Entsprechend einem Meßprogramm werden an einer Reihe von Meßpunkten erfaßte Daten zu Quartals- und Jahresberichten zusammengestellt. Erfaßt werden Gamma-Ortsdosis und Radioaktivitätsdaten verschiedener Umweltmedien.
Entsprechend einem Meßprogramm werden an einer Reihe von Meßpunkten erfaßte Daten zu Quartals- und Jahresberichten zusammengestellt. Erfaßt werden Gamma-Ortsdosis und Radioaktivitätsdaten verschiedener Umweltmedien.
Die Bundesrepublik Deutschland betreibt, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das im Bundesland Sachsen-Anhalt gelegene Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Da die durch die ehemaligen Genehmigungsbehörden der DDR erteilte Dauerbetriebsgenehmigung zeitlich befristet war, hat das BfS 1992 einen Antrag auf Planfeststellung zum Weiterbetrieb des ERAM bei der Genehmigungsbehörde in Sachsen-Anhalt gestellt und diesen auf den geplanten Stillegungsbetrieb eingeschränkt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als dem BfS übergeordnete Behörde begleitet das laufende Planfeststellungsverfahren fachaufsichtlich und unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit. Ziel des Vorhabens ist es, das BMU bei der erforderlichen fachlichen Meinungsbildung sowie im Hinblick auf spezielle Fragestellungen kontinuierlich zu beraten und zu unterstützen. Einer vertieften Auseinandersetzung mit den Planungen des Antragstellers zum derzeitigen Verfahrenszeitpunkt kommt eine besondere Bedeutung zu, da die Planungen zum endgültigen Verschluß des ERAM durch den Antragsteller noch nicht abgeschlossen sind und insbesondere im Hinblick auf die Langzeitsicherheit nach dem Verschluß des Endlagers noch verschiedene Konzeptvarianten diskutiert werden. Im Rahmen der fachlichen Unterstützung soll das BMU auf Problem- und Fragestellungen, die sich aus den verschiedenen Konzeptalternativen ergeben können, frühzeitig hingewiesen und Lösungsvorschläge erarbeitet werden, so daß das BMU im Rahmen seiner aufsichtlichen Befugnisse das Planfeststellungsverfahren jederzeit effizient und zielführend begleiten und fachgerecht aufsichtlich tätig werden kann.
Die Bundesrepublik Deutschland betreibt, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das im Bundesland Sachsen-Anhalt gelegene Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Da die durch die ehemaligen Genehmigungsbehörden der DDR erteilte Dauerbetriebsgenehmigung zeitlich befristet war, hat das BfS 1992 einen Antrag auf Planfeststellung zum Weiterbetrieb des ERAM bei der Genehmigungsbehörde in Sachsen-Anhalt gestellt und diesen auf den geplanten Stillegungsbetrieb eingeschränkt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als dem BfS übergeordnete Behörde begleitet das laufende Planfeststellungsverfahren fachaufsichtlich und unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit. Ziel des Vorhabens ist es, das BMU bei der erforderlichen fachlichen Meinungsbildung sowie im Hinblick auf spezielle Fragestellungen kontinuierlich zu beraten und zu unterstützen. Einer vertieften Auseinandersetzung mit den Planungen des Antragstellers zum derzeitigen Verfahrenszeitpunkt kommt eine besondere Bedeutung zu, da die Planungen zum endgültigen Verschluß des ERAM durch den Antragsteller noch nicht abgeschlossen sind und insbesondere im Hinblick auf die Langzeitsicherheit nach dem Verschluß des Endlagers noch verschiedene Konzeptvarianten diskutiert werden. Im Rahmen der fachlichen Unterstützung soll das BMU auf Problem- und Fragestellungen, die sich aus den verschiedenen Konzeptalternativen ergeben können, frühzeitig hingewiesen und Lösungsvorschläge erarbeitet werden, so daß das BMU im Rahmen seiner aufsichtlichen Befugnisse das Planfeststellungsverfahren jederzeit effizient und zielführend begleiten und fachgerecht aufsichtlich tätig werden kann.
Ziel des Vorhabens ist es, das Endlager fuer radioaktive Abfaelle Morsleben (ERAM) fortlaufend durch gutachterliche sicherheitstechnische Bewertungen zu begleiten. Die gutachterlichen Aussagen werden themenorientiert erstellt und stellen in sich geschlossene Ergebnisse und damit fuer das BMU bereits belastbare Einzelaussagen dar. Mit den durchgefuehrten Arbeiten soll das BMU zeitnah und umfassend ueber den aktuellen sicherheitstechnischen Stand des Endlagers Morsleben informiert werden. Die Arbeiten sollen das BMU im Rahmen seiner Aufsichtspflicht ueber das ERAM unterstuetzen, sich auf der Basis von gutachterlichen Aussagen insbesondere bei aktuellen Fragestellungen zu informieren und fuer seine Entscheidungen schnell auf Arbeitsergebnisse zugreifen zu koennen.