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Basis of Calculation for Engine Test Runs

The essential goal of the investigations presented here was to work out a draft of a methodology for the determination of the noise exposure of engine test runs. For this, a problem-related definition of engine test runs was worked out on the basis of thefacts and conditions of real engine test runs on airfields (sort and extent of engine test runs, noise control measures …).

Umweltverträglich Gasgeben Sachsen-Anhalt fördert Einsatz von Erd- und Flüssiggas in Fahrzeugen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 050/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 050/04 Magdeburg, den 7. April 2004 Umweltverträglich Gasgeben Sachsen-Anhalt fördert Einsatz von Erd- und Flüssiggas in Fahrzeugen Heute wurde in Halberstadt die 18. öffentliche Erdgastankstelle in Sachsen-Anhalt eröffnet. Sie wird von den Halberstadtwerken betrieben. Errichtet wurde diese Tankstelle in erster Linie zum Betanken der Erdgasbusflotten der Halberstädter Bus-Betrieb GmbH und der Halberstädter Verkehrs-GmbH. Diese beiden öPNV-Unternehmen werden in der nächsten Zeit ihre Busflotte auf Erdgasbetrieb umstellen. Gasbetriebene Antriebe gelten als eine der umweltfreundlichsten und ausgereiftesten Automobiltechniken. Deshalb fördert Sachsen-Anhalt die Einrichtung von Erd- und Flüssiggastankstellen und die Umrüstung von Fahrzeugen. Umweltministerin Petra Wernicke "Man kann eben auch umweltverträglich Gasgeben", sagt Umweltministerin Petra Wernicke. "Umweltverträgliche Mobilität fördern ist vernünftiger als Mobilität beschränken." Russpartikel können Krebs erzeugen und sind für zahlreiche Erkrankungen der Atemwege und des Herz-/Kreislaufsystems verantwortlich. Gas verbrennt fast partikelfrei ¿ die Emission liegt unterhalb der Nachweisgrenze. Konventionelle Dieselmotoren ohne Abgasnachbehandlung produzieren bedeutend mehr von der Ozonvorläufersubstanz Stickoxide als moderne Benzinmotoren und etwa fünfmal so viel wie Erdgasantriebe. Beim Gasauto entstehen weder Verdampfungsverluste noch Geruchsbelästigungen. Die "weiche" Verbrennung des Gases reduziert weiterhin den Motorenlärm deutlich. Zwei Gasmotore sind etwa so laut wie ein Dieselmotor. Die erreichte Dichte des Tankstellennetzes ermöglicht es den Betreibern gasbetriebener Fahrzeuge bereits heute, die Republik in allen Richtungen zu durchqueren, wenn auch noch nicht so freizügig, wie mit konventionellen Antrieben. Mit zunehmender Netzdichte werden Einsatzbeschränkungen infolge tankbedingter Reichweiten von derzeit 250 - 400 km je Tankfüllung keine Rolle mehr spielen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Staatssekretärin Fröhlich zur Fachtagung "Erdgas - Zukunftsenergie für den mobilen Einsatz": "Die Automobilindustrie muss das größte Interesse an umweltverträglicher Technik haben"

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 82/00 Magdeburg, den 10. Mai 2000 Staatssekretärin Fröhlich zur Fachtagung "Erdgas - Zukunftsenergie für den mobilen Einsatz": "Die Automobilindustrie muss das größte Interesse an umweltverträglicher Technik haben" Die Staatssekretärin im Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, Ines Fröhlich (SPD), hat an die Automobilindustrie appelliert, Innovationen für eine ökologisch dauerhaft tragfähige Mobilität voranzubringen. Bei der Fachtagung "Erdgas - Zukunftsenergie für den mobilen Einsatz" erklärte Fröhlich in Magdeburg: "Die Automobilindustrie muss selbst das allergrößte Interesse daran haben, das Auto umweltverträglicher zu machen und Lösungen für alternative Antriebe zu fördern. Das ist die Grundvoraussetzung, um auch in der Zeit nach der absehbaren Erschöpfung der Erdölreserven wettbewerbsfähig zu bleiben." Dafür sei, so Fröhlich weiter, der Einsatz von ergasbetriebenen Fahrzeugen nur eine Möglichkeit neben Lösungen wie Biodiesel, Wasserstoff und der Brennstoffzelle. Der Staat könne diese Entwicklungen nur anstoßen, die Marktfähigkeit können nur durch die Industrie selbst erreicht werden. Fröhlich: "Die Landesregierung sorgt mit ihrer integrierten Förderung von Erdgas als Kraftstoff für das erforderliche Tankstellennetz in Sachsen-Anhalt und mit der Förderung von Omnibussen für eine Grundlast. Aber damit gasbetriebene Autos als Fahrzeug für jedermann in Betracht kommen, müssen attraktive Angebote auf den Markt." Gegenüber dieselbetriebenen Nutzfahrzeugen weist der Gasantrieb um bis zu 80 Prozent geringere Stickstoffoxidemissionen auf. Ruß- und Schwefeldioxidbelastungen fallen ganz weg. Bei der bodennahen Ozonkonzentration tritt eine deutliche Entlastung ein; durch die "weiche" Verbrennung von Erdgas reduziert sich auch der Motorlärm deutlich. Aufbauend auf einem seit 1996 laufenden Modellversuch in Wernigerode wollen das Umweltministerium und das Verkehrsministerium mit einer gemeinsamen Förderstrategie die Errichtung von Erdgastankstellen und die Beschaffung erdgasbetriebener Busse voranbringen. Mit neuen Tankstellen in Magdeburg, Halberstadt, Stendal, Salzwedel, Bernburg, Bitterfeld und Naumburg soll ein grobmaschiges, aber flächendeckendes Tankstellennetz im Land entstehen. Die Verhandlungen mit potentiellen Betreibern werden derzeit geführt. Die Anschaffung von Erdgasbussen wird zu 75 Prozent vom Land gefördert werden, während für dieselbetriebene Busse lediglich eine fünfzigprozentige Förderung gilt. Am weitesten vorangeschritten ist der Einsatz von erdgasbetriebenen Fahrzeugen im Landkreis Wernigerode, wo über 100 Busse, Pkw und Lkw unterwegs sind. Insbesondere im Gebiet des Nationalparks Hochharz soll weitere Fahrzeuge auf Erdgasbetrieb umgerüstet werden. Die Fachtagung wird vom Umwelt- und vom Verkehrsministerium gemeinsam mit der Verbundnetz Gas AG und den Städtischen Werken Magdeburg durchgeführt. Martin Krems Impressum: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

Landesregierung will Schadstoffausstoß reduzieren: Flächendeckendes Netz von Erdgastankstellen geplant Häußler und Heyer stellen gemeinsame Förderstrategie vor

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 108/00 Magdeburg, den 7. März 2000 Landesregierung will Schadstoffausstoß reduzieren: Flächendeckendes Netz von Erdgastankstellen geplant Häußler und Heyer stellen gemeinsame Förderstrategie vor "Der Autoverkehr hat nur dann eine Zukunft als Teil eines umweltverträglichen Verkehrssystems, wenn die Automobilindustrie weitere Beiträge zur Ressourceneinsparung liefert und den Schadstoffausstoß weiter reduziert. Deshalb wollen wir vorbildliche, innovative Lösungen unterstützen." Das sagte Verkehrsminister Jürgen Heyer in der heutigen Kabinettssitzung bei der Vorstellung einer gemeinsamen Förderstrategie des Umwelt- und des Verkehrsministeriums zur Einführung von Erdgas als Kraftstoff in Sachsen-Anhalt. "In Deutschland gibt es einen großen Nachholbedarf beim Einsatz von Erdgas", erklärte Umweltministerin Ingrid Häußler. "Länder wie Argentinien und Italien sind hier technologisch wesentlich weiter." Zum Vergleich: In Argentinien sind bereits 385.000 erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge zugelassen, in Italien 290.000. Deutschland rangiert mit 3.500 Fahrzeugen weit hinten. Davon fahren in Sachsen-Anhalt etwa 120 Fahrzeuge, denen in Halle und Wernigerode zwei Tankstellen zur Verfügung stehen. Die weltweit nachgewiesenen wirtschaftlich gewinnbaren Erdgasvorräte übertreffen die Erdölvorräte bei weitem. Erdgas kann effizient und sicher über weite Strecken durch Pipelines befördert und verteilt werden; die Unfallgefahr auf See und im Straßenverkehr entfällt. Das Erdgas muss im Unterschied zum Rohöl kaum weiterverarbeitet werden. Gegenüber dieselbetriebenen Nutzfahrzeugen weist der Gasantrieb um bis zu 80 Prozent geringere Stickstoffoxidemissionen auf. Ruß- und Schwefeldioxidbelastungen fallen ganz weg. Bei der bodennahen Ozonkonzentration tritt eine deutliche Entlastung ein; durch die "weiche" Verbrennung von Erdgas reduziert sich auch der Motorlärm deutlich. Ingrid Häußler: "Erdgas kann einen wichtigen Beitrag zur Schadstoffreduzierung leisten, wenn wir das Tankstellennetz verdichten und den Fahrzeugbestand erhöhen." Aufbauend auf einem seit 1996 laufenden Modellversuch in Wernigerode wollen das Umweltministerium und das Verkehrsministerium mit einer gemeinsamen Förderstrategie die Errichtung von Erdgastankstellen und die Beschaffung erdgasbetriebener Busse voranbringen. Mit neuen Tankstellen in Magdeburg, Halberstadt, Stendal, Salzwedel, Bernburg, Bitterfeld und Naumburg soll ein grobmaschiges, aber flächendeckendes Tankstellennetz im Land entstehen. Verhandlungen mit potentiellen Betreibern laufen bereits. Die Anschaffung von Erdgasbussen soll zu 75 Prozent vom Land gefördert werden, während für dieselbetriebene Busse eine 50-prozentige Förderung gilt. "Wer sich an dieser Konzeption beteiligt, leistet einen Beitrag für die Mobilität von morgen", appellierte Heyer an Verkehrsunternehmen und Gasversorger. Wie Ingrid Häußler mitteilte, begann der Einsatz von erdgasbetriebenen Fahrzeugen 1993 in Halle mit dem Bau einer Erdgastankstelle. Heute sind dort sieben gasbetriebene Busse im Einsatz. Am weitesten vorangeschritten ist der Einsatz von erdgasbetriebenen Fahrzeugen im Landkreis Wernigerode, wo über 100 Busse, Pkw und Lkw unterwegs sind. Insbesondere im Gebiet des Nationalparks Hochharz soll weitere Fahrzeuge auf Erdgasbetrieb umgerüstet werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 2 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieser Verordnung gelten nachstehende Begriffsbestimmungen: Antriebsart ist das Verfahren, mit dem das Wasserfahrzeug angetrieben wird. Antriebsmotor sind alle direkt oder indirekt zu Antriebszwecken genutzten Fremd- oder Selbstzündungs-Verbrennungsmotoren. Für den Eigengebrauch gebaute Wasserfahrzeuge sind Wasserfahrzeuge, die überwiegend von ihrem künftigen Verwender für den Eigengebrauch gebaut werden. Größerer Umbau eines Motors ist ein Umbau des Antriebsmotors, der möglicherweise dazu führt, dass der Motor die in Anhang I Teil B der Richtlinie 2013/53/ EU angegebenen Emissionsgrenzwerte überschreitet, oder der die Motorenleistung um mehr als 15 % erhöht. Größerer Umbau eines Wasserfahrzeugs ist der Umbau eines Wasserfahrzeugs, bei dem die Antriebsart des Wasserfahrzeugs geändert wird, der Motor einem größeren Umbau unterzogen wird oder das Wasserfahrzeug in einem Ausmaß verändert wird, dass es die geltenden in dieser Verordnung festgelegten grundlegenden Sicherheits- und Umweltanforderungen möglicherweise nicht erfüllt. Harmonisierte Norm ist eine harmonisierte Norm im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nummer 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/ EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/ EG , 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nummer 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( ABl. L 316 vom 14.November 2012, Seite 12). Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sind Rechtsvorschriften der Union zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten. Inbetriebnahme ist die erstmalige Verwendung eines von dieser Verordnung erfassten Produkts in der Union durch einen Endverbraucher. Motorenfamilie ist eine vom Hersteller eingeteilte Gruppe von Motoren, die aufgrund ihrer Bauart ähnliche Eigenschaften hinsichtlich ihrer Abgas- oder Geräuschemissionen haben. Privater Einführer ist jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittstaat im Zuge einer nichtgewerblichen Tätigkeit in der Absicht im Inland in Verkehr bringt, es zum eigenen Gebrauch in Betrieb zu nehmen. Rumpflänge ist die Länge des Schiffskörpers ohne Ruder und Bugspriet. Sportboote sind Wasserfahrzeuge – unabhängig von der Antriebsart und unter Ausschluss von Wassermotorrädern – mit einer Rumpflänge von 2,5 Meter bis 24 Meter, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind. Wassermotorräder sind für Sport- und Freizeitzwecke bestimmte Wasserfahrzeuge mit weniger als 4 Meter Rumpflänge, die einen Antriebsmotor mit Strahlpumpenantrieb als Hauptantriebsquelle verwenden und die dazu konzipiert sind, von einer oder mehreren Personen gefahren zu werden, die nicht in, sondern auf dem Rumpf sitzen, stehen oder knien. (2) Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes. Stand: 05. Dezember 2016

Einordnung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022

Einordnung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 Ab der Lärmkartierung 2022 werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Deshalb sind die neuen Lärmkarten nicht mit den Lärmkarten aus dem Jahr 2017 vergleichbar. Vielerorts werden jetzt deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen – obwohl sich die Lärmsituation zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert hat oder sogar Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden. Der EU-Umgebungslärmrichtlinie folgend werden alle fünf Jahre Lärmkarten erstellt. Im Jahr 2022 wurden diese erstmals nach EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, welche sich deutlich von den bisher verwendeten unterscheiden. Daher weichen die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung 2022 von denen der vorangegangenen Lärmkartierung 2017 ab. Wesentliche Gründe sind: Die Emissionen im Straßen-, Schienen- und Luftverkehr werden nun wesentlich detaillierter modelliert. So werden z. B. beim Straßenverkehr die Rollgeräusche und die Motorengeräusche getrennt berechnet. Die Schallausbreitung wird wesentlich komplexer modelliert. Sie berücksichtigt nun z. B. auch unterschiedliche meteorologische Bedingungen sowie frequenzabhängige Effekte bei der Abschirmung von Lärmquellen durch Lärmschutzwände oder bei der Reflexion an Gebäuden. Die Belastetenzahlen werden jetzt anders ermittelt. Früher wurde die Zahl der in einem Gebäude wohnenden Personen gleichmäßig auf die Immissionspunkte am Gebäude verteilt, auf laute und leise Seiten. Jetzt hingegen wird die gesamte Personenzahl eines Gebäudes der lauteren Seite zugewiesen; die leisere Seite des Gebäudes wird nicht berücksichtigt. Somit werden deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen. Die Rundungsregel für die Bildung der ausgewiesenen Pegelklassen wurde geändert. Dadurch verschieben sich die 5 Dezibel breiten Pegelklassen um 0,5 Dezibel zu niedrigeren Werten. Damit werden tendenziell größere lärmbelastete Flächen und mehr sowie stärker lärmbelastete Menschen ausgewiesen. Neben diesen systematischen Änderungen durch die neuen Berechnungsmethoden wirken sich auch veränderte Verhältnisse vor Ort auf die Ergebnisse der Kartierung aus. Beispiele sind: Die aktuellen Verkehrsmengen auf Straßen, Schienenwegen und Flughäfen können die Relevanzschwellen, ab denen sie bei der Kartierung zu berücksichtigen sind, unter- oder überschreiten. So können z. B. Verkehrsverlagerungen dazu führen, dass eine Straße erstmals zu kartieren ist. Die für die Lärmberechnung relevanten Größen können sich geändert haben. So beeinflussen z. B. zwischenzeitlich umgesetzte Maßnahmen wie Tempo 30 oder ein Austausch des Fahrbahnbelags die Lärmsituation vor Ort. Die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner kann sich durch Wohnungsneubau erhöhen und damit auch die Zahl der lärmbelasteten Menschen. Alle genannten Faktoren beeinflussen in Summe das Ausmaß der Lärmbelastung der Bevölkerung und die ausgewiesene Anzahl der lärmbelasteten Menschen. Insbesondere der Wechsel auf die EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren führt dazu, dass die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung nicht oder nur sehr eingeschränkt mit den Ergebnissen aus dem Jahr 2017 verglichen werden können. Dies führt selbst bei unveränderter Vor-Ort Situation dazu, dass tendenziell mehr lärmbelastete Flächen und deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen werden. Zwischenzeitig erfolgte Lärmminderungsmaßnahmen können daher nur sehr bedingt oder gar nicht aus den aktuellen Lärmkarten und den Belastetenzahlen abgelesen werden. Quelle: PhysE/LAI, 16.03.2023 Bearbeitung: LUBW 08/2023

§ 18 Geräuschemissionen

§ 18 Geräuschemissionen (1) Für die Bewertung der Geräuschemissionen von Sportbooten mit Antriebsmotoren mit Z-Antrieb ohne integriertes Abgassystem oder Innenbordantriebsaggregaten sowie von Sportbooten mit Antriebsmotoren mit Z-Antrieb ohne integriertes Abgassystem oder mit Innenbordantriebsaggregaten, an denen ein größerer Umbau des Wasserfahrzeugs vorgenommen wird und die innerhalb von fünf Jahren nach dem Umbau auf dem Markt in den Verkehr gebracht werden, sind vom Hersteller folgende, in Anhang II des Beschlusses Nummer 768/2008/ EG genannte Konformitätsbewertungsverfahren anwendbar: bei Prüfungen unter Verwendung der harmonisierten Norm für Geräuschmessungen eines der folgenden Module: Modul A1 (interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen), Modul G (Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung), Modul H (Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung), bei Prüfungen ohne Verwendung der harmonisierten Norm für Geräuschmessungen Modul G (Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung), bei Verwendung des Verfahrens mit Froude-Zahl und Leistungs-/Verdrängungsverhältnis für die Bewertung eines der folgenden Module: Modul A (interne Fertigungskontrolle), Modul G (Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung), Modul H (Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung). (2) Für die Bewertung der Geräuschemissionen von Wassermotorrädern und Außenbordantriebsmotoren sowie Antriebsmotoren mit Z-Antrieb und integriertem Abgassystem zum Anbau bei Sportbooten sind vom Hersteller des Wassermotorrads oder des Motors folgende, in Anhang II des Beschlusses Nummer 768/2008/EG genannte Konformitätsbewertungsverfahren anzuwenden: bei Prüfungen unter Verwendung der harmonisierten Norm für Geräuschmessungen eines der folgenden Module: Modul A1 (interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen), Modul G (Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung), Modul H (Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung), bei Prüfungen ohne Verwendung der harmonisierten Norm für Geräuschmessungen Modul G (Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung). Stand: 05. Dezember 2016

Straßenlärm

Egal ob in der Stadt oder auf dem Land – Verkehrslärm ist nahezu allgegenwärtig. Baden-Württemberg hat nicht nur hausgemachte Verkehrsströme zu bewältigen, sondern auch umfangreichen europäischen Transitverkehr. Kraftfahrzeuge sind je nach Fahrzeugart, Betriebsweise und Fahrbahneigenschaften unterschiedlich laut. Pkw sind unter den (motorbetriebenen) Fahrzeugen am ruhigsten. Ein Lkw ist bei Tempo 50 durchschnittlich so laut wie zwanzig Pkw. Die Geräusche, die Motorräder bei starkem Beschleunigen und bei hohen Geschwindigkeiten erzeugen, sind oftmals lauter als die Geräusche schwerer Lkws. Das Motorengeräusch ist allerdings nur beim Anfahren, Beschleunigen und bei niedriger Fahrgeschwindigkeit pegelbestimmend. Spätestens ab 50 km/h tritt der Reifenlärm in den Vordergrund. Welches Geräusch bestimmend ist, hängt aber auch von der Gangwahl ab. Grundsätzlich gilt: Je höher der Gang, desto leiser arbeitet der Motor (vgl. nachfolgende Tabelle). Auch bei Lkw sind die Rollgeräusche bei hohen Geschwindigkeiten pegelbestimmend. Hinzu kommt, dass auf Fernstraßen meist Last- bzw. Sattelzüge mit der doppelten Anzahl von Reifen unterwegs sind. Neben den Motorengeräuschen ist auch der Fahrbahnbelag eine wichtige Lärmquelle. So ist das Überfahren von Kopfsteinpflaster mehr als 10 dB(A) lauter als von glattem Asphalt. Offenporiger Asphalt („Flüsterasphalt“) dagegen absorbiert Rollgeräusche wirkungsvoll. Die derzeit erhältlichen Reifentypen unterscheiden sich hinsichtlich Rollgeräusch, Rollwiderstand und Gewicht zum Teil erheblich. Mit der EU-Verordnung Nr. 1222/2009 (Reifenkennzeichnungsverordnung) wurde Reifenherstellern die Kennzeichnung von Reifen mit einem einheitlichen Label vorgeschrieben. Gemäß der Verordnung werden Reifen in die Kategorien C1 (Pkw), C2 und C3 (leichte und schwere Nutzfahrzeuge) unterteilt und entsprechend ihrer individuellen Eigenschaften mit einer Dezibelangabe für das Rollgeräusch kenntlich gemacht. Einschlägige Auto- und Testzeitschriften informieren alljährlich über die Lärmemission der jeweiligen Reifentypen. Auch das Umweltbundesamt veröffentlicht immer wieder solche Messwerte. Bereits seit Anfang der siebziger Jahre bemüht sich der Gesetzgeber durch die Einführung von Lärmgrenzwerten für Fahrzeuge insbesondere Lkw leiser zu machen. So wurden die zulässigen Grenzwerte für Lkw der Leistungsklasse über 150 kW schrittweise von 92 auf heute 80 dB(A) heruntergefahren. Bei den Pkw fiel der zulässige Grenzwert von 84 dB(A) auf 74 dB(A). Die Lärmbelastung ist dennoch weiterhin sehr hoch, da umweltpolitische und technische Erfolge häufig durch das steigende Verkehrsaufkommen abgeschwächt oder gar (über)kompensiert werden. Die folgende Abbildung zeigt, wie sich die Absenkung der Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf die Schallimmission auswirkt. Grundlage ist eine Untersuchung der Fachhochschule Jena bei verschiedenen Fahrzeugtypen.

03 Wasserstraßen >> (Bundes-)Wasserstraße - Ausbau

Der Projekttyp Ausbau von Wasserstraßen beinhaltet das gesamte Spektrum möglicher Ausbaumaßnahmen (einschließlich Fahrrinnenvertiefung und Staustufenbau). Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen die Veränderungen am Gewässerbett selbst wie z. B. Abgrabungen in der Gewässersohle oder in Uferbereichen, Aufschüttungen, Dammschüttungen, Längs- und Querbauwerke oder Staustufen. Hinzu kommen ggf. die Errichtung oder Erweiterung von Anlegestellen, Liegeplätzen, Hafenanlagen, Betriebswegen, Signalanlagen, Schifffahrtszeichen, Beleuchtungsanlagen oder Ähnlichem. Sie stellen z. T. eigenständige Projekttypen dar. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. die Baustelle bzw. das Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und der Baubetrieb, der Baustellenverkehr und die Baustellenbeleuchtung. Verkehrstechnische Parameter zur Darstellung betriebsbedingter Belastungen eines geplanten Ausbauprojektes sind z. B. das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen in: [Anzahl Schiffe] und ggf. das Transportvolumen. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen werden v. a. durch den Wellenschlag der fahrenden Schiffe ausgelöst. Außerdem sind mit dem Projekttyp nichtstoffliche Emissionen über und unter Wasser (Vibrationen, Schall (Motorengeräusche, akustische Signale), Lärm, Licht), Einträge von Nähr- und Schadstoffen in Gewässer sowie Barrierewirkungen und Individuenverluste (durch Schiffsschrauben, Wellenschlag, Staustufen, Schleusen etc.) verbunden. Zu den möglichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen gehören auch die regelmäßige Unterhaltung von Dämmen und Böschungen (Pflege der Vegetationsstrukturen) sowie Unterhaltungsarbeiten innerhalb der Wasserstraße (Mahd von Unterwasserpflanzen, Unterhaltungsbaggerungen, Entschlammungen). Siehe hierzu auch den eigenen Projekttyp zu Unterhaltungsmaßnahmen an Wasserstraßen.

Laermminderung im Strassenverkehr: Entwicklung, Bau und Erprobung eines geraeuscharmen Pkw-Motors nach dem Konstruktionsprinzip des Skelettmotors

Das Projekt "Laermminderung im Strassenverkehr: Entwicklung, Bau und Erprobung eines geraeuscharmen Pkw-Motors nach dem Konstruktionsprinzip des Skelettmotors" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Volkswagen AG durchgeführt. Ein nach dem Konstruktionsprinzip Skelettmotor, entwickelt von der AVL, geraeuscharmer Pkw-Motor mit 1,5 l Hubraum soll entwickelt, gebaut und erprobt werden. Konstruktion und versuchsgebundene Entwicklungen der Motoren sollen im Unterauftrag durch die AVL erfolgen. VW steuert zur Entwicklung das Basistriebwerk (aufbauend auf Serienmotor) bei, fuehrt die notwendigen rechnergebundenen Berechnungen durch und baut den Motor. Ferner erprobt VW den Motor im Fahrzeug und auf dem Pruefstand (Betriebsverhalten, Verbrauch, Geraeusch, Festigkeit). Die Geraeuschabsenkung des Motors im Fahrzeug soll bei der Vorbeifahrt nach ISO 362 6dB(A) betragen. Mit dem Vorhaben soll gezeigt werden, ob die Skelettmotorbauweise vorteilhaft fuer Pkw-Antriebe einsetzbar ist.

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