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Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt

Ein Kompendium der Biodiversität (2016) Dieter Frank und Peer Schnitter (Hrsg.) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ISBN 978-3-942062-17-6 Bezug beim Verlag Natur und Text GmbH Nutzungsrechte der Dateien und Fotos: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Gesamtdatei "Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt" (PDF) Inhalt (PDF) "Allgemeiner Teil" (PDF) "Spezieller Teil" (als Einzeldateien) Algen (Cyanobacteria et Phycophyta) (PDF) Armleuchteralgen (Characeae) (PDF) Flechten (Lichenes) und flechtenbewohnende (lichenicole) Pilze (PDF) Moose (Anthocerotophyta, Marchantiophyta, Bryophyta) (PDF) Gefäßpflanzen (Tracheophyta: Lycopodiophytina, Pteridophytina, Spermatophytina) (PDF) Schleimpilze (Myxomycetes) (PDF) Großpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p.) (PDF) Phytoparasitische Kleinpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p., Blastocladiomycota p..p., Chytri-diomycota p..p., Oomycota p..p., Cercozoa p..p.) (PDF) Süßwassermedusen (Hydrozoa: Craspedacusta) (PDF) Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) (PDF) Lurche (Amphibia) (PDF) Kriechtiere (Reptilia) (PDF) Vögel (Aves) (PDF) Säugetiere (Mammalia) (PDF) Egel (Hirudinea) (PDF) Regenwürmer (Lumbricidae) (PDF) Weichtiere (Mollusca) (PDF) Kiemenfüßer (Anostraca) und ausgewählter Gruppen der Blattfüßer (Phyllopoda) (PDF) Asseln (Isopoda) (PDF) Flohkrebse (Malacostraca: Amphipoda) (PDF) Zehnfüßige Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae, Grapsidae) (PDF) Tausendfüßer (Myriapoda: Diplopoda, Chilopoda) (PDF) Weberknechte (Arachnida: Opiliones) (PDF) Webspinnen (Arachnida: Araneae) (PDF) Springschwänze (Collembola) (PDF) Eintagsfliegen (Ephemeroptera) (PDF) Libellen (Odonata) (PDF) Steinfliegen (Plecoptera) (PDF) Ohrwürmer (Dermaptera) (PDF) Fangschrecken (Mantodea) und Schaben (Blattoptera) (PDF) Heuschrecken (Orthoptera) (PDF) Zikaden (Auchenorrhyncha) (PDF) Wanzen (Heteroptera) (PDF) Netzflügler i. w. S. (Neuropterida) (PDF) Wasserbewohnende Käfer (Coleoptera aquatica) (PDF) Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Coleoptera: Cicindelidae et Carabidae) (PDF) Nestkäfer (Coleoptera: Cholevidae) (PDF) Pelzflohkäfer (Coleoptera: Leptinidae) (PDF) Aaskäfer (Coleoptera: Silphidae) (PDF) Kurzflügler (Coleoptera: Staphylinidae) (PDF) Schröter (Coleoptera: Lucanidae) (PDF) Erdkäfer, Mistkäfer und Blatthornkäfer (Coleoptera: Scarabaeoidea: Trogidae, Geotrupidae, Scarabaeidae) (PDF) Prachtkäfer (Coleoptera: Buprestidae) (PDF) Weichkäfer (Coleoptera: Cantharoidea: Drilidae, Lampyridae, Lycidae, Omalisidae) (PDF) Buntkäfer (Coleoptera: Cleridae) (PDF) Zipfelkäfer (Coleoptera: Malachiidae), Wollhaarkäfer (Coleoptera: Melyridae) und Doppelzahnwollhaarkäfer (Coleoptera: Phloiophilidae) (PDF) Rindenglanzkäfer (Coleoptera: Monotomidae) (PDF) Glattkäfer (Coleoptera: Phalacridae) (PDF) Marienkäfer (Coleoptera: Coccinellidae) (PDF) Ölkäfer (Coleoptera: Meloidae) (PDF) Bockkäfer (Coleoptera: Cerambycidae) (PDF) Blattkäfer (Coleoptera: Megalopodidae, Orsodacnidae et Chrysomelidae excl. Bruchinae) (PDF) Breitmaulrüssler (Coleoptera: Anthribidae) (PDF) Rüsselkäfer (Coleoptera: Curculionoidae) (PDF) Wespen (Hymenoptera: Aculeata) (PDF) Bienen (Hymenoptera: Aculeata: Apiformes) (PDF) Köcherfliegen (Trichoptera) (PDF) Schmetterlinge (Lepidoptera) (PDF) Schnabelfliegen (Mecoptera) (PDF) Flöhe (Siphonaptera) (PDF) Stechmücken (Diptera: Culicidae) (PDF) Kriebelmücken (Diptera: Simuliidae) (PDF) Kammschnaken (Diptera: Tipulidae, Ctenophorinae) (PDF) Raubfliegen (Diptera: Asilidae) (PDF) Wollschweber (Diptera: Bombyliidae) (PDF) Langbeinfliegen (Diptera: Dolichopodidae) (PDF) Waffenfliegen (Diptera: Stratiomyidae) (PDF) Ibisfliegen (Diptera: Athericidae) (PDF) Bremsen (Diptera: Tabanidae) (PDF) Stinkfliegen (Diptera: Coenomyidae) (PDF) Schwebfliegen (Diptera: Syrphidae) (PDF) Dickkopffliegen (Diptera: Conopidae) (PDF) Stelzfliegen (Diptera: Micropezidae) (PDF) Uferfliegen (Diptera: Ephydridae) (PDF) Halmfliegen (Diptera: Chloropidae) (PDF) Raupenfliegen (Diptera: Tachinidae) (PDF) Fledermausfliegen (Diptera: Nycteribiidae) (PDF) Lausfliegen (Diptera: Hippoboscidae) (PDF) Letzte Aktualisierung: 24.11.2022

Seemessstelle Moos, Weißensee

Die Messstelle Moos (Messstellen-Nr: 12312006) befindet sich im Gewässer Weißensee in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des Wasserstands.

Waldzielartenkonzept und faunistisches Monitoring

Zur Umsetzung der waldbezogenen Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie in Baden-Württemberg wurde ein Waldzielartenkonzept entwickelt, das über ausgewählte Zielarten ein effektives, an den Bedürfnissen gefährdeter Arten orientiertes Management von Waldlebensräumen ermöglichen soll. Die 122 Waldzielarten wurden aus verschiedenen Artengruppen (Moose, Gefäßpflanzen, Flechten, Großpilze, Xylobionte Käfer, Schmetterlinge, Amphibien, Reptilien, Vögel und Säugetiere) systematisch ausgewählt. Sie repräsentieren mit ihren Ansprüchen wesentliche in Baden-Württemberg vorkommende Waldgesellschaften und Waldstrukturen auf unterschiedlichen räumlichen Maßstabsebenen. Das Waldzielartenkonzept beinhaltet zwei Schwerpunkte. Zum Einen werden Informationen zu Ansprüchen, Verbreitung und Maßnahmen zur Förderung ausgewählter, naturschutzrelevanter Waldarten erarbeitet und den Waldbewirtschaftenden über das Waldnaturschutz-Informationssystem (www.wnsinfo.de) zur Verfügung gestellt. Zum Anderen wird ein Monitoring konzipiert, um die langfristige Entwicklung von Waldzielarten(-gruppen) unter unterschiedlichen Bewirtschaftungsbedingungen zu beobachten.

Untersuchugen zu Flora, Vegetationsstruktur und -dynamik auf Steinruecken im Erzgebirge

Pflanzensoziologische Analyse der Vegetation von Lesesteinwaellen; Saumgesellschaften; Moos- und Flechtengesellschaften; Verbreitung von Gehoelzarten und pflanzengeographischer Weiserarten; Populationsoekologie von Lilium bulbiferum im Osterzgebirge.

Prozesse in der Umwelt

Es gibt wenige grundlegende Prozesse in der Umwelt, die zur Exposition von Menschen mit radioaktiven Stoffen führen. Ein Grundverständnis dieser Prozesse hilft dabei, sich richtig zu verhalten. Schadstoffe können aus einer Vielzahl von verschiedenen Quellen in die Atmosphäre freigesetzt werden. Diese Emission kann durch normale natürliche oder zivilisatorische Prozesse (z.B. Waldbrände, Vulkanausbrüche, Hausfeuerung, Industrie) verursacht werden oder durch Unfälle bedingt sein (z.B. in Industrieanlagen oder (Kern-)Kraftwerken). Nach der Emission wird die „Schadstofffahne“ mit dem Wind transportiert. Durch die Turbulenzen der Luft findet eine Durchmischung mit der Umgebungsluft statt und die Schadstofffahne fächert sich mit zunehmender Entfernung immer stärker auf. Dadurch nimmt die Schadstoffkonzentration ab. Die Belastung der Luft an einem bestimmten Ort mit Schadstoffen hängt daher von der freigesetzten Schadstoffmenge, den meteorologischen Bedingungen und der Entfernung von der Quelle ab. Jeder Schadstoff besitzt physikalisch-chemische Eigenschaften, z. B. Wasserlöslichkeit oder Flüchtigkeit. Diese beeinflussen sein Umweltverhalten sehr stark. Zum Beispiel können Substanzen, die in der Atmosphäre gasförmig vorliegen, über weite Entfernungen transportiert werden, wenn sie weder lichtempfindlich noch leicht wasserlöslich sind. Sie werden dann in der Luft nämlich weder abgebaut noch durch Regen ausgewaschen. Durch chemische Umwandlungen verringert sich die Konzentration des ursprünglichen Schadstoffs. Dabei entstehen neue Substanzen, und diese können andere physikalisch-chemische Eigenschaften als der Ausgangsstoff haben. Ein gutes Beispiel dafür ist Ozon. Es wird bei Sonneneinstrahlung durch Reaktionen von „Vorläufersubstanzen“ gebildet, in diesem Fall Sauerstoff, Stickstoff und flüchtige Kohlenwasserstoffe. Schadstoffe können trocken oder nass aus der Luft entfernt werden. Große Partikel haben eine hohe Sedimentationsgeschwindigkeit und daher nur kurze Verweilzeiten in der Atmosphäre. Kleine Partikel und die mit ihnen assoziierten Schadstoffe werden dagegen durch Kontakt mit Oberflächen aus der Atmosphäre entfernt und gasförmige Substanzen werden durch physikalisch-chemische Wechselwirkungen auf Oberflächen abgeschieden. Darüber hinaus können Schadstoffe auch durch Niederschläge (Regen, Nebel, Schnee) aus der Luft ausgewaschen werden, wenn sie selbst wasserlöslich sind oder an Partikel gebunden vorliegen. Diese Prozesse des Eintrags von Stoffen aus der Luft auf die Erdoberfläche werden trockene bzw. nasse Deposition genannt. Sie führen dazu, dass die Schadstoffe in natürliche Ökosysteme und landwirtschaftliche Nutzflächen gelangen und auf Oberflächen aller Art abgelagert werden. Damit kann es auch zu einer Aufnahme dieser Schadstoffe durch Mensch und Tier kommen. Die beschriebenen Grundmechanismen gelten für alle Schadstoffe, die in die Luft freigesetzt werden. Sie sind die Ursache dafür, dass nach dem Unfall in Tschernobyl im Jahr 1986 die Radioaktivität so weiträumig verbreitet wurde. Und sie erklären auch, warum sich chlororganische Substanzen wie Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Dioxine sogar in der Antarktis nachweisen lassen. Radioaktivität ist allgegenwärtig und findet sich damit auch in unseren Nahrungsmitteln. Doch woher stammen die radioaktiven Stoffe, und wie gelangen sie in unser Essen? Dieser Film gibt Antworten hierauf. Radioaktive Stoffe in der Luft oder auf Oberflächen können dazu führen, dass Menschen mit ionisierender Strahlung belastet werden. Generell unterscheidet man zwei Wege, auf denen dies erfolgen kann: Äußere und innere Strahlenbelastung. Bei der äußeren Strahlenbelastung wirken die von radioaktiven Stoffen in Materialien, in der Luft oder auf Oberflächen (Boden, Pflanzen, Gebäude, …) abgegebene ionisierende Strahlung von außen auf den menschlichen Körper ein. Eine innere Strahlenbelastung erfolgt nach der Aufnahme von radioaktiven Substanzen über die Atemluft, durch kontaminierte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser. Weitere Informationen dazu, wie man sich persönlich schützen kann, finden Sie auf der Seite Schutzmaßnahmen .

Unkraut

<p>Unkraut vergeht nicht?</p><p>So managen Sie unliebsamen Bewuchs</p><p><ul><li>Tolerieren Sie ein gewisses Maß an Unkräutern, sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt.</li><li>Auf Beeten und anderen gärtnerisch genutzten Flächen können Sie auf Unkrautvernichtungsmittel verzichten. Alternativen sind hier: jäten, mulchen, bepflanzen.</li><li>Auf befestigten Flächen (z.B. Hofflächen, Wege, Einfahrten) dürfen Sie grundsätzlich keine Unkrautvernichtungsmittel verwenden, das ist verboten! Alternativen sind hier: kehren, kratzen, abflammen.</li><li>Und auch im Rasen ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln wenig sinnvoll. Verwandeln Sie eintönige Rasenflächen, wo immer möglich, in eine artenreiche Wiese. Jede noch so kleine Fläche zählt!</li><li>Informieren Sie sich über Bekämpfungsmaßnahmen gegen invasive Pflanzenarten.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Unbedeckter Boden kommt in der Natur nur kurzfristig vor. Er wird schnell von zahlreichen anspruchslosen Pflänzchen besiedelt, den sogenannten Pionierpflanzen. Der Boden beherbergt einen großen Samenvorrat solcher Pflanzen, weitere Samen werden durch Wind und Tiere eingetragen. Der Kampf gegen Unkräuter ist also endlos, die Pflanzen werden offene Flächen immer wieder besiedeln. In diesem Artikel finden Sie Maßnahmen zum Umgang mit Unkräutern in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-in-beeten-so-gehen-sie-vor">Beeten</a>, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-auf-befestigten-flachen-so-gehen-sie-vor">befestigten Flächen</a> und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-im-rasen-so-gehen-sie-vor">Rasen</a> sowie Maßnahmen zum Umgang mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#invasive-unkrauter-so-gehen-sie-vor">invasiven Unkrautarten</a>.</p><p><strong>Im Frieden mit wilden Kräutern: </strong>Als Unkräuter werden Pflanzen bezeichnet, die aus menschlicher Perspektive unerwünscht sind. Sie konkurrieren mit den Nahrungspflanzen des Menschen oder stören sein ästhetisches Empfinden. In der Natur erfüllen sie jedoch viele wichtige Funktionen. Sie bedecken den Boden und schützen ihn somit vor ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erosion#alphabar">Erosion</a>⁠, Austrocknung und Verschlämmung. Mit ihren Wurzeln lockern sie den Boden und ernähren die Bodenlebewesen, welche daraus wertvollen Humus bilden. Sie halten die Nährstoffe in der Fläche, und einige Pflanzen, die sogenannten Leguminosen, bilden sogar neue Nährstoffe. Für Insekten sind Unkräuter Brut- und Überwinterungsplatz und eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Gewöhnliche Unkräuter, wie Löwenzahn, Wegwarte oder Steinklee, übertrumpfen, was Pollen- und Nektargehalt angeht, die meisten Zierpflanzen um ein Vielfaches! Auch Disteln und Brennnesseln sind unverzichtbar: sie sind die wichtigste <a href="https://www.bund-rlp.de/themen/tiere-pflanzen/schmetterlinge/raupenfutterpflanzen/">Nahrungsquelle für die Raupen vieler Schmetterlingsarten</a>.</p><p><strong>Viele Unkräuter sind auch für den Menschen nützlich:</strong> Aus ihren Blättern und Blüten lassen sich leckere Salate und gesunde Smoothies zaubern, andere lassen sich wie Gemüse zubereiten. Einige werden zudem als Heilkräuter genutzt. Nicht zuletzt dienen sie auch als Zeigerpflanzen: sie informieren den Menschen über bestimmte Eigenschaften des Bodens auf dem sie wachsen. So zeigen beispielsweise Löwenzahn und Ampfer einen nährstoffreichen Boden, Sauerklee und Moose zeigen sauren Boden, und Wegerich-Arten zeigen verdichteten Boden an. Einige Unkräuter können Sie, mit entsprechender Aufbereitung, auch als Dünger verwenden (z.B. Giersch, Löwenzahn) oder zur Pflanzenstärkung (z.B. Brennnesseln, Schachtelhalm). Schauen Sie doch mal, welche wilden Pflanzen in Ihrem Garten wachsen. Entsprechende Apps können bei der Bestimmung von Pflanzen helfen.</p><p><strong>Unkraut vergeht doch:</strong> Intensive Landwirtschaft und der immense Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a>⁠) haben dazu geführt, dass inzwischen etwa 25 Prozent der in Deutschland vorkommenden <a href="https://www.spektrum.de/magazin/artenrueckgang-bei-ackerunkraeutern/820953">Unkrautarten auf der Roten Liste</a> stehen. Einige davon, wie das Lauch-Hellerkraut und der Gezähnte Leindotter, sind schon ausgestorben. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/loesungsansaetze-zur-reduktion-von/oekolandbau-ist-teil-der-loesung">ökologischen Landbau</a>, wo Unkrautvernichtungsmittel grundsätzlich verboten sind, spiegelt sich der ökologische Nutzen der Unkräuter schon in der Wortwahl wider: sie werden hier als "Beikräuter" bezeichnet. Der wissenschaftliche Begriff für Unkräuter lautet übrigens "Segetalflora".</p><p>Unkraut in Beeten – So gehen Sie vor</p><p><strong>Boden bedecken:</strong> Halten Sie den Boden stets bedeckt! Zum Beispiel mit einer Mulchschicht aus Rasenschnitt, Stroh, Ernteabfällen oder Laub. Wege zwischen den Beeten können mit Holzhackschnitzeln oder Rindenmulch bedeckt werden. Wollen Sie ein ganzes Beet vom Bewuchs befreien, können Sie es vorübergehend komplett mit Pappe abdecken. Auch Mulchfolien aus kompostierbarem Material sind eine Möglichkeit gegen unerwünschten Bewuchs. Mulch hält nicht nur Unkraut fern. Es schützt den Boden auch vor Austrocknung, ernährt die Bodenlebewesen und trägt zur Humusbildung bei. Mulch ist jedoch nicht gleich Mulch, die verschiedenen Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. Einige binden Stickstoff (z.B. Rindenmulch, Stroh), einige liefern Stickstoff (z.B. Mist, Rasenschnitt). Manche ziehen unbeliebte Mitesser an (z.B. zieht Stroh Mäuse an), andere bilden eine Barriere gegen sie (z.B. Schafswolle hält Schnecken ab). Informieren Sie sich deshalb vorab, welches Mulchmaterial am besten für welchen Zweck geeignet ist.</p><p><strong>Boden bepflanzen:</strong> Eine bewusste Bepflanzung zwischen den eigentlichen Kulturpflanzen ist eine weitere Möglichkeit, unerwünschtem Bewuchs vorzubeugen. Die ausgewählten Begleitpflanzen müssen jedoch zu den Bedürfnissen der Kulturpflanzen passen. Um die Übertragung von Krankheitserregern und Schädlingen nicht zu begünstigen, sollten Kulturpflanze und Begleitpflanze möglichst nicht zur selben Pflanzenfamilie gehören. Apps können bei der Planung von Fruchtfolgen und der Auswahl geeigneter Begleitpflanzen helfen.</p><p><strong>Unkraut jäten:</strong> Frühzeitiges, gegebenenfalls wiederholtes Jäten verschafft Ihren Kulturpflanzen einen Wachstumsvorsprung. Sobald die Kulturpflanzen eine gewisse Größe erreicht haben und den Boden bedecken, können sich Unkräuter nur schwer ansiedeln. Jäten Sie am besten, wenn der Boden feucht ist. Unterscheiden Sie beim Jäten zwischen Wurzelunkräutern und Samenunkräutern.</p><p>Hat sich Giersch stark ausgebreitet, ist das Ausgraben nicht immer erfolgreich. Das Anpflanzen von konkurrenzstarken Pflanzen oder bestimmten Bodendeckern kann den Giersch perspektivisch eindämmen. Auch eine Wurzelsperre kann helfen, den Giersch zu begrenzen. Wenn Sie den Giersch regelmäßig ernten, kann auch das ihn dauerhaft schwächen. Nutzen Sie Gierschblätter als Dünger, als Heilpflanze oder in der Küche – roh wie gekocht. Auch vielen Insekten und Schmetterlingsarten dient Giersch als Nektar- oder Raupenfutterpflanze.</p><p>Die Ackerkratzdistel ist eine wichtige Nahrungspflanze für 32 Schmetterlingsarten.</p><p>Ampfer-Arten wie dieser, die nicht sauer schmecken, sind Futterpflanze für die Raupen einiger Schmetterlingsarten, wie z.B. des gefährdeten Großen Feuerfalters.</p><p>Quecken werden als Heilpflanzen genutzt und dienten in Kriegs- und Krisenzeiten als Kraftfutter für Mensch und Tier.</p><p>Winden sind wichtige Nahrungsquellen für Bienen, Schmetterlinge und Käfer. Die rankende Pflanze eignet sich zur Begrünung von Zäunen und Spalieren.</p><p>Brennnesseln sind wichtige Nahrungsquelle für die Raupen vieler Schmetterlingsarten, z.B. Tagpfauenauge, Kleiner Fuchs und Admiral.</p><p>Vogelmiere ist reich an Vitaminen und Mineralstoffen und ein beliebtes Futter für Vögel, Nagetiere und Reptilien.</p><p>Hirtentäschel ist Heilpflanze und Superfood. Auch nützliche Schwebfliegen suchen hier Pollen und Nektar.</p><p>Acker-Hellerkraut wird als Heilkraut genutzt und ist Futterpflanze für 38 Wildbienenarten.</p><p>Weißer Gänsefuß kann als nahrhaftes Gemüse verwendet werden und dient vielen Schmetterlingsraupen als Futterpflanze.</p><p>Wolfsmilchgewächse sind die wichtigste Nahrungsquelle für die Raupen des Wolfsmilchschwärmers (Schmetterling des Jahres 2014).</p><p>Schaumkraut ist ein Frühblüher und deshalb wichtige Nahrungsquelle für Hummeln, die schon zeitig im Frühjahr unterwegs sind.</p><p>Unkraut auf befestigten Flächen – So gehen Sie vor</p><p><p><strong>Grundsätzlich gilt: "</strong>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html">Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2</a>) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. &nbsp;</p></p><p><strong>Grundsätzlich gilt: "</strong>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html">Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2</a>) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. &nbsp;</p><p><strong>Das heißt:</strong> Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten. Befestigte Flächen sind Oberflächen, die mit Beton, Pflasterungen oder Plattenbelägen versehen sind, oder Oberflächen mit einer Kiesauflage. Beispiele für befestigte Flächen sind: Hofflächen, Terrassen, Parkplätze, Einfahrten, Bürgersteige, Radwege, Wege zwischen Beeten, Rabatten oder Gräbern. Auch sonstige Freilandflächen (Nichtkulturland), die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Feldwege, Straßenränder, Bahndämme, Böschungen, oder Flächen mit Feldgehölzen.</p><p><p>Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere Hausmittel dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!</p></p><p>Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere Hausmittel dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!</p><p><strong>Ausnahmen:</strong> Von dem grundsätzlichen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen und Nichtkulturland gibt es nur zwei Ausnahmen:</p><p><p>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a>⁠ mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!</p></p><p>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a>⁠ mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!</p><p><strong>Alternative Maßnahmen auf befestigten Flächen:</strong></p><p>Wenn Ihnen die Anschaffung von Geräten zur Unkrautbekämpfung zu teuer ist, können Sie diese auch mieten. Viele Händler von Gartengeräten oder Baumaschinen bieten einen solchen Service, samt Lieferung, an. Für professionelle Anwender gibt es noch weitere Verfahren: auch mit Infrarot, Heißschaum, Strom oder Dampf lässt sich Unkraut beseitigen. Doch egal, welches Verfahren Sie anwenden: jedes hat seine Vor- und Nachteile. Insbesondere zum ökologischen Fußabdruck fehlen Daten, um die Verfahren direkt miteinander vergleichen zu können. Zum Schutz der Umwelt ist es in jedem Fall gut, auf ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ zu verzichten. Aber auch alterative Verfahren haben negative Auswirkungen: sie verbrauchen Wasser und fossile Brennstoffe, sie verursachen klimaschädliches CO2, sie töten Insekten und Kleinlebewesen. Die umweltschonendste Vorgehensweise ist eben doch die mühevolle Handarbeit.</p><p>Unkraut im Rasen – So gehen Sie vor</p><p><strong>Rasen versus Wiese: </strong>Muss es unbedingt ein perfekt gestylter Rasen sein? Wenn Sie Ihren Rasen, zumindest teilweise, in eine artenreiche Wiese verwandeln, leisten Sie einen wirklich großen Beitrag zum Artenschutz! Entscheidend ist die richtige Pflege:</p><p><strong>Wenn´s doch der Rasen sein muss: </strong>An einigen Stellen ist ein kurzer, gepflegter Rasen sicherlich angenehmer als eine wilde Wiese. Das sind zum Beispiel Flächen, die häufig begangen werden, auf denen Kinder spielen, oder die als Sitz- und Liegeflächen dienen. Eine perfekte Rasenfläche erfordert einiges an Pflegeaufwand:</p><p>Schneeschimmel im Rasen: erkennbar an faulenden, mit watteartigem grauen bis rosafarbenen Pilzgeflecht bedeckten Flecken.</p><p>Invasive Unkräuter – So gehen Sie vor</p><p>Achten Sie in Ihrem Garten auf <a href="https://neobiota.bfn.de/grundlagen/neobiota-und-invasive-arten.html">invasive Pflanzenarten</a>, sogenannte Neophyten! Das sind gebietsfremde Arten, die sich schnell und unkontrolliert ausbreiten und dabei heimische Arten verdrängen oder anderweitige Schäden anrichten. Entsprechende Apps helfen bei der Bestimmung invasiver Pflanzen, damit Sie diese nicht mit heimischen Verwandten verwechseln. Beispielsweise sollten Sie die einheimische Gewöhnliche Goldrute (<em>Solidago virgaurea</em>) von der invasiven Kanadischen Goldrute (<em>Solidago canadensis</em>) und der invasiven Riesen-Goldrute (<em>Solidago gigantea</em>) unterscheiden.</p><p>Seit 2015 gilt die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&amp;from=EN">Verordnung (EU) Nr. 1143/2014</a> über invasive Arten, inklusive der sogenannten <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-4-die-unionsliste.html">Unionsliste</a>. Alle darin genannten Arten (z.B. Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut) dürfen nicht gepflanzt, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht oder in die Umwelt freigesetzt werden. <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-19-management.html">HIER</a> finden Sie Informationen zu den notwendigen Maßnahmen, um gegen solche Pflanzenarten vorzugehen. Viele weitere, in Gärten weit verbreitete <a href="https://unkraeuter.info/neophyten/">invasive Unkrautarten</a> (z.B. Kleinblütiges Franzosenkraut, Einjähriges Berufskraut) stehen (noch) nicht in der Unionsliste. Trotzdem sollten Sie auch diese Arten entfernen, weil sie sich massiv ausbreiten. Entsorgen Sie Pflanzenteile invasiver Arten nicht auf dem Kompost und auf keinen Fall in der freien Natur. Letzteres ist übrigens für jegliche Gartenabfälle verboten, unabhängig davon, ob es invasive Pflanzen sind. Illegales Entsorgen von Gartenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.</p><p>Unkrautvernichtungsmittel nur im Notfall</p><p>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden, denn sie können negative Auswirkungen auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässer</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Boden</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> haben. Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören auch die Unkrautvernichtungsmittel, die sogenannten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a>⁠. Sie werden unterschieden in Nicht-Selektive Herbizide (auch: Totalherbizide) und Selektive Herbizide. Totalherbizide schädigen <u>alle</u> Pflanzen, bekanntestes Beispiel hierfür ist Glyphosat. Selektive Herbizide wirken nur gegen <u>bestimmte</u> Pflanzen, beispielsweise gegen einkeimblättrige oder gegen zweikeimblättrige Pflanzen. Der Erfolg ist jedoch immer nur von kurzer Dauer, die meisten Unkräuter kommen schnell wieder. Deshalb müssen die Mittel immer wieder neu angewandt werden. Häufige Anwendung bringt jedoch ein neues Problem hervor: Unkräuter können Resistenzen gegen Herbizide entwickeln. Es entstehen dann sogenannte Superweeds, die nur noch sehr schwer zu bekämpfen sind.</p><p><p>Übrigens: Glyphosat darf nicht mehr im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden. Das besagt die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschanwv_1992/BJNR118870992.html">Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung</a>, zuletzt geändert 2024, in der Anlage 3 unter Nummer 4. Aus rechtlichen Gründen dürfen zwei Glyphosat-haltige Mittel noch vorübergehend eingesetzt werden, die Zulassung endet für beide Mittel jedoch zum 31.12.2026.</p></p><p>Übrigens: Glyphosat darf nicht mehr im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden. Das besagt die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschanwv_1992/BJNR118870992.html">Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung</a>, zuletzt geändert 2024, in der Anlage 3 unter Nummer 4. Aus rechtlichen Gründen dürfen zwei Glyphosat-haltige Mittel noch vorübergehend eingesetzt werden, die Zulassung endet für beide Mittel jedoch zum 31.12.2026.</p><p>Wenn Sie sich dennoch für einen Herbizideinsatz entscheiden, dann können Sie Produkte mit vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoffen wählen. So ist beispielsweise Pelargonsäure weniger schädlich für die Umwelt als andere Wirkstoffe. Verwenden Sie grundsätzlich nur Mittel, die in Deutschland zugelassen sind. Beispielsweise dürfen die häufig im Internet beworbenen, aus China stammenden Herbizide mit dem Wirkstoff Glufosinat nicht in Deutschland eingesetzt werden, der Wirkstoff ist EU-weit verboten. In der öffentlich zugänglichen <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können Sie nach einem zugelassenen Herbizid suchen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>"&nbsp;versehen sind. Beachten Sie, dass Herbizide im Hobbygarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, die sogenannten Indikationen, finden Sie in der Datenbank wie auch auf der Verpackung. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit. Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/chemische-pflanzenschutzmittel-im-hobbygarten">HIER</a>.</p><p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p>

Arten- und Biotopschutzprogramm Saarland - Einzelfunde

Bei bestimmten Fundorten war eine Zuordnung zu einer funktionalen Raumeinheit nicht sinnvoll bzw. nicht möglich (z.B. Flechte auf Eternitdach, Moos an Mauer im Ortsbereich usw.). In diesen Fällen wird die Information über das entsprechende Artvorkommen als wert gebender Einzelfund in der Karte dargestellt. APSP_NR ARTNUMMER Jahr: Beobachtungsjahr QUELLE: Name des Beobachters oder einer Organisation DATEIQUELL: Angabe der Datenquelle aus der die Daten übernommen wurden BIOTOPNR ARTNAME: Wissenschaftlicher Artname DEUTSCH:bevorzugte deutsche Bezeichnung

Arten- und Biotopschutzprogramm Saarland - Artpool

Fundorte naturschutzrelevanter Arten und Biotope im Saarland. Artgruppen sind: Gefäßpflanzen, Moose, Flechten, Armleuchteralgen, Säuger, Vögel, Reptilien, Amphibien, Laufkäfer, Tagfalter, Heuschrecken und Libellen Attribute: ABSP_NR: eindeutige ABSP-Artennummer ARTNAME: wissenschaftl. Artname DEUTSCH: deutscher Artname RLSAAR: Rote-Liste-Status Saarland RLBUND: Rote-Liste-Status Bund

Ortsdosisleistung (ODL): 25946 Nebel / Amrum (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Nebel / Amrum.

INSPIRE TH Verteilung der Arten

Der INSPIRE-Dienst Verteilung der Arten (Tierarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/10073 und Pflanzenarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/8908) gibt einen Überblick über die Verteilung der Tier-, Pflanzen und Pilzarten im Freistaat Thüringen. Der Datensatz entstammt dem Thüringer Arten-Erfassungsprogramm, welches 1992 bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (jetzt TLUBN) aufgebaut wurde. Der Datenbestand wird seitdem kontinuierlich aktualisiert, erweitert und ausgewertet. Erfassungsschwerpunkte sind: • gefährdete Arten • gesetzlich besonders und streng geschützte Arten • sonstige faunistisch und floristisch bemerkenswerte Arten. Weiterhin werden Arten in bestimmten Gebieten wie Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen vertieft erfasst. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna die Unterteilungen Amphibien, Fische / Rundmäuler, Reptilien, Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Käfer, Libellen, Spinnentiere, Schmetterlinge, Weichtiere und weitere Wirbellosengruppen. Der Datensatz der in Thüringen vorkommenden Pflanzen- und Pilzarten beschränkt sich zunächst auf folgende Artengruppen: Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen und „Groß-Pilze“ (Fungi). Mittelfristig ist vorgesehen, dieses Spektrum um die phytoparasitischen Kleinpilze zu erweitern. Großteils stammen die faunistischen Daten aus der Zeit ab 1985; es sind aber auch historische Daten enthalten. Datenquellen sind u. a. Beobachtungen aus Gutachten im Auftrag der Naturschutzverwaltung (Schutzwürdigkeitsgutachten, Artenhilfsprogramm-Basis-Erhebungen, regionale Erfassungen...), aus Faunistik-Projekten, ehrenamtliche Kartierungen, andere Gutachten, soweit hierfür Ausnahmegenehmigungen erforderlich waren, sowie Literatur. Die Daten der Pflanzen und Pilze entstammen ebenfalls unterschiedlichen Datenquellen. Dazu gehören Auswertungen von Publikationen von Mitte des 16. Jahrhunderts bis heute sowie die fortlaufende Auswertung neu erscheinender Literatur. Weitere Datenquellen sind Herbarien, unveröffentlichte Gutachten und akademische Abschlussarbeiten sowie unsystematische Einzelmeldungen. Der größte Teil der Daten geht jedoch auf systematische Erhebungen seit Ende des 20. Jahrhunderts zurück, die durch ehrenamtliche Fachvereinigungen und ihrer Mitglieder (z. T. in Kooperation des TLUBN und seiner Vorgänger) erfasst wurden (Thüringische Botanische Gesellschaft e. V., Arbeitskreis Heimische Orchideen e. V., Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e. V., bryologisch-lichenologische Artenkenner etc.). Bei einzelnen Artengruppen gehen die meisten Daten auf das Engagement einzelner Personen zurück (Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen). Der Datenbestand ist bezüglich der verschiedenen Arten wie bezüglich der regionalen Erfassungsintensität und Datendichte pro Flächeneinheit heterogen und daher unterschiedlich repräsentativ. So liegen z. B. floristische Daten, die vor 2000 erhoben wurden und für „kommune“ Arten oft nur Rasterangaben vor. Punktgenaue Daten wurden im Wesentlichen nach dem Jahr 2000 und meistens nur für seltene und gefährdete oder sonstige bemerkenswerte Arten erfasst. Es ist daher stets an Hand der Recherche-Ergebnisse zu prüfen, ob die Artendaten für den vorgesehenen Zweck ausreichend sind oder ob weitere Recherchen / Kartierungen erforderlich sind. Weiterhin ist zu betonen, dass in Deutschland alle Artangaben zunächst so aufgenommen werden, wie sie in der entsprechenden Quelle enthalten sind. Der vorliegende Datenbestand ist folglich eine Nachschlagemöglichkeit für diese Daten. Deshalb ist vor der Ableitung weitreichender Konsequenzen aus dem Vorkommen einzelner Arten die Plausibilität und Aktualität des entsprechenden Artvorkommens zu prüfen. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor.

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