Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.
<p> <p>Die Veränderungen im globalen Klimasystem haben seit 1950 rapide zugenommen und sind beispiellos im Vergleich zu den vorherigen Jahrtausenden. Der menschliche Einfluss hat zweifellos zur deutlichen Erwärmung der Atmosphäre, Ozeane und Landflächen geführt. Anhaltende Treibhausgas-Emissionen werden auch künftig starke Klimaänderungen und weitere Extremereignisse verursachen.</p> </p><p>Die Veränderungen im globalen Klimasystem haben seit 1950 rapide zugenommen und sind beispiellos im Vergleich zu den vorherigen Jahrtausenden. Der menschliche Einfluss hat zweifellos zur deutlichen Erwärmung der Atmosphäre, Ozeane und Landflächen geführt. Anhaltende Treibhausgas-Emissionen werden auch künftig starke Klimaänderungen und weitere Extremereignisse verursachen.</p><p> Aktueller Stand der Klimaforschung <p>Auf Basis deutlich verbesserter Kenntnisse der Klimaprozesse, besserer (paläoklimatischer) Nachweise zu den Klimabedingungen vergangener Erdepochen sowie der Reaktion des Klimasystems auf den zunehmenden Strahlungsantrieb in der Atmosphäre ist der vom Menschen verursachte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> eindeutig nachweisbar. Er wirkt sich bereits auf sehr viele <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wetter">Wetter</a>- und Klimaextreme in allen Regionen der Welt aus.</p> <p>Dieser Einfluss des Menschen auf das Erdklima (anthropogener Klimawandel) und die damit einhergehenden weitverbreiteten Veränderungen zeigen sich unter anderem in der schnellen Erwärmung der unteren Atmosphäre und der Ozeane, in den Veränderungen des globalen Wasserkreislaufs, in der weltweiten Abnahme von Schnee und Eis, im Anstieg des mittleren globalen Meeresspiegels und an veränderten Jahreszeiten.</p> <p>Zudem werden jetzt global noch mehr Veränderungen von Wetterextremen beobachtet: Weltweit haben Hitzewellen und Starkniederschläge in den meisten Regionen an Häufigkeit und Intensität zugenommen, während sich bei Überflutungen, Dürren und tropischen Wirbelstürmen regional unterschiedliche Trends ergeben – bei Wirbelstürmen vor allem ein steigender Anteil besonders intensiver Ereignisse.</p> <p>Die Attributionsforschung zeigt immer deutlicher, dass ein Großteil dieser beobachteten Veränderungen maßgeblich durch den menschengemachten Klimawandel verursacht wird.</p> <p>Die <a href="https://gml.noaa.gov/ccgg/trends/">Treibhausgas-Konzentrationen in der Atmosphäre</a> sind auch in den letzten 10 Jahren weiter angestiegen und haben 2025 jährliche Mittelwerte von 426 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a> für Kohlendioxid (CO2), 1.936 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppb">ppb</a> für <a href="https://gml.noaa.gov/webdata/ccgg/trends/ch4/ch4_annmean_gl.txt">Methan</a> (CH4) und 339 ppb für Lachgas (N2O) erreicht. Die mittlere globale dekadische Oberflächentemperatur stieg im Zeitraum von 1880 bis 2025 um ca. 1,3 °C (vgl. Abb. „Der Einfluss des Menschen hat das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> in einem Maße erwärmt, wie es seit mindestens 2.000 Jahren nicht mehr der Fall war"). Das Einzeljahr 2025 lag ca. 1,44 °C über dem vorindustriellen Niveau. Auf der Nordhalbkugel war die letzte Dekade die wärmste seit mehr als 125.000 Jahren. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_einfluss-mensch_2022-06-21.png"> </a> <strong> Der Einfluss des Menschen hat das Klima in einem Maße erwärmt, wie es seit mindestens 2.000 Jahren.. </strong> Quelle: IPCC </p><p> Zu erwartende globale Klimaänderungen <p>Bis Ende des 21. Jahrhunderts wird sich die Erwärmung der bodennahen Luftschicht fortsetzen. Alle zugrunde gelegten Treibhausgasemissionsszenarien ergeben bis Ende des 21. Jahrhunderts eine weitere Temperaturzunahme. Je nach <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a> reicht die mittlere Erwärmung von 1,5 bis 3,7 °C im Vergleich zu vorindustriellen Bedingungen (Referenzperiode: 1850-1900). Bis 2150 könnte die Erwärmung aber auch bis über 5 °C steigen. Nur unter der Voraussetzung äußerst ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen und drastischer Verminderung der CO2- und anderer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen ließe sich der mittlere Temperaturanstieg bis 2100 gegenüber der vorindustriellen Zeit auf 1,5 °C bis 2,4 °C begrenzen. </p> <p>Der kommende, Siebte Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimafragen (IPCC, oft „Weltklimarat“ genannt) wird diese Zahlen aktualisieren und voraussichtlich in den Jahren 2028 bis 2029 veröffentlicht. </p> <p>Nähere Informationen zum Sechsten Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC-AR6) finden Sie auf der Seite der <a href="https://www.de-ipcc.de/250.php">Deutschen IPCC Koordinierungsstelle.</a></p> </p><p> Die Teilberichte des AR6 <em><strong>WG I – Naturwissenschaftliche Grundlagen des Klimawandels</strong></em> <p>Der Bericht der Arbeitsgruppe I des Weltklimarates <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ipcc">IPCC</a> kommt zu dem klaren Schluss, dass die vom Menschen verursachten (anthropogenen) Treibhausgasemissionen eindeutig die Ursache für die bisherige und die weitere Erwärmung des Klimasystems der Erde sind. Die zahlreichen Folgen der Klimaerwärmung - einschließlich der Extremereignisse – werden immer offensichtlicher und lassen sich direkt dem anthropogenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhauseffekt">Treibhauseffekt</a> zuordnen. Die Auswirkungen der globalen Klimaveränderungen sind somit intensiver und häufiger geworden und werden dies auch in den kommenden Jahrzehnten weiterhin tun. Der Anstieg der globalen, über 20 Jahre gemittelten Oberflächentemperatur wird im Vergleich zum vorindustriellen Niveau wahrscheinlich Anfang der 2030er Jahre den Wert von 1,5°C erreichen.</p> <p>Mehr dazu, dass der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> schneller und folgenschwerer verläuft finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89510">hier</a>.</p> <em><strong>WG II - Folgen des Klimawandels, Anpassung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verwundbarkeit">Verwundbarkeit</a></strong></em> <p>Im Fokus des zweiten Teilberichtes stehen die Folgen des Klimawandels sowie die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>. Der IPCC warnt: Die Klimarisiken für Ökosysteme und Menschen nehmen weltweit rapide zu. Nur konsequenter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und frühzeitige Klimaanpassung können Risiken verringern.</p> <p>Der Teilbericht beschreibt sehr deutlich die Auswirkungen der Klimakrise. Bereits jetzt sind massive Folgen für Ökosysteme und Menschen in allen Regionen der Welt sichtbar und die weltweiten CO₂ Emissionen steigen weiter. Die Auswirkungen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93518">Klimakrise</a> werden Menschen und Ökosysteme selbst dann noch spürbar belasten, wenn es uns gelingt, entschieden umzusteuern und die Erderhitzung auf 1,5 °C zu begrenzen.</p> <p>Mehr zur Anpassung an den Klimawandel finden sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/66170">hier</a>.</p> <em><strong>WG III - Minderung des Klimawandels</strong></em> <p>Die wohl wichtigste Botschaft des dritten Teilberichtes war, dass es technisch und ökonomisch möglich wäre, die globale Erwärmung entsprechend des Übereinkommens von Paris auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen. Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig (d.h. in Energiesystemen, Städten, Land- und Forstwirtschaft, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, Gebäuden, Verkehr und Industrie). Sofortige Klimaschutzmaßnahmen würden das globale Wirtschaftswachstum nur geringfügig verringern – verglichen mit einer rein hypothetischen Entwicklung, die den Klimawandel gar nicht enthält. Verglichen mit den zu erwartenden Wirtschaftskrisen und Rezessionen bei einer Erwärmung von mehr als 1,8 °C stellen sofortige Klimaschutzmaßnahmen dagegen auch ökonomisch eine äußerst lohnende Investition dar.</p> <p>Erstmalig stand auch das energie- und emissionssparende Verhalten in Unternehmen und im Alltag im Zentrum des Teilberichtes. Weltweit verbesserte Rahmenbedingungen wie politische und regulatorische Instrumente, internationale Zusammenarbeit, Marktinstrumente (z.B. CO₂-Bepreisung), Investitionen, Innovationen, Technologietransfer, Aufbau von Know-How sowie klimafreundliche Lebensstile bieten Möglichkeiten, die notwendigen System-Transformationen im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung und globaler Gerechtigkeit zu gestalten.</p> <p>Armutsbekämpfung und eine gesicherte Energieversorgung könnten global ohne signifikante Emissionssteigerungen erreicht werden. Die allerwichtigsten Optionen liegen dabei in der Nutzung von Sonnenenergie und Windkraft sowie im Mobilitäts-, Gebäude- und Ernährungs-Sektor (hier vor allem weniger Fleischkonsum), aber auch besonders im Schutz und der Verbesserung der Wirksamkeit von Ökosystemen (vor allem der globalen Wälder und Moore).</p> <p>Hier haben wir für Sie die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/minderung-des-klimawandels-was-notwendig-moeglich">Kernaussagen des dritten Teilberichts</a> zusammengefasst.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Klimaschutz braucht nasse Moore! Moore sind bedeutende Kohlenstoffspeicher und im nassen Zustand bleibt dieser im Torf gespeichert und es kann sogar Torfneubildung stattfinden (Kohlenstoffsenke). Nasse Moore spielen auch eine wichtige Rolle bei der Anpassung an den Klimawandel. Außerdem sind sie für den Grund- und Hochwasserschutz und den Erhalt von moortypischen Tier- und Pflanzenarten ausgesprochen wichtig. Die Moorböden Deutschlands, welche ca. 5% der Landfläche bedecken, sind zu 95 % entwässert und zumeist in landwirtschaftlicher Nutzung. Dabei ist der Lebensunterhalt zahlreicher Flächeneigentümer*innen und Landnutzer*innen eng mit den entwässerten Moorflächen verknüpft. Grünlandnutzung und Ackerbau sind die derzeit am weitesten verbreiteten Nutzungsformen. Damit steht die entwässerungsbasierte Landnutzung konträr zum Klimaschutz. Die Moor-Revitalisierung ist die entscheidende Maßnahme, um den anhaltenden anthropogenen Ausstoß von Treibhausgasen aus Mooren zu unterbinden und gleichzeitig eine natürliche Kohlenstoffsequestrierung mit langfristiger Speicherung für die Zukunft zu ermöglichen. Das Konzept der Paludikultur eröffnet Perspektiven für eine angepasste Nutzung und neue Wertschöpfungsmöglichkeiten. MOOReturn ist die langfristige Verknüpfung von Moorbodenschutz mit der Wertschöpfung aus der Verwertung von Moor Biomasse durch Paludikultur mit folgender Zielstellung: 1. Die Umsetzung möglichst großflächiger Revitalisierung entwässerter Moorflächen und die Optimierung der Wasserstände bereits revitalisierter Moore in der Region um Malchin. 2. Demonstration eines wirtschaftlichen, rückstandsfreien Aufbereitungsverfahrens zur Verwertung von Moorbiomasse im Industriemaßstab. 3. Der ganzheitliche Nachweis der ökonomischen Tragfähigkeit und positiven Klimawirkung der Nutzung nasser Moore unter Beachtung gesellschaftlicher Aspekte. 4. Etablierung und Stärkung von Netzwerken mittels Wissenstransfer auch auf Basis interaktiver und digitaler Werkzeuge
Die Waldeidechse kommt in Deutschland in allen Bundesländern vor. Im nördlichen Deutschland fehlt sie weitgehend in zentralen Gebieten Sachsen-Anhalts. Geringe Fundortdichten weisen das östliche Brandenburg, Teile Mecklenburg-Vorpommerns sowie die Marschlandschaften und das Elbtal Niedersachsens auf. Markante Verbreitungslücken bestehen daneben in Rheinhessen, dem nördlichen BadenWürttemberg und im östlichen Bayern. Die TK25-Q-Rasterfrequenz in Deutschland beträgt 40,22 % (Zeitraum 2000 – 2018) und liegt damit knapp über der Schwelle für die Einstufung in die Kriterienklasse „häufig“. Der langfristige Bestandstrend ist sowohl im Tiefland als auch im Mittelgebirge durch einen starken Rückgang gekennzeichnet, was u. a. mit sinkenden Grundwasserständen (Feuchtigkeitsverluste in Wiesen-, Heide- und Moorhabitaten) und Veränderungen der Waldwirtschaft bzw. Waldstruktur in diesem Zeitraum zu erklären ist. Der Rückgang verschärfte sich infolge der Abkehr von der Kahlschlagwirtschaft etwa seit Mitte der 1980er-Jahre, weil Waldlücken, auf die die Art angewiesen ist, seither nur noch selten entstehen. Zum Mangel an Waldblößen trugen auch die zunehmenden Stickstoffeinträge aus der Luft und die vielerorts vorgenommenen Waldkalkungen bei. Die Auswirkungen auf die Eidechsen-Populationen waren während der Vorarbeiten zur Roten Liste von 2009 erst in Ansätzen erkennbar und spiegelten sich in den Verbreitungsdaten noch nicht wider. Die genannten Faktoren halten bis in die Gegenwart an. Für den kurzfristigen Bestandstrend wird insgesamt eine mäßige Abnahme angenommen. Stärkere Abnahmen sind dabei in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz zu beobachten. Hier spielen neben den erwähnten Veränderungen in Wäldern die weitere Intensivierung der Landwirtschaft und die zunehmende Bebauung eine Rolle. Auffällig ist in allen Gebieten der deutliche Schwund der Funddichte auch innerhalb noch besiedelter TK25-Q. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Durch die Neubewertung des langfristigen Bestandstrends fällt die Art in die Kriterienklasse „starker Rückgang“ (zuvor Kriterienklasse „mäßiger Rückgang“). Der kurzfristige Bestandstrend wird aktuell als mäßige Abnahme eingeschätzt. In der letzten Roten Liste wurde er als mäßige oder im Ausmaß unbekannte Abnahme beurteilt. Die Rote-Liste-Kategorie verändert sich von „Ungefährdet“ in der RL 2009 zur aktuellen Einstufung in die „Vorwarnliste“.Das breite Habitatspektrum der Waldeidechse bedingt auch eine Vielzahl von Gefährdungen in den unterschiedlichen Lebensräumen. Spezielle Gefährdungsursachen ausschließlich für die Waldeidechse gibt es nicht (Thiesmeier 2013, Große 2015).Folgende Faktoren gefährden die Waldeidechse: Aufgrund der engen Bindung an Waldstandorte ist die Art durch Veränderungen in der Waldbewirtschaftung, der -struktur und der -qualität vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt; insbesondere die rasche Aufforstung von Kahlschlägen sowie der Verlust von Saumstrukturen (z. B. durch Ausbau und Befestigung von Wirtschaftswegen) und Lichtungen führt zum Verschwinden der Art. Auch das Zuwachsen offener Böden in Folge von Eutrophierung ist ein zunehmendes Problem. Waldsäume und Lichtungen wachsen deutlich schneller zu; die Anlage großer zusammenhängender Bearbeitungsflächen im Ackerbau und im Grünland führt zum Verlust von kleinflächigen Habitaten mit ihren für die Art überlebenswichtigen Strukturen wie Hecken, Gehölzgruppen, Wegrandstreifen und Gräben; bei Eingriffen durch Bebauung, Aus- oder Neubau von Verkehrswegen oder Nutzungsänderungen der Landwirtschaft werden die Habitatansprüche der Waldeidechse oft nicht berücksichtigt, da die Art gemäß BNatSchG nicht zu den streng geschützten Arten zählt. Dies gilt besonders bei Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn (in immer kürzer werdenden Abständen), beim Bau von Lärmschutzwänden (Trennung von Teilhabitaten, Beschattung) und regional beim Bau von Photovoltaikanlagen; das Trockenlegen von Mooren (besonders durch Torfabbau) und Feuchtstellen in Heiden führt zur Verbuschung oder Bewaldung und damit zur Entwertung ehemals wertvoller Habitate. Dabei ist auch der Feuchtigkeitsverlust in den Waldeidechsenhabitaten durch den Klimawandel ein möglicher Grund für den regional starken Rückgang. Ziel für die Entwicklung von Waldeidechsen-Habitaten muss die Erhaltung eines abwechslungsreichen Vegetationsmosaiks mit strukturreichen Freiflächen (unterschiedlich hohe Vegetation und Reichtum an Kleinstrukturen wie Altholz, Lesesteinhaufen etc.) und kleinen Gehölzflächen sein. In Wäldern haben innere und äußere Saumstrukturen besondere Bedeutung. Weitere Schutzmaßnahmen sind: Aufbau und Förderung linearer Strukturen wie Hecken oder ungenutzten Wegrändern sowie Gräben mit Kraut- und Grassäumen in der Agrarlandschaft; Erhaltung lichter Randstrukturen im Bereich der Gewässer und Moore; Gehölzreduzierung auf Freiflächen in mehrjährigem Abstand; Belassen von Kleinstrukturen auf Brachen und am Rand von Agrarflächen; Erhaltung von Randstreifen bei der Böschungsmahd an Weg- und Grabenrändern im Sommer; Berücksichtigung der Lebensansprüche der Art bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Verkehrstrassen und weiteren Sekundärlebensräumen.
Die vom BMEL geplanten Modell- und Demonstrations (MuD)-Vorhaben zu 'Moorbodenschutz inklusive der Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen aus Paludikultur' werden die großflächige Umstellung der Bewirtschaftung hin zu torferhaltender, nasser Moornutzung vorbereiten und die Klimaschutzeffekte sowie weitere Ökosystemdienstleistungen von Paludikulturen demonstrieren. Das Projekt 'PaludiZentrale' wird die Umsetzung der MuD-Vorhaben unterstützen sowie die Daten der wissenschaftlichen Begleituntersuchungen übergreifend auswerten. Ziele sind insbesondere die übergeordnete Koordination, Vernetzung und Beratung der MuD-Vorhaben ('PaludiNetz'), die Gewährleistung von Einheitlichkeit der erhobenen Daten, die Datensynthese, die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für eine wirtschaftlich lohnende Paludikultur und deren Verwertung in regionalen Wertschöpfungsketten sowie die Zusammenarbeit für den Wissenstransfer in die Praxis. Das Projekt 'PaludiZentrale' ist in 11 Arbeitspakete gegliedert, die sowohl spezifische Bearbeitung von Fachthemen als auch Vernetzung innerhalb des Projekts, mit den MuD-Vorhaben und weiteren Externen erlauben. Sowohl das hier beantragte Vorhaben 'PaludiZentrale' als auch die Gesamtheit der MuD-Vorhaben sind aufgrund des thematischen und des zeitlichen Umfangs von bisher nicht dagewesener Komplexität und Anspruch. Somit bieten die Vorhaben eine einmalige Chance, zahlreiche offene Fragen zur Treibhausgasminderung durch Paludikulturen, zur Biodiversität, zu weiteren Ökosystemdienstleistungen sowie zu ökonomischen Fragestellungen nicht wie bisher im Parzellenmaßstab, sondern im Praxismaßstab zu klären. Die PaludiZentrale wird diesen Wissens- und Erfahrungsschatz bündeln und verbreiten, um die Umsetzung von Moorbodenschutz und -bewirtschaftung zu verbessern und zu skalieren und um mehr Vorhabenträger zu befähigen, bis 2050 großflächig Moore wiederzuvernässen und damit die Klimaschutzziele Deutschlands einzuhalten.
Steigende Temperaturen, mehr Wetterextreme und trockenere Böden: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt zunehmend spürbar. Das geht aus dem Monitoringbericht 2025 zum Klimawandel des Umweltministeriums (MWU) hervor, den Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute im Kabinett vorgestellt hat. Das Monitoring bildet die Basis für Maßnahmen des Landes zur Anpassung an den Klimawandel. Die entsprechenden Vorhaben aller Ressorts sind seit 2010 in einer Landesstrategie gebündelt, die jetzt ebenfalls unter MWU-Federführung fortgeschrieben wurde. Auch darüber hat der Minister heute das Kabinett informiert. „Der aktuelle Monitoringbericht zeigt ganz deutlich: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt objektiv messbar“, erklärte Willingmann. „Daher werden wir weiterhin nicht die Augen vor dem Klimawandel verschließen. Wir dürfen nicht die Sicherheit und Gesundheit der Menschen durch Nichtstun aufs Spiel setzen, sondern müssen unser Bundesland gegen Wetterextreme wappnen. Starkregen und Hochwasser werden in Zukunft genauso Themen sein wie anhaltende Hitze und Trockenheit. Und das sehen die Menschen im Land. Das Ergebnis des aktuellen ‚Sachsen-Anhalt-Monitors‘ ist hier eindeutig: 70 Prozent erkennen die Notwendigkeit an. Freilich darf Klimaschutz nicht wirtschaftlich und sozial überfordern. Weitaus bedrohlicher für unsere Existenz ist es jedoch, die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu verharmlosen oder gar zu leugnen.“ Die klimatischen Veränderungen im Land werden anhand von insgesamt 40 Indikatoren wie etwa Temperatur, Niederschlag, Bodenfeuchte, Hitzebelastung oder Grundwasserstand dokumentiert. Danach ist in Sachsen-Anhalt seit 1880 ein erheblicher Temperaturanstieg zu verzeichnen, der sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich beschleunigt hat. Der Bericht war erstmals 2021 veröffentlicht worden und wurde jetzt erstmalig aktualisiert. Zentrale Ergebnisse des Monitoringberichts 2025 zum Klimawandel (immer Vergleich des Zeitraums 2001 bis 2023 mit dem Zeitraum 1961 bis 1990): Zusätzlich zur Dokumentation von Klima-Kenngrößen beschreibt der Monitoringbericht auch Auswirkungen der klimatischen Veränderungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. So ist etwa durch weiter steigende Temperaturen und länger anhaltende Trockenphasen u.a. mit sinkenden Wasserständen im Grundwasser sowie in Flüssen und Seen zu rechnen. Dies und die rückläufigen Niederschläge im Sommer dürften in der Landwirtschaft die Notwendigkeit für Bewässerung steigern. Gleichzeitig nimmt etwa die Gefahr für Starkregen oder Waldbrände sowie die Wärmebelastung in Großstädten zu. Landesstrategie zur Klimafolgenanpassung Die Landesregierung hat bereits in den vergangenen Jahren wichtige Weichen gestellt, um das Land gegen den fortschreitenden Klimawandel zu wappnen. Basis dafür ist die Landesstrategie aus dem Jahr 2010, die regelmäßig fortgeschrieben wird – sie bündelt sämtliche Aktivitäten der Ministerien zur Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt. Die jetzt aktualisierte Anpassungsstrategie umfasst insgesamt 68 Maßnahmen aus 14 Handlungsfeldern – zu den bedeutendsten im MWU-Bereich gehören die Stärkung des Wasserrückhalts in den Regionen, Anpassungen der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur oder die Schaffung natürlicher Überflutungsflächen, etwa durch Reaktivierung bzw. Sicherung von Flussauen. In den vergangenen Jahren hat das MWU die Anpassung an den Klimawandel intensiv vorangetrieben: Mitte 2024 wurde das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ gestartet, mit dem insgesamt 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereitgestellt werden. Mittlerweile konnten 40 Vorhaben für insgesamt 21,8 Millionen Euro bewilligt werden. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. „Die Zwischenbilanz zum Förderprogramm zeigt eindrucksvoll auf, dass sich die Städte und Gemeinden auf den Weg gemacht haben, ihre Einwohnerinnen und Einwohner besser vor dem fortschreitenden Klimawandel zu schützen“, betonte Willingmann. „Klar ist aber auch: Wir müssen in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter investieren. Wir dürfen hier die Kommunen mit den Aufgaben nicht alleine lassen.“ Neben „Klima III“ hat das MWU weitere wichtige Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt. Meilensteine dabei waren die Novellierung des Wassergesetzes , die Erarbeitung landesweiter Karten zu Starkregengefahren und eines Leitfadens für Kommunen zum Starkregenmanagement sowie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Moorbodenschutz. Darüber hinaus wurden durch Errichtung von Flutpoldern und Deichrückverlegungen im Zuge des Programms „Fluss Natur Leben“ bislang fast 2.000 Hektar an neuen Überflutungsflächen im Land gewonnen; weitere Maßnahmen zu Deichrückverlegungen sind bis 2027 in Vorbereitung, etwa bei Buro oder Schützenberg im Landkreis Wittenberg. Die jetzt vorliegende Aktualisierung der Anpassungsstrategie erfolgte erneut im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Klima“, in der fast alle Landesministerien sowie Fachbehörden, Hochschulen, kommunale Spitzenverbände, das Umweltforschungszentrum Leipzig und der Deutsche Wetterdienst eng zusammenarbeiten. Zudem wurden Kommunen, Kammern, Planungsgemeinschaften, Fachverbände und weitere Institutionen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beteiligt. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Nachhaltige Moorentwicklung ist das Ziel des Projekts „RePeat“, hierfür sollen drei Moore in der Region Hannover bis 2035 wiedervernässt werden. Konkret geht es um das Altwarmbüchener Moor, das Rehburger Moor und das Trunnenmoor mit insgesamt 1840 Hektar. Das Ziel ist die Wiederherstellung naturnaher Wasserstände in den drei Mooren in Neustadt am Rübenberge, Burgdorf, Burgwedel, Lehrte, Sehnde, Hannover und Isernhagen. Aufgrund ihrer starken Gefährdung und der großen ökologischen Bedeutung stehen Moore unter dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und sind Bestandteile des europäischen Netzwerkes „Natura 2000“. Sie haben das Potenzial, sich wieder zu lebenden Mooren mit wachsenden Torfmoosen zu entwickeln. Wachsende, intakte Moore tragen als natürlicher CO2-Speicher ganz erheblich zum Klimaschutz bei. Zum Auftakt luden die Projektpartner, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Region Hannover zu einer Auftaktveranstaltung ins Haus der Region ein. Nachhaltige Moorentwicklung ist das Ziel des Projekts „RePeat“, hierfür sollen drei Moore in der Region Hannover bis 2035 wiedervernässt werden. Konkret geht es um das Altwarmbüchener Moor, das Rehburger Moor und das Trunnenmoor mit insgesamt 1840 Hektar. Das Ziel ist die Wiederherstellung naturnaher Wasserstände in den drei Mooren in Neustadt am Rübenberge, Burgdorf, Burgwedel, Lehrte, Sehnde, Hannover und Isernhagen. Aufgrund ihrer starken Gefährdung und der großen ökologischen Bedeutung stehen Moore unter dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und sind Bestandteile des europäischen Netzwerkes „Natura 2000“. Sie haben das Potenzial, sich wieder zu lebenden Mooren mit wachsenden Torfmoosen zu entwickeln. Wachsende, intakte Moore tragen als natürlicher CO2-Speicher ganz erheblich zum Klimaschutz bei. Zum Auftakt luden die Projektpartner, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Region Hannover zu einer Auftaktveranstaltung ins Haus der Region ein. Umweltminister Christian Meyer: „Intakte Moore sind Superhelden. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Naturschutz, zum Wasserrückhalt und sind die natürlichen Klimaschützer Nr. 1, da sie enorme Mengen Kohlenstoff speichern können“, betont der Umweltminister. „Als moorreichstes Bundesland sehen wir unsere Aufgabe darin, unsere verbliebenen Moore zu schützen und in Teilen wiederherzustellen. Mit 34 Millionen Euro haben wir die Möglichkeit, uns aktiv für die Erhaltung und Entwicklung dreier der bedeutendsten verbliebenen Moorflächen in Niedersachsen einzusetzen und die Natur ein Stück weit wiederherzustellen. Auch zum Erreichen der Klimaziele trägt das Großprojekt bei“, führt Minister Meyer aus. Der aktuelle Zustand der genannten Moore ist unzureichend und soll daher durch ein nachhaltiges Wassermanagement und Flächenkonzept verbessert werden. Möglich macht das eine EU-Umweltförderung aus dem Förderprogramm LIFE in Höhe von zehn Millionen Euro sowie die umfangreiche finanzielle Beteiligung der Projektträger selbst. Jeweils zwölf Millionen Euro steuern das Land Niedersachsen und die Region Hannover zu dem Projekt bei. Jens Palandt, Umwelt- und Klimadezernent der Region Hannover: „Als Region Hannover haben wir uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Wir wollen möglichst bis 2035 klimaneutral werden. Dafür müssen wir nicht nur die Energiewende hinbekommen, sondern auch die massiven Treibhausgas-Emissionen aus den Mooren reduzieren. Gleichzeitig leisten wir mit dem Renaturierungsprojekt einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer natürlichen Lebensräume. Projekt RePeat ist ein Meilenstein für den Klima- und Artenschutz in der Region.“ Der Name des Projekts „RePeat“ steht für „Restauration of Peatlands in the Hannover Region“ und verweist zudem auf das erfolgreiche Vorgängerprojekt zur Moorrenaturierung LIFE+ „Hannoversche Moorgeest“. Anknüpfend an die langjährigen Erfahrungen ist das Hauptziel, auch im neuen Projekt die Wiederherstellung naturnaher Moorwasserstände in den FFH-Gebieten Altwarmbüchener Moor, Rehburger Moor und Trunnenmoor. Ziel ist es, die selten gewordenen Moorlebensräume sowie Arten zu erhalten und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Moorentwicklung zu schaffen. Um das Wasser in den Moorflächen zurück zu halten, sind Gehölzarbeiten und Erdbau erforderlich. Außerhalb der FFH-Gebiete werden Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Amphibien umgesetzt. „Die Kolleginnen und Kollegen aus den Geschäftsbereichen Naturschutz und Planung und Bau des NLWKN arbeiten seit vielen Jahren Hand in Hand. Insbesondere vor dem Hintergrund der Wiedervernässung von Mooren wird deutlich, dass Naturschutz und Wasserbau eng ineinandergreifen“, stellt Anne Rickmeyer, Direktorin des NLWKN, klar. Zunächst allerdings steht für die Projektpartner und insbesondere für den NLWKN die umfassende Grundlagenermittlung an. Erst dann können tiefgreifende Ingenieurplanungen und anschließend die Umsetzung vorgenommen werden. Eine Botschaft ist den Projektplanern bei Land und Region bei der Auftaktveranstaltung im Haus der Region besonders wichtig: Bewirtschaftern und privaten Anliegern sollen durch die Wiedervernässung keine Nachteile entstehen. Den Projektpartnern ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein besonderes Anliegen. Bereits vor dem offiziellen Projektstart habe man deshalb den engen Austausch zu Eigentümern, Bewirtschaftern und lokalen Akteuren gesucht. In verschiedenen Gremien besteht die Möglichkeit, örtliche Belange aller Art einzubringen. Im Rahmen der geplanten Flurbereinigungsverfahren werden alle Flächeneigentümerinnen und -eigentümer individuell kontaktiert und beteiligt. Ziel ist es, für möglichst viele Flächen Kauf-, Tausch- oder Gestattungsverträge abzuschließen, um anschließend möglichst große, zusammenhängende Gebiete renaturieren zu können. „Die Wiederherstellung der drei Moore im LIFE-Projekt "RePeat" stellt eine anspruchsvolle Aufgabe dar, die nur gemeinsam mit allen Beteiligten und bei ausreichender Flächenverfügbarkeit gelingen kann. Unser Amt hat dabei die Federführung für die Flurbereinigungsverfahren in diesen sensiblen Landschaften übernommen. Flurbereinigung heute bedeutet für uns, dass Transparenz, Beteiligung und Akzeptanz hierbei einen hohen Stellenwert erhalten. Mit dem LIFE-Projekt "RePeat" setzen wir uns gezielt dafür ein, den Moorschutz und die regionale Entwicklung in Einklang zu bringen – stets im engen Dialog mit den Menschen vor Ort“, erklärt Ottmar von Holtz, Landesbeauftragter für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, bei der Auftaktveranstaltung am 14. Januar im Haus der Regionen. Rund 400.000 ha der niedersächsischen Landesfläche sind von Moorböden geprägt. Niedersachsen beheimatet damit rund 38 Prozent der bundesweiten Moorflächen und ist das moorreichste Bundesland Deutschlands (MoorIs). Sie haben jedoch fast alle durch Entwässerung, Abtorfung und Kultivierung ihren ursprünglichen Charakter verloren. Das Projektgebiet umfasst das Altwarmbüchener Moor, das Rehburger Moor und das Trunnenmoor mit insgesamt 1.840 ha. Das Ziel ist die Wiederherstellung naturnaher Wasserstände in den drei Mooren. Aufgrund ihrer starken Gefährdung und der großen ökologischen Bedeutung stehen sie unter dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und sind Bestandteile des europäischen Netzwerkes „Natura 2000“. Sie haben das Potenzial, sich wieder zu lebenden Mooren mit wachsenden Torfmoosen zu entwickeln. Das Naturschutzprojekt dient aber auch dem Klimaschutz. Für die drei FFH-Gebiete liegen bereits Managementpläne aus dem Jahr 2021 vor (siehe Altwarmbüchener Moor, Rehburger Moor, Trunnenmoor). Darin sind nicht nur verbindliche Erhaltungs- und Entwicklungsziele für jedes Gebiet formuliert, sondern auch erste Maßnahmenvorschläge zur Erreichung der Ziele. Für die konkrete Planung der Moorrenaturierung bedürfen die Managementpläne allerdings einer Verfeinerung und vor allem einer Abstimmung auf lokale Interessen und Zwangspunkte. Offizieller Projektstart war der 01.01.2026. Weitere Informationen zum LIFE-Projekt „RePeat“ liefert die Projektwebsite des NLWKN LIFE-Projekt „RePeat“ | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Begleitende Bilder und Bilder der Veranstaltung sind hier zu finden: Öffentliche Freigabe - Nextcloud - hannIT Share - Region Hannover
In dem Vorhaben geht es um klimapolitische Maßnahmen und Instrumente für die erfolgreiche Umsetzung der LULUCF-Ziele entsprechend des Bundes-Klimaschutzgesetzes unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen. Klimawandelauswirkungen wie Dürreperioden und Wetterextreme gefährden Ökosysteme wie Wälder, Böden und Moore zunehmend. So ging die Senkenleistung des Waldes im letzten Jahrzehnt 2011-2020 gegenüber 1991-2000 um knapp ein Drittel zurück. Um diese Auswirkungen zu begrenzen und die nachhaltige Bewirtschaftung von Ökosystemen und deren Senkenleistung im Sinne der vereinbarten Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor zu ermöglichen, braucht es resiliente, struktur- und artenreiche Ökosysteme. An dieser Stelle setzten die Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes an. Ziel des Vorhabens ist es den Lösungsraum für die Umsetzung der Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor insbesondere in den Themenfeldern Wald-, Moor-, und Bodenklimaschutz unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen zu untersuchen. Zu diesem Zweck werden Szenarien, die Potenziale für den natürlichem Klimaschutz im LULUCF-Sektor unter Berücksichtigung des Landwirtschaftssektors in Deutschland aufzeigen, modelliert. Berücksichtigt in der Entwicklung dieser Szenarien werden darüber hinaus unterschiedliche politische Ambitionsniveaus sowie Auswirkungen des Klimawandels. Im Ergebnis sollen Handlungsoptionen für die nachhaltige Umsetzung der LULUCF-Ziele abgeleitet und Erkenntnisse für Umsetzung des natürlichen Klimaschutzes generiert werden. Dazu zählen Beiträge für die Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans im Rahmen des EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und die mögliche Fortführung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.
<p> <p>Eine neue Studie im Auftrag des UBA verdeutlicht die komplexen ökonomischen Zusammenhänge bei der Wiedervernässung von Mooren. Die Arbeitsmarktanalyse zeigt, wo eine Unterstützung beim Aufbau neuer Wertschöpfungsketten und gezielte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nötig sind. Die regionale Konzentration der Moorflächen erfordert die Berücksichtigung lokaler Strukturen.</p> </p><p>Eine neue Studie im Auftrag des UBA verdeutlicht die komplexen ökonomischen Zusammenhänge bei der Wiedervernässung von Mooren. Die Arbeitsmarktanalyse zeigt, wo eine Unterstützung beim Aufbau neuer Wertschöpfungsketten und gezielte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nötig sind. Die regionale Konzentration der Moorflächen erfordert die Berücksichtigung lokaler Strukturen.</p><p> <p>Die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen ist notwendig, um der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und der Biodiversitätskrise entgegenzuwirken. Dazu gehört auch der Schutz intakter und die Wiedervernässung bereits trockengelegter Moore. Mit der Wiedervernässung geht ein Umbau einher, der vor allem jenen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe betrifft, der die trockengelegten Moorflächen dann anders oder nicht mehr nutzen kann. Diese Flächen werden derzeit noch als Acker- und Weideland genutzt.</p> <p>Die vorliegende Studie untersucht die ökonomischen Auswirkungen der Wiedervernässung von Mooren in Deutschland mit Fokus auf den Arbeitsmarkt. Die Szenariorechnung mit dem Modell QINFORGE geht davon aus, dass insgesamt 1,2 Millionen Hektar, das sind 7 % der landwirtschaftlichen Fläche, von der Wiedervernässung betroffen sind. Im Ergebnis zeigt sich ein moderater gesamtwirtschaftlicher Beschäftigungszuwachs von etwa 15.000 Stellen. Dieser geht jedoch einher mit sektoralen und regionalen Verschiebungen in der Beschäftigungsstruktur, denn insgesamt entstehen 23.000 Stellen und 8.000 andere fallen weg.</p> <p>Neben der Landwirtschaft kommt es infolge auch in weiteren Branchen und Berufen zu Veränderungen. Es ergeben sich in vor- und nachgelagerten Branchen Anpassungsbedarfe – etwa in der Maschinenentwicklung, in Planungsbehörden oder im Bildungsbereich. Soll eine landwirtschaftliche Nutzung wiedervernässter Flächen ermöglicht werden, sind neue Produktionsweisen, spezialisierte Technik sowie angepasste Wertschöpfungsketten erforderlich Dazu zählen beispielsweise Paludikulturen, also die landwirtschaftliche Bewirtschaftung wiedervernässter Flächen. Hier sind speziell angepasste Maschinen für Anbau und Ernte erforderlich sowie neue Absatzmärkte.</p> <p>Die Wiedervernässung von Mooren konzentriert sich auf bestimmte geographische Regionen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Wiedervernässung tiefgreifende regionale Strukturveränderungen nach sich ziehen kann und langfristig durch politische Steuerung sowie gezielte Qualifizierungsmaßnahmen begleitet werden muss. Es ist entscheidend, den anstehenden Wandel frühzeitig zu planen und die Konsequenzen für die entsprechenden Bildungsgänge, aber auch Maschinenentwickler- und Abnehmerbranchen mitzudenken.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Moore sind unverzichtbare Ökosysteme, die im intakten Zustand zahlreiche ökologische Funktionen erfüllen. Intensive Landnutzung und damit einhergehende menschliche Eingriffe wie Entwässerung, Versiegelung oder Torfabbau haben jedoch vielfach zu einem Verlust dieser Funktionen geführt. Das erfordert die Entwicklung geeigneter Strategien zum Schutz von Mooren und kohlenstoffreichen Böden. Moore sind wertvolle Lebensräume hochspezialisierter Tier- und Pflanzenarten, sie sind Kohlenstoffspeicher, regulieren das lokale Klima und den Landschaftswasserhaushalt und dienen als Schadstofffilter. Hauptbestandteile eines intakten Moores sind Wasser, eine moorspezifische Vegetation und Torf. Ganzjährige hohe Wasserstände sind für ein funktionsfähiges Moorökosystem unabdingbar. Diese sorgen dafür, dass sich der Boden unter Luftabschluss befindet und abgestorbene Pflanzenreste konserviert, die sich dann allmählich in Torf umwandeln. Die Torfschichten unserer Moore sind über Jahrtausende gewachsen (Wachstumsrate unter guten Bedingungen ca. 1 mm im Jahr) und speichern enorme Mengen Kohlenstoff. Jedoch sind deutschlandweit über 95 Prozent aller Moore entwässert worden, um diese land- und forstwirtschaftlich oder für den Torfabbau zu nutzen. Ein sinkender Wasserstand im Moor führt zum Abbau der festgelegten organischen Substanz und einer Torfzehrung. Somit gelangen die großen Mengen des ehemals gespeicherten organischen Kohlenstoffs als klimawirksames Kohlenstoffdioxid in unsere Atmosphäre und befeuern den Klimawandel. In Deutschland sind entwässerte Moore für etwa 7 Prozent der landesweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Weiterhin gehen diese Ökosysteme durch Entwässerung als einzigartige Lebensräume verloren und büßen ihre Filterfunktion ein. Trockengelegte Moorböden degradieren und die voranschreitende Torfzehrung sowie Setzungsprozesse führen zu Verlusten der Torfmächtigkeit von über 1 cm jährlich. Für den Schutz unseres Klimas, seltener Arten, der Bodenfunktionen und einem funktionsfähigen Landschaftswasserhaushalt müssen intakte Moore unter Schutz gestellt und entwässerte Moore wiedervernässt werden. Es müssen Maßnahmen für den Rückhalt von Wasser in der Landschaft getroffen werden, unter anderem durch die Instandsetzung alter Stauanlagen zur wechselseitigen Wasserregulierung, die Renaturierung von Flussläufen oder den Verschluss von Gräben und den Rückbau von Drainagen. Neben den technischen Herausforderungen gilt es neue und alternative Bewirtschaftungsmöglichkeiten nasser Moorstandorte zu finden und zu erproben. Der überwiegende Anteil der Moorböden in Deutschland (und auch in Sachsen-Anhalt) wird als Acker- oder Grünland genutzt. Durch Torfzehrungs- und Setzungsprozesse ist eine rentable wirtschaftliche Nutzung entwässerter Moorböden endlich. Eine erfolgreiche Transformation bedeutet vor allem eine Umstellung der bisherigen Wirtschaftsweise zu einer nassen Bewirtschaftung auf diesen Flächen durch die Landwirtschaft. Dies kann nur gelingen, indem Landbewirtschaftende bei dieser Herausforderung, unter anderem durch entsprechende Förderprogramme (Kompensation von geringeren Erträgen, Investition in neue Technik usw.), unterstützt werden und neue Wertschöpfungsketten entstehen. Eine grundlegende Voraussetzung ist auch die Anpassung der gesetzlichen und administrativen Rahmenbedingungen. Um bis 2045 in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen und die Biodiversität wertvoller Moorlandschaften zu fördern, wurde Ende 2022 die nationale Moorschutzstrategie vom Bundeskabinett verabschiedet. Darin wird die Wiedervernässung trockengelegter Moorstandorte präferiert, unter anderem durch die Förderung klimaverträglicher Nutzungsmethoden. Weiterhin sollen naturnahe Moore konsequent geschützt und die Verwendung von Torfen im Gartenbau stark vermindert werden. Auch ist der Moorbodenschutz ein wesentlicher Bestandteil des Bundesförderprogramms - Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz , welches mit Kabinettsbeschluss vom 29. März 2023 beschlossen worden ist. Mit diesem Programm stehen bis 2026 etwa 4 Milliarden EURO, unter anderem für die Wiederherstellung von Moorökosystemen, zur Verfügung. Moorböden in Sachsen-Anhalt Vor allem in der nördlichen Landeshälfte sind Moorböden sowie organische Böden zu finden. Beim überwiegenden Teil der Moore in Sachsen-Anhalt handelt es sich um grundwassergespeiste Niedermoore, die sich in Niederungsbereichen, in feuchten Senken oder durch den Austritt von Quellwasser auch in Hangbereichen bilden konnten. Die regenwassergespeisten und deutlich nährstoffärmeren Hochmoore konzentrieren sich auf den Bereich des Harzes. Diese nehmen im Land eine deutlich geringere Fläche ein, sind jedoch ein bedeutender Lebensraum für hochspezialisierte und vielfach bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Hier im Land wurde Anfang 2021 die Arbeitsgruppe Moorbodenschutz durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt unter Federführung des Landesamtes für Umweltschutz ins Leben gerufen, um dieses Thema fachlich zu begleiten und voranzubringen. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter verschiedener Ministerien und Behörden (Bereiche: Wasser, Landwirtschaft, Naturschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Förderwesen) sowie aus der Forschung. Flächenkulisse Moorböden und grundwasserbeeinflusste organische Böden Um einen Überblick über die Moorböden im Land zu erhalten, wurde im Rahmen der AG Moorbodenschutz, federführend durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen, eine Flächenkulisse erarbeitet, welche sukzessive aktualisiert werden soll. Sie beruht auf bodenkundliche Kriterien. Der Ausweisung der Kulisse liegen folgende Datengrundlagen zu Grunde: Daten der Bodenschätzung (Klassenzeichen), die vorläufige Bodenkarte (VBK50), die Forstliche Standortskarte (FSK) sowie die digitale geologische Karte (dGK25). Die insgesamt 104.873 Hektar umfassende Flächenkulisse schließt mit 90.606 Hektar die Moorböden im engeren Sinne ein. Das sind naturnahe Moore, Erd- und Mulmmoore, überdeckte Niedermoore sowie sogenannte Sanddeckkulturen. Überdies bezieht die Flächenkulisse in einem Umfang von 14.267 Hektar die grundwasserbeeinflussten organischen Böden ein. Das sind Moor- und Anmoorgleye. Mit etwa 5 Prozent der Landesfläche befindet sich Sachsen-Anhalt innerhalb der „TOP Sechs“ der moorreichen Bundesländer. Innerhalb des Landes sind die größten Moorvorkommen in den drei nördlichen Landkreisen zu finden, dem Altmarkreis-Salzwedel (34.527 ha Moore mit organischen Böden), dem Jerichower Land (18.758 ha Moore mit organischen Böden) und dem Landkreis Stendal (16.445 ha Moore mit organischen Böden). Der überwiegende Teil (54 %) der Moorböden sowie grundwasserbeeinflussten organischen Böden im Land werden als Grünland genutzt (54.305 ha). Eine Nutzung als Ackerland erfolgt auf 17 % (18.353 ha) dieser Böden, 15 % sind unter Wald (15.792 ha) und 4 % befinden sich unter Siedlungs- und Verkehrsflächen (3.711 ha).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 215 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 3 |
| Land | 160 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 33 |
| Wissenschaft | 55 |
| Zivilgesellschaft | 38 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 182 |
| Gesetzestext | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 151 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 38 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 187 |
| Offen | 183 |
| Unbekannt | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 374 |
| Englisch | 22 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 10 |
| Bild | 57 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 81 |
| Keine | 192 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 129 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 310 |
| Lebewesen und Lebensräume | 381 |
| Luft | 209 |
| Mensch und Umwelt | 381 |
| Wasser | 280 |
| Weitere | 373 |