Grünlandumbruch Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt. Gefährdung des Grünlands Grünlandflächen wie Mäh- und Streuwiesen sowie Weiden werden intensiv oder extensiv zur Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowie zur Biomassegewinnung für die Energieerzeugung bewirtschaftet und sind wichtig für den Naturschutz. In den Jahren vor 2013 ist das Grünland in Deutschland stark unter Druck geraten, denn es wurde häufig zu Ackerland umgebrochen (umgepflügt). Erst ab 2014 sind die Dauergrünlandflächen und ihr Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche wieder leicht gestiegen. Dies liegt zum einen an der EU-Agrarreform 2013, die den Erhalt von Dauergrünland über sogenannte „Greening“-Auflagen ab 2015 regelte sowie an landesrechtlichen Regelungen einzelner Bundesländer. Über eine allgemeine Genehmigungspflicht für den Umbruch und ein vollständiges Umwandlungs- und Pflugverbot für besonders schützenswertes Dauergrünland soll der Verlust nachhaltig gestoppt werden. Nach wie vor sind die Ursachen des Grünlandumbruchs jedoch nicht beseitigt. Dies gilt besonders für den Bedarf an ackerbaulichen Futtermitteln, die Förderung des Anbaus von Energiepflanzen sowie die Nutzungsaufgabe, also das Einstellen der Bewirtschaftung. Jedes Jahr gehen zudem landwirtschaftliche Flächen, v.a. für Siedlungs- und Verkehrsflächen, verloren. Deshalb ist davon auszugehen, dass das Grünland auch zukünftig unter Druck stehen und die Nutzung weiter intensiviert wird. Ein wirksamer Grünlandschutz bleibt damit von herausragender Bedeutung. Die Abbildung „Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche“ zeigt den Rückgang des Dauergrünlands absolut und als Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Deutschland. Während 1991 noch über 5,3 Millionen Hektar (Mio. ha), beziehungsweise 31,1 % der LF als Dauergrünland bewirtschaftet wurden, waren es 2023 nur rund 4,7 Mio. ha bzw. 28,5 % der LF. Gegenüber 2022 ist die Gesamtfläche des Dauergrünlands 2023 um rund 39.000 ha leicht gesunken. Aktuelle Daten für das Grünland in den Bundesländern liegen derzeit noch nicht vor (siehe Tab. „Dauergrünlandflächenanteil und Veränderung in den Bundesländern“). Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche Quelle: BMEL / Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Dauergrünlandflächenanteil und Veränderung in den Bundesländern Quelle: BMEL / Umweltbundesamt Tabelle als PDF Tabelle als Excel mit Daten Ökologische Bedeutung des Grünlands Das Grünland erfüllt über die landwirtschaftliche Produktion hinaus vielfältige Funktionen in der Agrarlandschaft. Es bietet Möglichkeiten für Freizeit und Erholung und hat einen hohen ästhetischen Naturwert. Auf Grünlandstandorten kommen über die Hälfte aller in Deutschland beobachteten Tier- und Pflanzenarten vor. Damit haben sie große Bedeutung für den Artenschutz und den Erhalt der Artenvielfalt ( Biodiversität ). Extensiv bewirtschaftetes Grünland mit nährstoffarmen Böden ist ein wichtiger Lebensraum für artenreiche, seltene Pflanzengesellschaften und daran angepasste, zum Teil gefährdete Tierarten. Rund 40 % aller in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kommen im Grünland vor (BfN 2023) . Wegen der ganzjährigen Vegetation ist der Boden im Grünland gegenüber Austrocknung und Erosion durch Wind und Wasser geschützt und verfügt über besonders hohe Humusgehalte sowie eine hohe Wasserspeicherkapazität. Aufgrund der guten Aggregatstabilität des Humus und des hohen Makroporenanteils des Bodens neigen Grünlandstandorte weniger zu Verschlämmungen. Das Niederschlagswasser kann auch bei Starkregen gut versickern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Klimaverhältnisse mit extremen Witterungsereignissen wichtig. Bedeutung für den Boden- und Klimaschutz Dauergrünlandflächen sind wichtig für den Boden- und Gewässerschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz . Der Humusanteil des Bodens speichert Kohlenstoff (der damit der Atmosphäre entzogen wird) und dient als Kohlenstoffsenke. Der Erhalt und die Ausdehnung von Dauergrünland in empfindlichen Lagen, wie landwirtschaftlich genutzten Hangbereichen oder Überschwemmungsgebieten, schützt den Boden vor Abschwemmung. Im Randbereich von Gewässern übernimmt Grünland Pufferfunktionen, verhindert den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen und trägt so zum Schutz der Oberflächengewässer und zum Trinkwasserschutz bei. Ein Umbruch des Grünlands zu Ackerflächen belastet die Hydro- und Atmosphäre, da mit dem einhergehenden Humusabbau verstärkt Nitrat (NO 3 - ), Lachgas (N 2 O) und Kohlendioxid (CO 2 ) freigesetzt werden. Schutz des Grünlands Seit 2015 ist die Umwandlung des Grünlands durch die Greening-Regelungen beschränkt. Außerdem greifen für den Schutz von Dauergrünland auch nationale ordnungsrechtliche Regelungen wie z.B. das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und landesrechtliche Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands. Der Verlust des Grünlands konnte damit weitestgehend gestoppt werden. Auch in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik, die 2023 startete, wird der Erhalt des Grünlands in der sogenannten Konditionalität geregelt und ist damit Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlands werden unter GLÖZ 1 fortgeführt. Demnach besteht für die Umwandlung von Dauergrünland eine Genehmigungspflicht und ist nur bei gleichzeitiger Neuanlage von Dauergrünland auf Ackerland möglich. Dies ist zwar generell zu begrüßen, allerdings ist zu bedenken, dass eine Umwandlung von Dauergrünland wesentlich schneller und mehr CO 2 freisetzt, als durch Neuanlage gebunden werden kann ( Poeplau et al. 2011 ). Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen, die z.B. für den Zeitpunkt der Einsaat und die Größe der umzubrechenden Flächen gelten. Einige Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg) haben zudem landesrechtliche Regelungen zum Umbruch von Grünland erlassen. In diesen Bundesländern ist jede Umwandlung von Dauergrünland in Acker grundsätzlich verboten. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten, allerdings sind Ausnahmen und Befreiungen möglich. Ausschließlich für sensibles Dauergrünland auf sogenannten Natura-2000 -Flächen in FFH-Gebieten ( Flora - Fauna - Habitat -Gebieten) gilt ein absolutes Umwandlungs- und Pflugverbot. Der Schutz von Dauergrünland ist eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz und den Erhalt der Biodiversität . Auch die nächste Reform der Europäischen Agrarpolitik ab 2027 muss mit ihren Fördermechanismen das Grünland konsequent schützen und fördern.
Vielfältige Veränderungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft Die Landwirtschaft in Deutschland ist einem immensen Veränderungsdruck ausgesetzt. Klar ist: Wir müssen etwas ändern. Wie diese Änderungen genau aussehen, ist ungewiss. Am 22. November diskutierte die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) ihre Empfehlungen zu fünf Themen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft mit der Öffentlichkeit. Etwa 140 Personen kamen zur KLU-Dialogtagung „Landwirtschaft quo vadis?“, um die Empfehlungen der KLU kennenzulernen und über eine nachhaltigere Landwirtschaft zu diskutieren. Die Entscheidungstragenden aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, Beschäftigte aus landwirtschaftlichen Betrieben und Fachleute von Gremien und Verbänden widmeten sich den Themen ländliche Entwicklung, Nährstoffüberschüsse, Ernährungsindustrie, internationaler Agrarhandel und Digitalisierung in der Landwirtschaft. Prof. Alois Heißenhuber, Vorsitzender der KLU: „Die KLU hat den Auftrag, den Diskussionsprozess um die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft zu befeuern.“ Der ländliche Raum hat Probleme, weil für die Politik die Wirtschaftlichkeit der Betriebe im Vordergrund steht. Beim Thema Landwirtschaft, Umwelt und nachhaltige ländliche Entwicklung empfiehlt die KLU der Politik deshalb die Gesamtheit des ländlichen Raumes mit ihren naturräumlichen und kulturellen Besonderheiten zu fördern. Ein neues Leitbild „Ländlicher Raum“ ist dringend erforderlich. Darin stimmten große Teile des Publikums mit der KLU überein. In der Diskussion wurde aber auch klar, dass ein konsensuales Leitbildes zu entwickeln, Zeit und zusätzlicher Ressourcen bedarf. Eine Chance dafür bietet die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2020 mit ihrem Fokus auf nationale Verantwortung. In der Präsentation zu Stickstoff- und Phosphorströmen in der Landwirtschaft machte die KLU klar, dass Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft ein seit langem bestehendes Problem sind. EU-Vorgaben und nationale Zielen werden nicht eingehalten. Die KLU empfiehlt deswegen einen Strukturwandel in der Landwirtschaft, der Tierhaltung und Ackerbau zusammenführt. In der Diskussion wurde klar, dass selbst eine gute bundeseinheitliche Düngeverordnung das Problem nur verringern, aber nicht lösen kann. Dazu sind die naturräumlichen Gegebenheiten zu verschieden. Regionen, die gesetzliche Vorgaben einhalten und trotzdem zu hohe Nitratwerte im Grundwasser haben, wären dann nicht erfasst. Auf der anderen Seite ist es teilweise schwierig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen da eine präzise Düngung extrem komplex ist. Hier ist die Wissenschaft gefragt gute Konzepte zu entwickeln. Die Produktion von Lebensmitteln verursacht Umweltschäden. Diese sind in billigen Lebensmittelpreisen oft nicht enthalten. Das war der Kern des Themas Ernährungsindustrie, Handel und Konsum . Verbraucherinnen und Verbraucher wissen oft nicht, wie die Produkte entstanden sind. Die KLU empfiehlt deswegen ein staatliches und unabhängiges Lebensmittelsiegel. Der dringend notwendige Paradigmenwechsel stand im Fokus der anschließenden Diskussion. Lebensmittel dürfen nicht als eine Ware wie jede andere betrachtet werden, sondern müssen als Produkte wertgeschätzt werden, die Lebensqualität beeinflussen und einen Einfluss auf die Umwelt haben. Verbraucher und Verbraucherinnen müssen Verantwortung übernehmen. Entsprechende Labels müssen es ihnen aber auch ermöglichen dies zu tun. Internationaler Agrarhandel kann den allgemeinen globalen Wohlstand fördern, hat aber auch seine Schattenseiten. Er führt zu Abholzung des Regenwaldes und vertreibt die indigenen Bevölkerung im Exportland. Handel ist auch eine Ursache für die Nährstoffüberschüsse, die bei der Produktion von tierischen Produkten für den Export in Deutschland entstehen. Die KLU empfiehlt deshalb verantwortungsvolle Lebensmittelexporte, Importe von zertifizierten Erzeugnissen und die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Handelsabkommen. Die Diskussion zeigte, dass internationale Abkommen zum Handel ein wertvolles Instrument zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Bedingungen der Landwirtschaft sein können, auch wenn sie viele Schwächen haben. Gleichzeitig kann die Handelspolitik helfen, der Nachhaltigkeit Nachdruck zu verleihen. Die Verbesserte Umweltwirkung der Landwirtschaft durch digitale Transformation stand im Fokus der letzten Präsentation. Digitalisierung in der Landwirtschaft kann einen schonenderen Umgang mit Ressourcen ermöglichen. Sie kann aber durch eine Steigerung der Effizienz bestehende Probleme, wie ausgeräumte Landschaften, noch verstärken. Die KLU empfiehlt der Politik, hier Verantwortung zu übernehmen, damit die neuen Techniken die Entwicklung einer multifunktionalen Landwirtschaft unterstützen. Digitalisierung hat ein großes Potential, kann aber engagierte Landwirtinnen und Landwirte nicht ersetzen. Darin war sich das Publikum einig. Eine vielfältige, standörtlich angepasste Landwirtschaft ist nicht die Kernkompetenz von Robotern und Computern, sondern die von bäuerlichem Wissen. Damit die Digitalisierung ihr Versprechen an eine Ökologisierung der Landwirtschaft einlösen kann, ist, eine gute Ausbildung der Beschäftigten in der Landwirtschaft und sehr viel Forschung nötig. Denn wichtig sind standortangepasste und feldfruchtspezifische technische Lösungen. Im Abschlussstatement betonte der Vorsitzende der KLU noch einmal, welche Verantwortung die Politik trägt. „Sie ist dafür verantwortlich, dass ökologische Mindeststandards in der Landwirtschaft festgelegt, dass sie eingehalten werden, und, dass von der Landwirtschaft erbrachte Gemeinwohlleistungen entsprechend honoriert werden. Nur so kann Landwirtschaft nachhaltig werden.“, so Heißenhuber. Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes, schloss die Tagung mit einem Blick auf die Rolle des Umweltbundesamtes. Sie betonte die prominente Rolle der Landwirtschaft im Koalitionsvertrag. Diese zeige, dass das Thema nachhaltige Landwirtschaft nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Politik angekommen sei. Die Aufgabe des Umweltbundesamtes sei es, das Umweltministerium fachlich zu unterstützen, wobei die Empfehlungen der KLU hierbei eine entscheidende Rolle spielten. Insbesondere sind die im Koalitionsvertrag verankerten Strategien zur Nutztierhaltung und zum Ackerbau entscheidende erste Schritte für die politischen Weichenstellungen in Richtung nachhaltiger Landwirtschaft. In ihrer Rede ging die Präsidentin des Umweltbundesamtes auch auf die GAP ein. Hier sei eine Chance auf eine grundlegende Kurskorrektur vertan. Wichtig sei aber, dass die nationalen Spielräume in der neuen Agrarpolitik genutzt werden. Deutschland könne hier zeigen, wie wichtig ihr das Umsetzen einer nachhaltigen Landwirtschaft sei. Die KLU veröffentlichte zur Tagung ihre Positionen in einem Konferenzpapier, das hier verfügbar ist. Zudem können Sie die Vorträge der Tagung hier nachlesen. Zu den oben vorgestellten Themen wird die KLU ausführliche Positionspapiere erarbeiten, in die Anregungen der Dialogtagung einfließen werden.
Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt 2020 Impressum: Herausgeber:Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Redaktion:Abteilung 4 Landwirtschaft, Gentechnik, Agrarmärkte, Veterinärwesen Referat 44 Agrarökonomie, Beratung, Berufliche Bildung E-Mail:Annette.von-Sayn-Wittgenstein@mw.sachsen-anhalt.de Der Umwelt zuliebe chlorfrei! Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwer- bung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informations- ständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben politischer Informationen oder Werbemittel. Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, Landwirtschaft prägt Sachsen-Anhalt wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig. Dieser Bericht stellt Ihnen in bewährter Weise die Strukturen, Leistungen und Betriebsergebnisse auf Basis der Agrarstrukturerhebung 2020 und des Testbetriebsnetzes Sachsen-Anhalt vor. Das hier vorgestellte Wirtschaftsjahr 2019/2020 spiegelt sowohl die Nachwirkungen der Dürre 2018, der erneuten Trockenheit 2019 als auch die ersten Folgen der COVID-19-Pandemie wider. Es hat sich gezeigt, dass die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt auch in Krisenzeiten eine verlässliche Konstante in der Versorgung mit Nahrungsmitteln ist. Doch offenbart der Bericht ebenfalls, dass die Probleme der Branche teils immens sind. Der weiter anhaltende Preisverfall bei Milch, die stark schwankenden Preise für Getreide und Zuckerrüben sowie die Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest auf die Schweine haltenden Betriebe seien hier exemplarisch genannt. In diesem und auch bereits in den vorhergehenden Agrarberichten sind die Folgen des Klimawandels auf die landwirtschaftliche Erzeugung in Zahlen belegt worden. Extremwetter- ereignisse bedrohen immer häufiger die Ernten. Mit dem „New Green Deal“ hat die EU-Kommission einen Rahmenplan für einen grundlegenden Umbau der Landwirtschaft aber auch des Verbraucherverhaltens vorgelegt. Der gesellschaftliche Diskurs über Landwirtschaft allgemein, Tierhaltung oder den Rückgang der Biodiversität in der Kulturlandschaft wird zunehmend kontrovers geführt. Darauf gilt es zu reagieren und für die Zukunft eine nachhaltige und multifunktionale Landwirtschaft zu entwickeln, die sowohl im europäischen Maßstab wettbewerbsfähig ist als auch regionale Lieferketten bedienen kann. Dazu bedarf es für die Akteure fairer und verlässlicher Rahmenbedingungen und Planungssicherheit insbesondere auch von Seiten der Politik. Ich sehe diesen Bericht aber nicht ausschließlich als Darstellung der Probleme und Herausforderungen, sondern vordergründig als Beleg für die erbrachten Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte in Sachsen-Anhalt. Dass trotz des schwierigen wirtschaftlichen und klimatischen Umfelds im Berichtszeitraum die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt nur leicht zurückgegangen ist, stimmt mich grundsätzlich optimistisch. Hinter den hier dargestellten Zahlen und Analysen stehen immer auch Menschen: Unternehmer/innen, Betriebsleiter/innen, Mitarbeiter/innen und vielfach ganze Familien. Sie sind dabei nicht nur Wirtschaftsbeteiligte, sondern oft auch tragende Elemente des Dorflebens vor Ort. Landwirtschaft ist der Motor der ländlichen Räume. Attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen in den ländlichen Räumen sind Grundlage für deren Zukunftsfähigkeit. Für jetzige und zukünftige Generationen sind deshalb bestmögliche Bedingungen zu schaffen und die Wertschöpfung weiter auszubauen und zu entwickeln. Ich bin überzeugt, dass dies durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten gelingen kann. Sven Schulze
Die Land- und die Forstwirtschaft gehören zum primären Sektor der Wirtschaft. Während in der Landwirtschaft vorwiegend Nahrungs- und Futtermittel sowie Energierohstoffe produziert werden, dient die Forstwirtschaft vor allem der Gewinnung der Ressource Holz. Beide Nutzungsformen prägen auch heute noch maßgeblich das Landschaftsbild Deutschlands und üben erheblichen Einfluss auf die Umwelt aus. Indikator: Grünlandfläche Indikator: Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft Indikator: Ökologischer Landbau Indikator: Nachhaltige Forstwirtschaft Indikator: Mischwälder Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt. weiterlesen Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen. weiterlesen Neben den erwünschten Wirkungen birgt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zahlreiche Risiken für die Umwelt einschließlich der biologischen Vielfalt. Während der Absatz von Pflanzenschutzmitteln seit Jahren auf unverändert hohem Niveau stagniert, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft weiter ab. weiterlesen Obwohl die Landwirtschaft einen sinkenden Anteil an der Wirtschaftsleistung hat, nimmt sie als größte Flächennutzerin Deutschlands erheblichen Einfluss auf Böden, Gewässer, Luft, Klima, die biologische Vielfalt - und auf die Gesundheit der Menschen. weiterlesen Die Landwirtschaft in Deutschland trägt maßgeblich zur Emission klimaschädlicher Gase bei. Dafür verantwortlich sind vor allem Methan-Emissionen aus der Tierhaltung (Fermentation und Wirtschaftsdüngermanagement von Gülle und Festmist) sowie Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch). weiterlesen 2023 war eine Fläche von 1.240 Hektar von Waldbränden betroffen. Damit hat sich die von Waldbränden betroffene Fläche im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert, liegt aber weiterhin über dem langjährigen Mittel. Neben finanziellen Schäden sind mit den Waldbränden aber auch ökologische Auswirkungen wie die Freisetzung von Treibhausgasen und Schadstoffen sowie Nährstoffverluste verbunden. weiterlesen Wald bedeckt rund ein Drittel der Landesfläche Deutschlands und ist somit ein prägendes Element unserer Kulturlandschaft. Wälder dienen als Naherholungsräume und erfüllen eine Vielzahl von ökologischen Funktionen. Darüber hinaus werden sie auch forstwirtschaftlich genutzt. Als Lieferant des Rohstoffes Holz kommt ihnen auch heute noch eine große ökonomische Bedeutung zu. weiterlesen Viele Schutzfunktionen des Waldes, wie die Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden oder der Schutz vor Erosion, hängen wesentlich von der Vitalität der Waldökosysteme ab. Gegenüber strukturarmen, nicht naturnahen Reinbeständen sind strukturreiche Mischbestände weniger störanfällig, erfüllen ihre Schutzfunktion nachhaltiger und minimieren das wirtschaftliche Risiko für Forstwirte und Waldbesitzer. weiterlesen Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber sind für Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro vorgesehen. weiterlesen Die Zahl der Ökolandbaubetriebe und ihre bewirtschaftete Fläche nimmt seit Mitte der 1990er Jahre langsam und stetig zu. 2023 betrug der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche 11,2 %. Trotz des stetigen Anstiegs ist das 30 %-Ziel der Bundesregierung noch weit entfernt. weiterlesen
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - - Pressemitteilung Nr.: 217/02 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 217/02 Magdeburg, den 18. Oktober 2002 Wernicke: Bund muss Wettbewerbsfähigkeit sichern Polarisierung in der Landwirtschaft ist nicht zielführend Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke setzt weiterhin auf ein Nebeneinander von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft. Sie hält eine Quotierung und zeitliche Vorgabe für die Etablierung des ökolandbaus, wie es in der Koaliti-onsvereinbarung der Bundesregierung festgeschrieben worden ist, für falsch. Damit werde erneut unsachgemäß zwischen den Bewirtschaftungsformen pola-risiert. Wernicke: "Es kann nur ein Miteinander geben." Für die Ministerin steht außer Frage, dass der ökolandbau Unterstützung bedürfe. Das treffe allerdings auch auf den konventionellen Teil der Landwirtschaft zu. Die besten Konzepte sowie die Qualitätssicherung der jeweiligen Produkte ist maßgebend. Wernicke: "Letztlich entscheidet der Verbraucher selbst." Man müsse nichts regeln, was der Markt bestimmt. Ziel der Bundesregierung müsse es sein die Landwirtschaft als modernen Wirtschaftszweig auszubauen, der im internationalen Wettbewerb bestehen kann. Ein richtiger Weg bahne sich an, wenn die multifunktionale Landwirtschaft durch Einkommensdiversifizierung gestärkt würde. Das verlange vom Bund sich gegen die Veränderungen im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe stark zu machen. Der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen muss weiterhin möglich sein. Gerade Sachsen-Anhalt verliert sonst entscheidende Potentiale für die Erzeugung und Nutzung der Biomasse. Wernicke: "Dafür müsse sich aber die Bundesregierung gegenüber Brüsseler Plänen stärker ins Zeug legen." Auch nationale Alleingänge sind weiterhin abzulehnen, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft gefährden. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Sachsen-Anhalts Landwirtschaft kämpft mit schwierigen Bedingungen: „Wir sehen heftige Turbulenzen auf den Absatzmärkten und bei Betriebsmitteln. Anhaltende Trockenheit, der enorme Anstieg der Energiepreise und die Störung von Lieferketten setzen heimische Betriebe wirtschaftlich stark unter Druck. Verschärft wird die Situation durch die Corona-Pandemie und die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Dies führte zu einem starken Preisverfall u.a. beim Schweinefleisch. Damit unsere Landwirtinnen und Landwirte diese schwierige Situation meistern können, braucht es Planungssicherheit aus Politik und Gesellschaft“, sagte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister und Vorsitzender der Agrarministerkonferenz (AMK), Sven Schulze, heute in der Landespressekonferenz. Er legte dem Kabinett den „Bericht zur Lage der Landwirtschaft“ vor. Dieser enthält u. a. Daten aus der Agrarstrukturerhebung 2020 zu Betriebsstruktur, Unternehmensverflechtungen, Flächenausstattung und Arbeitskräfteeinsatz sowie Daten der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zur Entwicklung des ökologischen Landbaus im Land. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte stehen für eine multifunktionale Landwirtschaft. Sie produzieren nicht nur hochwertige Lebensmittel, sondern auch Energie und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz“, so Minister Sven Schulze. „Es ist an der Zeit, die gute Arbeit unserer heimischen Landwirtschaft stärker wertzuschätzen.“ Der aktuelle Landwirtschaftsbericht ist auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten unter https://lsaurl.de/agrar2020 zu finden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Rund 1,7 Millionen Menschen leben in Sachsen-Anhalt im ländlichen Raum. Das sind rund 80% der Gesamtbevölkerung. Etwa 75% des Bruttoinlandsprodukts Sachsen-Anhalts werden im ländlichen Raum erzeugt. Das zeigt die Bedeutung des ländlichen Raums paradigmatisch auf. ?Die Stärkung des ländlichen Raumes, seine Weiterentwicklung und die nachhaltige Sicherung der Versorgungsfunktionen des ländlichen Raumes sind wichtige Ziele der Landesregierung. Für die wirtschaftliche Entwicklung ist er von großer Bedeutung. Und es geht auch um gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Land.? Das sagte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff heute in Magdeburg. Dort traf sich das Kabinett zu einer Sonderberatung ?Entwicklung des ländlichen Raumes?. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert betonte: ?Wir haben heute eine Vielzahl von Aktivitäten zusammen getragen, mit der wir als Landesregierung den ländlichen Raum politisch gestalten. Es ist deutlich geworden, wie wichtig der ländliche Raum für die Menschen in Sachsen Anhalt ist. Wir haben heute im Kabinett darüber nachgedacht, ob wir nicht die Bedeutung des ländlichen Raums als Staatsziel in unserer Verfassung verankern sollten. Ich denke hierbei an eine Verankerung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Stadt und im ländlichen Raum, so wie es Bayern und Baden-Württemberg bereits getan haben.? Aus Sicht der jeweiligen Ressorts wurden unter anderem folgende Punkte hervorgehoben: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Landes zu erreichen, muss die digitale Versorgung unter Beachtung des demografischen Wandels langfristig sichergestellt werden. Hierfür sollen nachhaltige Breitbandinfrastrukturen und digitale Dienstleistungen bedarfsgerecht in ländlichen Räumen entwickelt werden. Dazu zählen der flächendeckende Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt mit mindestens 50 Mbit/s und das Entwickeln von Pilotprojekten für die ländlichen Regionen im Rahmen der Digitalen Agenda Sachsen-Anhalt. Sie soll dem Kabinett im September 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Insgesamt können für den Breitbandausbau in den ländlichen Gebieten rund 150 Mio. Euro abgerufen werden. Darüber hinaus soll der Tourismus als bedeutender Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum weiter gestärkt werden. Vor allem der Kulturtourismus bietet dem ländlichen Raum große Chancen. Auch als Ziel von Natur- und Aktivreisen gewinnt er zusehends an Bedeutung. Beispiele für wichtige Investitionsvorhaben mit Erschließungsfunktion für den ländlichen Raum sind derzeit unter anderem die Wiederherstellung der vom Hochwasser 2013 betroffenen flussbegleitenden Radwege, der Ausbau der touristischen Infrastruktur am Radweg Deutsche Einheit/D3-Route und der Neubau am Winckelmann-Museum in Stendal. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Der Öffentliche Personennahverkehr im ländlichen Raum ist in besonderem Maße vom demografischen Wandel geprägt. Wichtige Maßnahmen zur Flankierung des demografischen Wandels sind in diesem Kontext die Einführung und Weiterentwicklung des ÖPNV Landesnetzes zwischen 2008 und 2016 mit einem Fördervolumen von 44,6 Mio. Euro, das ÖPNV-Investitionsprogramm mit einem Fördervolumen von 162 Mio. Euro zwischen 2006 und 2016 und überwiegenden Investitionsschwerpunkten im ländlichen Raum sowie die Unterstützung der Landkreise bei der Neuausrichtung ihrer Busangebote durch Beratung der Landkreise und Verkehrsunternehmen. Ein wichtiger Schwerpunkt besteht darin, die Regionen flächendeckend an die übergeordneten Verkehrsnetze anzubinden, um so schnelle Verkehrsverbindungen zu ermöglichen. Mit dem von Bund und Ländern 2010 gestarteten Städtebauförderungsprogramm ?Kleinere Städte und Gemeinden? werden städtebaulicher Missstände beseitigt und Funktionsverluste über innerörtliche Abstimmung oder interkommunale Zusammenarbeit behoben bzw. gemildert. Seit dem Programmstart sind rund 30 Mio. Euro aus dem Programm an 32 Kommunen in Sachsen-Anhalt geflossen. Ferner soll das Förderprogramm Demografie Sachsen-Anhalt Kommunen und gesellschaftliche Akteure bei Projekten der Daseinsvorsorge und bei der Gestaltung des demografischen Wandels unterstützen. Ministerium für Inneres und Sport Seit dem 1. August 2016 führt der Landessportbund das Projekt ?Sportstättenentwicklungsplanung im Kontext zum demografischen Wandel? in Sachsen-Anhalt durch, das vom Land über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels in Sachen-Anhalt mit insgesamt 80.000 Euro gefördert wird. Das Projekt verfolgt das Ziel, die vorhandenen Sportstätten im Land sukzessive zu erfassen. Aufbauend auf diesen Daten soll ab 2018 die Sportstättensituation analysiert und ab 2019 das Sportstättenkonzept entwickelt werden. Um Feuerwehren im ländlichen Raum zu stärken, wurde die Novellierung des Brandschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Zur Erhaltung und Verbesserung des flächendeckenden Systems erfolgt mit der Erarbeitung und Fortschreibung der Risikoanalysen und Brandschutzbedarfsplanungen eine Erfassung und Bewertung des tatsächlichen Brandschutzbedarfes der Einheits- und Verbandsgemeinden. Personell starke Ortsfeuerwehren, technisch leistungsfähige Einsatzfahrzeuge und zeitgemäße Feuerwehrhäuser sind dafür eine wesentliche Voraussetzung. Dazu wurde ein Sonderförderprogramm für Feuerwehrhäuser und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr über 100 Mio. für einen Zeitraum von sechs Jahren initiiert und beschlossen. Ministerium der Finanzen Mit dem Finanzausgleichsgesetz stellt das Land den Kommunen Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Verfügung. Ziel des Finanzausgleichsgesetzes ist es, die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen und die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen angemessen auszugleichen. Die Festlegungen des Koalitionsvertrages 2016 bis 2021, die Finanzausstattung der Kommunen deutlich zu verbessern, wurden vollumfänglich umgesetzt. Mit dem Förderprogramm STARK V werden die finanzschwachen Kommunen im ländlichen Raum bei ihren Investitionen unterstützt. Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stellt der Bund dem Land Sachsen-Anhalt Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von rd. 111 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem kommunalen Teilentschuldungsprogramm STARK II unterstützt das Land die Kommunen beim Schuldenabbau und hilft ihnen so, finanzielle Freiräume zu schaffen und wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen. Auch mit diesem Programm leistet das Land einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der Kommunen im ländlichen Raum. Von 189 antragsberechtigten Kommunen nehmen 178 an dem Programm teil. Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Mit der Erstellung eines Leitbildes Landwirtschaft 2030 in Sachsen-Anhalt sollen Ziele, Handlungsfelder und Instrumente im Hinblick auf eine zukunftsfähige Landwirtschaft gemeinsam mit Vertretern aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft entwickelt und darüber hinaus Grundlagen für ein Agrarstrukturgesetz geschaffen werden. Mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm wird eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende, tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft gefördert. Der Landeshochwasserschutz dient nicht nur dem Schutz des Menschen und seines Lebensraums, sondern auch dem Bodenschutz. Hierfür sieht die Hochwasserschutzkonzeption bis 2020 den Einsatz von insgesamt ca. 785 Millionen Euro vor. Die ehemalige innerdeutsche Grenze in Sachsen-Anhalt soll zu einem durchgängigen Grünen Band entwickelt und als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden. Dieses Ziel soll möglichst bis 2019, also bis zum 30 Jahrestag des Mauerfalls, auf den Weg gebracht sein. Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Die vorgesehene Novellierung des Krankenhausgesetzes soll die Qualität der Versorgung weiter stärken. Die ?Allianz für Allgemeinmedizin?, welche auf Initiative des Ministeriums gegründet wurde, verfolgt das Ziel einer dauerhaften Ansiedlung von Hausärzten in den ländlichen Regionen. Das Ministerium ist auch Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung des ?Masterplan Medizinstudium 2020? befasst. Es geht unter anderem um eine Stärkung des Faches ?Allgemeinmedizin? und eine Landarztquote. In Sachsen-Anhalt ist der ? Runde Tisch Pflege? eingerichtet worden, an dem Träger, Vereine, Verbände, handelnde Akteure vor Ort und die Politik vertreten sind. Die neue Pflege-Betreuungs-Verordnung des Landes regelt die konkrete Umsetzung für Sachsen-Anhalt und zeigt darüber hinaus Wege für die Förderung u.a. auch von Selbsthilfegruppen auf. Die Verordnung setzt den Rahmen dafür, dass die Vielfalt der Angebote steigt und mehr Pflegebedürftige als bisher davon profitieren können. Der Landesaktionsplan Sachsen-Anhalts ?einfach machen - Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft? dient der systematischen Erfüllung der Pflichten, die sich für das Land Sachsen-Anhalt aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Ferner verbesserten sich durch insgesamt 47 Investitionsvorhaben in Kindertageseinrichtungen die Betreuungsbedingungen für rund 4.500 Kinder unmittelbar. Mittelbar profitierten mehr als 200.000 Einwohner davon. Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt verfügt nach wie vor über ein vergleichsweise kleinteiliges Grundschulnetz. Mehr als 90% der an der Schülerbeförderung teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erreichen die zuständige Grundschule innerhalb einer Schulwegzeit von 30 Minuten. Nach aktuellen Schülerzahlprognosen wird das Grundschulnetz in dieser Legislaturperiode stabil bleiben. Ziel des Bildungsministeriums ist es, vorsorglich den Grundschulverbund gesetzlich zu verankern. Das Bildungsministerium wird dazu im kommenden Schuljahr einen Schulgesetzentwurf ins Parlament einbringen, um sich für die Zukunft vor allem im ländlichen Raum zu wappnen. Notwendig ist es, zu untersuchen, unter welchen Bedingungen es zur Sicherstellung aller derzeit vorhandenen Grundschulstandorte kommen kann. In dem zu erstellenden Konzept, an dem bereits im Ministerium gearbeitet wird, sollen Modelle zur Einführung von Grundschulverbünden in Sachsen-Anhalt entwickelt werden unter Abwägung von Vorteilen, Nachteilen und Ressourcen entsprechend den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag sowie unter Beachtung schulfachlicher und unterrichtsorganisatorischer Überlegungen. Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Die Landesregierung wirkt hinsichtlich der Kulturpolitik nachhaltig im ländlichen Raum. Eine breite Mitwirkung und Teilhabe am kulturellen Angebot sind erklärte Ziele der Landespolitik. Dies betrifft alle Regionen Sachsen-Anhalts. So werden zum Beispiel im Jahr 2017 im Rahmen der Förderung von Musikschulen (ca. 3,5 Mio. ?), der kommunalen Bibliotheken (ca. 540 T?) oder der Museumsförderung (ca. 2,2 Mio. ?) erhebliche Anstrengungen unternommen, die Sachsen-Anhalt in allen seinen Regionen zu Gute kommen (Angaben jeweils incl. geplanter Konzessionsmittel). Auch Mittel für die kulturelle Denkmalpflege (2017: ca. 3,2 Mio. ?) oder für Liegenschaften der Kulturstiftung (bisher Stiftung Dome und Schlösser), die zugleich den Tourismus unterstützen, fließen maßgeblich in den ländlichen Raum. Besonderer Handlungsbedarf besteht bei vielfach überfälligen Investitionen für Kultureinrichtungen in ländlichen Regionen, die kommunal oder über andere Träger getragen werden und die für die Kulturangebote vor Ort von großer Bedeutung sind (etwa Bibliotheken, Museen und kleine Theater). Die Träger haben oft Schwierigkeiten, die Investitionen zu tätigen. Deshalb hat die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hier gezielt die Initiative ergriffen und im Gespräch mit allen Landkreisen die besonders akuten Bedarfe ermittelt. In einem nächsten Schritt werden nun im Gespräch mit den betreffenden Ministerien (MW, MF, MULE und MLV) Fördermöglichkeiten ermittelt und konkret mit den entsprechenden Vorhaben zusammen gebracht. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Es gilt das gesprochene WortAnrede,die heimische Landwirtschaft ist für unser Bundesland ein wichtiger Wirtschaftszweig. Einen höheren Anteil an der Wertschöpfung als in Sachsen-Anhalt trägt der Agrarsektor nur in Mecklenburg-Vorpommern zur Gesamtwirtschaft bei. Wir haben Regionen, in denen außer Land- und Forstwirtschaft keine nennenswerten wirtschaftlichen Aktivitäten existieren. Deshalb ist es wichtig, wer Landwirtschaft betreibt und wie Landwirtschaft betrieben wird, um Zukunftssicherheit und Akzeptanz unseres Agrarsektors zu gewährleisten.Die europäische Landwirtschaft ist eingebettet in die gemeinsame Agrarpolitik. Für 2014 bis 2020 wurden die Bedingungen der Agrarpolitik seitens der EU neu definiert. Mit dem Münchner Kompromiss vom November 2013 wurde ein allseits akzeptierter Rahmen für die Umsetzung der EU-Vorgaben in Deutschland vereinbart. Inzwischen wurden die Entwicklungspläne als Grundlage der Förderung für den ländlichen Raum aufgestellt und bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht.Ich freue mich sehr, dass die Entwicklungspläne von Sachsen und Sachsen-Anhalt als erste deutsche Pläne von der EU-Kommission genehmigt wurden. Hier haben unsere Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter gute Arbeit geleistet. Wir können auch ein wenig stolz darauf sein, dass zwei neue Bundesländer als erste ihre Programme genehmigt bekommen haben. Damit sind die Eckpunkte für die Förderung im ländlichen Raum definiert. Wir können frühzeitig die Förderprogramme zum Wohle der Landwirtschaft und der Lebensqualität im ländlichen Raum anbieten.Unsere agrarischen Rohstoffe sind Grundlage für die erfolgreiche Nahrungs- und Futtermittelindustrie in Sachsen-Anhalt. Diese Branche ist, sowohl was die Zahl der Beschäftigten als auch was die Umsatzzahlen angeht, die stärkste Branche im verarbeitenden Gewerbe in Sachsen-Anhalt. Wir haben uns anlässlich der Grünen Woche im Januar wieder davon überzeugen können, wie leistungsfähig, stark und innovativ unsere Nahrungsmittelwirtschaft ist. Solides Wachstum und hohe Innovationskraft zeichnen diese Branche aus. In der Regionalen Innovationsstrategie des Landes liegt zwei von fünf Leitmärkten die Erzeugung von land- und forstwirtschaftlichen Rohstoffen zu Grunde. Ein weiterer Indikator für das Potenzial dieser Branche.Wir haben in Sachsen-Anhalt überdurchschnittlich gute Böden. Nirgendwo ist der Anteil der benachteiligten Gebiete in der Landwirtschaft niedriger als in Sachsen-Anhalt. Wir haben gut ausgebildete Betriebsleiter und wir haben günstige Agrarstrukturen. Bei uns ist der Durchschnittsbetrieb fünfmal größer als im Durchschnitt der alten Bundesländer. Alles in allem haben wir gute Voraussetzungen, um bei uns in Sachsen-Anhalt erfolgreich Landwirtschaft zu betreiben. Das tun unsere Betriebe unabhängig von der Rechtsform. Schauen wir uns die Einkommensstatistiken anhand der Gewinnzahlen an, so liegen unsere Betriebe in Sachsen-Anhalt regelmäßig mit vorne. Es gibt aber auch Entwicklungen, die uns Sorge bereiten. Ich habe bereits in meiner Regierungserklärung zum Agrarsektor vor zwei Jahren auf besorgniserregende Entwicklungen auf den Bodenmärkten hingewiesen. Diese Sorgen sind seitdem nicht geringer geworden.Der Boden ist neben dem Menschen der wichtigste Produktionsfaktor der Landwirte. Er ist nicht vermehrbar und die Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung. Er ist ein wertvolles, für unsere Volkswirtschaft essenzielles Gut. Er ist ein Produktionsfaktor, der von der Natur bereitgestellt wird und für die der Nutzer eine besondere Verantwortung übernimmt.Zunehmend werden Diskussionen über die in den letzten Jahren zu verzeichnenden enormen Preisanstiege für Acker- und Grünlandflächen geführt. Seit 2007 sind die Kaufpreise für diesen Boden nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes in Sachsen-Anhalt um mehr als 120 % des Wertes von 2007 gestiegen. Die Preise haben sich also mehr als verdoppelt.Die Ursachen für diesen Preisanstieg sind vielfältig. Eine Ursache ist die tatsächliche und zu erwartende günstige Entwicklung auf den Agrarmärkten. Das macht den Boden auch für außerlandwirtschaftliche Investoren attraktiv, die gerade in Zeiten unsicherer Finanzmärkte eine stabile Geldanlage suchen.Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften verzeichnet einen kontinuierlichen Anstieg der Fälle, in denen Land von Nicht-Landwirten gekauft werden soll. Käufer von landwirtschaftlichen Flächen zur Vermögensanlage sind in der Lage und gewillt, Preise weit oberhalb des Ertragswertes zu zahlen. Damit können sie deutliche Preissteigerungen auslösen.Boden wandert aber nicht nur über den normalen Bodenmarkt zwischen den Eigentümern. Durch den Kauf von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen oder den Kauf ganzer Unternehmen wird auch der Zugriff auf den Produktionsfaktor Boden bestimmt. Für Unternehmensbeteiligungen und -käufe bieten die Agrarstrukturen in Ostdeutschland attraktive Bedingungen. Die Unternehmen sind größer und werden häufiger als in den alten Bundesländern als juristische Person geführt. Investoren streben in der Regel Mehrheitsbeteiligungen an.Doch was bedeutet dies alles für unsere Landwirtschaft und den Ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt? Welche Gefahren lassen sich erkennen? Warum müssen wir handeln?Lassen Sie mich zunächst darstellen, worüber wir eigentlich sprechen.Eine börsennotierte Aktiengesellschaft, KTG Agrar, bewirtschaftet nach eigenen Angaben in den neuen Bundesländern ca. 30.000 Hektar. Die börsennotierte Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Bekannt ist, dass KTG Agrar mit Technik und Personal, das von Ort zu Ort wandert, Flächen bewirtschaftet. Ich frage Sie, meine Damen und Herren, was bleibt dann von der Wertschöpfung unserer Felder in diesen Dörfern? Die Lindhorst-Gruppe bewirtschaftet nach eigenen Angaben 22.000 Hektar. Die MLP-Gruppe laut Managermagazin 20.000 Hektar. Die Steinhoff-Gruppe bewirtschaftet 20.000 Hektar mit 35 Biogasanlagen. Ich könnte die Zahl der Beispiele erweitern. Vielfach wissen wir nicht mehr, wer sich hinter einer GmbH, hinter einer Agrargenossenschaft verbirgt. Ist das die Landwirtschaft, die wir wollen, meine Damen und Herren? Ist das ein Leitbild? Ist das ein Zukunftskonzept? Mit 500 Unternehmen von der Größenordnung der KTG Agrar könnten wir die gesamten Flächen in Deutschland bewirtschaften, mit 200 Unternehmen die Agrarfläche der neuen Bundesländer. Ist das eine Landwirtschaft, die auf Akzeptanz stößt beim Verbraucher, beim Steuerzahler - und ist er bereit, für diese Landwirtschaft Ausgleichszahlungen in der Größenordnung von 300 Euro je Hektar aufzuwenden?Das Thema hat auch Brüssel erreicht. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat vor einigen Wochen mit nur wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen eine Stellungnahme zum Thema Jagd nach Agrarland abgegeben. Auch die neuen Bundesländer finden dort Erwähnung und ein historischer Rückblick, der mich besonders beeindruckt hat.Ich zitiere:?Ein mahnendes Beispiel für die Folgen von Landaufkäufen ist Schottland, wo vor 200 Jahren eine Fläche von der Größe Hollands in Landeinheiten von einer Größe zwischen 8 000 und 20 000 Hektar aufgeteilt und an Investoren verkauft wurde. In diesem Gebiet lebten 1,5 bis 2 Millionen Menschen. Bis heute ist dieses Gebiet aufgrund der industriell betriebenen Landwirtschaft entvölkert. Das schottische Parlament beschäftigt sich derzeit mit der Neubesiedlung dieses Gebietes?. Was sagt uns dieses Beispiel? Fehlentscheidungen wirken lange nach.Auch im Lichte der Dominanz des ländlichen Raums in der Siedlungsstruktur unseres Landes und der sozialen Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft als Einkommensquelle, als Arbeitgeber und als Gestalter der Naturräume, besitzt die ökonomisch und ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung der Böden eine essenzielle Bedeutung. Der für die Forstwirtschaft entwickelte Begriff der Nachhaltigkeit hält uns auch in diesem Bereich an, über den gegenwärtigen Tag hinaus zu denken. Wir müssen die Folgen unseres Handelns aber auch eines Untätigseins in den Blick nehmen.Nichtlandwirtschaftliche Investoren, die ihr Geld aus Gründen der Renditemaximierung in den Sektor oder Boden fließen lassen, bergen die Gefahr von negativen Entwicklungstendenzen. Dies reicht über den Abbau von Arbeitskräften bis hin zum Abzug der Wertschöpfung aus unseren ländlichen Räumen. Auch die Frage nach der Verantwortung für das natürliche Umfeld stellt sich. Wer seinen Blick nur noch auf den aktuellen Stand seines Bankkontos richtet, der hat weniger Interesse am langfristigen Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, an der Biodiversität oder der Wasserqualität.Wenn der Betriebsinhaber nur noch einen Briefkasten vor Ort unterhält und die Menschen in der Region keinen Kontakt mehr zu den Personen haben, die die Flächen des Ortes bewirtschaften, wird Landwirtschaft anonymisiert. Es existiert kein Bezug zur Region, zu den Menschen vor Ort. Regionales Verantwortungsgefühl wird so nicht geprägt und gelebt.Durch die Nichtortsansässigkeit der Unternehmensinhaber fließen auch Steuern in andere Länder, dann gehen Gelder verloren, die hier dringend gebraucht werden. Ich sage Ihnen auch deshalb: Der Ertrag, der auf den Feldern eines Dorfes erwirtschaftet wird, muss bei den Menschen im Dorf bleiben. Das Geld des Dorfes dem Dorfe, sagte mir neulich ein alter Bauer aus der Börde.Wie beurteilen wir Konzentrationsprozesse wie vorhin beschrieben? Sie gefährden die Marktmechanismen. Der Wettbewerb als Triebkraft für Entwicklungsprozesse wird eingeschränkt. Den Nachteil von Monopolbildungen kennen wir nicht nur aus Büchern zur Volkswirtschaftslehre.Eine multifunktionale, flexible Land- und Forstwirtschaft kann nicht bei erstarrten, kartellartigen Eigentums- und Besitzstrukturen gedeihen. Eine multifunktionale Landwirtschaft als Basis einer nachhaltigen gesamtgesellschaftlichen Entwicklung erfordert auch flexible, mobile Bodenmärkte, erfordert Platz für Neues, für Innovation und Fortschritt.Alleinige Effizienzorientierung marktbeherrschender Flächennutzer sind der Entwicklung unseres Landes nicht zuträglich und widersprechen der Forderung nach Nachhaltigkeit. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Position zu beziehen und klare Grenzen aufzuzeigen.Grenzen für die Regulierung des Bodenmarktes sind die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Eigentums und die damit verbundene Verfügungsfreiheit über den Boden. Auch die Unternehmensfreiheit ist ein hohes Gut. Marktwirtschaftliche Mechanismen sollen nicht ausgeschaltet werden. Wir wollen Marktmechanismen schützen.Aber das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 1967 bereits entschieden, dass die Besonderheit des Bodens durchaus einen Eingriff in die grundrechtlich gewährleistete Vertragsfreiheit rechtfertige. Ich zitiere: ?Eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwinge dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern.? Daraus lässt sich eine deutlich stärkere Gemeinwohlorientierung beim Wirtschaftsgut Boden ableiten, als dies bei anderen Wirtschaftsgütern der Fall ist.Unsere Ziele in der Bodenmarktpolitik sind: 1. der Landwirtschaft einen Vorrang beim Flächenerwerb einzuräumen, 2. den Bodenpreisanstieg zu dämpfen und die Markttransparenz zu erhöhen,3. eine nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung der Agrarflächen Vorrang zu geben, 4. eine breite Streuung des Bodeneigentums sicher zu stellen, um damit 5. marktbeherrschende Positionen auf regionalen Bodenmärkten zu verhindern.Bei diesen Zielen sehe ich eine breite Übereinstimmung mit den von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe definierten Zielen und einem Zielpapier des Deutschen Bauernverbandes. Dieses wird sich in Zusammenhang mit unserem Gesetzesvorhaben auch in einem Leitbild wiederfinden.Der Deutsche Bauernbund mit seinem Präsidenten Klamroth hat schon seit langem warnend auf die Entwicklungen am Bodenmarkt hingewiesen. Ich freue mich sehr, dass auch der Deutsche Bauernverband sich engagiert um Fragen des Bodenmarktes kümmert und Präsident Rukwied kürzlich äußerte, dass so eine Art Satellitenlandwirtschaft nicht dem Leitbild des Bauernverbandes entspreche.Unsere Ziele, die Ziele des Berufsstandes, wollen wir im Rahmen eines Agrarstruktursicherungsgesetzes erreichen. Aber haben Sie bitte nicht die Befürchtung, dass ein zusätzliches Gesetz geschaffen wird, das neben die bestehenden rechtlichen Bestimmungen tritt und das Bodenrecht unnötig verkompliziert. Das Agrarstruktursicherungsgesetz soll Grundstücksverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz, Reichssiedlungsgesetz und die bisherigen landesrechtlichen Ausführungsvorschriften vereinen. Ein Griff, und Sie haben die Vorschriften zum Bodenmarkt in der Hand. Gleichzeitig sollen landesspezifische Besonderheiten, die im bisherigen Recht nicht berücksichtigt waren, integriert werden. Die Vorschriften können dadurch um zirka ein Drittel reduziert werden.Wir wollen zum Beispiel folgendes besser regeln:1. Unbebautes und bebautes land- oder forstwirtschaftlich genutztes oder nutzbares Grundstück wird im aktuellen Recht unterschiedlich behandelt. Ist es bebaut, muss eine Genehmigung schon bei 0,25 Hektar Grundstücksgröße erfolgen, ist es unbebaut, bei zwei Hektar. Warum, ist für mich nicht ersichtlich. Neben einer Vereinfachung sehe ich hier die Möglichkeit, den Kauf aufgegebener oder leerstehender Hofstellen wieder attraktiver werden zu lassen. Ein für viele Dörfer wichtiges Thema.2. Den Kreis der zum Kauf privilegierten Bauern im Bodenrecht sollte man auch um hauptberufliche in juristischen Personen tätige Landwirte erweitern. Und warum sollen ausscheidende Gesellschafter nicht auch in Land abgefunden werden? Dafür wollen wir Kriterien definieren.3. Neu am Agrarstruktursicherungsgesetz wird auch sein, dass nun auch reine Anteilsverkäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen und Betriebsverkäufe dem Grundstücksverkehrsrecht unterfallen. Dies war bisher, auch wenn die Gesellschaft teils erhebliche land- und forstwirtschaftliche Flächen im Eigentum hatte, nicht der Fall. Diese Ungleichbehandlung, die auch bezüglich der Grunderwerbssteuer existiert, gegenüber den Geschäften unter Privaten ist zu beseitigen. Auch bei diesen Geschäften soll es ein Genehmigungsverfahren geben. Denn hier ist das Einfallstor für außerlandwirtschaftliche Anleger.Und wir sollten auch offen darüber diskutieren, welche Rolle unsere Landgesellschaft, die anerkannte Arbeit leistet, zukünftig am Bodenmarkt spielen soll. Wir halten übrigens auch daran fest, dass die Landgesellschaft die BVVG-Flächen übernehmen soll. Wir sind dazu in guten Gesprächen mit der Bundesregierung. Ich bin dem Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass er hier den Karren wieder flott gemacht hat.Sie sehen also: Wir haben im Bereich der Bodenmarktes ganz wesentliche Verbesserungen vor. Aussagen von Wissenschaftlern, von Politikern verschiedener Parteien und von vielen Bäuerinnen und Bauern bescheinigen uns, dass der vorgesehene Weg der Richtige ist. Es gibt allerdings auch Kritik an diesem Weg. Wenn aber Kritiker die vorgesehenen Maßnahmen mit der Enteignung von Landwirten im Zuge der Bodenreform nach dem Zweiten Weltkrieg gleichsetzen, wird einer sachlichen Diskussion jede Grundlage entzogen. Und ? was ich sehr bedaure, wer so argumentiert, verhöhnt die Opfer der Bodenreform. 80 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage einer führenden Agrarzeitschrift sind für ein konsequenteres Bodenrecht. Alle Parteien im Brandenburger Landtag sehen Handlungsbedarf. Meine Kollegen Vogelsänger in Brandenburg und Dr. Backhaus in Mecklenburg-Vorpommern haben sich positiv zur Notwendigkeit weiterer bodengesetzlicher Regelungen geäußert.?Bauernland statt Bankenland? hat mein niedersächsischer Kollege Meyer von den Grünen als Devise ausgegeben. Auch möchte ich an dieser Stelle Frau Dr. Tackmann, Agrar-Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE nennen. Als Reaktion auf das Rechtsgutachten der Professoren Schmidt-de Caluwe und Lehmann, das uns sehr hilfreich ist, hat auch sie sich positiv zu einem Agrarstruktursicherungsgesetz geäußert.Ich freue mich besonders über Rückhalt aus unserem Parlament. Frau Budde hat völlig zutreffend betont, ?Ackerflächen sind keine Spekulationsobjekte. Die Bewirtschaftung der Böden durch heimische Betriebe ist nicht nur wichtig für die Produktion von Nahrungsmitteln, sie ist ein wichtiger Beitrag für die Wertschöpfung in der Region?. Der CDU-Fraktion des Hohen Hauses bin ich sehr dankbar, dass sie mir anlässlich ihrer Klausurtagung vor wenigen Wochen den Rücken für dieses für unser Land so wichtige Vorhaben gestärkt hat.Ich bin froh, dass breite Einigkeit über die Notwendigkeit eines Agrarstruktursicherungsgesetzes besteht. Nunmehr bitte ich Sie aber auch um Ihre Unterstützung bei der Ausgestaltung. Bitte bringen Sie sich konstruktiv in die weitere Diskussion ein. Wir bereiten zur Zeit die erste Kabinettsbefassung vor, um in eine Anhörung einzutreten.Lassen Sie mich noch auf einen zweiten Bereich eingehen, der uns, wenn wir über Strukturen der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt diskutieren, sehr stark beschäftigt und auch zukünftig noch stark beschäftigen wird: die Tierhaltung. Auch hier gilt es, die Diskussion mit wissenschaftlich belegten Erkenntnissen zu führen. Vorschnelle Initiativen, die nur vermeintlich dem Tierwohl dienen, lehne ich ab. Sie nützen vielleicht denen, die sie einfordern, nicht aber den Tieren. In der öffentlichen Diskussion gehen Begriffe wie Tierwohl, Tierschutz, Tiergesundheit, tiergerechte und artgerechte Haltung teils wild durcheinander. Doch hier muss genau hingesehen werden. Mit großem Interesse verfolge ich die Aktivitäten der Deutschen Agrarforschungsallianz zur Entwicklung von Strategien der zukünftigen Nutztierhaltung. Fachleute der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt und unserer Landesanstalt waren bei den Abstimmungen im Fachforum Nutztiere aktiv beteiligt. Ich danke den Wissenschaftlern in unserem Bundesland für ihre engagierte Arbeit.Im Rahmen des von mir durchgeführten ?Forums Nutztierhaltung? wurden schwerpunktmäßig auch notwendige Verbesserungen der Tiergesundheit und des Tierwohls, als ein wesentlicher Lösungsansatz in den Fokus gestellt. Wir brauchen geeignete, allgemeinverbindliche Tierschutzindikatoren, die frühzeitig auf dauerhafte Beeinträchtigungen des Wohlbefindens der Tiere hinweisen. Ein wesentliches Ergebnis des ?Forums Nutztierhaltung? war die Herausarbeitung solcher Indikatoren.Mit dem Ziel der wissenschaftlichen Begleitung und pilothaften Umsetzung dieser Erkenntnisse haben wir Kooperationspartnerschaften mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt, dem Berufsstand und dem Zentrum für Tierhaltung und Technik Iden initiiert. So leisten wir in Sachsen-Anhalt unseren Beitrag zur wissenschaftlichen Unterstützung in Fragen des Tierwohls.Ich will hier nur einige ausgewählte Beispiele nennen:Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg befasst sich mit der Validierung von tierbezogenen Indikatoren in Schweinemastbetrieben.Am Professor-Hellriegel-Institut an der Hochschule Anhalt wird ein wissenschaftliches Projekt zur ?Analyse von Haltungssystemen in der Ferkelerzeugung? durchgeführt.Ebenfalls an der Hochschule Anhalt wurde ein Forschungsvorhaben zur ?Entwicklung von praxisorientierten Verfahren zur Bewertung des Tierwohls in Milchviehbeständen in Sachsen-Anhalt? initiiert. Ich begrüße diese Forschungen ausdrücklich. Sie helfen den Züchtern, den Tieren, dem Verbraucher und auch der Politik, beim Ringen um die beste Lösung, und sie helfen damit vor allem Tieren. Es gilt dann, die wissenschaftlichen Erkenntnisse in die landwirtschaftliche Praxis umzusetzen.Ich begrüße sehr das Engagement der Bundesregierung bei der Frage der Verbesserung der Haltungsbedingungen unserer Nutztiere. Vorgesehen ist die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen. Diese Zulassungsverpflichtung soll sich auf alle Einrichtungen eines Stalles beziehen, die Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere haben können. Auch dadurch werden wir zu mehr Tierwohl kommen.Wie ist es um den Vollzug des Tierschutzrechtes in Sachsen-Anhalt bestellt?Der Umgang mit den Tieren wird im Rahmen von tierschutzrechtlichen Kontrollen der zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte in den Beständen überprüft. Die Grundlagen für diese Kontrollen bilden die geltenden Rechtsgrundlagen, die Vorgaben des Handbuches ?Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen? sowie das Qualitätsmanagementsystem der Veterinärverwaltung. Leider gibt es immer wieder Tierhalter, die gegen Tierschutzbestimmungen verstoßen. Einige auch in gravierender Weise. Das ist nicht akzeptabel und nicht hinnehmbar. Unsere Behörden haben in den letzten Jahren 27 Tierhaltungsverbote ausgesprochen. Dies betrifft auch einen der Größten der Schweinebranche, der sich gegen diese Maßnahme wehrt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 24. Februar 2015 entschieden, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen, da noch zwei weitere Verfahren beim Oberverwaltungsgericht des Landes anhängig sind, deren Ausgang abgewartet werden soll. Insofern ist der Rechtsstreit weiter offen.Es gibt noch einen zweiten und vergleichbaren Fall dieser Größenordnung in Sachsen-Anhalt. Derzeit erwägt ein weiterer Landkreis die Einleitung eines Tierhalte- und -betreuungsverbotes für Schweine. Die Anhörungsfrist für den Tierhalter läuft in Kürze ab. Zudem ist ein Bescheid in Vorbereitung, der weitere Anordnungen enthält. Die Herstellung rechtskonformer Haltungsbedingungen für die Tiere muss oberste Priorität haben. Zuallererst natürlich für die Schweine selbst, aber auch auf Grund der berechtigten Interessen der Verbraucher und der Tierhalter, die sich an das geltende Recht halten.Dabei will ich aber auch hervorheben, dass die übergroße Mehrheit unserer Tierhalter ihrer Verantwortung gewissenhaft nachkommt. Einseitige und pauschalisierende Darstellungen schaden dem Ruf der verantwortungsvoll arbeitenden Landwirte. Dies ist unredlich und gehört sich nicht. Das haben unsere Landwirte nicht verdient.Aber wir haben, was die Kontrolle von Betrieben anbelangt, Verbesserungsbedarf. Die Ergebnisse der amtlichen Überwachungen und die Erfahrungen der zuständigen Behörden lassen den Schluss zu, dass die derzeitigen Kontrollmechanismen in bestimmten Betrieben offensichtlich nicht so effektiv und wirksam wie erforderlich sind. In Betrieben mit wiederholten und gravierenden Rechtsverstößen ist es notwendig, die Kontrollintensität zu erhöhen, damit festgestellte Verstöße beseitigt und künftige Verstöße verhindert werden. Erfahrungen der Vollzugsbehörden belegen, dass selbst stringente behördliche Maßnahmen nicht immer erfolgreich sind. Um Abhilfe zu schaffen, bedarf es im Einzelfall einer starken behördlichen Präsenz, auch fachrechtsübergreifend. Weiterhin müssen die gegenwärtig geltenden Zuchtziele mit Blick auf eine Verbesserung der Gesundheit und Robustheit überprüft werden. Zum Beispiel kann es nicht richtig sein, wenn Sauen pro Wurf immer mehr Ferkel auf die Welt bringen, die sie gar nicht ernähren können. Bei der Beurteilung der Tiergerechtheit eines Haltungsverfahrens werden in der Regel das Verhalten der Tiere und die Tiergesundheit berücksichtigt. Die bei der Schweinezucht in Kritik stehende Kastenstandhaltung von Sauen schränkt das Bewegungs- und Sozialverhalten der Tiere ein. Praxistaugliche Alternativen zu diesem Haltungsverfahren müssen entwickelt werden, wobei neben der Tiergerechtheit auch arbeitswirtschaftliche und ökonomische Erwägungen zu berücksichtigen sind. Unsere Spezialisten im Zentrum für Tierhaltung und Technik Iden testen bereits alternative Haltungseinrichtungen. Es ist gut, dass wir diese Einrichtung haben und ich danke den tüchtigen Mitarbeitern in Iden ausdrücklich für ihre engagierte Arbeit.Sachsen-Anhalt hat auf der Agrarministerkonferenz am 6. September 2014 in Potsdam ein zielführendes Konzept mit Vorschlägen zur Verbesserung der Tierschutzsituation vorgelegt. Mit diesem Konzept befasst sich jetzt eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder. In diesem Konzept geht es um konkrete Maßnahmenvorschläge zur Überprüfung und Weiterentwicklung des Managements der Tierhaltung, der weiteren Verbesserung der Haltungsbedingungen sowie der Bewertung bereits geltender Schutz- und Kontrollstandards und deren Wirksamkeit.Dabei werden die Anforderungen an die betrieblichen Eigenkontrollen und Sachkunde der Tierhalter in den Blick genommen. Zudem geht es um die Einführung einer weisungsbefugten sachverständigen Person (Tierschutzbeauftragter) in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen ab einer bestimmten Bestandsgröße. Dies halte ich für einen ganz wesentlichen Schritt zur Verbesserung des Tierwohls. Wir brauchen Menschen in den Betrieben, die sich in besonderer Weise für Belange des Tierschutzes verantwortlich fühlen.Weiterhin wird geprüft, ob besonders auffällige Betriebe auf eigene Kosten einen amtlichen Tierarzt beschäftigen müssen. Und was bisher fehlt, ist die Etablierung eines bundesweiten Registers über Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbote. Dieses sind sehr ambitionierte Vorhaben. Ich hoffe, dass ich für diese zielführenden Vorschläge Mehrheiten in der Agrarministerkonferenz erhalte.Um weitere Fortschritte zu erzielen, ist die Beratung der Tierhalter auszubauen und ständig zu verbessern. Dieses kann in Sachsen-Anhalt nachhaltig nur dann umgesetzt werden, wenn das Zentrum für Tierhaltung und Technik Iden zu einem Kompetenzzentrum für art- und umweltgerechte Nutztierhaltung weiterentwickelt wird und dafür personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.Ich bin dankbar, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. April 2012 die Landesregierung gebeten hat, das Zentrum für Tierhaltung und Technik Iden und seines landwirtschaftlichen Modell- und Demonstrationsbetriebes, zu einem soliden Kompetenzzentrum weiter zu entwickeln. Voraussetzung dafür ist auch das Vorhalten modernster Tierhaltungsanlagen. Dazu sind eine Reihe von Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen in der Nutztierhaltung und den überbetrieblichen Ausbildungsstätten des Standortes erforderlich. Mit den Investitionen sollen beispielhafte Baulösungen der modernen tierschutzgerechten Nutztierhaltung geschaffen werden. Wir sind mit dem Bund in guten Verhandlungen bezüglich der förderseitigen Umsetzung unserer Vorhaben.Der Erfolg der Tierhaltung in Deutschland, wie in Sachsen-Anhalt, wird sich in Zukunft noch mehr als bisher im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen und ökonomischen Fragen entscheiden. Dazu zählt auch die Frage, wie viele Tiere verträgt eine Region/ein Standort. Wir wollen den Erfolg der Tierhaltung in Sachsen-Anhalt. Wir sind schon das viehärmste Flächenland in Deutschland. Wir brauchen auch die Wertschöpfung aus der Tierhaltung in unseren ländlichen Räumen.Zur Zukunft der Landwirtschaft gehört die Frage der Gewinnung von Berufsnachwuchs. Auch hier hat Sachsen-Anhalt hervorragende Rahmenbedingungen. Ich kenne kein Land vergleichbarer Größe, geschweige denn vergleichbarer Finanzausstattung, das landwirtschaftliche Bildungseinrichtungen in diesem Umfang vorhält. Neben den Berufsschulen möchte ich hier unsere landwirtschaftliche Fachschule in Haldensleben nennen. Darüber hinaus halten wir als überbetriebliche Ausbildungsstätte Iden und Quedlinburg/ Dittfurth vor. Weiterhin möchte ich nennen die Hochschule Bernburg, die es Studenten ermöglicht, sowohl den Bachelor- als auch den Masterabschluss zu erwerben sowie die universitäre Ausbildung an der Martin-Luther-Universität Halle. Darüber hinaus gibt es Agrarforschung in Gatersleben, am Julius-Kühn-Institut in Quedlinburg und es ist uns gelungen, das internationale Pflanzenbauzentrum der DLG in Bernburg zu verankern. Forschung und Ausbildung im Agrarbereich spielen in Sachsen-Anhalt eine hervorragende Rolle. Dennoch klagen einige Betriebe über Mangel an Auszubildenden und Mangel an Fachkräften. Hier scheint die Situation in den Betrieben sehr unterschiedlich zu sein. Es gibt auch Ausbildungsbetriebe, die über Jahre hinaus im Vorhinein ausgebucht sind. Wichtig ist, dass Ausbildungsbetriebe sich ihrer Verantwortung bewusst sind und für eine sehr gute Ausbildung sorgen. Dazu gehört auch ein angenehmes Betriebsklima und eine adäquate Bezahlung der jungen Auszubildenden. Offenbar ist im Bereich der Bezahlung der ausgebildeten Fachkräfte bei einigen Betrieben manches im Argen. Erfolgreiche Nachwuchsgewinnung kann nur gelingen, wenn Fachkräfte auch adäquat bezahlt werden. Der Agrarsektor darf hier nicht hinter anderen Branchen zurückstehen.Zur sozialen Marktwirtschaft gehört auch eine adäquate Teilhabe der Arbeitnehmer an den Erträgen eines Betriebes. Wir wollen kein Billiglohnland sein, weder in der Landwirtschaft noch in anderen Branchen.Zur Attraktivität eines Berufes gehört auch die Entwicklung von Zukunftsperspektiven. Dazu gehören für mich im Falle der Landwirtschaft erleichterte Möglichkeiten, einen Betrieb zu gründen oder als Gesellschafter in einen Betrieb einzutreten. Startups auch in der Landwirtschaft sind mir lieber und wertvoller für den ländlichen Raum als börsenorientierte Aktiengesellschaften. Auch in der Landwirtschaft muss der Schritt in die Selbständigkeit und in Führungsverantwortung erleichtert werden.Sachsen-Anhalt ist mit seinen günstigen natürlichen und strukturellen Voraussetzungen ein attraktives Agrarland. Wir wollen bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen im Bereich der Tierhaltung und im Bereich des Bodenmarktes dafür Sorge tragen, dass unsere Landwirtschaft sich zukunftsgerichtet weiter entwickelt. Wir wollen eine Landwirtschaft, die in und mit dem Dorfe lebt. Eine Landwirtschaft, die schonend mit unseren Böden umgeht und das Wohl der Tiere achtet. Wir wollen Akzeptanz für unsere Landwirtschaft und wir wollen eine Landwirtschaft, die regional verankert ist, eine Landwirtschaft, die die Wertschöpfungspotenziale für unser Land und seine Menschen nutzt. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Magdeburg. Auch in der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 werden Sachsen-Anhalts Landwirte bei Investitionen gefördert. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens wies jetzt bei der Vorstellung der neuen Richtlinie darauf hin, dass aber nicht jede Investition mit Zuschüssen rechnen könne. Aeikens: ?Gefördert werden Investitionen von Landwirten nur dann, wenn sie besondere Anforderungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. Bei Investitionen im Tierbereich müssen die Landwirt Forderungen an eine tiergerechte Haltung erfüllen. Die sind genau festgelegt. Geht ein Landwirt noch darüber hinaus, dann werden wir dies mit einem höheren Zuschuss unterstützen. ?Aeikens sagte weiter, in der Förderpolitik spiegelten sich auch die gesellschaftlichen Ansprüche an die Landwirtschaft wieder. Es gehe schließlich um den Einsatz öffentlicher Mittel. Insgesamt stehen für die neue Förderperiode für diese Maßnahme etwa 46 Mio. ? europäische und nationale Mittel zur Verfügung.Mit der Förderung soll die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tierartengerechten und multifunktionalen Landwirtschaft unterstützt werden.Folgende Bedingungen sollen dies sicher stellen:- Die Berücksichtigung des Verbraucher- und Umweltschutzes oder des Klimaschutzes ist in mindestens einem Bereich vom antragstellenden Unternehmen nachzuweisen - Es werden nur Unternehmen mit entsprechender Bodenbindung gefördert und - Investitionen im Bereich der Tierhaltung müssen den baulichen und technischen Anforderungen für den Tierschutz bei Stallbauten entsprechen.Es ist vorgesehen, die Erfüllung der baulichen und technischen Anforderungen an eine besondere tierartgerechten Haltung, ausgehend von dem zwischen Bund und Ländern beschlossenen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm, anzuwenden.Die Anforderungen an die Stallbauten nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogrammes liegen dabei oberhalb der Anforderungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung.Minister Dr. Aeikens wies darauf hin, dass in der neuen Förderperiode besonderes Augenmerk auch darauf gelegt werden soll, dass nicht landwirtschaftliche Investoren von der Förderung ausgeschlossen werden. Börsennotierte Aktiengesellschaften können andere Finanzierungsquellen erschließen. Darüber hinaus wird es auch eine Größenbegrenzung geben. Bei Unternehmen, die nach der europäischen Definition der Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen einen Umsatz von mehr als 10 Mio. ? aufweisen, ist davon auszugehen, dass Investitionen auch ohne eine öffentliche Förderung möglich sind. Mehrfach durchgeführte Abstimmungen mit den Verbänden brachten einen weitgehenden Konsens zu den Zielen und Inhalten der Richtlinie zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm. Es ist vorgesehen, dass nach einer Ressortabstimmung die Richtlinie veröffentlicht wird. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Arbeitsgruppe Produktionsintegrierte Kompensation (PiK) © Christian Sponagel Am 20.01.2021 hat die Arbeitsgruppe Produktionsintegrierte Kompensation (PiK) des Forschungsvorhabens RAMONA zu einem digitalen Workshop eingeladen. Vor mehr als 25 Expertinnen und Experten aus der Landwirtschafts- und Naturschutzverwaltung, maßgeblichen Ministerien, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung in Baden-Württemberg sowie Kulturlandstiftungen aus verschiedenen anderen Bundesländern wurden die in RAMONA entwickelten Produkte und Forschungsansätze zu PiK vorgestellt und diskutiert. Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Enno Bahrs von der Universität Hohenheim und Prof. Dr. Frank Lohrberg als Leiter des Projekts RAMONA von der RWTH Aachen begann der Workshop mit einer Arbeitssession zur allgemeinen Bedeutung der Landwirtschaft im Ballungsraum und der Frage, ob landwirtschaftliche Flächen generell noch für die Kompensation von Eingriffen herangezogen werden sollten. Diese Fragen wurden kontrovers diskutiert und es wurde deutlich, dass natürlich auch die Landwirtschaft im Ballungsraum zur Nahrungsmittelversorgung beiträgt und insbesondere auch in diesen Räumen die Produktion qualitativ hochwertiger Produkte eine große Bedeutung hat. Gerade in diesen peri-urbanen Räumen wird aber auch die Multifunktionalität der Landwirtschaft besonders deutlich, da sie zur Pflege der Natur und Landschaft als Erholungsraum für die urbane Bevölkerung beiträgt. Eine Pflege der Kulturlandschaft muss vor allem durch eine naturverträgliche Bewirtschaftung erfolgen, wodurch PiK vor allem auch im Ballungsraum eine klare Berechtigung bekommt. Nach der Vorstellung einer Definition und grundsätzlichen Fragestellungen zu PiK, lag ein besonderer Schwerpunkt auf der rechtlichen Sicherung von Maßnahmen und dem Unterhaltungszeitraum. In Baden-Württemberg müssen auch rotierende PiK-Maßnahmen in Form von Ankergrundstücken in der Regel grundbuchrechtlich gesichert werden. Eine institutionelle Sicherung wie in Bayern ist bisweilen nicht möglich. Es wird aber deutlich, dass eine derartige Form der rechtlichen Sicherung einerseits die Akzeptanz auf Seiten der Landwirtschaft verbessern kann und anderseits auch die Umsetzung und Effektivität von PiK-Maßnahmen unterstützen kann. Hierbei könnten z.B. befristete Verträge zwischen Landwirt und Institution eine wichtige Rolle spielen. Denn die Unterhaltung von Maßnahmen über einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren kann für einen einzelnen Betrieb oft eine hohe Verantwortung bedeuten, gerade wenn es um für die allgemeine Vorhabenzulassung sensible Artenschutzmaßnahmen geht. Abseits der institutionellen Sicherung wird auch in der Nutzung von Flächen in der öffentlichen Hand ein Potenzial zur rechtlichen Sicherung von PiK-Maßnahmen gesehen. Neben der Erörterung konkreter Umsetzungskriterien für ausgewählte PiK-Maßnahmen wie Blühstreifen und Lichtäcker wurde auch die in RAMONA entwickelte PiK-Suchraumkulisse vorgestellt. Der Ansatz wurde hinsichtlich einer besseren Etablierung von PiK-Maßnahmen in der Region als sehr vielversprechend angesehen. Die wichtige Kommunikation mit der Landwirtschaft vor Ort sowie eine genaue naturschutzfachliche Raumanalyse vor Ort kann diese allerdings nicht ersetzen, aber zumindest eine relevante Diskussionsgrundlage bei der Suche nach naturschutzfachlich und landwirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen darstellen. Eine Kommunikation muss in diesem Zusammenhang auch mit den Naturschutzbehörden mit Bezug auf das planerische Gesamtkonzept stattfinden, d.h. welche Lebensräume und Arten sollen gefördert werden, Biotopverbund, welche Maßnahmen werden im Gebiet bereits durchgeführt und welche PiK-Maßnahme würde dazu passen. Im letzten Abschnitt des Workshops wurde der Fokus noch einmal auf die Einbindung und Rolle der Landwirtschaft im Kompensationsgeschehen gelegt. Dies wurde von den Erfahrungen aus dem BMBF Projekt „stadt PARTHE land“ im Großraum Leipzig hinterlegt. Insofern hat sich gezeigt, dass PiK- Maßnahmen sowohl aus ökologischer als auch aus landwirtschaftlicher Sicht erfolgreich sein können. Dazu bedarf es gegenseitiges Vertrauen, bei dem die Landwirtschaft einen gewissen Mehrwert erkennen möchte, auch in Form einer angemessenen Wirtschaftlichkeit. Wesentlich entscheidend ist auch die fachliche Begleitung der Landwirtschaft und das Monitoring. Bisweilen sind viele Hürden bei der Umsetzung von PiK rechtlicher Natur. Zusammenfassend halten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer PiK-Maßnahmen hinsichtlich des ökologischen Aufwertungspotenzials für sinnvoll und sehen den Bedarf für PiK-Maßnahmen aus gesellschaftlicher Sicht. Alles in allem konnte der Workshop einen guten Überblick über den Status Quo der Produktionsintegrierten Kompensation liefern und potenzielle Chancen und Herausforderungen aufzeigen. Damit wurde auch der besondere Stellenwert von PiK im Rahmen der Weiterarbeit im Projekt RAMONA deutlich. Weitere Informationen und eine ausführliche Dokumentation, sowie die gezeigten Präsentationen finden Sie unter "Veranstaltungen" auf fona-ramona.de .
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