Der Kartendienst stellt Daten aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm des Saarlandes dar.:Arten- und Biotopschutzprogramm Saarland - Einzelfunde. Bei bestimmten Fundorten war eine Zuordnung zu einer funktionalen Raumeinheit nicht sinnvoll bzw. nicht möglich (z.B. Flechte auf Eternitdach, Moos an Mauer im Ortsbereich usw.). In diesen Fällen wird die Information über das entsprechende Artvorkommen als wert gebender Einzelfund in der Karte dargestellt. Attributinformationen: APSP_NR, ARTNUMMER, JAHR: Beobachtungsjahr, ARTNAME: Wissenschaftlicher Artname.
Im Klimasystem der Arktis spielen Aerosolpartikel eine bedeutende Rolle für das Verständnis der schnellen Erwärmung. Durch die niedrige Hintergrundkonzentration sind lokale Neubildungs-Ereignisse eine wichtige Quelle, und können signifikant zu Wolkenkondensationskeimen beitragen. Aufgrund der schweren Erreichbarkeit gibt es insbesondere wenig Messungen zur vertikalen Verteilung von Aerosolpartikeln in der Arktis. Die Aerosol-Konzentration ist stark variabel in Raum und Zeit, und daher schwierig in Modellen abzubilden. Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität auf kleinen Skalen hängen von den Umgebungsbedingungen ab, wie der Stabilität der Atmosphäre, Wolken, Orographie und Oberflächeneigenschaften. Daher untersucht das Projekt AIDA (Aerosol-Variabilität und Interaktion mit Umgebungsbedingungen basierend auf der kleinskaligen vertikalen und horizontalen Verteilung bei Messungen in der Arktis) die kleinskalige Variabilität am Standort Ny-Alesund in Spitzbergen, einem natürlichen Labor von kleinskaligen Kontrasten in den Umgebungsbedingungen, mit einer Kombination von zeitgleichen Fesselballon- und Drohnen-Messungen, die in die bestehenden, kontinuierlich messenden Observatorien in Ny-Alesund und auf dem Zeppelinberg eingebettet werden. Die Messungen sind für die Übergangszeit zwischen Arktischem Dunst mit überwiegend Ferntransport im Frühling und überwiegend lokal gebildeten Aerosolpartikeln im Sommer geplant. Drohne und Fesselballon sind mit ähnlichen Aerosol-Sensoren ausgerüstet: Die wichtigsten Messgeräte sind dabei jeweils zwei parallel betriebene Kondensationskernzähler mit unterschiedlicher unterer Nachweisgrenze im Größenbereich 3-20 nm, um neu gebildete Aerosolpartikel nachzuweisen. Ein leichtes Aerosol-Größenspektrometer kommt zum ersten Mal auf dem Ballon zum Einsatz, um die Aerosol-Größenverteilung zwischen 8 und 300 nm zu messen. Außerdem sind Sensoren für größere Aerosolpartikel implementiert, um die Neubildung von Aerosolpartikeln in Abhängigkeit von bereits existierendem Aerosol und dem Beitrag von Ferntransport zu untersuchen. Temperatur und Feuchte werden mit hoher zeitlicher Auflösung gemessen, um den Einfluss von Stabilität und vertikaler Durchmischung zu charakterisieren. Der dreidimensionale Windvektor wird gemessen, da das lokale Windfeld sehr stark von der lokalen Orographie geprägt ist. Es wird erwartet, dass die kleinskalige Variabilität der thermodynamischen Bedingungen einen signifikanten Einfluss auf die Neubildung und das Wachstum von neu gebildeten Aerosolpartikeln hat. Die Daten der horizontalen und vertikalen Verteilung der Aerosol-Partikel werden anschließend analysiert in Zusammenarbeit mit den Partnern, die komplementäre Mess-Systeme in Ny-Alesund, auf dem Zeppelin-Berg und an anderen arktischen Standorten betreiben. Die Ergebnisse tragen bei zu einem besseren Verständnis der kleinskaligen Verteilung von Aerosolpartikeln, deren Entstehung, Wachstum und vertikalen Transportprozesse.
Herbarium Senckenbergianum Görlitz (GLM) - bryophytes Plantae
Die VII. Region Chiles (Region Maule) zählt zu den bryologisch und lichenologisch bisher ungenügend untersuchten Gebieten Chiles. Große Teile der natürlichen Vegetation sind durch Inkulturnahme heutzutage in Plantagen, Felder und Siedlungsland umgewandelt. Die wenigen Reste der natürlichen Waldvegetation sind aktuell fast ausschließlich auf wenige als Naturschutzgebiete ausgewiesene Gebiete beschränkt. Die Moos- und Flechtenflora dieser Flächen wird im Zuge des Projektes detailliert kartiert. Ziel des Projektes ist es, den Kenntnisstand der Moos- und Flechtenflora der VII. Region Chiles zu mehren, Vorschläge für Schutzmaßnahmen herauszuarbeiten und Indikatororganismen für natürliche Waldvegetationstypen herauszufinden.
In der Trockenwüste Namib an der Westküste Afrikas sind Nebelereignisse von großer Bedeutung nicht nur für die Pflanzen- und Tierwelt, sondern insbesondere auch für die Gewinnung von Trinkwasser mit Hilfe von Nebelwasserkollektoren. Um eine ökonomische Nutzung der Trinkwassergewinnung zu ermöglichen, sind genaue Kenntnisse der raumzeitlichen Entwicklung von Nebelereignissen unerlässlich. Aufgrund der komplexen topographischen Strukturen in der Namib Region lassen sich diese Kenntnisse flächendeckend nur mit Hilfe numerischer Simulationen gewinnen. Im vorliegenden Projekt soll, basierend auf dem mesoskaligen Wettervorhersagemodell COSMO des Deutschen Wetterdienstes, das dreidimensionale Nebelmodell COSMO-FOG entwickelt werden, mit dem Nebelereignisse in der Namib Region simuliert werden können. In COSMO-FOG sollen insbesondere die speziellen topographischen Gegebenheiten im Untersuchungsgebiet (Atlantischer Ozean, Küstenwüste, Große Randstufe) berücksichtigt werden, um das Auftreten der dort vorkommenden unterschiedlichen Nebelereignisse (Advektionsnebel, Strahlungsnebel, Hochnebel, etc.) realistisch simulieren zu können. Das beantragte Projekt ist Teil eines Paketantrags bestehend aus drei Einzelprojekten, zu denen neben NaFoLiCa-M auch bodengebundene Messungen (NaFoLiCa-F) sowie auf Fernerkundung basierende Nebelbeobachtungen (NaFoLiCa-S) gehören. Verknüpfungen zwischen den Teilprojekten bestehen in der gemeinsamen Prozessanalyse durch Verbindung der bodengebundenen und satellitengestützten Messungen sowie im Einsatz von COSMO-FOG zur Ermittlung der raumzeitlichen Nebelstrukturen.
Die Pflanzengemeinschaften der Krautschicht in Wäldern sowie die epigäischen und epiphytischen Moose und Flechten sind ein wesentlicher Bestandteil der Biodiversität temperater Wälder. Zudem spielen sie eine wichtige Rolle für zahlreiche Ökosystemfunktionen, z.B. Primärproduktion, Regulation des Mikroklimas, Zersetzung oder Habitatbereitstellung. Es ist gut belegt, dass diese Taxa stark auf eine Veränderung der Habitatbedingungen reagieren, was wiederum zu einem Wandel in der Artenzusammensetzung und Diversität auf der lokalen Ebene (d.h. der a-Diversität) führt. Es ist daher zu erwarten, dass die Modifikation der biotischen und abiotischen Habitatbedingungen durch eine Erhöhung der strukturellen Komplexität auf der Ebene der Parzelle (sog. ESC-Behandlung) und des Waldbestandes (ESBC-Behandlung) starke Auswirkungen auf diese Lebensgemeinschaften und die damit verbundenen Ökosystemfunktionen hat. Die Richtung und das Ausmaß der ESBC-Behandlungseffekte auf die taxonomische und funktionelle ß-Diversität der Pflanzengemeinschaften in der Kraut- und Bodenschicht sowie der baumbewohnenden Kryptogamen in realen Waldlandschaften ist jedoch unbekannt. Das Hauptziel dieses Teilprojekts ist zu untersuchen, inwieweit eine Erhöhung der räumlichen Heterogenität durch die Anwendung von ESBC-Behandlungen die ß-Diversität von krautigen Gefäßpflanzen sowie epigäischen und baumbewohnenden Moosen und Flechten ansteigen lässt. Bezüglich der krautigen Arten soll zudem analysiert werden, wie sich dies auf die ober- und unterirdische Biomasseproduktion auswirkt. Auf allen Parzellen werden wir Vegetationsaufnahmen durchführen und die epiphytischen Kryptogamen erfassen. Dadurch führen wir unsere Dauerbeobachtungsreihen fort, die wir in den Jahren 2016 bis 2018 auf allen 11 Standorten begonnen haben. Darüber hinaus ermitteln wir funktionale Merkmale von krautigen Gefäßpflanzen (bezogen auf Blätter, Wurzeln und Pflanzengröße), um funktionelle Diversitätsmaße auf der a- und ß-Ebene zu berechnen. Zudem wird die ober- und unterirdische Biomasse der Kraut- und Bodenschicht bestimmt als Maß für die Primärproduktivität. Wir testen die Hypothesen, dass die Erhöhung der räumlichen Heterogenität infolge von ESBC-Behandlungen die taxonomische und funktionelle ß-Diversität der krautigen Gefäßpflanzen sowie epigäischen Moose und Flechten ansteigen lässt (Hypothese 1), und dass die Erhöhung der taxonomischen und funktionellen ß-Diversität die ober- und unterirdische Produktivität der krautigen Gefäßpflanzen auf der Ebene der Waldbestände positiv beeinflusst (Hypothese 2). Für die gesamte Forschungsgruppe stellen wir Biodiversitätsdaten für Gefäßpflanzen, Moose und Flechten bereit. Darüber hinaus liefern wir wichtige funktionale Merkmale krautiger Gefäßpflanzen für die Merkmalsdatenbank. Schließlich wird unser Teilprojekt die ober- und unterirdische Primärproduktivität als eine wichtige Ökosystemfunktion von Wäldern bestimmen, und damit zur Multifunktionalitätsanalyse beitragen.
Beobachtung der Vegetationsentwicklung auf Dauerflaechen in dem Feuchtgebiet Hudelmoos (TG). Vergleich von gemaehten und nicht gemaehten Flaechen. Vegetationsaufnahmen in 2-jaehrigen Abstaenden.
§ 1.01 Begriffsbestimmungen In dieser Verordnung gelten als: "Fahrzeug": ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff; "Fahrzeug mit Maschinenantrieb": ein Fahrzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebsmaschine, ausgenommen ein solches Fahrzeug, dessen Motor nur zu kleinen Ortsveränderungen, insbesondere in einem Hafen oder an einer Umschlagstelle oder zur Erhöhung derSteuerfähigkeit des Fahrzeugs im Schlepp- oder Schubverband verwendet wird; "Verband": ein Schleppverband, ein Schubverband oder gekuppelte Fahrzeuge; "Schleppverband": eine Zusammenstellung von einem oder mehreren Fahrzeugen, schwimmenden Anlagen oder Schwimmkörpern, die von einem oder mehreren zum Verband gehörigen Fahrzeugen mit Maschinenantrieb geschleppt wird; "Schubverband": eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, die den Verband fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; hierzu zählen auch Gelenkverbände, deren Kupplungen an nicht mehr als einer Stelle ein gesteuertes Knicken ermöglichen; "Schubleichter": ein zur Fortbewegung durch Schieben gebautes oder hierfür besonders eingerichtetes Fahrzeug; "Trägerschiffsleichter": ein Schubleichter, der für die Beförderung an Bord eines Seeschiffes und für die Fahrt auf Binnenwasserstraßen gebaut ist; "gekuppelte Fahrzeuge": eine Zusammenstellung von längsseits gekuppelten Fahrzeugen, von denen sich keines vor dem oder den Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, die die Zusammenstellung fortbewegen; "Gelenkverband": eine Zusammenstellung von Fahrzeugen hintereinander, die mindestens an einer Stelle durch Gelenkkupplung verbunden sind, unabhängig davon, welches Fahrzeug die Hauptantriebskraft stellt; "schwimmendes Gerät": eine schwimmende Konstruktion mit mechanischen Einrichtungen, die dazu bestimmt ist, auf Wasserstraßen oder in Häfen zur Arbeit eingesetzt zu werden, insbesondere ein Bagger, Elevator, Hebebock oder Kran; "schwimmende Anlage": eine schwimmende Einrichtung, die in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist, insbesondere eine Badeanstalt, ein Dock, eine Landebrücke oder ein Bootshaus; "Schwimmkörper": ein Floß und andere einzeln oder in Verbindung fahrtauglich gemachte Gegenstände, soweit sie nicht ein Fahrzeug oder eine schwimmende Anlage sind; "Fähre": ein Fahrzeug, das dem Übersetzverkehr von einem Ufer zum anderen auf der Wasserstraße dient und von der zuständigen Behörde als Fähre behandelt wird; "Kleinfahrzeug": ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen ein Fahrzeug, das nach seiner nach § 7 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung erteilten Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Fahrtauglichkeitsbescheinigung) zugelassen ist, andere Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen, ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist, eine Fähre ein Schubleichter sowie ein schwimmendes Gerät; "Fahrzeug unter Segel": ein Fahrzeug, das nur unter Segel fährt; ein Fahrzeug, das unter Segel fährt und gleichzeitig eine Antriebsmaschine benutzt, gilt als Fahrzeug mit Maschinenantrieb; "Fahrgastschiff": ein Fahrzeug, das zur Beförderung von Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist; ein Fahrgastschiff im Sinne dieser Verordnung ist auch ein Fahrgastboot; "Tagesausflugsschiff": ein Fahrgastschiff ohne Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen; "Kabinenschiff" ein Fahrgastschiff mit Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen; "Fahrgastboot": ein nach Anhang II Kapitel 7 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zugelassenes und eingerichtetes Fahrzeug zur Beförderung von Fahrgästen; "Personenbarkasse": ein nach Anhang II Kapitel 5 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zugelassenes Fahrzeug zur Beförderung von Fahrgästen; "Sportfahrzeug": ein Fahrzeug, das für Sport- oder Erholungszwecke verwendet wird und kein Fahrgastschiff oder Fahrgastboot ist; "Vorspann": ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb, das an der Spitze eines Fahrzeugs oder Verbandes Schleppunterstützung leistet; "stillliegend": ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist; "fahrend" oder "in Fahrt befindlich": ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die weder unmittelbar noch mittelbar ankert, unmittelbar noch mittelbar am Ufer festgemacht ist oder festgefahren ist; "Ankern": das Halten eines Fahrzeugs auf dem Wasser in Position mit Hilfe eines Gegenstandes, der an einem Seil oder einer Kette befestigt ist und durch sein Gewicht oder seine Form am Grund haftet; "Länge/Breite eines Fahrzeugs, eines Verbandes": die Länge oder Breite über alles im Sinne des Artikels 1.01 Nummer 4.17 und 4.20 ES-TRIN ; "Radarfahrt": eine Fahrt bei unsichtigem Wetter mit Radar; "unsichtiges Wetter": ein Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, Schneefall, heftige Regengüsse oder andere ähnliche Ursachen eingeschränkt ist; "Nacht": der Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang; "Tag": der Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang; "weißes Licht", "rotes Licht", "grünes Licht", "gelbes Licht" und "blaues Licht": ein Licht, dessen Farbe den Anforderungen der Tabelle 2 der Norm DIN g EN 14744:2006-01 entspricht *); "starkes Licht", "helles Licht" und "gewöhnliches Licht": ein Licht, dessen Stärke den Anforderungen der Tabelle 1 der Norm DIN EN 14744:2006-01 entspricht *) ; "Funkellicht": ein Licht, dessen Anzahl regelmäßiger Lichterscheinungen der Anforderung der Zeile 1 der Tabelle 3 der Norm DIN EN 14744:2006-01 entspricht *); "kurzer Ton": ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer; "langer Ton": ein Ton von etwa vier Sekunden Dauer, wobei die Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Tönen etwa eine Sekunde beträgt; "Folge sehr kurzer Töne": eine Folge von mindestens sechs Tönen von je etwa einer viertel Sekunde Dauer, wobei die Pausen zwischen den aufeinanderfolgenden Tönen ebenfalls etwa eine viertel Sekunde betragen; "Fahrwasser": der Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird; "Fahrrinne": der Teil des Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angestrebt wird; "rechte Seite/linke Seite": die "rechte Seite" oder "linke Seite" des Fahrwassers/der Fahrrinne, bezogen auf die Richtung "Talfahrt"; "zu Berg" oder "Bergfahrt": auf einem Fluss die Richtung zur Quelle, auf einem Schifffahrtskanal die Richtung, die im zweiten Teil dieser Verordnung für die einzelnen Binnenschifffahrtsstraßen als "Bergfahrt" bezeichnet ist, ferner die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen; "zu Tal" oder "Talfahrt": die der Richtung "zu Berg" oder der "Bergfahrt" entgegengesetzte Richtung; "Stoffnummer": Nummer zur Kennzeichnung von Stoffen, denen noch keine UN-Nummer zugeordnet wurde oder die nicht einer Sammelbezeichnung mit UN-Nummer zugeordnet werden können, entsprechend ADN in der jeweils geltenden Fassung. Diese vierstellige Zahl beginnt mit der Ziffer 9; "UN-Nummer": vierstellige Zahl als Nummer zur Kennzeichnung von Stoffen oder Gegenständen entsprechend ADN in der jeweils geltenden Fassung; "Anlage": Schifffahrtsanlage, insbesondere eine Schleuse, ein Schleusenkanal, ein Wehr oder ein Schiffshebewerk, wasserbauliche Anlage, insbesondere eine Grundschwelle, eine Buhne, ein Parallelwerk, ein Deckwerk, ein Leitdamm oder eine Brücke; "Kilometerangabe ( km -Angabe)": bei einer Streckenangabe schließt der Kilometerendpunkt die jeweilige Kilometerangabe ein und der Kilometeranfangspunkt die jeweilige Kilometerangabe aus; "diensttuende Mindestbesatzung": die Besatzung nach Teil 3 der Binnenschiffspersonalverordnung oder nach den §§ 19.02 bis 19.10 der Rheinschiffspersonalverordnung, die sich nicht in der Ruhezeit befindet; "Inland AIS Gerät": ein Gerät im Sinne der Durchführungsverordnung ( EU ) 2019/838 der Kommission vom 20. Februar 2019 über die technischen Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme und zur Aufhebung der Verordnung ( EG ) Nummer 415/2007 ( ABl. L 138 vom 24.05.2019, Seite 31), die in Teil II "Standard für Verfolgungs- und Aufspürungssysteme in der Binnenschifffahrt" des ES-RIS wiedergegeben ist, das auf einem Fahrzeug eingebaut ist und genutzt wird; "Inland ECDIS Gerät": ein Gerät zur Darstellung von elektronischen Binnenschifffahrtskarten, das in den zwei Betriebsarten Informationsmodus oder Navigationsmodus betrieben werden kann; "ADN": die dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) vom 26. Mai 2000 in der Anlage beigefügte Verordnung (BGBl. 2007 II Seite 1906, 1908 - Anlageband), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2010 ( BGBl. 2010 II Seite 1550) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; "Binnenschiffsuntersuchungsordnung": Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt vom 21. September 2018 (BGBl. I Seite 1398) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Binnenschiffspersonalverordnung": Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Rheinschiffspersonalverordnung": Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 05. April 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 105, Anlageband) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Sportbootführerscheinverordnung": Sportbootführerscheinverordnung vom 03. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1016, 4043), die zuletzt durch Artikel 11 der Verordnung vom 31.Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1518) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; "Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung" Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung vom 18. April 2000 (BGBl. I Seite 572), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 31. Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1518) geändert worden ist, in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk": Regionale Vereinbarung vom 06. April 2000 über den Binnenschifffahrtsfunk (BGBl. 2000 II Seite 1213, 1214) in der jeweils geltenden Fassung; "Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung": Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW -Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I Seite 4569; 2003 I Seite 130), die zuletzt durch § 38 Absatz 6 der Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I Seite 2) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; "ES-TRIN": Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe in der Ausgabe 2023/1, der vom Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt ( CESNI ) angenommen wurde (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 16. März 2023, BAnz AT 02.05.2023 B3). Bei der Anwendung des ES-TRIN ist unter Mitgliedstaat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zu verstehen; "ES-RIS": Europäischer Standard für Binnenschiffsinformationsdienste in der Ausgabe 2021/1, der vom Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) angenommen wurde (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 02. Juni 2021 (BAnz AT 01.09.2021 B4)); dabei ist unter Mitgliedstaat ein Mitglied der Europäischen Union oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zu verstehen; " LNG ": sämtliche Teile des Fahrzeugs, die Flüssigerdgas (LNG) oder Erdgas enthalten können, insbesondere Motoren, Brennstofftanks und die Schlauch- und Rohrleitungen für das Bunkern; "Bunkerbereich": der Bereich in einem Radius von 20 Metern um den Bunkerverteiler; "Flüssigerdgas (LNG)": Erdgas, das durch Abkühlung auf eine Temperatur von -161 °C verflüssigt wurde. *) Die Norm ist bei der Beuth-Verlag GmbH erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert. Stand: 21. Oktober 2025
Ein Kompendium der Biodiversität (2016) Dieter Frank und Peer Schnitter (Hrsg.) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ISBN 978-3-942062-17-6 Bezug beim Verlag Natur und Text GmbH unter http://www.naturundtext.de/shop/ Nutzungsrechte der Dateien und Fotos: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Gesamtdatei "Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt" (PDF) Inhalt (PDF) "Allgemeiner Teil" (PDF) "Spezieller Teil" (als Einzeldateien) Algen (Cyanobacteria et Phycophyta) (PDF) Armleuchteralgen (Characeae) (PDF) Flechten (Lichenes) und flechtenbewohnende (lichenicole) Pilze (PDF) Moose (Anthocerotophyta, Marchantiophyta, Bryophyta) (PDF) Gefäßpflanzen (Tracheophyta: Lycopodiophytina, Pteridophytina, Spermatophytina) (PDF) Schleimpilze (Myxomycetes) (PDF) Großpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p.) (PDF) Phytoparasitische Kleinpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p., Blastocladiomycota p..p., Chytri-diomycota p..p., Oomycota p..p., Cercozoa p..p.) (PDF) Süßwassermedusen (Hydrozoa: Craspedacusta) (PDF) Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) (PDF) Lurche (Amphibia) (PDF) Kriechtiere (Reptilia) (PDF) Vögel (Aves) (PDF) Säugetiere (Mammalia) (PDF) Egel (Hirudinea) (PDF) Regenwürmer (Lumbricidae) (PDF) Weichtiere (Mollusca) (PDF) Kiemenfüßer (Anostraca) und ausgewählter Gruppen der Blattfüßer (Phyllopoda) (PDF) Asseln (Isopoda) (PDF) Flohkrebse (Malacostraca: Amphipoda) (PDF) Zehnfüßige Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae, Grapsidae) (PDF) Tausendfüßer (Myriapoda: Diplopoda, Chilopoda) (PDF) Weberknechte (Arachnida: Opiliones) (PDF) Webspinnen (Arachnida: Araneae) (PDF) Springschwänze (Collembola) (PDF) Eintagsfliegen (Ephemeroptera) (PDF) Libellen (Odonata) (PDF) Steinfliegen (Plecoptera) (PDF) Ohrwürmer (Dermaptera) (PDF) Fangschrecken (Mantodea) und Schaben (Blattoptera) (PDF) Heuschrecken (Orthoptera) (PDF) Zikaden (Auchenorrhyncha) (PDF) Wanzen (Heteroptera) (PDF) Netzflügler i. w. S. (Neuropterida) (PDF) Wasserbewohnende Käfer (Coleoptera aquatica) (PDF) Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Coleoptera: Cicindelidae et Carabidae) (PDF) Nestkäfer (Coleoptera: Cholevidae) (PDF) Pelzflohkäfer (Coleoptera: Leptinidae) (PDF) Aaskäfer (Coleoptera: Silphidae) (PDF) Kurzflügler (Coleoptera: Staphylinidae) (PDF) Schröter (Coleoptera: Lucanidae) (PDF) Erdkäfer, Mistkäfer und Blatthornkäfer (Coleoptera: Scarabaeoidea: Trogidae, Geotrupidae, Scarabaeidae) (PDF) Prachtkäfer (Coleoptera: Buprestidae) (PDF) Weichkäfer (Coleoptera: Cantharoidea: Drilidae, Lampyridae, Lycidae, Omalisidae) (PDF) Buntkäfer (Coleoptera: Cleridae) (PDF) Zipfelkäfer (Coleoptera: Malachiidae), Wollhaarkäfer (Coleoptera: Melyridae) und Doppelzahnwollhaarkäfer (Coleoptera: Phloiophilidae) (PDF) Rindenglanzkäfer (Coleoptera: Monotomidae) (PDF) Glattkäfer (Coleoptera: Phalacridae) (PDF) Marienkäfer (Coleoptera: Coccinellidae) (PDF) Ölkäfer (Coleoptera: Meloidae) (PDF) Bockkäfer (Coleoptera: Cerambycidae) (PDF) Blattkäfer (Coleoptera: Megalopodidae, Orsodacnidae et Chrysomelidae excl. Bruchinae) (PDF) Breitmaulrüssler (Coleoptera: Anthribidae) (PDF) Rüsselkäfer (Coleoptera: Curculionoidae) (PDF) Wespen (Hymenoptera: Aculeata) (PDF) Bienen (Hymenoptera: Aculeata: Apiformes) (PDF) Köcherfliegen (Trichoptera) (PDF) Schmetterlinge (Lepidoptera) (PDF) Schnabelfliegen (Mecoptera) (PDF) Flöhe (Siphonaptera) (PDF) Stechmücken (Diptera: Culicidae) (PDF) Kriebelmücken (Diptera: Simuliidae) (PDF) Kammschnaken (Diptera: Tipulidae, Ctenophorinae) (PDF) Raubfliegen (Diptera: Asilidae) (PDF) Wollschweber (Diptera: Bombyliidae) (PDF) Langbeinfliegen (Diptera: Dolichopodidae) (PDF) Waffenfliegen (Diptera: Stratiomyidae) (PDF) Ibisfliegen (Diptera: Athericidae) (PDF) Bremsen (Diptera: Tabanidae) (PDF) Stinkfliegen (Diptera: Coenomyidae) (PDF) Schwebfliegen (Diptera: Syrphidae) (PDF) Dickkopffliegen (Diptera: Conopidae) (PDF) Stelzfliegen (Diptera: Micropezidae) (PDF) Uferfliegen (Diptera: Ephydridae) (PDF) Halmfliegen (Diptera: Chloropidae) (PDF) Raupenfliegen (Diptera: Tachinidae) (PDF) Fledermausfliegen (Diptera: Nycteribiidae) (PDF) Lausfliegen (Diptera: Hippoboscidae) (PDF) Letzte Aktualisierung: 24.11.2022
Es gibt wenige grundlegende Prozesse in der Umwelt, die zur Exposition von Menschen mit radioaktiven Stoffen führen. Ein Grundverständnis dieser Prozesse hilft dabei, sich richtig zu verhalten. Schadstoffe können aus einer Vielzahl von verschiedenen Quellen in die Atmosphäre freigesetzt werden. Diese Emission kann durch normale natürliche oder zivilisatorische Prozesse (z.B. Waldbrände, Vulkanausbrüche, Hausfeuerung, Industrie) verursacht werden oder durch Unfälle bedingt sein (z.B. in Industrieanlagen oder (Kern-)Kraftwerken). Nach der Emission wird die „Schadstofffahne“ mit dem Wind transportiert. Durch die Turbulenzen der Luft findet eine Durchmischung mit der Umgebungsluft statt und die Schadstofffahne fächert sich mit zunehmender Entfernung immer stärker auf. Dadurch nimmt die Schadstoffkonzentration ab. Die Belastung der Luft an einem bestimmten Ort mit Schadstoffen hängt daher von der freigesetzten Schadstoffmenge, den meteorologischen Bedingungen und der Entfernung von der Quelle ab. Jeder Schadstoff besitzt physikalisch-chemische Eigenschaften, z. B. Wasserlöslichkeit oder Flüchtigkeit. Diese beeinflussen sein Umweltverhalten sehr stark. Zum Beispiel können Substanzen, die in der Atmosphäre gasförmig vorliegen, über weite Entfernungen transportiert werden, wenn sie weder lichtempfindlich noch leicht wasserlöslich sind. Sie werden dann in der Luft nämlich weder abgebaut noch durch Regen ausgewaschen. Durch chemische Umwandlungen verringert sich die Konzentration des ursprünglichen Schadstoffs. Dabei entstehen neue Substanzen, und diese können andere physikalisch-chemische Eigenschaften als der Ausgangsstoff haben. Ein gutes Beispiel dafür ist Ozon. Es wird bei Sonneneinstrahlung durch Reaktionen von „Vorläufersubstanzen“ gebildet, in diesem Fall Sauerstoff, Stickstoff und flüchtige Kohlenwasserstoffe. Schadstoffe können trocken oder nass aus der Luft entfernt werden. Große Partikel haben eine hohe Sedimentationsgeschwindigkeit und daher nur kurze Verweilzeiten in der Atmosphäre. Kleine Partikel und die mit ihnen assoziierten Schadstoffe werden dagegen durch Kontakt mit Oberflächen aus der Atmosphäre entfernt und gasförmige Substanzen werden durch physikalisch-chemische Wechselwirkungen auf Oberflächen abgeschieden. Darüber hinaus können Schadstoffe auch durch Niederschläge (Regen, Nebel, Schnee) aus der Luft ausgewaschen werden, wenn sie selbst wasserlöslich sind oder an Partikel gebunden vorliegen. Diese Prozesse des Eintrags von Stoffen aus der Luft auf die Erdoberfläche werden trockene bzw. nasse Deposition genannt. Sie führen dazu, dass die Schadstoffe in natürliche Ökosysteme und landwirtschaftliche Nutzflächen gelangen und auf Oberflächen aller Art abgelagert werden. Damit kann es auch zu einer Aufnahme dieser Schadstoffe durch Mensch und Tier kommen. Die beschriebenen Grundmechanismen gelten für alle Schadstoffe, die in die Luft freigesetzt werden. Sie sind die Ursache dafür, dass nach dem Unfall in Tschernobyl im Jahr 1986 die Radioaktivität so weiträumig verbreitet wurde. Und sie erklären auch, warum sich chlororganische Substanzen wie Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Dioxine sogar in der Antarktis nachweisen lassen. Radioaktivität ist allgegenwärtig und findet sich damit auch in unseren Nahrungsmitteln. Doch woher stammen die radioaktiven Stoffe, und wie gelangen sie in unser Essen? Dieser Film gibt Antworten hierauf. Radioaktive Stoffe in der Luft oder auf Oberflächen können dazu führen, dass Menschen mit ionisierender Strahlung belastet werden. Generell unterscheidet man zwei Wege, auf denen dies erfolgen kann: Äußere und innere Strahlenbelastung. Bei der äußeren Strahlenbelastung wirken die von radioaktiven Stoffen in Materialien, in der Luft oder auf Oberflächen (Boden, Pflanzen, Gebäude, …) abgegebene ionisierende Strahlung von außen auf den menschlichen Körper ein. Eine innere Strahlenbelastung erfolgt nach der Aufnahme von radioaktiven Substanzen über die Atemluft, durch kontaminierte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser. Weitere Informationen dazu, wie man sich persönlich schützen kann, finden Sie auf der Seite Schutzmaßnahmen .
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1216 |
| Europa | 1 |
| Land | 439 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 525 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
| Daten und Messstellen | 55 |
| Ereignis | 24 |
| Förderprogramm | 421 |
| Gesetzestext | 1 |
| Infrastruktur | 5 |
| Kartendienst | 2 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 502 |
| Text | 218 |
| Umweltprüfung | 23 |
| WRRL-Maßnahme | 91 |
| unbekannt | 227 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 819 |
| offen | 722 |
| unbekannt | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1491 |
| Englisch | 694 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 23 |
| Bild | 39 |
| Datei | 153 |
| Dokument | 672 |
| Keine | 528 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 14 |
| Webdienst | 16 |
| Webseite | 249 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 695 |
| Lebewesen und Lebensräume | 937 |
| Luft | 646 |
| Mensch und Umwelt | 1155 |
| Wasser | 648 |
| Weitere | 1558 |