naturschutz zusätzlich bedeutsamen Moorbiotope wurden folgende Datengrundlagen des NLWKN ausgewertet: Flächendeckende Biotopkartierung in den FFH-Gebieten (Basiserfassung, aktuell), aktualisierte selektive Landesweite Biotopkartierung (aktuell), selektive Landesweiten Biotopkartierung (LBK, 1984-2004).Bei den zusätzlichen bedeutsamen Moorbiotopen handelt es sich um Biotoptypen, die gemäß Kartierhinweisen des Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen als Biotoptyp organischer Standorte gelten. Sie lassen sich daher unabhängig von Bodendaten als Moorbiotoptyp identifizieren. Darüber hinaus orientierte sich die Auswahl vor allem an durch von Drachenfels den Biotoptypen zugeordneten Wertstufen. Nur Moorbiotope, die dem Kriterium einer Mindest-Wertstufe von IV bis V entsprechen, wurden in die Auswahl der zusätzlichen bedeutsamen Moorbiotope aufgenommen. Die so generierte Flächenauswahl wurde nur dort abgebildet, wo Hinweise gemäß des Datenbestandes der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) auf organische Standorte fehlen, um die Kulisse der Niedersächsischen Moorlandschaften um diese zusätzlichen bedeutsamen Moorbiotope zu ergänzen.

Interdisziplinäres Projekt: Wiedervernässung Hörstenbruch

Naturschutzfachliche Untersuchungen als Basis eines Maßnahmenkataloges zur Wiedervernässung eines Erlenbruchwaldes unter Einbezug verschiedener Nutzungsinteressen (Forst, Landwirtschaft, Naturschutz, Unterhaltungsverbände).

Bodenschutz Bodenschutz in Sachsen-Anhalt Bodenfunktionsbewertung Bodenbeobachtung Moore und Moorbodenschutz Bodenbelastungen Informationssysteme Publikationen

Böden benötigen Jahrtausende für ihre Entwicklung. Die Verfügbarkeit intakter Böden ist begrenzt und sie sind nur bedingt regenerierbar. Sie erfüllen vielzählige zentrale Funktionen für uns Menschen und unsere Umwelt. Sie dienen unter anderem als Lebensraum, Wasser- und Kohlenstoffspeicher, Schadstofffilter und Grundlage für die Produktion unserer Nahrungsmittel. Ungestörte Böden werden jedoch immer seltener und die Nutzungsansprüche sowie Belastungen durch insbesondere Flächenversiegelung, intensive Landwirtschaft, Abholzung, Schadstoffeinträge und den Klimawandel nehmen zu. Um den Boden als lebenswichtige Ressource zu erhalten und vor schädlichen Einflüssen zu schützen muss damit verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert umgegangen werden. Ein nachhaltiger Umgang mit Böden ist in der Vergangenheit häufig nicht erfolgt und auch heute sind Böden vielfältigen Ansprüchen ausgesetzt. Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung, landwirtschaftliche Produktion, regenerative Energien, Tourismus und Erholung, Rohstoffgewinnung, Straßenbau, Ver- und Entsorgung sowie andere Wirtschaftszweige beanspruchen die Verfügbarkeit von Flächen bzw. Böden. Diese Anforderungen können zu Lasten der Qualität und insbesondere Quantität von Böden bzw. ihren Bodenfunktionen gehen, häufig bis zum unwiederbringlichen Verlust. Die Belastungen der Böden Sachsen-Anhalts sind vielfältig und häufig anthropogen verursacht. Sie treten sowohl punktuell als auch in der Fläche auf und sind vor allem durch den historischen Bergbau und (die damit verbundenen) Ballungsgebiete sowie Chemiekomplexe geprägt. Sachsen-Anhalt gehört somit zu den Bundesländern, die vergleichsweise stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen sind. Aktuelle Tätigkeiten führen absehbar zu neuen Belastungen und damit zu Gefährdungen, die nicht ohne Auswirkungen auf die, für den Menschen und den Naturhaushalt, wichtigen Bodenfunktionen bleiben werden. Sachsen-Anhalt zeichnet sich durch großflächige Löss-Schwarzerden aus, welche sehr fruchtbare und ertragreiche Böden sind und somit überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Sich ändernde Nutzungsansprüche an die Böden des Landes führten im Zeitraum von 1994 bis 2024 dazu, dass unter anderem der Anteil der Landwirtschaftsflächen an der Gesamtfläche Sachsen-Anhalts kontinuierlich um fast 700 km 2 abgenommen hat. Das entspricht mehr als fünfmal der Fläche der Stadt Halle (135 km 2 ). Um diesen Trend aufzuhalten und trotzdem eine Entwicklung von Wirtschaft und Infrastruktur in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen, bedarf es eines – auf belastbaren Daten basierenden – Flächenmanagementsystems. Dem Vorsorgegrundsatz folgend, ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Wiedernutzbarmachung bereits veränderter und beeinträchtigter Flächen anzustreben. Dazu ist es erforderlich, über Kenntnisse zum jeweiligen Zustand des Bodens und dessen Funktionserfüllung zu verfügen und diese zu werten (siehe unten, Bodenfunktionsbewertung). Reglungen zum Bodenschutzrecht finden sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. In Deutschland regeln diverse Fachgesetze, wie z. B. das Raum- und Bauplanungsrecht, das Bau-, Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsrecht sowie das Naturschutzrecht den Umgang mit Böden. Diese werden durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ergänzt. Das Bodenschutzausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) untersetzt aus Landessicht die Anforderungen und Zuständigkeiten im Hinblick auf den vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz. Weiterführende Informationen zum Bodenschutzrecht sind unter diesem Link zu finden. Angesichts des wachsenden Drucks auf unsere Böden ist der Bodenschutz eine besondere Herausforderung. Bestehende fachliche und methodische Grundlagen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes müssen daher konsequent angewendet und unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Böden vor schädlichen Veränderungen, wie Schadstoffeinträgen, Versiegelung, Erosion durch Wasser oder Wind sowie anderen negativen Einflüssen zu schützen. Der Bodenschutz in Sachsen-Anhalt widmet sich dabei insbesondere den folgenden Handlungsfeldern: Als fachliche Grundlage zur Bewertung des Zustandes und Funktionserfüllung des Bodens steht ein Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-LAU) für Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Dieses wird zukünftig als gemeinsames Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-ST) der beteiligten Behörden auf der Basis einheitlicher Datengrundlagen und mit einer maximalen Flächenabdeckung zur Anwendung kommen. Weitere Informationen. Für einen zielgerichteten Bodenschutz ist es erforderlich, Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Böden zu erheben, zu sammeln sowie durch geeignete Methoden auszuwerten und darzustellen. Zu diesem Zweck werden in Sachsen-Anhalt ein Netz von Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) betrieben und weitere (langfristige) Untersuchungen, z. B. im Bereich der Flussauen, durchgeführt. Weitere Informationen. Moore sind ganz besondere Böden, die seltene Lebensräume für hochspezialisierte Tiere und Pflanzen bieten und als Kohlenstoffspeicher eine elementare Rolle für den natürlichen Klimaschutz spielen. In Sachsen-Anhalt sind rund 90.000 ha mit Moorböden bedeckt, wovon sich über 95 % in einem gestörten Zustand befinden. Zum Schutz dieser wertvollen Klima-, Natur- und Wasserschützer wurde 2021 die Arbeitsgruppe Moorbodenschutz in Sachsen-Anhalt gegründet, koordiniert durch das Landesamt für Umweltschutz. Weitere Informationen. In Sachsen-Anhalt treten neben punktuellen Bodenbelastungen, z. B. durch stillgelegte Industrieanlagen oder Altablagerungen, auch großräumige Stoffbelastungen in der Fläche auf. Im nachsorgenden Bodenschutz stehen deshalb (im Sinne der Gefahrenabwehr und des Flächenrecyclings) die Erfassung, Bewertung und der Umgang mit Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und dem Bodenfunktionsverlust im Fokus. Weitere Informationen. Im Fachinformationssystem (FIS) Bodenschutz des LAU werden relevante Daten der Landesbehörden in Sachsen-Anhalt zentral gesammelt und ausgewertet. Dieses System dient als Unterstützung bei der Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben sowie weiterer Aufgaben des Bodenschutzes. Weitere Informationen. Eine Übersicht der zum Download bereitstehenden Veröffentlichungen zum Thema Bodenschutz ist hier zu finden letzte Aktualisierung: 19.02.2026

Moore mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz

Die dargestellten Biotoptypen umfassen selektiv erfasste Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen innerhalb der FFH-Gebiete (FFH-Basiserfassung) und in ausgewählten Bereichen außerhalb der niedersächsischen FFH-Gebiete (Aktualisierung der landesweiten Biotopkartierung) auf naturnahen bis schwach degenerierten Moorstandorten und weiteren kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Bei den dargestellten Biotoptypen handelt es sich um Biotoptypen mit besonderer Bedeutung für den Biotopschutz, d.h. um Biotoptypen mit einer sehr hohen (V) bis hohen (IV) Wertigkeit gemäß der Wertstufen nach von Drachenfels (2012: Einstufungen der Biotoptypen in Niedersachsen. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2012. Berücksichtigt sind zudem alle diesbezüglichen Aktualisierungen im NLWKN-Internetauftritt). Als Bezugsraum für die Biotopauswahl wurde die Kulisse der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) verwendet. Dem NLWKN vorliegende qualitätsgeprüfte kartierte Biotoptypen, die gemäß Kartierschlüssel Niedersächsischer Biotoptypen ausschließlich auf organischen Standorten vorkommen, wurden auch außerhalb der zuvor genannten Bodenkulisse abgebildet.Die FFH-Lebensraumtypen (LRT: durch geographische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete völlig natürliche oder naturnahe terrestrische oder aquatische Gebiete) gem. Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 - zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - werden in den niedersächsischen FFH-Gebieten flächendeckend kartiert und sollen auch landesweit erfasst werden. Biotope, die innerhalb der FFH-Gebiete keinen LRT-Status aufweisen werden nicht in den digitalen Karten vermerkt. Die hier dargestellten Moorbiotope außerhalb der FFH-Gebiete wurden ebenfalls thematisch (hinsichtlich ihrer Wertigkeit, ihres Lebensraumtyps o.Ä.) selektiv ausgewählt und erfasst. Es handelt sich daher um keine flächendeckende Darstellung der Biotoptypen auf Mooren. Versiegelte, besiedelte, innerörtliche Bereiche wurden aufgrund mangelnder Bedeutung für den Moorschutz nicht abgebildet.Bei den dargestellten Flächen handelt es sich um Biotopkomplexe. Aus diesen wird in der Legende aus darstellungstechnischen Gründen lediglich der dominanteste bedeutsame Moorbiotoptyp (MBdtsDom) in Form einer abgeleiteten Moorbiotopkagegorie abgebildet. Die Felder zum Schutzstatus, Wertstufen, Seltenheit, Nährstoffempfindlichkeit, Grundwasserabhängigkeit etc. beziehen sich in diesem Datenbestand ebenfalls auf den dominanten bedeutsamen Moorbiotoptyp. Aus der Attributttabelle des Datenbestandes sind jedoch auch die weiteren enthaltenen Biotoptypen bzw. Lebensraumtypen sowie deren prozentuale Flächenanteile ersichtlich.

Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz

Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.

Die Bedeutung des künftigen Torfabbaus für den Klimaschutz in Niedersachsen − Ergebnisse aus dem Projekt „Klimaschutz durch Moorschutz“

In Niedersachsen befinden sich deutschlandweit die mit Abstand meisten noch heute aktiven Torfabbaugebiete. Trotz der hohen Klimarelevanz von Mooren gibt es keine Daten zu den klimatischen Auswirkungen des anhaltenden Torfabbaus. Im Jahr 2022 startete daher das Umweltforum Osnabrücker Land e. V. eine landesweite Anfrage an die in Niedersachsen für Genehmigungen des Torfabbaus zuständigen Unteren Naturschutzbehörden. Die von den Behörden zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Antworten der Niedersächsischen Landesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2021 geben einen Einblick in den Stand des derzeitigen sowie geplanten Torfabbaus in Niedersachsen. Auf dieser Grundlage ließen sich die mit dem geplanten Torfabbau verbundene CO2-Emissionen abschätzen. Aus einem Restvolumen von ca. 38 Mio. m³ Torf auf ca. 7.485 ha Fläche, das bis 2046 auf Grundlage bereits erteilter Genehmigungen abgebaut werden kann, können Emissionen in Höhe von knapp 10 Mio. t CO2 resultieren. Eine Vermeidung dieser Emissionen könnte ein zentraler Hebel sein, um die niedersächsischen Klimaziele hinsichtlich der jährlichen Reduktion von Emissionen aus kohlenstoffreichen Böden zu erreichen.

Empfehlungen für Partizipationsprozesse im Moorbodenschutz

Die Umsetzung von Moorbodenschutz und insbesondere die notwendige Wiedervernässung früherer Moore erfordern eine Einbeziehung bzw. Beteiligung regionaler Akteure, bei den größtenteils land- oder forstwirtschaftlich genutzten entwässerten Mooren v. a. der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Flächen. Partizipative Ansätze sind hierfür bedeutsam. Bislang ist die Thematik der Partizipation im Moorschutz in Deutschland wenig systematisch erforscht. Weiterhin bestehen Defizite in Hinblick auf spezielle Empfehlungen oder geeignete Praxisleitfäden. Auf Basis ihrer eigenen Erfahrungen geben die Autorinnen und Autoren Empfehlungen für Partizipationsprozesse, v. a. in Hinblick auf Vollständigkeit und Transparenz, Interessenlage, Zielstellungen, Formate und Neutralitätsgebote, umweltfachliche Anforderungen und Verfahrensfragen, Mitteleinsatz sowie Begleit- und Evaluationsforschung.

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