Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 1998. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.
Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 2006. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.
Die Berliner Wälder sind vielfältig. Sie bieten Entspannung und Ruhe, aber auch Erlebnis und Aktivitäten für Jung und Alt – rund um die Uhr geöffnet bei freiem Eintritt! Bild: Rainer Keuenhof Veranstaltungen Frühlingsfest, Brennholztag, Weihnachtsmarkt und mehr: Wir, die Berliner Forsten, laden Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen ein. Ob im Grunewald, Köpenicker, Pankower oder Tegeler Forst, wir freuen uns auf Ihren Besuch. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldspielplätze Ein Ausflug in den Wald tut der ganzen Familie gut: Die Eltern können sich vom Großstadtlärm erholen, während sich die Kinder in der Natur austoben. Eine Karte zeigt die Lage der 14 tollen Spielplätze in Berlin. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Reiten Die Berliner Forsten bieten in den großen Waldgebieten der Stadt ein umfangreiches Reitwegenetz an. Auf etwa 250 km Gesamtlänge werden die vielfältigen Waldlandschaften der Stadt zum Erlebnis. Weitere Informationen Bild: ARochau - Fotolia.com Hundeauslauf im Wald Die 12 Hundeauslaufgebiete im Wald – die ältesten bestehen seit mehr als 70 Jahren – werden intensiv genutzt. Auf insgesamt etwa 1.220 Hektar Fläche können Hunde frei umherlaufen – ein Angebot, das in ähnlicher Weise in keiner deutschen oder europäischen Stadt existiert. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Wald. Berlin. Klima. – Die Ausstellung im Wald Die Ausstellung informiert über die Zusammenhänge zwischen Klima, Wald und deren Bedeutung für die Großstadt Berlin. Entlang eines ca. 4 km langen Rundweges werden an 11 Informationsinseln zahlreiche Themen zur Anpassung der Berliner Wälder an den Klimawandel inszeniert. Weitere Informationen Bild: Rainer Keuenhof Gesundheitspfad Fit im Forst (FiF) Das neue Sportangebot im Grunewald: Im Revier Dachsberg in Dahlem erwartet Sie der von den Berliner Forsten und dem Sport-Gesundheitspark Berlin e. V. konzipierte Gesundheitspfad FiF – Fit im Forst. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldlehrpfade Unsere Waldlehrpfade bieten viele interessante Fakten über den Wald. Von der Pflanzen- und Tierwelt über Historisches bis hin zur Verantwortung des Menschen gibt es viel zu entdecken. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Wanderwege – Auf Försters Wegen Die Tipps sollen Ihnen die Möglichkeit geben, auch einmal Wanderungen oder Spaziergänge in Bereichen der Berliner Wälder zu unternehmen, die Ihnen vielleicht noch nicht so vertraut sind. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten, D. Schwarz Der Hobrechtswald Auf den ehemaligen Rieselfeldern Hobrechtsfelde im Nordosten Berlins entwickelt sich eine neue Erholungslandschaft. Durch das Gelände führen viele Wander-, Rad- und Reitwege. Infotafeln und Audioguides informieren über Geschichte und Landschaft. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Schönower Heide Das Wildtierbeweidungsprojekt Schönower Heide bietet neben der Beobachtung von Dam-, Rot- und Muffelwild Einblicke in eine von Heide geprägte Landschaft. Zwei Rundwanderwege mit zahlreichen Informations- und Schautafeln führen durch das Gebiet. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldspaziergang Havelhöhenweg Der Havelhöhenweg führt am Steilufer der Havel entlang, von der Heerstraße im Norden bis zum Strandbad Wannsee im Süden. Über Wasser, Wissen und Wald gibt es am Wegesrand einiges zu sehen und zu entdecken. Weitere Informationen
Jagdbares Wild Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine (Schwarzwild), Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Wem gehört das Jagdrecht? Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. Dabei muss es sich um zusammenhängende Wald-, Feld- oder Wasserflächen mit bestimmten Mindestgrößen handeln. Man unterscheidet Eigenjagdbezirke mit einer Grundfläche von mindestens 75 Hektar sowie gemeinschaftliche Jagdbezirke (Jagdgenossenschaften / Angliederungsgenossenschaften) mit einer Grundfläche von mindestens 150 Hektar. “Befriedete Gebiete” Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören und in sogenannten “befriedeten Gebieten” (z. B. Straßen, Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen, Gewerbegebiete oder Gärten) ist die Jagdausübung verboten. In Ausnahmefällen können die Berliner Forsten auf Antrag des Grundstückseigentümers allerdings eine beschränkte Jagdausübung genehmigen, sofern eine gefahrlose Bejagung möglich ist. Sofern von Wildtieren im Stadtgebiet eine akute Gefahr ausgeht, ist die Polizei zuständig. Jagdrecht Die Jagdausübung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen ( Bundesjagdgesetz , Landesjagdgesetz Berlin ). Zudem sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. Wer darf jagen? Voraussetzung für die Jagdausübung ist ein Jagdschein . Dieser wird erteilt, wenn der Bewerber die Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz erfüllt und erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt hat. Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung, eine Jagdwaffenprüfung (Waffenhandhabung und jagdliches Schießen) und eine mündliche Prüfung. Wer die Beizjagd ausüben will (Jagd mit Greifvögeln auf Niederwild, z.B. Kaninchen) muss zusätzlich zu einer Jägerprüfung oder einer Jägerprüfung für Falkner (schriftlich und mündlich, ohne Jagdwaffen- und Schießprüfung) noch eine Falknerprüfung ablegen. Fütterungsverbot Das Füttern von Wildtieren ist außer in Notzeiten untersagt. Wann und für welche Wildarten Notzeiten vorliegen, legt die Jagdbehörde fest. Wildgehege An verschiedenen Stellen werden in Berlin Wildtiere (Schwarz-, Reh-, Dam-, Rot- und Muffelwild) in Gehegen gehalten und können in ihrer natürlichen Umgebung beobachtet werden. Gehege befinden sich unter anderem im Tegeler Forst und im Spandauer Forst, im Volkspark Rehberge und im Volkspark Jungfernheide.
Die frei lebende Tierwelt ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in ihrem Beziehungsgefüge zu bewahren. Dazu ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine Bejagung einzelner dem Jagdrecht unterliegender Tierarten notwendig, da natürliche Regularien meist fehlen. Als Jagd wird jedes rechtmäßige Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wildtieren bezeichnet. Zur Jagd gehört auch die Hege. Sie dient der Erhaltung eines angepassten artenreichen, gesunden Wildbestandes, der in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen steht. Übersicht zum Jagdwesen in Berlin Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine, Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Weitere Informationen Jagdflächen in Berlin Übersichtskarte der Berliner Jagdbezirksflächen und weitere Daten und Fakten. Weitere Informationen Jagdergebnisse Für die einzelnen Tierarten gelten unterschiedliche Jagd- und Schonzeiten, die gesetzlich festgelegt sind. Durch die Jagdbehörde werden für jedes Jagdjahr (1. April – 31. März) getrennt nach Jagdbezirken Abschusspläne erstellt, die von den Jagdausübungsberechtigten einzuhalten sind. Weitere Informationen Jäger- und Falknerprüfung Die Jäger- und Falknerprüfung in Berlin wird von dem von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestellten Prüfungsausschuss mindestens einmal jährlich in der Zeit zwischen März bis April durchgeführt. Weitere Informationen Erteilung von Jagdscheinen Die Erteilung des Jagdscheins ist an den ersten Wohnsitz gebunden. In Berlin liegt die Zuständigkeit dafür bei der Waffenbehörde, dem Polizeipräsidenten in Berlin/LKA 514 (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin). Weitere Informationen Einnahmen und Verwendung der Jagdabgabe Die bei der Erteilung eines Jagdscheins zu zahlende Jagdabgabe wird gem. § 21 LJagdG Bln zweckgebunden zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Projekte bzw. Maßnahmen, für die in den letzten Jahren Zuwendungen bewilligt bzw. Mittel verausgabt wurden, sind hier aufgeführt. Weitere Informationen Wildunfälle In Berlin mit seiner hohen Verkehrsdichte kommen besonders viele Tiere bei Verkehrsunfällen zu Tode. Wildunfälle stellen dabei ein hohes Verletzungsrisiko für die Fahrzeuginsassen dar und verursachen meist erhebliche Sachschäden. Was ist zu tun, wenn es doch passiert ist? Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Formulare im Bereich Jagdwesen
Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (52 KB, nicht barrierefrei) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (25 KB, nicht barrierefrei) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können unter www.wisia.de ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (36 KB, nicht barrierefrei). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (55 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Froschlurche (193 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (62 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege (181 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Hornvögel (23 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (164 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (124 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Korallen Riesenmuscheln (44 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Molche Salamander (163 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Pandinus (56 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Altgehege (117 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Neugehege (455 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Reptilien (768 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Säugetiere (extern, 1,9 MB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Seepferdchen (85 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel (139 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel Übersetzung (21 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (extern, 853 KB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Turakos (22 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Weichfresserarten (54 KB, nicht barrierefrei) Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (79 KB, nicht barrierefrei) Stand: Februar 2020 Letzte Aktualisierung: 08.07.2020
Bild: Berliner Forsten Waldspielplätze Ein Ausflug in den Wald tut der ganzen Familie gut: Die Eltern können sich vom Großstadtlärm erholen, während sich die Kinder in der Natur austoben. Die Waldspielplätze in Holzbauweise laden zum Spielen, Klettern und Verweilen ein. Eine Karte zeigt die Lage der 14 tollen Spielplätze in Berlin. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldschulen Der Wald schult die Sinne und setzt sie in Beziehung zur Umwelt. Er steht im Mittelpunkt des Sehens, Fühlens, Riechens, Hörens und Tastens. Hierbei werden die Berliner Waldschulen als „grüne Lernorte“ verstanden, bei denen vorwiegend Grundschüler*innen ihren Wald kennen und schätzen lernen. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Lehrpfade Kein gewöhnlicher Spaziergang, sondern spannende Spurensuche und Naturerkundung: Auf den Lehrpfaden der Berliner Forsten laden interessante Infotafeln und Stationen dazu ein, aktiv in die Natur zu schauen und sie zu durchstreifen, mit vielfältigen motorischen Herausforderungen zum entdecken. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Schönower Heide Das Wildtierbeweidungsprojekt bietet neben der Beobachtung von Dam-, Rot- und Muffelwild Einblicke in eine von Heide geprägte Landschaft. Zwei Rundwanderwege mit vielen Informationstafeln bieten die Möglichkeit, Interessantes über die Schönower Heide und das Beweidungsprojekt zu erfahren. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten, D. Schwarz Der Hobrechtswald Der Hobrechtswald ist der jüngste und der wohl ungewöhnlichste Wald Berlins. Nach gut hundertjähriger Nutzung als Rieselfeld, zeigt er sich heute als Ort der Erholung und zur Naturbeobachtung. Zahlreiche Infopunkte vor Ort geben anschaulich Auskunft und helfen bei der Orientierung im Erholungswald. Weitere Informationen
Die Berliner Forsten laden Sie, liebe Besucherinnen und Besucher, zu einem Naturerlebnis der besonderen Art ins Naturschutzgebiet Schönower Heide ein. Das “Wildtierbeweidungsprojekt Schönower Heide” bietet Ihnen neben der Beobachtung von Dam-, Rot- und Muffelwild Einblicke in eine von Heide geprägte Landschaft. Erleben Sie diesen besonders seltenen, schützenswerten Lebensraum und seine naturnahe Art der Bewirtschaftung und Pflege. Zwei Rundwanderwege (1,6 und 5,0 km) mit zahlreichen Informations- und Schautafeln bieten die Möglichkeit, Interessantes über die Schönower Heide und das Beweidungsprojekt zu erfahren. Beim Heidequiz für Jung und Alt können Sie Ihr Wissen testen. Beobachtungsturm, Picknickplatz und Aussichtsberg laden zum Verweilen, Entdecken und Genießen der Landschaft ein. Die Karte zeigt die zwei Rundwanderwege durch die Schönower Heide. Bild: Berliner Forsten Lebensraum und Wildtierbeweidung Die Berliner Forsten laden Sie, liebe Besucherinnen und Besucher, zu einem Naturerlebnis der besonderen Art ins Naturschutzgebiet Schönower Heide ein. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Download Wissenswertes über die historische Entwicklung der Schönower Heide und über diese besondere Landschaftsform wird Ihnen auf zahlreichen Infotafeln präsentiert. Weitere Informationen Das Naturschutzgebiet Schönower Heide befindet sich nördlich der Berliner Stadtgrenze. Das große Eingangsportal mit Wanderkarte und Lageplan liegt an der L30 (Schönwalder Chaussee) zwischen Schönow und Schönwalde. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bietet sich die S2 bis Bernau an. Von dort nehmen Sie den Bus der Linie 868 und steigen an der Station Schönow/Kirche aus. Achtung: Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss ein zusätzlicher Fußweg von ca. einem Kilometer pro Strecke von der Station Schönow/Kirche bis zum Eingangsportal Naturschutzgebiet eingeplant werden. Möglich ist auch die Anreise zum S-Bahnhof Buch und von dort weiter mit dem Fahrrad oder zu Fuß über die Rieselfelder. Fahrinformation der VBB Schönower-Heide-Verein e.V. NaturSchutzFonds Brandenburg Der Barnim
Im Jagdjahr 2023/2024 wurden in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Vorjahr rund 3.000 Wildschweine mehr erlegt. Somit unterliegen auch diese Zahlen den schwankenden Zahlen der vergangenen 20 Jahre. Im Gegensatz dazu wurde Rotwild weniger geschossen und auch bei Rehwild ist ein zahlenmäßiger Rückgang zu verzeichnen. Beim Muffelwild wurde sogar ein Tiefstwert der letzten zehn Jahre erreicht. Ein leichter Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr wurde beim Damwild erzielt. Insgesamt wurden im Jagdjahr 2023/24 81.582 Stück Schalenwild erlegt, das entspricht rund 1.800 Stücken mehr als im Vorjahr. Trotz Streckenzuwachs bleiben Schalenwildstrecken unter dem langjährigen Mittel (2003 – 2020). Die Gründe hierfür sind vielfältig. So haben Luchs und Wolf in einigen Gebieten, wie z.B. im Harz, zum Rückgang vor allem beim Muffelwildbestand beigetragen. Inwiefern die überdurchschnittlichen Sommerniederschläge im Jahr 2023 Einfluss auf die Populationen der Wildschweine haben, herrscht indes noch keine Klarheit. Man geht allerdings davon aus, dass Zusammenhänge zwischen den Niederschlägen im Sommer und der Frischlingsstrecke im Herbst bestehen. „Ich bedanke mich bei allen Jägerinnen und Jägern, die verantwortungsbewusst ihren Beitrag geleistet und ihre Zeit dafür geopfert haben.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Insbesondere vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden afrikanischen Schweinepest in unseren benachbarten Bundesländern, gilt es die Populationen der Wildschweine genauestens zu beobachten“, so Pleye abschließend. Das Landesverwaltungsamt ist u.a. für die landesweite Erfassung der jährlichen Streckenergebnisse zuständig. Die Ergebnisse im Einzelnen: Rotwild: Die Strecke des Rotwildes folgt dem anhaltenden negativen Trend der letzten Jahre. Während im Jagdjahr 2018/19 noch 5.132 Stücken erlegt wurden, waren es 2023 nur noch 4.390. Dieses Ergebnis liegt mit 46 unter dem des Vorjahres. Dies stellt eine Abnahme von 14 % gegenüber 2018/19 dar. Besonders in den Landkreise Jerichower Land und Börde ist die größte Abnahme zu verzeichnen. Positiv zu vermelden ist, dass die Zahl der Verkehrsopfer (Fallwild Verkehr) im Vergleich zum vorherigen Jagdjahr gesunken ist. Mit 59 liegt der Wert unter dem des letzten Jahres (80). Betrachtete man die Ergebnisse der letzten 20 Jahre, ergibt sich ein noch positiver Entwicklungstrend der Rotwildstrecke mit abflachender Kurve. Damwild: Die Damwildstrecke ist mit 4.191 um 118. höher als im Vorjahr. Dennoch liegt dieser Wert unter dem langjährigen Mittel von ca. 4.550. Den größten Streckenanteil mit 1.589 Stücken nimmt das Jungwild (Alter unter einem Jahr) ein. Damit entspricht dieser Wert 38 % an der Gesamtstrecke und somit nahezu dem Richtwert von 40 % der Hegerichtlinie für Sachsen-Anhalt. Das Abschussgeschlechterverhältnis betrug 52 : 48 (männlich : weiblich, ohne Jungwild) und entspricht annährend dem Richtwert von 50 : 50 bis 30 : 70. Betrachtet man den Entwicklungstrend der letzten fünf Jahre, ist eine negative Streckenentwicklung zu verzeichnen. Im langjährigen Mittel bewegt sich die Damwildstrecke auf gleichbleibendem Niveau mit leicht negativem Trend. Muffelwild: Mit 216 ist wiederholt ein Tiefstwert in der Muffelwildstrecke zu verzeichnen. Der Wert liegt mit 51 unter dem des letzten Jahres. Damit setzt sich der seit über zehn Jahren anhaltende negative Trend fort. Muffelwild ist in Sachsen-Anhalt die Schalenwildart mit den geringsten Beständen und akut vom Aussterben bedroht. Hauptursachen für die Abnahme der Bestände sind die Wolfsvorkommen im Land und im Harz zusätzlich der Luchs. Rehwild: Die Rehwildstrecke der letzten fünf Jahre schwankt zwischen 46.417 (2019) und 42.656 (2021) und liegt damit unter dem langjährigen Mittel von ca. 47.000. Im Jagdjahr 2023/24 kamen insgesamt 43.135 Stücken zur Strecke und somit 1.329. weniger als im Vorjahr. Der Schwerpunkt der Rehwildstrecke liegt wie schon die Jahre zuvor im Altmarkkreis Salzwedel und in Stendal (> 11.500). Der laut Hegerichtlinie vorgegebene Richtwert von 40 % Jungwildanteil an der Gesamtstrecke wurde mit einem Anteil von 26 % unterschritten. Auch das Abschussgeschlechterverhältnis von 54 : 46 (männlich : weiblich, ohne Jungwild) zeigt weiterhin einen geringen Eingriff in die Zuwachsträger. Langfristig befindet sich die Jagdstrecke auf gleichbleibendem Niveau mit leicht negativem Trend. Inwieweit sich eine vermutete Verhaltensänderung infolge des Wolfsvorkommens auf den Jagderfolg auswirkt, (Rehwild wird heimlicher und wagt sich seltener aus der Deckung), muss zunächst unbeantwortet bleiben. Schwarzwild: Betrachtet man die Schwarzwildstrecken der letzten 20 Jahre sind starke Fluktuationen zu erkennen. Aktuell befindet sich die Schwarzwildstrecke mit 29.650 auf dem Niveau von 2007 und 2014. Gegenüber dem Vorjahr konnten 3.123 Wildschweine mehr erlegt werden. Der Anteil der Frischlinge und Überläufer an der Gesamtstrecke ist mit einem Wert von 85 % zufriedenstellend. Allerdings beträgt der Wert erlegter Frischlinge nur 43 % und liegt somit deutlich unter den zu realisierenden Streckenanteil von 60 % gemäß der Hegerichtlinie für Sachsen-Anhalt. Inwieweit die Niederschläge im Sommer 2023, mit einem Mittel von 240,8 mm, was einem langjährigen Mittel (1961 bis 1990) von 138,4 % entspricht (Zahlen des Landesamts für Umweltschutz, Witterungsbericht Sommer 2023), die Streckenentwicklung positiv beeinflusst haben kann nicht beantwortet werden. Wissenschaftlich erwiesen ist, dass ein Zusammenhang zwischen Sommerniederschlag und der Frischlingsstrecke im Herbst besteht. Schätzungen zufolge wird die Schwarzwildstrecke weiter ansteigen und muss vor dem Hintergrund der sich weiter ausbreitenden Afrikanischen Schweinspest (ASP) besonders beobachtet werden. Jagdrecht in Deutschland Das Jagdrecht ist in Deutschland mit der Pflicht zur Hege verbunden. Das Ziel besteht darin, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, der an den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasst ist. Die Lebensgrundlagen des Wildbestandes sollen gepflegt und gesichert werden. Die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sind dabei möglichst zu vermeiden. Regulierung der Wildbestände Wesentliches Instrument für die Regulierung der Wildbestände ist die Abschussplanung. Der Abschuss des Wildes ist so zu regulieren, dass die berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Die natürliche Verjüngung des Waldes sowie die Entwicklung der typischen Bodenvegetation sollen ohne Zaunschutz gegen Wildschäden möglich sein. Übersicht nach Landkreise und kreisfreie Städte LK / kreisfr. Stadt Rotwild Damwild Muffelwild Rehwild Schwarzwild Summe Magdeburg 13 217 118 348 Halle 297 395 692 Dessau 50 21 586 822 1.479 Salzwedel 320 1.004 5.451 2.014 8.789 Stendal 570 491 6.216 2.723 10.000 Börde 233 359 37 3.146 1.150 4.925 Jerichower Land 112 276 2.767 1.765 4.920 Harz 1.517 413 91 3.587 4.241 9.849 Salzlandkreis 70 3.507 1.177 4.754 Anhalt-Bitterfeld 149 80 2.905 2.771 5.905 Wittenberg 850 962 4 4.804 3.827 10.447 Mansfeld-Südharz 512 25 84 2.999 3.808 7.428 Saalekreis 39 14 3.162 2.194 5.409 Burgenlandkreis 38 463 3.491 2.645 6.637 Summe Sachsen-Anhalt 4.390 4.191 216 43.135 29.650 81.582 Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Im abgelaufenen Jagdjahr (JJ) wurden in Sachsen-Anhalt deutlich weniger Wildschweine erlegt als im Jahr zuvor. Dieser Trend trifft auch auf andere Wildarten zu. Insgesamt wurden im Jagdjahr 2022/23 rund 80.000 Stück Schalenwild erlegt, rund 4.500 weniger als im vergangenen Jahr. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So haben Luchs und Wolf in einigen Gebieten zum Rückgang vor allem beim Muffelwildbestand beigetragen. Aber auch Wetterextreme führten dazu, dass beispielsweise weniger Schwarzwild vorhanden war und somit auch weniger Tiere erlegt werden konnten. „Die Extremwetterperioden haben im Zeitraum 2022 bis 2023 deutliche Spuren auch bei der Jagdstrecke in Sachsen-Anhalt hinterlassen. Ich bedanke mich bei allen Jägerinnen und Jägern, die hier verantwortungsbewusst ihren Beitrag geleistet und viel Zeit dafür geopfert haben.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. Das Landesverwaltungsamt ist u.a. für die landesweite Erfassung der jährlichen Streckenergebnisse zuständig. Die Ergebnisse im Einzelnen: Rotwild: Mit 4.436 Stücken folgt das Streckenergebnis dem anhaltenden negativen Trend der letzten Jahre. Konnten im JJ 2021/22 noch 4.734 Stck. registriert werden, waren es im letzten JJ 298 Stck. weniger. Den höchsten Streckenanteil besitzen die Landkreise Harz (1.547 Stck.), Wittenberg (868 Stck.) und Mansfeld Südharz (Stck. 596). Alle weiteren Landkreise liegen unter diesen Ergebnissen, teils mit nur zweitstelligen Resultaten. Diese Verteilung liegt zum einem im Vorkommen vom Rotwild begründet, zum anderem auch in der Häufigkeit innerhalb der Vorkommensgebiete. Betrachtete man die Ergebnisse der letzten 20 Jahre, ergibt sich jedoch insgesamt ein positiver Entwicklungstrend der Rotwildstrecke. Damwild: Beim Damwild ist mit 4.073 Stck. das zweit niedrigste Streckenergebnis seit dem JJ 2002/03 zu verzeichnen. Das Ergebnis liegt mit 141 Stck. unter dem des Vorjahres. Die Landkreise Salzwedel (1.049 Stck.) und Wittenberg (951 Stck.) haben dabei den größten Anteil. Innerhalb der letzten zwei JJ sind mit 4.217 Stck. im JJ 2021/22 und dem diesjährigen Ergebnis unterdurchschnittliche Streckenzahlen gemeldet worden. Damit einhergehend ist seit 2021 ein negativer Trend zu verzeichnen. Im langjährigen Mittel bewegt sich die Damwildstrecke seit 2002 aber auf gleichbleibendem Niveau. Muffelwild: Mit 267 Stücken ist im JJ 2022/23 ein weiterer Tiefstwert in der Muffelwildstrecke zu verzeichnen, welcher die negative Streckenentwicklung reflektiert. Das höchste Streckenergebnis der letzten 20 Jahre wurde im Jagdjahr 2009/10 mit 1.050 Stücken erreicht. Seitdem ist ein anhaltender Abwärtstrend zu verzeichnen. Lagen im JJ 2009/10 noch Streckenmeldungen aus acht Landkreisen (SAW, SDL, Bö, JL, Hz, ABI, WB, MSH) vor, so sind derzeit nur noch sechs Landkreise (SAW, Bö, Hz, SLK, WB, MSH) an der landesweiten Muffelwildstrecke beteiligt. Dabei haben die Landkreise Bö, Hz und MSH mit jeweils noch zweistelligen Streckenzahlen den höchsten Streckenanteil. Die anderen LK weisen nur geringe, einstellige Streckenergebnisse auf. Der Rückgang der Muffelwildstrecke ist im engen Zusammenhang mit den Wolfsvorkommen im Land und im Harz mit dem Luchs und Wolf zu sehen. Rehwild: Bei der Rehwildstrecke ist im Vergleich zu den letzten drei Jagdjahren ein Zuwachs zu verzeichnen. Mit 44.464 Stücken wurden im Vergleich zum vorangegangen JJ 2021/22 (42.656 Stck.) 1.808 Stck. mehr erlegt. Schwerpunkte der Rehwildstrecke sind der Landkreis Stendal (6.845 Stck.) sowie der Altmarkkreis Salzwedel (5.975 Stck.). Die durchschnittliche Jahresstrecke liegt bei 47.200 Stck. Die höchste Rehstrecke wurde im JJ 2012/13 mit 51.686 Stck. und die niedrigste im JJ 2021/22 mit 42.656 Stck. beobachtet. Langfristig befindet sich die Jagdstrecke auf gleichbleibendem Niveau mit jährlichen Schwankungen. Schwarzwild: Mit dem Ergebnis von insgesamt 26.527 Stck. ist seit 2002 der zweit niedrigste Streckenwert zu registrieren. Wurden im Jahr 2019 noch 46.148 Stck gemeldet, waren es im JJ 2020/21 39.733 Stck. und im JJ 2021/22 nur noch 32.430 Stck.. Somit wurden 5.903 Stck weniger als im vorangegangene JJ erlegt. Die Schwarzwildstrecke unterliegt starken Schwankungen, welche sich meist witterungsbedingt erklären lassen. So brach die Strecke im JJ 2006/07 (17.040 Stck.) nach dem strengen Winter 2005/06 völlig ein. Aufgrund günstiger Faktoren wie beispielsweise der Witterungsverlauf stieg die Strecke im JJ 2007/08 wieder auf 29.826 Stck. Diese Zahlen verdeutlichen auch das hohe Zuwachspotential von bis zu 300 % gemessen am vorhandenen Gesamtbestand im Frühjahr (1. April). Die sinkenden Streckenzahlen der letzten Jahre sind auch witterungsbedingt zu erklären. Kalte und nasse Frühjahrswitterung im April (hier werden die meisten Frischlinge geworfen) führt zu hohen Verlusten bei den Frischlingen und es kann zu Ausfällen ganzer Würfe kommen. Extreme Trockenheitsperioden im Sommer führen ebenfalls zu Zuwachsverlusten (hohe Sterblichkeit der 2. Frischlingsgeneration wenn die 1. Generation im Jahr ausfiel). Hintergrund: Ein Jagdjahr (JJ) geht vom 01.04. bis zum 31.03. Das Jagdrecht ist in Deutschland mit der Pflicht zur Hege verbunden. Das Ziel besteht darin, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, der an den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasst ist. Die Lebensgrundlagen des Wildbestandes sollen gepflegt und gesichert werden. Die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sind dabei möglichst zu vermeiden. Wesentliches Instrument für die Regulierung der Wildbestände ist die Abschussplanung. Der Abschuss des Wildes ist so zu regulieren, dass die berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Die natürliche Verjüngung des Waldes sowie die Entwicklung der typischen Bodenvegetation sollen ohne Zaunschutz gegen Wildschäden möglich sein. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de