Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 1998. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.
Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 2006. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.
Bild: Berliner Forsten Waldspielplätze Ein Ausflug in den Wald tut der ganzen Familie gut: Die Eltern können sich vom Großstadtlärm erholen, während sich die Kinder in der Natur austoben. Die Waldspielplätze in Holzbauweise laden zum Spielen, Klettern und Verweilen ein. Eine Karte zeigt die Lage der 14 tollen Spielplätze in Berlin. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldschulen Der Wald schult die Sinne und setzt sie in Beziehung zur Umwelt. Er steht im Mittelpunkt des Sehens, Fühlens, Riechens, Hörens und Tastens. Hierbei werden die Berliner Waldschulen als „grüne Lernorte“ verstanden, bei denen vorwiegend Grundschüler*innen ihren Wald kennen und schätzen lernen. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Lehrpfade Kein gewöhnlicher Spaziergang, sondern spannende Spurensuche und Naturerkundung: Auf den Lehrpfaden der Berliner Forsten laden interessante Infotafeln und Stationen dazu ein, aktiv in die Natur zu schauen und sie zu durchstreifen, mit vielfältigen motorischen Herausforderungen zum entdecken. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Schönower Heide Das Wildtierbeweidungsprojekt bietet neben der Beobachtung von Dam-, Rot- und Muffelwild Einblicke in eine von Heide geprägte Landschaft. Zwei Rundwanderwege mit vielen Informationstafeln bieten die Möglichkeit, Interessantes über die Schönower Heide und das Beweidungsprojekt zu erfahren. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten, D. Schwarz Der Hobrechtswald Der Hobrechtswald ist der jüngste und der wohl ungewöhnlichste Wald Berlins. Nach gut hundertjähriger Nutzung als Rieselfeld, zeigt er sich heute als Ort der Erholung und zur Naturbeobachtung. Zahlreiche Infopunkte vor Ort geben anschaulich Auskunft und helfen bei der Orientierung im Erholungswald. Weitere Informationen
Die frei lebende Tierwelt ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in ihrem Beziehungsgefüge zu bewahren. Dazu ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine Bejagung einzelner dem Jagdrecht unterliegender Tierarten notwendig, da natürliche Regularien meist fehlen. Als Jagd wird jedes rechtmäßige Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wildtieren bezeichnet. Zur Jagd gehört auch die Hege. Sie dient der Erhaltung eines angepassten artenreichen, gesunden Wildbestandes, der in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen steht. Übersicht zum Jagdwesen in Berlin Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine, Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Weitere Informationen Jagdflächen in Berlin Übersichtskarte der Berliner Jagdbezirksflächen und weitere Daten und Fakten. Weitere Informationen Jagdergebnisse Für die einzelnen Tierarten gelten unterschiedliche Jagd- und Schonzeiten, die gesetzlich festgelegt sind. Durch die Jagdbehörde werden für jedes Jagdjahr (1. April – 31. März) getrennt nach Jagdbezirken Abschusspläne erstellt, die von den Jagdausübungsberechtigten einzuhalten sind. Weitere Informationen Jäger- und Falknerprüfung Die Jäger- und Falknerprüfung in Berlin wird von dem von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestellten Prüfungsausschuss mindestens einmal jährlich in der Zeit zwischen März bis April durchgeführt. Weitere Informationen Erteilung von Jagdscheinen Die Erteilung des Jagdscheins ist an den ersten Wohnsitz gebunden. In Berlin liegt die Zuständigkeit dafür bei der Waffenbehörde, dem Polizeipräsidenten in Berlin/LKA 514 (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin). Weitere Informationen Einnahmen und Verwendung der Jagdabgabe Die bei der Erteilung eines Jagdscheins zu zahlende Jagdabgabe wird gem. § 21 LJagdG Bln zweckgebunden zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Projekte bzw. Maßnahmen, für die in den letzten Jahren Zuwendungen bewilligt bzw. Mittel verausgabt wurden, sind hier aufgeführt. Weitere Informationen Wildunfälle In Berlin mit seiner hohen Verkehrsdichte kommen besonders viele Tiere bei Verkehrsunfällen zu Tode. Wildunfälle stellen dabei ein hohes Verletzungsrisiko für die Fahrzeuginsassen dar und verursachen meist erhebliche Sachschäden. Was ist zu tun, wenn es doch passiert ist? Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Formulare im Bereich Jagdwesen
Von der Kultur- zur Naturlandschaft Artikel aus der "AFZ- Der Wald" "Naturräume und Landschaften spiegeln die Rahmenbedingungen der Natur und die Kulturgeschichte wider. Der Nationalpark Eifel macht diese Vielfalt unmittelbar erlebbar. Bereits bei der Anreise zum Nationalpark lassen sich zahlreiche Zeugen der früheren Nutzung erkennen: Von der Blütezeit der Metallindustrie, über die frühere Lederindustrie, der Zeit der Köhlerei und Holznutzung, der früheren Heidenutzung und Schafbeweidung, über die Fichtenaufforstungund die Zerstörungen im Zuge des 2. Weltkrieges bis zur erneuten Aufforstung mit Fichte in der Nachkriegszeit und schließlich die Orientierung an einer naturnahen Waldentwicklung in den letzten Jahrzehnten." Der vollständige Artikel zum Download 1,0 MB Empfehlungen zum Ausgleich von Wald und Wild nach Kyrill In "AFZ-Der Wald", Ausgabe 23/2009. ist zu diesem Thema der folgende Beitrag von Dr. Michael Petrak, erschienen. AFZ 23/2009 : Empfehlungen zum Ausgleich von Wald und Wild nach "Kyrill" 1,0 MB Nutzung der Schluchtwälder durch Rotwild im Nationalpark Eifel Zur Balance zwischen Naturschutz und Tourismus Die touristische Erschließung der Enklave Burg Vogelsang im Nationalpark Eifel hat zu Änderungen der Raumnutzung des Rotwildes nach dem Abzug der belgischen Streitkräfte geführt. Vegetationsaufnahmen an den Urfthängen zwischen Neffgesberg und Modenhübel aus den Jahren 2004 und 2010 sind Basis zu einer Analyse der Auswirkungen dieser Änderungen auf die Beäsung in den Schluchtwäldern. In "Natur in NRW", Ausgabe 04/2010, ist zu diesem Thema der folgende Beitrag von Dr. Michael Petrak erschienen. Natur in NRW 04/2010: Nutzung der Schluchtwälder durch Rotwild im Nationalpark Eifel PDF, 1,2 MB Beiträge im Rheinisch-Westfälischen Jäger (RWJ) Sie erhalten nachfolgend ausgewählte Beiträge des Arbeitsbereiches, die im Rheinisch-Westfälichen Jäger (RWJ), Landwirtschaftsverlag Münster, unter der Rubrik Forschungsstelle erschienen sind. Die Veröffentlichung der Beiträge im PDF-Format ist von der RWJ-Redaktion genehmigt. Formatbedingt können Abbildungen nicht in höchster Qualität wiedergegeben werden. Was Jäger aus Wildschutzgebieten lernen können RWJ 06/2011, 163 KB Hegegemeinschaften sollten ihre Aufgaben ernst nehmen: Winterfütterung schon im Sommer planen RWJ 05/2011, 250 KB 5. Rotwildsymposium in München: Wer hilft dem größten deutschen Säugetier? RWJ 02/2011, 159 KB Zur Nachhaltigkeit von Jagd und Naturschutz RWJ 12/2010, 138 KB Anforderungen an die Jagdausübung: Wie wichtig sind führende Stücke für Kälber und Kitze? RWJ 07/2010, 5,1 MB Winterfütterung fängt im Sommer an RWJ 03/2010, 198 KB Erster Zwischenbericht zum NRW-Pilotprojekt aus dem Rhein-Sieg-Kreis: Kann man Rehe ohne Abschussplan bejagen? RWJ 01/2010, 177 KB Wildschadenverhütung im Sauenrevier: Richtig jagen... RWJ 07/2008, 218 KB Umwelt im Spiegel der Gesundheit des Wildes RWJ 08/2016, 4,8 MB Schwarzwildbiologie - Frischlinge intensiv bejagen RWJ 09/2016, 481 KB Bundesländervergleich: Schwarzwildstrecke je 100 ha Wald Wechselbeziehungen zwischen Schalenwild und Vegetation Die Wildbestandserfassung bei den Schalenwildarten ist eine wichtige Grundlage für das Wildmanagement und die Balance zwischen Wildbestand und Lebensraum. Die in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Schalenwildarten umfassen zoologisch die Paarhufer, d.h. den Allesfresser Schwarzwild und die Wiederkäuer Rothirsch, Sikahirsch, Damhirsch, Reh und das Mufflon. Bei freilebenden Tieren ist es nicht möglich, alle Populationskenndaten zu erfassen. Wichtiger als das unvollständige Erfassen möglichst vieler Daten ist es, die verfügbaren Messgrößen möglichst genau festzuhalten. In diesem Zusammenhang kommt der Streckenerfassung eine Schlüsselrolle zu. Streckentafeln gliedern - ähnlich wie die Sterbetafeln bei der Lebensversicherung für den Menschen - die Abgänge (Strecke) nach Alter und Geschlecht. Anhand der Streckentafeln lassen sich die entscheidenden Daten zu den Wildbeständen (Altersaufbau, Geschlechterverhältnis, Populationsentwicklung) berechnen. Um zu beobachten, wie sich Wald- und Wiesengesellschaften mit und ohne Wildeinfluss entwickeln, wurde ein Netz von Probeflächen eingerichtet. Hierzu wurden Probeflächenpaare unter vergleichbaren standörtlichen und vegetationskundlichen Gesichtspunkten ausgewählt. Von den Flächen ist jeweils eine gezäunt. Differenziert aufgenommen werden sowohl Holzgewächse als auch die gesamte Vegetation. Diese Grundlagenuntersuchungen dienen nicht nur der Analyse der Wechselbeziehungen zwischen Schalenwild und Vegetation, sondern sind auch die Grundlage für die Entwicklung integrierter Konzepte der Wildschadenverhütung. Das Verfahren ist dargestellt in PETRAK, M., 1991: Konzept der FJW zur Untersuchung. Wechselbeziehungen zwischen Wild und Vegetation. AFZ 4, S. 172-174. Die Hinweise und Empfehlungen für die Hege und Bejagung der einzelnen Wildarten liegen vor für Rot-, Sika-, Dam-, Reh- und Schwarzwild. RWJ 7/2010 "Wie wichtig sind führende Stücke für Kälber und Kitze?" 5,1 MB AFZ 04/1991 : Wechselbeziehung zwischen Wild und Vegetation 3,3 MB Broschüre Wildschweinbestände mit Zukunft 4,3 MB Diese können auch angefordert werden bei anna.hermes(at)wald-und-holz.nrw.de .
Jagdbares Wild Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine (Schwarzwild), Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Wem gehört das Jagdrecht? Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. Dabei muss es sich um zusammenhängende Wald-, Feld- oder Wasserflächen mit bestimmten Mindestgrößen handeln. Man unterscheidet Eigenjagdbezirke mit einer Grundfläche von mindestens 75 Hektar sowie gemeinschaftliche Jagdbezirke (Jagdgenossenschaften / Angliederungsgenossenschaften) mit einer Grundfläche von mindestens 150 Hektar. “Befriedete Gebiete” Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören und in sogenannten “befriedeten Gebieten” (z. B. Straßen, Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen, Gewerbegebiete oder Gärten) ist die Jagdausübung verboten. In Ausnahmefällen können die Berliner Forsten auf Antrag des Grundstückseigentümers allerdings eine beschränkte Jagdausübung genehmigen, sofern eine gefahrlose Bejagung möglich ist. Sofern von Wildtieren im Stadtgebiet eine akute Gefahr ausgeht, ist die Polizei zuständig. Jagdrecht Die Jagdausübung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen ( Bundesjagdgesetz , Landesjagdgesetz Berlin ). Zudem sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. Wer darf jagen? Voraussetzung für die Jagdausübung ist ein Jagdschein . Dieser wird erteilt, wenn der Bewerber die Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz erfüllt und erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt hat. Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung, eine Jagdwaffenprüfung (Waffenhandhabung und jagdliches Schießen) und eine mündliche Prüfung. Wer die Beizjagd ausüben will (Jagd mit Greifvögeln auf Niederwild, z.B. Kaninchen) muss zusätzlich zu einer Jägerprüfung oder einer Jägerprüfung für Falkner (schriftlich und mündlich, ohne Jagdwaffen- und Schießprüfung) noch eine Falknerprüfung ablegen. Fütterungsverbot Das Füttern von Wildtieren ist außer in Notzeiten untersagt. Wann und für welche Wildarten Notzeiten vorliegen, legt die Jagdbehörde fest. Wildgehege An verschiedenen Stellen werden in Berlin Wildtiere (Schwarz-, Reh-, Dam-, Rot- und Muffelwild) in Gehegen gehalten und können in ihrer natürlichen Umgebung beobachtet werden. Gehege befinden sich unter anderem im Tegeler Forst und im Spandauer Forst, im Volkspark Rehberge und im Volkspark Jungfernheide.
Die Berliner Forsten laden Sie, liebe Besucherinnen und Besucher, zu einem Naturerlebnis der besonderen Art ins Naturschutzgebiet Schönower Heide ein. Das “Wildtierbeweidungsprojekt Schönower Heide” bietet Ihnen neben der Beobachtung von Dam-, Rot- und Muffelwild Einblicke in eine von Heide geprägte Landschaft. Erleben Sie diesen besonders seltenen, schützenswerten Lebensraum und seine naturnahe Art der Bewirtschaftung und Pflege. Zwei Rundwanderwege (1,6 und 5,0 km) mit zahlreichen Informations- und Schautafeln bieten die Möglichkeit, Interessantes über die Schönower Heide und das Beweidungsprojekt zu erfahren. Beim Heidequiz für Jung und Alt können Sie Ihr Wissen testen. Beobachtungsturm, Picknickplatz und Aussichtsberg laden zum Verweilen, Entdecken und Genießen der Landschaft ein. Die Karte zeigt die zwei Rundwanderwege durch die Schönower Heide. Bild: Berliner Forsten Lebensraum und Wildtierbeweidung Die Berliner Forsten laden Sie, liebe Besucherinnen und Besucher, zu einem Naturerlebnis der besonderen Art ins Naturschutzgebiet Schönower Heide ein. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Download Wissenswertes über die historische Entwicklung der Schönower Heide und über diese besondere Landschaftsform wird Ihnen auf zahlreichen Infotafeln präsentiert. Weitere Informationen Das Naturschutzgebiet Schönower Heide befindet sich nördlich der Berliner Stadtgrenze. Das große Eingangsportal mit Wanderkarte und Lageplan liegt an der L30 (Schönwalder Chaussee) zwischen Schönow und Schönwalde. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bietet sich die S2 bis Bernau an. Von dort nehmen Sie den Bus der Linie 868 und steigen an der Station Schönow/Kirche aus. Achtung: Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein zusätzlicher Fußweg von ca. einem Kilometer pro Strecke von der Station Schönow/Kirche bis zum Eingangsportal Naturschutzgebiet eingeplant werden. Möglich ist auch die Anreise zum S-Bahnhof Buch und von dort weiter mit dem Fahrrad oder zu Fuß über die Rieselfelder. Fahrinformation der VBB Schönower-Heide-Verein e.V. NaturSchutzFonds Brandenburg Der Barnim
Die Berliner Wälder sind vielfältig. Sie bieten Entspannung und Ruhe, aber auch Erlebnis und Aktivitäten für Jung und Alt – rund um die Uhr geöffnet bei freiem Eintritt! Bild: Rainer Keuenhof Veranstaltungen Frühlingsfest, Brennholztag, Weihnachtsmarkt und mehr: Wir, die Berliner Forsten, laden Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen ein. Ob im Grunewald, Köpenicker, Tegeler oder Spandauer Forst, wir freuen uns auf Ihren Besuch. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldspielplätze Ein Ausflug in den Wald tut der ganzen Familie gut: Die Eltern können sich vom Großstadtlärm erholen, während sich die Kinder in der Natur austoben. Eine Karte zeigt die Lage der 14 tollen Spielplätze in Berlin. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Reiten Die Berliner Forsten bieten in den großen Waldgebieten der Stadt ein umfangreiches Reitwegenetz an. Auf etwa 250 km Gesamtlänge werden die vielfältigen Waldlandschaften der Stadt zum Erlebnis. Weitere Informationen Bild: ARochau - Fotolia.com Hundeauslauf im Wald Die 12 Hundeauslaufgebiete im Wald – die ältesten bestehen seit mehr als 70 Jahren – werden intensiv genutzt. Auf insgesamt etwa 1.220 Hektar Fläche können Hunde frei umherlaufen – ein Angebot, das in ähnlicher Weise in keiner deutschen oder europäischen Stadt existiert. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Wald. Berlin. Klima. – Die Ausstellung im Wald Die Ausstellung informiert über die Zusammenhänge zwischen Klima, Wald und deren Bedeutung für die Großstadt Berlin. Entlang eines ca. 4 km langen Rundweges werden an 11 Informationsinseln zahlreiche Themen zur Anpassung der Berliner Wälder an den Klimawandel inszeniert. Weitere Informationen Bild: Rainer Keuenhof Gesundheitspfad Fit im Forst (FiF) Das neue Sportangebot im Grunewald: Im Revier Dachsberg in Dahlem erwartet Sie der von den Berliner Forsten und dem Sport-Gesundheitspark Berlin e. V. konzipierte Gesundheitspfad FiF – Fit im Forst. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldlehrpfade Unsere Waldlehrpfade bieten viele interessante Fakten über den Wald. Von der Pflanzen- und Tierwelt über Historisches bis hin zur Verantwortung des Menschen gibt es viel zu entdecken. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Wanderwege – Auf Försters Wegen Die Tipps sollen Ihnen die Möglichkeit geben, auch einmal Wanderungen oder Spaziergänge in Bereichen der Berliner Wälder zu unternehmen, die Ihnen vielleicht noch nicht so vertraut sind. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten, D. Schwarz Der Hobrechtswald Auf den ehemaligen Rieselfeldern Hobrechtsfelde im Nordosten Berlins entwickelt sich eine neue Erholungslandschaft. Durch das Gelände führen viele Wander-, Rad- und Reitwege. Infotafeln und Audioguides informieren über Geschichte und Landschaft. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Schönower Heide Das Wildtierbeweidungsprojekt Schönower Heide bietet neben der Beobachtung von Dam-, Rot- und Muffelwild Einblicke in eine von Heide geprägte Landschaft. Zwei Rundwanderwege mit zahlreichen Informations- und Schautafeln führen durch das Gebiet. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldspaziergang Havelhöhenweg Der Havelhöhenweg führt am Steilufer der Havel entlang, von der Heerstraße im Norden bis zum Strandbad Wannsee im Süden. Über Wasser, Wissen und Wald gibt es am Wegesrand einiges zu sehen und zu entdecken. Weitere Informationen
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Säugetiere (Mammalia) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Dietrich HEIDECKE, Thomas HOFMANN, Mat- thias JENTZSCH, Bernd OHLENDORF und Wolfgang WENDT (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung In Sachsen-Anhalt leben heute 70 Säugetierar- ten. Der Liste rezenter Arten sind fünf weitere hin- zu zu fügen, die in die Kategorie Ausgestorben oder verschollen eingestuft werden. Die Alpen- spitzmaus (GAHSCHE 1993), die Große Hufeisen- nase und der (Europäische) Nerz sind im 20. Jahr- hundert ausgestorben, der Wolf (BUTZECK et al. 1988) und der Elch bereits früher. Von den bei- den letztgenannten Arten treten jedoch sporadisch einzelne aus den osteuropäischen Populationen einwandernde Tiere auf. Nicht in die Rote Liste Sachsen-Anhalts aufge- nommen wurden im Gegensatz zur Bundesliste (BOYE et al. 1998) die in historischer Zeit für unser Land unwiederbringlich und z.T. weltweit ausge- storbenen Arten Pferd, Auerochse, Wisent und Bär (vgl. FRANK & NEUMANN 1999; BUTZECK et al. 1988) sowie die in historischer Zeit in der Elbe und Saa- le nachgewiesenen Wal-, Delphin- und Robben- arten. Sieben Arten der heutigen Säugetierfauna Sachsen-Anhalts sind als Neozoen zu betrach- ten. Sie wurden aus jagdlichen Motiven ausge- setzt (Damwild, Mufflon), wanderten aus osteuro- päischen Auswilderungsgebieten ein (Marder- hund), entwichen aus Gehegehaltungen (Bisam- ratte, Mink, Waschbär, Nutria) oder wurden sogar von Farmbesitzern in die Wildbahn entlassen (Nu- tria in den östlichen Bundesländern um 1990). Für diese Arten treffen die definierten Gefährdungs- kriterien ebenso wenig zu wie für die beiden gele- gentlich die Elbe aufwärts wandernden Robben- arten Seehund und Kegelrobbe. Einschränkend zur hier erfolgenden Gefährdungs- einstufung ist zu bemerken, dass die Kenntnisse über Vorkommen und Bestandsentwicklungen der Säugetierarten im Vergleich zu anderen Wirbel- tierklassen aufgrund ihrer versteckten oder nächt- lichen Lebensweise auch heute - von Art zu Art unterschiedlich - noch relativ gering und lücken- haft sind. Nur für einzelne Arten sind verallgemei- nerungsfähige Untersuchungsergebnisse oder Bestandsanalysen publiziert. Vergleichbare Abun- danzangaben aus früheren Zeithorizonten gibt es - abgesehen von den über lange Zeit geführten Jagdstatistiken (STUBBE 1989) - nur für wenige Arten (z.B. Biber, Hamster). Datengrundlagen Die Einstufung der heimischen Säugetierarten gemäss den vorgegebenen Bewertungs- und Gefährdungskategorien basiert auf der für die ers- te Fassung der Roten Liste erstellten Säugetier- ! liste (unpubliziert), ergänzt durch Angaben aus den erläuternden Darstellungen von GAHSCHE & HAFERKORN und OHLENDORF (in: FRANK & NEUMANN 1999) sowie weiteren zusammenfassenden Ver- öffentlichungen (ERFURT & STUBBE 1986, STUBBE & STUBBE 1994). Darüber hinaus lieferten Angaben aus den historischen Faunenwerken von SAXESEN (1834), BLASIUS (1857), SCHULZE (1890) und TA- SCHENBERG (1909, 1918) sowie zahlreiche in jün- gerer Zeit von den ehemaligen Bezirksarbeitsgrup- pen Artenschutz in Halle und Magdeburg und von den Arbeitskreisen Fledermäuse und Biberschutz gesammelte und archivierte Nachweis-Mitteilun- gen wertvolle Fakten zur Entwicklung der Säuge- tierfauna Sachsen-Anhalts. Die auf diesem Wege gewonnenen Grunddaten wurden in gemeinsa- men Beratungen der Autoren zur Definition von Verbreitung, Abundanz, Populationstrend und Gefährdungsursachen für die einzelnen Arten ausgewertet. Die für die Landesliste verwendete Nomenklatur und die Einschätzungen zum Arealstatus der ein- zelnen Arten orientieren sich am Europäischen Säugetieratlas (MITCHELL-JONES et al. 1999). Bemerkungen zu ausgewählten Arten, Gefähr- dungsursachen und erforderliche Schutzmaß- nahmen Die hier vorliegende zweite Fassung der Roten Liste weist erhebliche Abweichungen zur ersten Fassung (HEIDECKE 1992) auf. Diese ergeben sich aber im Wesentlichen aus der neuen Kategorisie- rung (zusätzlich Kat. G, D und V) und nur in Ein- zelfällen aus einer veränderten Gefährdungssitu- ation. Von den bestandsbildenden Arten sind ge- genwärtig 40 (53 %) als gefährdet einzustufen. Dazu kommen weitere 14 Arten (19 %) in den sonstigen Kategorien. Auf die Kat. 0 entfallen 5 Arten (7 %, s.o.). Sechs Arten (8 %) werden als extrem seltene oder Arten mit geographischer Restriktion (Kat. R) ein- gestuft. Die wenigen Nachweispunkte von der Gartenspitzmaus, der Teichfledermaus und der Nordischen Wühlmaus (JORGA & ERFURT 1987) markieren die durch Sachsen-Anhalt verlaufenden Arealgrenzen dieser Arten. Die Gartenspitzmaus hat die Elbe im Raum Magdeburg, in der Altmark und bei Wittenberg überschritten. Die Nordische Wühlmaus tritt in geeigneten Habitaten im Elb- Havel-Winkel auf. Für die Teichfledermaus gelan- gen in jüngster Zeit die ersten Quartiernachweise im Norden des Landes und im Harz. Ebenfalls nur wenige Einzelfunde sind von der Kurzohrmaus - konzentriert auf den Süden bzw. Südwesten des Landes (JENTZSCH 1987, 1992) - und der Zweifarb- fledermaus bekannt. Allerdings häufen sich neuerdings die Nachweise der letztgenannten Art in mikroklimatisch begünstigten Stadtgebieten. Die isolierten Vorkommen des Gartenschläfers auf den Felsblockfeldern im Oberharz sind als Reliktareal besonders schützenswert. Als vom Aussterben bedroht (Kat. 1: 12 %) auf- grund starken Bestandsrückganges, zu kleiner verinselter Populationen oder Verlust von Wochen- stubenquartieren werden Mops-, Bechstein-, Klei- ne Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Huf- eisennase, Hamster, Haselmaus, Wildkatze und Fischotter eingestuft. Die relativ kleine, aber of- fenbar stabile Harz-Kyffhäuser-Population der Wildkatze kennzeichnet den nordöstlichen Areal- rand in Mitteleuropa (PIECHOCKI 1990). Die ostdeut- sche Fischotterpopulation lässt gerade im Land Sachsen-Anhalt eine Tendenz zur Arealerweite- rung erkennen. Im Rahmen einer landesweiten Kartierung konnte die Wiederbesiedlung des Elbe- Mulde-Urstromtales einschließlich des Havel- so- wie des Ohre-Aller-Gebietes belegt werden (BIN- NER et al. 2003). Die übrigen gefährdeten Arten werden mit Aus- nahme der taxonomisch defizitären Mückenfle- dermaus den Gefährdungskategorien 2 und 3 zugeordnet. Die auffälligste Veränderung in die- ser Gruppe betrifft den Elbebiber, für den die Elbe ein Jahrhundert lang das einzige Refugium war und heute noch der Verbreitungsschwerpunkt (1/3 des Gesamtbestandes) ist (HEIDECKE et al. 2003). Sei- ne aus konsequentem Schutz und intensiver Be- treuung resultierende Bestandszunahme und sich mehrende wirtschaftliche Konflikte sind Anlass für die erfolgte Rückstufung. Doch gerade aus die- ser Wechselbeziehung von Schutznotwendigkeit, Konfliktmanagement und zoogeographischer Rangordnung obliegt dem Naturschutz in Sach- sen-Anhalt eine besondere Verantwortung für die- se Unterart. Eine potentielle Gefährdung besteht durch Gewässerverunreinigungen sowie geplan- ten Ausbau der Elbe, dem wichtigsten Migrations- weg (HEIDECKE 1993). Alle Biberreviere ausserhalb der Schutzgebiete unterliegen starken Beeinträch- tigungen bis hin zur Habitatzerstörung und direk- ten Verfolgung. Entsprechend instabil und wech- selnd ist deren Besiedlung. Ausgehend von der o.g. Landesverantwortung sollten die notwendi- Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 5 6,7 Gefährdungskategorie R 1 2 6 9 13 8,0 12,0 17,3 Aus zwei Ordnungen der Säugetiere sind mittler- weile nahezu alle einheimischen Vertreter in der Roten Liste erfasst. So weisen Fledermäuse (100 % der Arten) und Insektenfresser (90 %) einen sehr hohen Gefährdungsgrad auf. Besonders nachhal- tig sind diese Arten durch Faktoren wie Nahrungs- mangel und Lebensraumverluste betroffen, die direkt durch Pestizidausbringung und Schadstoff- emission (Dezimierung der Nahrungstiere: Insek- ten), Devastierung geeigneter Jagdgebiete infol- ge der Flurneugestaltung und Zerstörung ihrer Wohnstätten verursacht werden. Eine Art der Insectivora (Alpenspitzmaus) gilt als verschollen, vier Arten werden aufgrund ihrer spe- zifischen Lebensraumansprüche (besonders Was- ser- und Zwergspitzmaus) und der Arealrandbe- siedlung als gefährdet und vier Arten in die Vor- warnliste eingestuft. Aber auch die noch häufige Waldspitzmaus wird von den genannten Negativ- faktoren in ihrer Bestandsentwicklung beeinflusst. Noch größer - zumindest wissenschaftlich belegt - ist die Gefährdung der heimischen Fledermaus- fauna (OHLENDORF & OHLENDORF 1996). Alle Arten sind generell direkt - wenn auch unterschiedlich stark - durch die langzeitig wirkenden (heute ver- botenen) DDT/DDE- und PCB-haltigen Pestizide und Holzschutzmittel (NAGEL 1998) und neuerdings durch Windkraftanlagen (BACH 2001; DÜRR 2002; RAHMEL et al. 1999) gefährdet. Hinzu kommt eine permanent fortschreitende Minderung des Nah- rungsangebotes infolge des Pflanzenschutzmittel- einsatzes, der nächtlichen Konzentration der In- sekten an künstlichen Lichtquellen (Lichtfallenef- fekt) und des landschaftlichen Strukturwandels (Beseitigung der habitatverbindenden Alleen und Feldhecken: BIEDERMANN 1998). Die wärmeliebenden, so genannten synanthropen Haus-Fledermausarten Mausohr, Breitflügel-, Nord-, Zweifarb-, Zwergfledermaus und Graues Langohr sind vor allem von den persistenten Wirk- stoffen der Holzschutzmittel bedroht. Ihre oft in Gebäuden befindlichen Wochenstuben und Ta- 3 7Rote Liste 40 9,353,3 Gesamt G 1Kategorien D V 5 8Sonstige Gesamt 14 1,36,718,7 10,7 gen Schutzmaßnahmen in einem Artenschutzpro- gramm festgelegt werden. Als eine der wesentli- chen Maßnahmen, u.a. als Bestandteil des inte- grativen Hochwasserschutzes bezeichnete der Arbeitskreis Biberschutz die Unterhaltung und Neuanlage von Biberrettungshügeln in den Über- flutungsauen. 75 Gesamt 75 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Säugetiere Sach- sen-Anhalts. Tab. 2: Übersicht zur Einstufung in die sonstigen Kategorien der Ro- ten Liste. !! gesschlafplätze bedürfen besonderen Schutzes, vor allem bei der Gebäudesanierung und städte- baulichen Rekonstruktions- und großflächigen Abrissmaßnahmen. Mit dem Ersatz der Fenster- läden durch Rollläden wurde das Quartierange- bot für die spaltendenbewohnenden Arten (Mops- und Bartfledermäuse) drastisch reduziert. Entspre- chend groß ist inzwischen das Angebot relevan- ter Technologien zur Herstellung von Fledermaus- quartieren im Zuge der Gebäudesanierung bzw. auch als Ausgleich für in der Abrissplanung vor- gesehene Objekte mit Fledermausbesatz (OHLEN- DORF 1995, SCHULENBURG et al. 2001, STAPEL 2001, HERMANNS et al. 2002). Für die waldbewohnenden Arten wie Großer und Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr, Wasser-, Fransen-, Bechstein-, Rauhaut- und Mückenfle- dermaus vermindert sich zunehmend das Quar- tierangebot infolge übermäßiger Holznutzung (ver- mindertes Durchschnittsalter der Wälder und Man- gel an Baumhöhlen) und forsthygienischer Maß- nahmen. Die Vergrasung der Wälder reduziert das Nahrungsangebot, da sich hierdurch die Überwin- terungsbedingungen für Insekten verschlechtern. Als vorrangige habitat- und quartiererhaltende Maßnahmen sind eine naturnahe Waldbewirt- schaftung, die Erhaltung natürlicher Waldmantel- säume sowie höhlenreicher Überhälter im Zuge der Walderneuerung und der Schutz von Park- und Feldgehölzen sowie die Neuanlage habitat- verbindender Flurgehölze als Ausgleichsmaßnah- me zu fordern. Eine weitere extrem gefährdete Gilde bilden die an Gewässer und Feuchtgebiete gebundenen Arten, besonders wenn sie wie Fischotter, Was- serspitzmaus und Iltis ihre tierische Nahrung vor- wiegend aus dem Wasser entnehmen und damit Schadstoffe akkumulieren, die sowohl Gesund- heitszustand als auch Vermehrung stark beein- trächtigen. Die Gewässergüte wird nicht nur durch direkte Einleitung von Abwässern, sondern im star- ken Maße auch von den in die Fließgewässer großflächig eingeschwemmten Agrochemikalien, Bioziden und Nährstoffen beeinflusst. Diese tra- gen ausser zur Schadstoffakkumulation auch zur Hypertrophierung bei. Der technische Gewässer- ausbau und die Trockenlegung von Feuchtgebie- ten bewirken nicht nur für die genannten Arten, sondern auch für gewöhnliche Nagetierarten wie die Nordische und die Kurzohrwühlmaus großflä- chige Lebensraumverluste. Maßnahmen des Ha- bitatschutzes sollten auf eine ökologisch fundier- te ingenieur-biologische Gewässerunterhaltung orientieren. Obwohl Säugetiere im Vergleich zu anderen Taxa eine sehr hohe ökologische Anpassungsfähigkeit besitzen, setzt ihnen heute der Intensivierungs- grad in der Kulturlandschaft sichtbare Existenz- grenzen. Säugetiere benötigen zur Etablierung und Erhaltung überlebensfähiger Populationen z.T. größere Lebensräume als viele andere Tier- !" arten. Hinzu kommt, dass für Wanderungen und Ausbreitungsprozesse ein großflächiger Habitat- verbund zwingend notwendig ist. Diesen Erforder- nissen wirken mit rasanter Entwicklungsgeschwin- digkeit die Zerschneidung der Lebensräume durch Trassenneubauten, Landschaftszersiedelung und industrielle Agrarproduktion überproportional entgegen. Hase und Hamster als an Steppen und Agrarflächen angepasste, ursprünglich von der Landwirtschaft profitierende Arten, erleiden durch maschinelle Kulturbearbeitung und Bodenpres- sung hohe Verluste und Nahrungsmangel, so dass sie zum Teil auf Feldraine und Brachen auswei- chen (STUBBE et al. 1998, BACKBIER et al. 1998). Trassenquerungen von Fließgewässern und Wild- wechseln verursachen proportional zur Zunahme der Verkehrsdichte hohe Verkehrsopferzahlen bei allen Wildtierarten. Eine Minderung dieses Gefähr- dungspotentials ist nur durch Installation von Grün- brücken bzw. die Beachtung artenschutzrelevan- ter Grundsätze (MUNR 1999) bei der Anlage von Kreuzungsbauwerken über Gewässern zu errei- chen. Wenn auch die seltenen, international gefährde- ten Wandertierarten wie Wolf und Elch in der zwei- ten Fassung der Roten Liste nicht mehr als ei- genständige Kategorie ausgewiesen sind, so ver- dienen sie dennoch Beachtung und Schutz, besonders wenn sie in gefährdungsexponierten Bereichen zeitweilig auftreten. Ihnen sind die ge- fahrlose Rückkehr in ihr Vermehrungsgebiet bzw. eine erfolgreiche Wiederansiedlung zu sichern. Neu in die Rote Liste wurden die Kategorien V und D aufgenommen. Für Feldspitzmaus, Maul- wurf und Igel geben die oben für die Insectivora genannten Kriterien Anlass, sie in die Vorwarn- liste aufzunehmen. Hinzu kommt beim Igel die starke Gefährdung durch den Straßenverkehr. Das Kaninchen erlitt durch die Myxomatose starke Bestandseinbußen und ist heute nur noch insel- artig im Land verbreitet. Die an Ufern und in Feuchtgebieten siedelnden Populationen von Brand- und Schermaus sind einem zunehmenden Prädationsdruck durch den Mink sowie zunehmen- den Devastierungen des Lebensraumes ausge- setzt. Die Bestände des Eichhörnchens zeigen mit Ausnahme der im Siedlungsbereich lebenden Populationen eine rückläufige Tendenz. Das im Bestand offensichtlich stabilisierte Mauswiesel ist potentiell durch die flächenhafte Applikation von Rodentiziden gefährdet. Der Status von Scha- brackenspitzmaus, Zwerg- und Mückenfleder- maus, Westlicher und Östlicher Hausmaus, Hausratte und Luchs lässt sich erst nach gezielter Datenerfassung klarer definieren. Alle Nachweis- belege für die Zwergfledermaus und die Haus- maus müssen aufgrund der erst jüngst vollzoge- nen taxonomischen Artenauftrennung erneut überprüft und jeweils einer Art eindeutig zuge- ordnet werden.