s/motorisierter-verkehr/Motorisierter Verkehr/gi
Das Emissionsberechnungsmodell „TREMOD“ (Transport Emission Model) bildet den motorisierten Verkehr in Deutschland hinsichtlich seiner Verkehrs- und Fahrleistungen, Energieverbräuche und den zugehörigen Luftschadstoffemissionen für den Zeitraum 1960 bis 2050 ab. Es wurde vom ifeu-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes entwickelt und wird seit mehreren Jahren kontinuierlich fortgeschrieben. Das aktuelle Vorhaben diente der Aktualisierung und Ergänzung von TREMOD. Für das Emissionsinventar wurden die Bestands- und Fahr- und Verkehrsleistungsdaten bis zum Jahr 2023 fortgeschrieben. Für das Jahr 2024 wurden die „Vorläufigen Emissionsdaten des Vorjahres“ (VEdV 2024) nach Bundes-Klimaschutzgesetz ermittelt. Anschließend wird das Trendszenario bis zum Jahr 2050 aktualisiert. Die aktuellen Berechnungsergebnisse für die Energieverbrauchs- und Schadstoffemissionen werden exemplarisch dargestellt. Veröffentlicht in Texte | 125/2025.
Informationen zur verkehrsbedingten Luftbelastung im Straßenraum (PM10 und NO2) im übergeordneten Straßennetz 2015
Notmaßnahme zum Rückbau der Brücke An der Wuhlheide ist abgeschlossen Pressemitteilung vom 23.06.2025 Brückenabriss: Kfz-Verkehr ab Freitag wieder schrittweise möglich Pressemitteilung vom 05.06.2025 Brückenabriss: Ab morgen freie Fahrt für Trams und Rettungsdienste Pressemitteilung vom 28.05.2025 Informationsveranstaltung Am 23. Mai 2025 fand in der Kirche St. Antonius Roedernstraße 2 / Antoniuskirchstraße 3, 12459 Berlin eine Informationsveranstaltung für Anwohnende und Betroffene statt. Brücke an der Wuhlheide: Auftrag zum Abriss erteilt Pressemitteilung vom 23.05.2025 Anwohnende, vor deren Wohnraumfenstern durch die Geräusche der genehmigten Bauarbeiten ein Beurteilungspegel von 65 dB(A) oder mehr verursacht wird oder Spitzenpegel von mehr als 75 dB(A) auftreten, erhalten ein Angebot für einen Ersatzschlafraum. Dieses Angebot erfolgt in Form einer pauschalen Kostenerstattung. Entsprechende Informationsschreiben befinden sich derzeit in der Zustellung. Diese Maßnahmen betreffen die folgende Gebäude und Straßen: An der Wuhlheide 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20 Roedernstraße 8-14b, 15-20 Zeppelinstraße 1-12, 14, 16, 34, 34a Edisonstraße 29-39, Helmholtzstraße 1-11 Fritz-Kirsch-Zeile 12-35 Fuststraße 12-50 Nachfolgend können Sie den Antrag auf pauschale Erstattung für Ersatzwohnraum runterladen: Ausführungsphase Die Brücke „An der Wuhlheide“ befindet sich im Berliner Ortsteil Oberschöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick. Sie überführt die Straße An der Wuhlheide über die stark frequentierte Edisonstraße/Treskowallee. Das Vorhaben Der Rückbau Verkehrsführung Zahlen und Daten Seit 2017 wurden verstärkte Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 durchgeführt. Die Brücke An der Wuhlheide unterlag seither einer Lastbeschränkung auf 3,5 Tonnen. Im Zuge einer turnusmäßigen Prüfung wurde am 30. April 2025 eine sofortige Sperrung der Brücke für den Fahrzeugverkehr angeordnet. Im Rahmen dieser Prüfung wurden fortschreitende Schäden am Tragwerk festgestellt. Eine nachfolgende Sonderprüfung bestätigte den kritischen Zustand der Brücke. Eine sichere Nutzung ist somit nicht mehr gewährleistet. Nach Abschluss der Auswertung am 19. Mai 2025 erfolgte die vollständige Sperrung des gefährdeten Brückenbereichs, als zwingende Maßnahme zur Gefahrenabwehr und Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Aufgrund der bestehenden Einsturzgefahr wurde mit dem unverzüglichen Aufbau einer Notabstützungskonstruktion begonnen, um den kontrollierten Rückbau vorzubereiten und im Versagensfall ein Kippen des Überbaus zu verhindern. Vor dem Hintergrund der festgestellten sicherheitsrelevanten Defizite ist ein vollständiger Rückbau der Bestandsbrücke vorgesehen. Ziel ist es, den Rückbau unter Beachtung der statischen Risiken schnellstmöglich zu beginnen und dabei die Gefährdung für Infrastruktur, Verkehr und Umfeld zu minimieren. Die Brücke weist im Konkreten folgende gravierende Mängel auf: Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR): fortgeschrittene Zersetzung des Betons Rissbildungen : ausgeprägte, fortschreitende strukturelle Risse mit untypischen Rissverläufen Koppelfugen : sich deutlich abzeichnende Koppelfugen Hohlstellen : Ausweitung von Hohlstellen Beschichtung : Blätternde Beschichtung mit Blasenbildung Voraussichtliche Bauzeit: 2025 Aktueller Stand zur Notmaßnahme Brücke An der Wuhlheide Im April/Mai 2025 erfolgte die vollständige Sperrung der Brücke An der Wuhlheide sowie die verkehrs- und sicherheitstechnische Absicherung des Brückenumfelds. Weitere Informationen werden fortlaufend ergänzt, sobald diese vorliegen. Verkehrsbeeinträchtigungen Die Brücke ist seit dem 30. April 2025 voll gesperrt (Straße An der Wuhlheide). Die Verkehrsflächen unterhalb der Brücke (Edisonstraße/Treskowallee) sind seit dem 19. Mai 2025 ebenfalls vollständig gesperrt für: Kraftfahrzeuge, Fußgänger, Radfahrende, Straßenbahnverkehr. Umleitungen Der motorisierte Verkehr wird umgeleitet. Die gesonderten Umleitungsstrecken werden eingerichtet und ausgeschildert. Die BVG unternimmt große Kraftanstrengungen, um die Auswirkungen bestmöglich abzufedern und Köpenick mobil zu halten. Alle Änderungen im Detail gibt es auf BVG.de. Die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer können sich jederzeit vor Fahrtantritt unter www.viz.berlin.de in der Berliner Verkehrsinformationszentrale über die aktuelle Verkehrslage informieren.
Der Strassenverkehr setzt in den Ballungskernen und Verdichtungsrandzonen Luftschadstoffe in solch grossen Mengen frei, dass sie die Lebensbedingungen der dortigen Bevoelkerung erheblich beeintraechtigen. Bereits die Waldschadendiskussion hatte aber auch deutlich gemacht, dass die Luftverunreinigungen durch den Strassenverkehr nicht nur raeumlich eng begrenzte Probleme darstellen. Die Gefahren einer globalen Klimaveraenderung aufgrund der Emissionen von sog Treibhausgasen (vor allem CO2) zeigen schliesslich, dass der Verkehr auch Mitverursacher der globalen Umweltrisiken ist. Die anstehenden Probleme lassen sich durch technische Konzepte zur Emissionsminderung allein nicht loesen. Vielmehr sind solche Massnahmen durch eine Vielzahl weitergehender Massnahmen - auch im Bereich von Raumordnung und Staedtebau - zu unterstuetzen. Folgende Forschungsfragen beduerfen vordringlich einer Klaerung: - Welche Emissionssituation herrschte im Referenzjahr 1985 im Gebiet der ehemaligen DDR? - Wie stellt sich die Situation der Schadstoffemissionen des Strassenverkehrs in der BRD im Jahr 1990 in raeumlicher Differenzierung dar, wer sind die wesentlichen Verursacher? - Welche Veraenderungen in der raeumlichen und sektoralen Emissionsstruktur haben sich zwischen 1985 und 1990 ereignet, welchen Einfluss besitzen hierbei die als Folge der deutschen Vereinigung geaenderten Verkehrsstroeme? - Welche zukuenftigen Entwicklungen bis zum Jahr 2000 bzw 2005 sind bei den einzelnen Schadstoffen zu erwarten, welche besonderen Einfluesse auf die Emissionsentwicklung wird die weitere Verkehrsentwicklung ausueben.
Das Forschungsprojekt befasst sich mit der grundlegenden Fragestellung, inwiefern Bewohner autofreier Wohnsiedlungen einerseits gegenüber Bewohnern konventioneller Siedlungen mit herkömmlicher Erschließungsstruktur und Stellplatzanzahl, andererseits aber auch im Vergleich zu ihrer vorherigen Wohnsituation ein anderes Mobilitätsverhalten aufweisen. Im Vergleich zur Siedlung Hamburg-Saarlandstraße sollen zwei Kontrollgebiete ähnlicher Struktur untersucht werden, die sich jedoch hinsichtlich ihrer Erschließungskonzeption unterscheiden. Empirische Untersuchungen werden in Form von strukturierten Interviews mit den Bewohnerhaushalten, verkehrlichstädtebaulichen Strukturanalysen sowie strukturierten teilnehmenden Beobachtungen und Zählungen in den jeweiligen Gebieten durchgeführt. Im Ergebnis sollen grundlegende Beschreibungsgrößen ermittelt werden, die zu Planungsempfehlungen für die Konzeption autofreier Siedlungen verdichtet werden können.
Der geplante Streckenabschnitt der A33 befindet sich nordöstlich der kreisfreien Stadt Osnabrück und bildet den Lückenschluss zwischen der A1 im Norden und dem derzeit vorhandenen Streckenende in Höhe der Gemeinde Belm. Der hier beantragte Abschnitt beginnt mit Bau-km 39+990 an der A1 (nördlich Osnabrück) und endet mit Bau-km 49+430 westlich der Gemeinde Belm mit dem Anschluss an die B 51n (OU Belm). Die Gesamtlänge beträgt ohne Anschlussrampen und Überführungs- oder Verteilerfahrbahnen etwa 9,5 km. Der Trassenverlauf führt durch die Gebiete der Stadt Bramsche sowie der Gemeinden Wallenhorst und Belm und tangiert nördlich die Stadt Osnabrück. Die Fernautobahn A33 wird als anbaufreie, zweibahnige Straße mit planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete eingestuft. Die Nutzung ist ausschließlich dem schnellen Kfz-Verkehr vorbehalten. Die Trassierung in Lage und Höhe wurde so gewählt, dass außer in den Bereichen der planfreien Knotenpunkte am Bauanfang und -ende in der Regel keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Als maßgebend gilt somit eine Richtgeschwindigkeit von v = 130 km/h. Da es in Teilbereichen zu Unterschreitungen der erforderlichen Haltesichtweiten kommt, wird in den entsprechenden Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe erforderlich. Aufgrund der durch den Neubau der A33 erwarteten Entlastung der B68 wird diese Bundesstraße zwischen der A1 (AS Osnabrück-Nord) und der A30 (AS Osnabrück-Nahne) zur Landesstraße abgestuft. Vier kommunale Verbindungswege, Barenauer Weg und Vor dem Bruch, beides Gemeindestraßen, sowie der Kohkamp und Hinter dem Felde werden über die Neubaustrecke geführt. Die querenden klassifizierten Straßen (Landesstraße Nr. 109 und Kreisstraßen Nr. 342 und Nr. 316) sowie die kommunalen Verbindungswege An der Ruller Flut und Eschkötterweg werden unterführt. Die Antragstrasse quert von Bau-km 40+026 bis Bau-km 42+214 das FFH-Gebiet DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“. Unvermeidliche Zerschneidungswirkungen werden durch zwei Grünbrücken und drei Faunabrücken sowie vier weitere Faunapassagen (zwei Überführungsbauwerke und zwei Unterquerungen) gemindert. Zusätzlich werden entlang der Neubaustrecke abschnittsweise zahlreiche Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (Zäune/Wände) angelegt. Für die gewählte Linie, die nach Darstellung in den Planunterlagen ohne zumutbare Alternative ist, kann nach den vorgelegten Untersuchungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ nicht ausgeschlossen werden kann, wobei eine erhebliche Beeinträchtigung des prioritären LRT 91 EO* (Erlen-Eschen-Auwald) in Folge direkter Überbauung, Waldanschnitt sowie Vorhaben bedingter Stickstoffdepositionen entsprechend einer flächenhaften Beeinträchtigung von ca. 14.500 m² für das genannte FFH-Gebiet bilanziert ist. Das Projekt kann somit nur im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wofür resultierend aus der Betroffenheit eines prioritären Lebensraumtyps, in dem laufenden Verfahren eine Stellungnahme der EU-Kommission nach § 34 Abs. 4 BNatSchG eingeholt werden wird. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) beansprucht. Die Planung wirkt sich mit Inanspruchnahmen für den Straßenbau und entlang der Trasse in der Gemeinde Belm (Gemarkung Powe), der Gemeinde Wallenhorst (Rulle, Wallenhorst), der Stadt Bramsche (Schleptrup) und der Stadt Osnabrück (Schinkel) aus. Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Trassenbereiches werden Flächen in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) in Anspruch genommen. Zusätzlich ist der Plan wegen der Lärmbetroffenheit in der Gemarkung Harderberg in der Stadt Georgsmarienhütte auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 25.11.2020. Im Rahmen der Anhörung wurden 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 657 Personen haben Einwendungen gegen den Plan erhoben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen - Außenstelle Osnabrück, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die im Rahmen der Planauslegung erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden durch die Vorhabenträgerin nach Sachthemen und Argumenten ausgewertet und beantwortet. Die Gesamterwiderungen (anonymisiert) der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen sind hier unter "Weitere Unterlagen" abrufbar. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst; neu in das Verfahren eingebracht wurde u. a. ein Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 21.2). Der geänderte Plan wurde in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024 auf der Internetseite der NLStBV elektronisch veröffentlicht. Betroffene konnten bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV Einwendungen gegen den (geänderten) Plan erheben. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden 27 Stellungnahmen abgegeben, 20 Betroffene haben Einwendungen gegen den Plan erhoben und ein Natur-/Umweltverband hat eine Stellungnahme abgegeben. Die Äußerungen wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung/Bearbeitung übergeben. Eine Zusammenfassung der Erwiderungen der Vorhabenträgerin zu den Einwendungen und Stellungnahmen zur ersten Planänderung steht hier unter "Erörterungstermin" zur Verfügung. Die im Rahmen der beiden Auslegungen rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden in der Zeit vom 27.10. bis zum 29.10.2025 in Osnabrück mit den Beteiligten/Betroffenen in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Der Erörterungstermin war nicht öffentlich.
Halle (Saale), 04.03.2011 Gartenfeuer treiben Feinstaubbelastung zusätzlich hoch Die Belastung der Luft durch Feinstaub ist landesweit nach wie vor ungewöhn- lich hoch. Wie das Landesamt für Umweltschutz mitteilte, ist im Augenblick die längste Feinstaubepisode seit dem Jahr 2003 zu verzeichnen. Seit dem 17. Februar diesen Jahres kam es nahezu ununterbrochen an fast allen Luftmess- stationen zu deutlichen Überschreitungen des europaweit geltenden Tages- wertes von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft. In den Ballungs- räumen Magdeburg und Halle sowie in der Region Dessau-Wittenberg wur- den Feinstaub-Tagesmittelwerte bis zu 115 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen. Pro Jahr sind nach EU-Recht 35 Überschreitungstage zuläs- sig. Im laufenden Jahr wurden aktuell in Halle 21, Magdeburg 18, Wittenberg 17 und Dessau-Roßlau 16 Überschreitungstage erreicht. Ursache für die aktuelle Belastungssituation ist ein vergleichsweise hoher Schadstoffgrundsockel deutschlandweit, bedingt durch die kalte Wetterlage in Verbindung mit eingeschränkten Austauschbedingungen (zeitweilige Tempe- raturinversion) und einen zusätzlichen Beitrag lokaler Quellen wie beispiels- weise Kfz-Verkehr und Gebäudeheizung mit Festbrennstoffen. Einen weiteren Zusatzbeitrag liefert darüber hinaus die seit dem 01. März z. B. in den Landkreisen Börde und Harz sowie dem Burgenlandkreis erlaubte Gar- tenabfallverbrennung, von der auch bereits rege Gebrauch gemacht wurde. Die Verbrennung von Gartenabfällen trägt wesentlich zur Erhöhung der Hin- tergrundkonzentration beim Feinstaub und damit zu einer Verschärfung der aktuell ohnehin sehr angespannten Belastungssituation bei. Der Präsident des Landesamtes für Umweltschutz, Klaus Rehda, appelliert daher an alle Garten- besitzer, die Verbrennung von Gartenabfällen zu verschieben bzw. noch bes- ser ganz darauf zu verzichten und alternative Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Bei der vorhergesagten, zunächst gleichbleibenden Wetterlage ist auch am Wochenende mit einer erhöhten Belastung und weiteren Überschreitungen des Tagesgrenzwertes zu rechnen. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Nr.: 04/2011 E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt -www.lau.sachsen-anhalt.de -mdr Videotext Tafeln 524-526 Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1
Pressemitteilung Nr.: 04/2007 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), 03.04.2007 Feinstaubfrei bis Ostern ! Wie das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt informiert, ging heute Mittag aufgrund des eingetretenen Wetterwechsels und einsetzendem Nie- derschlag eine längere Episode mit anhaltend hoher Feinstaubbelastung ab- rupt zu Ende. Begonnen hatte alles vor 10 Tagen mit einer kurzzeitigen und extrem hohen Feinstaubbelastung, die durch den Herantransport von aufgewirbeltem Saha- rastaub hervorgerufen wurde. Auch an den Folgetagen war es in Sachsen-Anhalt wiederholt zu Überschreitungen des EU-Tagesgrenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft gekommen. Ursache dafür war allerdings die permanent hohe Feinstaub-Grundbelastung in Verbindung mit einer zusätzlichen lokalen Luftverschmutzung, meist verur- sacht durch den Kfz-Verkehr. Wie die Messergebnisse des Luftüberwachungssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) zeigten, wurde der EU-Tagesgrenzwert gestern abermals sehr deut- lich an nahezu allen Messstationen im Land überschritten, so zum Beispiel in Magdeburg und Wittenberg (je 78), Dessau (72), Burg (68), Halle (66), Wernigerode (65), Weißenfels (62) und Stendal (58). Derzeit geht das Landesamt für Umweltschutz davon aus, dass es aufgrund der vorhergesagten guten Luftaustauschbedingungen in den Tagen bis Ostern wohl nicht mehr zu Überschreitungen kommen wird. Es wird jedoch erwartet, dass die Osterfeuer am kommenden Wochenende die Belastung zumindest lokal wieder ansteigen lassen werden. Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt -www.lau-st.de -mdr Videotext Tafeln 524-526 Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Entwarnung: Feinstaubbelastung geht zurück Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1
Die Iltener Straße soll grundsaniert bzw. umgestaltet werden. Dabei sollen die vorhandenen Verkehrsräume zugunsten des nicht motorisierten Verkehrs neu aufgeteilt werden. Einmündungen werden zum Teil verkleinert. Ein Knotenpunkt wird zum Kreisverkehr umgestaltet. Es entstehen Mittelinseln als Querungshilfen. Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut.
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| Bund | 442 |
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